Gewerkschaftsbewegung
Die Angestellten der Bekleidungsindustrie
Wir machen hiermit die Gewerbeinspektion und die Demobilmachungsbehörde auf diese Mißstände aufmerksam und erwarten in türzester Frist deren Abstellung.
Als er nun für fünf am Sonntag geleistete Ueberstunden Be Daß dabei dem Betriebsletter, früher ein scheinrabifafer Ges zahlung verlangte, fragte ihn der Inhaber, ob er verrückt sei und wertschaftler, heute ein treuer Latei seines Brotherrn", die Orgaentließ furzerhand den Kutscher . Dieser verlangte darauf seine Raus nisation ein Dorn im Auge ist, ist selbstverständlich. Auch die Detion zurüd. Er erhielt diefelbe, follte aber einen Schein unter mobilmachungsverordnung betr. Doppelbeschäftigung scheint für schreiben, daß er auf eigenen Wunsch entlassen sei. Als er die Unter diesen Herrn nicht zu egistieren. Denn dort wird eine Frau Rahn hatten eine öffentliche Bersammlung, die sich mit der Bedeutung der schrift verweigerte, drang der Geschäftsinhaber, der zu seiner Hilfe beschäftigt, deren Mann im Wiederaufbauminifterium als Beamter Kaufmannsgerichtswahlen befaßte. In sehr eingehenben noch mehrere Verwandte und einen Hund bei sich hatte, auf ihn ein, tätig ist. Ausführungen brachte Gottfurcht den Nachweis bafür, daß diese padte ihn und riß ihm das Gelb, das der Rollege bereits eingeſtedt Wahlen von weittragender Bedeutung für alle in faufmännischen Be- hatte, aus der Brusttasche heraus. trieben Angestellten find. Insbesondere fritisierte er die Bestrebungen Infolge der Drohungen des Arbeitgebers fieß sich der Kutscher des DHB. und des Bw. als mit den Bestrebungen der freien Gewerk- einschüchtern und unterschrieb den ihm vorgelegten Schein, nur um fchaften unvereinbar. Im eigensten Interesse aller Angestellten liege fein Geld wiederzubekommen. es, für die Liste des Zentralverbandes der Angestellten Ueber die Firma war seitens der dort beschäftigten Transport( fa) zu stimmen. Es wurde dann der Inhalt eines von den ge- arbeiter schon wiederholt Klage geführt worden. Ein bei dem Tabathändler Paul Renner , Karlshorst , Sentig jamten Arbeitgeber- Organisationen Groß- Berlins unterm 27. Juni d. 3. als„ ftreng vertraulich" versandten Rundschreibens an ihre Straße 28, beschäftigter 17jähriger Laufbursche erhielt einen WochenMitglieder befanntgegeben. Er lautet: Betrifft: 3eichenerlohn von 100 m.; dabei hatte er täglich Summen von mehreren Flärungen bei Entlassungen. Diese Buchstaben sollen tausend Marf einzufaffieren. Als sich eines Tages bei der Abliefe möglichst auf den Abgangs- refp. Entlassungspapieren un auferung ber einfaffierten Gelder ein Manto von 260 M. herausstellte, fällig nermerkt werden. erflärte Herr Renner, daß der jugendliche Kollege von feinem all Bedeutung: a. Eigener Wunsch. b. Unbrauchbar, unfähig, blieben ihm nur 80 m., mit welchen er nicht auskommen fönnte, wöchentlichen Lohn 20 m. abzahlen müsse. Diefer erflärte, dann unzuverlässig. c. Faul d. Krankheit. e. lleberzählig. f. Einschränkung des Betriebes. g. Freiwilliger Militärdienst. - da er seine Mutter, eine Kriegerwitwe, zu unterstügen habe, er -g. h. Dienstverfäumnis ohne Entschuldigung. i. Fortgesetzte Un müsse fich dann nach anderer Arbeit umsehen. Darauf wurde er von pünktlichkeit.k. Arbeitsverweigerung. 1. Unbefugtes Berlassen Herrn Renner eingeschlossen und gezwungen, einen Schuldschein in der Arbeitsstelle.m. Trunfenheit. n. Beleidigung. o. Sachhöhe der fehlenden Summe zu unterschreiben; außerdem mußte er beschädigung. p. Wiberseglichkeit. q. Tätlichfeiten. s. Be feine Uhr als Pfand hinterlegen. Ob Herr Renner einem Erwach trug und Unterschlagung. t. Diebstahl v. Entwendung von zu stellen? Bir wagen es zu bezweifeln. Aber einem Jugendlichen fenen gegenüber auch den Mut gehabt hätte, ein solches Berlangen Nahrungsmitteln and Gebrauchsgegenständen." gegenüber fann man sich ja jo etwas erlauben.
