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<tm republikanischer Richterbunö. T Besprechungen, die in jüngster Zeit unter republikanisch gesinnten höheren Iustizbeamten gepflogen wurden, haben; zur Gründung eines republikanischen Richterbundes geführt. Dieser tritt an die Oefsentlichkeit mit folgendem Aufruf. Von der Ueb«rzeugung durchdrungen, daß der deutsche Wieder- aufbau und in dessen Rahmen ein Tei-trauensverhältnis des Volkes zur Rechtspflege nur auf der Grundlage der demokrati - j sehen Republik gedeihen kann, haben sich in Berlin Richter und!ln- gehörige verwandter Berufe zu einem republikanischen Richterbund vereinigt. Wir wollen ein freiheitliches Richtertum, das frei vom Standesdünkel, aus ümerer Harmonie dem Herzschlag des Voltes, feiner schaffenden und schöpferischen Schichten folgt. Wir wollen ein unabhängiges Richtertum; auch in dem Sinne, daß der Richter aller kleinlichen, veralteten Methoden der Justizverwaltung entzogen, daß er von untcrgeord- neten Aufgaben völlig entlastet werde, damit er wahrhaft frei seines hohen Berufs walten und auf den Höhen seiner Wissenschaft fowie der allgemeinen Bildung sich behaupten tan». Wir wollen endlich ein politisch interessiertes Richtertum, das in die Tiefe und m den ganzen Reichtum des Staats-, v»lks- und Gesellschafts- lebens verstehend eindringt, damit wir wuder befähigt werden, Männer von umfassendem Geist und politischer Tatkraft, wie«inst den Richter Eduard Simson , als Sprecher und Führer der deutschen Nation zu stellen. Wir werden der berechtigten Justiz- resormbewegung im neuen Staat bereitwillig dienen und werden es an sorgsam durchdachten Anregungen für die Gesetzgebung und Verwaltung nicht fehlen lassen. Fraktionspolitik betreiben wir nicht. Wie dar vor kurzem ge- gründete Republikanisch« Lehrerbund, so heißen auch wir in Miseren Reihen jeden willkommen, der ssch rückhaltlos zur demo« tratischen Republik bekennt. Wir rufen die uns gleichge- stnnten Richter, Anwälte, Staatsanwälte und Rechislehrer in Stadt und Reich zum Beitritt, zur Gründung weiterer Ortsgruppen und zur Kartellbildung mit dem Republikanischen Richterbund in Berlin . An dieser Stelle, wo das Versagen der alten, obrigkeits- staatlichen Richter gegen rechts oft gerügt worden ist, be- grüßen wir den Zusammenschluß republikanisch gesinnter Richter als ersten Versuch, das geschwundene Vertrauen des Volkes zur Justiz wiederherzustellen. Möge die junge Organi- sation dazu beitragen, die Rechtsprechung aus einem mon- archistijchen Fremdkörper in ein lebendes Glied des demokratischen Staatsorganismus umzugestalten. Ungehorsam gegen Sie Gesetze. Die.Lreuz-Zeitung" kündet an, daß die Privatschiffahrt beab- sichtige, der Einführung der neuen Handelsflagge Widerstand entgegenzusetzen. Damit macht sich das Blatt, das sonst nicht genug über dieentschwundene Staatsautorität" jammern kann, direkt zum Helfershelfer absichtlicher Gesetzwidrigkeiten. Im übrigen weisen wir aus folgendes hin: Nach§ 8 der Verordnung über die deutschen Flaggen vom 11. April 1321 haben die Kommandanten der Kriegsschiffe die Befolgung der Borschriften über die Flaggenführung durch die Kauffahrteischisf« zu über» wachen. Nach Abschnitt B dieses Paragraphen sind sie insbe- sondere berechtigt, den Kauffahrteischifsen Handelsflaggen, die den bestehenden Vorschriften nicht, entsprechen, wegzunehmen. Außerdem sind die Hafenpolizeibehörden zum Ein» schreiten gegen das Führen fasscher Handelsflaggen verpflichtet.

Neuerungen auf öem Rechtsgebiet. Fortfall der kurzen Freiheitsstrafen. Erhöhung des nnpfändbaren Einkommens.

