2. Beilage zum„, Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Nr. 292.
Sonnabend, den 15. Dezember 1894.
11. Jahrg.
Arbeiter! Parteigenossen! Trinkt kein boykottirtes Bier!
Der Fall Gradnaner in der
Berufungsinstanz.
Die Verhandlung beginnt um 9 Uhr. Den Vorsitz führt Landgerichts- Direktor Erner, die Anklage vertritt der erste Staatsanwalt Scheele. Der Angeklagte Dr. Gradnauer, der nach Schluß der Schöffengerichtsverhandlung wegen Kollisions gefahr verhaftet wurde, wird aus der Untersuchungshaft vor
geführt.
nicht zu.
11
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Gerichts- Beitung.
nur die
ein
Unterseite eines
Anficht gewonnen, daß der erste Artikel nicht beleidigend sein tann, wenn man den Gesammtartitel ins Auge faßt, ganz abgefehen, daß der Angeklagte teine Agitation getrieben habe, daß Der Gerichtshof zieht sich zur Berathung zurück. Nach dagegen der zweite Artikel objektiv beleidigend ist. Was den längerer Berathung verkündet der Gerichtshof folgendes Urtheil: Der Rebatteur der Sächsischen Arbeiter- Zeitung", Genoffe ersten Artikel anbelangt, so ist zuzugeben, daß die Militärbehörde Die Strafe ist auf fünf Monate herabzusehen, im übrigen Gradnauer, dessen Verurtheilung wegen Beleidigung der Militär- den Artikel mißverstehen und eine strafbare strafbare Agitation ist die Berufung zu verwerfen; die Kosten sind vom Angebehörde zu zehn Monaten Gefängniß im vorigen Monate so vorausseßen fonnte, wenngleich ich die damalige Verhaftung flagten zu tragen. Das Gericht hat die Artifel so aufgefaßt, wie allgemeines Aufsehen erregte, stand heute infolge der von ihm materiell wie formell für ungerechtfertigt halte. Gradnauer soll das Schöffengericht. Man hat aber nicht finden können, daß der eingelegten Berufung vor der Straftammer des fgl. Landgerichts nun wider befferes Wissen das 102. Regiment beleidigt haben. Artikel die Borwürfe pflichtwidrigen Verhaltens der Vorgesetzten in Dresden . Die Beleidigung war, wie bekannt, in einer drei Aber der ganze Zusammenhang des Artikels und fein Schluß den Mannschaften gegenüber enthalte. Jm 2. Artikel sei nicht Zeilen langen Notiz gefunden worden, in der gesagt war, spricht nicht die Behauptung aus, daß er agitirt habe. In der einzelne Kommandeur, sondern die Behörde beleidigt. Das Gradnauer habe, während er zu einer Reſerveübung eingezogen fönigstreuen Blättern wird doch betont, daß der Sozialismus an Gericht hält den Angeklagten für den Verfasser beider Artikel. war, dazu beigetragen, den Sozialismus unter die Leute zu sich nicht zu tadeln sei, daß nur der Sozialismus verwerflich sei, Cezüglich des subjektiven Thatbestandes hat sich das Gericht, von der bringen, welche die Bajonette tragen. Gradnauer war damals der sich ungefeßlicher Mittel bediene. Im Urtheil wird gesagt, einen Abweichung abgesehen, ganz auf den Standpunkt des ersten von der Militärbehörde gefänglich eingezogen, aber weil man ihm wer fozialistischen Ideen obläge, verlegte den Eid, die Königs- Richters gestellt. Die Verurtheilung des Angeklagten erfolgt wegen nichts beweisen konnte, wieder freigelassen worden. Das treue. Ist das wahr? Was ist denn dann der Eid, zu des ersten Artikels aus§ 187, wegen des zweiten aus§ 186. Da Schöffengericht erachtete ihn als der Beleidigung des dem die Leute genöthigt werden, die schon vorher als aber ein wesentlicher Strafverschärfungsgrund wegfält, so hat 102. Infanterieregiments für schuldig und verurtheilte Sozialdemokraten