Gewerkschaftsbewegung
tungsordnung eine für die Arbeiterschaft annehmbare Gestaltung zu 1 So fiebt die Gumanität der Heilsarmee und ihrer Sachwalter geben, dann würde ein ganzer Teil der nicht unbedingt notwendigen in rechtem Lichte geleben aus. Wian sollte von einer Gemeinschaft, Streits vermieden. Für die Gewerkschaften ist der Streif velche das wahre Christentum in Erbpacht genommen zu haben jeweils das lezte Mittel, das zur Erringung günstigerer Lohn- und behauptet, eigentlich annehmen, daß es derartiger Schritte, wie fie Vom werdenden Hausangestellten- Recht. Arbeitsbedingungen angewandt wird. Für die Kommunisten ist der die Organisation vornehmen mußte, garnicht bedurft bätte, um die Un Stelle der viel zu spät beseitigten Gesindeordnungen, die Streit Selbstzweck. und zwar nur insoweit, als er geeignet ist, eine& steng der Hausangestellten wenigstens einigermaßen sicherzustellen. größere Ausdehnung anzunemen, zum Generalstreit zu führen.| noch vom Geifte der Leibeigenschaft erfüllt waren, soll ein neues Zwischen der gemerfschaftiichen und der kommunistischen Auffassung Recht geschaffen werden für die ausgehilfen, vielmehr ge- ist ein so flaffender widerspruch, daß er nicht überbrüdt werden hilfinnen. Der Sozialpolitische Ausschuß des Reichswirtschaftsrats fann. Die Arbeiterschaft muß sich dafür einfezen, daß aus dem Entbefaßte sich nach den" PPN." am 17. März mit der Forsetzung wucf eine annehmbare gefeß iche Regelung des Schlichtungswesens der Beratung des Hausgehilfengejeges, und zwar mit ten wichtigen hervorgeht. Fragen der Arbeitsbereitschaft", der Freizeit und Ruhezeit, des Urlaubs und der Arbeitgeberpflichten im Falle der Erkrankung.
7 Uhr
Die Buchdrucker zum neuen Lohnabkommen. Die Arbeitnehmer beantragten, die tägliche Arbeitszeit auf zehn Die Berichterstattung von der legten Eihung des Tarifaus Stunden festzusetzen und zwar in ver Zeit von 6 Uhr morgens bis schuffes bildete gestern die Lagesordnung einer außerordentlichen 6 Uhr abends, für Jugendliche auf acht Stunden, zwischen 7 und Generalversammlung des Vereins Berliner Buchdrucker und Schrift Die Vertreter der Herrschaften oder der Arbeitgeber er- gießer. Ebel gab den Bericht, in dem er betonte, daß zu den Berhoben dagegen eine Reihe von Einwänden und erklärten sich für handlungen eine Forderung in Höhe von 300 m. pro Woche aufge die Regierungsvorlage, die einen gangbaren Mittelweg zwischen stellt werden sei. Die Unternehmer hätten diese Summe als ganz Festsetzung einer Mindestruhezeit und einer bestimmten Arbeitszeit undiskutabel bezeichnet. Eine Teuerung wäre wohl eingetreten, die darstelle. aber auf Grund der Statistiken in einigen Großstädten nur mit Gegen die Einführung des Begriffs der Arbeitsbereitschaft", 75 M. die Woche zu veranschlagen sei. Redner schilderte dann aus ter hier noch mehr verfehlt ist als bei irgendeiner anderen Tätig führlich, wie in der Kommission sowie im Plenum der hartnäckige feit, wandten die Arbeitnehmer aus den Reihen der freien Gewerk- Standpunkt der Unternehmer gebrochen werden mußte, um nur eine schaften cin, daß im Haushalt ständig Arbeit vorhenden sei und ge- einigermaßen annehmbare Lohnerhöhung zu erzielen. fordert werde. Die in der Borlage vorgesehene Regelung bedeute eine Durchbrechung des Achtstundentages. Will man schon den Hausangestellten den Achtstundentag nicht geben, soweit sie ganz im Haushalt mitteben, tann sollte man wenig ens so ehrlich fein, cs zum Ausdruck zu bringen, anstatt mit dem Kautschutbegriff der Arbeitsbereitschaft zu operieren. Die Arbeitnehmer von den Christ lichen Gewertschaften hielten die Festlegung einer fejten Arbeitszeit nicht für möglich. Sie verhalfen daher der Regierungsvorlage zur
Arnahme.
