für die Fach- und Fortbildungsschule, das Eine und Ausschreiben| welche die tägliche Arbeitszeit von acht Stunden nicht überschreiten
Gewerkschaftsbewegung sowie die für die Bersicherungsbeiträge aufbürden. Die Tätigkeit wollen, nicht verlegt werden. Dies wurde der Abteilung„ Waffen
des Lehrlings ist aber im ungünstigsten Falle mindestens so viel wert" vom Rugellagerwerf zum Vorwurf gemacht. wert, daß der Lehrmeister diese Roften tragen tann, Reichstariffchiedsspruch im Bankgewerbe. abgesehen von den Ausgaben für das Handwerkszeug, das ja im Beitragserhöhung in der Filmgewerkschaft. Der im Reichsarbeitsministerium tagende Schlichtungsausschuß Besiz der jungen Leute bleibt. Haarschneidetämme, Maschine und Die bereits zweimal vertage Generalversammlung der Ortshat nach dreitägiger Verhandlung einen Schiedsspruch gefällt, der dergleichen muß jedoch der Meister beschaffen. Im Lehrvertrage sind gruppe Berlin der deutschen Filmgewerfschaft wurde am Sonntag für das 1., 10. und 20. Berufsjahr folgende Jahresgesamteinfommen vorgedruckte Bestimmungen zu streichen, die besagen, daß das im Alten Astanier fortgesezt. Es drehte sich hauptsächlich um die Borsicht: Für Angestelltengruppe I: 34 800, 39 500, 50 200 Trintgeld, das der Lehrling bekommt, dem Meister zur Erhöhung der Beiträge. Schwenf gab als Leiter der Ortsgruppe Mart, für Gruppe II: 36 400, 42 200, 55 300 m., für Gruppe III: Aufbewahrung zu übergeben sei; ferner, daß dem Lehrling ein Bild von der gegenwärtigen Lage der Gewerkschaft. Die Mit36 400, 42 900, 58 000 m. Weibliche Angestellte unterliegen bis zum der Beitritt zu Vereinen irgendwelcher Art-worunter gliederzahl habe in der letzten Zeit in erfreulichem Umfange zuge 7., 14. bzw. 20. Berufsjahr einem Abschlag von 10, 7% bzw. 5 Broz. insbesondere die ehrlingsabteilung des Gehilfen.nommen. Die Ortsleitung sei nach Kräften bemüht, für die MitGewerbliche Angestellte erhalten 34 600, 38 100, 43 500 perbandes zu verstehen ist ohne Genehmigung des Lehrmeisters glieder günstige Berdienstmöglichkeiten zu schaffen und eine rege bzw. 50 200 m. im 1., 10., 20. bzw. 30. Dienstjahr. verboten und für Zuwiderhandlung eine Geldbuße von 300 bis Agitation für die Gewerkschaft zu entfalten. Allein ohne VerLehrlinge sollen im 1., 2. bzw. 3. Lehrjahr 7200, 9000 bzw. 500 m. und die sofortige Lösung des Lehrverhältnisses angedroht ist. stärkung der zu einer erfolgreichen Tätigkeit erforderlichen Mittel 15 000 m. beziehen, während Bureauburschen vom 14.- 19. Lebens er solche Bestimmungen unterschreibt, barf sich nicht wundern, fönne die Gewerkschaft ihre Aufgaben nicht erfüllen. Eine Erhöhung jahr 8500 bis 17 000 m. erhalten. wenn sie schließlich gegen ihn angewendet werden. der Beiträge sei nicht zu umgehen. Sein Vorschlag hierzu ging dahin: für Gruppe 1 von 1,50 auf 2 M., für die Gruppen 2-6 je 1 m. mehr, steigend von 3 bis 10 m.
Jugendliche faufmännische und gewerbliche Angestellte unter 20 Jahren erhalten, soweit fie 1905, 1904, 1903 geboren sind: 23 650, 24.500 bzw. 25 350 R.
