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Nr.457 38. Jahrgang Ausgabe A nr. 231

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Mittwoch, den 28. September 1921

Die Vereinbarungen mit Bayern .

gültig abzuschließen. An sich wäre die Entscheidung des Ple. nums notwendig. Die Reichsregierung ist aber mit der Zustim mung des Verfassungsausschusses zufrieden. mit Der 3

Aufhebung des bayerischen Belagerungszustandes.- Neue Verordnung des Reichspräsidenten . München , 27. September. ( MTB.) Bor Eröffnung der Sigung regierung ermächtigt werden soll, die Vereinbarung end des BVerfassungsausschusses wurde dem Ausschuß eine Vorlage er Regierung unterbreitet, die folgenden Wortlaut hat: Am 24. September 1921 fanden in Berlin zwischen dem Reichs­fanzler und dem Reichsminister des Innern einerseits und dem Ministerpräsident Graf Lerchenfeld : Es ist einer der Pro bayerischen Ministerpräsidenten und dem bayerischen Minister, des grammpunkte, zu versuchen, die zwischen Reichsregierung und Innern andererseits neuerliche Verhandlungen wegen der Auf der bayerischen Regierung seit längerer Zeit aus Anlaß der Ver­hebung der Berordnungen des Reichspräsidenten ordnung des Reichspräsidenten bestehende Spannung auf dem Dom 29. und 30. August 1921 betr. den sogenannten Ausnahme- Wege von Verhandlungen, wenn möglich, zu beseitigen. zustand in Bayern statt. Die Verhandlungen wurden baŋe- Es war auch tatsächlich eine meiner ersten Amtshandlungen, rischerseits auf der Grundlage des Beschlusses des Ständigen Land nach Berlin zu fahren und dort mit dem Reichskanzler zu verhandeln. tagsausschusses vom 11. September 1921 geführt. Borbehaltlich Wir sind auf Grund zweimaliger Rücksprache zu dem heute vorliegen­der Zustimmung des bayerischen Gesamtministeriums und des den Ergebnis gekommen. bayerischen Landtags wurde vereinbart: Darauf erstattet Minister Dr. Schmeyer den juristischen Be­richt über die Berhandlungen.

1. Die Berordnungen des Reichspräsidenten vom 29. und 30. August 1921 werden zurüdgenommen und durch eine neue Berordnung ersetzt. Die neue Verordnung soll die aus dem Entwurf, der gleichzeitig dem Landtag vorgelegt wird, erfichtliche Faffung erhalten und spätestens am 29. September 1921 erlassen werden.

Kraft setzen.

gefeilt werden,

4. Zwischen der Reichsregierung und der bayerischen Staats regierung besteht Uebereinstimmung darüber, daß die Landesregierungen nach Artikel 48 2bjah 4 der Reichsverfassung pin, einstweilige Maßnahmen zu treffen, die über den nach wie vor berechtigt find, bei Gefahr im Verzug auch weiter­Inhalt der neuen Verordnung hinausgehen. Die Reichs­regierung wird solchen Maßnahinen gegenüber eine loyale Haltung einnehmen.

Vorwärts- Verlag G.m.b.H., SW 68, Lindenstr. 3 Fernsprecher: Berlag, Ervedition und Inferaten.

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Steuerverschleppung.

Bon Wilhelm Reil

Als der Reichstag anfangs Juli auseinanderging, wurde vereinbart, daß er am 6. September wieder zusammen treten solle, um die Steuervorlagen, die ihm vor diesem Termin unterbreitet werden sollten, einer ersten Beratung zu unterziehen. Man schäßte diese Beratung nur auf wenige Tage. Darauf sollte der Ausschußarbeit einige Wochen Zeit gelassen werden. Die Vollversammlung sollte im Oktober ihre Sigungen wieder aufnehmen, sofort die Ausschußberichte über die Steuervorlagen entgegennehmen und die Steuern so rasch wie möglich verabschieden.

Dies Programm, das einem Gebote dringender Not­wendigkeit entsprach, ist nicht zur Ausführung gelangt. Ende Auguft wurde öffentlich mitgeteilt, die Borarbeiten feien noch so weit im Rückstand, daß die Steuergefeßentwürfe vor werden könnten. Der Zusammentritt des Reichstags wurde dem letzten Septemberdrittel beim Reichstag nicht eingebracht Hochdruck an die Arbeit gegangen werden. Nun kommen die auf den 27. September verschoben. Dann aber sollte mit Reichsboten am 27. September zusammen, um zu erfahren, daß es mit der Einbringung der Steuervorlagen beim Reichs­tag immer noch gute Beile hat. Sie werden wieder heim­wird bis zum 26. Oftober verlängert. geschickt, die Frist für die Fertigstellung der Steuerentwürfe

dringlichsten Aufgabe der Gegenwart treffen mag: es muß Wem immer die Hauptschuld für diese Verschleppung ber festgestellt werden, daß die Berschleppung verhängnis­volle Folgen nach sich zieht. Das Bertrauen in den ehr­lichen Willen Deutschlands , feine Finanzen in Ordnung zu bringen, wird durch die Berzögerung der Steuergesetzgebung wahrlich nicht gestärkt.

