Gewerkschaftsbewegung
Portier öhne und Mietssteigerungen. Die Rolle des Demobilmachungskommiffars. Die Eigenart des Berufes der Portiers, Heizer und Fahrstuhl führer bringt es mit sich, daß Lohnbewegungen ganz besonders schwer zu führen sind. Schon die Verteilung der Arbeitspläge über ganz Groß- Berlin macht einen einheitlichen Lohnkampf fast unmög lich. Dennoch sieht sich die Organisation durch die bittere Not ihrer Mitglieder gezwungen, Lohnbewegungen zu führen.
Seit drei Biertel Jahren verhandelt die Organisation mit den Arbeitgeberorganisationen, dem Bund Berliner Grund befizervereine und dem Verband der Geschäfts- und Industriehaus befizer zweds Abschluß eines Tarifvertrages bzw. Lohnabkommens. Löhne, wie sie hier heute noch gezahlt werden, reichen faum aus, um Brot und Kartoffeln für die Woche zu kaufen, geschweige denn etwas anderes anzuschaffen. Die Hausbesitzer, die nach ihren Angaben
die ,, notleidenfte" Voltsschicht Berlins
bilden, behaupten, feine Lohnerhöhungen bewilligen zu fönnen, weil ihre Häuser überlastet seien. Die Organisation versuchte immer wieder, zu einem Ergebnis der langwierigen Verhandlungen zu tommen. Alle friedlich- schiedlichen Mittel wurden erschöpft, um den Kollegen das Eristenzminimum sicherzustellen; ein ziemlich schwieriges Beginnen, bei der rapide steigenden Geldentwertung.
Die Verhandlungen führten schließlich zu Schiedssprüchen des Schlichtungsausschusses. Entsprachen diese Schiedssprüche auch nicht entfernt den tatsächlichen Verhältnissen, so wurden sie doch in Anbetracht der allgemeinen Lage von den Kollegen angenommen,
während sie
murden.
von den Hausbesitzern immer wieder abgelehnt
Nach erfolgter Anmeldung zur Berbindlichkeitserklärung beim Demobilmachungsfommiffar mußte die Organisation erst durch Streifdrohung eine Verhandlung bei dieser Behörde erzwingen. In den Verhandlungen hat der Demo" anerkannt, daß der Hausbefizer nicht in der Lage sei, ohne 3uschläge auf die Höchstmieten Zugeständnisse zu machen. Von der ungeheuren Notlage der Arbeitnehmer aber war er anscheinend nicht zu überzeugen. Es tam nun zu einer erneuten Verhandlung unter Hinzuziehung des Borsigenden der Berliner Mietseinigungsämter, Affessors Wild. Durch das
Eingreifen des Stellvertreters des Oberpräsidenten fam es unter Zustimmung des Magistratsvertreters dazu, daß den Hausbesikern namhafte Mietserhöhungen seitens der Stadt zugebilligt wurden. In allen Verhandlungen wurde Blar zum Ausdruck gebracht, daß mit diesen Mietserhöhungen die Löhne der Arbeitnehmer aufgebeffert und die ergangenen Schiedssprüche erfüllt werden sollten. Die Mietserhöhungen find bewilligt, die Löhne aber werden noch nicht erhöht.
Die Berliner Hausbefizer weigern sich weiterhin unter allerlei leeren Ausreden die geradezu erbärmlichen Löhne aufzubessern und die Schiedssprüche anzuerkennen, weil ihnen die Erhöhung der Mieten nicht weit genug geht. Wer nun hoffte, der Demo" würde in Anbetracht der erhöhten Mietszuschläge die Verbindlichkeitserklärung der Schiedssprüche nun mehr verfügen, sah sich bitter enttäuscht. Er lehnte dieselbe aus äußerst fadenscheinigen Gründen ab, trotzdem die Kollegenschaft in den Streit trat und eine größere Anzahl Geschäftshäuser lahmlegte. Jetzt fommt das Ungeheuerliche der ganzen Situation. Der Streit zwang den Demo", die beteiligten Organisationen nochmals man den Verhandlungstisch zu bringen. Auch bei dieser Berhandlung gelang es den Hausbesitzern, den„ Demo" zu überzeugen, daß sie auch jetzt, nach der bewilligten Mietserhöhung, noch nicht in der Lage seien, den Hausangestellten auch nur einen Pfennig mehr Lohn zu zahlen.