S
S.
Daß eine derart hinterlistige und rachsüchtige Kennzeichnung von Arbeitern und Angestellten, die sich aus irgendeinem Grunde Antelmann Nachf., Lügowfir. 89/90, ein, um sich ihrer VerEine merkwürdige Laftit schlägt die Firma Kolonialhaus Bruno migliebig machen, gegen die guten Sitten verstößt, fällt bei einer Gesinnungsart, von der diese Neueinführung übelfter pflichtung gegen einen entlaffenen Rutscher zu entziehen. Diesem Scharfmacherpraftifen ausgeht, nicht ins Gewicht. Allein diese war ohne sein Verschulden das Fuhrwert gestohlen worden, während Methode ist auch gefeßwidrig, wie fich aus SS 111 und 113 er bei einem Runden Ware ablieferte. Die Firma hatte aus„ Sparder Gewerbeordnung ergibt. Wo aber fein Kläger, ist auch fein famfeitsrücksichten" ihren Mitfahrer entlassen, so daß das Fuhrwerk Richter. Notwendig ist aber in erster Linie, beim Austritt aus der ohne Bewachung war. Beschäftigung die Entlaffungspapiere ganz genau Wort für Bort, Buchstaben für Buchstaben auf solche Rennzeichnungen hin zu prüfen.
Nach der von lebhafter Entrüftung getragenen Aussprache hier. fiber hielt Salis einen Vortrag über Steuer- und Wirtschaftsfragen.
Ausbildung der Arbeitsnachweisbeamten.
Nachdem die Firma den an dem Diebstahl völlig fchuldlosen Rutscher entlassen hatte, rief berselbe den Schlichtungsausschuß Groß Berlin an. Dieser entschied, daß die Entlassung zu Unrecht erfolgt fei und verfügte die Wiedereinstellung; im Falle der Nichteinstellung sollte die Firma 675 M. Entschädigung zahlen. Die Fa. Antelmann verweigerte sowohl die Wiedereinstellung als auch die Zahlung der Entschädigung. Um zu seinem Gelbe zu gelangen, stellte der Rol lege beim Gewerbegericht den Antrag auf Bollstreckung des Urteils. Darauf erwirtte die Firma beim Amtsgericht Berlin- Mitte einen Zahlungsbefehl wegen anteiligen Schadenersah, und zwar merkwürdiger Weise in Höhe von 675 m., also derfelben Höhe, wie die dem Entlassenen zugesprochene Entschädigung. Man will also den Kollegen um die ihm zugesprochene Entschädigungssumme bringen. Ein Kommentar dazu ist wohl überflüffig.
Zusammenschluß der Kapellmeister.
Graphische Hilfsarbeiter und Arbeiterinnen Berlins . Nachdem die Funktionärversammlung am 16. d. M. den Eni gen bereits einstimmig angenommen hat, beschäftigt sich die am wurf des Borstandes zum neuen Ortsstatut mit wenigen Aenderun Freitag im Bewertschaftshaus stattfindende Mitgliederversamm lung mit demselben Thema. Wir machen darauf aufmerksam, daß in dieser Bersammlung auch über die nächste Wirtschaftsbeihilfe ( Teuerungszulage usw.) gesprochen werden muß. Pflicht aller Mitglieber ist es, in dieser Bersammlung zu erscheinen, nieAktionsausschuß der graph. Hilfsarbeiter u. Arbeiterinnen Berlins . mand darf fehlen. SPD. - Funktionäre AEG. Brunnenstraße! Freitag, 3 Uhr, bei Krüger, Huffitenstraße, Fraktionsfigung. Der Fraktionsvorstand.
schen und georginischen Boltes bisher noch nicht oder nicht in ge Afa- Betriebsräte, die Sammellisten zur Unterstützung des russieingegangenen Gelber müssen mit uns verrechnet werden. wenden. Alle auf die von uns herausgegebenen Sammellisten nügender Anzahl erhalten haben, wollen fich umgehend an uns Allgemeiner freier Angestelltenbund, Ortskartell Groß- Berlin.
Aus der Betriebsräte- Praxis.
§ 80 des Betriebsrätegefehes. Dürfen in die Arbeits. ordnung Bestimmungen über Ausschluß der poli. tifchen Betätigung während der Arbeitszeit aufgenommen werden? Der Schlichtungsausschuß Groß- Berlin hat in einer Sigung vom 12. Mai 1921 unter dem unparteiischen Borsiz des Herrn Dr. Georg Meyer diese Frage verneint. Wir lassen den Schiedsspruch und seine Begründung nachstehend folgen:
Das Berlangen des Arbeitgebers, eine von ihm vorgeschlagene Bestimmung über politische Betätigung innerhalb des Betriebes in die Arbeitsordnung aufzunehmen, ist nicht berechtigt.
