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Tatfräftige Demokratisierung der Verwaltung und Reformen die Sozialisierung und die planwirtschaftliche Umgestaltung der 10. März 1920 vorliegenden Entwurfs unbedingt folgende Forde der Rechtspflege sind hierfür und für den inneren Wiederaufbau Wirtschaft zu hintertreiben und die Steuerlasten nach Möglichkeit rungen erfüllen: unbedingte Borausfegungen. Bei der Durchführung einer solchen auf die Arbeiterklasse und die Konsumenten abzuwälzen. 1. Anwendung strenger Strafen gegen Kranke beiderlei Ge­Politik wird die gesamte Arbeiterschaft hinter der Regierung stehen. Die Gefahr ist deshalb riesengroß, daß die Preissteigerung, die auf schlechts ohne Unterschied, die den zur Bekämpfung der Geschlechts­Schwerin i. M. Der Parteitag möge beschließen, so lange nicht dem Lebensmittelmarft bereits so empfindlich eingefeht hat, frankheiten erlassenen Bestimmungen des Gesezes zuwider handeln. 2. Beseitigung aller Beschränkungen im Berkehr mit antivene die Kapitalsteuern, Reichsnotopfer, Erbschaftssteuer, sowie eine allgemein wird und die ohnehin äußerst schwierige Lebenshaltung schärfere Erfassung des in Sachwert bestehenden Befiges erfolgt ist, der Arbeiter, Angestellten, Beamten, Sozialrentner usw. abermals rischen Schußmiteln(§ 184, 3 R.Etr.G.). die Reichstagsfraktion zu beauftragen, gegen jede indirekte Steuer, eine weitere Verschlechterung erfahren wird. Da uns aber nur po­fitive durchführbare Vorschläge für eine Neugestaltung unserer Wirt­Verbrauchssteuer, zu stimmen. fchaft vorwärts bringen können, müssen die Gewerkschaften und Bar­teien zusammen arbeiten, um ein orauchbares Wirtschaftspro­gramm zu schaffen. Aus diesem Grunde beauftragt der Parteitag beuterischer Absicht geschieht. den Parteivorstand, mit dem ADGB  . und Afa- Bund umgehend in Berhandlungen zu treten, um ein diesbezügliches Wirtschaftspro­gramm aufzustellen.

Brüel   i. M. Der Parteitag möge beschließen, daß die Reichs­tagsfraktion mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln für die Ab­schafung der indirekten Steuern forgen möge.

Schmölln  . Der Parteitag beauftragt die Reichstagsfraktion, dahin zu wirken, daß jeder Eteuerselbsteinschäzer bis zur endgül­tigen Veranlagung durch die Steuereinschätzungskommission 10 Bro­zent Steuern auf das von ihm angegebene Einkommen sofort zu zahlen hat.

Der Millionenschaden, den die Reichskaffe durch die unerhört lange Hinauszögerung der Durchführung der Steuer aus Besiz er leidet und die es dem Kapitalbefiz ermöglicht, mit dem dem Staate entzogenen Millionen reaktionäre Einrichtungen, wie die Orgesch, Selbstschutz, Technische Nothilfe usw. zu finanzieren, macht es der Reichstagsfraktion zur ernstesten Pflicht, fich für die rascheste Durch führung der Besitzsteuer mit aller Kraft einzusehen.

Wiesbaden  . Der Parteitag beschließt, die sozialdemokratische Reichstagsfraktion und insbesondere die sozialistischen   Mitglieder der Reichsregierung haben alles aufzubieten, daß die Kriegsabgabe vom Vermögenszuwachs endlich und rücksichtslos zur Erhebung gelangt. Wiesbaden  . Der Parteitag zu Görlitz   möge beschließen: Die Fraktion des Reichstages hat bei der Beratung der neuen Steuer­vorlagen dahin zu wirken, daß ein Kraftfahrzeugsteuergesetz An­nahme findet, durch das in gerechter Weise die überhandnehmenden Lurusfahrten, die zumeist auch eine schwere Belästigung des Publi­fums darstellen, zur Steuer herangezogen werden. Die Besteuerung folcher Fahrten muß so hoch sein, daß der Anreiz gegenüber der Eisenbahn, Kraftfahrzeuge zu benußen, verloren geht.