Die Berbindlichkeitserklärung wurde wiederum abgelehnt und die Portiers dürfen weiter hungern und verlumpen. Man muß wohl Jurist sein, um zu begreifen, daß, nachdem unter dem Droh mittel des Streits, mit Hilfe des Oberpräsidenten Mietserhöhungen von 50-120 Proz. bewilligt sind, damit die Hausangestellten entsprechend dem Schiedsspruch entlohnt werden fönnen, dann von demselben Oberpräsidenten anerkannt wird, daß
merben fönnen.
froh der Erhöhung der Mieten die Löhne nicht gezahlt Man hat also die Notlage einer Arbeitergruppe dazu benutt, auf beschleunigtem Wege der„ Notlage" des Hausagrariertums abzuhelfen!
Hätte die Mieterschaft es noch verstanden und gebilligt, daß die Mieten erhöht werden, um zirfa 25 000 schwerarbeitenden Portiers, Heizern, Fahrstuhlführern und Hausreinigern eine geringe Auf besserung ihrer geradezu jammervollen Entlohnung zu gewähr leisten, so wird die gesamte Mieterschaft und mit ihr die organifierte Arbeiterschaft es ablehnen, daß eine im tiefsten Elend steckende Arbeitergruppe dazu benutzt wird,
um den Hauspajchas als Vorspann zu dienen, ihre Forderungen durchzusehen.
Unfer Rampf gilt der neuen Höchstmietenverordnung des Forderung feft. Eine Verfammlung der Schulreinigungsfrauen' Magistrats, der es verfäumt hat, einen gewiffen Prozentjak die sich mit dieser Angelegenheit beschäftigte, befundete, daß die der bewilligten Erhöhungen für die Abgeltung der Portierlöhne Frauen alle gewertschaftlichen Mittel anzuwenden bereit sind, um festzusetzen. Diesen Kampf werden wird mit allen uns zu Gebote ihre Forderungen durchzusetzen.
ftehenden Mitteln führen. Dem Hausbesih darf ein Pfennig 3m Siegener Bergwerksrevier wurde die Streitbewegung durch bewilligt und auch die letzte Bewilligung muß unbedingt rückgängig einen Schiedsspruch beigelegt. gemacht werden, so lange nicht der notwendige Lebensunterhalt einer schwer arbeitenden Arbeitergruppe fichergestellt wird.
Gegen die Gewerkschaftszerstörer.
Aus der Betriebsräte- Praxis.
