Gewerkschaftsbewegung
gemeinfame Beratung der Richtlinien in die Wege zurzeit eine anderweitige Regelung der Beschäftigungsverhältnisse geleitet hat. Es wurde eine Kommission von je fünf Ber- vorzunehmen".
tretern der Unternehmer- und Arbeiterorganisationen eingefeßt, die Was soll diefe Antwort? 3wed des Tarifvertrages ist insbe schnellstens in Verbindung mit dem Reichsamt für fondere, für die Angestellten der Arbeitsnachweise eine BezahVerhandlungen des städtischen Lohnkartells. Arbeitsvermittlung die für die Umschulung nötigen ge- I ung zu erreichen, die mit den Lebensverhältnissen in Einklang Am Donnerstag wurden die Verhandlungen des Lohnfartells mit meinsamen Richtlinien festlegen soll, betreffend e hrdauer, steht. Die gegenwärtige Bezahlung ist längst überholt und bleibt bem Magistrat fortgefeht, und zwar wurde diesmal über den Lehrvertrag, Ueberwachung der Lehre, Entlohnung mit der fortschreitenden Teuerung immer weiter zurüd. Die Lesung Mantel- und Vergütungstarif der Angestellten beter Umzufchulenden, Entschädigung an den Lehrmeister, bezirfliche des Arbeitsnachweisgefezes, die vielleicht erst im Herbst erfolgt, hat raten. Die Wortführer auf Arbeitnehmerseite waren Friz Schmidt und örtliche Gliederung der Maßnahmen usw. Hoffentlich gelingt aber mit den gegenwärtigen Lebensverhältnissen der Arbeitsnach und Alfred Krüger vom Zentralverband der Angestellten. Ueber es nunmehr, die zur Behebung des Bauarbeitermangels dringend die Manteltarifbestimmungen wurde eine völlige notwendigen Maßnahmen baldigst durchzuführen. Uebereinstimmung erzielt. Die Verhandlungen über die Gehaltsforderungen konnten nicht beendet werden. Im Laufe dieser Woche werden sie fortgesetzt. Die Forderungen der Angestellten lehnen sich an die in Reichs- und Staatsbetrieben ab 1. Januar 1922 für die Angestellten gezahlten Gehälter an. Die Jugendaltersklassen sollen festgelegt werden zwischen dem Beginn des 15. und der Vollendung des 18. Lebensjahres. Eine grundfägliche Forderung ist die gleiche Bezahlung für gleiche Leiftu n gen an Mann und Frau, wie sie in den Werksbetrieben und in den Tarifverträgen für Reich und Staat für die Angestellten durchgeführt ift. Bezüglich der Gruppierung der Angestellten nach Ge. haltstlassen find an Stelle der bisherigen vier jetzt fünf Gruppen vorgeschlagen, was den gemachten Erfahrungen Rech nung tragen foll. Die Magistratsvertreter gaben die Erflärung ab, daß sie sich in der Zwischenzeit mit der Dedungsfrage beschäftigen werden. Es kann damit gerechnet werden, daß die Verhandlungen Anfang der nächsten Woche zum Abschluß kommen und die Angestellten Mitte der Woche in einer besonderen Versammlung zu dem Ergebnis Stellung nehmen fönnen.
Die Ortsgruppe der 362. bittet ihre Kollegen, irgendwelchen anderen Berichten feine Bedeutung beizumeffen.
Arbeitszeit und Ministerpräsident.