bekannt sind? Bitte, ziehen Sie doch sich der Gerichtshof entschloffen, die Strafe wegen des 1. Artikels ihn zu 9 Monaten Gefängniß. Außerdem wurde er noch daraus die Konsequenzen. Ich halte es für gefährlich, von 9 auf 4 Monate herabzusetzen. Die Strafe von 2 Monaten wegen eines anderen Artikels der Beleidigung der Militär- gerichtlich zu konstatiren, daß jeder Sozialist den Fahneneid wegen des 2. Artikels fei aufrecht erhalten worden. Zusammen. behörde für schuldig erachtet und zu 2 Monaten Gefängniß ver- breche. Dann müßte doch hinfort kein Sozialist in die Armee gezogen feien beide Strafen auf 5 Monate festgesetzt worden. urtheilt. Beide Strafen wurden in eine Gesammtstrafe von gelassen werden. Es ist auch von der Militärbehörde zugegeben Schluß der Situng 3 Uhr. 10 Monaten zusammengezogen. worden, daß die sozialdemokratische Gesinnung nicht bestraft werden könne, sondern nur die Agitation. Ist es eine Beleidigung, zu sagen, man habe Anhänger für den Sozialismus im Militär geworben? Ist das eine Beleidigung für den Geworbenen? Dann würden die Bekenner sozialistischer Gesinnung durch Bebel's Broschüre sowohl, wie durch die später erfolgten Die unappetitlichen Zustände in den Bäckereien, die außerhalb des Bodens des gemeinen Rechts gestellt. Das So- amtlichen Erhebungen ans Licht gerückt worden sind, erhielten zialistengesetz ist gefallen und selbst dieses Gesetz stellt die Ge- eine neue Illustration in einer gestern vor der 137. Abtheilung Nach Verlefung des Eröffnungsbeschlusses und des recht finnung an sich nicht unter Strafe, sondern nur gemeingefähr des Schöffengerichts stattgefundenen Verhandlung. Gegen den umfangreichen Erkenntnisses durch den Referenten wird der An- liche Bethätigungen dieser Gesinnung. Objektiv liegt aber feine Bäckermeister Wilhelm Gottlieb Siedel war Anklage wegen geflagte nach seinen Personalien befragt. Er giebt zu, daß er Beleidigung vor, gleichgiltig, wer der Verfasser sei. Welches Bergehens gegen das Nahrungsmittel- Gesetz erhoben worden. mehrfach wegen Preßvergehens vorbestraft sei. Er bestreitet ent- Interesse hätte der Verfasser des Artikels gehabt, die unwahre Durch einen Brief ohne Unterschrift war gegen Siedel Ans schieden, der Verfasser des inkriminirten Artikels zu sein. Er Behauptung aufzustellen, daß Gradnauer agitirt habe. Ist es gab zu, daß man ihn der Verfasserschaft für verdächtig etwas neues, daß im Heer Sozialdemokraten dienen? Das Gegen- Fußmehl zur Herstellung von Backwaare Verwendung finde. Unter zeige erstattet worden, daß in seiner Backstube das sogenannte halten fonnte, aber Verdacht und Ueberführung seien theil zu behaupten, wäre doch Unfinn. zwei verschiedene Dinge und er bestreitet, daß Gradnauer würde sich für eine fünftige Uebungszeit selbst Fußmehl wird dasjenige Mehl verstanden, das beim Ausstäuben der er der Verfasserschaft vom Amtsgericht überführt sei. Er habe den größten Schaden zugefügt haben. Weil sich das Gericht auf daß dieses Mehl zur menschlichen Nahrung nicht geeignet sei, da geleerten Säcke auf den Fußboden fällt. Die Anflage behauptet, ben Kollegen Wegfer, der der Verfasser sei, nicht genannt, weil einen politisch neutralen Standpunkt stelle, werde es auch zu der es beim Zusammenkehren mit Staub verunreinigt werde. Der eine solche Nennung immer einen etwas denunziatorischen Charakter Auffaffung des Angeklagten gelangen. Wenn man noch die Pro: Angeklagte, wie auch sein als Zeuge vernommener Gefelle