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Gewerkschaftsbewegung

Die Berliner Gewerkschaften und die letzten Streiks. Die Berliner Ortsausschüsse des ADGB . und des AA- Bundes feßten am Montag in den Residenzfestfälen die gemeinsame Blenar versammlung fort, die insbesondere der Aussprache über die letzten Streifs diente.

Sabath stellte zunächst die Behauptung in der Roten Fahne" richtig, daß die die Richtlinien für fünftige Streits enthaltende Ent schließung bereits angenommen sei, während sie in Wirklichkeit erst zur Diskussion steht. Bei dieser Gelegenheit rechnete Sabath auch mit seinem früheren Verbandskollegen Schuhmacher ab, der über diese Richtlinien hergefallen ist, um die notwendigen Maßnahmen zu verdächtigen und die Instanzen" herunterzureißen. Nur böser Wille und mangelndes Verständnis fönnten aus den Richtlinien etwas an deres herauslesen als das Bestreben, vor jeder größeren Bewegung zuvor eine Verständigung herbeizuführen der Gewerkschaften unter einander und die Führung umfaffender Kämpfe in verantwortliche Hände zu legen.( Eben das ist es, was denen um Schuhmacher nicht gefällt. D. R. )

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Darum beschließt die gemeinsame plenarverfamm=[ Tung der Gewerkschaftskommission und tes Drts. fartells des Afa- Bundes, daß bei fünftigen Lohnbewe­gungen nach

folgenden Grundsätzen

gehandelt wird, wobei es ganz selbstverständlich ist, daß die in Be­tracht kommenden statutarischen Bestimmungen der betreffenden Organisationen beachtet werden:

1. Die Vorbereitung und Führung der Lohnbewegung liegt in den Händen der Organisationsleitung, die zu ihrer Unterstützung die verantwortlichen Funktionäre der betreffenden Gruppen( Branchen, Sparten) heranzieht.

2. Streits dürfen erst dann beschlossen werden, wenn alle Ber­handlungsmöglichkeiten erschöpft sind.

Neues Lohnabkommen in der Lederwarenindustrie.

branche des Sattlerverbandes in einer start besuchten Versammlung Am 3. März beschäftigten sich die Mitglieder der Lederwaren in der Königsbank mit dem Ergebnis der letzten Reichs tarifver handlungen in Frankfurt a. M. Kollege Blume referierte. Er hob das Bestreben der Unternehmer hervor, um billiger zu produzieren, die verschiedensten bisher von Facharbeitern geleisteten Arbeiten, vom Tarifamt als Hilfsarbeiten erflären zu lassen. Dies müsse befämpft werden, weil damit verbunden sei, die Löhne allgemein het­unterzudrücken. Das Lohnabkommen selbst bringe eine Erhöhung der Tariflöhne, so daß jeht der Mindestlohn für Facharbeiter über 23 Jahre 15,25 m. beträgt, für Hilfsarbeiter 14,80 M. und für Stepperinnen über 20 Jahre 10 m. Die Lehrlingssäge wurden wie folgt geregelt: im ersten Jahr 70 M., im zweiten Jahr 3. Sind an Lohnbewegungen in einer Industrie mehrere Organi- 90 m., im fünften Halbjahr 105 m. und im sechsten Halbjahr 120 m. fationen beteiligt, so müssen sowohl an den Vorbereitungen als auch die Woche. Die Zulagen sind generell, kommen also auf den bestehen­an der Führung derselben alle in Frage kommenden Organisations- den Lohn. Die bisherigen Teuerungszulagen werden aufgehoben, leitungen refp. deren verantwortliche Beauftragte teilnehmen. In so daß nur noch Tariflöhne bestehen. Für Afforda diesen Industrien sind Lohn- resp. Tariffartelle die hierfür ge- arbeiter gilt die Bestimmung, daß alle Stücklöhne aufge. eigneten Organe. Wofern Lohn- oder Tariffartelle noch nicht vor- hoben sind und auf der Basis des neuen Mindestlohnes neue Preise handen sind, sind diese schnellstens zu bilden. gemacht werden müssen. Diefe müssen so berechnet sein, daß ein Affordarbeiter nicht unter 16,80 M. pro Stunde verdienen darf. Dies ist der Garantielohn. In der Diskussion sprach nur ein Kollege, welcher Ausführungen zur gleitenden Lohnstala machte und sich davon nichts verspricht. Dann nahm man Stellung zur Ueberstundenfrage und hierbei wurde noch einmal in Erinnerung gerufen, daß Ueber­stunden nur mit Genehmigung der Ortsverwaltung gemacht werden dürfen.

