die vorstehenden Mittheilungen zukommen ließ.
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er
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und durchaus besonnenen Menschen, von dem war, oder zu der Zeit, als sich der Junge beim Wagen und der eigene Fahrlässigkeit verschuldet. Vor der zweiten Straftammer niemand etwas Nachtheiliges oder Krankhaftes zu sagen wußte, Rläger im Romtoir befand. Die Beklagte wurde unter folgender des Landgericht II machte die Angeklagte geltend, daß sie früher fennen zu lernen, war er bis Mitte Oftober unbehelligt beschäftigt. Begründung zur Zahlung von 50 m. verurtheilt: Da eine die verhängnißvolle Giftflasche auf dem Küchenschrank sicher verEr trat dort aus, um sich wegen seines Herzleidens einige Wochen Schuld des Klägers an der Zertrümmerung des Schildes nicht er- wahrt hatte, daß dann aber das ganze Geschirr vor jenem zu erholen und dann eine ihm in Aussicht gestellte Bureaufstelle wiesen sei, könne die Beklagte auch nicht gegen dessen Kaution die Unglückstage abgeräumt werden mußte, weil durch einen Rohranzunehmen. Plößlich erhielt er wieder zu Ende November Summe aufrechnen, welche sie dem Besitzer des Schildes als Ersatz über bruch in der höher belegenen Etage das Wasserleitungswasser von einem Leipziger Verwandten auf Veranlassung des Vor- wiefen habe. Meil die behauptete Echuld des Klägers an der von oben her fich in das auf dem Küchenschrank stehende Geschirr mundes die Weisung, nach Berlin zu kommen, von wo aus ihn Entwendung der Kiste ebenfalls nicht erwiesen dieser nach dem Orte seiner Bestimmung"( den er nicht angab) in diesem Falle höchstens darum handeln, lei, tönnte es sich gesetzt und beim Abräumen desselben sei die Giftflasche nach unten ob Thatsache bringen wolle. Der Vormund versprach zugleich, fich jeder etwa auf grund des Arbeitsvertrages zwischen ihm und der Be- konnte die Angeklagte feineswegs entlasten. Der Gerichtshof Gewaltanwendung zu enthalten. Als jedoch H. fich zunächst flagten als Bürge hafte. Entscheidend für die Beantwortung glaubte indessen den Fall äußerst milde ansehen zu sollen und nicht geneigt zeigte, einem so ungewiffen Schicksal entgegen- dieser Frage sei nun, daß nach dem Resultat der Beweiserhebung das Urtheil lautete daher auf einen Tag Gefängniß. Der zugehen, schrieb jener wörtlich:„ Sollte Konrad Miene machen, die Kiste während der alleinigen Anwesenheit des Rolljungen Staatsanwalt hatte einen Monat Gefängniß beantragt. mir nicht zu gehorchen, so würde ich ihn mit dem Kautschu beim Wagen gestohlen sein könne. Wäre diese Möglichkeit That- Ein merkwürdiger Möbel- Leihkontrakt beschäftigte jüngst aus seinem Neste herausholen oder ihn per fache, dann hätte aber zunächst der Junge in Anspruch genommen die Gerichte bis hinauf zum Kammergericht der wohl noch Polizei hierher transportiren laffen." Dabei werden müssen, worauf man sich dann an den Kläger hätte halten nicht dagewefene Thatbestand ist folgender: Der Dentiſt R. zu war ihm mitgetheilt worden, daß H. eine andere Stelle in Aus- tönnen. Der Junge sei nicht zum Ersatz herangezogen worden, Breslau hatte einer in Berlin wohnenden Frau ein Ober- und ficht habe. Da er erklärt hatte, daß das von ihm in Aussicht weshalb auch der auf den Diebstahl gestützte Kompensations- Unterfiefergebiß mit nicht weniger denn je 12 Zähnen auf einen genommene nichts 3wangsartiges fei, sah H. sich veranlaßt, nach