Dr. Schwener führte u. a. aus: In der Berordnung des Reichs­präsidenten erblickten wir eine befondere Spike gegen Bayern , weil hier schon ein Ausnahmezustand bestand, der weiter ging als die Verordnung. Die Berordnung stellte einen für Bayern uner 2. Die banerische Staatsregierung wird die Berordnung Die daraufhin eingeleiteten Verhandlungen hatten den 3wed, die träglichen Eingriff in die polizeiliche Landeshoheit dar. über den Ausnahmezustand spätestens am 6. Ottober Aufhebung des bayerischen Ausnahmezustandes über den Kopf 1921 mit wirtung vom 15. Ottober 1921 außer Bayerns hinweg zu verhindern. Dieser 3wed wurde erreicht. 3. Die Zustimmung des bayerischen Gesamtministe. Die weiteren Verhandlungen sind bekannt. Für die letzte Aussprache riums und des Verfassungsausschusses des bayerischen Landtags in Berlin waren die Beschlüsse des Ständigen Ausschusses Richt zu dem vereinbarten Entwurf der neuen Reichsver- schnur. Wir haben verlangt, daß unsere erste Faffung gewählt wird, ordnung und zur Aufhebung des Ausnahmezustandes in Bayern da fie beffer dem föderativen Prinzip entspricht. Die Reichsregierung wird dem Reichskanzler rechtzeitig zum 28. September 1921 mit ertlärte diefe Fassung für unannehmbar. Das Reichsfabinett habe Fassung, auf die wir uns einigten, annehmbar, da der Reichsminister dem Maße, in dem die Zeitspanne seines Fortbestehens sich einstimmig einen dahingehenden Beschluß gefaßt. Ich finde die neue Der Fehlbetrag des Reichshaushalts wächst nicht nur in des Innern aus dem weiteren Verlauf der Dinge auszuschalten ist Alles andere vollzieht sich durch die Landeszentralbehörde und den Schuld und des Papiergelbumlaufs, zunehmende Gelbent­und lediglich ein Ersuchen an die Landesregierung richten kann. Derlängert, er wächst in geometrischer Progreffion. Da das Vorhandensein des Fehlbetrags Bermehrung der schwebenden Reichsratsausschuß. In der Abstimmung wurde der Antrag der banerischen Bolts- bewirkt, so steigt die Summe des Fehlbetrags mit jedem fol­wertung d. h. Teuerung und weiteres Sinfen des Markkurses 5. Die bayerischen Boltsgerichte ftehen mit dem genommen. Der darin enthaltene Sazz über die Aufhebung des Monat übertreffenden Grade. Aus diesem Grunde war es partei mit 14 gegen 8 Stimmen bei einer Stimmenenthaltung angenden Monat in einem die Steigerung im vorhergehenden auf Artikel 48 Abjat 4 der Reichsverfassung geftüßten bayerischen Belagerungszustandes wurde in der Aussprache von den Antrag schon überaus bedauerlich, daß das Kabinett Fehrenbach Ausnahmezustand nicht in Zusammenhang und werden daher stellern dahin interpretiert, daß damit lediglich die Berant durch die hierüber geführten Verhandlungen nicht berührt. wortung für die Aufhebung des Ausnahmezustandes der bayeri- die Vorbereitung für eine starte Bermehrung der Reichsein Das Gesamtministerium hat den Bereinbarungen am 27. Sep- schen Regierung zugeschoben werde. Darauf wurden die An- nahmen nicht so rechtzeitig getroffen hatte, daß die Er tember 1921 zugestimmt. Der Vorlage der Regierung ist der träge der Regierung mit allen gegen 5 Stimmen der bayerischen Schließung alsbald nach Feftsetzung unserer Reparationsschuld Entwurf der Verordnung des Reichspräsidenten , wie er aus den Mittelpartei und USP. angenommen. erfolgen fonnte. Zum mindesten für die Dedung des inne­Bereinbarungen hervorgegangen ist, beigelegt. Die Aenderungen ren Etats hätte Borfehr getroffen werden müffen. Denn beziehen sich auf die§§ 1, 4 und 7.§ 1 hat die Abänderung er­daß uns niemand die Mittel schenken würde zur Bestreitung fahren, daß statt der Worte Bertreter der republikanisch­unseres eigenen Bedarfs, war doch wohl jebermann flar. demokratischen Verfassung gesagt worden ist: Personen Aber nicht einmal dies geschah. In den Reichshaushaltsplan Forderungen des ADGB . und des Afa- Bundes. des öffentlichen Lebens.