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3. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 293.

Sonntag, den 16. Dezember 1894.

Arbeiter! Parteigenossen! Trinkt kein

Wucherprozeß

Mendel Trenherz und Genoffen. 2000 sablen.

Achter Tag.

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Verhältnisse. Das sei kein Wucher. Wollte der Staats­anwalt wirkliche Wucherer" fassen, so tönnte er solche in Berlin in reichlicher Anzahl finden, auch solche, die für 5000 M. etwa Staatsanwalt Strähler: Wenn die Staatsanwaltschaft Zu der heutigen Sigung, die Landgerichtsdirektor oppe folche Leute unter Anklage stellen würde, dann würde sich das um 91/2 Uhr eröffnet, find zwei Sachverständige und noch acht Bild keineswegs verändern dann würden die Vertheidiger Zeugen geladen. Einige derselben sind von dem Vertheidiger ganz sicher wieder zahlreiche andere Gründe hervorheben, um Dr. Friedmann geladen, der auch seinerseits den Direktor zu beweisen, daß auch jene Angeklagten freigesprochen werden Göze von der Real- Kreditbant als Sachverständigen ge- müßten. laden hat.

Zunächst wird der von dem Weltesten Kollegium der Berliner Raufmannschaft als Sachverständiger empfohlene Rentier, frühere Bantier Decar Rothschild vernommen. Derselbe bekundet, daß er Sachverständiger an der Berliner Fondsbörse sei. Dort kämen folche Geschäfte, wie sie hier zur Anklage stehen, nicht

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11. Jahrg.

boykottirtes Bier!

Wir erleben es also, daß demnächst in unserm Kulturstaat eine 86jährige Greisin ihre Strafe wegen Vergehens gegen den berühmten Majestätsbeleidigungs- Paragraphen antritt. Und das von Rechts wegen!

Vormittag der Prozeß gegen den antisemitischen Reich 3- Vor dem Schwurgericht in Hannover begann am Freitag tags. Abgeordneten Hans Leuß aus Hannover. Hannover vor der Ziviltammer des Königlichen Landgerichts Der Angeklagte wird beschuldigt, am 17. März 1894 zu Rechtsanwalt Dr. Friedmann erklärt nochmals, daß der einen Meineid in der Ehescheidungs- Prozeßfache Schnut fontra Gerichtshof um die Frage der Ueblichkeit" des Binsfußes beitritten hat, mit der in diesem Ehescheidungsprozeß als Schnuz geleistet zu haben, indem er bei einer Vernehmung nicht herumkomme und aus diesem Gesichtspunkte heraus zur Klägerin auftretenden Frau Dr. Schnuß verbotenen Um Freisprechung der Angeklagten gelangen werde. Der Prozeß hat folgende Vora Untersuchungsamt zu Hannover, Dr. Schnuß, mit seiner Behörde in Streit gerieth, hielt der damals in der Provinz Hannover als antisemitischer Agitator wirkende Angeklagte Schriftsteller Leuß bei der letzten Reichstagswahl im Jahre 1893 im Wahlkreise wiederholt zu seinen Gunsten Volksversammlungen ab. Als dieser Eschwege- Schmalkalden als antisemitischer Reichstagskandidat auf­gestellt wurde, agitirte Dr. Schnny für diese Wahl lebhaft. Durch

Auch die R.-A. Dr. Löwenstein, Dr. Ivers, Leopold gang gepflegt zu haben. Als Meyer und Meyersohn plädiren noch in kurzen Worten geschichte: der Direktor im städtischen Lebensmittel

Gerichts- Beifung.

