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2. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 277.

Mittwoch, den 28. November 1894.

Arbeiter! Parteigenoffen!

11. Jahrg.

Die Verhandlungen wegen Beendigung des Bierboykotts sind abgebrochen worden, weil die Ringbrauereien eine Bedingung stellten, deren Annahme mit der Ehre der Arbeiterschaft unvereinbar ist. Die Vertreter des Brauerrings hatten die Stirn zu fordern, daß der Friedensschluß davon abhängig gemacht werde, daß 33 Arbeiter nie mehr in den Betrieben der Niugbrauer beschäftigt werden.

Arbeiter! Parteigenossen! Ohne jeden Anlaß seitens der betreffenden Arbeiter sind am 16. Mai Hunderte aufs Pflaster geworfen worden. Und nun sollen nach monatelanger Aussperrung, nach monatelangen Entbehrungen dreiunddreißig Arbeiter dauernd dem Elend, für immer der Eristenzlosigkeit, also dem langsamen Zugrundegehen überliefert werden, dreiunddreißig Mann, von denen keiner Schuld an dem Boykott trägt. Sie sollen als Opfer des Kapitalistenübermuthes auf der Strecke bleiben. An der barbarischen Doppeldezimirung des 16. Mai hatte der Brauerring nicht genug- seine Rache verlangt die Vernichtung von weiteren dreiunddreißig Existenzen. Arbeiter! Genossen! Wir wissen, daß wir in Eurem Sinne gehandelt haben, als wir diesem ungeheuerlichen Ansinnen ein empörtes kurzes Nein entgegenseiten und die Verhandlungen abbrachen. Die Arbeiter Berlins konnten und wollten einen ehrlichen Frieden schließen; niemals aber werden wir unsere Hand dazu bieten, niemals werden die klassenbewußten, in den Gewerkschaften und der Sozialdemokratie organisirten Arbeiter dulden, daß ein

geschlossen wird.

ehrloser Friede

Nun ist die Entscheidung getroffen. Der Boykott muß mit erneuter und vermehrter Energie fortgeführt werden. Die Parole

Kein Tropfen Ringbier

muß mit unwiderstehlicher Macht zur Durchführung gelangen.

Jeder einzelne Arbeiter muß seine ganze Kraft aufwenden, um den Boykott zur vollen Wirkung zu bringen. Dazu ist nöthig, daß die gesammte Arbeiterschaft mit verdoppelter Kraft Hand aus Werk legt, die zur Organisation, Ueberwachung und Durchführung des Boykotts erforderlichen Maßregeln energisch zu unterſtüßen. Es bedarf aller Kraft, aller Energie, denn die Brauerdirektoren haben offen erklärt, die Unterwerfung der Berliner Arbeiterschaft durch neue Massen­maßregelungen erzwingen zu wollen! Arbeiter, Parteigenossen! Der Brauerring hat zwar Millionen zur Verfügung und wird in diesem Klassenkampfe auch fernerhin Hunderttausende opfern; hinter uns aber stehen die Massen, auf unserer Seite ist das Recht, ist die Begeisterung, ist der Opfermuth. Und an Euren Opfermuth appelliren wir abermals. Die unschuldigen Opfer kapitalistischen Uebermuthes dürfen nicht dem Hunger preisgegeben werden. Seit Monaten liegen diese Hunderte existenzlos auf der Straße. Wir wenden uns deshalb an die Arbeiter von ganz Deutschland um thatkräftige und schnelle Unterstügung. Der Kampf ist uns aufgezwungen worden. Die Berliner Arbeiterschaft hat den Handschuh aufgenommen und sie wird den Kampf durchführen bis zum Ende. Arbeiter! Euer Klassen Jutereffe nicht blos, Eure Klaffen Ehre ist im Spiel. Da giebt es teinen anderen Gedanken als Sieg! Vorwärts zum Sieg! Kein Tropfen Ringbier! Hoch der Boykott!

