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Nr. 38? �ZS. Jahrgang Ausgabe A Nr. 193 BezuoSvrets, Sicrtellabtl-SO. aH., monotl. 10, 9R. ftei ins Sans, ootaus zahlba« Post»

b?zug: Monatlich 10. M. einschl. Zu» ftelluna,gel>ühr. Unter Kreuzband für Demschland. Danzig , Das Soor * und Memelaedier, sonne die ehemals den«. sch-n Erbiete Polens , Oesterreich. Unzarn und Luxcmdura 20. M. für das übrige Ausland 27, M Poll» deltellungen nehmen an Oesterreich . Ungarn . Tschecho- Slowatet. Däne- wart. Solland. Luremburg. Schweden und die Schweiz . Der»Vorwärts- mit der Sonntags» beilage»Volt und Zeit-, der Unter» hallungsbeilag« Jbetmwelt- und der Beilage»Siedlung und Klemgarlen- erlcheinl wochentäglich zweimal. Soim» tags und Montags einmal. Telegramm»Adresse: «BozialdenioCcot verttn»

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Sonntag, den 14. August 1SÄ1

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SchluWung öes Obersten Rates. Aufhebung der wirtschaftlichen, Verlängerung der militärischen Sanktionen.

Paris . 13. August.(MTV.) Der Oberste Rat hak in ~" ifdx"

seiner heutigen Rachmittagssjhung beschlossen, die wirtschaft­lichen Sanktionen unier dem Vorbehalt auszuheben, dafz Deutschland am 31. August seine Verpflichtungen erfüllt, d. h. eine Milliarde Goldmark bezahlt gemäß dem llliimatum»>on London . Räch einer Rede Priands ist beschlosten worden. augenblicklich die militärischen Sanktionen beizubehalken. die Reste der Tagesordnung. Varls, 13. August. (WTL.) heute vormittag hat der Oberste Rat den Text de» Schreibens festgestellt, das von dem vor- sihenden des Obersten Rate» an den deutschen vokschafier und an den polnischen Gesandten übermittelt werden soll, um fie von der Entscheidung de» Obersten Rate» in Kenntnis zu sehen. 3n dem Schreiben werden beide Regierungen aufgefordert, die notwendigen vcrkehrunge« zu tresjen. um die Ruhe in Oberschlcsien aujredjtzu- erhclkcn. Die RNtleilung soll auch die Ausmerksamkeit auf die Der- ankwortung lenken, die den beiden Regierungen zufällt, falls Truppen die Grenze überschreiten und Waffen nach Oberfchlefien ge- bracht werden. An zweiter Stelle beschäftigte sich der Oberste Rat mit der Frage der Aburteilung der Sriegsbefchuldigten nar dem Reichsgericht in Leipzig . Ein Ausschuß soll die Urteile prüfen und nach giünd!i<bem surisiischem Studium dem Obersten Rat Vor- schlüge machen über die weitere Behandlung der Angelegenheil. Diescr Ausschuß soll sich zusammensehen aus je zwei Richtern, die die Regierungen der Länder vertreten, die an den prozesien in Leipzig inierestierl sind. Zur Frage der Kontrollkom- Missionen in Deutschland hat INarschcll Fach eine einmütige Ent- schließung des Zuteralllierten Rkilitärkomitees vorgelegt, die die Aufrechterhaliung der Kontrollkommissionen namentlich in bezug auf die LvstschissaHrt vorschlägt. 