betrage. Er habe auch keine Ahnung gehabt, daß Beugen gegen votation der gegnerischen Presse in Betracht ziehe, könne man haupteten, daß der Fußboden der Backstube vor dem Ausschütten ihn ins Feld geführt würden, wie der Dresdener Kriminal- den Artikel ganz verständlich finden. Damit erledige sich die der Säcke gereinigt worden sei. fommissar Born. Sonst hätte er noch mehr Beweise dafür bei objektive Seite des Falles. Der Artikel ist objektiv, es mag ihn nach dem Ausschütten zusammengefegt und durchgefiebt worden, Das Fußmehl sei dann sofort gebracht, daß er nicht der Verfasser sei. Er bestreite ferner, daß verfaßt haben, wer ihn wolle, nicht beleidigend. Der Umstand, um es von den Sackjafern, die sich bisweilen darin befänden, zu in den Artikeln Unwahrheiten enthalten seien, noch mehr aber, daß 9 Monate Gefängniß erkannt worden sind, trotzdem die daß sie beleidigend seien. Auf Wunsch des Präsidenten erzählt Staatsanwaltschaft die Sache dem Amtsgericht überwiesen hat, reinigen, worauf es dann in einen besonderen Raften gebracht worden sei. Es sei nur zum Einstäuben der Bretter verGradnauer den Vorgang des gegen ihn eingeleiteten Militär- wo doch in der Regel nur Sachen, die mit höchstens 3 Monaten wendet worden. Dies sei in den Bäckereien Gerichtsverfahrens. Er habe nur, um sich aus der militärischen geahndet werden, zur Verhandlung kommen sollen, ist im höchsten allgemeiner Gebrauch. Der Gerichtschemifer Dr. Bischoff Untersuchungshaft zu befreien, das Geständniß der Autorschaft| Maße befremdend. abgegeben. Der Angeklagte hebt hervor, die Annahme des Amtsgerichts, mir barüber nicht ganz flar geworden. Es liegen Indizien aus einem Gemisch von Weizen- und Roggenmehl bestanden. Bei Was die Verfasserschaft anlangt, so will ich zugeben, ich bin erklärte, daß ihm eine beim Angeklagten entnommene Probe des Fußmehls zur Untersuchung zugegangen sei. Es hätte dieselbe er sei alleiniger Redakteur der Sächs. Arbeiter Zeitung ", für Graduauer's Verfasserschaft vor, aber doch nur ziemlich der chemischen Untersuchung habe sich durch den bedeutenden während die anderen nur sogenannte Sigredakteure feien, treffe schwache Indizien, keine Beweise. Am schwersten sei allerdings Aschengehalt eine ganz enorme Verunreinigung des Mehies Die übrigen Herren seien ihm völlig koordinirt, die Aussage Wetter's dem Gendarm Beck gegenüber. Aber die durch Staub und erdige Substanzen herausgestellt, bei sie seien in ihren Refforts selbständig und einen Chefredakteur Ableugnung Gradnauer's demselben Gendarm gegenüber am der mikroskopischen Untersuchung aber hätte er Mehlgäbe es nicht. Zu Entscheidungen in wichtigen Fragen sei die Tage vorher, wiegt doch dagegen. Gradnauer habe doch die milben in ungeheurer Menge feststellen tönnen. Es Preßkommission berufen. Sache nicht für gefährlich gehalten, das erhöht die Glaubwürdig Bräf.: Sie behaupten, die Thatsache der Artikel berube feit der Ablengnung. Der Wachtmeister Born hat vor dem sei eigentlich selbstverständlich, daß der Fußboden in der Backstube mit diesen Thieren besäet sei. Diese auf Wahrheit, woher ist Ihnen die Wahrheit bekannt? Schöffengericht ausgesagt, er leite aus dem Stil des Artikels die Milben würden durch die Hitze beim Backen nicht Angefl.: Die Bekanntschaft habe ich aus meinen Erlebnissen. Verfasserschaft des Angeklagten her. Ich bedauere, daß solche Man brauche zerstört. Der Inhalt ist nur falsch aufgefaßt worden. Ich habe mit Aussagen vom Gericht