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Nachzahlungen aus Anlaß von Berlegungen aus einzelnen Orten m eine höhere Ortsklasse sollen in Bufunft nicht mehr erfolgen. Den Banfangestelltenorganisationen ist die Verhängung der Sperre über Bankbetriebe verboden. Ueberstunden find als Pflichtleistun gen erklärt worden. Dieser Schiedsspruch wurde gegen die Etimmen der Beifiker des Allgemeinen Verbandes der deutschen Bantbeamten, mit den Stimmen der Beisiger des Reichsverbandes der deutschen Banfleitungen und des Deutschen Bantbeamtenvereins und des Unparteiischen Vorsißenden gefällt.
Der Zentralvorstand und der Reichsbeirat des Allgemeinen Berbandes der deutschen Bantangestellten empfehlen die Ablehnung biefes Schiedspruches.
Das Lehrlingswesen im Friseurgewerbe.
te Arbeitgeber weigern sich hartnäckig, auf eine tarifliche Regehung der Arbeitsverhältnisse und des Rostgelds der Lehrlinge einzugehen. Es sei dies Sache der Innungen und der Handwerksfammer. Allein die Meistervereinigungen treffen aus sich heraus entweder überhaupt feine Regelung oder fümmern sich nicht barum, ob sie beachtet wird oder nicht. Es erscheint ihnen profit. licher, nach Gutdünten zu verfahren, lediglich ihre Interessen zur Geltung zu bringen und rücksichtslos die Interessen der Lehrlinge zu mißachten.
Eltern und Vormünder nehmen leider meist die ihnen vorgelegten gedruckten Lehrvertragsformulare als gegeben hin und unterschreiben, um hinterher, wenn es zu spät, der Lehrvertrag abgeschlossen ist, vergeblich darüber zu flagen. Der Arbeit nehmerverband des Friseurgewerbes bittet daher, beim Abschluß des Lehrvertrags folgendes zu beachten:
Die Lehrzeit darf unter feinen Umständen länger als drei Jahre betragen. Diese Beit reicht zur Erlangung der hauptsäch lichsten Kenntnisse vollauf aus. Nach der eigentlichen Lehrzeit ist ohnehin eine ständige weitere Ausbildung in Spezialfächern erforderlich. Es muß besonders darauf gedrungen werden, daß insbesondere bei der Lehre in größeren Geschäften der Lehrling das Herrenfach gründlich lernt und die verschiedenen Haararbeiten. In der Regel wird der Lehrling in fleineren Geschäften nur im Rasieren und Haarschneiden ausgebildet, in besseren Betrieben dagegen nur in Haararbeiten. Die Softgeld entschädigung fann heute un möglich im voraus auf drei Jahre feftaefekt werden, so wenig die Meister ihre Preise auf diesen Beitraum festlegen. Als Mindestmaß sind die von der Handwerkskammer empfohlenen Säge zu beanspruchen, obschon fie weit hinter den tariflichen Sägen zurückbleiben. Bon den 2- hrlingen wird verlangt, daß fie stets in guter Kleidung und reiner Wäsche dastehen, während die sogenannte Entschädigung oft taum so viel beträgt als das Fahrgeld ausmacht. Meist lassen sich die Eltern außer den Kosten für die Beschaffung und Instand haltung des erforderlichen Handwertszeugs auch noch die Kosten
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Die Dauer der Arbeitszeit an Wochentagen ist gesetzlich auf acht Stunden beschränkt. Arbeitgeber, die dieser Bestimmung zuwider die Lehrlinge neun Stunden und länger beschäftigen, machen sich strafbar. Die Sonntagsbeschäftigung ist leider noch zulässig. Währt sie länger als drei Stunden und das ist in Berlin die Regel, foll ein Werftagnachmittag von spätestens 1 Uhr ab als Erfaz dafür freigegeben werden. Auch hier besteht die Ein. schränkung, daß dieser freie Nachmittag mitbenützt werden kann zum Besuch der Fach- und Fortbildungsschule, falls der Unterricht nachmittags ist.
