Nr. 596 38. Jahrgang
3. Beilage des Vorwärts
Sozialisierungskommission und Eisenbahnfrage
Die Sozialisierungsfommission wurde oin 8. November 1921 spräche gegen den Uebergang der Eisenbahn an das Privattapital nom Reichsverkehrsminister ersucht, ihr Urteil über die wirt- die drohende Gefahr, daß bei der heutigen Unrentabilität der Befchaftliche Gestaltung der Reichseifenbahnen ab- triebe und infolge der Beldentwertung eine solche Veräußerung zu zugeben. In ausgedehnten Sizungen, zu denen neben den Ber- Preisen stattfinden tönnte, die eine Verschleierung des wert tretern des Berkehrsministeriums eine große Anzahl weiterer Sach- vollsten Bestandteiles des Reichseigentums bedeuten würde. verständiger aus den Kreisen der Eisenbahnverwaltung, der Industrie, der Privatbahnen, der Beamten und Arbeiter herangezogen wurden, hat die Kommission die grundlegenden Fragen des Eisenbahnwesens zur Erörterung geftefft und das Ergebnis in zwei Gutachten niedergelegt.
Das erste Gutachten, das u. a. von Braun, Cohen, Feiler, Hartmann, Hilferding , Kautsty, Luppe, Deser, Umbreit unterzeichnet ist, nimmt zunächst zu der Frage Privatbahn oder Staatsbahn?" Stellung und legt die allgemeinen und besonderen Gesichtspunkte dar, die
gegen die Entstaatlichung der Reichsbahn
fprechen. In einer Untersuchung über die Bedeutung der Eisenbahn für die staatlichen Aufgaben wird zunächst darauf hingewiesen, daß bei dem natürlichen Zusammenhang zwischen der Handelspolitik und der Verkehrspolitik eine einheitliche und wirf fame Handelspolitik des Reiches die Beherrschung der einheimischen Transportwege voraussetzt. So dann wird unter Hinweis auf die Bedeutung der Eisenbahnpolitik für die innere Wirtschaft betont, daß der staatliche Betrieb eine Reihe volkswirtschaftlicher Rücksichten nimmt und nehmen muß, denen fich eine privatwirtschaftliche Berwaltung, für die die Rentabilitätsfrage ausschlaggebend ist, entziehen würde. Die gleichzeitige Beherrschung der Berkehrswege und der industriellen Rohstoffe würde eine überwältigende ökonomische Macht in die Hände einer einzelnen Gruppe legen und die
ganze Wirtschaft in ihre Abhängigkeit
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Sonntag, 18. Dezember 1921
waltungsrat, dessen Aufgabenfreis der eines Aufsichtsrates sein solle, ab und befürwortet den Vorschlag, dem Generaldirektorium Beiräte für die einzelnen Gebiete, und zwar für das Beschaffungswesen, für das Betriebswesen und für die Tariffragen beizugeben. Es würde sich empfehlen, die jeßigen Befugnisse des Bejamiminifteriums in bezug auf die Tariffragen dem Eisenbahndirettortum zu übertragen, diefem vom Minister geleiteten Diret torium auch die selbständige Einstufung der Beaniten und Arbeiter in die Gehalts- und Lohnstufen des Reiches zu überlassen und ihm damit größere Bewegungsfreiheit in Gehalts- und Was die Wiederherstellung des durch den Krieg herimtergewirt- Lohnfragen zu gewähren. Der Reichsverkehrsminister trägt die schafteten Betriebes angeht, so könne dies nur durch einen 3u parlamentarische Berantwortung gegenüber dem Reichstage und chuß des Reiches geschehen. Der schematische Achtstundentag stellt die Verbindung mit dem Gesamtministerium her. Der Reichssei schleunigst durch besondere, den Betriebsverhältnissen rechnung- tag würde den Eisenbahnhaushalt nur im ganzen annehmen oder tragende Bestimmungen im Rahmen der 48- Stunden- Woche unter ablehnen fönnen. Zum Schlusse befürwortet das Gutachten eine besonderer Bewertung der Dienstbereitschaft zu erfeßen. Das Be stärkere Dezentralisation der Berwaltung durch Verminderung des rufsbeamtentum mit Anstellung auf Lebenszeit und mit Instanzenwesens. Pensionsberechtigung müsse beibehalten werden. Davon ab- Das zweite Gutachten, das die Unterschriften der christ gesehen müsse aber eine Revision des ganzen Beamtenaufbaues in lichen Gewerkschaftler Baltrusch und Steger trägt, ftelli im dem Sinne vorgenommen werden, daß gewisse Kategorien aus dem großen und ganzen nur eine Zusammenfassung der Gedankengänge Beamtenverhältnis herausgenommen werden und darüber hinaus dar, die der Deutsche Gewerkschaftsbund in seiner ausführlichen generell die Möglichkeit gegeben ist, von Fall zu Fall, für jede Art Denkschrift über die Entstaatlichung der Eisenbahnen niedergelegt von Tätigkeit, Anstellung auf Privatdienstvertrag vorzunehmen. Für hat. Das Gutachten hält eine Ueberführung der Reichseisenbahnen eine günstige Breisgestaltung bei den jachtischen Ausgaben müsse in den ausschließlichen Befih des Privatfapitals für unmöglich; die günstige Kauf- und Bestellungsgelegenheit mehr als bisher aber ebenso unhaltbar erscheint ihm die bisherige Form als Reichsausgenügt werden und ein Preisdruck auf die Industrie erfolgen. betrieb. Als neue Form wird der gemischt wirtschaftliche Die Anpassung der Tarife an die Geldentwertung müsse unter Be- Betrieb in Borschlag gebracht und die Umwandlung der Reichsrüdsichtigung der volkswirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Ge- eisenbahnen in eine Attiengesellschaft gefordert. An der Aktiengesellfichtspunkte schneller als bisher erfolgen. Für die Reorganisation der Reichsbahn
schaft sind zu beteiligen: 1. Das Reich und die Länder, 2. die Eisenbahnbetreibenden, d. h. das Eisenbahnpersonal, vertreten durch seine Gemertschaften, und weiterhin die deutsche Arbeitwerden folgende Borschläge gemacht: nehmerschaft, vertreten durch ihre Spizenorganisation, 3 die 1. Befreiung der Eisenbahnverwaltung allgemeinen Haushalt in Erfüllung des§ 92 der Reichsfenbahnintereffenten, d. h. Industrie, Handel, LandReichswirtschaft, Gewerbe. verfassung, an Stelle der etatmäßigen soll eine bilanzmäßige AufIn ihrer Mehrheit ist demnach die Sozialisierungskommission stellung treten. Abbürbung der Kriegslaften von der Eisenbahn zu dem Ergebnisse gekommen, daß die Eisenbahn im Beiite verwaltung.
