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2. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 286.

Sonnabend, den 8. Dezember 1894.

11. Jahrg.

Arbeiter! Parteigenossen! Trinkt kein boykottirtes Bier!

4 109

Die Große Berliner Pferdebahn- Gesellschaft"

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Gerichts- Beitung.

Mordprozeß Thiede.

sondern ein

Lustmord.

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griffen werde, da nach alter kriminalistischer Erfahrung der Mörder selten entdeckt zu werden pflegt, wenn mehr als drei Tage seit der That verstrichen sind. Doch wurde bald bekannt. daß man einem schwer verdächtigen Menschen auf der Spur sei einem Maurer T. und in der That wurde noch an dem­selben Abend die Verhaftung des Thiede vollzogen, der jetzt unter der Anklage des Mordes vor den Geschworenen steht.

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Mitte Mai

Vor dem Schwurgericht am Landgericht II findet heute die hat den Kommunalbehörden einige recht interessante Borschläge Hauptverhandlung wider den Maurergesellen Julius Thiede unterbreitet. Sie will mehrere Linien nach dem Ausstellungs - statt, welcher beschuldigt ist, an 13. April d. J. vorsätzlich und Terrain bei Treptow führen und zum Theil für elektrischen Be- mit Ueberlegung die Krankenpflegerin Helene Schweichel getödtet trieb nach dem Oberleitungs- System einrichten, verlangt aber zu haben. Die Gerichtschronik der Weltstadt Berlin hat in den Lehrmädchen- Ausbeutung. Frau Pauline Thomas, welche dafür allerlei Gegenleistungen, als da sind: die Kommunal- lezten Jahren viele Mordprozesse zu verzeichnen gehabt, doch eine Arbeitsstube hat, inserirte Ende Juni im Lokal- Anzeiger" verwaltung soll die polizeiliche Genehmigung des elektrischen Be- wohl aber keinen, der in gleicher oder ähnlicher Weise die Ge- nach Damen, die sich in der Schneiderei unentgeltlich ver triebes nach diesem System erwirken helfen, die Treptower Chauffee müther erregte. Dicht vor den Thoren Berlins , auf dem Terrain vollkommnen wollten". Zum Schluß kam in dem Inserat die foll 1896 auch nicht theilweise aufgehoben werden, innerhalb des einer schnell emporblühenden, den oberen Zehntausend als Wohn- bei solchen Anzeigen nicht mehr ganz ungewöhnliche" Be­Ausstellungsterrains soll eine etwa geplante elektrische Bahn ort dienenden Villenkolonie, unmittelbar an jenem Theile des merkung: Später Beschäftigung." Ein Fräulein F. Richter ließ nur dieser Gesellschaft gestattet werden, zu Landerwerb, Brücken- Grunewalds, nach welchen täglich die Schmaroger der Gesell- sich durch die Annonce verführen, bei Frau Thomas in die Lehre bau und Straßenregulirung außerhalb des Weichbildes will schaft mit feurigen Rennern oder in glänzenden Equipagen zu gehen. Nach Beendigung der dreimonatlichen Lehrzeit die Gesellschaft nichts beitragen, von den Einnahmen aus dem hinausziehen, wenige Schritte von einer start belebten Straße wurde ihr wider Erwarten für ihre unentgeltliche Thätig­elektrischen Betriebe will sie nur 4 pCt. Brutto- Abgaben an die entfernt, wurde ein Weib ermordet, welches aus guter Familie keit dadurch Anerkennung, daß man sie sofort entließ. Stadt zahlen u. s. w. Namentlich aber will sie das ihr ver- stammte, durch widrige Vermögensverhältnisse gezwungen war, Fräulein R. flagte nun auf Zahlung einer Lohnentschädigung, tragemäßig zustehende Recht" auf Erbauung einer Linie Behren-, den Kampf um die Eristenz für sich allein zu führen, das aber indem sie zur Begründung des Anspruchs ausführte, sie habe sich Markgrafen, Junkerstraße, um die sich vor kurzem eine ganze ihrer Erziehung, ihrem Lebenswandel und dem gewählten Berufe nur zu der unentgeltlichen Arbeit bestimmen lassen, weil sie, dazu