Die Lohn
weisangestellten nichts zu tun. Rechnet der Magistrat vielleicht damit, daß die Beamtisierung" des Arbeitsnachweises Gesetz wird? Die freien Gewerkschaften haben stets zum Ausdruck gebracht, Neuzeitige Kampfmethoden bestreikter Arbeitgeber. daß sie sich einer Bureaukratisierung der Arbeits= nachweise entgegenstemmen werden. Die ArbeitsverGolbleisten Industrie im Ausstand zur Erreichung aus der Arbeitsnachweis wirklich arbeiten und sollen Zusammenstöße mit Seit drei Wochen stehen die Arbeiter und Arbeiterinnen der mittlung fann nicht nach bureaukratischem Schema erfolgen. Soll fömmlicher Löhne. Diese Arbeitergruppe hat es mit einem schwer Arbeitslosen vermieden werden, so kann die Vermittlung nur vor reichen und äußerst rigorosen Arbeitgebertum zu tun. verhältnisse dieser Industrie sind die denkbar ungünstigsten, trotzdem ich gehen durch Personen, die in den Arbeitslosen ihre Berufswaren die Bemühungen der Organisation, menschenwürdige Ent- follegen sehen und die eingehende Kenntnis von Betrieben und Belohnungen zu vereinbaren, ohne Erfolg. Auch im Sozialpolitischen Ausschuß des Reichswirtschaftsrats Die Arbeiter und Arbeiterinnen sind jedoch fest entschlossen, den herrschte Einstimmigkeit darüber, daß den zur Mitwirkung bei den einmal durch die Arbeitgeber vom Zaun gebrochenen Streit zum Arbeitsnachweisämtern usw. berufenen Interessenvertretungen der günstigen Abschluß zu bringen und werden den Kampf in verschärf- größtmöglichste Einfluß gesichert werden muß, um die Arbeitsnachter Form weiterführen. weiseinrichtungen vor Bureaukratisierung zu schützen. Weiter sei Der Inhaber der Firma Madu. May, namens Mad, Ber - vom Arbeitsvermittler Sachfenntnis auf dem Gebiete der Vermittlin, Wallfir. 57, hat zwei Streifposten, die gegen das Berladen von lung und Vertrautheit mit dem Fache zu fordern. Streifarbeit protestierten, mit Schlagring und Totschläger niedergeschlagen, so daß einer der Streifpoften noch heute an den Folgen dieser Mißhandlungen daniederliegt.
Ein Streifbrecher Richter, Neukölln, Prinz- Handjery- Straße 27, unterstützte diesen wildgewordenen Bourgeois und schlug ebenfalls auf die aus vielen Wunden blutenden Streifpoften ein. Die Arbeiterschaft sei vor diesen Rowdies gewarnt und wird sich diese stützung der grünen Polizei geboten. Namen einzuprägen haben. Dieser Firma wird dennoch die Unter
Achtung, Zimmerer!
triebsformen befizen.
Die Arbeitnehmervertreter forderten einstimmig, daß Geschäftsführer und Arbeitsvermittler grundsäglich als Angestellte und nicht als Beamte zu behandeln und auf Privatdienstvertrag anzustellen in d. Von Regierungsvertretern wurde erklärt, daß das Streben der Regierung dahingehe, nicht Beamte hinzusehen, wo sie nicht erforderlich sind.
Einstimmig wurde beschlossen, nochmals mit den Forderungen an den Magistrat heranzutreten. Es ist zu hoffen, daß der Magiffrat bei den neuen Verhandlungen den Vertretern der freien Gewerkfchaften ein so offenes Ohr schenkt, wie er es den Komba - Leuten gegenüber getan zu haben scheint.
As die Unternehmer mit Hinsicht auf die wirtschaftlichen Schwierigkeiten die Aufhebung des Gesetzes über die 44- Stunden- Woche forderten, entgegnete der Ministerpräsident: Außer der Entwicklung der Industrie gibt es auch noch einen anderen Faltor, den man nicht vergessen darf. Diejenigen, or standswahl in den Bezirken statt. Die Wichtigkeit diefer Morgen, Sonntag, vormittags von 10-12 Uhr, findet die welche an dem Krieg teilnahmen, waren fest überzeugt, daß daraus Abstimmung erfordert die vollzählige Beteiligung aller Kameraden, Streifbrecher müffen Schadenersatz leisten. eine bessere Welt entstehen würde. Was werden sie jetzt denken, die es mit ihrer Gewerkschaftsorganisation ernst meinen. Als Ein interessantes Gerichtsurteil teilt das Industriellenblatt wenn sie nun 10-12 Stunden im Tag für herabgewirkiame und für die Gesamtorganisation allein maßgebende Ver- Journee industrielle" aus Lyon mit. Dort hatte eine Anzahl fette Löhne arbeiten müssen? Das Volt hält die Arbeitszeit tretung kommt nur die Richtung der Amsterdamer Ge- von Tüllarbeitern trotz des auf Streit lautenden Beschluffes der von 44 Stunden in der Woche für angemessen und so denkt werkschaftsinternationale in Betracht, ganz besonders, nachdem die Generalversammlung der Gewerkschaft, der sie angehörten, weiter die Regierung nicht daran, das Gesetz abzuändern." Moskauer Richtung im letzten Jahre so verhängnisvoll für die gearbeitet. Die Gewertschaft tlagte gegen diese 8ahlstelle gewirkt hat. Mitglieder auf Schadenersaz wegen des Schadens, den ihre Haltung den übrigen Kollegen zugefügt habe. Das Gericht entsprach dem Antrage und verurteilte bie Arbeitswilligen zu Schadenersatz mit der Begründung, daß der Beitritt zu einer Gewerkschaft, der jedem freisteht, die Unterordnung unter ihre Sagung und General verfammlungsbeschlüsse bedingt, daß jede Verlegung der übernommenen Vertragspflichten Anspruch auf Schadeneri at begründet, daß diefe Grundfäße dem Gericht der heutigen Sozialgesetzgebung entsprechen, und daß die Haltung der Beklagten unbestritten i owohl das Aniehen wie die wirtschaft. liche Macht der Gewerkschaft geschwächt und durch Berhinderung der Einigkeit der Arbeiter den Widerstand der anderen Seite gestärkt und damit zur Verlängerung des Konflikts beigetragen habe. Es gibt noch Richter in 2hon!