§ 78 BRG. Zur Verkürzung der Arbeitszeit ist die Mitwirkung Unter diesem Titel wird in Nr. 185 der" Roten Fahne" über des Arbeiterrats erforderlich. Im§ 78 3iffer 2 Absatz 4 des Be-= eine am Sonntag stattgefundene Versammlung der graphischen triebsrätegesetzes ist ausdrücklich vorgesehen, daß der Arbeiter- oder Hilfsarbeiter und arbeiterinnen, einberufen durch eine sogenannte Angestelltenrat die Aufgabe hat, bei der Festsetzung der Ar " Sechserfommission" Bericht erstattet. Es ist sonst nicht unsere Art, beitszeit, insbesondere bei Berlängerungen oder Verfürzungen auf derartige Versammlungsberichte einzugehen; wir würden es der regelmäßigen Arbeitszeit, mitzuwirken. Rommt es bei diejen auch diesmal unterlassen, wenn der Bericht nicht von Verdre Berhandlungen zu feiner Einigung, so fann der Schlichtungsaus hungen und unwahrheiten strohte. Zu der überfüllten schuß angerufen werden. Von Arbeitgeberseite wird bei der Aus Bersammlung" wollen wir nur bemerken, daß es uns fonderbar erlegung des§ 78 Biffer 2 Absatz 4 angeführt, dieser Bassus besage scheint, daß der Referent trotz der Fülle" sein Bedauern über den lediglich, daß der Arbeiter- oder Angestelltenrat nur bei der Ber schlechten Versammlungsbesuch aussprach. Wenn der Referent teilung der vom Arbeitgeber selbständig festgesetzten verkürzten Moriz einleitend bekannt gab, daß der Ortsvorstand in der Aus- Arbeitsstunden mitwirken fönne. Ferner, daß vom Schlichtungssprache mit der betreffenden Kommiffion sich sehr unzugänglich ge- ausschuß über die Arbeitszeit gar kein Schiedsspruch oder eine Ent zeigt und es abgelehnt habe, gemeinsam mit der Kommission in scheidung gefällt werden könne, da es in den§§ 75, 80 heiße, daß die dieser Versammlung Bericht zu erstatten, so stellen wir fest, daß Berbindlichkeit von Entscheidungen über Dienstvorschriften sich nicht ein derartiger Wunsch oder Antrag dem Ortsvorstand schriftlich auf die Dauer der Arbeitszeit erstreckt. Um den letzten Wenn die Rote Einwand vorweg zu nehmen, sei ouf eine diesbezügliche Ausführung sowohl wie mündlich nicht vorgelegen hat. Fahne" besonders hervorhebt, daß der Referent Moriß nicht der bes bekannten Arbeitsrechtlers Prof. Dr. Erdel verwiesen, die finn Kommunistischen Partei angehört, so find wir in der gemäß lautet: Lage, ihm zu verraten, daß er auch feiner anderen poliAuch wenn man in§ 78 3iffer 2 Abfah 4 des BRG. die Worte tifchen Partei angehört. Zu der vom Referenten hervor. Festsetzung der Arbeitszeit" so auslegt, daß darunter nicht die Argehobenen Beitragserhöhung ist zu bemerken, daß der Verbands- beitsdauer, sondern nur die Festlegung ihres Beginns und ihres tag 1920( an dem Morik als Delegierter teilgenommen hat), dem Endes, der Bausen usw. zu verstehen ist, so bleiben doch noch immer Hauptvorstand mit Verbandsbeirat das Recht zugestanden hat, Bei die Worte:„ Bei Berlängerungen und Verkürzungen der regel tragserhöhungen zu befchließen. Trotzdem hat der Berliner Orts mäßigen Arbeitszeit". Wie foll nun aber eine Berkürzung der vorstand aus sich heraus dem Beirat einen Antrag unterbreitet, der Arbeitszeit vor sich gehen, ohne daß die Arbeitsdauer da. eine Urabstimmung bei ferneren Beitragserhöhungen durch geändert wird? Die Berufung auf die§§ 75, 80 greift fordert. nicht durch. Denn dort handelt es sich um die Erlassung von Ar Unseren fommunistischen Freunden" zu ihrem Hofpitanten, beitsordnungen, während die Arbeitsstreckung im Sinne der De dem„ unpolitischen Morig viel Glüd. Wir erinnern uns noch der mobilmachungsverordnung nur eine Einzelmaßnahme von vorüber Beit, wo Kollege Moritz seiner diktatorischen Gelüfte wegen in Mit- gehender Bedeutung ist. Die§§ 75, 80 treffen also auf den Fall der gliederkreisen nicht besonders beliebt war. Derfelbe Morik als Retter Arbeitsstredung gar nicht zu. Uebrigens schließt Saz 3 des§ 75 und Hüter der Demokratie daß du die Nase im Gesicht behältst! Abs. 1 nur die Erlassung und sofortige Verbindlichkeit von Schlich Der Ortsvorstand wird über sein Verhalten in der nächsten Ver- tungsausschußentscheidungen über die Dauer der Arbeitszeit aus; fammlung Rechenschaft ablegen. nicht ausgeschlossen wird die Erlaffung von Schiedssprüchen über die Dauer der Arbeitszeit und die Berbindlicherklärung dieser Schiedsfprüche im regulären Schlichtungsverfahren."