anspruch der Beklagten unbegründet sei. do cuit Stofreds Möbel Leihfontratt "() mit monatlichen Abzahlungen geliefert, Berlin zu reisen, wo er auf dem Anhalter Bahnhof in Empfang Ein in Arbeiterkreisen auch jetzt noch weit verbreiteter Jrr dann aber, als nämlich die Ratenzahlungen nicht innegehalten genommen wurde. thum ist der, daß Kündigung wie Entlassung nur des Soun wurden, auf Zurückgabe der gelieferten Möbel" geflagt, auch Der Vormund legte ihm hier einen Rever3 vor, durch abends erfolgen dürften. Der Zuschneider B. war ebenfalls ein obfiegendes Erkenntniß erftritten und den hiesigen Gerichts den er sich wie folgt verpflichten sollte: während der Dauer dieser Meinung, weshalb er am 15. Oftober dem Bertreter der vollzieher S. mit der Pfändung beauftragt. Auf der Grundlage meines Aufenthaltes in der Anstalt Bethel bei Bielefeld Firma Franke und Pfuhlmann, der ihn gekündigt hatte, erklärte, der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher, alle und selbst die Grenzen der Anstalt nicht zu überschreiten, weder perfoner nehme die Kündigung nicht an, der Sonnabend sei der Kün verschlossene Behältnisse öffnen zu dürfen, füßend, ging 6. tühn lichen noch schriftlichen( dies Wort fiel auf Anstehen bigungstag. Ihm wurde nichts erwidert; 14 Tage später minste an die eigenartige und nicht ganz ungefährliche Operation, er Hänisch's weg) Verkehr mit Sozialdemokraten zu pflegen, teine er jedoch seine Stellung aufgeben, gewungen durch seine Unter- piändete der Verurtheilten die beiden Gebisse aus dem Munde sozialistischen Schriften zu lesen und allen Befehlen meiner Vor- nehmer, welche die Kündigung vom 15. Oktober für zu Recht und ging mit ihnen triumphirend von dannen. gesetzten mich zu fügen." Da er ausdrücklich erklärte, unter bestehend hielten. B. strengte nun eine Lohnentschädigungstlage Gerichtsvollzieher aber sollte aus diesen Zähnen noch allen Umständen. zur Unterschrift dieses Reverses zu an. Er wurde am 1. Dezember mit der Begründung abgewiesen, eine Drachenfaat von Unannehmlichkeiten aufgehen! Nach= 3wingen", gab dieser seine erzwungene Unterschrift. Sie in Gebisse je daß seine Annahme, nur an bestimmten Tagen sei die Kündigung dem Stahlfeder fuhren am nächsten Morgen nach Bielefeld , und H. wurde in auszusprechen, mit den Bestimmungen des Gesetzes im schroffsten fästchen gepackt und nach Breslau in je einem einfachen Brief Bethel eingeliefert und im Bodelschwingh'schen Widerspruch stehe.(§ 12 der Gewerbe- Ordnung.) an feinen Auftraggeber abgesandt hatte, stellte es sich heraus, Schriftenvertrieb beschäftigt. Dort wurde er neben der Unter- Noch einmal die Zuständigkeit der Innungs 13: daß der Brief mit dem Untertiefer abbanden gekommen war. werfung unter die Hausordnung angehalten, das Gebiet Schiedsgerichte. Der Arbeiter 2. war bei dem Bierverleger S. Ein schwieriger Fall! Wer sollte regreßpflichtig sein: die Post der Anstalt nicht zu überschreiten, fich des Der Dentist entschied sich für aller nicht kontrollirten Schriften zu enthalten, da beschäftigt, der neben dem Bierverlag zugleich eine Schankwirthschaft oder der Gerichtsvollzieher? ja," wie Pastor Siebold meinte, etwas Atheistisches betreibt, die von dem ersteren räumlich nur in soweit getrennt ist, letteren und verklagte denselben auf Ersatz des vollen Werthes, unterschlüpfen könnte." Ausdrücklich wurden sozialistische als sich eine Thür zwischen beiden befindet; beide