Es empfiehlt sich, die Steuersumme nach den zurückgelegten Entfernungen zu berechnen, also Kilometersteuer einzuführen. Kiel  . In Anbetracht dessen, daß die neuen Steuervorlagen der Reichsregierung 10 indirekte und nur 5 indirekte Steuergesetze ent: halten, erwartet der Sozialdemokratische Verein Groß- Kiel von der Reichstagsfraktion, daß sie diesen Steuerplänen ihre Zustimmung

Dersagt.

Die Arbeiter, Angestellten und Beamten, die schon jetzt bis zum letten Pfennig ihres Einkommens zur Steuer herangezogen werden,

fönnen feine neuen Lasten mehr ertragen.

Die Regierung muß mit der Erfassung der Goldwerte Ernst machen. Die Reichstagsfraktion hat für eine Goldwertsteuer des ganzen agrarischen und industriellen Kapitalbefizes einzutreten und zwar nicht an Etelle, sondern neben den bestehenden und geplanten

direkten Steuern.

In diesem Kampfe um eine gerechte Berteilung der Lasten merden die Vertreter in den Barlamenten die Unterstützung des ar­beitenden Boltes in Stadt und Land finden.

Frankfurt am Main  . Der Parteitag wolle eine internationale Bereinbarung treffen, wonach die Steuerflucht in allen Ländern unter gegenseitiger Interessenwahrung verhindert mird. Frankfurt am Main  . Der Parteitag ersucht die Reichstagsfrat. tion, bei der kommenden Verhandlung der Steuerfragen folgende Anträge einzubringen:

1. Zur Reichsabgabenordnung.

a) Die Ausführung des§ 164, welcher verlangt, daß jeder, der über ein Einkommen von 10 000 m. und mehr verfügt, ein Buch führen soll, foll in eine Muß- Borschrift umgewandelt werden; b) die Finanzämter sollen angewiesen werden, die Steueraus­schüsse schnellstens zusammenzurufen;

c) die eidesstattliche Bernehmung soll jedem Finanzamt felbstän­big erlaubt sein.

2. 3um Körperschaftssteuergeset. a) Das G. m. b. H.- Gesetz ist dahingehend zu erweitern, daß die Gesellschaften verpflichtet sind, ihre Bilanzen zu veröffentlichen; b) für alle G. m. b. 5. ist ein Aufsichtsrat zu bestellen, dessen Pflichten und Rechte vom Aktiengeseze zu übernehmen sind; c) Reserven und Gewinne find verschiedentlich zu besteuern, aber die Reserven in Klassen einzuteilen.

Die Umwandlung von Taufenden von offenen Handelsgesell schaften in G. m. b. 5. mit 300 000 Mt. Kapital foll auf Grund des § 5 der Reichsabgabenordnung nachgeprüft werden.

Zu weiteren Umwandlungen soll die Genehmigung erst nach Prüfung der wirtschaftlichen Notwendigkeit erteilt werden.

3. 3um Kapitalertragssteuergeset. a) Den Absatz 5 im§ 3 des Gesezes, welcher die G. m. b. 5. bis zu 300 000 m. Kapital unter der Bedingung, daß nur 3 Gesellschafter beteiligt sind und nur Gesellschafter Geschäftsführer find, von der Rapitalertragssteuer befreit zu streichen, da er in großem Maße mißbraucht worden ist;

b) bei§ 5 Absatz 10 die Höhe der Beteiligungsquote auf 50 Pro­zent heraufzufeßen, da sonst durch mehrere Schachtelgesellschaften die Steuer umgangen wird;

c) die Bezugsrechte nach der Höhe des Aktienkurses zum Be­zugsrecht progreffio bis 50 Prozent zu besteuern und den Gesell­schaften bzw. Banten wie bei dem Kapitalertragssteuergeseß den Einzug zu übertragen.