3n der ziemlich lebhasten Erörterung waren die olliievten Vertreter einstimmig der Ansicht, daß eine Ueber- wachung der Entwaffnung In Deutschland , soweit sie der Frieden»- vertrag vorschreibt, fortgeseht werden soll. Die Frage sei nur. ob die Kontrollkommission in ihrer jetzigen Form und ständig ansrecht- erholten werden soll. Vriand ertlärke, daß Frankreich stch einer Verringerung dieser Organisationen, die zum Teil schon durch- geführt sei. nicht widersehen werde, vonomi ist Anhänger einer zeitlichen vegrenzung der Tätigkeit dieser Konlrollkommiflionen. Eine weitere Erörterung entspann sich über den Sitz dieser Kom- Missionen. Lord Curzon war dafür, daß sie nicht' mehr in Deutschland ihren Sitz haben sollen. E» scheint, so bemerkt die Havas -Agentur, daß man einig darüber sei, daß diese Kommissionen, wenn nicht in verlin, so doch wenigsten» in den Städten Deutsch - tands weiter wirken sollen, in denen ihre Anwesenheit nötig sei. heute nachmittag wird Marschall Foch eine neue Formel vorlegen, die er im Einverständnis mit dem 3nteralliierten Militärtomitee finden soll. Der Oberste Rat ist um VA Uhr nachmittags.vikderum zusammengetrelen, um die Frage der Sanktionen zu erörtern. Danach schließt die Tagung des Obersten Rates. Der Oberste Rat beschloß, einen 3nternationalen Ausschuß, der nicht nur Vertreter der Alliierten um fassen soll, einzusehen, um die erfordersichen Vorkehrungen zur Versorgung Ruhland» zu treffen. Der Oberste Rot soll in diesem Ausschuh durch drei Mit- gliedcr vertreten sein. Zur Orienlsrage gab Marschall Foch Aufklärung über die Kriegslage und die Verteidigung der Meer- engen, die sichergestellt werden müsse für den Fall, daß ihre Reutra- lität durch Griechenland oder durch die Türkei verletzt werde. Außer- dem besprach der Oberste Rat die finanzielle Lage Oe st erreich s. Die für Oesterreich vorgeieheve hilf« ist abhängig davon, daß Amerika auf seine Hypothek aus Oesterreich verzichte. Der ame- ritanische Botschafter harveq erklärte, eine Vorloge sei Im ameri- konischen Parlament eingebracht worden, nm diese Hypothek aus- zuHeben. Der Oberste Rat sprach iufolgedessen einstimmig den Wunsch aus, die Regierung der vereinigten Staaten möge diesen Entwurf möglichst bald verabschieden lassen. Tie Kriestsprozestdebatte. Pari». 13. August, thaoas.) In der gestrigen Dormittagssitzung des Lbersierl Rates erläuterte der englische Generalstaatsanwalt seine Eindrücke über die verschiedenen englischen Fäll« und über die in Leipzig gefällten Urteile. Es gebe drei Möglichkeiten: 1. Man könne auch neue Fäll« dem Leipziger Gericht vorlegen. 2. Man könne auf den Friedensvertrag zurückgreifen und die Auslieferung. verlangen. 3. Jeder könne in seinem Lande die deutschen Kriegsbeschuldigten in Abwesenheit verurteilen lasten. Außer in einem Falle hätten die Engländer keine klage über den Leipziger Gerichtshof vorzubringen. Der belgische Minister des Aeußern, I a s p a r, erläuterte dann kurz, daß der einzige Fall, der Hpn Belgien dem Leipziger Gericht unterbreitet wurde, der Fall Ramdohr, in Belgien große Erregung hervorgerufen habe. Die Berichts der belgischen Dele. gierten, die diesem Urteilsspruch beigewohnt Hütten, lauteten außer- ordentlich ungünstig. Noch der Anklagered« des Staatsanwalts und nach der Zeugenvernehmung habe man allgemein eine Vernrkeilnng erwarten können. Jaspar kritisierte scharf den Freispruch: das belgische Parlament habe sich mit der Angelegenhot beschäftigt und beschlossen, Pen Fall