Bankkrach in Nassen. Die Banca italiono de Sconto, deren Kapital sich auf 3 1 S M i l l i o n e n L i r e beläuft, hat am Donners- tag morgen ihre Schalter geschlossen und ihre Zahlungen ein» gestellt. Die auch für Finanzkreise überraschende Zahlungsein- stellung Hot allgemein großes Aussehen erregt. Die Bank war sehr stork in der Stahlindustrie engagiert. Es besteht einige Aussicht, durch die Bildung eines Konsortiums die Schwierig- keit zu überwinden.

Haus, in dem sich Domblides verbarrikadiert hatte, eröffnete. Der Belagerte erwiderte die Beschießung nicht minder lebhaft. Das Haus ist in einem engen Gäßchen gelegen, und so sahen sich die An- greiser in der Entwicklung ihrer Streitkräfte noch besonders behindert. Da der Widerstand nicht zu brechen war, telegraphierte man«in Hilfsmittel, das den Persern bei ihrem Angriff auf die Thermopylen nicht zur Verfügung stand nach Pionieren, um das Haus mit seinem rasenden Insassen in die Luft zu sprengen. Der Segen des kurzen Bocke».Die Tatsache, daß die Sterblich- keit unter Frauen geringer ist als unter Männern, ist nach meiner Ansicht dem Umstand zuzuschreiben, daß sie ihre Haut mehr der Luft aussetzen. Kurz« Röcke sind für die Gesundheit außerordentlich günstig, und ich wünsche nur, daß die Frauen st« weiter tragen." Mit diesen Worten trat ein amerikanischer Arzt Dr. Lawrawson Brown auf dem Tuberkulosekongreh, den die Neuizorker Akademie für Medizin veranstaltete, für den kurzen Rock und den Halsans- schnitt in der Damenkleiduna«in. Er erklärte, daß diese Verhältnis- mäßig geringe Bekleidung der beste Schutz gegen Tuberkulose sei; er lasse sogar tn seinen Heilstätten, die ihm unterstehen, die Frauen Kniehosen tragen und habe damit die besten Erfahrungen gemocht. Sie hat sich eines Besseren besonnen. Die Schule der Duncan in Moskau ist zunächst statt, wie geplant, mit IVM nur mit 40 Kindern im Alter von 4 bis 10 Iahren eröffnet worden. Die Schule wird vom Staat versorgt; um jedoch die Mittel zur Besserung der dürftigen Verpflegung zu beschaffen, hat Isadora ihren angekündigten Beschluß, nie wieder vor einem zahlenden Publikum aufzutreten, ausgegeben und veranstaltet zwei Tanzabende zu stark erhöhten Preisen. Der erste Abend ist Tschaikowski , der zweite Wagner gewidmet.

Spirlplanänderung. Infolge»cm Erkrankungen werden im»Reuen VoliStbeater' iowobl am Freitag abend wir am Sonntag nachmittag und am Montag abend.Die«Nezlerten" und.Der zerbrochene Krug" gegeben. Da».T b e a t e r in der Kom Mandanten st rahe" bleibt am Freitag geschlossen. Der Berliner BolkMtflor<71 d. D. A-S.-v.Z tibi zurzeit unter Leitung scine» Dirigenten Dr. Zander die MatthaeuS-Passlon von Bach ein. Männer und Frauen der klrbeilerllass«, die an den im April stallfindenben Konzerten teilnebmen wollen und noch keine Rotenkenntnisse besitzen, müssen spätesten» in den Proben am«. oder ist. Januar dem Cbor beiirelen. Die Proben finden Freitag» trefft. Montag»! abend» von 79 Utzr in der Aula de» Andreaa-Rcalgymnasium», Koppenstr 7S. llait. Der MonntSbeitrag für fingende Mitglieder beträgt IM., tür zuhörende 1,50 2)1, AI » singende Mit­glieder werden nur Männer und Frauen mit guter und kräftiger Stimme aufzenommen. Hochbaubwettbrlverb. Für ein Hochhuu» in D ü s f e I d o r f bat der Stumm-Konrein einen Wettbewerb unter mebreien der hervorragend'ien deultcken Architekten aukgefchrieben. Da» P- ei»geri U erkannte den ersten Pret» Prof. Paul Ponatz in Slultaart zu. den»wetten Prof. W i l» heim K r« i» In Düsseldorf , den dritten Pros. PeterSehren« in «erlin. Hon» Hnbee. der bekannt« Schweizer Komponist nnd langjäbrlge Direkter de» Baseler Koiiicrvaiorium», ist, 70 srabr« alt, in Locama g e- ft o r b e n. Er war der Schöpfer zahlreicher iinsonifchev nnd ariderer Mus:!- werke, die auch in Deutkch'and melsach zu Gebär gebracht wurden.

