Die Polen deutscher Staatsangehörigkeit, die über 18 Jahre alt sind, und am Tage der endgültigen Zuteilung des Gebietes ihren Wohnsitz in dem Deutschland zugesprochenen Teil haben, sind berech- tigt, innerhalb der beiden folgenden Jahre gemäß Artikel 91 des Oertrages von Versailles für die polnische Staatsange- Hörigkeit zu optieren. Die Polen , die zu dem gleichen Zeitpunkt ihren Wohnsitz in den Teilen Oberschlesiens haben, die endgültig Deutschland zuerkannt sind, müssen das Recht haben, ihren Wohnsitz in Deutschland IS Jahre lang von diesem Zeitpunkt an gerechnet, zu behalten. Diese Regel muß auch auf die Polen deutscher Staatsangehörigkeit, die für die polnische Staatsangehörigkeit gemäß des Artikels 91 des Friedens- Vertrages von Versailles optiert haben, ebenso wie auf polnische Staatsangehörige, die nicht deutsche Reichsangshörige sind, Anwendung finden. Der vertrag über den Schuß der Minderheiten, der am 28. Juni 1919 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika , dem Britischen Reich, Frankreich , Italien und Janan einerseits und Polen anderer- feits abgeschlossen wurde, findet Anwendung auf den Teil Ober- schlcsiens, der endgültig Polen zuerkannt worden ist. Die Billigkeit ebenso wie die Aufrechterhaltung der Wirtschast in Ober- fchleflen erfordert, daß die deutsche Regierung verpfli ch- t e t wird, mindestens für die Uebergangszeit von 15 Jahren, vom Zeitpunkt der endgültigen Zuteilung des Gebietes an gerechnet, die Bestimmungen der Artikel 1, 2, 7, 8, 9(Abf. 1 und 2V 10. 11 und 12 des genannten Vertrags anzunehmen, soweit es sich nicht um den Teil Oberschlcsiens handelt, der endgültig Deutschland zuerkannt woriv'n ist. Die Bestimmungen des Abkommens, das zwischen der deutschen ■und polnischen Regierung geschlossen wird, um die oben zum Aus- druck gebrachten Grundsätze in die Tat umzusetzen, begründen sowohl für Deutschland als auch für Polen Berpslich- tungen von internationaler Tragweite und wer- den daher in derselben Weise wie die Bestimmungen des Vertrages vom 28. Juni. 1919 unter die Garantie des Vclkebundes gestellt. Jede Einzel- oder Sammeleingabe von Vewohnern Ober- schlesienz an den Dölkerbnndrat wegen dieser Bestimmungen oder wegen der Ausführung der Bestimmungen des Vertrages vom 28. Juni 1919 wird, soweit diese Bestimmungen Heute betreffen, die einer nationalen, religiösen oder sprachlichen Minderheit anae- hören, derjenigen Regierimg eingeschickt werden, in deren Gebiet die Antragsteller ihren Wohnsitz haben. Diese Regierung ist ver- "stichtet, die Eingabe mit oder ohne Stellungnahme dem Völker- lmndrat zur Prüfung zu übersenden. Die Kommissionen. Für die Ueberwachung der Ausführung dieser Maßnahmen werden«ingesetzt: I. Eine gemischte Kommission für Oberschlcsien. bestehend aus .2 Deutschen und 2 Polen , die aus Oberschlesien gebürtig sind, und aus einem Präsidenten fremder Nationalität, der von dem V ö l> kerbundrat bestimmt wird. II. Ein Schiedsgericht zwecks Schlichtung aller privaten Strei- ligkeiten, die aus der Anwendung des oben erwähnten Abkommens sich ergeben können. Dieser Gerichtshof wird sich aus einem von der deutschen Regierung und einem von der polnischen Regierung ernannten Schiedsrichter zusammensetzen. Der Völkerbund - rat wird gebeten werden, den Präsidenten dieses Gerichtshofes zu bestimmen. Alle Meinungsverschiedenheiten über die Ausführung und die Auslegung des Abkommens müssen nach den Bestimmun- gcn dieser Uebereinkunft getroffen werden. III. D!