Die Gegner einer bestimmten Arbeitszeit, mit anderen Worten, die Befürmorter einer uncingeschränkten Arbeitszeit, einer Arbeitsbereitschaft" von 24 Stunden, liefen gegen den weiteren Antrag Sturm, den Hausgehilfinnen eine ununterbrochene tägliche Ruhezeit von 11 Stunden, das find adit Stunden Echlaf und trei Stun ben zur Erholung", d. h. zur Wiederherstellung von Wäsche und Kleidung, zu gewähren. Man fam mit dem rein rechnerisch richtigen Cinwand, daß cine 13stündige Arbeitsbereitschaft schon an sich cine 11ftündige Ruhezeit bedinge. Es sei daher ganz überflüssig, tiefe im Gefes befonders festzulegen. Lie Antragsteller mußten erst deutlich diesen durchsichtigen Einwand entfräften, indem sie darauf verwiesen, daß ja die Arbeitsbereitschaft fo verteilt werden fann, daß feine bestimmte ununterbrochene Ruhezeit dabei heraustomme. Es fame darauf an, den Hausgehilfen einen Rechtsanspruch auf ine 11stündige Ruhezei. zu sichern, die in der Alltagspraris ohnehin rielfach beschnitten wird, tamit sie sich bei ständigem mig. brauch mit der Arbeitsbereitschaft darauf stügen fönnen, Der Antrag wurde mit einer Stimme Mehrheit angenommen. Dieser Beschluß bedeutet die einzig greifbare Beschränkung der Arbeitszeit.
Die Regelung des ebendlichen Ausgangs foll nicht gefeßlich fest gelegt, sondern der freien Vereinbarung überlassen bleiben. Auch hier mußte eine gewisse Norm: geschaffen werden, nach der sich die freie Vereinberung einigermaßen zu richten hat, da sonst herzlich wenig dabei herauskommt
Es sei ja nicht das erreicht worden, was zum Lebensunterhalt unbedingt notwendig ist, immerhin fei man wieder ein Stück vor wärts gekommen. Da das getroffene Abkommen nur für den Monat April gelte, würden ja bereits in gut vier Wochen neue Berhand fungen stattfinden.
Ein Schiedsspruch für den Verliner Einzelhandel.
Gestern abend trat für den Einzelhandel Groß- Berlin ein Schiedsgericht zusammen, das über die Forderungen der Angestellten zu entscheilen hatte. Das Saiedsgericht hatte einen sehr großen Fragentomplex zu erledigen und so fonnte erst heute morgen um 6 Uhr ein Spruch verfündet werden.
