sch»«!tz, MikolesKa, Drahthammer, Vruschiek, Wüstenhammer, Kokot- zek, Koschmieder, Pawonkau, Spiezelhof(Gutsbezirk), Groß-Lagiewnik, Glinitz, Kochtschütz, Lissau,— von da ab fällt die Grenze nordwesb märts mit der alten deutsch -russischen Grenze zusammen, bis zu dem Punkt, wo sie mit der deutsch -polnischen Grenze zusammentrifft, wie sie in Artikel 27 des Vertrages von Versailles beschrieben ist. Die in Artikel 87 des Versailler Vertrages vorgesehene Grenz- fcftsestungskommission wird die Grenze an Ort und Stelle ziehen. Sie wird ihre Arbeiten unverzüglich beginnen. Wirtschaftliche öeftimmuogen. Z. Die deutsche und polnische Regierung werden in möglichst kurzer Frist gemäß Artikel S2, letzter Absatz des Friedensvertrages unter Zugrundelegung folgender Bestimmungen ein Abkommen treffen: a) Eisenbahnen. Die Recht« und Pflichten der Eisenbahnen und Straßenbahnen, soweit sie sich in Privat- oder Kommunalbesttz befinden, bleiben durch ihre Konzessionen geregelt: die Letriebseinhelt des Rehes der fchlesischen Kleinbahn-Aktiengesellschaft bleibt für die Dauer von IS Iahren aufrechterhalten. Der Betrieb der deutschen Rormal- und schmalspurigen Eisen- bahnen wird im Abstimmungsgebiet für die Dauer von lS Jahren einer gemischten Verwaltung unterstellt. Die Mengen rollenden Ma- terials, die auf das Abstimmungsgebiet entfallen, werden gemäß Artikel 371 des Versailler Vertrages bestimmt werden. Die Tarife werden einheitlich geregelt. Nach Artikel 36S des Friedensvertrages von Versailles wird jeder Spezialtarif, der zwischen dem deutschen Gebiet und einem Punkt des Abstimmungs- g-bietes in Kraft ist, aus das gesamte Abstimmungsgebiet Anwen- dung finden. Der Vorteil jedes Spezialtarifes, der im Abstimmungs- gebiet Geltung hat, wird den Waren der gleichen Art zugute kom- men, die aus Polen , Deutschland oder aus irgendeinem anderen Lande ausgeführt oder dorthin eingeführt werden. Die Fahrpläne werden nach den Bedürfnissen der Industrie geregelt, und der Ausenthalt der Ar- b e i t e r z ü g e, die über die Grenze fahren, wird nach Möglichkeit beschränkt werden. Die Kosten der sozialen und staatlichen Ver- sicherungen zugunsten der Angestellten der fchlesischen Eisenbahnen werden der Verwaltung dieser Eisenbahnen zur Last fallen. Für den Betrieb der Eisenbahnen wird eine einheliliche ver- rechnung eingeführt werden, die alle Einnahmen und Ausgaben«in- schließlich der Unterhaltungskosten der Gleise und des Eisenbahn- Materials und die Einzal/lungen in die Fonds für Erneuerungs- arbeiten umfassen. Die Ausgaben für Neuarbeiten wer- den besonders verrechnet werden: sie werden von dem Staate ge- tragen, auf dessen Gebiet sie ausgeführt werdsn. Gewinn oder Ver- lust wrden unter beide Länder, je nach der Lage der ihnen ge- hörenden Eisenbahnlinien und nach Bedeutung des Verkehrs ver- teilt werden. b) Wasser und Elekkrizitäl. Soweit das Gebiet, in dem sich die Wasserleitungen befinden, nicht ganz einem der beiden Länder zugesprochen wird, bleiben mangels besonderer Abmachung zwischen beiden Parteien die vor- ha n denen Leitungen bestehen. Zu diesem Zweck wird eine gegenseitige Grunddienstbarkeit geschassen werden. Die Wasser- kräfte der Gegend von T a r n o w i tz und O l k u c z werden unter Bedingungen, die den Interessen beider Länder entsprechen, zur Ver- f.ügung des ganzen oberschlesischen Gebietes gestellt. Der gegenwärtige Betrieb der„Oberschlesischen Eiektrizitäls- werke" bleibt für drei Jahre aufrecht erhalten. Der polnische Staat kann sodann die Hntrale in Chorzow und das daran angeschlossen« Netz käuflich erwerben. Solange ein polnisches Unternehmen nicht errichtet ist, muß die Gesellschaft die Elektrizität in beiden Teilen des Gebietes zu gleichen Bedingungen liefern.