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Branchenversammlung der Werkzeugmacher.
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Zur Frage des Mitwirtungsrechtes der Betriebs. vertretung bei Arbeitsstredungen felbft hat der Schlichtungsausschuß Berlin unter dem unparteiischen Vorsitz des Amtsrichters Dr. Löwenthal Stellung genommen und folgenden Schiedsspruch gefällt:
Eine Branchenversammlung der Wertzengmacker am 15. De zember nahm Stellung zu dem Sondertarifabfommen für die Branche. Die feit über zwei Jahren in der Branche schwebende Frage, ob torbarbeit im Beruf infolge der Schwierigkeiten, welche durch die Eigenart der Arbeiten bestehen, möglich ist, be ichäftigte auch diesmal wieder die Kollegen. Durch die Zeitber-„ Der Schlichtungsausschuß erklärt sich für zuständig. Die Anbältnisse bestimmt, wurde am Anfang des Jahres der alte Branchen- ordnung der Antragsgegnerin, betreffend die Verkürzung der Arbeitsbeschluß aufgehoben und ein Abfommen mit den Unternehmern gezeit vom 10. August 1921 ab, ist unwirksam. Es wird festgestellt, troffen, wonach falfulierbare Arbeiten im Werkzeugbau in Afford daß zu einer Verfürzung der Arbeitszeit die mit. ausgeführt werden sollen. Der Branchenleiter, Kollege Knopf, bewirtung des Arbeiterrates erforderlich ist, jedoch richtet in ausführlicher Weise über die bisherige Durchführung und fann der Arbeitgeber in nachweislich dringenden Fällen, insbe Anwendung der Vereinbarung. Die Branchenfommission empfiehlt fondere wenn der Arbeiterrat die Zustimmung unbilligerweise hin den Kollegen, am 1. Januar 1922 das Abkommen furzfristig weiter auszögert, die Arbeitszeit vorläufig einseitig verfürzen, vorbehaltlich gehen zu lassen, um noch mehr Erfahrungen zu sammeln, als es fpäterer Entscheidung des Schlichtungsausschusses. Die Antrags. in der kurzen Zeit bisher möglich war. Nach ausgiebiger Dis- gegnerin ist auch, soweit eine Einigung mit dem Arbeiterrat über die fuffion wird in geheimer Abstimmung mit Zweidrittelmajorität be- Berfürzung der Arbeitszeit erfolgt, berechtigt, den Beschluß über die fchloffen, daß feine Verlängerung des Sonderabkommens erfolgen Berfürzung mit ihrer alleinigen Unterschrift und ohne Gegen foll, sondern daß auf Grund der Erfahrungen die Werkzeugmacher prüfung des Arbeiterrates bekanntzumachen." bom 1. Januar 1922 ab wieder in Lohn arbeiten.
Achtung, Betriebsräte!