veranlaßt werden. Wohin kämen wir, Brotes anzusehen, um an dem daran haftenden Streumehl zu meinen Kollegen über meine Dienstzeit gesprochen und ihnen wenn ein Polizeibeamter über den Stil irgend eines Artikels sein erkennen, daß es einer zu großen Hiße nicht ausgesetzt gewesen gefagt, ich hätte die Ueberzeugung, durch meine Anwesenheit Urtheil abgeben dürfe. Was der Angeklagte über die Abgabe beim Regiment in Zittau für die Ideen des Sozialismus Propa- der Geständnisse vor dem Militärgerichte sagte, ist ihm aufs Wort sei. Das Fußmehl wäre vielleicht zu Kleister, oder zu anderen ganda gemacht zu haben. Amtsgericht, hat den Artikel so aufgefaßt, als hätte ich behauptet, zweiten Artikels kann der Angeklagte nicht bestraft werden, denn allgemeine Gebrauch in den Backstuben, der von dem Angeklagten Die Militärbehörde, leider auch das zu glauben. Da erübrigt fich jedes Wort. Auch wegen des technischen Zwecken, nie aber zur menschlichen Nahrung verwendbar. Der Staatsanwalt führte aus, daß der sozialdemokratische Agitation getrieben zu haben. Das ist nicht die überflüssigen Einberufungen hat der frühere Bezirks- Kom- behauptet werde, als Milderungsgrund nicht angesehen werden wahr, ist aber auch in dem Artikel nicht gesagt. Die Be- mandeur vorgenommen, und dieser hat keinen Strafantrag tönne, einem solchen Mißbrauch müsse vielmehr energisch enthauptungen des zweiten Artikels, in dem behauptet war, es gestellt. Der gegenwärtige Kommandeur hatte weiter nichts zu würden überflüssiger Weise zu viel Landwehrleute eingezogen, thun, als die von seinem Vorgänger überflüssig Einberufenen gegengetreten werden. Er beantragte eine Geldstrafe von 150 m2. Der Gerichtshof erkannte auf 50 M. Geldstrafe. die dann wieder entlassen werden mußten, seien ja wieder wegzuschicken. Der gegenwärtige Kommandeur sei nicht selbst vom Amtsgericht als wahr zugegeben, die Beleidigung beleidigt. Er beantrage daher Freisprechung. Ueber das Straf Ein pflichteifriger Gendarm, der mit dem Knüppel in tönne also nur in der Form gefunden werden. Auf Befragen maß noch einige Bemerkungen. Die tönigliche Staatsanwaltschaft der Hand für Recht und Ordnung sorgte, spielte des Vertheidigers wird festgestellt, daß Gradnauer im Militär- hat die Sache an's Amtsgericht verwiesen, sie mußte der Meinung gestern vor der Schöffenabtheilung am Amtsgericht II eine sehr gefängniß sofort in Uniform gesteckt worden ist. Der Angeklagte sein, daß für beide Strafthaten teine höhere Strafe als drei eigenthümliche Rolle. Der Beleidigung angeflagt war eine hat sich also stets den Militärgerichten gegenüber im Verhältniß Monate erkannt werden würde. Nun sind zehn Monat erkannt Handelsfrau Georgi aus Weißensee, und zwar sollte sie den des Untergebenen zum Vorgeseßten befunden. worden. Ich wundere mich, daß die königliche Staatsanwaltschaft Gendarm Pret dadurch in seiner Ehre gekränkt haben, daß sie Leiter der Zeitung sei er nicht, er sei von Anfang 1893 bis gegen die Höhe des Strafmaßes teine Berufung eingelegt hat. bei seinen Vorgesetzten eine Anzeige machte, in der sie behauptete, August 1894 ein Vierteljahr nicht in der Redaktion thätig ge- Selbstverständlich ist das Amtsgericht an die Höhe von drei Preh habe ihren Sohn Felix barbarisch mißhandelt. wesen, jezt sei er ja auch 4 Wochen in Untersuchungshaft, und Monaten gebunden gewesen. Bei dieser Anzeige soll auch das Wort gefallen sein, daß Prez er hege die starte Vermuthung, daß die Sächsische