c. Geldwesen. Während eines Zeitraumes, der 18 Jahre nicht überschreiten soll, wird die deutsche Aiark die einzige gesetzliche Münzeinheit in dem Abstimmungsgebiet bleiben. Die beiden Regierungen können durch Vereinbarung beschließen, eine Abänderung dos Münzsystems vorzunehmen, wenn eine solche nötig werden sollte. Es wird der gemischten Kom- Mission, die unten vorgesehen ist. obliegen, den Zeitpunkt zu be- stimmen, von dem an die deutsche Mark aufhört, die einzige gesetzliche Münzeinheit zu sein. ä. Post. Für die Dauer des Umlaufes deutschen Geldes in der polnischen Zone werden die Post-, Telegraphen- und Telephongebühren in deutscher Währung erhoben.
» e. Aollweseu. Die Zollgrenze wird«nderneuenpolitischenGrenze errichtet werden, sobald diese gezogen ist. Die deutsche und polnische Zollgesetzgebung und ihre Zolltarife finden mit folgenden Ausnahmen Anwendung: 1. Während eines Zeitraums von fechsMonaten werden die Waren, die von anderen Ländern nach dem Abstimmungsgebiet gehen, und die die Einfuhrzölle an der deutschen oder polnischen Grenze vor der Teilung Oberschlesiens bezahlt haben, zollfrei die Grenze überschreiten können. 2. Während eines Zeitraumes von IS Iahren werden die natürlichen Erzeugnisse, die ihren Ursprung und ihre Herkunft in einer der beiden Zonen des Abstimmungsgebietes haben, und die dazu bestimmt sind, in der anderen Zone verbraucht oder verwendet zu werden, zollfrei über die Grenze gehen. 3a. Während eines Zeitraumes von 0 Monaten werden die Rohstoffe und Halbfabrikate der Betriebe der einen der beiden Zonen des Abstimmungsgebietes, die dazu bestimmt sind, in den Betrieben der anderen Zone verbraucht oder oerarbeitet zu werden, zollfrei über die Grenze gehen. In den Einfuhrbewilligungen für diese Erzeugnisse müssen die Absende- und Empfangsstellcn nam- Haft gemacht werden. 3b. Während eines Zeitraumes von IS Iahren werden die Rohstoffe und Halbfabrikate, deren Ursprung und Her- kunft aus den Betrieben der einen der beiden Zonen des Abstim- mungsgebietcs feststeht und die dazu bestimmt sind, in den Betrieben der anderen Zone verarbeitet zu werden, zollfrei über die Grenze gehen, wenn sie wieder in ihr Ursprungsland einge- führt werden müssen. Die Einsuhrbewilligungen dieser Er- zeugnisse müssen die Absende- und Empfangsstellen namhaft machen. 4. Gemäß Artikel 268 des Vertrages von Versailles werden die natürlichen Erzeugnisse oder die Fabrikate, deren Ursprung oder Herkunft aus der polnischen Zone des Ab- stimmungsgebietes feststeht, bei ihrem Eingang in das deutsche Gebiet während eines Zeitraumes von 3 Iahren von jeder Zollabgabe befreit werden. Die Frist von 3 Iahren wird mit der Bekanntgabe der neuen Grenze an Deutschland und Polen zu laufen beginnen. Für die Regelung der Ausfuhr werden beide Länder sich ver pflichten, während eines Zeitraumes von 15 Jahren die Ausfuhr von Erzeuguissen aus ihren Gebieten zu erleichtern, die für die In- dustrie.des einen oder anderen Teiles des Abstimmungsasbietrs un- entbehrlich find. Sie werden hierfür die notwendigen Ausfuhr- genehmigungen erteilen und die Ausführung der Verträge, die zwischen Privatpersonen geschlossen werden, gestatten, unter der Voraussetzung, daß die Einfuhrabgaben für diese Erzeugnisse bei ihrer Einfuhr in deutsches bzw. polnisches Gebiet gezahlt werden, soweit nicht in den vorhergehenden Paragraphen Ausnahmen vor- gesehen sind. Alle Bestimmungen über das Zollwesen an der neuen deutsch -polnischen Grenze in Oberschlesien , die nicht lediglich eine Aftwenoung der obigen Grundsätze sind, werden als ein g e- wohnliches'Wirtschaftsabkommen zwischen Polen und Deutschland angesehen.
