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Eingelaufene Druckschriften.

Bon der Gleichheit, Zeitschrift für die Intereffen der Arbeiterinnen.( Stutts gart, J. H. W. Diez' Berlag) ist uns soeben die Nr. 26 des 4. Jahrganges zugegangen. Aus dem Inhalt dieser Nummer heben wir hervor: Heils­botschaft, Das Maultorbgeset. Aus den Berichten einer amerikanischen Fabrik- Inspektorin. Feuilleton: Des Boltes Heil( Gedicht). Von Robert Seibel. Modernes

Kleine Nachrichten. Bethlehem  . Bon Helene.- Arbeiterinnen- Bewegung.

Die Gleichheit" erscheint alle 14 Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pf., durch die Poft bezogen( eingetragen in ber Reichspost- Bettungsliste für 1894 unter Nr. 2660) beträgt der Abonnementspreis vierteljährlich ohne Bestell­gelb 55 Pf.; unter Kreuzband 85 Pf. Inferatenpreis die zweigespaltene 20

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13. Heft des 13. Jahrganges erschienen. Aus dem Inhalt heben wir hervor: Biglipugli. Der dritte Band des Kapital". Von Ed. Bernstein. III. Bayerns soziale Sonderstellung. Esther Waters. Ein englischer Roman von George Moore  . Besprochen von Edward Aveling  . Notizen: Unausführbarkeit des Kaniz'schen Antrages. Nochmals die Reichspoft Berwaltung. Feuilleton: Die Leute von Jungenhof. Ein Beitrag zur Boltstunde von Ludwig Schiert.( Fortseßung.)