Aus dem Schiedsspruch und seiner Begründung geht eindeutig hervor, daß ein Arbeitgeber, der wegen der Berkürzung der Arbeits zeit Berhandlungen mit der gesetzlichen Betriebsvertretung unter. läßt, nicht berechtigt ist, Lohnfürzungen bei Her. Zu heute abend hat die Kommunistische Bartei nach Kliems absetzung der Arbeitszeit vorzunehmen, bis er Ber Festfälen in der Hasenheide eine sogenannte Vollversammlung der Handlungen mit der Betriebsvertretung aufgenommen und sich mit Betriebsräte arrangiert. Die Berliner freigewerkschaftliche Be dieser geeinigt bzw. bei Nichteinigung den Schlichtungsausschuß an Bediefer triebsrätezentrale, wie die Gewerkschaften über gerufen und nach dessen Schiedsspruch verfahren hat. haupt, stehen dieser Beranstaltung vollkommen fern. Da es fich mithin um eine reine fommunistische Rundgebung handelt, tann den Betriebsräten nur empfohlen werden, derselben fernzu Anlaß der Weihnachtsfeiertage werden unsere Bureauräume am Weihnachtsbleiben.
Achtung, Zimmerer! Die Auszahlung der Streifunterstüßung für diese Woche erfolgt am Donnerstag und Freitag, und zwar in der Reihenfolge wie am vergangenen Freitag und Sonnabend. Wir bitten die Kameraden, genau danach zu verfahren.
Die Schulreinigungsfrauen Alt- Berlins fämpfen um die Ein reisung in den Tarifvertrag, den ihre Kolleginnen aus den Vororten, an den Fachschulen und einem Teil der höheren Mädchenschulen schon lange befizen. In Alt- Berlin war die Ein reibung bisher deshalb nicht möglich, weil die überwiegende Mehrzahl der Schulreinigungsfrauen un organisiert war und daber nicht als Tariffontrahenten in Frage fam. Diefes Hindernis ift aber in den letzten Monaten beseitigt worden. Der Verband der Gemeinde- und Staatsarbeiter unternahm es, beim Magiftrat die Einreibung der Alt- Berliner Reinigungsfrauen in den Tarifvertrag Der Magiftrat lehnte dies ab und bewilligte nach längeren Verhandlungen einen Stundenlohn von 4 M. Dieses Angebot lehnte die Organisation ab und hielt an ihrer
zu fordern.
Deutscher Transportarbeiter- Berband, Bezirksverwaltung Groß- Berlin. Aus abend, den 24. b. M., um 1 Uhr mittags bis 26. Dezember gefchloffen. Am 3. Feiertag find die Bureaus von 8 bis 1 Uhr geöffnet. Bretterträger, Blakarbeiter und Rutscher aus den Fournier- und Ruhholzhandlungen Groß- Berlins . Freitag abend 7 Uhr im Lokal Englischer Hof", Alexanderstr. 27c, Vollversamm lung. Tagesordnung: 1. Stellungnahme zum neuen Lohnabkommen. 2. Ber bandsangelegenheiten. 3. Verschiedenes. Kollegen! In Anbetracht der wichtigen Tagesordnung ist es Ehrenfache aller Rollegen, dort zu erscheinen. Mitglieds buch oder tarte legitimiert. Ohne diese fein Butritt.- Geftion 2( Glas- und Teppichreinigungsbranche). Freitag abend 5 Uhr findet im Lokal von Rönisch, Infelite. 1b, Ede Wassergaffe, eine sehr wichtige Berfammlung fämtlicher Funk. fionäre obiger Branche flatt. Tagesordnung: 1. Bericht der Lohnkommission. 2. Berschiedenes. Da diefe zufammenkunft für jeden Funktionär von großer Die Branchenleitung. wichtigkeit ist, wird um vollzähliges und pünktliches Erscheinen ersucht. Es darf teiner fehlen! Mitgliedsbuch legitimiert.
Deutscher Hutarbeiter- Berband. Am Weihnachtsheiligabenb fallen bie Raffenstunden im Bureau und auch in den Zahlstellen aus. Dafür ist das Bureau am Freitag abend bis 7 Uhr geöffnet; besgleichen von 5 bis 7 Uhr bei Ohngemach, Kommandantenftr. 88. Gophienstraße fällt aus. Jufolge der Bei punt. Januar müssen alle Restbeiträge bis zum Schluffe des
Jahres bezahlt sein.
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