Anzahl Unternehmer beworben haben, nicht aufgeben. Das entsprechend über jeden Zweifel erhaben war. Der Mord war angeregt durch die Annonce, auf Weiterbeschäftigung nach der tein Lehrzeit bestimmt rechnete. Die Kammer I, unter Assessor Techow, Letztere läßt sich verstehen; denn diese Linie ist durch ihre augenscheinlich Fortsetzung Ritter, Reichenbergerstraße u. 1. w. von außer. Naubmory, so und ist wie ſpäter festgestellt wurde wies die Klägerin, im Gegensatz zu anderen Entscheidungen des ordentlicher Wichtigkeit für den Verkehr von der Aus Die durchaus berechtigte Aufregung wird noch vergrößert Gerichts, ab. Nach den Ürtheilsgründen ist das Inserat durch­stellung nach der Linden"- Gegend. Schließlich soll die durch die noch zweifelhafte Frage, ob das Verbrechen feine aus nicht rechtsverbindlich, wenn nicht beim schließlichen Engagement Gesellschaft sich gleichzeitig dem Magistrat gegenüber bereit Sühne finden wird. Die Staatsanwaltschaft glaubt, in dem ein darauf bezugnehmender bestimmter Vertrag geschlossen wird. erklärt haben, über einen einen neuen Vertrag betreffs Ein- Maurer Thiede den Mörder ergriffen zu haben, sicher ist dies Also: Vorsicht! Ihr Proletarierinnen, die Ihr lernen wollt. führung des elektrischen Betriebes auf ihren gesammten Pferde- noch keineswegs, wenn man das beigebrachte Beweismaterial Grober Unfug ist es, aber nur nach Ansicht der Polizei, bahnnez Verhandlungen anzuknüpfen. Wenn man diese Vor- fichtet und wäre das letztere viel umfassender, als es in Wirk­schläge und namentlich den letzten betrachtet, dann kann man lichkeit ist, so hängt doch noch alles von dem Verdikt der Ge- wenn ein Arbeiter einen Schuhmann nach seiner Nummer fragt. sich der Vermuthung nicht erwehren, daß die Gesellschaft wieder schworenen ab. Es ist daher sehr erklärlich, daß in vielen Diese Erfahrung machte der Arbeiter Neye, der eines Sonntags Vormittags abgefaßt wurde, als er während der Kirchzeit bei einmal das Bedürfniß fühlt, eines jener Geschäfte zu machen, Kreisen die Frage aufgeworfen wird: Wie wird der Prozeß einem Umzug in der Barnimstraße half. Aus irgend einen die wir in den letzten beiden Jahrzehnten wiederholt erlebt haben, endigen? Ist Thiede der Mörder? Wird er zum Tode Grunde hatte derselbe den Schußmann, welcher seine Personalien und durch die, dank der Nachgiebigkeit der Kommunalverwaltung, verurtheilt, oder wird er von der Anklage des Mordes freiwegen Uebertretung der Sonntagsruhe feststellte, nach dessen die Berliner Bevölkerung der Gesellschaft noch für lange Zeit gesprochen werden? Nummer gefragt, wodurch sich dieser so belästigt fühlte, daß er auf Guade oder Ungnade überliefert ist. Es scheint, als ob Die Einzelheiten der grausigen That noch einmal vorzu- Neye in seiner Anzeige neben des Vergehens gegen die Sonntags die Gesellschaft nicht nur ihre Konkurrenten um die Linie führen, dürfte zwecklos sein, da dieselben noch in aller Gedächt- ruhe auch des groben Unsugs beschuldigte. Ein bezügliches durch die Markgrafenstraße mit Hilfe der städtischen Be- niß schweben, obwohl zwischen That und Verhandlung nahezu Strasmandat blieb natürlich nicht aus; gegen dieses beantragte hörden aus dem Felde schlagen und, die Konjunktur" fieben Monate Zeit liegen. Wichtiger erscheint die Erwägung Neye richterliche Entscheidung. Die 141. Abtheilung des Schöffen­benußend, den gesammten Pferdebahnverkehr nach der der Frage, welche Chancen der Angeklagte für und gegen sich stellte, daß zur Anwendung des§ 360 Abs. 11 des Strafgesetz­Ausstellung unter den günstigsten Bedingungen an sich bringen, bat, weil dies zum Verständniß des Ganges und der Ergebnisse gerichts erkannte den Einspruch als begründet an, indem sie feft­sondern auch eine Verlängerung