vor. An der Börse gelte als Norm der Reichsbank- Diskont, der für die Freisprechung ihrer Klienten. von 1887-94 zwischen 3 und 5 pet. geschwankt hat. Bankfähige Von den Angeklagten macht Treuherz geltend, daß er Wechsel müssen zwei Firmenunterschriften tragen, diskontirt bei den meisten der zur Anklage stehenden Fälle Geld verloren werden nur Wechsel von Firmen, welche Reichsbank- Giro haben. habe, auch Spiegel weist darauf hin, daß er bei den ganzen Zur Fragestellung habe er sich bei verschiedenen soliden Banken, Geschäften keine Seide gesponnen habe. Bantiers und Privatdiskonteuren, welche Geschäfte mit kleinen Hierauf zieht sich der Gerichtshof zur Berathung zurück. soliden Gewerbetreibenden machen, nach den Bedingungen Das Urtheil lautet: gegen Treuberz 3 Jahre Geben sich allmälig entwickelnden Verkehr zwischen beiden lernte erfundigt und als Minimalfaz 6 pt. Zinsen für das Jahr fängniß, 4500 M. Geldfirafe und 5 Jahre Ehrverlust; gegen Leuß nun auch die Frau des Dr. Schnut fennen. Die Ehe und 1/3 pCt. Provision für einen Dreimonats- Wechsel fest- Spiegel 2 Jahre Gefängniß, 3000 M. Geldstrafe, zwischen dem Dr. Schnuß und seiner Frau foll angeblich keine gestellt. Wenn Wechselgeschäfte über diesen Saß gemacht 3 Jahre Ghrverlust; gegen Brud 1 Jahr Gefängniß, besonders glückliche gewesen sein, wenigstens beschwerte sich die werden, so fönne er dieselben als solide nicht bezeichnen; einen 900 M. Geldstrafe, 2 Jahre Ehrverlust; gegen Winter Frau bei dem Angeklagten wiederholt über eine ihr zu Theil Prozentsatz für solche Geschäfte fönne er nicht angeben, da 2 Monate Gefängniß; gegen Aufrichtig 14 Tage Gefängniß. werdende unwürdige Behandlung. Im Frühjahr dieses Jahres ihm jede Gelegenheit und Bekanntschaft fehle, sich danach zu er- Für je 15 M. Geldstrafe wurde 1 Tag Gefängniß nicht unterstellt. tam es zwischen den beiden Eheleuten zum Bruch. Die Frau kundigen. An dieses Gutachten schließen sich zahlreiche Kreuz­beschuldigte ihren Mann der helichen Untreue und reichte die und Querfragen des Rechtsanwalts Dr. Friedmann, die Scheidungsklage ein. Kurz vorher war der Angeklagte mit der sich auf die bei Emission von Anleihen des Deutschen Reiches und anderer Staaten üblichen Emissionskurse, auf die nicht bei Frau Dr. Schnuh zu deren Verwandten nach Neu- Gersdorf ( Königreich Sachsen) gereist, um ihr in Vermögensangelegen Gewerbetreibenden, sondern bei Offizieren und Beamten ob= waltenden Verhältnisse 2c. 2c. beziehen. Der Vertheidiger behauptet Ein gegen den Verleger des Konfektionär", Herrn beiten zur Seite zu stehen. Auf der Rückreise, so hat Leuß bei immer wieder, daß er alle Geldsuchenden aus der legtgenannten Schottländer, gerichteter Ueberfall auf offener Straße gelangte seiner Bernehmung ausgesagt, war die Frau Dr. Schnut sehr Kategorie vorladen könnte, um sich bestätigen zu lassen, daß diefe heute zur Kenntniß des Schöffengerichts. Der Kaufmann Adolf erregt, anscheinend durch Mittheilungen ihrer Verwandten über Geld zu einem geringeren Prozentsat als 10 pCt. pro Quartal Collin aus Stettin hatte sich wegen Körperverlegung mittels die eheliche Untreue ihres Mannes. Beide blieben deshalb in nicht bekommen. Der Sachverständige erklärt, daß er über die hinterliftigen Ueberfalls, wegen Bedrohung und Beleidigung zu Halle, da sie sich nicht entschließen konnte, sogleich zu ihrem Mann zurückzukehren. Bedingungen, die bei Beamten, Offizieren zr. gestellt zu werden verantworten. Derselbe gab im wesentlichen die Strafthaten 3 Stontinentalhotel ein Zimmer geben und sind dort die Nacht und Sie ließen sich deshalb im dortigen pflegen, nicht unterrichtet sei. Rechtsanwalt Dr. Fried führte aber folgendes zu seiner Entschuldigung an: Im Juli mann erklärt schließlich, daß er diesen Sachverständigen als habe er sich in Zahlungsschwierigkeiten befunden. Er habe an- Thatsache als durchaus harmlos hinstellt, behauptet die Anklage den nächsten Tag über geblieben. Während Abg. Leuß nun diese Sachverständigen für die hier zur Debatte stehende Frage nicht nehmen müssen, daß dies im Konfektionär" veröffent- hatsache als durchaus harmlos hinstellt, behauptet die Anklage­behörde, daß während dieser Zeit ein unerlaubter Verkehr statt, anerkennen könne. Er beantragt, den zweiten Sachverständigen licht werden würde. Dies sei gleichbedeutend mit seinem darüber zn vernehmen, ob nicht fremden Personen selbst auf Ruin gewesen. Er habe sich deshalb an den Verleger Schott gefunden habe und will dies durch Zeugen beweisen. Es sind Wechsel mit zwei Unterschriften von den meisten Banken länder gewendet und ihn himmelhoch gebeten, eine diesbezügliche zu diesem Zwecke zu der heutigen Verhandlung das Stuben Geld nicht unter 12-14 pet. gegeben wird. Der Staats- Notiz nicht zu veröffentlichen. Schottländer habe dies auch sest mädchen, der Zimmerkellner und der Hotelportier vorgeladen. anwalt widerspricht der Vernehmung des Direktors Göhe, versprochen. Trotz dessen sei in der nächsten Nummer des Kondie angebliche Erregtheit der Frau Dr. Schnutz entgegen, indem Die Anklagebehörde tritt den Aussagen des Angeklagten über da nach seiner Meinung die von diesem Sachverständigen ver- fektionärs" die Mittheilung von seiner Zahlungsschwierigkeit sie behauptet, daß die Frau nicht nur nicht traurig, sondern im tretene Bant etwa eben solche Geschäfte mache, wie diejenigen veröffentlicht worden. In der größten Aufregung habe Banken, mit denen die Angeklagten in Verbindung gestanden er sich nach Berlin begeben, um den Verleger Schott- Gegentheil im Hotel sehr luftig gewesen sei und gemeinsam mit länder wegen seines Nichtworthaltens Leuß sehr gut gegessen und dazu Champagner und Rothwein stellen. Auf dem Wege zur Redaktion, in der Nähe des Spittel- gleich dem Angeklagten energisch bestritten. getrunken habe. Frau Schnuß hat bei ihrer Vernehmung