t) kohle, Bergiverkserzeugnisse. Gemäß Artikel 90 des Friedensoertrages von Versailles wird Polen während eines Zeitraumes von IS Jahren von der end- gültigen Zuteilung des Gebietes ab die Ausfuhr von Berg- Werkserzeugnissen der polnischen Zone des Abstimmungs- gebietes nach Deutschland gestatten. Bezüglich der Kohle werden bei Anwendung dieses Artikels die Bestimmungen der verschiedenen Friedensverträge, Entscheidungen und internationalen Abmachungen zwischen Deutschland , Polen und den Ländern in Betracht gezogen werden, die unmittelbar oder mittel- bar an der Einfuhr oberschlesischer Kohle interessiert sind, soweit die Verträge für Deutschland und Polen Berpflichtungen an Kohlen- lieferungen enthalten. Deutschland wird während eines Zeitraumes von 15 Iahren die Ausfuhr der vcrqwerkserzeugnisse seines Ge- bieles in d'e polnische Zone des Abstimmungsgebietes zu den in Artikel' 90 des versailler Vertrages vorgesehenen Bedingungen gt- stallen. Die Ausfuhrzifser der Bergbauerzeugnisse auf die diese Be- stimmung Anwendung findet, wird nach dem Durchschnitt des Umsatzes der Jahre 1911—1913 berechnet werden. x) Arbeitgeber- und ArbeUnehmeroerbäud«. Die deutsche und polnische Regierung werden für die Dauer von IS Jahren die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, die im Ab- stimmungsgebict tätig find, anerkennen. Diese Verbände werden in der Lage sein, Kollektivverträge für das gesamte Abstimmungs- gebiet abzuschließen.
b) Soziale Versicherungeu. Die Ueberweisung der Bestände der deutschen sozialen und staatlichen Versicherungsan st alten an Polen für den ihm zugesprochenen Teil von Oberschlesien wird gemäß den Vor- schriften und Bedingungen des Artikels 312 des Versailler Vertrages stattzufinden haben. DieRentenempfängerderfozialen und staatlichen Versicherungsan st alten werden alle Entschädigungen und Pensionen empfangen, die ihnen zugesichert worden sind. Die polnische Regierung wird in kürzester Frist in der polnischen Zone besondere Behörden für das Versicherungswesen so- wie für die Verwaltung und die streitige Gerichtsbarkeit schaffen. Die örtlichen Kassen, sei es in der polnischen Zone, sei es in dem gesamten Abstimmungsgebiet(Oberschlesischer Knapp- schaftsverein, Oberschlesische Bergbauhilfskasse usw.) werden für die Dauer von IS Jahren aufrecht erhalten werden, es sei denn, daß die beiden Regierungen nicht früher dahin übereinkommen, eine Tei- lung vorzunehmen. i. Verkehr. Für die Dauer von 13 Jahren wird jeder, der in dem Abstim- mungsgebiet einen ordnungsgemäßen Wohnsitz hat, oder dort einer regelmäßigen oder beruflichen Tätigkeit nachgeht, kostenlos eine Verkehr skarte erhalten, die es ihm gestattet, ohne weiteres die Grenze zu überschreiten. j. Allgemeine Bestimmungen. Die im Abstimmungsgebiet geltenden Bestimmungen, insbe- sondere die auf dem Gebiete des Bergbaus, der Industrie oder des Handels oder auf dem Gebiete der Arbeitsgesetzgebimz bestehenden Vorschriften einschließlich der Ueberwachungsvorschrif- ten, bleiben in dem an Polen fallenden Teil des Abstimmungsgebie- tes in Kraft, bis Polen auf diesem Gebiet Bestimmungen erlassen hat, die in seinem ganzen Lande zur Anwendung kommen und an die Stelle der bestehenden Vorschriften treten können. Hierbei ver- steht es sich jedoch, daß Polen das Recht haben wird, in der schlesisch- polnischen Zone die Aenderungen einzuführen, die Deutschland auf seinem Gebiete zu treffen für gut befinden wird. " Unbeschadet der Bestimmungen des Artikels 256 des Friedens- »rveckrages werden diese beiden Länder alle Rechte und besonder» die Konzessionen und Privilegien, die vor der Teilung von Privatpersonen und Gesellschaften oder anderen ju- riflischen Personen erworben worden sind, auf dem ihnen zugeleil- ten