des noch bis 1911 giltigen Ber - der Verhandlung dienlich erscheint. Dabei läßt sich allerdings buches( Unfugparagraph) eine Störung der öffentlichen Ordnung trages für ihr gesammtes Neh durchsehen will. Es wird daher nicht vermeiden, auf bekannte Details zurückzugreifen. die Aufgabe der Kommunalverwaltung sein, diesmal ganz be- Die am 8. Juni 1857 geborene Krankenschwester Helene erforderlich sei. Die Uebertretung der Sonntagsruhe wurde mit einer Geldstrafe von 1 M. geahndet. sonders vor und umsichtig zu sein und sich bei den Berhand- Schweichel fungirte im Frühjahr d. J. bei der erkrankten Gattin mit einer Geldstrafe von 1 M. geahndet. Ein christlicher Konfektionär. Herr Berward lungen weniger nachgiebig als souft zu zeigen. Gerade die Vor- des Prokuristen Herrmann in der Villenkolonie Grunewald als geschichte der Linie Behren, Marfgrafen, Junter, Ritter, Pflegerin. Am Vormittag in der Zeit von 10-11 Uhr machte eineweber, der Inhaber eines christlichen" Herren­Steichenbergerstraße giebt Grund genug dazu. Diese Linie ist Fräulein Schweichel in der Regel einen Spaziergang, um frische Garderobe Geschäfts, wie es antisemitische Zeitungen nennen, jetzt gerade 10 Jahre alt, auf dem Papier natürlich. Anfang Luft zu schöpfen. Dabei wählte sie mit Vorliebe die auf engagirte am 4. April 1893 den Hausdiener N. der 80er Jahre arbeiteten die städtischen Behörden einen Plan Echmargendorfer Gebiet liegende Reinerzstraße, die von der desselben Jahres wurde dieser von seinem Chef in eine Livree zur Vervollständigung der bisher bestehenden, ziemlich planlos Hubertus Allee bezw. der Franzensbader Gartenstraße nach der gesteckt, was an sich ja nichts Besonderes auf sich hatte. Die gebauten Linien zu einem zusammenhängenden, möglichst Schmargendorfer Gasanstalt zu führt. Die Reinerzstraße war Uniform sollte jedoch kein Geschent sein, gemacht im Interesse die ganze Stadt überspannenden Netze aus. Sie gingen zur Zeit der That noch fast unbebaut, an der einen Seite ein- des Geschäfts, sondern N. sollte ihren Werth" mit 54 Märkerl dabei von der sehr richtigen Erwägung aus, daß die Unter- gezäunt, an der anderen von einer Riefernfchonung eingefaßt. realisiren, und zwar so, daß ihm bei jeder Lohnzahlung 2 M. nehmer sich immer nur durch ihren eigenen Vortheil leiten lassen Im übrigen war die Reinerzstraße ziemlich unbelebt, was wohl von dem 20 M. betragenden Wochenlohn abgezogen würden. würden, daß die städtischen Behörden dagegen einen anderen der Grund gewesen sein mag, daß Fräulein Schweichel gerade Dies geschah denn auch. Die Abzüge hörten aber zum Er. staunen des uniformirten Hausdieners nicht auf, als das Standpunkt einnehmen müßten." Ihnen( sagt darüber der Be- hier mit Vorliebe spazieren ging. richt über die Gemeindeverwaltung der Stadt Berlin in den Am Tage der That, gegen 11 Uhr Vormittags, passirte die Kostüm" mit 54 M. bezahlt war, fie wurden ruhig bis zum Tage Jahren 1882-88") lag die Pflicht ob, durch Herstellung auch Handelsfrau Pauline Büchtemann aus Berlin gelegentlich eines feiner Entlassung, den 7. Juli 1894, fortgesetzt. N. erhielt nicht solcher Linien, deren Ertragfähigkeit mehr oder weniger zweifel- Geschäftsganges die Reinerzstraße. Sie war noch nicht weit von nur die 50 M. nicht herausgezahlt, welche Summe die Abzüge nach haft blieb, denjenigen Gegenden den Anschluß an das Pferdebahn der Franzensbader Gartenstraße entfernt, als sie schrille Hilferufe ter Bezahlung der erhaltenen Uniform bereits wieder ergaben, neß zu sichern, denen ohne eine äußere Nöthigung der Vortheil hörte. In der Mitte ist die Reinerzstraße höher als wie am es wurde ihm auch die Aushändigung einer zweiten Livree eines so bequemen und wohlfeilen Verkehrsmittels noch auf Anfang und am