4. An der Abstimmung über einen Streik in solchen Industrien müssen die organisterten Beschäftigten aller Organisationen teil nehmen können. Ein Beschluß über einen Streit hat nur dann Gültigkeit, wenn er den statutarischen Bestimmungen der beteiligten Gewerkschaften entspricht.

Friz Schmidt vom 362. rekapitulierte die Vorgänge beim Ge­meindearbeiterstreit. Er wies auf die Auslaffung in der deutsch nationalen Breffe hin, aus denen klar ersichtlich, daß die Reaktion sich mit dem Plan befaßte, durch den Eisenbahner und den Gemeindearbeiterstreit und deren weitere Ausschlachtung, wobei auf 5. Ohne Berständigung der übrigen beteiligten Organisationen die gefällige Mitwirkung der Linksradikalen wenn auch aus an- refp. der Lohn- und Tariffartelle darf feine Ortsverwaltung weder deren Gründen zu rechnen war, die Regierung zum Rüdeine Lohnbewegung einleiten, noch einen Streif sanktionieren. tritt zu zwingen und die Männer der Reaktion ans Ruder zu 6. Tritt eine Gruppe von Beschäftigten gegen den Willen der bringen. Man ließ in dieser Presse durchblicken, daß die Arbeiter- Organisation in einen Streif( sog. wilden Streif), so darf feine Orts­schaft sich weit schärfer gegen den Streiterlaß der Regierung wenden verwaltung Streifunterſtügung zahlen, bevor sie sich unter Angabe müffe. Kein aufgeklärter Arbeiter werde etwa behaupten wollen, der sie hierbei leitenden Gründe mit den übrigen Organisations baß eine solche Handlung oder auch eine Auflösung des Reichstages leitungen verständigt hat. Kommt feine Einigung zustande, ent­augenblicklich im Interesse der Arbeiterschaft lag. scheiden die Ausschüsse der Gewerkschaftskommission und des Afa Jäger wandte sich gegen die vorliegenden Richtlinien. Die Bundes endgültig. Arbeiter hätten an der Erhaltung der jezigen Regierung fein In­teresse.( Buruf: Radet!) Wirth habe den Gewerkschaften Dank dafür ausgesprochen, daß sie ihre Interessen denen der Allgemein heit untergeordnet hätten.( 3uruf: Er muß gehängt werden! Heiter feit.)

Lagodzinsti beantragte die Ablehnung verfchie. dener Punkte der Entschließung.

7. Wenn die Kraft der die Lohnbewegung führenden Organi­fation nicht ausreicht, den Kampf allein erfolgreich durchzuführen, so fann fie einen Antrag auf Hilfe aller Organisationen an den Aus. schuß der Gewerkschaftskommission und des Ortskartells des Afa. Bundes stellen, sofern sie die Zustimmung des Hauptvorstandes der Organisation gefunden hat.

schaftskommission und Ortskartell des Afa- Bundes, haben in gemein­8. Diese Ausschüsse der örtlichen Spitenorganisationen, Gewert. famer Beratung unter Beachtung der Beschlüsse der Gewerkschafts­tongreffe zu prüfen, ob die Verantwortungen für die Hilfeleistung aller Organisationen gegeben sind und in welcher Form und in welchem Umfange dieselbe geleistet werden soll.