H
Die Kernfrage für eine leistungsfähige Arbeitsmarktorganisation ist die Personalfrage. Nur der fachlich geschulte Bermitt lungsbeamte, nur der mit den praktischen Eigenarten der Arbeits übrigen vereinbarte Arbeitsordnung die Bestimmung aufzunehmen: Begründung: Die Antragstellerin hat beantragt, in die im vermittlung vertraute Geschäftsführer ist in der Lage, einen Bolitische Betätigung irgendwelcher Art während der Arbeitszeit Arbeitsnachweis zu anerkannter Leistungsfähigkeit zu bringen und damit seine Erisiensberechtigung zu begründen. Diese Erkenntnis ift verboten." Der Schlichtungsausschuß ist der Ansicht, daß eine hat niemand flarer erkannt als die Nachweisbeamten selber, die in politische agitatorische Tätigkeit während der Arbeitszeit( zu ihren Berufsorganisationen heute mehr denn je ihre Stimme nach ber nicht die Baufen gehören) in den Arbeitsräumen nicht stattzu einer gründlichen Fachausbildung erheben. In ben Der Deutsche Musiker- Berband, Ortsverwaltung Berlin , hotte unbestimmten Begriffs ber politischen Betätigung Anlaß zu Mei finden hat. Da aber die Auslegung des äußerst dehnbaren und Interessentenfreifen wird heute die Frage der Ausbildungsreform die Kapellmeister und Stapellenleiter zu einer Bersammlung in ben nungsverschiedenheiten und Differenzen bietet und fomit ein gedeiha lebhaft erörtert. In Anbetracht der dringenden Notwendigkeit, Mufiferfälen zweds organisatorischer Zusammenfassung einberufen. fiches Zusammenarbeiten und die Ruhe im Betriebe stören fönnte, Klärung in diese wichtige Frage hineinzubringen, hat die wissen Kollege Siemens mies auf die unbedingte Notmen erscheint ein gänzliches Fehlen dieser Bestimmung in der Arbeitsschaftliche Leitung des dem staatswissenschaftlichen Institut bigfeit einer strammen Organisation aller Raordnung angebracht, um so mehr, als die gewerffchaftliche Betäti Münster angegliederten Seminars für Arbeitsvermittlung und pellmeifter innerhalb des Deutschen Musifer gung( die ja in gewiffem Sinne auch eine politische Betätigung be Berufsberatung den Assistenten des Seminars, Dr. Billete, Berbandes hin. Die Kapellmeister, die sich in organisatorischer beutet) möglichst nur in den Baufen durch tarifliche Ber. beauftragt, Borschläge der Berufsorganisationen, Gutachten der Hinsicht jahrzehntelang fast vollständig indifferent verhielten, haben einbarung gestattet ist, hiermit also schon zur Genüge zum Aus Fachleute usw. in diefer Frage zu fammeln unb zu einer Dent auch heute, frog ber neuen Zeit, noch nicht den Bert und die brud gebracht wird, daß im Gegenfaß hierzu eine politische agito chrift: Die Ausbildung der Arbeitsnachweisbeamten", Tatsachen macht ber freien Gowertschaften begriffen. Machen torische Tätigkeit zu unterbleiben hat. und Borschläge, zu verarbeiten. Die Durchführung der Erhebung diele Kollegen einmal den Bersuch, sich zu organisieren, dann ver wird in engster Zusammenarbeit mit allen Interessententreisen den zetteln sie ihre Kräfte unnüg mit der Gründung pon fleinen gelben berufenen Fachvertretern und Berwaltungsstellen und Berufs Organisatiöndhen. Die Folge davon ist, daß sich und das ist ganz ist mitzuteilen, daß die Forderungen der Transportarbeiter bewilligt Bom Streif in Kiel , der nur bie Rleinbetriebe betrifft, organisationen der Arbeitsnachweisbeamten erfolgen. besonders bei den Theaterkapellmeistern der Fall in der Musik worden sind, und zwar von der Kieler Bäderinnung und einigen ein geistiges Broletariat gebildet hat, wie es in feinem anderen Rieler Großbäderelen und vom Allgemeinen Ronfumperein. In Berufe zu finden ist. Bei den Ensemblelettern liegen die Dinge diesen Betrieben ist die Arbeit wieder aufgenommen worden. ähnlich. Im eigenen Intereffe der betreffenden Kollegen liegt es, sich restlos dem Deutschen Musiter Berbande anzuschließen. Nur der Deutsche Musiker- Berband- als alleinige Interessenvertretung der Deutschen Musikerschaft ist in der Lage, auch die Interessen der Kapellmeister den Unternehmern gegenüber mit aller Energie zu vertreten. Die Bersammlung wählte eine Kommission, die die Frage des Zusammenschluffes aller Kapell meister innerhalb des Deutschen Musiker- Berbandes in beschleunig ter Weise bearbeiten foll.