§ 4 lautet in der neuen Fassung­für 1921 waren zwar zur Dedung des ordentlichen Bedarfs Der ADGB . und der Afa- Bund geben zu der Hilfsaftion für 4,2 Milliarden Mark Einnahmen aus neu zu bewilligenden Zuständig für Berbote nach den§§ 1 und 3 und für Be­schlagnahmen nach§ 2 find die Landeszentralbehörden oder die Oppau folgende gemeinsame Stellungnahme befannt: Steuern eingestellt. Die fonkreten Borschläge zur Beschaffung Die erschütternde Ratastrophe von Oppau, hervorgerufen durch dieser Einnabige beschränkten sich indes auf die Berfieben von ihnen bestimmten Behörden. Der Reichsminister des Innern kann die Landeszentralbehörden um den Ausspruch die Entzündung bedeutender Massen explosibler Stoffe in unmittel fa chung der 3udersteuer, die auch bei sofortiger An eines Berbotes oder einer Beschlagnahme ersuchen. Glaubt die barer Nähe einer Ortschaft und inmitten Tausender von Beschäftigten, nahme noch nicht eine Milliarde pro Jahr an mehreinnahmen Landeszentralbehörde, einem solchen Ersuchen nicht entsprechen weist gebieterisch auf die Notwendigkeit des sofortigen Eingebracht hätte. Es würden alfo im ordentlichen Etat auch im zu fönnen, so teilt sie dies spätestens am zweiten Tage nach dem greifens der Gesetzgebung hin. Einmal müssen die durch günstigsten Falle noch 3,2 milliarden gefehlt haben. Der Empfang des Ersuchens dem Reichsminister des Innern mit und die Katastrophe als völlig unzulänglich erwiesenen Unfallverhütungs- außerordentliche Etat aber wies, auch wenn man den auf die ruft gleichzeitig die Entscheidung des im§ 7 vorgesehenen Aus- vorschriften einer grundlegenden Nachprüfung unterzogen werden, Reparationsverpflichtungen entfallenden Teil ausschied, noch schuffes an. Entscheidet sich der Ausschuß für das Verbot oder unbeschadet der mit allem Nachdruck durchzuführenden einen Abmangel von mehr als 30 Milliarden auf. Hierfür bie Beschlagnahme, so hat die Landeszentralbehörde die erforder­lichen Maßnahmen sofort zu treffen.§ 7 lautet in der neuen Ermittlung über schuldhafte oder fahrlässige Berstöße. Die fehlte es an jedem Deckungsvorschlag. Fassung: bestehenden, völlig ungenügenden Unfallentschädigungsbestimmungen, Wenn sich schließlich dafür, die Steuervorschläge nicht vor Gegen ein Verbot nach den§§ 1 und 3 und eine Beschlag- und zwar sowohl an Sach- wie an Leibschäden, machen die fofortige der endgültigen Festsetzung der Reparationslast zur Beratung nahme nach§ 2 ist die Beschwerde zuläffig. Sie hat teine Jnangriffnahme einer Reform des geltenden Rechts, insbesondere der zu stellen, noch Gründe beibringen ließen, so hätten sie doch aufschiebende Wirkung. Die Beschwerde ist bei der Unfallversicherung der RVO. notwendig. fofort nach Annahme des Ultimatums vorgelegt werden andeszentralbehörde einzureichen. Diese tann ihr 3ur fofortigen Linderung der entstandenen Notlage müssen. Es waren aber feinerlei Borschläge vorbereitet, nicht außer im Falle des§ 4 Abfah 2 abhelfen. Andernfalls hat sie ist durch Reichsgesetz zu bestimmen, daß eine der Geldentwertung für die Deckung des inneren Etats, gefchweige denn für die bie Beschwerde unverzüglich vorzulegen. Der Reichsrat wählt die Rechnung fragende Entschädigung der von dem Unglüd Betroffenen Erfüllung der Reparationsverpflichtungen, obgleich das Rabi­Mitglieder des Ausschusses und ihre Stellvertreter aus feiner Der Ausschuß entscheidet in der Besetzung von sieben oder ihrer Hinterbliebenen zu zahlen ist. Bis zur endgültigen Feft nett Fehrenbach doch in London ein Leistungsangebot gemacht Mitgliedern, die nach eigener freier Ueberzeugung erkennen. Den fegung der Entschädigungssummen find Anzahlungen in angemessener und dem Präsidenten der Bereinigten Staaten erklärt hatte, Borsiz führt ohne Stimmrecht der Reichsminister des Innern oder Höhe zu leisten. Zur Deckung der zu leistenden Entschädigungs- fich jeder von ihm zu treffenden fchiedsrichterlichen Entschei ein von ihm bestimmter Stellvertreter. Bird Beschwerde er summen sind die mit dem Oppauer Wert verbundenen Industrie- dung über die Verpflichtungen Deutschlands unterwerfen zu hoben gegen Berbote oder Beschlagnahmen, die auf Grund Ronzerne in stärkstem Maße heranzuziehen. einer Entscheidung des Ausschusses gemäß§ 4 Absah 2 erlassen sind, so dürfen diejenigen Ausschußmitglieder, die an dieser Entscheidung mitgewirkt haben, an der Entscheidung über die Beschwerden nicht teilnehmen.