nehmer.
Bauarbeitermangel.
Es gilt eine flare Entscheidung, deshalb muß ein jedes Mitglied sein Wahlrecht ausüben und feine Stimme abgeben für die Kandidaten der SPD. und USPD . als Anhänger der Richtung Amsterdam .
Der=
Im Hinblick auf die Bestrebungen in Deutschland , den Achtstundentag zwar formell bestehen zu lassen, ihn aber durch Ausnahmebestimmungen zu beseitigen, den Begriff der Arbeitszeit in Arbeitsbereitschaft und Arbeit zu zerlegen, ist diese Auslaffung eines Ministerpräsidenten sehr beachtenswert. Freilich. in einem europäischen Kulturlande wäre ein solcher Ministerpräsident nicht gut denkbar. Das ist nur möglich in einem so wilden Lande Müssen die Schlichtungsausschüsse abstimmen? wie Australien , wo sich dieser unerhörte" Vorgang zugetragen hat. Nur dort scheint man die Rücksichtslosigkeit gegenüber den beDie Frage, ob die Schlichtungsausschüsse über vorliegende Andrängten Unternehmern soweit zu treiben, ihnen die Interträge formell abstimmen müssen, wird vom Oberpräsidenten als Demobilmachungstommissar für Groß- Berlin effen des Voltes entgegenzubalten. Wobei zu beachten ist, daß die Unternehmerkammer des Staates Neufüdwales die Vereint. In einer Beschwerdefache des Zentralverbandes der Angelängerung der Arbeitszeit von 44 auf 48 Stunden, nicht etwa die ftellten, die eine Gesamtstreitigkeit betraf, führte als Unparteiischer Beseitigung des Achtstundentages forderte wie die deutschen Unter- ein Landgerichtsdirektor den Vorsiz. Nach einer sehr eingehenden Kammerberatung diftierte er dem Protokoll. führer einen Schiedsspruch, ohne formell über ihn abstimmen zu laffen. Auf eine diesbezügliche Be. schwerde des AfA- Ortstartells vertrat der Demobil Am 24. Februar fand in Berlin eine Konferenz von Bertretern machungskommissar die Auffaffung, daß die Verordnung vom 23. DeArbeitszeit der Staatsbeamten in der Schweiz . der Arbeiter und Unternehmerverbände, Bertretern einer Reihe von zember 1918 feinerlei Vorschriften enthalte, in welcher Der Bundesrat beschäftigt sich zurzeit mit der Frage der Ver Landesarbeitsämtern und der Behörden unter Borsiz des Herrn Weise sich der Verhandlungsleiter Gewißheit von ber Stel einbeitlichung der Arbeitszeit für alle im Staatsdienste Beschäftigten. D. Syrup, Präsidenten des Reichsamts für Arbeitsvermittlung, lungnahme der Beisiger zu dem Beschwerdeanspruch zu Dieselbe beträgt in der Verwaltung jetzt 44, in allen anderen Bes statt, um Stellung zur Frage des Bauarbeitermangels zu nehmen. verschaffen habe. Es soll sich bei der Erörterung dieser Frage nicht trieben 48 Stunden. Man will auch die Arbeitszeit der Die Berichte ergaben, daß die bisherigen Bemühungen um heran- etwa nur um einen Streit über reine Formalitäten handeln. Die Verwaltungsbeamten auf 48 Stunden wöchentlich ziehung von Facharbeitern über gelegentliche lokale Erfolge nicht Gefahr liegt vielmehr nahe, daß bei einer Unterlassung der formellen festsetzen. Ihr Arbeitstag foll dann im Sommer zeitiger beginnen herausgekommen find. Es wurde allgemein anerkannt, daß auch die Abstimmung in vielen Fällen das genaue Stimmenver- und im Winter später enden als bisher. Bugleich foll der Bureaubevorstehende Bausaison in den meisten Teilen Deutschlands einen hältnis nicht festgestellt werden kann. Dem Belieben des schluß Sonnabends von 12 auf 1 Uhr mittags verlegt werden. nicht zu deckenden Bedarf an Baufacharbeitern zeigen werde, und Vorsitzenden wäre es dann überlassen, zu entscheiden, auf welche daß versucht werden müsse, diesen Mangel soweit