sind aber in indem er darauf hinwies, daß er die beiden Gebisse, die jetzt für und selbst sozialpolitische Studien ihm untersagt. einem Betriebslokal. Da 2. ohne Kündigung entlassen wurde, den ursprünglichen Zweck unverwerthbar feien, vereint im Schau. Zur Theilnahme an den Andachtsübungen war er gehalten. Als flagte er beim Gewerbegericht auf Lohnentschädigung. Obgleich fanen habe ausstellen und solchergestalt als Reklame zum vollen nicht ausdrücklich angedrohtes Schreckmittel diente die Arbeiter der Beklagte Mitglied der Gastwirths- Innung ist, hielt Kläger Werthe habe ausnuten wollen. Die Gutachten der vernommenen Tolonie Bethel , deren Einrichtungen wir als bekannt voraus lag als Kellerarbeiter thätig war, und nicht in der Gastwirthschaft iogar nur auf 6 Mart. Der Gerichtshof nahm schließlich einer das Gewerbegericht für zuständig, weil er in dem Bierver- Sachverständigen schwankten; einer derfelben bemaß den Schaden ſehen, und der zu eben dieser Zeit ein junger Mann wegen des Beflagten arbeitete. Die Kammer VI des Gewerbegerichts Schadenersatz von 18 Mark als angemessen an und verurtheilte disziplinärer Verfehlungen überliefert wurde. Nach einigen Tagen gelang es Haenisch, sich diesem frommen Fegefeuer zu Grund: Ziege auch ein formeller Unterschied zwischen den gegen vom Vertlagten unter der Ausführung eingelegte Berufung, war anderer Ansicht und wies den Kläger wegen Unzuständigkeit den Gerichtsvollzieher zur Zahlung in dieser Höhe. Die hier entziehen und sich in Sicherheit zu bringen, von wo aus er uns Bewerben des Beklagten vor, so bestehe doch thatsächlich ein boß nicht er, sondern die Poſt regreßpflichtig sei, wurde vom Dies der Thatbestand, der für sich selbst spricht und durch innerer Zusammenhang zwischen ihnen. Beide zusammen seien Kammergericht zurückgewiesen. Ein etwas befremdlich wirkender Grundsak in bezug ein und derselbe Geschäftsbetrieb, deshalb sei das SchiedsZeugen und Schriftstücke bestätigt wird. auf den sogenannten Heirathsschwindel" wurde gestern von der Wir fragen: Ist es zulässig, in dieser Weise einen un- gericht der Innung zuständig, welcher der Beklagte angehöre. bescholtenen jungen Mann zu vergewaltigen, seiner politischen Ungeziefer als abschreckende Krankheit. Die Behaftung ersten Straffammer hiesigen Landgerichts I als Berufungsgericht Gesinnung halber? Ist es zulässig, einen geistig Gefunden mit Ungeziefer ist ein Entlassungsgrund. So entschied fürzlich festgesetzt. Der Sandlungsreisende St. war mit der wider seinen Willen einer Nerven- Kuranstalt zu überliefern? die Rammer VI unter dem Vorsitz des Assessor Leo, indem sie Inhaberin eines Herrenartikel- Geschäfts, Frl. Th., bekannt ge= worden und hat sich im Laufe des angeknüpften Verhältnisses Wir erinnern hier nur an den von der Kreuz- Zeitung " be den Hausdiener R. mit einer Lobnentschädigungsflage abwies. sprochenen Fall Morris de Jonge und ähnliche. Ist es in Der Vorsitzende begründete das Urtheil in folgender bemerkens- mehrere bedeutende Geldbeträge geliehen, die er bis heute noch Preußen zulässig, einen über 14 Jahre alten Menfchen wider werthen Weise: Als objektiver Thatbestand sei durch die Beweis nicht zurückgezahlt hat. Er zog es vor, hierauf sofort spurlos zu verschwinden. Die Th. steht auf dem Standpunkt, daß sie diese feinen Willen zur Theilnahme an Gottesdiensten anzuhalten? erhebung festgestellt, daß der Kläger persönlich mit