« in dem vorstehenden Artikel II vorgesehen« Rege- lung wird durch einen deutschen und einen polnischen Bevollmäch- tlgten unter dem Vorsitz einer vom Dölkcrbundrat bestimmten Per- fönlichkeit verhandelt werden, die bei Meinungsverschiedenheiten Zwischen den Parteien die Entscheidung fällt. " Die deutsche und die polnische Regierung werden ausgesordert, den dliicrlen Hauptmächten innerhalb 8 Tagen nach der gegenwärtigen Entscheidung den Rainen des v ev oll- m äch kigtcn mitzuteilen, den jede von ihnen bezeichnet hat, um unker den o'bcn benannten Bedingungen das Abkommen i>'-r öle wirtschaftlichen fragen und über den Schuß der Minder- Heiken zu verhandeln, das auf der Grundlage des Artikels II be- schloffen werden soll. Sowie die Bevollmächtigten namhaft gt-f wacht sind, wird der Präsident sie an einen ihm geeignet er- scheinenden Ort laden. IV. Sobald die alliierten Hauptmächte der Ansicht sind, daß die Grenzkommission die im Artikel I beschriebene Grenze an Ort und Stelle hinreichend festgesetzt hat, und daß die im Ar- likel III vorgesehenen Verhandlungen zur Annahme einer Regelung nach Artikel II gestihrt haben, wird die Abstimmungs - kam Mission der deutschen und der polnischrn Regierung die in den Absähen 1 und 2 des ß S der Anlage SS vorgesehene amt- liche Mitteilung zugehen lassen. V. Die deutsche und polnische Regierung werden ausgefordert. innerhalb der nächsten acht Tage ihre Delegierten für die unter Artikel II osrgesehene gemischte Kommission zu bestimmen. Die gemischte Kommission wird sogleich zusammen- treten, um der Interalliierten Kommission bei den Maßnahmen ihren Beistand zu leisten, die die Ueberl-Itung des augenblicklichen Zu- flandes mit sich bringt. VI. Die vorliegende Entscheidung wird der Abstimmungskom- Mission wie auch der deutschen und polnischen Regierung offiziell mitgeteilt werden. gez. hardinge of Penhurst. JulesCambon. BoninLongare. Jfhii.
Dr. Naper nicht KanzlerkanAiöat. Herr Botschafter Dr. Mayer in Paris läßt uns mit- teilen, daß er gegen die Meldung über seine angebliche Kan« didatur für den Kanzlerposten entschieden Verwahrung ein« legen müsse. Eine Kandidatur seiner Person könne nicht in Frage kommen._ Weitere Bbschwächung öes Dollars. Die spekulatwen Käufe, durch die der Dollarturs zu Be- ginn dieser Woche auf 19ö hochgetrieben wurde, haben fast ganz nachgelassen. Die Ratifikation des deutschamerikanischen Friedensvertrages durch den Senat der Dereinigten Staaten und eine allgemein ruhigere Beurteilung der innerpolitischen Lage Deutschlands tragen wesentlich zur Erholung der Mark bei. Heute wurden Dollarnoten anfangs mit 161 an- geboten; im weiteren Verlauf der Börse senkte sich der Kurz auf etwa 1ö6._ �ur Lage im Zeitungskonflikt. Der Stand der Ding« ist unverändert. Der Reichsarbeits- minister Dr. Brauns gibt sich alle erdenkliche Mühe, den Streit beizulegen, jedoch gerade die gespannte politische Lage, die dazu veranlaßt, hindert an raschen Verhandlungen. Das Personal von Rudolf Masse wird erst dann in Tätigkeit treten, wenn die Ange- legenhest erledigt ist. Es ist möglich, daß dies morgen bereits der Fall ist. 2a der Betriebsversammlung des Personals von Rudolf Mosic wurde folgende Entschließung gegen zwei Stimmen angenommen: „Die heutige Betriebsversammlung kann das Angebot des Herrn Slrbeitsminifters. die Arbeit unter Vorbehalt aufzunehmen, nicht annehmen. Sie beschließt aus sachlichen Gründen und gestützt auf das Vertrauen der gesamten Kollegenschaft im Vuchdruckgewerbe, im Kampfe auszuharren, bis ihren gerechten Forderungen Genüge ge- fchehea ist."