famen Sache aller örtlichen Organisationen gemacht werden soll, so 9. Beschließen die Ausschüsse, daß der Lohnkampf zur gemein haben sie einen diesbezüglichen Antrag an eine a) gemeinsame Borständefonferenz,

Bista trat den Ausführungen Jägers entgegen und wies dar­auf hin, daß sich Rabet, ber doch als einer der ersten Führer von Mostau gelte, ganz entschieden für die Erhaltung der heutigen Re­gierung im Interesse der Arbeiterschaft ausgesprochen habe. Für die Theorie, daß erst ein Trümmerhaufen geschaffen und dann auf dem Chaos neu aufgebaut werden müsse, sei in der Arbei-= terschaft tein Verständnis vorhanden. Lagodzinsti habe bestritten, daß es sich bei dem Streit der Gemeindearbeiter um einen wilden" Streid gehandelt habe. Es stehe doch aber fest, daß über den letzten Schiedsspruch nicht einmal abgestimmt worden sei. Deshalb habe die Gesamtorganisation den Streit nicht sanktionieren fönnen. Der Streit hatte nach den Satzungen feine Berechtigung, war also im vollen Sinne des Wortes ein wil. 10. Erst dann, wenn die unter Riffer 7 bis 9 genannten Körper­der". Es sei schwer verständlich, wie man sich über die einſchaften beschlossen haben, können alle örtlichen Organisationen zur fachsten gewertschaftlichen Grundsäge hinweg Hilfe für einen Lohnfampf aufgerufen werden. sezen fonnte. Und hier müsse das um so mehr bedauert werden, weil es sich um einen Streit handelte, unter dessen Auswirkungen gerade die Arbeiterschaft Berlins am schwersten zu leiden hatte.

Auf Antrag Urich wurde bie Bersammlung noch einmal ver­tagt, um die Aussprache zu Ende zu führen und über die Richtlinien zu entscheiden. Die Richtlinien

haben folgenden Wortlaut:

Die wirtschaftlichen Kämpfe der Arbeitnehmer in der jüngsten Bergangenheit und Gegenwart haben gezeigt, daß die gerwerkschaft­liche Disziplin eine bedenkliche Lockerung erfahren hat. Die Berech tigung diefer Rämpfe ist unbestreitbar, denn sie sind eine Folge der sozialen und wirtschaftlichen Not der Arbeitnehmerschaft.

Solange fein Stilstand im Steigen der Preise der lebensnot­wendigsten Bedürfnisse des Boltes eintritt, die Teuerungswelle im Gegenteil noch größer und gewaltiger wird, werden diese Rämpfe noch mehr wie bisher zu einer zwingenden Notwendigkeit werden, wenn das arbeitende Bolt nicht seelisch und körperlich zugrunde

gehen, sondern seine Arbeitskraft erhalten will.

Wenn aber diese Rämpfe von Erfolg sein sollen, muß die alte erprobte gewerkschaftliche Disziplin erhalten bleiben. Das bedingt, daß Borbereitung und Führung der wirtschaftlichen Kämpfe Sache der gewerkschaftlichen Organisationen ist.

b) gemeinsame Plenarversammlung der Gewerkschaftskommission und des Ortsfartells des Alfa- Bundes zu stellen.

fationen Folge zu leisten. 11. Dem Aufruf zum gemeinsamen Kampf haben alle Organi­

12. Bei einem Solidaritätstampf aller Organisationen nimmt eine Vertretung der Ausschüsse der Gewerfschaftsfommission und des Ortsfartells des Alfa- Bundes an der Streifleitung teil.

13. Wird durch eine Lohnbewegung von einer oder mehreren Gruppen von Beschäftigten die unbeteiligte Arbeitnehmerschaft des ganzen oder eines erheblichen Teiles des Wirtschaftsgebietes Groß­Berlin in Mitleidenschaft gezogen, fo ist es Pflicht der die Bewegung führenden Organisationen, vor Eintritt in einen Streit eine Ver­ständigung mit den Vertretern aller Arbeitnehmerorganisationen her beizuführen. Auch die Lohn resp. Tariftartelle find nicht befagt, über einen solchen Streit allein zu entscheiden. Den Weg zu dieser Berständigung weisen die vorstehend aufgeführten Bestimmungen unter 3iffer 7 bis 9.