Ramdohr dem Obersten Rat vorzulegen. Jaspar betonte, e» sei not. wendig, daß die Alliierten ihre Entscheidung in dieser Frage ein- st i m m i g treffen. F r i a n d sprach über die von Frankreich dem Leipziger Ge- richtshos unterbreiteten Fälle und schlug vor, der englische General- staotsanwalt und hohe französische, belgische und italienische Justiz- beomte sollten die bisher abgeurteilten Fälle prüfen und dem Obersten Rat ihren Bericht vorlegen. Der Oberste Rat werde sich dann darüber aussprechen. Di« betresfenden Beamten sollten gleich- zeitig beauftragt werden. Anregungen über die künftig«inzu- schlagende Haltung zu geben. Inzwischen wird dem Leipziger Gerichthof von den Alliierten kein weiterer Fall oorgelegt werden, und die Alliierten werden gegen die erfolgten Urteile keinen Protest erheben.

Italienische Nlißstimmang. Rom , 13. August.(Franks. Zeitung".) Do in ganz Italien Regierung, Volk und Press« und Parteien ausnahmslos überzeugt sind, daß die sofortige und endgültige Lösung der ober- schlesischen Frage oon dringendstem europäischen Intereste sei, so macht der Pariser Beschluß, der neue blutige Beiwicklungen in Ober- schlesien und ganz Europa voraussehen läßt,«inen geradezu nieder- drückenden Eindruck, den die Presse einstimmig, wiedergibt. Ossi- z i S s schreibt derM e s s a g g e r o", der Bes entspreche weder dem Ernst nach der Dringlichkeit des Augenl /Oberschlesien sei ein Puloerfaß, und ein neuer Polenav nd stehe beoor, dem Deutschland nicht pastiv zusehen könne, i. greife Frankreich ein. Wie werde das enden?>>.» Ho 1 Entschädigung durch die Opfer. Vreslan, 13. August.(DA.) Die italienische Regierung hatte für die Mordtaten, welche die polnischen Insurgenten, bei Be- ginn des Aufstandes im Mai an italienischen Soldaten verübt hatten, von der polnischen Regierung ein« Entschädigung von sieben Millio- nen Lire verlangt. Diese Summe war auch bezahlt worden. Wie nun bekannt wird, hat das französisch« Finanzdepartement der JAK. dies« 7 Millionen bezahlt, und zwar aus den angesammelten Geldern de? oberschlesischen Steuern. DieSchlesische Dolkszeitung" ist in der Lage, nachstehendes Schreiben des Chef« des Finanz- departements der JAK. an den Direktor der Bank für Handel und Industrie in Oppeln zu veröffentlichen:Ich habe die Regierung?- haupttaste angewiesen, Ihnen durch die Reichsbankftelle hier die Summe von 24 Millionen Mark gutzuschreiben. Ich bitte Sie, sofort sieben Millionen Itolienischer Lire zu beschoffen und diesen Betrag für Rechnung der italienischen Staatskasse auf die Bank für Italien in Rom überweisen zu wollen. Falls zur Durchführung dieser Zohlung die Eröffnung eines besonderen Kontos erforderlich fein sollte, so wäre dies getrennt von dem Konto der Internllierten Re­gierung?- und Abstimmungskommistion zu führen. Sollte die Summe von 24 Millionen nicht hinreichend sein, so würde Ihnen der Rest- betrag überwiesen werden, sobald die Höhe des Betrages für Aus- führung der gedachten Zahlungsoperation genau feststeht, hingegen wäre ein etwaiger Ueberfchuß an die Regierungshauptkaste zurück- zuüberweisen." Di« Angabe, daß die Entschädigungsforderung an die polnische Regierung gerichtet worden sei, bezweifeln wir. denn rechtlich bafiet, wie bei preußischen Tumultschäden die Gemeinde, so hier da? Abstimmungsgebiet: aber daß di« zum großen Teil von Deuffchen aufgebrachten Steuergelder für die Morde der Korsanty-Banden hasten, ist ein bitteres Unrecht._ Engländer gegen polenrummel. Tarnowitz . 13. August.(MTB.) Polnische für den Grenz. schütz bestimmte bewaffnete Apa versuchte gestern einen Umzug durch die Stadt zu veranstalten. Die Engländer verhinderten dies und nahmen einen Teil der Sipo f e st. Die Bürger sowie die Der- txcter der Organisationen protestierten beim Kreiskontrolleur gegen einen solchenGrenzschutz" wie diese Apo. Der englische Kreis- kontrolleur begab sich mit den Abordnungen nach Oppeln , um Protest zu erheben. pari». 18. August.(CE.) Die hiesige polnisch« Gesandtschaft de- mentiert energisch die von deutschen Blättern verbreitete Nachricht, daß Polen an der oberschlesischen Grenze Truppen konzentrier«. Die polnische Regierung beharre bei ihrer friedlichen Haltung, die sie bisher immer«ingenommen habe. Wegen Rlchtanmeldnng einer pollkischen Versammlung Nie»- badener Deutsckiuati ovalen, in der über die Tantuonen und da» Verbalten der Franzosen in Oberscklesten geredet wurde, hat jetzt da» französische Militärgericht in Mainz den Vorsitzenden der Ortsgruppe in Abwesenheit zu einem Iadr Gefängni» und 10 000 Mark Geldstrafe, den erschienenen Geschäftsführer zu 2000 M. Geld- strafe verurteilt. Deuffch-oiederländffche Grenzregelung an der Unterem» be- schäftigt«me demnächst in Berlin zusammentretende Kommission beider Staaten.

Zum Lohnsteuergesetz. Von Carl Felgentreu. Durch das(Besetz über die Einkommensteuer vom Ar- beitslohn vom 11. Juli 1921 ist abermals eine Aenderung»n den Pestimmungen, durch welche der Abzug der Lohnsteuer geregelt wird, eingetreten. Das Gesetz ist zwar noch nicht in Kraft getreten, die Inkraftsetzung ist aber für den 1. Januar 1922 in Aussicht genommen. Für die Uebergangszeit, d. h. für die Zeit vom 1. A u g U st 1 9 2 1 a b bis zum Jnkrast- treten des Gesetzes, nimmt jedoch das Gesetz eine N e u r e g e- tun g des Steuers b zu gsverfohrens vor. Die Inkraftsetzung des Gesetzes ist offenbar deshalb unter-