Ende und Frau Büchtemann mußte erst verweigert, die er zum mindesten für das Geld verlangte. Eine längere Zeit hinaus durch die Pferdebahn Gesellschaften selbst die Höhe der Straße erreichen, bevor sie die Stelle übersehen Klage beim Gewerbegericht hatte Erfolg, dem Kläger wurden voraussichtlich nicht zu theil geworden sein würde." E3 fonnte, von welcher die Hilferufe gekommen waren. Da sah sie gemäß seinem Antrage 50 M. zugesprochen. Grund: Die wurde eine Konkurrenz ausgeschrieben, aber von den sich denn einen Mann anscheinend aus kniender Stellung aufstehen, Einbehaltung des Lohnes zu dem fraglichen Zwecke sei un meldenden Bewerbern wurden schließlich nur drei als allein der die Beinkleider ordnend und sich dabei scheu umsehend, dann in gesetzlich, da der§ 115 der Gewerbe- Ordnung ausdrücklich Berücksichtigung werth ausgewählt, nämlich die drei bereits be- Schmargendorfer Richtung davonlaufend, erst langsam, und dann bestimme, daß Lohnzahlungen nur in baar erfolgen dürften. stehenden Gesellschaften. Die Große Berliner Pierdebahn- schneller. Noch konnte sie den Gegenstand nicht erkennen, auf zu erwähnen ist noch die Behauptung des Klägers, daß ihm bei Gesellschaft" wurde dann durch Vertrag vom 17. November 1884 welchem der Mann gekniet zu haben schien, erst in unmittelbarer der Auslieferung der Uniform versprochen worden sei, die zum Bau von 12 Linien verpflichtet, unter denen sich auch die Nähe sah sie, daß eine Frauensperson in ihrem Blute lag und späteren Livreen werde er umsonst erhalten. von der Behrenstraße durch die Martgrafenstraße u. f. w. befand. augenscheinlich ermordet worden war. Frau Büchtemann lief Für die Gewissenlosigkeit des Baulöwenthums spricht Sämmtliche Linien sollten unter gewissen Voraussetzungen, nun nicht dem Thäter nach, sondern nach der Kolonie Grune auch der Umstand, daß täglich mehrere Anklagen wegen Ver­namentlich der der polizeilichen Genehmigung, spätestens bis wald zurück, wo sie zuerst dem Briefträger Große begegnete, dem gebens gegen das Krankenversicherungs Gesetz zur Verhandlung auch der Umstand, daß täglich mehrere Anklagen wegen Ver­31. Dezember 1888 ausgeführt werden. Der oben er- sie in fliegender Haft die Beobachtung erzählte. Währenddem wähnte, nach Ablauf dieses Zeitraumes erschienene Be- famen die Buyer Reinicke und Prenzlow hinzu. Die Männer/ des Krankengeldes beizutragen. Der dem Arbeiter zufallende gelangen. Bekanntlich hat der Arbeitgeber 1/3, der Arbeitnehmer richt über die Gemeindeverwaltung, u. f. w." bringt berathschlagten furz, was zu thun fei; eine Verfolgung des Theil wird ihm von seinem Lohn in Abzug gebracht. Bleibt auch Mittheilungen über das Schicksal der einzelnen Mörders erschien aussichtslos, weil diefer einen zu großen Bor - nun der Arbeitgeber mit der Abführung des Krankengeldes im Linien. Die einen hatten die polizeiliche Genehmigung nicht sprung haben mußte. Sie gingen daher zunächst zu der Leiche, Rückstande, so erstattet der Vorstand der Krankenkasse dem erhalten, die anderen waren bereits gebaut und dem Berkehr die mit dem Kopfe in der Richtung nach der Bordschwelle in den, Magistrat davon Anzeige. Diefer läßt die Beiträge, so weit fie übergeben worden mit Ausnahme der Linie Behrenstraße aufgespannten Sonnenschirm lag. Die Leiche lag auf der Seite, dem Arbeiter bereits in Abzug gebracht sind, durch Gerichts­Reichenbergerstraße. Warum diese immer noch nicht gebaut war, fast auf der Brust, die Oberkleider waren über den Rücken vollzieher einziehen und im Nichtzahlungsfalle ohne weiteres folle, ebenso wenig. Ihr ferneres Echicksal wird überhaupt mit Thäter war augenscheinlich bei Ausführung seiner Absicht gestört nommen, daß der Arbeitgeber die von seinen Arbeitern ein­ist in dem