4. 3um infommensteuergeset. a) Zu§ 11 Absatz 5 in den Ausführungsbestimmungen festzus Tegen, daß Gewinne aus dem Verkauf von Effekten, welche bei dem Antauf nicht aus Bermögen, sondern aus Krediten bezahlt wurden ( Spefulation) als Einkommen anzusehen find;

b) daß bei der Steuererklärung die Spefenentnahmen auf­gegeben werden müssen; c) Provisionszahlungen an Ausländer separat aufgegeben werden; d) bei der Landwirtschaft die Beranlagung von einem durch einen Ausschuß des Reichstages festzusehenden Mindesteinkommen ausgeht.

5. 3um Stempelgeset

2) Der Gesellschaftsstempel für Aktiengesellschaften und G. m. b. 5. ift auf 10 Prozent zu erhöhen; b). Börsenstempel; auf Devisengeschäfte ist ein Stempel von mindestens 5 pro Mille zu erheben.

6. Rapitalfluchtgesek.

Die Gewinne aus Konten von Ausländern bei inländischen Banten, über welche ein Inländer volles Verfügungsrecht hat und auf welchem Geschäfte( Effettentransaktionen) gemacht werden, follen versteuert werden.

werden.

7. Zum Aufwandssteuergeset.

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3. Aufhebung der polizeilichen Reglementierung der Prostitution (§ 361, 6 R.Str.G.) unter gleichzeitiger Abänderung des Kuppelei­paragraphen(§ 180 R.Str.G.), nach der das Gewähren von Woh­nung an Prostituierte nur dann bestraft wird, wenn dasselbe in aus­

Frankfurt am Main  . Die Reichstagsfraktion wird beauftragt, um, der Justizschande ein Ende zu bereiten, fofort eine Vorlage über Aenderung der Gerichtsverfassung einzubringen, eventuell durch Boltsentscheid zur Durchführung zu bringen.

Hannover  . Die Reichstagsfraktion wolle alles tun, um bald­möglichst die gefeßliche Festlegung auf Zulassung der Frauen zum Schöffen- und Geschworenendienst zu erreichen.

Breslau  ( Stadt). Der Parteitag fordert die Reichstagsfraftion auf, unverzüglich, noch vor der Durchführung der Gesamtreform des Strafgesetzbuches, für die Abschaffung der Todesstrafe Sorge zu tragen.

Unterbezirk Göffingen. Dem grenzenlosen Skandal der Klassen= justiz muß in der Republik   ein Ende gemacht werden. Dazu ist nötig, daß der Parteivorstand sofort Schritte unternimmt, daß von einer Sachverständigentommiffion der Entwurf eines neuen Ge­richtsverfassungsgefeßes ausgearbeitet wird, und dieses eventuell durch einen Volksentscheid durchzusetzen ist.