Gebiete anerkennen und achten. Polen verzichkel auf die Dauer von 15 Zähren auf die Vorteile au» den ArKkeln 92 und 297, betreffend die Enlelanung von industriellen Anlagen. Bergwerken oder Lagerungen, außer wcnn nach Ansicht der gemischten Kom- m l s s i o n die Enteignung für die Ausrechierhaltung de» Delrtebes unumgänglich notwendig ifl. Alle Meinungsverschiedenheiten zwischen der deutschen und pol- Nischen Regierung, die sich während eines Zeitraumes von IS Iah- ren über ein« gesetzgeberische Maßnahme der beiden Länder er- geben, die den Letrisb von Gesellschaften oder industriellen und Handelsunternehnnmqen betrifft und in unbilliger Weife die Freiheit dieser Gesellschaften und Unternehmungen w bezug auf die Nationalität ihres Personals, ihrer Administratoren oder ihrer Ka- patitien beeinträchtigt, können, von der mterefsierten Regierung dem Völkerbundrat übergeben werden, dessen Entscheidung beide Sie- gierungen anzunehmen sich verpflichten. Beide Länder können auf Grund eine» gemeinsamen Abkommens alle llebergangsbe st immunge» abändern oder beseitigen. k. NaNonaMälsrccht, Recht des Wohnsitzes und Schutz der Müder- heiteu i» Oberfchlefieu. Die Fragen, die sich aus der Nationalität der Personen ergeben. die bei der endgültigen Zuteilung des oberschleflschen Gebiets in dem Polen zugesprochenen Teile ihren Wohnsitz haben, werden gemäß Artikel 91 des Friedensvertrages von Versailles und den Artikeln 3, 4, 5 und 6 des Vertrages vom 28. Juni 1919 zwischen den Ler- einigten Staaten von Amerika , dem Britischen Reich, Frankreich , Italien und Japan einerseits und Polen andererseits geregelt. Alle Personen, oie zu derselben Zeit in diesem Teil de» Gebietes ihren Wohnsitz haben und die gemäß Artikel 91 des Friedensvertrages von Dersailles das Recht der Option für die. deuifchs Staatsangehörigkeit ausgeübt haben, ohne sich der Möglich- kekt zu bedienen, während der 12 Monat«, di« der Ausübung ihre« Wahlrechts folgen, ihren Wohnsitz nach Deutschland zu verlegen. müssen ebenso wie die Personen, die im ß 2 de» Artikels vi de» Friedensvertrages von Versailles erwähnt sind, das Recht haben. ihren Wohnsitz 15 Jahre lang, vom Tage der endgültigen Zuteilung des Gebieies an gerechnet, in Polen zu behalte«.
Plakate als Spmbole. Es gibt friedlose Zweifler, die behaupten, daß nichts oder zu wenig für den Wiederaufbau Deutschlands getan werde. Sie sind im Unrecht. Der Augenschein lehrt es. Wir haben wieder ein Offizierskorps, das sich von dem des wilhelminischen Deutschland nur durch die Uniform unterschiedet. Wir haben jenes freie Spiel der Kräfte wieder, das es jedem Industriellen gestattet, zu fabrizieren, was er will. Wir haben bis auf einige rudimäntäre Reste jene freie Wirtschast wieder, die es jedem freistellt, soviel Milch zu kaufen, als ihm sein Geldbeutel gestattet— es ist die Schuld der Säuglinge, daß sie keinen Geldbeutel haben. Und wir haben endlich auch wieder das vollprozentigs Bier. Damit vor allem ist jener selige Zustand wieder erreicht, an den die Deranstaltcr eines Bauernballes in einer gewissen deutschen Stadt dachten, als sie auf ihre Plakate die Parole schrieben: Es wird wieder jo schön wie früher! Da» deutsche Volk läuft gegenwärtig mit drei sehr verschiedenen Gesichtern herum, wovon das eine der Gegenwart zugekehrt ist. Da es uns en face anblickt, finden wir uns in seinen Zügen leicht zurecht. Hinter seiner Stirn denkt der Gedanke: Was ist heute zu tun, um die Sünden der Vergangenheit wiedergutzumachen zum Heils der Zukunft. Aber viele blicken geflissentlich daran vorbei und bedienen sich der Augen eines der beiden anderen Gesichter. Diese zeigen uns nur ihr Profil. Das eine mtt einem fatalen Barbarenzug um den Mund und fanatisch glühenden Fieberaugen blickt