Im übrigen empfehlen wir allen Eltern, bevor sie sich auf drei Jahre binden und über die Zukunft ihrer Kinder entscheiden, sich an den Arbeitnehmerverband des Friseur- und Haargewerbes, Engelufer 24/25, III, 3immer 59, vor Abschluß des Lehrvertrags um Rat und Auskunft zu wenden.
,, Der kommunistische Achtstundentag".
Zu der unter dieser Aufschrift in Nr. 155 des Vorwärts" per öffentlichten Mitteilung über die Arbeitszeit in den Deutschen Betriebsrat mit, daß er auf freigewerkschaftlichem Boden gewählt Waffen und Munitionsfabriken in Wittenau teilt uns der sei.( Er besteht aus sechs KPD. - Leuten, zwei USP. und einem SPD. - Mitglied.) Die wöchentliche Arbeitszeit betrage nicht 53, sondern 46% Stunden, in fünf Tagen. Die Auffassungen über die Zweckmäßigkeit dieser Einteilung sind innerhalb des Betriebes geteilt. In der Zusammendrängung der Arbeitszeit auf fünf Tage erblickt ein Teil der Belegschaft den Vorteil eines vollen freien Berttages, des Sonnabends.
„ Die Bertreter des Achtstundentages innerhalb des Betriebsrats wurden durch die Hartnäckigkeit der Mehrzahl der Belegschaft und durch Drohungen derselben an die Wand gebrüdt. Es soll nicht beftritten werden, daß sich in einigen 2bteilungen, wo sich Ueberstunden zur Aufrechterhaltung anderer Abteilungen nötig machten, vom Betriebsrat gebilligt wurden." Wo sie sich nicht als nötig erwiesen, hat sie der Betriebsrat abgelehnt. Die jetzt bestehende Arbeitszeit ist bereits von dem früheren Betriebsrat im Herbst 1920 eingeführt worden.
Der Betriebsrat, der uns schwere Vorwürfe darüber macht, daß mir die uns aus dem Rugellagerwert gemachten Angaben brachten, bestätigt das Gesagte durchaus. Nur wurde uns mündlich erklärt, daß die Handwerker, welche Sonnabends arbeiten, an den übrigen Wochentagen nicht länger als acht Stunden arbeiten, während die an Wochentagen länger Arbeitenden Sonnabends nicht arbeiten.
Die getroffene Regelung der Arbeitszeit widerspricht nicht dem Sinne der Anordnung vom 23. November 1918, wonach im Falle einer Verkürzung der Arbeitszeit an Vorabenden der Sonn- und Festtage der Ausfall der Arbeitsstunden an diesen Tagen auf die übrigen Werktage verteilt werden kann. Die Frage ist nur, ob durch die über diese Bestimmung hinausgehende gänzliche Freimadjung des Sonnabends die Interessen der übrigen Belegschaften,
Deutsches Bolt, rüstet Guch mit den Waffen des Geiftes!
zuziehen sei. Dente ist Wiffen Wacht." Und mit dem Wiffen- die Baffen des Geistes Gin Univerfal- Bildungswert ersten Manges, für Kriegsbefchädigte, Raufleute, camte nnd für die ganzen bandwerflichen Berufsarten
ist nur
Die Goldene Bibliothet
der Bildung und des Wissens
| Inhalt:
Nach längerer Aussprache wurde dieser Regelung der Beiträge zugestimmt und beschlossen, daß sie ab 1. Mai wirksam wird. Ferner wurde beschlossen, einen Kampffonds für die Gewertschaft zu schaffen, der aus Bierteljahrsbeiträgen gebildet wird. Die Klasen 1 bis 3 haben 5 M., Riasse 4: 10 M., Klasse 5: 15 M. und Klasse 6: 20 M. zu zahlen.