Dos Gesetz zur Erweiterung de? Anwendungsgebietes der Geld- strafe und zur Einschränkung der kurzen Freiheitsstrafen vom 21. Dezember 1921 tritt am 1. Januar in Kraft. Sein Wortlaut ist in Nr. 118 desReichsgesetzblattes " verkündet. Hier feien noch ein- mal die wichtigsten Neuerungen, die da» Gesetz bringt, für den Laien verständlich dargestellt. Geldeniwerkung und Geldstrafcnhöhe. Der Geldentwertung entsprechend werden die Höchstbeträge der Geldstrafen auf das Zehnfache erhöht. Die Mindest- betröge dagegen bleiben bestehen. Der Richter kann also mit der Geldstrafe hinausgehen, er muß es jedoch nicht. Bei B e r- brechen und Vergehen beträgt das Maximum der zulässigen Geldstrafe mindestens 190 090 M. Dies gilt jedoch nicht, wenn die angedrohte Geldstrafe in dem mehrfachen eines bestimmten Bettages (z. L. der vom Bestraften hinterzogsnen Summe) besteht. Für Uebertretungen bettögt jetzt das Strafmaximum 1599 M. (bisher 180 M.). Bei der Umwandlung einer nicht beizutreibenden Geldstrafe in Freiheitsstrafe war bisher ein Bcttag von 3 bis 15(bei lieber- ttetung 1 bis 15) M. einer eintägigen Freiheitsstrafe gleich- zusetzen. Jetzt kann ein Tag Freiheitsstrafe für Bettäge bis 159 IR. eingesetzt werden. Ein Beispiel möge die Wirkung zeigen: Sollte nach den bis- herigen Bestimmungen eine Geldstrafe von 150 M. in Freiheitsstrafe umgewandelt werden, weil der Täter nicht zahlte, so bestand die für den Angeklagten günstigste Umwandlung darin, daß für 15 M. ein Tag Gefängnis(oder Haft) eingesetzt wurde. Bei der Umwandlung kamen also mindestens zehn Tage Freiheitssttof« heraus. Jetzt kann eine Geldstrafe von 150 M. in einen einzigen Tag Freiheitsstrafe umgewandelt werden. llnnvandwng kurzer Freiheiksfirasen in Geldstrafen. Handelt es sich bei der Erhöhung der Geldstrafen um Aenderun» gen mehr formaler Natur, die dem gesunkenen Martwert Rech- nung ttegen, so bestimmt in§ 3 das Gesetz grundsätzlich neu, daß an Stelle einer Freiheilssttase von weniger als drei Monaten auf Geldstrafe bis zu 159 999 M. zu erkennen ist, wenn der Straf- zweck durch eine Geldstrafe erreicht werden kann. Bei der Fest- fetzung der Geldstrafe find die w i r t s ch a s t l i ch e n Verhält- nisse des Täters zu berücksichtigen. Dos Gericht kann dem Täter ein« Frist zur Zahlung bewilligen und auch Teilzahlungen gestatten. Dabei kann das Gericht seine Entschließung nachttäglich ändern. Die Vollstreckungsbehörde kann dem Verurteilten auch ge- statten, ein« uneinbringliche Geldstrafe durch freie Arbeit zu tilgen. Ist der verurteilte ohne sein verschulden außerstande, die Geldstrafe zu zahlen oder durch frei« Arbeit zu tilgen, so kann das Gericht nach Anhörung der Staatsanwaltschaft anordnen, daß die Vollstreckung der Ersahfreiheilsstrafe unterbleibt. Dies kann jedoch nur geschehen, wenn der Verurteilte ohne eigenes verschulden weder zahlen noch abarbeiten kann(z. B. ein vermögensloser Krüppel). Unterläßt er böswillig, zu zahlen oder abzuarbeiten, so muß er die Freiheits- strafe absitzen. Das Gesetz Kitt am 1. Januar 1322 in Kraft. Doch können der Wohltaten der Bestimmungen über Umwandlung kurzfristiger Frei- heitsstrafen in Geldstrafen auch solche Personen teilhaftig werden, die bereits vordem zu Freiheitsstrafen von weniger als drei Monaten