Hendia

Befuchszeit

ausgenommen) im Sommer von 9-3 Uhr, im Winter von 10-3 Uhr,

Meinung, sie habe sich nichts zu schulden kommen lassen und aus der Haft entlassen worden. Seitdem ist Müller spurlos| Db die Verfügung zweckmäßig sei, das gehe natürlich das Ober­flagte beim Gewerbegericht auf Herauszahlung des verschwunden. Obwohl der Vater des ermordeten Kindes, nach Verwaltungsgericht nichts an. Wenn die Stadt Köln   anders Geldes. Im ersten Termin berief sich der Beklagte darauf, der Mittheilung eines Berichterstattters, alles mögliche aufbietet, behandelt werde wie ihre Vororte, dann tönnte sich die Schüßen­daß die Klägerin zum Gesinde gehöre, und ver um Müllers jezigen Aufenthalt zu ermitteln, ist ihm dies bisher gilde höchstens darüber bei der Regierung beschweren. wies auf ihre Strafe. Das Gewerbegericht hielt sich nicht gelungen. Nunmehr sucht der Vater bei der Staats­aber durchaus nicht für unzuständig, es trat in die Verhandlung anwaltschaft den Erlaß eines Steckbriefes gegen Müller zu er­ein. Infolge eines bezüglichen Einwandes mußte darüber Beweis wirken und darauf ein neues Untersuchungsverfahren einzuleiten. erhoben werden, ob die Klägerin 14 Tage vor dem 1. Juni ge- Der Vater ist überzeugt, daß das noch in jüngster Zeit ver­fündigt habe oder nicht. Die Beweiserhebung fiel zu ihren mehrte Belastungsmaterial jezt ausreichen muß, um die Er­Gunsten aus; das Gericht nahm auf grund derselben an, daß die mordung seines Kindes zu fühnen. Erstes Erforderniß ist aber, Klägerin eine vierzehntägige Kündigungsfrist inne hielt. daß Müller wieder festgenommen wird. Kunze wurde verurtheilt, die 25 Mart nebst 5 pCt. Ober Verwaltungsgericht. Wozu nicht der Um­Zinsen zu zahlen. Gründe: Unzweifehaft sei die Klägerin nicht Dienstbote, sondern Gewerbegehilfin ge- tur3" zu gebrauchen ist. Hatte sich da der Vorstand der wesen, da sie im Gewerbebetriebe des Beklagten, der Schüßengilde in Nippes  , einem feit 1888 mit Köln   vereinten Restauration, thätig war. Seien auch die Funktionen einer Vororte der alten Rheinstadt, die Freiheit genommen, laut§ 25 Köchin im und für den Haushalt eines Privaten als solche eines des polizeilich genehmigten Statutes, im Einverständniß mit der von der Bleuen Zeit"( Stuttgart  , J. S. W. Dieg' Berlag) ist soeben das Dienstboten zu betrachten, so werde die Köchin Gewerbe- Generalversammlung, drei Tage für die Abhaltung eines großen gehilfin, wenn, und sei es insoweit, als sie im Gewerbe- Schüßenfestes zu bestimmen, und zwar wählte man drei Tage betrieb der Restauration Der Juni schien den Leuten der geeignetste Da nun die recht des Juni, zeitige Kündigung der Klägerin bewiesen sei, habe der Monat zu sein, einen möglichst großen Ueberschuß zur Deckung Beklagte fein Anrecht auf irgend welche Entschädigung, von Schulden herauszuschlagen. Die Herren dachten und die der einbehaltene Lohn sei zu Unrecht der Klägerin vorenthalten Polizei handelte; sie versagte nämlich die Genehmigung. worden. Die Zuständigkeitserklärung werde durch eine neueste Eine polizeiliche Verordnung vom 2. April 1892 diente ihr als Entscheidung des Straffenats des Rammergerichts gestützt. In Begründung. Der fragliche Ukas bestimmt, daß alle großen alle großen ein und derselben Sache so zu sagen haben also Schöffengericht öffentlichen Luftbarkeiten wie Kirmeß, Schüßenfeste u. s. w. in verschiedener Museen und sonstiger Sehenswürdigkeiten. und Gewerbegericht, von verschiedenen Standpunkten ausgehend, den Vororten Kölns   am letzten Sonntag im August und Altes und Neues Museum am Luftgarten. Besuchszeit täglich, mit verschieden geurtheilt. Hoffentlich wird das Schöffengericht sich den folgenden zwei Tagen stattzufinden hätten. Der Der Schieß- Ausnahme des Montags in den 6 Wintermonaten von 10-3 Uhr, in den 6 Sommermonaten von 9-3 Uhr; Sonntags im April- September 12 bis dem Gewerbegericht in Zukunft anschließen. verein sah sich dadurch geschädigt man bedenke, das Publikum 6 Uhr, Oftober und März 12-5 Uhr, November und Februar 12-4 Uhr, ,, verläuft" sich zu sehr, und der Ueberschuß, wenn einer bleibt, Dezember und Januar 12-3 Uhr( unentgeltlich). Die National: Außer dem Schweichel'schen Morde scheinen noch zwei muß getheilt" werden. Es wurde Beschwerde beim Regierungs- galerie in der Museumsstraße. Besuchszeit Wochentags von 10-3 Uhr andere Mordthaten ungefühnt bleiben zu sollen, welche seit etwa präsidenten und, als Abweisung derselben erfolgte, eine weitere( Montags ausgenommen). Sonntags im April- September von 12 bis 6 Uhr, im März und Oftober 12-5 Uhr, Februar und November 12 bis Jahresfrist begangen worden sind. Am Freitag Vormittag ist Beschwerde beim Oberpräsidenten erhoben, die das gleiche Schick 4 Uhr, Januar und Dezember 12-3 Uhr( unentgeltlich).