2. Zur Erzielung größter Wirtschaftlichkeit müssen die Er- und im Betriebe des Reichs verbleiben muß fahrungen und Verfahrungsweisen in höherem Maße nußbar ge Auch die Christlichen für Staatsbahnen. macht werden. Einführung der faufmännischen Buchführungen an Stelle der bisherigen fameralistischen.
Der beim Reichsverfehrsministerium gebildete Organi
bringen. In dem Gutachten heißt es weiter, daß die Vorzüge, die fonft für die freie private Wirtschaft geltend gemacht und besonders auch mit den Vorteilen der freien Konkurrenz begründet werden, für eine pripot gestaltete Eisenbahnverwaltung nicht ins Treffen 3. In der Frage der neuen Eisenbahnverfassung fann sich das[ ationsausfuß, der aus Bertretern der Berwaltung und des geführt werden können; denn bei der Frage: Privat- oder Staats- Gutachten nicht dazu entschließen, denen zuzustimmen, die eine Personals besteht, ist gestern zum ersten Male unter Leitung des bahn? handle es sich nicht um den Bergleich zwischen fréier Privat Ueberführung in Aktiengesellschaften befürworten. Die Gesellschafts- Staatsfetretärs Runbier zusammengetreten. Der Ausschuß ist vom mirtschaft und Staatswirtschaft, sondern um den Vergleich zwischen form allein bietet noch feine Garantie für die Wirtschaftlichkeit des Reichsverkehrsminister eingefeßt worden, nachdem fich die sämt einem fonzessionierten, unter Staatsaufsicht stehenden und Betriebes. Worauf es ankommt, ift, die Zusammenfeßung lichen Spikenorganisationen des Personals für die unbedingte Beinom Staat von vornherein durch bestimmte Vorschriften einge sowohl der leitenden als der mittleren Organe so zu gestalten, daß engten privaten Monopol oder monopolähnlichen Betriebe mit einem fie große Entschlußfähigkeit, große Beweglichkeit und Dispositions behaltung des Staatsbetriebs ausgesprochen hatten. Obwohl der staatlichen Monopol. Private Berwaltung bedeute noch nicht Ent- fähigkeit befizen und über die nötigen technischen, organisatorischen Deutsche ( chriftliche) Gewerkschaftsbund in einer Dentschrift, aus der politisierung der Eisenbahn", im Gegenteil, gerade unter deutschen und taufmännischen Erfahrung verfügen. Die große politische Be- in der vorigen Woche Teile der Oeffentlichkeit bekanntgeworden Berhältnissen würde der Staat unter einem stets sich verstärkenden deutung der Verkehrspolitik mache es unumgänglich, daß fie durch find, einen gemischt- wirtschaftlichen Betrieb der Eisenbahn gefordert Drud der öffentlichen Meinung, die einer privaten Monopolisten- einen Minister im Kabinett vertreten sei. hat, haben sich die diesem Bunde angehörenden Eisenbahnergewertgruppe mißtrauisch, ja feindselig gegenüberſtände, sich zu be- An die Spitze der Verwaltung müßte ein Direttorium schaften an den gestrigen Beratungen beteiligt. Ihre Vertreter haben ftändigem Eingreifen gezwungen sehen. In Wirklichkeit sei eine treten, das sich aus dem Reichsverkehrsminister als Vorsitzenden ausgeführt, daß auch der Deutsche Gemertfchaftsbund „ Entpolitifierung bei dem engen Zusammenhang zwischen und aus zwei oder drei aus der Eisenbahnverwaltung und ebenso eine Beibehaltung des Staatsbahnsystems für zwedEisenbahn und allgemeiner Politif eine Unmöglich feit. vielen aus der Privatwirtschaft hervorgegangenen Mitgliedern aumäßig erachte. Es ist daher der nom Deutschen Gewerkschafts Jehe Sicherheit für den volfswirtschaftlichen Ausgleich der Inter - fammenzusehen hätte. Eine gleiche Zusammenfeßung würde bei effen würde fehlen. Diese Gefahr würde noch gesteigert, falls durch den Direktionen und anderen Betriebsstellen zu empfehlen sein. In bund vorgelegte Entwurf, der die Reichseisenbahnen einer AttienBrivatisierung der Eisenbahnen die Möglichkeit des Eindringens der Frage, welches Aufsichts- oder Kontrollorgan dem Eisenbahn- gesellschaft übertragen will, nur als Eventualantrag anzuausländischen Rapitals fich ergeben würde. Gegenwärtig direktorium beizugeben ware, lehnt das Gutachten einen Ber - sehen.
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