über die Realitäten der Gegenwart hinweg in eine ferne Zu- kunft. Und die Leute, die unter der Hypnose dieses Blickes denken und handeln, erblicken nichts anderes als die rotlohende Fata Mor- gana eines kommunistisch-bolschewistischen Gewaltstaaies. Diesem Zukunftstraum opfern sie bereitwilligst die Gegenwart. Aber so vorausschauend sie sich gebärden, so rückständig sind sie bei näherem Zusehen. Und vor allem bedienen sich diese Apostel sehr gestriger, ja mitunter mittelalterlicher Methoden gegen alle und alles. Das andere der beiden Profile schaut in die Vergangenheit. Es glänzt in den rosigen Schweinchenfarden des selbstzufriedenen Spießers. Er ist in seiner Seldstzüfriedenheit nicht minder grau- sam. Wenn er nur süße Milch in seinen Morgenkaffee gießen kann, s» ist es ihm völlig gleichgültig, ob um deswillen arme Säuglinge hungern. Sein Konterfei hat eine Kulmbacher Bierbrauerei wirk- sam auf eines ihrer Reklameplakate gesetzt. Da liegt er fett und wabblich und rosig wie ein Milchschwein in den weichlichen Kissen seines Bettes. Seine im Fette versunkenen Aeugleui strahlen einem Glas P-vllbier entgegen, das aus den Wolken des Himmels zu ihm Nicderschwebt. Wir sinv auf dem besten Wege dazu, daß es wieder so schön wir» wie früher. Wir brauen wieder Pollbier. Und die Milchbe- wirtschastung ist glücklich auch abgebaut worden.-- Run steigen
natürlich die Milchpreise, und die Milchnot derer, die Milch am nötigsten brauchen, wächst von Tag zu Tag. Da soll die Wohltätig - feit helfen— es wird wieder so schön wie früherl Man arrangiert Wohltätlgkeitsfeste. Darunter aber schwärt die Wunde weiter und weiter. Uebelste Begleiterscheinung ist dabei, wie wir mtt der Not derer kokettierten, denen ernstlich keiner der„Wohltäter" helfen mag. Nicht nur dem Ausland, dem wir Tag für Tag die unnützesten Dinge für Sündengeld abkaufen, flennen wir in Wort und Bild, unser Elend— vor uns selbst rühren wir mit Bildern der Not— ohne Sinn für unsere groteske Heuchelei. Auch dafür war ein Plakat symbolisch. Wochenlang hing es in allen Straßenbahnwagen einer deutschen Stadt. Ueber eine große Milchflasche hinweg starrten drei grauenhaft oerhungerte Kindergesichter. Und darunter stand in großen Lettern die Aufforderung zur Teilnahme am„Volks- und Dirndlfest" zugunsten der Milchspende. Das Plakat hing da, von Tausenden gesehen und gelesen, das Fest fand statt, von Tausenden besucht. Ein F e st zum Besten armer Opfer. Und die festfreudigen Teilnehmer spürten keinen kalten Rückenschauer, wenn Ihr Blick vom konzertumrauschten Kafseetisch weg das Plakat mtt den drei hungernden, stummschreienden Kinder- grimnssen streifte. Und doch war auch dieses Plakat wie jenes der Brauerei ein Symbol, war eine ungewollte, erschütternde, grimmige Satire auf alle, die schon zufrieden sind, wenn es wieder markenfreie Milch und zwölfprozentiges Bier gibt, wenn es für die stumpfeste, dumpfeste Vergnügungssucht„wieder so schön wie früher" wird. _ E. H. Wie hoch erheben sich die neuen Staaten Europas über den Meeres'piegel Lekanntiich hat der Ausgang des Weltkriegs eine ganze Anzahl von neuen Mittel- und Kleinstaaten in Europa ent- stehen lassen, bei deren Grenzziehung meist alles andere mehr be- rücksichtigt worden ist als die Zusominenfassung geschlossener Natur- gebiete. Dies zeigt sich vor allem, wenn man der Frage nachgeht, wie hoch diese neuen Staatengebiete über den Meeresspiegel aus- steigen. Man kommt da zu überraschenden Ergebnissen. Polen z. B. ist ein Flachlandstnat. das Uebcrgangsgebiet von der norddeutichcn zur russischen Tiefebene: und doch steigt es in der Meoraugspitze der Hohen Tatra, die ihm mit Galizien Zuge- fallen ist, bis zu LS03 Meter Seehöhe auf, also höher als z. 58. das fast ganz von Hochgebilgen«rfnllte