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Nr. 596+ 38. Jahrgang

1. Beilage des Vorwärts

Schluß im Jagow- Prozeß.

Urteilsverfündung Mittwoch nachmittag 4 Uhr.

Sonntag, 18. Dezember 1921

Ich habe den Verfuch gemacht, Führer zu spielen; er ist mir aber nicht gelungen

und kann mir deshalb auch nicht angerechnet werden. Herr Schiffer selbst hat ja ausdrücklich von der Amnestie nur die Führer ausge schlossen, also Kapp und Lüttwiß, die sich Diktator genannt haben. Der erste Senat des Reichsgerichts hat doch Herrn v. Falkenhausen amnestiert, einen Mann, der doch zehnmat mehr getan hat, wie ich, desgleichen v. Trotha, Hülsen, Ceipzig, 17. Dezember. und bin mit dem 3ylinder auf dem Kopf durch die Scharen General Oven usw. Ich hoffe, daß das Urteil des 1. Senats bei von Laufenden mir feindlich gesinnter Menschen gegangen. Ich der Urteilsfindung dieses hohen Senates hier berücksichtigt werden habe mich, als es zur Bekämpfung von Ausschreitungen fam, an wird. Als Rädelsführer kann ich nicht angesprochen werden, da ich die Spitze der Schuhmannschaft gestellt, nicht mit der Waffe andere nicht geführt habe. Der Oberreichsanwalt hat be­in der Hand, sondern mit dem Zylinder auf dem hauptet, nach meiner politischen Vergangenheit wäre es ganz un­Kopf und bin meinen Beamten mit gutem Beispiel vorangegangen. möglich, daß ich nicht ein Führer des Unternehmens war. Nachdem Jagow nochmals auf die Frage der Untersuchungs­haft eingegangen, fährt er fort: Ich habe heute einen Brief apps erhalten, in dem er sich beschwert, daß ich ihm den Vor­wurf gemacht habe: Rapp fiel zusammen wie ein Wasch lappen". Ich möchte betonen, daß ich das nie gesagt habe. Was nun mein Verhältnis zu Kapp betrifft, so stand ich ihm persönlich recht fern. Ich folgte, als er mich zu sich rief, dem Ruf eines fast unbekannten und dachte, als er mir seine Pläne ent­widelte, an ein durchaus legales Borgehen. Wenn es nachher anders gekommen ist, so ging das mich nichts an.

Nach der Mittagspause nahm der Oberreidsanwalt noch einmal das Wort. Er setzte sich mit den Ausführungen der drei Berteidiger auseinander. Einen Zweifel an den hochver räterischen Absichten Rapps fönne man nach der Beweis­aufnahme überhaupt nicht mehr haben. Die Amnestie komme für alle drei Angeklagten nicht in Frage. Denn wenn man selbst bem Angeklagten n. Wangenheim den guten Glauben nicht ab. fprechen wolle, so stehe doch feft, daß er sich an dem Kapp- linter­nehmen weiter beteiligt habe, obwohl er zweifellos wiffen mußte, welche Ziele Kapp letzten Endes verfolgte.

Dann hielt Reichsanwalt Neumann in Form einer Replif eine zweite Anflagcrede. Einleitend wies er auf die Bedeutung des Brozesses hin und daß nach der Beweisaufnahme wohl fein Mensch im ganzen Reich mehr daran zweifeln könne, daß Rapp und feine Freunde

Hochverrat an der Verfassung begangen hätten. Dann beschäftigte er sich mit den einzelnen Ben gen und erklärte, daß, wenn auch einige der Herren mit der Wahrheit zur gehalten hätten, der Richter doch aus der Art und Weise des Auftreiens eines Zeugen Schlüsse ziehen müsse Wer die Zeugen Dewit und Frohne gehört habe, fönne über die Zicle Rapps gar nicht im untlaren sein.. Es ist hier oft in die Debatte geworfen worden, so erklärte der Reichsanwalt, die Lingeklagten wollten nur die Verfassung stüßen". Aber wie läßt fich diese Behauptung mit der Tatsache in Einklang bringen, daß Kapp und Genoffen an General Maerder Telegramme schickten mit der Aufforderung, die flüchtenden Regierungsmitglieder zu ver­haffen? Sie Angeflagten sind politisch die gebildetsten Leute, die ich mir denfen fann. Und namentlich Herr v. Jagow, der in Preußen ein hohes Amt befleidet hat, fonnte keineswegs im unklaren über die Ziele der Bewegung sein. Was wollte denn Rapp anderes, als ganz Deutschland in den

