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Hilferuf der deutschen Kriegsbeschädigten und Hinterbliebenen in der Schweiz .
Durch eine vom Reichsarbeitsministerium erfolgte Verrügung vom 20. April 1921 A. V. 7982/21 ist der bisher an die in der Schweiz wohnhaften Rentenempiǎnger teilweise bezahlte Kursausgleich eingestellt worden. Die Auszahlung der Rente geschieht heute in der Schweiz noch nach dem alten Mannschaftsversorgungsgesetz von 1906 zum Tageskurs, abzüglich Porto . Die Umanerkennung der Renten, nach dem neuen Reichsversorgungsgesetz vom 12. Mai 1920, sollte für uns in der Schweiz schnellstens erfolgen, aber bis heute warten wir sehnlichst auf die Erfüllung derselben. Neben der Rente wurde für Fälle besonderer Bedürftigkeit vom Reichsarbeitsministerium am 1. Juni 1921 die Soziale Fürsorge mit Sitz in Zürich errichtet. Die Bedüritigkeit wird gewissenhaft geprüft und müssen die Aermsten der Armen bei der schweizerischen Armenbehörde oder beim Pfarramt die Beglaubigung ihrer Armut beibringen. Um in den Genuß einer freiwilligen Beihilfe zu gelangen, muß jeder den erniedrigenden Weg antreten. Jeder Fall wird einzeln geprüft und die Beihufe in beschränkter Höhe gewährt. Aber auch diese kaum errichtete Stelle ist auf Abbau eingestellt und versagt heute schon voll und ganz infolge Bereitstellung unzureichender Mittel. Von Monat zu Monat wurde die freiwillige Zuwendung gekürzt und von Oktober an soll nur noch für Witwen 50 Proz. und
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Die vielen Proteste der Deutschen in der Schweiz , alle Eingaben an das Reicharbeitsministerium, die in allen Orten abgehaltenen Protestversammlungen, eine Eingabe durch die Deutsche Gesandtschaft in Bern am 6. Mai 1921 verliefen negativ.
Das Reich, welches bisher die Pflicht anerkannt hat, die Kriegsopfer in der Schweiz ausreichend zu unterstützen, will sich dieser Pflicht entziehen. Da unsere Proteste ergebnislos sind, so gelangen wir, von Verzweitlung getrieben, an die Heimat und bitten sie, den Kriegsbeschädig ten und Hinterbliebenen in der Schweiz zu ihrem Rechte zu verhelfen und vor völliger Verelendung, in die sie ohne ihre eigene Schuld geraten werden, zu retten.
Durch die zunehmende Arbeitslosigkeit in der Schweiz haben die Kriegsopfer im Gastlande einen schweren Stand; dazu kommen die erlittenen körperlichen Schäden, die im Erwerb eine so beträchtliche Rolle spielen. Zur Orientierung möchten wir mit einigen wenigen Zahlen aufwarten.
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Ein Schwerbeschädigter oder eine Witwe mit Kindern erhält heute eine rechtliche Rente von ca. Fr. 8-9 per Monat, abzüglich Porto . Heute beim Kurs 2 und darunter natürlich bedeutend weniger. Was damit eine Mutter bestreiten kann, ist aus obigen Zahlen leicht ersichtlich. Die Summe reicht kaum, um dem Kinde ein Paar Schuhe sohlen zu lassen.
Eine starke Erbitterung hat sich nun der Beteiligten bemächtigt, und man wird leider, wenn keine rasche Hilfe eintritt, infolge der großen Not, in die die Kriegsopfer geraten, Kundgebungen erleben, die wahrlich dem Ansehen des Reiches und seinen Beziehungen zur Schweiz nicht förderlich sind.
Wir haben volles Verständnis für die bedrängte Finanzlage des Reiches, sind aber der Ueberzeugung, daß dort nicht gespart werden darf, wo Pflicht und Ehre des Reiches in Frage stehen, wo es sich um eine Frage der Mensch
lichkeit handelt.
Wir fühlen uns veranlaßt, nach einer anderen Seite kauft wieder zu allerhöchsten Tagespreisen mit einigen Beispielen in Zahlen aufzuwarten. Laborator. Seidenbach, Kurfürstenstr. 97,
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Den Beamten deutscher Behörden in der Schweiz wird der Grundgehalt zum Friedenskurs= 120 Fr. für 100 M. ausbezahlt. Der Leiter der Soz. Fürsorge in Bern soll einen Monatsgehalt von ca. Fr. 2000- M. 66 666 laut Kurs 3 erhalten, ein Buréaufräulein an der Gesandtschaft Fr. 650M. 21 666. Der Leiter der Soz. Fürsorge in Zürich , der neben seinem Beruf als Pfarrer diesen Posten ehrenamtlich übernommen hat, soll eine kleine monatliche Entschädigung von Fr. 500 M. 16 666 erhalten.
In Anbetracht dieser furchtbaren Zustände bitten wir die Heimat, unsere Sache zu der ihrigen zu machen. Rasche Hilfe, die den jetzigen skandalösen Zuständen ein Ende macht, tut not. Schützt die Kriegsopfer in der Schweiz , die in die Heimat geeilt sind, ihre Pflicht zu tun und heute als Krüppel wiedergekehrt sind, diejenigen, die den Gatten oder Vater beweinen, vor völliger Verelendung. Es appellieren an Eure tatkräftige Hilfe alle Kriegsbeschädigten, Witwen und Waisen der Schweiz .
Soeben erschienen!
Als Heft 10 der Flugschriften der Kommunistischen Internationale
E. VARGA