Es fann nur dann gelingen, die einseitige Abwälzung der Steuer- und Reparationsleistungen auf die arbeitenden Schichten abzuwehren und eine sozial gerechte Lastenverteilung und Wirt­schaftsumgestaltung durchzusehen, wenn das deutsche Proletariat in seinem Ringen um die nackte Selbsterhaltung dem fleinlichen Parteihader entsagt und seine Front geschlossen gegen die Verfechter der fapitalistischen Interessen richtet. Nur der gemein­fame Rampf der sozialistischen   Parteien gegen die politische und foziale Reaktion kann die deutsche   Arbeiterklasse gegen die schlimmste Verschärfung seiner Ausbeutung und Berelendung schützen. Berlin  . Der Parteitag wolle beschließen: in den gesetzgebenden Körperschaften mit aller Kraft dafür einzutreten, a) daß bei der Aufbringung der Mittel zur Abwälzung der dem Reiche und den sonstigen Verwaltungskörpern obliegenden Verpflich Lüneburg  . Die Rechtsprechung in der deutschen Republik hat tungen in erster Linie für eine wirksame Erfassung der Grundrente fich in letzter Zeit zu einem öffentlichen Standal entwickelt. Soll gesorgt wird, b) die Spefulation in Grund und Boden durch gesetzliche Maß nicht jedes Rechtsgefühl im Bolte erdrückt werden, so muß die Bar­nahmen möglichst erschwert oder unmöglich gemacht wird.( Artikel tei, unfere Presse und Parlamentsvertretung einert dauernden Kampf gegen die Klaffenjuftiz führen. 155 der Verfassung), Brüel   i. M. Der Parteitag möge beschließen: die Reichstags­c) daß durch ein Gesez den Gemeinden und sonstigen Verwal- fraktion zu beauftragen, daß die Richter vom Bolle gewählt werden. tungskörpern das Vorkaufsrecht auf den in ihrem Bereich belegenen Nordhausen  . Der Parteitag molle beschließen: Der Parteitag Grund und Boden zugesprochen wird mit der Verpflichtung, den der deutschen   Sozialdemokratie protestiert gegen die fortgesetzt aus angebotenen Kauf zu tätigen, wenn der Boden in absehbarer Zeit oder später im Interesse der Allgemeinheit gebraucht werden wird. geübte Klaffenjustiz. Insbesondere protestiert der Parteitag gegen die aller Menschlichkeit hohpfrechenden Schandurteile gegen Der Uebernahmepreis darf nie höher fein als der Preis, welcher die durch den Märzputsch verführten Arbeiter und verlangt eine den steuerlichen Leistungen des Verkäufers zugrunde gelegt wor- Revision oder Herabminderung dieser Urteile. den ist. Steffin. Der Deutsche   Parteitag wolle beschließen: Die Ab­geordneten des Reichs- und Landtages werden ersucht, mit allen Mitteln dahin zu wirken, daß die kommenden erhöhten Steuern nicht auf die Schultern der arbeitenden Klassen gebürdet, sondern, daß die besitzenden Klaffen in erhöhtem Maße zur Leistung herangezogen werden.

Malente  . Der Parteitag beauftragt die Reichstagsfraktion, bei Besteuerung der Goldwerte den Kleinbefiß zu dieser Steuer nicht heranzuziehen, dafür aber den Großgrundbesig und die Großindu­strie schärfer zu belasten.

Schönberg. Der Parteitag in Görlig möge für schnellste Auf­Löfung der Gutsbezirfe eintreten.

Raisdorf  . Der Parteitag wolle mit aller Energie darauf drin­gen, daß die Schaffung der neuen demokratischen Gemeindeverfas fung im Preußischen Landtag   beschleunigt wird, damit vor allen Dingen die mittelalterlichen Gutsbezirke verschwinden. Wir halten diefes für bedeutend wichtiger, als darüber zu debattieren, ob wir mit der Deutschen Volkspartei   in die Regierung gehen wollen. Lehmkuhlen  , Dietrichsdorf  , Mönkeberg  , Schönkirchen  , Neu­Seifendorf, Alt- Heifendorf, Preek  . Die bis heute noch bestehenden fommunalen Selbstverwaltungen der Gutsbezirke sind die größten Hemmnisse einer freien Entwicklung auf dem platten Lande. Gie fchließt jede Betätigung der Einwohner auf tommunalem Gebiete aus. Der Parteitag möge daher den Parteivorstand und die Land­tagsfraktion beauftragen, bei der bevorstehenden Beratung der neuen Landgemeindeordnung alles aufzubieten, damit die Beseiti­gung der Gutsbezirke und deren selbstherrlichen Verwaltung durch­geführt wird.

Chemnitz  . Der Parteitag wolle beschließen, die sozialdemokrati­schen Fraktionen der Parlamente des Reiches und der Staaten zu beauftragen, der Frage der Bodenaufteilung der unwirtschaftlich großen Güter die größte Aufmerksamkeit zu widmen. Der Parteitag beauftragt die Fraktionen in den Parlamenien, daß durch zwed: mäßige Aufteilung eine rationelle Bodenbewirtschaftung und aus­reichende Sicherstellung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln ge­wahrt ist.