Boykottfreies Bier liefern:

Brauerei Carlsberg , Friedrich Reichenkron, Char­ lottenburg

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Brauerei Wilhelmshöhe, E. Lehmann, Berlin Brauerei Pichelsdorf, Direktor Hoffmann. Münchener Brauhaus, Aktien- Gesellschaft, Berlin . Süddeutsche Brauerei, Karl Ring u. Ko., Berlin . Brauerei Müggelschlößchen, Friedrichshagen . Nordstern- Brauerei, Berlin . Nathenower Exportbrauerei- Niederlage. Inh. May Dennhardt, N.W. , Hannoverschestr. 18a. Tel. III. 8178. Schloßbrauerei, Fürstenwalde . Niederlage bei Franz Heiser, N., Liesenstr . 5. Bürgerliches Brauhaus( in Firma Müller), Frank furt a. D. Niederlage Greifswalderstr. 228. Phönig- Brauerei, E. Radon, Lichterfelde . Brauerei Jagdschlößchen, Eberswalde . Niederlage Edm. Renter, Swinemünderstr. 45. Brauerei Tivoli, Strausberg . Niederlage Stabernad, Mühlenstraße 49a.

Louisen- Brauerei, Bellermannstr. 71a/ 72.

Brauerei Königs Wusterhausen , Niederlage Reichen bergerstraße 33. Brauerei Danz, Freienwalde a. D. Vertreter: W. Marten, N., Gartenstr. 152. Bürgerliches Brauhaus, Ludenwalde. Niederlage Gust. Spiekermann, Krautstr. 48, Tel. VII, 1487. Export- Brauerei Grabow a./D. bei Stettin . Nieder­lage Marthen, Bellermannstr. 6. Brauhaus Hohen- Schönhausen bei Berlin .

Boykottirt sind die folgenden, dem Ring angehörenden Brauereien:

Aftien Brauerei Friedrichshain, Berlin .

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Die Boykott- Kommission.

Gerichts- Beitung.

Gewerbegericht.