Das Schiedsgericht billigte den Angestellten auf den Monat März eine Erhöhung von 30 Pro3. auf die tarifmäßigen Gehälter, für den Monat April eine solche von 35 Pro3. zu. Die bei den sonstigen Aokommen festgelegte Gefahrenklausel ist da gegen nicht wieder aufgenommen worden. Dann beschäftigte sich das Schiedsgericht mit der von den Angestellten nachdrücklich e hobenen Forderung des 6- Uhr Ladenschlusses. Die Ange ellten machten geltend, daß zur Zeit der Kohlentnappheit ter Berliner Einzelhandel um 6 Uhr die Geschäfte gefchloffen habe, ohne daß eine Benachteiligung der Geschäftsinhaber oder der Käufer eingetreten fei. Die Arbeitgeber erbrachten dagegen an Hand zahl reicher Unterlagen den Nachweis, daß gerade die arbeitende Bevölkerung gegen den 6- Uhr Latenschluß protestiert habe, da piele Arbeiter und im Berufsleben stehende Frauen, die noch dazu einen weiten Geschäftsweg hätten, nicht in der Lage seien, rechtzeitig ihre Einkäufe vorzunehmen. Das Schiedsgericht erkannte die Beweis. gründe an und wies die Forderung der Angestellten in diesem Bunft ab. Ebenso wurde in dem Schiedsspruch festgelegt, taß das Die tariflichen Minimallöhne betragen ab 27. März in Berlin : Berlangen der Angestellten, in den Fragen des mitbestim für Neuausgelernte 586 M., Tarifflaffe A( bis zu 21 Jahren) Ledige mungsrechtes mehr zu fordern, als das Betriebsrätegesez vor662 M. Perhe ratete 690 m.; Tarifflaffe B( 21 bis 24 Jahre) Ledige Schreibt, unzuläffig fei und daß es bei den Bestimmungen des Be713 M., Berheiratete 741 M.; Sarifflaffe C( über 24 Jahre) Ledige triebsrätegefeßes bleiben müffe. Beiden Parteien wurde aufgegeben, 745 M., Berheiratete 773 m. Maschinenseher erhalten 50 m. mehr. bis zum 30. März zu erklären, ob der Schiedsspruch angeSoweit sich bisher übersehen läßt, Rebner, das neue Lohneblommen ohne Diskussion abzulehnen, stößt der Schiedsspruch sowohl bei den Arbeitgebern wie bei den In der dem Bericht folgenden Aussprache beantragte der erste nommen oder abgelehnt wirt. weil nicht des erreicht sei, was der Lebensunterhalt erfordere. Es Arbeitnehmern auf nicht unerheblichen Widerstand. Man hofft je wurde aber beschlossen, in eine Diskussion einzutreten. Betont wurde, doch, beide Teile im Interesse des Wirtschaftsfriedens zur Annahme des 2 temmen könne die Kollegen nicht befriedigen, wenn man sich veranlassen zu können die täglich steigende Teuerung und immer weiter fortschreitende Geldentwertung vor Augen führe. Man solle aber dem Abkommen zu stimmen und es els cine 21b'chenszahlung betrachten. Nechem noch ein weiterer Redner für 2bleynung pädiert hatte, wurde der neuen Lohnvereinbarung zugestimmt, in der Boraussetzung, daß am 25. April das erreicht wird, was notwendig ist.
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beitsruhe zu begehen. mt den Obleuten der Zeitungsbe Einstimmig wurde beschlossen, den 1. Mai durch volle Artriebe foff deswegen noch in einer Sigung am nächsten Mittwoch, vor mittags 10 1hr, bei Henning, Aferandrinenstraße, Rücksprache geMitgeteilt murde noch, daß ab 1. April der Verbandsbet. trag einschließlich Gaubeitrag pro Woche 15 M. beträgt.
nommen werden.
Tarifbruch bei der Deutschen Volkspartei .
Die Deutsche Volkspartei betreibt in der Schadowstr. 6 einen Klub für die Abgeordneten und Mitglieder der Partei. Entsprechend dem Berhalten der Partei find natürlich auch die Arbeitsverhältnisse der in diesem Unternehmen der Partei beschäftigten Angestellten. stundentag fet man sich einfach hinweg. Die Angestellten arbeiten lleber die bestehenden Tarifverträge und das Gesez über den Acht16 bis 18 Stunden, in besonderen Fällen gar 20 Stunden pro Tag. Ueberstunden werden nicht bezahlt. Einer Reinmachefrau bietet man den fürstlichen Lohn von 2 M. pro Stunde. Zwei Papiermart Stundenlohn und die Deutsche Volkspartei wäre samt den Deutsch nationalen am Ziel ihrer Wünsche.
Die Metallarbeiteraussperrung in Bayern ist nach einer Tul.Meldung nunmehr allgemein erfolgt. In Nürnberg trat fie in fämtlichen Betrieben, die dem Berband bayerischer Metallindumit Ausnahme von drei kleinen Betrieben auch in Augsburg strieller angehören, bereits vorgestern in Kraft. Gestern wurde sie durchgeführt.