verurteilt worden sind, aber die Sttafe noch nicht oder noch nicht ganz verbüßt haben. Welcher Lohnkell kann gepfändet werden? Durch zwei unter dem 23. Dezember 1921 vollzogene Gesetze (Gesetz betr. Aenderung der Verordnung über Lohnpfändung * und Gesetz über die P s ä n d b a r k e i t von Gehaltsansprüchen) er- l fahren die bestehenden Pfändungsbeschränkungen ein« wesentliche Erweiterung. Während dem Lohnangestellien bisher, je nach dem Vorhandensein oder Nichtvorhandensein unterhaltsberechtigter An- gehöriger, jährlich 5000 bzw. 4000 M. und von dem überschießenden Betrage für seine Person ein Fünftel und für jeden unterhelltsberech- ! iigten Angehörigen ein Zehntel bis höchstens sechs Zehntel und keinesfalls mehr als 9000 M.(bzw. 5000 M. bei einem nichtunter- haltspslichtigen Schuldner) verblieben, sind in Zukunft' 12 999 vi. schlechthin und von dem vlehrbelroge ein vrillel und bei Vvrhauben- 1 sein unlerhallsberechtigtcr Angehöriger für jeden derselben ein Sechstel bis höchstens insgesamt zwei Drittel der Pfändung entzogen. Di« bisherigen absoluten Höchstgrenzen fallen fort; bei Lohn- einkommen von mehr als 59 999 M. tritt allerdings insofern eine Beschränkung ein, als dem Schuldner von dem diese Summe übersteigenden Teil seines Einkommens ohne Rücksicht auf seine Unterhaltsverpflichtungen immer nur ein Drittel verbleibt. Einige Beispiele. Erstes Beispiel: Der Arbeiter A. hat ein Lohneinkommen von 10 000 M. Ihm kann von seinem Lohn überhaupt nichts gepfändet werden, da er unter der Mindestgrenze von 12 000 M. bleibt. Zweites Beispiel: Der Arbeiter D. hat«in Lohnein- kommen von 18 000 M. Für die Lohnpfändung kommen setzt in Betracht 5000 M.(der 12 000 M. überschießende Teil). Wieviel von diesen 5000 M. gepfändet wird, hängt von den Familienverhältnissen des D. ab. Ist er alleinstehender Junggeselle, so ist ihm nur ein Drittel des überschießenden Bettages, d. i. 2000 M., zu belassen. Er behält also 12 000-ft 2000 14 000 M., 4000 M. werden gepfändet. Hat B. dagegen eine unterhaltsberechtigte Ehefrau, so verbleibt ihm , für diese«in weiteres Sechstel von 5000 M., also 1000 M., es werden ! nur 3000 M. gepfändet. Für ein unterhaltspflichtiges Kind verbleiben i ebenfalls 1000 M., ein zweites Kind würde dagegen nicht mehr be- ! rücksichtigt werden, da sonst die Zweidrittelgrenze(4000 M.) über- schritten wird. Drittes Beispiel: Der Angestellte C., verheiratet und Vater von vier Kindern, hat 80 000 M. Einkommen. Ihm kann ge- l pfändet werden: Von den ersten 12 000 M. nichts, von dem Betrag zwischen 12 000 und 50 000 M. ein Drittel, d. i. 12 655 M., von dem 50 000 M. überschießenden Einkommensteil(30 000 M.) dagegen zwei Drittel, d. i. 20 000 M., insgesamt also 32 556 M. Die Pfändborkeil des Leamlengehalks. Bei den Beamtengehältern ist die absolute Pfändungs- grenze ebenfalls auf 12 999 AI. erhöht. Von dem diese Summe über- steigenden Bettage sind nach wie vor zwei Drittel pfandfrei. Feener sind wie bisher die Teuerungszulagen und außerdem nun- mehr auch die Kinderbeihilfen der PfäNdimg entzogen. Das Gesetz über die Lohnpfändung ttitt am 1. Januar, das über die Pfändbarkeit von Gehaltsansprüchen am Tage der unmittelbar bevorstehenden Verkündung im»Reichsgesetzblatt" in Kraft.