2

Jetzt ist auch der Käse in die Reihe der verfälschten Nahrungsmittel getreten. Wie Gerichtschemiter Dr. Bischoff gestern vor der 133. Abtheilung des Schöffengerichts er larte, jei der vorliegende Fall der erste der zur Kenntniß das Gerichts Nach dreitägiger unbeschränkter(?) 2ehr gelangte, es würden aber noch verschiedene andere nachfolgen. zeif lehre gründlichst, billigt Damen jeden Der auf der Anklagebank befindliche Kaufmann Johan.. Il Standes Handschnüren, Verperlen, Perlplattftich, Tüll- hatte geständlich Limburger Käse verkauft, den er von der Firma verperlen, Bortenverperlen, Seidenstickerei, Musterzeichnen und Mohr in Ottensen bezogen hatte und von dem er wußte, daß Pausen. Wochenverdienst bis 20 m. Angenehme und saubere derselbe mit Margarine versetzt war. Dr. Bischoff begutachtete, Arbeit. Sofortige dauernde Beschäftigung.- Frau Schickedanz. daß der fragliche Käse aus 60 pt. Margarine und 40 pet. Erstes Lehrinstitut für Konfektionsstickerei."- Dies war Milchfett hergestellt sei. Die Bereitung sei eme sehr einfache. der Köder, ausgebreitet im Inseratentheil des Berliner Magermilch werde mit geschmolzener Margarine verrührt und Die ofal- Anzeiger", welcher fie anlodte: Die" Damen "" aus der verkäst. Frage des Vertheidigers, ob nicht uuch Kleinbourgeoisie, die sich gern ein Nadelgeld verdienen die aus Frankreich eingeführten Käse, wie Camembert" mochten, und die Proletarierinnen, die glaubten, hier eine Existenz Fromage de Brie" u. s. w. mit Margarine versetzt seien, be­zu fint en. Zur ersteren Gattung gehörte eine Frau Wolter, welche antwortete der Sachverständige dahin, daß ihm dies bisher nicht die sonderbare Meinung hegte, für ihr Geld müsse sie in der bekannt sei, er werde es sich aber angelegen sein sanen, jeine angegebenen Zeit thatsächlich etwas lernen, und die, weil Untersuchung auch auf diese Käsesorten auszudehnen. Der An­sie nichts lernte, auf Rückzahlung des Lehrgeldes flagte. Sie geklagte entschuldigte fich damit, daß er im Butter uno Kuses hatte 12 M. geopfert, und die wollte sie wieder haben Die geschäft vollständig Laie sei, er habe es nur einige Monate be­Kammer 11. unter Assessor von Schulz hatte am 23. November sessen und es dann wieder aufgegeben, weil er sich in der kurzen über den Anspruch zu befinden. Die Klägerin behauptete, Beit bereits zwei Anklagen wegen Vergebens gegen das Beklagte habe ihr in Aussicht gestellt, sie würde in der ersten Nahrungsmittelgefeß zugezogen habe. Der Gerichtshof erkannte Zeit nach Beendigung der Lehre gleich 10 m. verdienen. Sie unter Berücksichtigung dieses Umstandes nur auf 10 Mt. Geld­beitszeit auf nicht mehr wie 35 Pfennige den Tag gebracht. Die habe es jedoch nach achttägiger Uebung bei ausgedehntester Ar- strafe, während der Staatsanwalt 50 M. beantragt hatte. Aus einer Handlung der Selbsthilfe, welche von den Klägerin vertraute hierauf dem Vorsitzenden obige Annonce an, Tischlergesellen Richter, Dähnert und Bedersty be welcher nun der guten Frau Schickedanz freundliche Ergangen wurde, hat sich gegen diefelben eine Anklage wegen Ber mahnungen zu theil werden ließ, insbesondere die, doch in trickung einer gepfändeten Sache herausgebildet, welche gestern Bukunit ihre Anzeigen etwas präziser zu faffen. Hauptsächlich vor dem Schöffengericht gegen fie verhandelt wurde. Di. orei erregte die Wortstellung dreitägige unbeschränkte Lehrzeit" und Angeklagten standen bei dem Tischlermeister B. in Neu- Weißensee der Hinweis auf den voraussichtlichen Verdienst von 20 M. in Arbeit. Es haperte bisweilen mit der Lohnzahlung. An heftiges Kopfschütteln auf seiten der Richter. Frau Schickedanz einem Sonnabende im August d. J. warteten die Angeklagren erklärte denselben indeß das Wie und Was", indem sie be wieder vergeblich auf das Eintreffen des Arbeitgebers. Sie merkte, eine der angeführten Fertigteiten lerne man eventuell befürchteten, um ihren Lohn zu tommen und als her schon in einem Tage, die Tamen wüßten aber alle, daß die Meister selbst nach Eintritt der Dunkelheit nicht er Lehrzeit vierzehn Tage dauern würde und daß sie sich dann erst schienen war, nahmen die Angeklagten zwei Hobel­einarbeiten müßten. Sie selbst tönne nicht dafür, daß eine oder bänke und brachten sie nach der Wohnung des Bedersky. die andere eine schwere Hand" habe, wie zum Beispiel die Hier saben sie daß die beiden Hobelbänke un der Rückseite mit Klägerin. Diese hielt ihrer Lehrmeisterin entgegen, daß je einer Pfändungmarke versehen waren. Sie gingen zum Amts­gerade lettere nach ein paar Tagen bereits ihre leichte vorsteher und fragten, wie sie sich zu verhalten hätten. Sie er Hand gerühmt hätte, was natürlich Frau Echickedanz nicht mehr hielten den Auftrag, die Bänke wieder zurückzubringen, was auch Schulz gelang es, einen Vergleich zu stande zu bringen; Frau die Anklagebehörde die Verurickung. Im Termine führte der Schickedanz zahlte 9 M. an Frau Wolter zurück. Zum Schluß Vertheidiger, Rechtsanwalt Hugo Sachs, aus, daß von einem fei noch festgestellt, daß nach dem Konfektionär fein Mensch widerrechtlichen Bewußtsein der Angeflagten teine Rede sein in acht Tagen und die Perl Plattstiderei erlernt fönne. Dieser Ansicht trat der Gerichtshof bei, weshalb ein frei­und daß der Wochenverdienst der Frauen, die die sie sprechendes Urtheil gefällt dc. betreiben, in app 8 Mart beträgt. Nur sehr geübte Stickerinnen sollen bei vierzehnstündiger Arbeitszeit auf faum zehn Mart kommen. Das erste Lehrinstitut für Konfektionsstickerei" der Frau Schickedanz befindet sich jett Antiamer- und Bionskirchstraße n- Ecke; früher war es in der Oderbergerstraße.