Ungeziefer Darlehen nur gegeben hat, weil St. ihr die Ehe versprochen Gilt es als ein ehrenhaftes Erziehungsprinzip, einem Jung- behaftet war, also eine abschreckende Krankheit be ling, der dazu herzleidend ist, einen Revers wie den erfaß. Eine solche sei aber nach§ 123 Nr. 8 der Gewerbe- habe. Auf ihre Anzeige wurde die Anklage erhoben, und der Angeklagte wurde in erster Instanz zu einer Geldstrafe von wähnten abzupressen? Wir wollen nun abwarten, welche Maß- Ordnung ein Entlassungsgrund. Von einer Verschuldung 600 m. verurtheilt. Gegen dieses Urtheil legte sowohl der Berregeln die Obervormundschafts- Behörde in Greifswald und spreche der Paragraph nicht, weshalb auch unentschieden theidiger Rechtsanwalt Dr. Hase als auch der Staatsanwalt die Aufsichtsbehörde über die Anstalt Bethel bei Bielefeld er bleiben tönne, ob den Kläger ein Verschulden bei Berufung ein, ersterer, weil der Angeklagte nicht freigesprochen, greifen werden. Oder gilt kein Recht mehr für Sozial- feiner förperlichen Verlausung treffe oder nicht. Unter Um demokraten? Ständen könne die Entstehungsurfache einer abschreckenden Krant- leßterer, weil nicht auf Gefängnißftrafe erkannt worden war. Im deutschen Wolfe aber sind Rechts- und Ehrgefühl noch heit zur Belobung des Kranken Anlaß geben, ohne ihn vor den Nach langer Berhandlung und Berathung verkündete der lebendig, und wir zweifeln nicht, wie sein Urtheil über diesen Konsequenzen des zitirten Paragraphen zu schüßen; der Gerichtshof das Urtheil dahin, daß zwar die That des Fall staatserhaltender Thätigkeit ausfallen wird. objettive Thatbestand sei maßgebend.- Der Kläger hatte geklagten, der eine fleißige Person um den Lohn ihrer jabrelangen Arbeit gebracht habe, im höchsten Grade als wahrscheinlich behauptet, das Ungeziefer beim beklagten Restaurateur erhalten zu haben, und die Beweiserhebung hatte verwerflich fei, aber doch nicht die juristischen Vorausfegungen des Betrugsparagraphen erfülle. Es genüge nicht, daß sich die nicht unzweifelhaft ergeben, daß er sie dort einschleppte. Th. in dem Glauben befunden habe, von dem Angeklagten ger Ein sehr trauriger all unterlag gestern der richterlichen heirathet zu werden, sondern dem Angeklagten müsse bewiesen Bon der Speditionsfirma Angreß und Sponholz verlangte Beurtheilung in einer wegen fahrlässiger Tödtung er werden, in dem Augenblicke des Geldleihens die Absicht verfolgt der Kutscher Sch. 50 M. Kaution herausgezahlt, die ihm bei der hobenen Anklagesache. Die Ehefrau des Feuerwehrmannes zu haben, durch die falsche Vorspiegelung der Heirath das Geld Auflösung des Arbeitsverhältnisses einbehalten wurden. Die Seth zu Charlottenburg , Marie geb. Bigan, gab am zu erlangen. Da aber die Möglichkeit vorhanden sei, daß der Betlagte wandte ein, gemäß dem Arbeitsvertrage habe sie das 14. Dezember ibrem 9jährigen Sohne Paul den Auftrag, eine Angeklagte vielleicht ursprünglich die Absicht gehabt habe, die Recht gehabt, als Erfaß für ihr durch Verschulden des Klägers Flasche Bier aus der Küche herbeizuholen. Der Knabe ging und Th. zu heirathen oder daß die Vorspiegelung der Heirath ans entstandenen Schaden diesem die Kaution vorzuenthalten. Bom tam alsbald jammernd und schreiend in die Stube zurückgelaufen. anderen Motiven, als denen der Gelderlangung erfolgt sei, so Wagen des Klägers sei erstens eine Kiste im Werthe von 25 M. Was hast Du gemacht?" fragte Frau Heth. Ach Mutter, ich