Notruf aus Georgien . In Tiflis wird der nachfolgende, von der mensche- wistischen Arbeiterschaft stammende Aufruf von Hand zu Hand verbreitet. In Verfolg der im Aufruf erwähn- ien Angelegenheit sind einige Hundert Arbeiter menschewistischer Richtung von der georgischen Sowjet- regierung verhaftet worden. Die kommunistischen Zeiwn- gen verlangen noch schärferes Vorgehen gegen die Arbeiter- opposstion. Genossen nnd Bürgeri Am 24. Oktober 1921, nachmittags 1 Uhr, hat die Arbeiter- delegation im Namen der Arbeiter von Tislis dem Revkom Georgiens ein mit 5132 Arbeiterunterschristen versehenes Memo- r a n d u m vorgelegt. In diesem Memorandum war die gegen- wärtige schwierige Lage Georgiens beschrieben. Um aus dieser Lage «inen Ausweg zu schaffen, verlangten die Tifliser Arbeiter vom Revkom folgende Maßnahmen: 1. Die Wiederherstellung der unterjochten Rechte des selbstän- digen Georgien . 2. Schutz der georgischen Sprache. 3. Die Evaluation der russischen Armee und Wiederherstellung der georgischen Armee. 4. Wiederherstellung der Freiheit der Rede, der Presse, der Ber- sammlung, der Wahlen, der Unontastbarkeit der Person und der Wohnung. 5. Verbesserung des materiellen Wohlsein» der Arbeiter, damit das langsame Verhungern der Arbeiter und deren Familien vermieden wird. 6. Einstellung der Entlassung und Ausquartierung der Arbeiter und Beseitigung der Ueberhandnahme der nicht georgischen Arbeiter. 7. Aushebung der Strasdetachements in den georgischen Dörfern. 8. Amnestierung der aus politischen Gründen Verhafteten oder Geflüchteten. Nach eine,' zweistündigen Verhandlung hat der Vorsitzende des georgischen Revkoms Mdiwam die Vertreter der georgischen Ar- beiterschaft verhaftet, in besondere Keller eingesperrt und gegen sie äußerst scharfe Represstomaßnohmen unternommen. Genossen und Bürger, die Tifliser Arbeiterklasse macht euch von dieser beispiellosen abscheulichen Vergewaltigung Mitteilung, die nicht einmal unter dem furchkbareu Vendarmerleregim« Stolypins und Plehwes vor- gekommen ist. Dies« Vergewaltigung ist in Tiflis durch das Haupt der ausländischen Oktupattonsttuppen, dein Revkom von Georgien, an den Vertretern der Vorkämpfer für die Freiheit, der Delegation der Tifliser Arbeiter, verübt worden, auf deren gerechte Forderun- gen es mit derartigen Gendarmeriezynismus erwidert hat. Genossen, die ganze Welt soll diese abscheuliche Sraufamkelt der Kommunisten erfahren und die in das Fell desKommunismus " verkleideten Henker kennen lernen. Möge in der Geschichte unserer Revolutionsbewegung und in der Erinnerung des georgischen Volkes die Verhaftung der Arbeiterdelegation am 24. Oktober 1921 durch das RevkomGeorgiens " für immer verzeichnet werden. Die Politik der Sowjetkommissare in Georgien trägt weniger den Stempel der proletarischen Diktatur als den des tölpelhaftesten Militarismus. Es ist verständlich, wenn Sowjstrußland einen gewissen Einfluß auf das Kaukasus - gebiet, als dem Cingangstsr nach Kleinasien , zu erholten wünscht. Indem es sich aber diesen Einfluß durch die Methoden