Arbeiter- Staatsanwalt Scheele: Die Aussage des Herrn Beck wohl besoffen" gewesen sei. Es steht aber nicht einmal fest, Zeitung" noch besteht und die einheitliche Leitung nicht vermissen halte ich für nicht so bedeutungslos, wie der Vertheidiger. Die ob überhaupt die Georgi wirklich diesen Ausdruck gebraucht hat. Laffe. Der Artikel in der Arbeiterzeitung" sei erst erschienen, Aussage Beck's war heute das einzige Novum. Ich habe mich Daß Preß mit einem Knüppel auf den jungen Georgi loss als seine militärische Uebungszeit zum Gegenstand höhnischer Be- im Wesentlichen auf den Standpunkt des ersten Richters zu geprügelt hat, steht fest, daß Georgi verlegt und mit Striemen merkungen gemacht und unter anderem erzählt worden war, daß stellen. Der Staatsanwalt fritisirt die verschiedenen Zugeständ- und Beule bedeckt worden war, hat Frau Georgi durch ärztihn ein fönigstreuer Grenadier nicht zur Einquartierung angenisse und Ableugnungen bezüglich der Verfasserschaft und kommt liches Attest bescheinigen lassen. Ihre Anzeige gegen den Gennommen habe. zu dem Schluß, daß Gradnauer der Verfasser beider Artikel sei. darm ist aber von dessen vorgesetzte Behörde nicht nur als unDer Staatsanwalt befragt den Angeklagten, wie er denn Wetter ist bei dem ganzen Prozeß nur der Figurant gewesen begründet zurückgewiesen worden, sondern Frau Georgi ereigentlich den Artikel entstanden wissen wolle. und auf die Bühne geschoben worden, wenn es die Situation hielt, wie schon oft in ähnlichen Fällen geschehen, auch noch eine Präs.: Der Angeklagte sagte, er habe nicht positiv agitirt, erheischte. Den ersten Artikel halte ich für objektiv beleidigend. Auflage wegen Beleidigung, da ein Beamter natürlich aber schon seine Anwesenheit, seine Beliebtheit, die Art und Auch beim Militär find Gedanken zollfrei, etwas anderes ist aber gegen so üble Nachreden nachdrücklichst geschüßt werden muß, Weise, wie er von seinen Vorgesezten und Kameraden be- die Bethätigung der Gesinnung. Um Bethätigung der Gesinnung zumal er daran so unschuldig ist wie der Herr handelt worden sei, hätten die allgemeine Aufmerksamkeit auf handelt es sich aber in dem Artikel, der einfach konstatirt, daß Gendarm Prez. Dieser gab seine für ihn günstig lautende ihn und auch auf die sozialistischen Ideen gelenkt. So ist es doch er den Sozialismus unter die Leute gebracht habe. Das be- Anzeige glatt ab. Nur schade, daß unter den Hörern sich einige richtig? deutet eine Kränkung für die Leute. Auch der zweite Artikel ist befanden, die mit Goethe dachten Die Botschaft hör ich wohl, Ang! L: Jawohl. objektiv beleidigend, da der Beweis der Wahrheit nicht voll er allein mir fehlt der Glaube". Ein solcher ungläubiger Thomas E3 tritt eine furze Pause ein. bracht worden ist. Die Angriffe richteten sich nicht gegen den war auch der Rechtsanwalt Dr. Halpert. Der Gendarm Zum Zwecke der Beweisausnahme werden Stellen aus einzelnen Bezirkskommandeur, sondern die Behörde. Antrags- erklärte, daß ihn der Arbeiter Friede gefagt habe, die Knaben Militäratten vorgelesen, in denen die schon mehrfach erwähnten berechtigt ist dann der jeweilige Vorsteher der Behörde. Georgi hätten auf dem Bößow'schen Felde Futter gestohlen und Geständnisse des Angeklagten enthalten sind. Der Angeklagte Ich bitte die Verwerfung der Berufung auszusprechen. Was ihn, Friede, mit Knüppeln anfallen wollen. Er habe ihnen erklärt wiederholt, daß er diese Geständnisse nur ge- das Strafmaß anlangt, so möchte ich