sei die Sache in dieser Beziehung nicht für genügend aufgeklärt während des Transportes gestohlen worden, zweitens habe der habe nichts gemacht," antwortete der arme Junge und das zu erachten. Der Gerichtshof hob deshalb, unter Verwerfung Kläger durch unvorsichtiges Dirigiren der Pferde ein Firmenschild waren seine letzten Worte. Der Junge hatte eine im Küchen- der Berufung des Staatsanwalts, das erste Urtheil auf und er aus Spiegelglas zertrümmert, das an der Einfahrt eines Hauses spind vorgefundene Bierflasche, die unverantwortlicher Weise mit tannte auf Freisprechung. Wie ein Droschkenkutscher beinahe um seinen Fahr. bing. Die umfangreiche Beweiserhebung ergab bezüglich des tonzentrirter Karbolsäure gefüllt war, genommen in dem Glauben, Firmenschildes kein Verschulden des Klägers. Es wurde festgestellt, daß Bier in der Flasche fei, und einen herzhaften Schluck schein gekommen wäre. Es war in der Nacht nach Kaisers daß das Echild in gefährlicher Nähe des durchfahrenen Thor- aus derselben gethan. Sechs Stunden lebte Paul Heth Geburtstag", der 28. Januar hatte beinabe seine dritte Stunde weges befestigt war, und daß die benutzten Pferde zu denjenigen noch unter unsäglichen Qualen, dann erlöfte ihn der zurückgelegt, da spie bas Café Bauer eine fidele Herrengesellschaft Gutachten Nach dem des Dr. med. gehörten, welche beim Passiren der Einfahrt unruhig werden. Tod. Steger, aus. Dieselbe sette, veranlaßt durch den Studenten Hoffmann, Auch hinsichtlich des Diebstahls der Rifte fonnte dem Kläger welcher die Leiche des Knaben ſezirte zur Erforschung den akademischen Wurst Mag", eine befannte Figur aus feine persönliche Schuld nachgewiesen werden; es blieb un der Todesursache, ist als solche Vergiftung mit Karbol dem Nachtleben des Lindenviertels, in Nahrung. Die entschieden, ob das Gut gestohlen wurde als der Kläger beim fäure unzweifelhaft festgestellt. Der Mutter fonnte bei all' dem Warmen" wurden von den lustigen Brüdern gegenüber dem 100 der gepflasterte Wagen und der Rolljunge im Komtoir eines Geschäftshauses Unglück der Vorwurf nicht erspart bleiben, daß sie dieselbe durch verlassenen Café eingenommen, da sowie der angrenzende asphaltirte Damm ber Südseite der Körperschaften des Parlaments ins neue Haus eingezogen sein der Reichstagssaal in der Leipzigerstraße, nur ein wenig gedrückt Linden" sich mit der sie durchquerenden Friedrichstraße verwerden. Bunter Marmor ist der Fußboden der Wandelhalle. erschien er mir. Bielleicht hängt dieser Eindruck vom flachen, mischen. Daneben, auf der gepflasterten Strecke, hielten Droschten. Weiß leuchten die Säulen und hell die Flächen; dies Allzuweiße breiten Glasoberlicht ab. Die Fenster sind von Linnemann eben Gegen 3 Uhr rückten, das nächtliche Bild zu vollenden, Straßens macht noch einen kühlen Eindruck; aber Wallot wünscht noch, falls, natürlich nur leise und zart, colorirt. Hellbraun ist das febrer heran, die u. a. auch die Droschten Haltepläge reinigen die weiten Räume mit Stulpturen zu beleben, leere Nischen zu Eichengestühle und der Lokalton im ganzen Saal. Die öftlichen wollten. Der Führer der ersten Droschke, Rutscher Thim, ersuchte die Wurstliebhaber, sich nicht zu breit zu machen, sondern füllen, Ornamente in wärmeren Farben zu bemalen. Wandflächen warten noch auf malerischen Schmuck. er beabsichtigte nämlich,
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Gerichts- Beitung.