Rücksichtslose Seamtenpolitik. Im Reichstag hat Genosse S t e i n k o p f die folgende Anfrage an die Regierung eingebrocht, deren Beantwortung für zahlreiche Angestellte im Verwaltungsdienst von höchstem Interesse ist. Die Anfrage lautet wörtlich: In der letzten Zeit häufen sich die Fälle, in denen Arbeitern und Angestellten der Dienst bei Verwaltungen des Reichs grundlos und ohne jede Rücksicht auf die Bestimmungen des Betriebsräte- gefetzes gekündigt wird. Die Folge ist, daß sich die Gekündigten an den Schlichtungsausschuß wenden, der den Reichsfiskus regelmäßig zur Weiterbeschästigung oder Zahlung namhafter E n t- schädigungen verurteilt. So wurden allein in einer Sitzung eines Schlichtungsausschusses 15 Gekündigten rund 67 000 M. zugesprochen, und man sagt, daß Fälle mit 20 000 und mehr Mark Eni- schädigung nicht zu den Seltenheiten gehören. Nach weitverbreite- ter Ansicht geschehen diese vom Schlichtungsausschuß als u n b e- gründet festgestellten Kündigungen lediglich zu dem Zweck, u n- bequeme Arbeiter und A n g e st e l l t e loszuwerden, auch um den Preis hoher Entschädigungszahlungen und in dem Bewußt- sein, daß das Reich diese leisten muß. Ich srage: 1. Sind der Reichsregierung diese Zustände bekannt und was gedenkt sie zu tun, den Bestimmungen des Betriebsrätege- s e tz e s auch seitens der Reichsverwaltungen Beachtung zu verschaffen? 2. Wieviel solcher vom Schlichtungsausschuß als unbegründet festgestellten Kündigungsfälle sind von den Verwal- tungen des Reichs seit dem Inkrafttreten des Betriebsrätegesetzes ausgesprochen worden, in wieviel Fällen erfolgte Weiterbeschästi- gung, in wieviel Entschädigungszahlungen und wie hoch belaufen sich diese einzeln und in der Gesamtsumme? Ich bitte um schriftliche Antwort. « Im Reichstagsausschuß für Beamtenangelegenheiten berichtete der Vorsitzende Abg. D e g l e r k(Dnat.) über ein von ihm an den Finanzminister gerichtetes Schreiben, in dem er forderte, daß der Ausschuß in der Frage der Erhöhung der Beamtenbezüge zu Rate gezogen wird. Gemäß einem Antrag des Abg. W e u e r- mann(D. Vp.) wurde nach längerer Debatte beschlossen, die Re- gierung zu ersuchen, den Beamtenausschuß zur Beratung der Teuerungsaktioy sofort hinzuzuziehen.
Wiesbadener Abkommen und Reparationen Die Wiederizntmachungskommission nicht zuständig. Paris , 21. Oktober. (EE.) Nachdem die Reparationstom- Mission in offiziöser Sitzung das Wiesbadener Abkommen geprüft hatte, das ihr von der französischen Regierung vorgelegt worden war, versammelte sie sich gestern zu einer offiziellen Vollsitzung, um folgende Beschlüsse zu fassen. 1. Die Reparationskommission erNärt sich mit den allge- meinen Grundsätzen des Wiesbadener Abkommens, wo- nach Vereinbarungen getroffen werden sollen, um es Deutschland zu ermöglichen, den größtmöglichen Teil seiner Verpflichtungen in Form von Waren und Naturalleistungen abzutragen, namentlich zu dem Zwecke, daß ein rascherer Wiederaufbau der zerstörten Ge- biete erfolgen könne, einverstanden. 2. Sie glaubt aber, daß das Abkommen von Wiesbaden Verstöße gegen die Bestimmungen des Teiles VIII des Frie. densvertrages enthalte, be, anders gegen den Artikel 277, Z 12 und§ 19 des Anhanges II und jj 5' des Anhanges IV. 3. Da die Reparationskommission nicht kompetent ist, derartige Verstöße zu billigen, beschließt sie, die Frage den Re- gierungen, die in der Reparationstommission vertreten sind, zu überweisen, und sie richtet gleichzeitig an diese eine Abschrift des Memorandums und dessen Anhanges, deren wohlwoliendg Prüfung sie empfiehlt. 