Die Cohntarife für die Handelshilfsarbeiter für Januar und Februar sowie der Manteltarif sind vom Reichsarbeitsministerium für allgemein verbindlich erklärt. Die Berbindlichkeit beginnt für den Januartarif und den Mantelvertrag ab 1. Januar, für den Februartarif ab 1. Februar. Diesbezügliche Anfragen find an den Deutschen Transportarbeiterverband, Engelufer 24/25, 2 Tr., Zimmer 31, unter Borzeigung des Mitgliedsbuches zu richten.
Bund der technischen Angestellten und Beamten. Mitgliederversammlungen. Seute 7%, Uhr: Wildau , Kasino Wildau; Weften, Bierhaus Bettermann, Pots bamer Str. 54; Nordwest 11, Jugendhaus Rathenower Str 8a. Dienstag 7, Uhr: Lichterfelde - Zehlendorf , Hohenzollern , Hindenburgdamm 93a; Bankow , Rest. Linder, Breitestr. 34.
Zentralverband der Hotelangestellten. Cafételiner und Röche Dienstag nach m. 4 Uhr und Mittwoch vorm. 11 Uhr im Klubhaus, Siegelftr. 2; nachts 1 Uhr im Rofenthaler Hof, Rosenthaler Str. 11-12; Röche Dienstag männliches Silfsperfonal und weibliche Angestellte Dienstag nachts 12% Uhr im Rosenthaler Hof, Rosenthaler Str. 11/12; Seftaurantfeliner Mittwoch vor in 9 Uhr Harmoniesäle, Inval denstr. 1a, Ede Brunnenstraße; Hotelbiener und 8immer mädchen Mittwoch abend 7 Uhr im Klubhaus, Ziegelstr. 2.
Geschäftliche Mitteilungen.
Der Besuch des Babes Calzbrunn( Schlesien ) wird im Inseratenteil der vor
liegenden Ausgabe durch die dortige Badedirection empfohlen.
Berantw. für den redatt. Teil: Franz Klühs . Berlin- Lichterfelde ; für An. zeigen: Th. Glocke, Berlin . Berlag Borwärts. Berlag G. m. b. H., Berlin . Drud: Borwärts- Buchdruckerei u. Berlagsanstalt Baul Ginger u. Co.. Berlin . Lindenstr. 3.
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N. Lenin : Ueber die neue ökonomische Politik Sowjetruß ands| innerhalb der Bauernschaft./ S. Tschernomordik: Die Aufgaben L. Kamenew: Die ökonomische Politik Rublands./ N. Ossinski: des Arbeiterschutzes in der ne en Wirtschaftspolitik Die La e der Landwirtschaft./ M. Chintschuk: Lage und Au Krschischanowski: Die Plauwirtschaft und die Elektrifikation gaben der Genossenschaften. /N. Krestinski: Finanzen und Budget W. Mitjutin: Die Sozialversicherung unter den Verhältnissen P Salutzki: Die vorläufigen Ergebnisse der Parteisäuberung der neuen Wirtschaftspolitik./ A. W.: Die Auswirkung der neuen Resolutionen der Allrussischen Konferenz der Kommunistischen ökonomischen Politik in der Provinz/ P. Girbassow: Theorie Partei Rußlands . Beschlüsse des IX. Allrussischen Sowjet- und Praxis der neu n Wirtschaftspolitik am Ural Art. Cha atow: kongresses./ Leitsätze des Zentralkomitees d r K.P.R. über die Die Kollektivversorgung und die verstaatlichte Industrie. Gewerkschaftsverbände./ A. Andrejew: Die Gewerkschaltsver- S. Strumilin Die Bewegung der Preise und unsere Industrie bände in den vier Jahren der pro etarischen Revolution N. Meschtscherjakow Die neuen Grenzpfähle M. Pokrowski: G. Safarow: Der Kongreß der revolutionären und kommunisti V A. Nekrassow./ P Kerschenzew: Das schöpferische Theater. schen Parteien des Fernen Ostens/ B. Borijan: Die Arbeiter H. Wardin: Die Spaitung in der Kadettenparte./ Die russische kontrolle./ A. Chrjaschtschew Die Evolution der Klassen Revolution in der Emi rantenliteratur.
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