Norwegen . Es wirb aber noch überragt von Jugoslawien , dessen Grenze mit Italien über die Jütischen Alpen verläuft und hier im Triglaw zu 2861 Meter aufst.igt. und der T s ck> e ch o s l o w a k e i, zu der der höchste Gipfel der Hohen Tatra, die 2663 Meter hohe Gerlsdorfer Spitze geltfirt. Oesterreich dagegen hat seine bisher höchste Erhebung, die stolze Pyramide de» Ortler (3902 Meter), an Italien abtreten müssen, und gipfelt jetzt im Großglockner (3798 Meter) der Hohen Tauern. Noch weit größer ist die„Erniedrigung des neuen Ungarn im Vergleich zu dem alten, dem ja sein« ganze schützend«
Gebirgsumrahmung genommen worden ist: von den 2663 Meter der Franz-Joses- oder Gerlsdorfer Spitze ist«s auf 1010 Meter im Matrogebirge herabgedrückt worden. Es wird also an Höhe weit von Finnland übertroffen, das sich im Haltiotuntnri an der schwedischen Grenze zum 12S4 Meter Seehöbe, also höher als das Erzgebirge und der Vesuv , erhebt, wie wir aus der Ueberstcht „Berge" im neuen.Brockhaus ersehen, in der die höchsten Er- Hebungen aller Staaten und wichtigeren Gebirge der Erde zu- sammengestellt sind. Reine Flachlandgebiete aber sind die neuen b a l t i» schen Staaten: Estlands höchste Erhebung ist der 324 Meter hohe Eierberg zwischen 5Walk und Pleskau. und Lettland er- hebt sich im Eaising zu 313 Meter: etwa ebenso hoch mögen Litauens höchste Hüge! sein, dessen Grenze« ja noch nicht fest« liegen. Ein« Rskspende deukschcr Kunst. Die nächsten großen Berliner Ausstellungen werden eine Einrichtung zum ersten Mole anwenden, die der notleidenden deutschen Kunst erhebliche Mittel zuführen soll. Jeder Besucher erhält für einen zwangsweise erhobenen Zuschlag zum Einttittsgeld in Hohe von 1 Mk. eine kloine Originalqraphit von einem der in der Ausstellung vertretenen Künstler. Diese Notspende hat in der Künstlerschasr ganz Deutschlands lebhaftes Echo gefunden. Es ist damit zu rechnen, daß bald in ganz Deutschland dieser Notgroschen erhoben wird. Rcichskunstwart Rcdslob hob in einer diese Frage behandelnden Versammlung hervor, daß diese Mittel für werbende Zwecke verbraucht werden sollten, um Typen öffentlicher Kunstxslege aufzustellen. Darüber hinaus hofft man auf die Spenden von Kunstfreunden, um der Unternehmung bald einen kräftigen Fonds zu geben. Eine Konferenz zur Festlegung des Osteftefles soll zu Anfang des nächsten Jahres in Rom unter dem Vorsitz des Kardinals Msrcier stattfinden. Die Bestrebungen zu dieser Kalendcrreform sind ja be- sonders von deutscher Seite bereits vor dem Kriege eifrig aufgs» nommen worden, und im vergangenen Jahrs brachte sogar Lord Desborough im Oberhaus einen Gesetzantrag ein, der die Festlegung von Staats wegen forderte. Es bestanden aber bisher noch immer Unstimmigkeiten zwischen den verschiedenen Glaubensbekenntnissen: man hofft aber nun, diese Gegensätze beseitigen zu können und wirklich zu einer festen Datierung von Ostern zu kommen. Ein göttlicher Zensor. In Bonn beanstandete die Zensur 1846 den Titel einer Uebersttzunz von Dantes„Göttliche Komödie ", weil, wie der Zensor schrieb,„mit göttlichen Dingen keine Komödie gespielt werden dürfe". Könnte auch heute noch bei uns passieren. Denn die deutsche Republik hat zwar kein- Zensoren mehr, aber sie hat göttlich« Polizeibehörden und göttliche Staatsanwälte. Knnstlergilfr s«r die Hungernden i» Rnsiland. Ernst Toller bat den Ellraa icincs neucileu Bühnenwerkes.Die''Illalchinenslürmer- der Künslltlbilfr fik die Hungernden Ruchands zur Verfügung gestellt.— Johannes R. Becher bat einen ZylinS Gedichte überwieien. Einer, der nicht gefeiert werde» wollte. In Dresden verstarb kürzlich der Berleger einer großen Zeitung. Die Bekanntgabe deS Tode» elsolgte ans Wunsch deS Verstorbenen erst nach seiner Bestallung.