- Kunstgewerbe­der Schlossergeselle Rudolph Meyte aus Berlin   aus dem Unter- sal theilte. Nun flagte man beim Ober- Verwaltungsgericht Museum, Prinz Albrechtstr. 7. Geöffnet an den Wochentagen( Montags fuchungsgefängniß entlassen und auf freien Fuß gesetzt worden. gegen den Oberpräsidenten auf Aufhebung jener Berfügung. Sonntags, April- September von 12-6 Uhr, Oftober und März 12-5 Uhr, Seit Mitte Juli dieses Jahres saß Meyte unter der Beschuldi Die Gilde besigt nebenbei bemerkt das Recht einer juristischen Per- November und Februar 12-4 Uhr, Dezember und Januar 12-3 Uhr( Unent­gung in Haft, am 7. Juli die Handelsfrau Bertha Lange aus sönlichkeit. Während der Vorstand derselben die Unzweckmäßigkeit der geltlich). Museum für Bölterkunde, Königgrägerstr. 120. Besuchs­Schöneberg ermordet zu haben. Wie erinnerlich wurde die Leiche letzten Augusttage für ein Schüßenfest und insbesondere die Un- Klosterfir. 35. Befuchszeit Sonntags wie im Kunstgewerbe- Museum. Außer­zeit wie im Seunstgewerbe- Museum( unentgeltlich).- hygiene- Museum, der genannten Frau in einem Kornfelde dicht an dem Wege ge- zweckmäßigkeit des gleichzeitigen Stattfindens mehrerer dem Dienstags und Freitags von 10-2 Uhr( unentgeltlich). Museum für funden, welcher sich hinter der Mauer des Zwölf- Apostel- Kirchhofes großer Feste mit bezug auf die Kassenverhältnisse der Schüßen- Naturkunde, Invalidenstr. 42. Besuchszeit Sonntags wie im Kunst­längs des Bahndammes hinzieht und die Friedenauerstraße gilde darlegte, ließ sich der Oberpräsident dahin vernehmen, daß museum für deutsche Bolt strachten und Erzeugnisse bes gewerbe- Museum. Außerdem Montags und Sonnabends von 11-3 Uhr. mit der Rennbahnstraße verbindet. Die Frau war durch zwei es in der Absicht der Regierung liege, die öffentlichen Luftbar ausgewerbes, klosterstr. 36. Jeden Tag mit Ausnahme des Mittwochs den Hals getödtet worden und zwar augenscheinlich feiten erheblich einzuschränken. Uebrigens sei, führte der Beklagte von 11-2 Uhr geöffnet. Eintrittsgeld: Erwachsene 50 Pf., Kinder 25 Pf., mit einem Meijer, welches in ber nächsten Nähe der Zeiche ge- in seiner Zuſchrift aus, das Vorgehen der Regierung aus Zweck- Beer onntags 13-3 lihr, Montags, Dienflags, Donnerſtags, Freitags von funden wurde. Bald nach der That wurde der Schlosser Meyte mäßigkeitsgründen erfolgt, die nachzuprüfen das Ober- Berwaltungs- 111-2 Uhr( unentgeltlich). Rathhaus, Königstraße. Geöffnet täglich. unter dem Verdachte der Thäterschaft gefänglich eingezogen. Das gericht nicht berechtigt wäre. Auf dem Gericht selbst stimmte nun am außer Donnerstag und Freitag von 11-8 Uhr( unentgeltlich). Aussichtsthurm Belastungsmaterial, welches anfangs erdrückend zu sein schien, 21. Dezember der Vertreter der klagenden Schüßengilde einen Wilhelmstr. 92. Sonntags 11-2 Uhr, Wochentags 10-4 Uhr. 60 Pf. Entree. Kunstausstellung des Vereins Berliner   Künstler, ist nun im Laufe der Untersuchung mehr und mehr zusammen großen Sang an den Patriotismus an. Der§ 25 des Sternwarte, Enceplay 3a. Mittwochs und Sonnabends von 9 bis geschrumpft und zuletzt ist so wenig davon übrig geblieben, daß allerhöchst genehmigten Vereinsstatuts berechtige doch den Vor- 11 Uhr Vormittags. Urania  , Wissenschaftliches Theater. Sternwarte. sich die Fortdauer der Untersuchungshaft nicht mehr rechtfertigen stand, das Fest anzusehen und zu arrangiren. Ihm das Invalidenir. 57–62. Geöffnet von 5 Uhr Nachmittags bis 10% Uhr Abends. Entree 50 Pf. Buschlag für Theater von 50 Pf. bis 2 m. Aquarium, ließ. Das Verfahren gegen Mente ist daher eingestellt und der erstere Mecht zu beschneiden, wäre doch wohl nicht zulässig. Bu Schadowfir. 14. Geöffnet von 9-6 Uhr. Entree Sonntags 50 Bf., an jed m Beschuldigte auf freien Fuß gesetzt worden. beachten sei, daß gerade die Schüßenvereine den legten Sonntag im Monat 25 Pf.