darauf hinweisen, daß einen Knüppel entriffen, und diesen habe er ihm, dem Prez, zwungenermaßen abgegeben hat. Auch die Protokolle der zwei Beleidigungen vorliegen, also schon 6 Monate in Betracht übergeben. Da nun die Knaben Georgi des Diebstahls Zeugenaussagen vor dem Amtsgericht werden verlesen. Als fommen fonnten. Bu berücksichtigen ist noch, daß in der Presse, überführt gewesen, habe er, Prez, das Weitere veranlassen wollen Zeuge ist noch der Kriminalkommissar Beck geladen, er soll bes die der Angeklagte vertritt, fortgefegt in so gehässiger Weise und sich deshalb feinem Kameraden Constabler funden, daß ihm Wetter gesagt, Gradnauer habe sich bei Angriffe auf Behörden gerichtet werden. Deshalb könne sich der nach der Georgi'ichen Wohnung begeben. Vor dem Hause habe Abfassung des Artikels nichts Böses gedacht, daß Gradnauer Angeklagte über die Höhe der Strafe nicht beklagen. er den Felix Georgi getroffen und denselben, der fliehen wollte, aber, als er verhaftet war, ihm auf dem Wege nach dem Unter- Rechtsanwalt Hoffmann erwidert, der Strafantrag des am Arme ergriffen. Er habe den Knaben nicht im min= fuchungsgefängniß bestritten habe, daß er der Verfasser sei. Bezirks- Kommandeurs lautet nicht auf Beleidigung der Behörde, de st en scharf angefaßt. Vors.: Sie haben also den Georgi Der Zeuge befundet, bei der Haussuchung habe er Wetter sondern auf Beleidigung seiner Person. Auf die übrigen Ein- nicht geschlagen? 3euge( fehr bestimmt): Nein.- mit dem Antrage der Militärbehörde bekannt gemacht und wände des Staatsanwalts eingehend, bemerkt er, man solle fich Verth.: Haben Sie gar nicht geschlagen? Zeuge: Wetter erklärte, es könnte sich wohl nur um den Artikel handeln, doch einmal in die Haut eines Angeklagten versehen, dann Nein!-Verth.: Ich habe aber ein Attest. Vors.: Na, den Gradnauer über seine Militärdienstzeit in der Arbeiter werde man die verschiedenen Aussagen sich psychologisch zu- Beuge, wollen Sie nicht sagen, daß Sie in der Erregung vielZeitung" geschrieben habe. Er werde sich dabei wohl nichts ge- sammenreimen tönnen. leicht einen Schlag gegeben haben können? 3euge: Nicht dacht haben. Das habe Wetter ohne Frage nach der Autor: Angeklagter Gradnauer wendet sich besonders dagegen, daß ich wüßte. Vors: Ich mache Sie darauf aufmerksam, schaft gesagt. Er, Zeuge, habe bei der Verhaftung Gradnauer's daß Verleumdung vorliege, der gute Glaube müsse doch beim daß Sie doch lieber von Ihrem Rechte der Zeugnißverweigerung mitgewirkt, unterwegs schon habe sich Gradnauer dagegen ver. Verfasser vorausgesetzt werden. Jemandem zum Eidbruch ver- Gebrauch machen sollten, wenn Sie Ihrer Sache nicht gewiß wahrt, mit dem Artikel irgendwie etwas zu thun zu haben. anlassen und ihn für sozialistische Ideen zu gewinnen, seien zwei sind. Zeuge: Darüber will ich überhaupt Gradnauer habe in dem einen Zimmer allein gesessen, wenigstens grundverschiedene Dinge. Die Aufforderung zum Eidbruch hat nichts aussagen! Vors.: Das hätten Sie doch aber die beiden Male, die er dort dienstlich zu thun gehabt habe. selbst die Militärbehörde nicht in dem Artikel erblickt. Er sei gleich sagen sollen! Warum machen Sie denn da erst so lange Vertheidiger Rechtsanwalt Hoffmann Leipzig hat die selbst Soldat gewesen, habe seinen Fahneneid geleistet und nichts Redensarten!- Beuge: Ich will nichts aussagen, weil
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mit
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