Der Glasarbeiterstreit in der Tschechoslowakei , der bereits
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Die Lohnerhöhungen im Buchbindergewerbe. Ueber das Ergebnis der Tarifverhandlungen in Weimar wurde Den Anspruch auf Urlaub hat nach Meinung der Arbeitgeber: reien und Geschäftsbücherfabriken beschäftigten Arbeiter und Aram Mittwoch abend in einer Bersammlung aller in den Buchbindevertreter ter Hausgehilfe von der Zeit an verwirft, wenn er feine beiterinnen von Czerny berichtet. Rediter ging sehr ausführlich Stelle gekündigt hat. Dabei ist doch zu beachten, daß dem in Rün auf den Berlauf der Verhandlungen ein, die sich infolge des Widerdigung stehenden Housgehilfen Gelegenheit gebeten fein muß, fich ftandes der Arbeitgebervertreter außerordentlich in die Länge zogen, nach einer anderen Stelle umzuschen, den Arbeitsnachweis in An- fch ieß ich aber doch zu einer Berständigung führten. Auf die Spigen mehrere Wochen im Gange ist, soll dadurch beendet werden, daß die ipruch zu nehmen und sich eventuell auf der neuen Stelle vorzu- föhne für männliche Arbeiter wurde eine Stundenzulage von 3,35 m. Arbeitgeber nunmehr erffären, fie seien zu neuen Berhandlungen stellen. Die Arbeitnehmer bestanden auf der Streichung der Be- und auf die der Arbeiterinnen von 1,95 m. bewilligt. Hiernach be- über einen Rollettivvertrag bereit wenn die Arbeiter heute die timmung des Entwurfs, die diese Strafbestimmung für die Künti- tragen die Stundenlöhne ab 27. März 15,70 bzw. 9,15 m. Ein Arbeit zu den von den Unternehmern gestellten Bedingungen wieder gungezeit enthielt. Für den Fall der Krankheit wollten die Arbeitgeber die im Für den Fall der Krankheit wollten die Arbeitgeber die im Unterschied zwischen den Löhnen für Berheiratete oder Unverheirtete aufnehmen Eine Reichskonferenz der Glasarbeiter findet morgen Unterbusschuß gestrichenen Bestimmungen über Rechtsfolgen der besteht nicht. Diese Löhne gelten als Mindestlohne. Die Pro-, in Teplitz statt, die die Antwort auf dieses Angebot" geben wird. Der Streit in den italienischen Säfen ist unverändert. Der Berheimlichung der Krankheit seitens des Hausgehilfen, vorfäglicher gente bei Affordarbeit sind von 205 auf 290 erhöht worden; die Transportarbeiterverband droht mit Generalstreit für den Fa Krankmeldung usw. aufrechterhalten sehen. Die Abrechnung der Grundföhne für Falzen um 10 und für Heften um 15 Pro3. Auslagen zu% auf den für tie Zeit der Erkrankung geschuldeten Die Diskussion ließ eine große Unzufriedenheit mit dem Er. daß Gewaltmaßregeln gegen die Streifenden ergriffen werde Barlohn müsse sich auf die gesamten Auslagen beziehen, und nicht gebnis der Lohnverhandlungen erkennen, insbesondere wandten fich nur auf die über die regelmäßigen Sachleistungen hinaus durch die mehrere Redner dagegen, daß die neuen Löhne erst ab 27. März Pflege entstandenen Mehraufwendungen. gelten follen. Nach der schon lange vorhandenen ungeheuren Teuerung müffe wenigstens eine Erhöhung der Löhne ab Anfang des Monats stattfinden.- Ein Antrag forderte von diefem Gefid, ts puntte aus eine besondere Teuerungszulage von 300 m. für März. Es wurde beschlossen, diesen Antrag einer Vertrauensmännerver
Der Ausschuß entschied sich einstimmig für die Annahme folgen
den Antrags:
"