Bericht nicht angegeben; ob sie noch gebaut werden emporgeworfen, die Unterkleider aber noch in Ordnung. Der vollzieher einziehen und im Nichtzahlungsfalle ohne weiteres Pfänden. Fällt die Pfändung fruchtlos aus, so wird ange­feinem Worte erwähnt, wenigftens haben wir nichts darüber in worden. dem Bericht gefunden. Warum sie nicht gebaut worden ist, ist Sofort wurde nun der Amtsvorsteher der Kolonie Grune sehr leicht einzusehen. Die Markgrajenstraße liegt ganz wald benachrichtigt, welcher zunächst das zuständige Amtsbureau nabe und parallel der Charlotten- und Jerufalemerstraße, in Schmargendorf telephonisch anrief und sich dann mit dem die schon Pferdebahn hatten, die Ritter- und Reichenberger- praktischen Arzte Dr. Cron zu der Leiche begab. Letzterer er­Eine Entscheidung von prinzipieller Bedeutung fällte straße liegen nahe und parallel der Dranienstraße, der Oranienstraße, die tannte in derselben die Schweichel, die er an dem Krankenlager ebenfalls Pferdebahn hatte. Die Reichenbergerstraße führt der Frau Herrmann, die er behandelte, gesehen hatte. Der das Schöffengericht Heilbronn ( Württemberg ). Der sozial­überdies durch einen der ärmsten Theile der Stadt hin- fpäter hinzugerufene Prokurist Herrmann rekognoszirte die Leiche demokratische Verein Sontheim erhielt vom dortigen Schultheißen­amt eine Strafverfügung wegen Uebertretung der Polizeistunde, durch auf den Landwehrkanal zu, der hier keine Brücke hat. Die ebenfalls. Gesellschaft wußte, daß die Linie unrentabel sein würde, deshalb Die Schmargendorfer und die Berliner Polizei, welch' letztere da der Verein seine Mitgliederversammlung über die Mitternachts. bedankte sie sich für den Bau. Unrentable Linien hat sie noch sofort mit allen momentan verfügbaren Kriminal- Schußmännern stunde ausdehnte. Der Verein erhob Beschwerde gegen diese Ver­nie gebaut, und um den Standpunkt, den die städtischen Be- antrat, boten alles auf, des Thäters habhaft zu werden, was fügung und verlangte gerichtliche Entscheidung, indem er sich auf hörden einnehmen, scheert sie sich den Teufel was. Es ist ihr aber schwierig war, da derfelbe feine Spuren zurückgelaffen hatte. eine Verfügung des württembergischen Ministeriums des Junern auch nichts weiter passirt, nachdem sie sich der ihr auferlegten Man war lediglich auf die Beschreibung der Frau Büchtemann vom 2. Dezember 1871 berief, nach welcher die Lokale geschlossener Verpflichtung, die Linie zu bauen, einfach entzogen hatte. Sie ist angewiesen, welche den Mörder allerdings nur flüchtig und aus Gesellschaften der Polizeistunde nicht unterliegen. Das Schöffen­sogar so unverfroren, sich nun, wo die Linie mit einem Male der Entfernung gesehen hatte. Danach war der Thäter ein Mann gericht war der Ansicht, daß obwohl diese Versammlung nicht rentabel wird, nachträglich zum Bau anzubieten und noch ein in den zwanziger Jahren, der dunkele Beinkleider, einen braunen im Vereinslokal, sondern in der Wirthsstube abgehalten wurde, Vorrecht für sich zu beanspruchen. Inwiefern ihr ein solches Gehrock oder Ueberzieher und einen schwarzen weichen Filzhut es doch eine geschlossene Gesellschaft" sei und sprach daher fämmt­Vorrecht heute noch vertragsmäßig" zustehen soll, ift uns trug. Das Geficht des Mannes sei start geröthet gewesen, auch liche Angeklagte frei. nicht recht klar. Es ist uns nicht bekannt, daß ihr habe derselbe einen röthlichen Bart gehabt, ob das aber nur ein das Anrecht auf diese Linie, für die nicht, wie für Schnurrbart, oder auch ein Anflug von Backenbart gewesen sei, die durch denselben Vertrag genehmigte Linie über die Kurfürsten - hatte Frau Büchtemann aus der Entfernung nicht genau sehen brücke ein erst später zu beseitigendes Bauhinderniß vorlag, hinterher tönnen.