haben.

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Rede zur

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zu

Direktor Götze befundet: Seine Bank diskontire Wechsel von selbständigen Gewerbetreibenden, die als solide bekannt marktes, sei Schottländer ihm begegnet. Beim Anblicke desselben einem sträflichen Verhältniß zu dem Angeklagten gestanden daß sie in feten, mit 10 pet pro Anno, d. h. 6 pet. Zinsen und 1 pet. habe ihn die Wuth übermannt, er habe auf ihn eingeschlagen habe. Provision vierteljährlich, wozu noch 10 pCt. Depot- Abzug trete, und möge ihn auch bedroht und beschimpft haben. Der Angeklagte Leuß ist verheirathet, doch ist Der Zeuge der nach Tilgung der sämmtlichen Verpflichtungen zurückgezahlt Schottländer bestritt entschieden, daß er dem Angeklagten ein Berlin, später eine Zeit lang Redakteur der Hannoverschen die Ghe finderlos. Er war früher Chefredakteur des Volk" in werde. Auf Befragen des Vertheidigers bestätigt der bindendes Versprechen gegeben habe. Er habe die Aufnahme Post" in Hannover und beschäftigte sich seit etwa drei Jahren Sachverständige, daß das Depot bis zu seiner Rückzahlung für der Notiz nicht mehr verhindern können, weil die die Bank arbeite. Beamten und Offizieren werden Wechsel nicht Beitung sich bereits im Druck befunden habe. Der An- nur mit privaten schriftstellerischen Arbeiten und politischer Agi­diskontirt. Welcher Zinsfuß bei solchen üblich sei, wisse er geklagte habe ihm den ersten Fausschlag von hinten tation. Als Zeugen zu der Verhandlung, die sich einige Tage nicht, Geschäfte, bei denen 50 pet. Zinsen abfallen, mache seine versezt und ihm dann einen zweiten unterhalb des linken Auges Direktor Dr. Schnut, dessen geschiedene Ehefrau, der antisemitische hinziehen dürfte, find u. a. geladen von der Staatsanwaltschaft: Bant nicht, er mache aber darauf aufmerksam, daß die Geld- gegeben, nachdem er sich umgedreht hatte. Collin habe dabei ge- Reichstags- Abgeordnete Dr. König aus Witten, Lieutenant a. D. geber für solche Kreise ein großes Risiko haben und deshalb ihre droht, ihn todtzuschlagen und ihn mit Schimpfworten überhäuft. Rundspaden und die Ehefrau des Angeklagten. Von dem An­Bedingungen je nach der Größe des letzteren verschieden Der Gerichtshof hielt auf grund der Beweisaufnahme nicht einen ftellen. Es sei ihm nicht bekannt, daß hier in Berlin hinterliftigen" Ueberfall für erwiesen, verurtheilte den Angeklagten geklagten sind u. a. die Ladung des Chefredakteurs Oberwinder vom Volk" in Berlin, des Staatssekretärs im Kultusministerium Privat Diskonteure bestehen, fremden Personen aber wegen Körperverlegung, Bedrohung und Beleidigung zu Dr. v. Weyrauch, des Regierungsraths Dr. Loy, des Freiherrn welche einer Gesammtstrafe von 200 m. von Ungern- Sternberg und des Landgerichtsraths Ketteler bean= tragt worden. Im Ganzen sind etwa 100 Beugen vorgeladen.