4. Unter Vorbehalt der Garantien, die die alliierten Regierun- gen evtl. für notwendig erachten können um ihre Interessen zu schützen, empfiehlt die Kömmission, daß Frankreich ver- nünftige Erleichterungen gewährt werden sollen, um seine Zahlungen für weitergehende Naturallieferungen ausschieben zu können, die Frankreich wahrscheinlich während der nächsten Jahre erhält, wenn dos Wiesbadener Abkommen befriedigende Resultate zeitigt. Der»Petit Parisien" fügt hinzu, daß eine Entscheidung über die 26prozentige Ausfuhrtaxe, inwieweit sie sich auf die Lieferungen Deutschlands , die vorläufig nicht bezahlt, sondern Frankreich kreditiert werden sollen, bezieht, nicht gefunden wurde, doch erklärte sich die Reparations- tommission in dieser Frag« für kompetent. Das„Petit Journal" behauptet daß die Jntompetenzerklärung der Reparationskommission unabsehbare Folgen haben könne. Aber die französische Regierung habe bereits früher be- schlössen, das Wiesbadener Abkommen der Reparationskommission nur in den Punkten vorzulegen, für die diese kompetent ist. Indem sich die Reparationskommission als inkompetent erklärt, nahmen die Alliierten Gelegenheit, über diese Fragen einen eingehenden Ge- dankenaustausch zu pflegen. Es scheint, daß die Alliierten Frank- reich nicht das Recht bestreiten können, einen Teil seiner Repara- tionsforderungen nach seinem Gutdünken zu begeben.
Revolution in Portugal . In Portugal , diesem alten Unruhenherd, der auch nach dem Sturz der Monarchie nicht zu geordneten Verhältnissen kommen konnte, ist von neuem eine Revolution ausgebrochen. Schon feit den letzten Kammerrvahlen herrschte eine verschleierte Krise. Die M i l i t ä r p a r t e i trat verschiedentlich mit Drohungen an das Porlament heran. Sie hat nunmehr die Macht an sich gerissen, ohne wahrscheinlich das Land aus den ewigen Finanznöten und innerpolitischen Unklarheiten heraus- führen zu können. Lissabon , 20. Oktober,(havas.) Der Ministerpräsident G r a n j a, die Minister Admlral Machado S a n t o s, Carlos Maro, Carlos Freitas- Silva sind Opfer eines Attentats geworden. Der ehemalige Ministerpräsident Euyha Lea» ist verwundet worden. Der Präsident der Republik hak, um weiteres Blutvergießen zu ver- meiden, die von dem neuen Ministerpräsidenken und Minister des 2nnrrn Oberst E o elh o vorgeschlagene Umbildung des Mi- n i st e r! u m v angenommen. Zum Finanzminister wurde Carla. zum Sriegsminisier Simoes. zum Marincmin'.ster Pinto, zum Mi- nister des Acußeren Veiga ernannt. Das neue Kabinett hat die Parlamentswahlen vom 10. 2utt d. 2. für ungültig er- klärt und alle von diesem Parlament vorgenommenen Handlungen annulliert. Lissabon , 21. Oktober. (EE.) Ueber die Revolution verlautet: Gestern morgen wurden vom Meere her Kanonenschüsse ge- hört. Das Militär ging ans dem Kampfe, der stallfand, sieg- reich hervor. Die neue Regierung verurteilt die Minlstcrmorde und erklärt, daß sie die Urheber vor Gericht stellen werde. 2n Lissabon herrscht große Erregung, in den Straßen patrouilliert Militär.
Sturz des albanischen Kabinetts. Ein Telegramm aus Du- razzo meldet den Sturz des albanischen Kabinetts. Die Gründe werden nicht mitgeteilt.