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gezogenen Beiträge für sich verbraucht, also unterschlagen hat. Je nach der Höhe der Beträge und der Vergangenheit der An­geklagten erkennt der Gerichtshof auf Geld- und Gefängniß­strafe.

Verlammlungen.

Eine Branchenversammlung der Bürsten- und Pinsel. verlängert worden wäre. Die Angelegenheit zeigt wieder einmal, Der Mord war am Freitag geschehen. Am Montag fand im macher des deutschen Holzarbeiterverbandes tagte am Sonntag, was dabei herauskommt, wenn man Unternehmungen, die dem Sprizenhause zu Schmargendorf , wohin die Leiche gebracht den 2. Dezember, im Lokale von Wernau , Rosenthalerstr. 57. Gemeinwohle dienen sollten, unter den denkbar günstigsten Be- worden war, die Obduktion statt, welche der damals neuberufene Kollege Schöpflin referirte über die wirthschaftliche Lage im vor dingungen privaten Unternehmern überläßt und diese, wenn sie Physikus für den Kreis Teltow, Sanitätsrath Dr. Elten leitete. benannten Gewerbe. Den trefflichen Ausführungen des Redners ihren Pflichten nicht nachkommen, noch mit weitestgehender Nach. Bei derselben wurde inmitten des Halses eine 22 Bentimeter folate eine längere Debatte, an der sich mehrere Kollegen be ficht behandelt. Jezt fehlt blos noch, daß man der Gesellschaft breite, bis auf den Halswirbel reichende Zusammenhangs trennung theiligten, und zur Annahme folgender Resolution führte: Die gegen Einführung des elektrischen Betriebes den Vertrag bis fonstatirt, welche zweifellos den Tod herbeigeführt hatte. Nach Versammlung ist der Meinung, daß gegenwärtig, hervorgerufen Mitte des nächsten Jahrhunderts verlängert. der Beschaffenheit der Wunde mußte der Mörder während des durch die Profitwuth der Unternehmer, sich Erscheinungen in Schnittes viermal abgesetzt haben. unferem Gewerbe breit machen, die wir nicht stillschweigend übergehen können. In Erwägung, daß nur durch eine straffe Organisation dem entgegen getreten werden kann, verpflichtet sich ein jeder Kollege unserer Organisation anzuschließen." Zum

In den Kreisen der anwesenden Kriminalisten wurde während der Obduktion schon die Befürchtung laut, daß der dritte Tag nach der That vorüber gehen könne, ohne daß der Thäter er