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Das Programm, an die Stelle der unfähigen, fähige Männer zu legen( Bescheidenheit ist eine Zier... Red. d. V.), war mir natürlich durchaus erwünscht, besonders der Ersatz, der aus politi­schen Gründen berufenen Männer in der preußischen Verwaltung, durch erfahrene Kräfte. Nach einigen Schimpfereien auf die Bierfahrer, Metalldreher ufm." und einer Anzapfung Rostes fährt Jagow fort: Ich habe eine Diftatur Kapp auf legalem Wege für durchaus möglich ge­halten, ebenso wie Herr Hörfing Diftator für Mitteldeutschland wurde. Ich will nicht ohne weiteres bestreiten,

daß es ein Staatsstreich war,

Aber es war ein legaler Staatsste ich, ein Wort, das Bismard geprägt hat. Herr v. Jagom schildert dann in breiten Ausführungen die Märzvorgänge. Er hätte nie gesagt, daß er sich am 17. März früh zu einem Morgenspaziergang ans Brandenburger Tor begeben habe. Selbstverständlich, so führte v. Jagow aus, war ich durch die Alarmnachrichten gespannt, denn ich gehöre zu den Menschen, die gerne etwas miterleben,

Zustand der Zuchthaus - und Kirchhofsruhe verwandeln. Er unterdrückte jede andere Meinung als die seine, wie schon aus dem Berbot der Presse am besten hervorgeht. Und schließlich gibt es für die Ziele des Unternehmens doch taum bessere Zeugnisse, als die Briefe, die Sapp selbst geschrieben hat. aber damit habe ich noch feinen dolus " gehabt. Ich habe durch Schiele ist ebenso wie Jagow förperlich und geistig in aus zu Recht geglaubt, daß alle Macht bei Lüttwig war. Herr dem Kapp- Rutsch hervorgetreten. Beide find Minister anwar. Jagom berief fich dann weiter auf die Berordnung vom 16. Fe­ter gewesen und somit muß man fie unbedingt als Führer bezeich- bruar 1919, die jeden im Ruhestand befindlichen preußischen Be nen. Auch Herr v. Wangenheim ist ein Führer gewesen, wie aus amten verpflichtet, ein Amt anzunehmen. Was seine Amts­der Tatsache hervorgeht, daß er als Minister den Unterstaatssetre. handlungen im Ministerium des Innern beträfen, so berufe er sich tär Ramm im Preußischen Landwirtschaftsministerium abge als Beweis dafür, daß ihm ein gewaltsamer Verfassungssturz durch aus ferngelegen habe, darauf, daß er den Polizeipräsidenten von fekt hat. 2. Grünspach trat in der Replit den Ausführungen des Berlin , Eugen Ernst , in seinem Amt belassen habe. An den Reid anwaltes entgegen und wies Lesonders darauf hin, daß es sogenannten Kabinettsfigungen in der Reichstanzlei habe er sich für das Gericht in der Urteilsfindung höchst gleichgültig sein müsse, nur als ffiller Zuhörer welcher Ansicht man außerhalb des Gerichtssaales über die poli­tischen Ziele und Folgen des Kapp- Unternehmens fei. Die Berteidiger R.-M. Görres Berlin , Böttger- Berlin , Geutebrüd Leipzig und Martin Halle schlossen sich in kurzen Ausführungen an.

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Jagows Schlußwort.