Gewerbegericht.
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Kühl und nüchtern berührte mich der Raum der östlichen An föstlichem Holzschnitzwerk reich ist der Lese- und der etwas beiseite zu treten; die Asphalt und Pflasterung trennende Bordschwelle Borhalle, die zu den streng geschiedenen Aufgängen für den Hof Schreibsaal. Durch prächtige hobe Flügelthüren gelangt man, zu fahren und so den Straßenfegern in Der und die Diplomatie dient. Dagegen ist die nördliche und die wie in die Erfrischungsräume, durch die Wandelhallen zu ihnen. herum wie das stets der Führer des fübliche Borhalle voll von warmem Leben und malerischem Die Wandflächen im Lesesaal sollen noch Frestengemälde erhalten. Weise Platz zu machen, Reiz. In Parlamentsräumen wähnt man freilich auch da nicht Im Schreibfaal hat Wiedemann die Stulpturen( Ceres, ersten der an jener Stelle haltenden Wagen thut. Die An recht zu sein; wären die Glasmalereien und Bildwerke mit Bulfan, Neptun und Merkur ) in den Wandnischen gefertigt. geredeten beantworteten jedoch, gebildet wie sie sind, nur mit ihren inhaltlichen Beziehungen nicht, man man tönnte sich Künstlerisch origineller noch find die beiden Restaurationsfäle. einem Gfel!", wobei sie rubig fteben blieben. Jest pacte Th. in heitere, reiche Kirchen und Klosterräume träumen. Das sind keine Kneipräume im derben Stil und feine feinen Gaul beim Kopf und lenkte ihn so, daß der Wagen haarIn Bildwerken find die vier Königthümer, die Eck Bier- und Weinpaläste" à la Friedrichstraße mit schreiendem scharf an den animirten Leutchen vorbei auf den Asphalt bog. thürme des Reichs symbolifirt( von August Vogel geschaffen), Brunt. Ganz zarifinnige Runnschnigereien findet man Ganz zarifinnige Runnschnigereien findet man am Dies Experiment begleitete er, den der Efel" ärgerte, mit den und durch die prächtig gemalten Glasfenster von innemann Buffet; im ersten Saal hat Otto Hupp aus München das Worten: Ihr Bengels könnt Euch auch wo anders aufstellen Frankfurt strömt Dämmerlicht in den Raum. Eine Almutter Tonnengewölbe ausgemalt. Wieder mußten spät- mittelalterlich und Eure Hottehüs zu Hause effen." Einer aus der Gesellschaft Germania, ein Wappenfenster und Allegorien der Eintracht und deutsche Motive, die an Dürer's Weise erinnern, berbolten. glaubte, fich beleidigt fühlen zu müssen und wandte sich an einen 3wietracht hat Linnemann entworfen. Für den alterthümelnden Zwischen Distelgerante( einem Lieblingsmotiv jener Zeit) führen Diener der heiligen Hermandad, der dann auch pflichtgemäß AnMittelalterliche deutsche zeige erstattete. Wegen des geschilderten Borfalles entzog der archaiftifchen Zug im Reichspalast ist es bezeichnend, daß in Butten einen Mummenschanz auf. diesen Vorhallen noch die Standbilder der alten deutschen Kaiser, Wappen sind in dies grüne Gewimmel verwoben, das heute noch Polizeipräsident dem Rutscher mit Rücksicht auf seine Vorftrafen Die zum heutigen Reich und Parlament gewiß teine geistige Be- ein bischen grell von der Decke niederblicht. Im zweiten Saal den Fahrschein. Er sollte die erwähnten Baffanten gefährdet ziehung haben, und die Statuen deutscher Geistesheroen, aber nur bat der berühmte Münchener Maler Franz Stuck bisher Drna- und obenein gröblich beleidigt haben. T. tlagte beim Bezirksvom alten Ulfilas bis zu Martin Luther , also von einem Bibel- mente in weißem Stud ausgeführt, die leerstehenden Flächen soll ausschuß auf Aufhebung der bezüglichen Verfügung. Das