I unbesonnener Gewalt zu sichern sucht, beschreitet es den Weg, I den die ehemalige osmanische Regierung in 'Armenien vergebens beschritt. Diese Mißwirtschaft" der Konstantinopeler in nationalen Fragen hat den Zersetzung-- ! Prozeß in der Türkei beschleunigt. Es wäre interessant zu er- fahren, ob die Sowjetregierung die Methoden ihrer Kam- mifsare in Georgien deckt._ Rußlanüs Reformprogramm. Bioskau, 28. Dezember.(OE.-Funlfpruch.) In der Sitzung vom 27. Dezember faßt« der 9. Allrussische Rätekongreß unter Villi« gung der neuen Wirtschaftspolitik eine Reih« van Be- 'chlüsseu, die einen Ausbau dieser Politik verlangen. Gleichzeitig : beton!« der Kongreß jedoch, daß die Interessen der Sowjet- . r e p ii b l i k gewahrt werden müssen. Laut Kongreßbeschluß sollen ' die Staatsausgaben eingeschränkt werden. Di« Arbeitspflicht der ; Dauern soll zweckmäßiger gestattet und der Landwirtschaft die gleiche 1 Ausmerksamkeit geschenkt werden wie der Industrie. Die Entwicklung der Genossenschaften wird begünstigt, der Handelsverkehr mit dem Ausland« erl«ichlert. Di« staatliche Industrie muß auf die Grund- lag« der kaufmännischen Veiriebsführung gestellt werden. Der Selb- ständigteit der Provinzen ist ein weiterer Spielraum zu lassen. Das persönlich« Eigentumsrecht'der Bürger der Sowjetrepu- blik ist g.« setzt ich sicherzustellen. Di« Sowjetregierung hat«in« umfangreiche List« von Behörden und staatlichen Anstallen verössentlicht, die nicht mehr von der Zentrolregierung, sondern von den lokalen Sowjets finanziert werden sollen, darunter die gesamte Äommunalver- waliung,«in beträchtlicher Teil der Wohlsahrts- und Bildungs- anstalten und die Organe zur Hebung der Landwirtschaft. Gleich- zeitig ist den lokalen Sowjetorganen das Recht verliehen worden, Zuschläge zu den staatlichen Steuern und besondere !Orte steuern zu erheben; u. a. können Gebäude, Wohnungen, > Vieh, Wagen, Gemüse- und Obstgärten desteuert, verschiedene Lizenz- I gebühren und ein« lokale Ein- und Ausfuhrabgab« für Waren«r- hoben werden. Die Sowjetpresse bemerkt hierzu, dies« Reform werde imzestchts der Dürftigkeit der lokalen Finanzen einen Abbau der nicht direkt lebenswichtigen Zweig« der bisherigem staatlichen z K u l t u r t ö t i g k e i t zur Folge haben. Leulnanl Knill unter Dlebstohlsankloge. Der amtliche Preußisch« l Presiedienst meldet: Die Nachricht einiger Blätter von der Haft- ! entlasfung de» Leutnant» Krull ist zutreffend. Der Unter- | fuchungSrichter hat auf Grund de» krgebnisse» der Voruntersuchung die Entlassung de« seit Ende Mai d. I. in Haft befindlichen Ange- schuldigten angeregt und die Staatdanwaitschait bot der Haiient- lassnng zugestimmt. Da» Verfahren wegen Diebstahl» wird weiter- geführt. General o. Wandel an der Grippe gestorben. Nack einer Niel- | düng der.Kölnischen Bolk»ieitung" au» Bonn ist General ! v. Wandel, der frühere Gouverneur von Köln und später stell- ivertretender KriegSminifter. an der Grippe gestorben. Der niederösterrelchifche Landlag beschloß einstimmig die Ab- trennung der Stadt Wien von dem Land Niederöfterreich. Die Stadt Wien hatte bisher acht Zehntel der Steuern für das Land Niederösterreich aufbringen müssen. Die Ausrufung der Sowjelrepublik in Puebla '.viid den der mexikanischen Aesandifchafi in Verl :» al» Fa l fch in e l d-u»i g He- zeichnet.