beteiligt. Gegen den Rücktritt Kapps habe er deswegen protestiert, weil er, trotz aller Berehrung für Lüttwig, die Soldaten nicht für die Männer hielt, die ohne jede Zivil. beimischung die Geschide des Deutschen Reiches leiten fönnten. Herr v. Jagow ging dann in längeren juristischen Ausführungen zu einer Würdigung des§ 81 BStGB. über, gegenüber deffen Gültig Denn erhielt der Angeklagte v. Jagow das Wort zu seinen feit er sich auf den Artikel 178 der Reichsverfaffung berief und Schlußausführungen. Er sagte u. a.: Ich möchte mich zunächst feststellte, daß die Reichsverfassung dem§ 81 entgegenstehe. Wenn gegen das Wort des Herrn Oberreichsanwalts wenden, der uns drei babei ein Bacuum entsteht, so ist das die Schuld der heutigen Ge­Angeklagten Mangel an muf vorgeworfen hat. Mangel an Mut setzgeber. Ich kenne Herrn Schnitzler nicht, diesen Phantasten, ist ein schwerer Borwurf und ich empfinde ihn besonders schwer, der andere Leute ins Unglück stürzt durch die Aufzeichnungen, die weil ein großer Teil meiner Tätigkeit sich im öffentlichen Leben er niemals verantworten fann. Ich schüttle diesen Mann von Ein bewußtes Zugeständnis abgespielt hat. Als Polizeipräsident von Berlin habe ich meinen Rodschößen ab. nie Mangel an Mut gezeigt. Ich bin zu den großen Feldversamman Rapp, mit ihm zusammen die Verfassung zu brechen, habe ich lungen, die im Freien stattfanden, mit meinem Dienstauto gefahren niemals abgegeben.

Srael

Ich habe keine polifische Vergangenheit. Traub hat meine Stellung damals am besten charakterisiert, als er fagte, ich sei ihm als ein stiller 3uhörer" erschienen. Ich war refforttreu und bin es geblieben. Es wäre wohl denkbar ge­wesen, daß Kapps Unternehmen so verlief, wie später die Um­ftellung in Bayern . hat man aber gegen Kahr und die anderen Herren in Bayern Anklage zu erheben gemagt? Wir steht absoluter Freispruch zu, unter Auferlegung meiner Un­fosten auf die Staatsfajje.

Wangenheims Schlußwort.

Hierauf ergriff Herr, v. Wangenheim das Wort: Ich bin mit ruhigem Gewissen in dieses Haus gegangen, obwohl wir in letzter Zeit Richtersprüche im Lande erlebt haben, die unter dem Drud der Straße entstanden sind. Trotzdem gebe ich meine Hoffnung auf die Unparteilichkeit des deutschen Richters nicht auf. Nach den Ausführungen des Oberreichsanwalts ist es mir heute erst zur Erfenninis gekommen, was für ein Mordsterf ich eigentlich bin. Ich stehe jetzt in schwerster Arbeit. Wie ich, der ich preußischer Landwirtschaftsminister werden sollte, gegen die Reich- verfassung verstoßen haben soll, ist mir bis heute vollfom­men unflar. In der Kommandeurversammlung, von der hier auch vielfach die Rede war, ist mir

das traurigste Bild seit dem Zusammenbruch vor Augen gekommen, denn ich sah damals, wie weit das Prä­torianertum in der deutschen Armee bereits gediehen ist. Kapp war einer der wenigen Männer, die ich als Staatsmänner bezeichnen fann. Stapp hat damals feinen Hochverrat begangen, meine Herren, er hat sich um das deutsche Vaterland verdient gemacht. ( Bravorufe aus dem Zuhörerraum.) Ich habe nichts mehr zu sagen. Ich werde die Strafe ertragen, die Sie mir auferlegen. Aber ich schließe mit dem Wunsche, daß in schwerster Not dem deutschen Baterlande ein Dr. Rapp beschieden sei, dann wird Deutsch­ land nicht zugrunde gehen. Schieles Schlußwort.

Als letzter nahm Dr. Schiele das Wort: Man hat uns hier Warum? Sollten mir aus als der Feiaheit geziehen. Hochverräter der erlauchten Regierung gegenüber bekennen? Emigranten heraus geschrieben. Wenn Herr Noske der Ansicht ist, daß in der Republik der persönliche Treueid weiterbesteht, so be, findet er sich auf dem Holzweg. In der Republik gibt es nur die Bilicht des Goldaten, weiter nichts. Ich wünsche wahrhaftig der Republik

Die Briefe Kapps find ab irato aus der Sorge des

mehr folche Höchstkommandierende wie Lütfwih

es gewesen ist. Ich verwahre mich dagegen, daß man unsere Tat ein moralisches Berbrechen nennt. Ich glaube, es gibt feinen lebendigen Menschen in Deutschland , der sagen fönnte, mas ohne die Geschehnisse vom 13. März in Deutschland geworden wäre. was ich getan habe, ist nicht Hochverrat. Ich werde es vor meinem Gott und vor meinem Gewissen verantworten.

Senatspräsident Geheimrat v. Pelargus verkündete daraufhin, daß das Urteil am kommenden Mittwoch, nachmittags 4 Uhr, ver­fündet werden wird.

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