- Castan's Panoptitum, Friedrich­Der zweite Fall betrifft die Ermordung des Schulmädchens best en Damm gegen den Anarchismus bildeten; panoptitum 10-10 Uhr. Eintrittspreis 50 Pf. Hedwig Franke bei Spandau  , der 14jährigen Tochter des Fischers Sozialdemokraten fänden in die Nippefer Gilde teine Aufnahme. Panorama, Am Lehrter Bahnhof  . Sonntags von 9-9 Uhr. Entree Franke. Die That ist bereits im November v.J. verübt worden. Vor allem diese Schützenvereinigung müsse doch wohl eine 50 Pt.- Neapel- Panorama am Bahnhof Thiergarten, zwei neue Als muthmaßlicher Thäter ist seiner Zeit der Arbeiter Karl überaus gute patriotische Vergangenheit haben, sonst wäre ihr Dioramen: Katakomben des Kapuzinerklosters zu Palermo   und Besuvausbru Sonntags 25 Pf. Eintrittspreis. Das Panorama ift bis 17 Uhr Abends Müller aus Friedrichsfelde   ein 19 jähriger junger Mann doch nicht das Recht einer juristischen Persönlichkeit verliehen zu besichtigen.-80ologif cher Garten, Lugowufer. Sonntags verhaftet worden. Gegen Müller sprachen eine Menge schwerwiegender worden. Angebracht wäre doch, den Geist der Unzufrieden 50 Pf. Borfig's Garten mit Palmenhaus, Alt- Moabit 85-86 Belastungsmomente. Seine spißen Schnabelstiefel paßten genau in beit" nicht noch mehr zu fördern, wa 3 geschehen würde, Eintrittspreis 50 Bf. die Fußspuren, welche der Mörder am Thatorte zurückgelassen hatte; wenn die statutarischen Rechte der Schützengilde beschränkt blieben. die Fingerspitzen Müller's paßten genau in die Eindrücke, welche die Dabei sei hervorzuheben, daß die engere Stadt( Köln  ) nicht von Finger des Mörders erzeugten, als er sein Opfer erwürgte. der betreffenden Polizeiverordnung berührt werde, sondern daß die Müller hat den Besitz derartiger Stiefel bestritten, der Besitz felbe nur ihre Vororte treffe. Der Verein habe sich stets ist ihm aber in unanfechtbarer Weise nachgewiesen worden. tadellos" geführt und stets seine Feste feiern fönnen, wann Müller arbeitete in der fritischen Zeit bei einem Gastwirth in er wollte. Nicht sei es die Absicht des Vereins, häufig Spandau  , dessen Pferdestall in der Richtung nach jenem Wege Luftbarkeiten zu arrangiren, sondern sein Hauptzweck sei, die 1 lag, den die Hedtoig Franke täglich auf dem Wege zur und von Wehrhaftigkeit des deutschen Boltes" au ver­der Schule benutzte, und an welchem sie ermordet worden ist. Aus mehren. Reineswegs ein Vergnügungsverein, nein, ein Verein dem Pferdestalle führte eine Thür nach jenem Wege, Müller tonute mit, idealen Bestrebungen" sei die Nippefer Schützen­daher das Mädchen schon von weitem kommen sehen und ebenso gilde. So schön vorgetragen das nun auch war, das Gericht nicht verständlich. leicht wie unbemerkt erreichen. Müller hatte zur Zeit der That wies dennoch die Klage ab. Der Vorsitzende führte. 198. Sandelt es sich um einen Gastwirth? A in jenem Pferdestalle ein Sielengeschirr mit einer Schmiere ein- aus: Der ablehnende Bescheid des Oberpräsidenten fei E. S. 41. Ohne Mittheilung des Inhaltes des Kontrakts gerieben, die aus Fischthran und Kiehnruß bestand. Genau statthaft, wenn die Versagung der Festesgenehmigung läßt sich Ihre Frage nicht beantworten. folche Schmierflecke wurden am Halse wie an den Kleidern der für die Tage im Juni auf einen der Punkte 16. B. II. Der Sachverhalt, wie Sie angeben, ist nicht Leiche bemerkt. Als er in Tegelort verhaftet wurde, bestritt er des eingereichten Programms mit Recht zuträfe. Bezüglich verständlich. dem Gendarmen, die Hedwig Franke zu kennen und gestand des Preisschießens und des Konzerts sei dies ja nicht der Fall, Junger Parteigenosse, Neuhaldensleben. Sie müssen diesen Umstand erst nach längerem Zeugnen zu. Diese Verdachts- aber bezüglich der vorgesehenen Tanz- und sonstigen Lusibar- die Sachlage genau darlegen, insbesondere angeben, ob ein momente müssen seitens der Staatsanwaltschaft nicht für aus- feiten.. Nach bestehenden Gesetzen 2c. sei die Polizei berechtigt, Testament vorhanden ist. reichend erachtet worden sein, denn das Verfahren gegen Müller die öffentlichen Luftbarkeiten einzuschränken, mithin tönne nicht A. H. Kommen Sie in unsere juristische Sprechstunde, deren ist bereits seit einiger Zeit eingestellt und der Beschuldigte angenommen werden, daß dieselbe willkürlich gehandelt habe.

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