irgend möglich, Weise er sich ein Bild von der Stimmung der Mehrheit der Beisitzer zu beheben, um im allgemeinen Interesse die Baumöglichkeiten so- zu den vorliegenden Anträgen zu machen gedenke. Die Art der Durch Verordnung vom 15. Januar 1920 wurden die unter weit ausnüßen zu können, wie Baugelter und Baumaterialien zur Feststellung, welche Auffassung die Kammermehrheit zum Beschwerde- dem Achtstunden taggesez vom 3. April 1919 zulässigen Aus. Berfügung stehen. War man auch über das Ziel einig, so gingen anspruch vertritt, sollte jedoch niemals der persönlichen nahmen festgelegt, und zwar entsprechend den Verordnungen des die Meinungen über die zur Behebung des Bauarbeitermangels Entscheidung des Vorsitzenden überlassen bleiben. Instituts für Sozialreform. Da die Handlungsgehilfen einzuschlagenden Wege auseinander. Die Arbeitervertreter Eine solche Ansicht kann aber auch gar keine Stütze in der Ber - unter diefen Ausnahmen nicht genannt waren, flagte der Madrider betonten mit Recht, daß das einzig durchgreifende Mittel eine ordnung über Schlichtungsausschüsse usw. vom 23. Dezember 1918 Verband der Kaufleute und Industriellen, um ein Gerichtsurteil für stärkere Lehrlingshaftung sei, die sich jedoch nur dann finden. Der§ 17, Abfaz 1 dieser Verordnung schreibt vor: Die die Beibehaltung des Zebnstundentages vom 4. Juli 1918 für den erreichen lasse, wenn sich die Innungen von den alt Schlichtungsausschüsse bzw. Verhandlungsleiter haben stets Handel zu erwirken. Auf Verlangen des Verbandes der Angestellten überfommenen Anschauungen freimachen und sich zu verhandeln und abzustimmen." Hiernach ist die Abstimmung ftellte ihnen das Institut für Sozialreform einen Anwalt mit dem bereiterklären, durch Tarifvertrag mit ten Verbänden in der Kammer eine zwingende Gesegesvorschrift, deren Erfolge, daß das Gericht die Verordnung für unzuständig erklärte. eine genügend hohe Entschädigung der Lehrlinge Nichtbeachtung berechtigten Grund gäbe, einem ohne formelle Ab- Damit bleibt auch für Handlungsgehilfen der Achtzu sichern. Leider find gerade an dieser Forderung die letzten Ver- ftimmung verfündeten Schiedsspruch wegen Verlegung einer wesent stundentag gefeßliche Vorschrift. handlungen über den Reichstarif gescheitert. Die 3urückfühlichen Formvorschrift die Gefeßmäßigkeit zu nehmen. Diese Auf- Infolge einer Reihe von Beschwerden der Eisenbahnrung ehemaliger Baufacharbeiter, die Unterfommen fassung wird bestätigt durch den§ 27, Abjaz 4 der gleichen Bergesellschaften erging eine Verordnung, welche bestimmt, daß in anderen Industrien gefunden haben, hat bisher geringen Erfolg ordnung. Hier heißt es: Die Beschlußfassung über den die Zahl der bezahlten Ruhetage 52 im Jahre nicht übersteigen gehabt, weil das Baugewerbe mit seiner häufigen Arbeitsunter: Schiedsspruch erfolgt mit einfacher Stimmen darf, daß die durch Warten, Dienstbereitschaft, brechung feinen Anreiz bieten fonnte. So sind nach den behörd mehrheit" Erst durch die in der Kammer vorzunehmende Ab- a brt von und zur Arbeit verwendete Zeit zwar lichen Feststellungen von etwa 9200 Bauarbeitern, die nach Kriegsstimmung ist der folgende Satz aus dem soeben herangezogenen§ 27, als ueberstunden, aber ohne Ueberstundenaufschlag bezahlt schluß im Eisenbahnbetrieb unterfamen, nur 280 wieder zum Bau- Absatz 4 verständlich:„ Stehen bei der Beschlußfassung über den wird, und daß alle Bahnwärterinnen durch Männer gewerbe zurückgekehrt. Der Vertreter des Verkehrsministeriums Schiedsspruch die Stimmen sämtlicher