Lärmszenen im Landtag. Vor Eintritt in die Tagesordnung erteilt Präsident L e i n e r t dem Ministerpräsidenten S t« g e r w a ld das Wort. Abg. Kotz (Komm.) ruft: Ich hatte ums Wort gebeten. Präsident Le inert erwidert: Wir sind noch nicht in die Tagesordnung eingetreten. Es erhebt sich ein ohrenbetäubender Lärm'der Kommunisten, die durch andauernde Zwischenrufe versuchen, den Ministerpeäsidenten, der das Rednerpult betreten hat, am Sprechen zu hindern. Die Kam- munisten rufen dazwischen: Erst soll der Reichstag sprechen. Der Lärm steigert sich immer mehr, so daß der Mi- nssterprässdent völlig unverstänttich bleibt. Aus der Rechten ertönen Ruf«: Schmeißt sie raus! Präsident Lemert ersucht dringend, den Ministerpräsidenien nicht zu stören. Der Lärm schwillt aber immer mehr an. Von der Erklärung des Ministerpräsidenten ist nur hin und wieder«in ein- zetnes Wort zu verstehen. Trotz des andauernden Geschreies der Kommunisten spricht der Ministerpräsident weiter. Die Abgeord- neien haben sich vor dem Rednerpult zu einem dichten Haufen zu- sammengeschart, reden in höchster Aufregung auseinander ein. Die Stenographen oersuchen nicht mehr die Worte des Ministervräsicen- ten auszuzeichnen. Diejeniocn Abgeordneten, die einzelne Sätze der Erklärung des Ministerpräsidenten verstehen, rufen auf der Rechten und in der Mitte stürmiich Bravo ! dazwischen. Als der Minister- Präsident die Rednertribüne vorläßt, begleitet ihn minutenlanger stürmischer Beifall der Rechten. Zur Geschästsordnung erhält darauf das Wort Abg. Herold(Zentr.): Mit Rücksicht auf die groß« Bedeutung der soeben aehörten Erklärung des Ministerpräsidenten beantrage ich die Sitzung zu vertagen.(Gelächter und Zurui« bei den Kommu- nisten.) Abg. Kak(Komm.) wird auf der Tribüne von stürmischen Protestrusen der Mehrheit empfangen, die ihn minulenlang nicht zu Worte kommen läßt. Präsident Leinert ersucht das Haus, ruhig zu bleiben.(Stürmische Protestruse rechts.) Präs. Leinert: Ich bitte Sie, die Verhandlungen nicht durch Zwischenrufe zu stören. Ich muß jedem Abgeordneten zum Wort verhelfen, sei es von rechts oder links. Abg. kah(Komm.) führt unter dauernder großer Unruhe der Rechten aus: In unserem Bureau in der Rosenthaier Straße sind Schutzpolizisten erschienen, um Material herauszuholen. Der Abg. Meyer von meiner Fraktion wurde deshalb aus dem Aeltestenrat herausgerufen. Der Vorsitzende Leinert weigerte sich, mich an feiner Stelle an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen. Bis jetzt ist es üblich gewesen, daß ein anderer Abgeordneter zur Vertretung einspringt, wenn ein Abgeordneter durch Ausnahmesälle verhindert war, an der Sitzung des Tleltestenrots teilzunehmen. Das ist hier nicht gestattet worden.' Der Aeltestenrat hat in unserer Ab- Wesenheit an Stelle der festgesetzten Tagesordnung die Erklärung des Mini st erpräsidenten auf die Tagesordnung gefetzt. Jetzt hat vor Eintritt in die Taaesordnung der Präsident gegen alle Geschäftsordnung mir nicht das Wort erteilt.(Erneuter Lärm rechts.) Die Kommunisten werden bei allen möglichen Gelegenheiten ver- gewaltiqt. Deshalb können Sie es uns nicht zumuten, daß wir uns an diesem Orgeschrummel beteiligen sollen. Abg. Braun(Soz.): Im Hinblick auf den furchtbaren Ernst der Lage in unserem Vaterland« bedauere ich die Szenen, die sich hier abgespielt haben. Sie hätten vermieden werden können, wenn mon unseren Ratschlägen im Aeltestenrat ge- folgt wäre. Nachdem man aber geglaubt hat, vor dem Reichs- tag und vor der Reichsregierung hier zu der oberschlessschen Fragte Stellung zu nehmen, können wir da nicht mitmachen. Auch im Hinblick auf die Unterstützung der O p p a u