Haselbach. Die Reichsregierung möge ein Gesetz beschließen, das die Bergbauunternehmen zwingt, den Mutterboden ihrer Abbau fläche abzufondern, um ihn zur Ürbarmachung der abgebauten Flächen zu verwenden.

Unterbezirksparteitag des Münsterlandes. Der Parteitag molle beschließen, die Reichstagsfraktion bzw. Landtagsfraktion zu beauf­tragen, Anträge auf eine allgemeine Amnestie für politische Ber­gehen einzubringen. Ausgenommen sollen schwere Verbrechen sein. Für alle anderen Bergehen, die auf Grund strafgefeßlicher Bestim­mungen geahndet werden müssen, aber in irgendeiner Form mit politischen Ereignisfen zusammenhängen, ist eine Erweiterung des Erlasses des preußischen Justizministers vom 24. bzw. 29. Juli zu erwirken. Auch andere kleine Strafen, besonders gegen Jugendliche, sollen unter diese Bestimmung fallen.

Ferner wolle der Parteitag beschließen, sich gerade jetzt nach­drücklichst für die Durchführung der im Punkt 8 des Erfurter   Pro­gramms der SPD. aufgestellten Forderungen einzufeßen, insbe­fondere im Hinblick auf die Wählbarkeit der Richter durch das Volk und auf Abschaffung der Todesstrafe.

Frankfurt am Main  . Der Parteitag bittet die Reichstagsfrat­tion, darauf hinzuwirken, daß unter Zurückstellung der weniger wichtigen Novellen folgende gesetzlichen Normierungen in Bälde erreicht werden:

1. Die Umänderung des Gerichtsverfassungsgesetzes in dem Sinne, daß a) die Etraftammern zu Boltsgerichten umgewandelt werden; b) Schöffen und Geschworene von dem Bolte durch une mittelbare, dem politischen Wahlmodus angepaßte Wahl gewählt werden unter Ausschluß der Tätigkeit irgendwelcher Verwaltungs­behörden.

Waldenburg. Ein schärferes Zufaffen bei den Rapp- Ber­brechern. Dresden  . Die Reichstagsfraktion wird beauftragt, sich dafür einzusehen, daß die Trennung von Kirche und Staat endlich Ge­sez wird.

Berlin  . Der Parteitag wolle beschließen: Der Aufstieg der An­gehörigen des Proletariats in die leitenden Stellungen des Staats­und Wirtschaftslebens wird durch die Beibehaltung und Erhöhung des Schulgeldes in höheren Lehranstalten in bedenklicher Weise er. schwert. Die Reichstagsfraktion wird beauftragt, dahin zu wirken, daß die unentgeltlichkeit alles öffentlichen Unterrichts durch die Ver­faffung gewährleistet wird.

Berlin  . Der Parteitag wolle beschließen: Die Reichstagsfraf tion hat sich energisch gegen jeden Versuch zu wenden, die bestehen­den Geseze wegen Berbreitung angeblich zur Schmuh- und Schund­literatur gehöriger Breßerzeugnisse zu verschärfen. Die jetzt gelten­den Bestimmungen des Strafgesetzes und der Gewerbeordnung find völlig ausreichend, um jede wirkliche Gefahr auf diesem Gebiete ab­zuwenden. Es ist aber zu befürchten, daß bestimmte Kreise unter dem Vorwand der Bekämpfung von Schmutz und Schund in der Literatur die Gelegenheit suchen, der Freiheit ernsten, fünstlerischen Schaffens Fesseln anzulegen.

Hamburg  . Der Parteitag protestiert dagegen, daß die Ber handlungen des Reichsschulausschusses geheimgehalten und nur die Befchlüsse nach längerer Zeit befannt werden. An Anbetracht der großen Bedeutung dieser Berhandlung für das Schulwesen des. Reiches fordert der Parteitag, daß die Deffentlichkeit über die An träge, die im Reichsschulausschuß verhandelt werden sollen, eine an­gemessene Zeit vorher unterrichtet wird und daß die Verhandlungen des Reichsschulausschusses sofort der Deffentlichkeit zugänglich ge macht werden. Der Parteitag wendet sich aufs schärffte gegen die heutige Zusammensetzung und Tätigkeit des Reichsschulausschusses, der jeder staatsrechtlichen Grundlage entbehrt, und fordert, daß ein neuer Reichsschulausschuß auf demokratischer Grundlage gebildet

wird.