Mitte.

Antrag eingebracht:

Hilfe für Oppau.

Höchst , und Kelsterbach

wollen.

Man mutete uns zu, die 3 uderfteuer gesondert in Die Vorgänge in Höchst . Beratung zu nehmen und zu verabschieden, dachte aber nicht Frankfurt a. M., 27. September. ( BTB.) Der Fabritarbeiter spannen. Mit einigen Federstrichen hätten sich z. B. die daran, die nächstliegenden Befissteuern straff anzu­Zu der Borlage der Regierung hat Abg. Dr. Bohlmuth verband hat mit allen gegen zwei Stimmen eine Resolution gefaßt, örsen steuern mit fofortiger Wirkung sehr beträchtlich ( Baner. Bp.), der Borsigende des Berfaffungsausschusses, folgenden in der das Borgehen-unverantwortlicher Elemente in den Berten steigern und ausgestalten lassen. Aus Angst vor dem Wider­Der Ausschuß wolle beschließen, der Bollversammlung zu artige Maßnahmen im Gegensatz zu den vertraglichen Bestimmungen foruch der Interessenten, die im Reichstag sehr gewichtige empfehlen, es sei gegen die Bereinbarung der bayerischen Staats- ftehen. Weiter werden die Maßnahmen der Unternehmerorganisa. Bortführer haber, unterblieb es. So stand die Finanzverwal­regierung vom 24. September 1921 feine Erinnerung zu erheben. tionen bedauert, de vorher nicht der Bersuch einer Berständigung tung nach der Annahme des Ultimatums mit leeren Händen. Was jedoch den Zeitpunkt der Aufhebung des bestehenden bane- nahme der Arbeit ist im Gange. Die Hanauer Fabrit von bereitet werden tonnten und pflichtgemäß vorbereitet wer­mit den Arbeiterorganisationen gemacht worden ist. Wiederaufda. Bären jetzt sofort die Maßnahmen, bie bis dahin vor­rischen Ausnahmezustandes anlangt, so bleibe es dem pflichtgemäßen Ermessen der bayerischen Staatsregierung über- Dunlop hat geschloffen, weil die Arbeiterschaft wegen Lohnakkord: ben mußten, ergriffen worden, so hätte der Kurs der deut­differenzen paffive Resistenz übte. Im übrigen seien die Berhand­lasjen, zu beurteilen, wann sie den angemessenen Zeitpunkt für Lungen zur Wiederaufnahme des Betriebs im vollen Gange. Das fchen Mark im Auslande trotz der Devisenhnänen nicht den Werk ift durch Schutzpolizei besetzt. fatastrophalen Sturz erlebt, der sich in den letzten Wochen Borsigender Dr. Mohlmuth bemerkte einleitend, es handle sich ereignet hat. nicht barum, ob der Ausschuß den Bereinbarungen zustimmen solle Die Zentrumsfraktion des Reichstags hat den Reichstagsabge oder nicht. Er habe lediglich zu entscheiben, ob die Staats lordneten Landgerichtsdirektor Marg zu ihrem Borsigenden gewählt.

gegeben erachtet.

Als dann endlich die Borarbeiten für die sogenannte Re­parationssteuergefeggebung begannen, gingen die Fachmänner