Aftien- Brauerei- Gesellschaft Friedrichshöhe, vorm. Bazen wahr haben wollte. Dem eindringlichen Bureden des Assessors von geschah. In der Entfernung der gepfändeten Sachen erblickte hofer, Berlin .

Aktien- Brauerei Gesellschaft Moabit, Berlin .

Aftien Gesellschaft Echloßbrauerei Schöneberg, Schöneberg . Bergschloß- Brauerei, Aftien- Gesellschaft, Berlin . Berliner Bockbrauerei, Aktien- Gesellschaft, Berlin . Berliner Kronen- Brauerei, Aftien- Gesellschaft, Berlin . Berliner Unions- Brauerei, Berlin .

Böhmisches Brauhaus, Kommandit- Gesellschaft auf Aktien, A. Knoblauch, Berlin .

Brauerei Oswald Berliner, Berlin . Brauerei Julius Bözow, Berlin .

Brauerei Borussia , Attien- Gesellschaft, Niederschönweide bei Johannisthal.

Brauerei Gambrinus, Aktien- Gesellschaft, Charlottenburg . Brauerei Carl Gregory, Berlin .

Brauerei F. Happoldt, Berlin .

Brauerei Königstadt, Aktien- Gesellschaft, Berlin .

Brauerei Pfefferberg. vorm. Echneider u. Hillig, Berlin . Brauerei A. Werm, Berlin .

Bürgerliche Brauerei, Berlin .

Bürgerliches Brauhaus, Otto Müller , Berlin .

C. Habel's Brauerei, Berlin .

Gebrüder Josty, Berlin.

Norddeutsche Brauerei, Aktien- Gesellschaft, Berlin .