Reutlingen  - Münsingen  . Der Parteitag möge entschieden dafür eintreten, daß der Reichsschulgesetentwurf zu§ 146, 2 der Reichs­berfassung zurückgezogen wird.

Oschersleben  ( Bode  ). Der Parteitag wolle Stellung zum Schul­gefeßentwurf nehmen und seine Gefeßwerdung verhindern.

Hannover  . Der Parteitag möge auf die in Frage kommenden Stellen einwirken, daß aus den Lehrbüchern der Schulen die Kaiser­perherrlichung verschwindet.

Hamburg  . Der Parteitag protestiert entschieden gegen eine neunjährige höhere Schule, wie sie vom Reichsschulausschuß als Regel beschlossen ist. Aus wirtschaftlichen und psychologischen Grün­den lehnt der Parteitag es ab, die Dauer der höheren Schule für das ganze Reich auf 9 Jahre auszudehnen. Er erblickt in diesem Beschluß einen Borstoß gegen die vierjährige Grundschule und sieht darin eine große Erschwerung des Aufstiegs der Begabten aus den breiten Volksschichten. Der Parteitag fordert dagegen die achtjährige höhere Schule und ersucht die Fraktion des Reichstags und die Bar­teigenossen in der Regierung, dahin zu wirken, daß dem Beschluß des Reichsschulausschusses die Genehmigung versagt wird.

Hamburg  . Der Parteitag fordert die Reichstagsfraktion auf, jedem Entwurf eines Reichsschulgesetes zur Ausführung des im $ 146, 2 der Reichsverfassung ihre Zustimmung zu verjagen und mit allen taktisch möglichen Mitteln zu bekämpfen, der

1. die weltliche Schule mit der Weltanschauungsschule zusammen­foppelt und nicht ihr Recht als Gemeinschaftsschule wahrt, 2. dem Lehrer nicht, soweit es die Verfassung nur irgend zuläßt, die Freiheit gibt, nach nur pädagogischen Grundfäßen zu wirken, 3. den Einfluß der Bekenntnisse und Weltanschauungen auf dte Schule nicht auf das nach der Verfassung mögliche Mindestmaß be­schränkt, 4. Die erreichte Organisationshöhe der Schule irgendwie herab­drückt, 5. feine Sicherungen gegen neue Standesschulen unter der Form von Sonderschulen enthält und

2. Die Umänderung der Strafprozeßordnung in dem Sinne, daß. a) gegen jedes Urteil der Strafgerichte das Rechtsmittel der Berufung gewahrt wird; b) die Rechtsgarantien des Angeklagten und der Berteidigung, zumal im Borverfahren, wesentlich erweitert werden; c) die Verhängung der Untersuchungshaft auf Fluchtver- 6. die Lehrerschaft in neue Abhängigkeit von der Kirche bringt. dacht eingeschränkt wird und eine Ablösungsmöglichkeit durch Hinter­legung ermöglicht wird; d) die Wiederaufnahme von rechtskräftigen urteilen erleichtert wird.

Der vorliegende Entwurf eines Reichsschulgefeßes zu Artife! 146, 2 der Reichsverfaffung ist, da er die genannten Bedingungen nicht erfüllt und durch die Verfassung verbürgte Rechte verlekt. unter allen Umständen abzulehnen.

Schmölln  ( S.- 2.). Die Reichstagsfraktion wird beauftragt, bas für Sorge zu tragen, alle Mitel anzuwenden, um das Reichsjugend­fuzgesetz zu verabschieden.