blieben, um das Beranlagungsverfahren für das laufende Steuerjah» nicht unnötigerweise zu erschweren. Andererseits muhte» die bisherigen Bestimmungen, soweit sie sich auf das Lohnabzugsverfahren beziehen, eine Neuregelung erfahren, weil nach den neueren Borschristen eine besondere Ber- a n l a g u n g derjenigen Lohnempfänger nicht mehr er- folgen soll, deren Arbeitseinkommen den Betrag von 24 990 Mark jährlich nicht übersteigt. Diejenigen Arbeitnehmer also, deren Arbeitseinkommen jährlich nicht mehr als 24 999 Mark beträgt, haben keine nackiträgliche Beraniagung und damit auch keine Nachforderung an Steuern mehr zu gewär- tigen, vielmehr stellt die durch den Arbeitgeber vorgenommene Kürzung des Arbeitslohnes die endgültige Einkommen- steuer dar. Eine Veranlagung soll auch dann nicht vorge- nommen werden, wenn der Steuerpflichtige neben dem Ar- beitslohn von nicht mehr als 24 999 M. ein sonstiges Ein- kommen z. B. aus Grundbesitz oder Kapitalvermögen u. ä. bis zu 699 M/jährNch'hat. Dieser Bestimmung liegt her Ge- danke zugrunde, daß Lohnempfänger vorbanden sind, die außer dem Arbeitslohn noch Einkommen besitzen, und daß es sich hierbei sehr oft nur um geringfügige Beträge handelt, die eine besondere Veranlagung nicht, rechtfertigen. Außerdem sollen auch besondere Veranlagungen möglichst vermieden werden. Zu beachten, ist, daß der Lohnabzug auch bei einem Slrbeitseinkommen oon mehr als 24 999 M. jährlich nur 19 Proz. v. H. beträgt. Nach den bisherigen Bestimmungen war der Ar- beitgeber verpflichtet, von dem Arbeitslohn bestimmte Be- träge für den Lohnempfänger selbst sowie für die Ehefrau und die znm Haushalte zahlenden minderjährigen Kinder in Abzug zu bringen. Es blieb also ein gewisser Teil des Einkommens von der Besteuerung frei. Ferner waren vom Arbkitslohn allerdings nur in beschränktem Maße zu kürzen: 1. Die Beiträge an Krankenkassen und Dersicherungsanstaltcn, an Witwen- und Pensionskassen, sowie Beiträge zu östentlich- rechtlichen Berufs- oder Wirtschaftsvertretungen: 2. sonstige Abzüge, insbesondere Werbungskosten. Diese Bestimmungen sind jetzt insofern abgeändert worden, als nunmehr künftighin keine Abzüge mehr für Beiträge zu Kranken-, Unfall-, Haftpflicht-, Angestellten- und Jnvalidcnkasfen usw. vom Arbeitslohn vorgenommen werden dürfen. Auch andere Abzüge, insbesondere für Werbungs - kosten, sind nicht mehr statthaft. An Stelle der sämtlichen, nach§ 13 des Einkommensteuergesetzes zulässiqen Abzüge tritt ein den S t e u e r b e t r a g mindernder Pauschalsatz von jährlich 189 M. Demgemäß ermäßigt sich bei seder Lohnzahlung der einzubehaltende Stenerbetrog im Falle der Zahlung des Arbeitslohnes nach Stunden um 9.15 M. für je zwei angefangene oder volle Stunden:- im Falle der Zahlung de» Lohne » nach Tagen um 0.60 M. täalicd ,,, Wocken 3.00, wöchentlich ,.., Monaten, 15,00, monatlich Bei der Festsetzung des Betrages von 189 M. ist nian davon ausgegangen, daß der Gesamtbetrag aller nach 13 zulässigen Abzüge im Jahre durchschnittlich 1899 M. betragen wird. Sollte der Arbeitnehmer sich jedoch im Besitz eitzer Be- scheinigung des Finanzamts befinden, daß beim Steuerabzug mehr als 1899 M. jährsijh zu berücksichtigen.sind, so ist di-ser höhere Betrog zu berücksichtigen und die vorstebend genannten Abzüge erfahren ein« dewentsprechende Erhöhung. In Weg- fall gekommen ist auch, die Bestimmung, daß die ans der Leistung von Ueberstunden, Ueberschichten, Sonntags- arbeit usw. erzielten Löhne dem Steuerabzug nicht unter- liegen. Die Entlohnungen, die für Arbeiter gcmblt werden, die über die regelmäßige Arbeitszeit binausgehcn, sind also jetzt nicht mehr vom Steuerabzug frei. Das Einkommensteuergesetz sieht in seiner jetzigen Form eine Ermäßigung des vom Arbeitslohn«inzubehaltenden Steuerbetrages in doppelter Richtung vor: Der Steuer- betrag ermäßigt sich einmal um 129M für den Steuerpflichtigen selbst sowie, für jede zu seiner Haus- baltung zählende Person(bzw. 189 M. für jedes minderjährige Kind, sofern es nicht selbständig.zu veranlagen ist und das steuerbare Einkommen weniger als 24 999 M. beträgt), und zum andern um den an Stelle der Wcrbungskosten getretenen Paqjchakbetrag(0,15 W., QßO M.. 3.69 M. 15, M.).