e r Opfer, die noch auf der Tagesordnung steht, können wir einer Vertagung nicht zustimmen. Präsident Leinert weist die Vorwürfe des Abg. Katz, daß er sich geweigert hätte, die Immunität der Abgeordneten zu schützen, zurück. Bezüglich der Vorgänge im Aeltestenrat stellt der Präsident fest, daß Abg. Katz sich nicht an ihn gewandt hat. Abg. Leid(U. Soz., erhebt ebenfalls Einspruch gegen die Ver- tagung. Abg. kah bestreitet die Behauptung des Präsidenten, daß er ihn über den Ausnahmefall nicht aufgettärt habe. Präsident Leinert widerspricht. Abg. Dr. Meyer(Komm.) protestiert aufs schärfste gegen die Vertagung. Gegen die Stimmen der drei sozialistischen Fraktionen wird die Sitzung geschlossen.(Großer Lärm bei den Kommunisten.) Präsident Leinerl schlägt vor, die nächste Sitzung abzubauen: Donnerstag, den 3. November, 1 Uhr. Besprechung der Erklärung des Ministerpräsidenten.(Lachen bei den Kommunisten.) Zwei Anträge der Kommunisten, die nächste Sitzung heute nachmittag bzw. Sonnabend früh abzuhalten, werden gegen die drei sczialistischen Parteien abgelehnt. Es bleibt also beim 2W. schlag des Präsidenten. Schluß nach Mi. Uhr. * Eine Erklärung ües präfiSenten leinert. Zu den heutigen Vorkommnissen im Landtag teilt uns der Präsident, Genosse Leinert, folgendes mit: Während der Sitzung des Aeltestenrates läutete der Abgeordnete Neu mann-Berlin im Landtage an und teilte mit, daß die Schutzpolizei in einem Gebäude der Rosenthaler Straße Haus- suchungen vornehme. In dem Hause hätten die kommunistischen Abgeordneten ein Zimmer, das lediglich für Abgeordnete bestimmt sei. Die Polizei beachte aber diese Angabe nicht, sondern beabsichtige, auch in diesem Zimmer Haussuchungen vorzunehmen. Das verstoße gegen die Immunität und er verlangte, daß ich dagegen einschreiten solle. 2ch habe darauf erwidert, daß mir in rinem anderen Gebäude als dem Landtage keinerlei Exekutive zustehe. Die Immunität der Abgeordneten fei durch die Reichsoerfasfung geschützt. Weshalb die Haussuchung stattfinde, könne ich nicht wissen, da der Abg. Neumann mir den Zweck der Haussuchung auch nicht mitgeteilt hatte. Ich habe ihm den Rat gegeben, sich an den Mi- nister des Innern zu wenden. Dieser könne Anordnungen treffen, da ihm die Schutzpolizei unterstehe. Ich habe darauf auf- merksam gemacht, daß Immunität dann nicht in Betracht komme, wenn ein Abgeordneter innerhalb 24 Stunden nach Ausübung der Tat festgenommen würde. Wenn im Landtage irgendeine Handlung der Schutzpolizei unternommen würde, könnte ich ein- schreiten, well mir im Landtage das H a u s r c ch t und die Po- l i z e! g e w a l t zustehen. Für die Gebäude in der Rosenthaler Straße sei ich nicht z u st ä n d i g. Der Abg. Katz behauptet demgegenüber, daß der Landtag »- Präsident seine Pflicht verletzt hätte und den Schutz der Immunität nicht sichere. Der Präsident hat aber ganz richtig gehandelt, denn nach den gesetzlichen Bestimmungen steht ihm keinerlei Auf- sichtsrecht gegenüber der Polizei zu. Alberk Thomas legt sein Ilbgeordneienmandat nieder. Nach einer Pariser Meldung hat der Direktor des Internationalen Arbeitsamts in Genf , Albert Thomas , sein Abgeordneten- Mandat niedergelegt. Es wurde in dieser Richtung schon seit zwei Jahren von der französischen Partei, auch nach der Spaltung von Tours , ein Druck in diesem Sinne auf ihn ausgeübt. Aber die Bezirtsorganisatfon des Departements Tarn, in dem er als Nach- folger von Iayrös gewählt wurde, setzte sich dieser Forderung ent- gegen und sprach ihm noch kürzlich ihr volles Vertrauen aus. In- dessen hatte Thomas infolge seiner Funktton in Genf sein Mandat toisöckislcki seit Mannten n!ck>f mebr an-n-'is't.