ohne weitere Unterlage Geld gegen 6 pet. Zinsen und 1/3 pСt. Provision geben. Das könne nach seiner Meinung nur bei persönlichen Bekannten geschehen. Gegen die letztere An­ficht tritt Staatsanwalt Strähler mit großer Entschiedenheit auf, worauf Rechtsanwalt Dr. Friedmann anheim giebt, dem Zeugen eventuell durch Gerichtsbeschluß aufzugeben, die Namen solcher Leute, deren Nennung der Sachverständige ver­weigert, zu nennen.

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Derlammlungen.

Straffache kam vorgestern vor der 9. Strafkammer des Landgerichts I Die gegen den Bankdirektor Sternberg anhängige zur Erledigung. In dieser Schmidt und Genoffen" betitelten Sache wurde vor einiger Zeit gegen einige Frauenzimmer wegen Kuppelei verhandelt. Der Angeklagte Sternberg, welcher bei dieser Affäre das Objekt einer versuchten Erpressung geworden war, wurde in die Anklage mit verwickelt, weil gegen ihn der Am Dienstag, den 11. d. Mts., fand eine Versammlung der Eine interessante Fabrik- Krankenkassen- Versammlung. Direktor Schund, der zweite Direktor derselben Verdacht der Anstiftung erhoben wurde. Diese Angelegenheit Krankenkasse der Chemischen Fabrik a. A. vorm. G. Schering Bant, schließt sich dem vorigen Gutachter im machte f. 3. viel von sich reden, da gegen Herrn Sternberg ein statt. Auf der Tagesordnung stand: Neuwahl des Vorstandes gemeinen an. Die ungünstigsten Bedingungen, unter Demselben war eine wieder: denen feine Bank Wechsel diskontirt, schwankten zwischen 8 und Haftbefehl erlassen wurde. und der Revisoren. Die Vorsitzenden ernennt nach dem Statut 10 pCt., die Bank stebe nur mit Gewerbetreibenden, aber nicht mittelt worden, auf die derfelbe erwiderte, nicht ab- werden aus der Mitte der Versammlung( entweder per Afkla holte Vorladung Beschuldigter nach über­Nizza die Arbeitgeberin( die A.-G.). Die Beisitzer und Revisoren mit Difizieren und Beamten in Verbindung. Diese Leute sehen zu können, inwiefern er in dieser Sache als Be- mation oder Stimmzettel) gewählt. Angeblich um die Wahl zu erhalten von teinem Institut Geld, sondern nur von Privatleuten. Geine Bant und andere Banken schuldigter zu vernehmen fei, während er nach seiner Meinung beschleunigen- wurden schon ganz früh weiße leere Bettel unter dieser Art seien gerade für den kleineren Mittelstand berechnet, dieses als Ungehorsam betrachteten Verfahrens gerichtlichen Haft- folgende Namen darauf zu schreiben: Renner, Wagner, Wuttge, höchstens Belastungszeuge sein könne. Das Gericht erließ infolge die Arbeiter vertheilt, und denselben gefagt( oder befohlen?), für Handwerker und Gewerbetreibende, die beispielsweise bei Lohn befehl. Da dessen Aufhebung auf schriftlichem Wege nicht zu Weichardt. Die Träger diefer Namen find sämmtlich Vorarbeiter resp. tagen plötzlich Geld brauchen und denen die Reichsbank verschloffen ist. erzielen war, so hatte sich St. vor einiger Zeit dem Gerichte Meister in der Fabrik. Gegen die Beschleunigung der Wahl wäre viel Der Sachverständige streift bei seinen weiteren Ausführungen auch die Einwirkung des Wuchergesezes auf den Geldverkehr mit gestellt und wurde dann gegen Raution auf freien Fuß gefeßt. leicht nichts einzuwenden, aber warum können die Arbeiter nicht