" Der Arbeitgeber hat dem erkrankten Hausgehilfen bis zum Eintritt der gefeßlichen Versicherungsleistungen die erforderliche Pflege angeteiben zu laffen, soweit es die häuslichen Verhältnisse, fammlung zu überweisen. gestatten. Diese Verpflistung erlischt mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, spätestens 6 Wochen nach Beginn der Krankheit. Sie wird durch die im Wege der Erfrantung des Hausgehilfen vom Zu dem unter diefer Ueberschrift eridienenen Artikel in Nr. 187 Arbeitgeber ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ausgesprochene des Vorwärts" vom 22. März schreibt uns, der Deutiche PortierRüntigung nicht berührt, es sei denn, daß die Erfrantung von dem verband: Der im Haufe der Heiléarmee, Dresdener Straße 34 35. Hausgehilfen vorfäglich herbeigeführt oder bei Abschluß des Arbeits- tätige Portier iit Mitglied unierer Drganiation und wandte fich vertrages verheimlicht worden ist, oder daß die Krankheit das an uns, um ihm eine beisere Bezahlung für seine Tätigkeit ant er Leben oder lie Gesundheit des Arbeitgebers oder anderer die häus wifen. Der Portier erhält bis jetzt nach eigener Angabe 300. liche Gemeinschaft teilender Personen erheblich gefährdet. Die über monatliches Gehalt. die regelmäßigen Sachleistungen hinaus durch die Pflege entstan denen Mehraufwendungen fönnen auf den für die Beit der Er frantung geschuit cten Barlohn bis zu% diefes Lohnes angerechnet werden. Ein weiterer Erstattungsanspruch besteht nicht."
Die berüchtigte" Schlichtungsordnung. Mit diesem Prädifat belegt die„ Rote Fahne" den Gesezentwurf und erklärt, die Arbeiterschaft müsse seine Gesetzwerdung mit allen Mitteln verhindern, wenn sie durch diesen Entwurf(?) nicht wehrlos der Willkür der Unternehmer ausgeliefert werden will. Diefer Standpunkt der Kommunisten ist erklärlich. Gelingt es, der Schlich
Wir schrieben in diefem Sinne an das Hauptquartier der Heilsarmee und glaubten, daß es nur eines Hinweises bedurfte, um dem llebelstand abzuhelfen. Uufer Glaube sollte jedoch eine gewaltige Erst ütterung erfahren, denn anstatt, daß dem Portier ein entsprechend höheres Gehalt gezahlt wurde, erhielten wir von dem Generalbevollmächtigten Nowocz einen von„ Liebenswürdig. Jeiten" stroßenden Brief, in welchem er fich jede weitere Belänigung ganz energisch verbat und dem armen hungernden Portier empfiehlt, den Staub von seinen Füßen zu schütteln, um sich besser bezahlte Arbeit zu suchen. Herr R. behauptet, genügend bessere und weit billigere Arbeitskräfte, an der Hand zu haben; er also deshalb den Austritt des Portiers nur begrüßen würde.
follten.
Zum Streit der englischen Majchinisten und Metallarbeiter find gestern vier vom nationalen Arbeiterrat ernannte Arbeiterführer in der City gewefen, um zu vermitteln. Nach einer Unterredung mit dem Sprecher der Arbeitgeber, Sir Allan Smith, telegraphierten fie das Ergebnis an ten Bereinigten Arbeiterrat, der sie zur Fortschung der Unterredungen ermächtigte. Nach der Pall Mall Gazette " hat die Lage sich ins Hoffnungsvolle gewendet.
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Zu dem drohenden amerikanischen Bergarbeiterstreit wird ge melbet, daß Präsident Harding vermittelnd in den Konflikt zwischen den Arbeitgebern und den Kohlenarbeitern eingreifen wird, um den Streit zu verhindern. Die Gewerkschaft der Bergleute der Braunfohlengruben, die ungefähr 600 000 Arbeiter umfaßt, hat bekanntlich beschlossen, ab 1. April in ten Streit zu treten. Die ausgegebene Streifparole fordert vollständige Einstellung der Kohlenausbeutung.
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