Vertreter der Arbeitgeber den er fegt werden sollen, soweit es sich nicht um Frauen, Witwen erklärte, daß unter den demnächst zur Entlastung des Eisenbahn- jenigen jämtlicher Vertreter der Abeitnehmer gegenüber usw.. oder Töchter von Eisenbahnern handelt. betriebes zu entlassenden über 20 000 Arbeitern in erster Linie ehe. Das ist natürlich erst festzustellen bei der formellen Ab= malige Bauarbeiter betroffen werden. Demgegenüber betonten die Stimmung bzw. der Auszählung der Stimmen, die für oder gegen Arbeitervertreter, daß eine zwangsweise zurückführung den gestellten Antrag abgegeben werden. nur erbitternd wirten würde, ohne tas gewollte Ziel Die Beisiger des Schlichtungsausschusses Groß- Berlin werzu erreichen. Notwendig sei, durch bessere Verteilung der Bauvor den daher zur genauen Durchführung der Verordnung vom 23. De haben, namentlich durch alle Behörden, dafür zu sorgen, daß die zember 1918 gebeten, sich besonders angelegen sein zu lassen, in jedem Bauarbeiter nicht zum unfreiwilligen Feiern gezwungen find. Die Streitfalle nach Beschluß der Kammerberatung auf eine formelle Umschulung von ungelernten Bauarbeitern, eventuell auch Abstimmung und Beschlußfassung zu bestehen. anderen Arbeitern zu Baufacharbeitern ist bisher ohne Er folg geblieben. Findet die Umschulung auch allgemein Zustim Die Arbeitsnachweisangestellten. mung, so zeigt sich doch an einzelnen Orten ein erheblicher Wider- In einer Bersammlung am 1. März nahmen die freigewerkschaftstand, balt bei den Arbeitern, bald bei den Unternehmern. Heute lich organisierten Arbeitsnachweisangestellten Stellung zu der Antfind Träger der Umschulungsmaßnahmen die einzelnen Landes- wort des Magiftrats auf den von der Gewerkschaftskommission und arbeitsämter, die zu sehr unterschiedlichen Regelungen famen. Bei vom AfA- Ortskartell im Dezember v. J. eingereichten Tarifvertrag. der Besprechung wurde mit aller Entschiedenheit betont, daß nur Nach reichlich 4 Wochen teilte die Tarifdeputation mit, daß die eindie Spigen organisationen der Unternehmer und der geleiteten Erhebungen noch immer nicht zum Abschluß gekommen MSchulmeister Arbeiter im Bauberuf Träger der Umschulungsmaßfind". Nach mehrfachem Drängen der Gewerkschaftsvertreter wurde nahmen sein können, wenn diese Maßnahmen zu einem mirt am 27. Februar mitgeteilt, daß der dem Reichstag vorliegende lichen Erfolg führen sollen. Es wurte bedauert, daß das Reichs. Gefeßentwurf zur Regelung des Arbeitsnachweiswesens auch auf das arbeitsministerium nicht bereits im Spätherbst des Vorjahres die Beschäftigungsverhältnis der in den Arbeitsnachweisen tätigen Anvon den Bauarbeiterverbänden vorgeschlagen el gestellten von Einfluß sein wird. Daher sei es nicht zweckmäßig,
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Edelster deutscher Weinbrand
Achtung, SPD. - Delegierte zur Generalversammlung des Mefallarbeiterverbandes! Heute, abends 6 Uhr, im Lofal der Juristischen Sprechstunde, Lindenstr. 3, wichtige Konferenz. Erscheinen unbe dingt notwendig, da wichtige Tagesordnung.
Zentralverband der Angestellten. Montag abend 8 Uhr: Rolonialwaren
Aleinhandel. Mitgliederversammlung im Reichstafino, Neue Königstr. 26.
Verantw. für den rebatt. Teil: Franz Klühs . Berlin- Lichterfelde ; für An. zeigen: Th. Glode, Berlin . Berlag Vorwärts- Verlag G. m. b. S., Berlin . Drud: Borwärts- Buchdruckerei u. Berlagsanstalt Baul Singer u. Co., Berlin , Lindenstr. 3. Gierzu 1 Beilage.
M. SCHULMEISTER
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