fleinen Gewerbtreibenden. Er wird vom Staatsanwalt unter­brochen, da eine Kritik des Wuchergesetzes nicht zum Gutachten des Sachverständigen gehöre. Diefer erklärt, daß er eine solche des Sachverständigen gehöre. Dieser erklärt, daß er eine solche Rritif auch gar nicht beabsichtigt habe, wenn er aber nach seiner Ansicht gefragt würde, würde er sagen: Wenn das Wuchergeset

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als

In der gestrigen Verhandlung, bei welcher die Deffentlichkeit ausgeschlossen war, standen dem Angeklagten die Rechtsanwälte Dr. Fr. Friedmann und Dr. Sello zur Seite. Nach eingehender Beweisaufnahme beantragte der Staatsanwalt selbst die Frei. prechung des Angeklagten, auf welche der Gerichtshof er. tannte, ohne sich zur Berathung zurückzuziehen.

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wählen, wen sie wollen und wen sie für befähigt und ihres Ver­trauens würdig halten?

Bei der Wahl der Revisoren wurden aus der Mitte der

Versammlung Vorschläge gemacht und entfielen faft auf alle Borgeschlagenen Stimmen. Bei der engeren Wahl wurden nun

nicht diejenigen bevorzugt, die die meisten Stimmen hatten, sondern es wurden auf Vorschlag des Direktor Holtz die Aeltesten der Fabrit gewählt. Gegen die Ehrenhaftigkeit dieser Männer läßt sich nichts einwenden, aber gegen den üblichen Wahlmodus ist zum mindesten gröblich verstoßen worden.

Nach vollzogener Wahl theilte Herr Direktor Holtz der Vera sammlung mit, daß er am 1. Januar 1895 fein Amt als erster Direktor der Ch. F. a. A. niederlege.