Unterbezirt Göttingen  . Der§ 9 des Strafgesetzes erhält fol­gende Fassung: Im Sinne dieses Gesetzes ist ein Rind, 1. wer noch nicht 16 Jahre alt ist( statt 14 Jahre), 2. ein Jugendlicher, wer über 16 aber nicht 20 Jahre alt ift( ftatt 18 Jahre).

3. Der Entwurf eines neuen Strafgesetzbuches muß unter mög­lichster Beschleunigung den gefeßgebenden Körperschaften vorgelegt Die Reichstagsfraktion wird ersucht, ein Aufwandssteuergeset werden. norzulegen, das den Aufwand über einen gewissen Verbrauch hin- Verlangt muß werden: Aufhebung der Todesstrafe, Strafschuh aus progreffio besteuert. Stiftungen usw. follen angerechnet der Jugendlichen, Schutz den Trinfern und Geistesfranken, neuzeit­liche Maßnahmen gegen Gewohnheitsverbrecher, Beseitigung der Berlin  . Entschließung. Die wirtschaftliche und politische Möglichkeit der Verhängung von Buchthausstrafen bei politischen Entwidlung ftellt an die Einsicht und die Rampftraft der Verbrechen, Beseitigung der turzfristigen Freiheitsfirafen, Erweite arbeitenden Klaffen Deutschlands   die höchsten Ansprüche. rung der bedingten Begnadigung, Geldstrafen nach Leistungsfähig- Unterbezirk Göttingen.§ 131 des Strafgesehentwurfes erhält Bur Dedung der gewaltigen Fehlbeträge und zur Aufbringung feit, Beseitigung der Polizeiaufsicht. folgende Fassung: Ist der Täter zur Zeit der eventuellen Aburtei­der Reparationssummen sind so enorme Eteuerbeiträge aufzubrin- 4. Unter Aufhebung der Berordnung des Reichspräsidenten lung noch jugendlich, so hat das Bermundschaftsgericht in Gemein­gen, daß alle bisherigen Mittel versagen und neue Wege der Er- a) Beseitigung jeder Art von Ausnahmegesehen und Ausnahme- schaft mit dem zuständigen Jugendamt darüber zu befinden, ob Er­fajfung der Bermögen und Einkommen beschritten werden müssen. gerichten; b) Nachprüfung aller auf Grund der Verordnung des ziehungsmaßnahmen erforderlich sind, un den Jugendlichen an ein Auch stellt sich immer deutlicher heraus, daß mit steuerlichen Reichspräsidenten ergangenen Sondergerichtsurteile durch Sonder gefeßmäßiges Leben zu gewöhnen, oder ob derselbe den Jugend­Maßnahmen allein des Problem des Wiederaufbaues nicht zu fommiffionen, die unter Ausschaltung der Beamten des Justizmini- gerichten zur Aburteilung zu überweisen ist. lösen ist, sondern daß dazu der planmäßige gemeinwirtschaft- fteriums aus Mitgliedern des Reichstages, Richtern und Rechtsan- Unterbezick Göffingen. Dem§ 286 des Strafgefehentwurfs sind liche Umbau unserer Volkswirtschaft und einschneidende Sozia- wälten gebildet werden. folgende Sätze anzufügen: Eine Schwangere, meide die Abtreibung liftierungsmaßnahmen unerläßlich sind. Hamburg  . Der Parteitag wolle beschließen, die Reichstags- oder Tötung der Frucht im Mutterleibe vorgenommen oder versucht Die fapitalistisch interessierten Schichten, die infolge ihrer Geld- fraktion wird beauftragt, dahin zu wirken, daß baldmöglichst ein hat, bleibt straffrei: macht und ihrer Beherrschung der Bresse den größten politischen Reichsgesetz über die Bekämpfung der Geschlechtsfrankheiten erlassen 1. Benn die Schwangerschaftsunterbrechung erfolgte, weil die Einfluß ausüben, werden begreiflicherweise alles daransezen, um wird. Dasselbe foll unter Zugrundelegung des dem Reichsrat feit Schwängerung durch gerichtlich festzustellende Notzucht erfolgte.