14. Rotstandsarbeiten, ganz besonders in lebenswichtigen Be trieben, werden nach noch näher zu bestimmenden Richtlinien auf Anweisung der Organisationen von den an der Lohnbewegung be­teiligten Arbeitnehmern selbst ausgeführt. Die Technische Nothilfe

lehnen die Gewerkschaften ab.

Das gemeinsame Interesse aller Arbeitnehmer macht es den der Gewerkschaftskommission und dem Ortskartell des Afa- Bundes ange. schlossenen Organisationen zur Pflicht, bei fünftigen Lohnbewegungen nach diesen Richtlinien zu handeln.

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Stunde Aufschlag.

Die Gewerkschaften in Schweden .

Der Pericht des Gemerlichaftsbundes über das Jahr 1921 vera zeichnet einen Rückgang der Mitaliederzahl von ungefähr 7 Proz. die Gewerkschaft der Fabritarbeiter hat an Bahl eingebüßt. Dieser Umstand ist der Wirtschaftsfrise zuzuschreiben. Besonders Auf der anderen Seite wird der Gewerkschaftsbund durch den An­schluß der Eisenbahner und Papierarbeiter von Anfang 1922 um 50000 Mitglieder zunehmen. Die Gewerk schaften der Textil-, Land- und Elektrizitätsarbeiter sind immer noch stützungen baben die Gewerkschaften 10 millionen Kronen beraus nicht dem Gewerkschaftsbund beigetreten. Für Arbeitslosenunter aabt. wovon die Hälfte auf die Metallarbeiter entfäßt. In der Industrie sind Lohnberabiezungen im Umfang von 20-23 Broz. vor­genommen worden. Die gewerkschaftliche Arbeit bestand größtenteils in dem dagegen geführten Kampfe.

- Der Verband der Fabritarbeiter, Ortsverwaltung Berlin , teilt mit: Der Streit bei der Firma C. Müller, Gummiwarenfabrit, A.-G., Weißensee , ist durch Vergleichsverhandlungen beigelegt und die Arbeit am Montag, den 6. März, geschlossen aufgenommen

worden.

Der Streit in den Deutschen Begritwerten, Inhaber Lind ström, Berlin , Krautstr. 52, ist beendet.

Die Lohnbewegung in der Seifenindustrie ist beendet. Die neuen Lohnfäge fönnen im Bureau des Verbandes, Engelufer Nr. 24-25, Aufgang C I, in Empfang genommen werden.

Zu den Differenzen der Maschinenjeher mit der Firma. u. S. Coewenthal erhielten wir von der Firma folgende Berichtigung: Es ist unwahr, daß die Maschinenseher unserer Firma, infolge Tarifftreits" gekündigt haben. Wahr ist, daß über Bezahlung der stromlofen Tage das Schiedsgericht entscheiden sollte, die Gehilfen diese Entscheidung aber nicht abgewartet haben, sondern geschlossen fündigten."

Die Tarifftreifigkeiten im Berliner Hochbau-, Tiefbau- und Betongewerbe haben den Oberbürgermeister veranlaßt, sich an den Reichsarbeitsminister zu wenden, um auf die ernste Bedrohung des Berliner Wirtschaftslebens hinzuweisen, die sich ergibt, wenn diese Differenzen über den 1. April hinausgehen, wo der Tarif abge laufen ist. Der Reichsarbeitsminister ist daher gebeten worden, eine Einigungsverhandlung zu veranlassen. Berantw. für den redatt. Teil: Franz Klühs . Berlin- Lichterfelde ; für An­eigen: Sh. Glode, Berlin . Berlag Borwärts- Berlag G. m. b. S., Berlin . Druck: Borwärts- Buchdruckerei u. Berlagsanstalt Baul Ginger u. Co., Berlin . Lindenstr. B.

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