Resultat der angestellten Beweiserhebung war die Feststellung Stuck noch durch Malereien ausfüllen. tundigen zum anderen errichtet werden sollen. Der Rechtsbeistand des Klägers In den Innensälen tritt eine neue charafieristische Archi- Die Räume für den Bundesrath, den Kanzler find des obigen Thatbestandes. das Vorgehen desselben sei nicht so bös tektonik hinzu; der Stein räumt dem Holz den Play. In dem wie vornehm weltmännische Appartements ausgestattet aber legte dar, die Gutziehung des Fahrscheins zu rechtfertigen, Vielerlei der Innensäle steckt erstaunlich viel fünstlerischer und nicht überladen. Wesentlich einfacher geben sich die zahl- artig, tunstgewerblicher Fleiß. Die Farbentönung ist fast durchwegs eichen Fraktionszimmer. Hier ist eine Ueberfülle vorhanden, wodurch der Kläger verhindert werden würde, feinen Beruf Eine auszuüben und dadurch für seine Familie au forgen. Der Kläger braun und bräunlich; überall also ist auch bei der Ber- und anderswo ist der Raum allzu knapp bemessen. wendung des Eichenholzes, ein ernster, würdevoll pathetischer Sonderstellung nimmt die große Bibliothet, die Bücherei" ein. sei grob geworden, nochdem man ihn zuvor gereist batte, und Grundton festgehalten. Lebhaftere Farbenluft und Grazie hätte Sie bat lediglich den Nutzweck im Auge, ist eine moderne, grün das fönne ibm bei seinem Bildungsgrade nicht so boch angerechnet vielleicht manchen dieser Räume modern wohnlicher, modern in der Lokaljärbung geballene Anlage aus Glas und Eisen und rechnet werden. Wenn der Kläger ferner auch schon 121 Mal wegen Uebertretung des Droschfenreglements bestraft fet, fo ver traulicher gestalten fönnen. Aber die ehrliche Konsequenz faßt 300 000 Bände. Damit wäre das Wesentlichste über die äußere Erscheinung theilten sich die Strafen doch immerhin auf 28 Jahre. Der und Kunstenergie Wallot's reicht da mitunter bis zur Eigenwilligkeit. Am prächtigsten wird nach seiner Vollendung der des Reichspalastes hervorgehoben. Als ein Monumentalwert, aus Bezirksausschuß bob die Verfügung des Polizeipräsidenten auf große Bundesrathsiaal werden, mit seinen tostbaren Zäfelungen dem weitesten und tiefften Boltsbewußtsein von heute geboren, und erkannte, dem Kläger sei der Fahrschein zu lassen. und feinem herrlichen Kalksteinfamin. als das abschließende Kunstwert einer Kulturepoche, unferer Deutsche Kultur. Eine unvorsichtige Aeußerung am Biers
Der eigenartige, fuppelüberwölbte Sigungssaal ist ungefähr Kulturepoche, die über nationalistische Ideale sich emporgehoben tische hat dem Tischlergesellen Lenz aus Köpenick eine Auflage gleich groß wie im alten Hause. An der Oftfeite sind die Bläge bat und sozialistischen zueilt, fann er nicht gelten; ein ernster, wegen Majestätsbeleidigung eingetragen, welche gestern für die Regierungsvertreter und das Präsidium. In ähnlicher monumental gehaltener Prachtbau bleibt der Palast darum doch, vor der zweiten Straffammer am Landgericht II zur Verhandlung Anordnung wie im alten Hause steigen die 400 Size für die wenn sein Schöpfer auch sich einer Formen und Ideensprache tam. Im Auguſt d. I. war in Köpenick Militär einquartirt, Abgeordneten auf. Bei sonniger Mittagsbeleuchtung, wie ich den bedient, die in der Vergangenheit wurzelt. Er variirt diese was zur Folge hatte, daß an allen Biertischen von der Ginquartirung und dem militärischen Dienste gesprochen wurde. Gaal sah, machte er einen helleren, freundlicheren Eindruck, als Sprache mit imponirender Kraft.