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Vom Ober- Verwaltungsgericht. Der Gastwirth Brecken felder besitzt in der Ziegelstr. 2 eines jener Kunstinstitute", in denen Speisen und Getränke von garter pand liebebedürftig.n Jünglingen und Greifen fredenzt werden, während eine Sänges rinnen- Schaar thnen leckeren Ohrenschmaus bietet. In dem Konzertsaal" befinden sich sogenannte Bogen, geschaffen durch taffe wurde gestern der Rendant Schleifer vor dem hiesigen Schönen im Wegen Unterschlagung von Geldern einer Orts- Kranken- Aufstellung von Roulissen, moo nach dem Gesang die trauten tête- à- tête mit besonders gold­Schöffengericht zur Verantwortung gezogen. Der Angeklagte ist gesegneten Lebemännern ein erfolgreiches Stündchen erleben. von der Orts- Krankenkasse der Böttcher zum Rendanten gewählt Die idyllischen Dertchen gefielen aber der Polizei nicht, worden und untersteht als solcher der Oberaufsicht des Magistrats. fie schienen ihr Ordnung und Sittlichkeit zu gefährden, weshalb Im Juli d. J. wurde seine Kassenführung einer unvermutheten fie die Entfernung der Logen verlangte. Nach einer Verordnung Revision unterzogen und der damit betraute Magiinatssekretär vom 27. Juli 1892 find thatsächlich solche Schlupfwinkel in stellte bei der Kassenausschüttung fest, daß eine Summe von Kellnerinnenfneipen verboten. Breckenfelder beschwerte nich beim 200 M. fehlte. Der Angeklagte erklärte dies Fehlen ganz Oberpräsidenten, indem er geltend machte, es gave viele Gait harmlos damit, daß er das Geld zur Bezahlung eines Wechsels wirthe 2c., die solche Koulissen verwendeten. Der Oberpräsident verwendet habe, es aber schon am nächsten Tage wieder in die wies die Beschwerde zurück mit einer Klage gegen diesen hatte Kasse legen werde. Als der Magistratsbeamte am nächsten Tage Br. beim Ober- Verwaltungsgericht auch keinen Erfolg, der vierte wiederkam, war die fehlende Summe in der That vorhanden, der Senat wies ibn am 24. November ab. Dem Kläger wurde Angeklagte hatte sich diese aber nur von einem Ber durch den Rechtsanwalt Leopold Meier, der seine Vers wandten geliehen, denn nach drei Tagen fehlte das tretung übernommen hatte, recht übel mitgespielt. Der viels schon wieder. Der Angeklagte, dem inzwischen beschäftigte und in Gastwirthstreifen sehr beliebte Herr Meier die Kaffe Kaffe abgenommen worden ift, scheint, wie aus hatte nicht Zeit, den Termin in eigener Person wahrzunehmen. seinen Aeußerungen im Termin hervorging, in solcher vorüber- Anstatt nun, wie er es sonst oft thut, einen anderen Anwalt mit gehenden Verwendung von Kassengeldern zu Privatzwecken irgend seiner Vertretung zu betrauen, schickte er einen jungen Referendar, etwas Anstößiges gar nicht zu finden und war sehr überrascht, der noch gar feine Erlaubniß besaß, Anwälte zu vertreten. Der Gerichtshof ging über diesen Antrag noch hinaus. Er erwog, Sache dem Kammergerichts- Präsidenten mitzutheilen. Der es daß eine derartige mißbräuchliche Verwendung von Kassengeldern ferendar verzichtete auf die Vertretung Meier's und entfernte leider immer mehr überhand nehme und meinte, daß es noth- sich. Breckenfelder war somit im Termin gar nicht vertreten. wendig sei, durch nachdrückliche Strafen diesem Unwesen zu steuern. Aus diesem Grunde wurde der Angeklagte, der über Zu hundert Mark Geldstrafe wurde vom Schöffengericht feine Roffenführung ein belobigendes Zeugniß von Arbeitgebern Stuttgart der Redakteur Geiger von der Schwäbischen Tag­und Arbeitnehmern beibrachte, zu zwei Monaten Gewacht" verurtheilt, wegen Beleidigung eines Reutlinger Ifängniß verurtheilt. Fabrikanten; es wurde demselber. Steuerdefraudation vors

Schultheis Brauerei, Attien Gesellschaft, Berlin , Abth. I Geld Schönhauser Allee.

desgl. Abth. II Tivoli.

Brauerei Schweizergarten, Berlin .

Spandauerberg- Brauerei, vorm. E. Bechmann, Westend bei als der Staatsanwalt 4 Wochen Gefängniß beantragte. Der Senatsvorsigende gerieth darüber in Erregung und drohte, die

Charlottenburg .

Vereinsbrauerei Rigoorf.

Versuchs- und Lehrbrauerei, Berlin .

Bittoria Brauerei, Aktien- Gesellschaft, Berlin . Germania- Brauerei, Tavid u. Mariin, Berlin . Brauerei Stralau.