Noble Arbeitgeber.
Während in der ersten Zeit nach Ausbruch der Revolution bie Während in der ersten Zeit nach Ausbruch der Revolution die Arbeitgeber im allgemeinen ziemlich fleinlaut geworden waren und es nicht wagten, ihren Arbeitern in der altgewohnten Weife entgegen zutreten, heben sie jetzt, nachdem die Arbeiterschaft sich durch die uns felige Barteizerfplitterung geschwächt hat, ihr Haupt immer fühner
empor.
Einige ganz besonders traffe Fälle des Machtbünfels der Unter nehmer wollen wir hier zur allgemeinen Renninis bringen, damit die Arbeiterschaft vor diesen Firmen gewarnt sei.
Bei der Firma C. L. Hofmann Nachf., Inh. Rüfter, Rolonialmaren- Großhandlung, Wallstr. 57, beträgt die regelmäßige Arbeitszeit der Kutscher girta 11 Stunden, mofür der fürstliche Lohn von 230 m. gezahlt wird. lleberstunden merden nicht bezahlt. Die bes treffenden Rutscher find 28 bis 30 Jahre bei der Firma tätig. Ein neuangestellter Stutscher mußte eine Kaution von 5000 m.( fünf taufenb Mart) hinterlegen und erhielt dabei den horrenden Lohn pon 200 m. pro Woche. Da er selbst diese Kaution nicht aufbringen fonnte, borgte er sich das Geld bei Freunden und Verwandten zufammen, bloß um endlich wieber in Arbeit zu gelangen.
Vom Kleinbetrieb in der Filmbranche. Uns wird berichtet: In der Kopieranstalt der Firma Althoff, Friedrichstr. 16, murden die dort Beschäftigten am Sonntag, den 14. August, von morgens 9 Uhr ununterbrochen bis Montag abend um 6 Uhr beschäftigt. Dasselbe geschah am Mittwoch der vorigen Woche, an dem auch den ganzen Tag, die Nacht hindurch und dann noch bis Donnerstag abend 10 Uhr ununterbrochen gearbeitet wurde. Am folgenden Freitag wurde bis 7 Uhr abends und am Montag dieser Woche bis 8 Uhr abends gearbeitet.
Die Grubenarbeiter von Carmaug( Frankreich ) protestieren gegen die Absicht, ab 1. September bie Löhne für Arbeiter und ihnen die Tonne Rohle um 15 Fr. billiger geliefert und die Miete Arbeiterinnen über 16 Jahre um 3,75 Fr. herabzusehen, wobei der Werkswohnungen um 20 Broz. ermäßigt werden soll Die Bille ist den Bergleuten trotzdem zu bitter.
Die Baumwollspinner in Gent haben die Arbeit wieder aufgenommen. Die Lohnfrage soll später geregelt werden.
Afa- Funktionäre ber Metallindustrie. Heute 7 Ube im Deutfchen Sof. Budauer Str. 15( großer Saal), Bersammlung fämtlicher Afa- Funktionäre ber Metallindustrie Groß- Berlins . Referent Schitora: Teuerung und Tarif". Transportarbeiterverband. Apothekenarbeiter- Branche: Heute 71 Uhr in Willes Festfälen, Sebastianstr. 39, Bersammlung aller Laboranten, Apothetenarbeiter und arbeiterinnen, Laufburfchen usw. Handelshilfsarbeiter und arbeite zinnen der Leder, und Leberwarenbranche( Sandel und Industrie): Freitag 7 Uhr in Schulz' Prachtsälen, Königsgraben 2( nahe Alexanderplat), Branchen verfammlung
Berantwortlich für den redatt. Tell: Bittor Schiff, Berlin ; für Anzeigen: de Berlin , Berlag: Borwärts- Verlag G. m. 6. S., Berlin . Drud: Bor wärts- Buchdruderei u. Reriaasanftalt Baul Singer y Co., Perlia Bindenftr. 3. Sierzu eine Bellage unb Unterhaltungsbeilage Heimwelt".
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