in stritter Weise durchgeführt werden sollte, so würde das zur Folge haben, das der gesammte fleinere Mittelstand mit der Be- In seiner ganzen Abscheulichkeit zeigte sich das Wirken friedigung augenblicklichen Geldbedürfnisses bald vollständig des Denunziantenthums an einem Fall, der am Freitag vor dem zu Ende sein würde. Daß es Privatdiskonteure gebe, Reichsgericht in Leipzig verhandelt wurde. Eine sechs und welche fremden Leuten Geld zu 6 pet. und 1/3 Provision leihen, a chtzigjährige Frau, die Kaufmannsmittwe Elisabeth glaube er entschieden nicht. May, hatte sich am 22. September vor dem Landgerichte Nachdem noch ein Zeuge vernommen worden, bei welchem Breslau wegen Majestätsbeleidigung zu verantworten. Einzige der Angeklagte Bruck intereffirt ist, wird die gesammte Beweis: Belastungszeugin war eine Frau Jewanda, welche befundete, aufnahme endgiltig geschlossen. daß die Angeklagte um Weihnachten 1892 eine Majestäts. Hierauf nahm err Böttchermeister Weichardt das Wort, um In einem furzen Schlußwort führt Staatsanwalt Strähler beleidigung ausgesprochen habe. Fast zwei Jahre hatte die eine Lobrede auf den langjährigen Chef zu halten. Diese gipfelte nochmals aus, daß das Wuchergesetz den Zweck habe, dem un- Beugin die Kenntniß dieser Strafthat verschwiegen, dann aber darin, daß er die Humanität und Liebenswürdigkeit, sowie foliden Geldverkehr vorzubeugen. Höhere Binsen als 10 pet. hatte offenbar ihr Rechtsgefühl sie veranlaßt, die Sache Sonstige Tugenden desselben pries, und die Arbeiter an die pro Anno seien nicht üblich, wer Geld zu höheren Binsen an der Staatsanwaltschaft anzuzeigen. Das Landgericht nahm schönen Feste erinnerte, die sie im Beisein des Herrn Direktors Offiziere und Beamte verleihe, der sei eben die Sache wirklich als erwiesen an und verurtheilte die Holz gefeiert.( Von unschuldig oder wegen ihrer politischen Bucherer im Sinne des Wuchergefeges. angeklagte Greifin zu einer von der Reichsgerichts- Korrespondenz Gesinnung gemaßregelten Arbeitern tam nichts zur Sprache.) Rechtsanwalt Dr. Friedmann tommt nochmals in längeren leider nicht angegebenen Strafe. In ihrer Revision be- Herr Direktor Holz dankte tief gerührt. jurististischen Ausführungen auf die Frage zurück, wie die schwert sich diese über Beschränkung der Bertheidigung. Der Jezt hat sich nun in der genannten Fabrit irgend jemand Ueblichkeit" des Binsfußes au tonftruiren sei. Er streift die Bertheidiger habe eine weitere Zeugin vorgeschlagen gehabt, aber daran gemacht, Beiträge zu einer Abschiedsadresse für den Biusfäße, welche bei dem königl. Leihhaus und dem preußischen deren Namen nicht nennen tönnen. Das Gericht habe aus scheidenden Direktor zu sammeln. Unter 50 Pf. wird jedoch kein Leihhaus gegen feste Sicherheit und Unterlage gezahlt werden diesem Grunde die Zeugin abgelehnt, aber zu Unrecht, da die Beitrag angenommen. Wenn es mal ein Arbeiter wagt, für müssen und kommt immer wieder zu dem Schluß, daß in ganz Beugin vielleicht doch hätte ermittelt werden können. Jetzt einen kranken Kollegen oder für gemaßregelte Arbeiter ein paar Berlin Privatleute, die gar keine Sicherheit zu bieten vermögen, fönne übrigens die Zeugin benannt werden. Herr Reichs Pfennige zu sammeln, kann er sicher sein, wegen sozialdemo­nirgendwo Geld unter 10 pct. für das Vierteljahr erhalten. Er anwalt Schumann befürwortete mit warmen Worten die Revision. fratischer Umtriebe auf das Pflaster gesetzt zu werden, wofür in möchte wohl sehen, wie viele kleine Leute jetzt um die Weihnachts- Der 4. Straffenat des Reichsgerichts verwarf aber das letzter Zeit der Beweis geliefert worden ist. Was wird den Ver­zeit umherlaufen und verzweifelt nach Geld schreien, ohne Rechtsmittel, weil es die Pflicht der Angeklagten gewesen wäre, anstaltern dieser neuen Sammlung geschehen? Nun, die erhalten solches finden zu tönnen. Der Zinssah von 40 pet. in der Hauptverhandlung diejenigen Angaben zu machen, die die zu Neujahr eine Gehaltszulage. fei aber der übliche" für die hier in Frage stehenden Auffindung der Zeugin ermöglichten.