2. Beilage zum„, Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Nr. 1.
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Dienstag, den 1. Januar 1895.
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12. Jahrg.
Versammlungen.
die Gemeindeschule zur Armenschule" herabdrücke, die Kinder die Schlüssel hole, damit niemand bei ihrer Heimkunft Die Berliner Gemeindesdale der Wohlhabenden daraus verscheuche u. s. w. Aber dieser in der Nacht gestört werde. Trotzdem habe Frau Böhl feiert zu Neujahr ein Jubiläum. Am 22. Dezember 1869, Standpunkt ist, wo er auf Ueberzeugung beruht, doch nur der Sch. ihr längeres Ausbleiben in übler Weise vergolten, inalso jett vor 25 Jahren, beschloß die Stadtverordneten bei einem außergewöhnlich hohen Grad von sagen wir: dem sie dieselbe am 3. Dezember zum 1. Januar kündigte und Versammlung unentgeltlichkeit des Gemeindeschul- von Kurzsichtigkeit möglich. In der Schulgeldfrage waren am Abend desselben Tages entließ, oder vielmehr sie sozusagen von 1869 weitblickender. Sie be hinauswarf. Böhl bestritt, daß die Klägerin entlassen worden Unterrichts für alle Kinder, bis dahin waren nur arme die Kommunalbehörden Kinder vom Schulgeld frei gewesen und schon wenige Tage griffen, daß gerade das jedem umsonst Zugängliche und sei, und behauptete, dieselbe wäre von selbst fortgelaufen. nachher, am 1. Januar 1870, trat der Beschluß in Kraft. Damit ihm von Rechts wegen Zukommende kein Almosen mehr ist. Sie Diefer Angabe gegenüber erklärte aber der Vertreter der begann ein neuer Abschnitt in der Entwickelung der Gemeinde- erwarteten nicht, daß die wenigen zahlenden Eltern ihre Kinder Klägerin auf das bestimmteste, er sei dabei gewesen, als die Klägerin schule. Wie diese sich seit jenem wichtigen Beschluß gestaltet hat, wieder aus der Gemeindeschule nehmen würden, weil sie sich das von Böhl unter ausdrücklicher Betonung des Umstandes, daß sie ist zusammenhängend dargestellt in einer vom Stadtschul- Almosen" nicht aufdrängen" lassen wollten, sondern daß von seiner Frau hinausgeworfen, ihre Papiere 2c. verlangte; ferner, Inspektor 3 wid im Auftrage der Schuldeputation verfaßten im Gegentheil nun erst die Besserfituirten in größerer Zahl ihre daß in seiner( des Vertreters der Klägerin) und Böhl's Gegenwart die Frau des Beklagten zu Gästen gesagt habe, die Klägerin Denkschrift: Entwickelung des Berliner Gebisherige Scheu vor der Gemeindeschule ablegen würden. meindeschul. Wesens von 1878 bis zur Gegen Die Erwartung ging in Erfüllung, soweit es möglich sei entlassen worden, weil sie zu spät nach Hause fam. Zur wart". Den Anlaß zu dieser Schrift gab die Er- war. Es war freilich nur in bescheidenem Umfange mög- Sprache kam noch, daß der Beklagte sich am 7. Dezember gc= öffnung der 200. Gemeindeschule im Herbst 1893, aber lich. Die Gemeindeschule wurde nicht noch mehr zur legentlich eines polizeilichen Vergleichsversuchs bereit erklärt erschienen ist sie erst jetzt, also gerade zu rechter Zeit, um Armenschule herabgedrückt, aber sie wurde auch nicht zur hatte, die Klägerin wieder in Dienst zu nehmen, ohne daß diese doppelt als Jubiläumsgabe zu dienen. Sie berücksichtigt be- allgemeinen Boltsschule. Gemeindeschul Bildung berechtigt darauf einging. Der Vorsitzende Leo belehrte den Vertreter der sonders die Zeit von 1878-93, behandelt aber auch 1870-78 nicht zum einjährigen Militärdienst und verschafft selten eine Klägerin, daß man nur dann eine Entschädigung für entgangenen ziemlich ausführlich und bietet für 1820-69 wenigstens einen einträgliche und geachtete Stellung in der Gesellschaft. Schon Verdienst verlangen tönne, wenn man nicht selbst die Schuld an Ueberblick. Sie schließt sich an die vom Magistrat heraus das schloß den Gemeindeschulbesuch für die Kinder der eigentlich dem Verlust trage, daß also bestenfalls der Klägerin eine Ent gegebenen großen Berichte über die Gemeindeverwaltung Ber- Reichen nach wie vor aus, und daß er auch als Vorstufe für schädigung für die Tage vom 3. bis 7. Dezember zugesprochen lins" an und macht sich auch die dort ausgesprochenen Ansichten höhere Schulen nicht zu beliebt wurde, dafür sorgten gerade die werden könnte; er rieth deshalb zu einem Vergleich. Der Be. im allgemeinen zu eigen. Der Grundgedante, der durch das Kommunalbehörden durch Errichtung zahlreicher Borschulen. flagte verpflichtete sich denn auch, der Klägerin 6,50 M. zu ganze Buch geht, ist also hier wie dort etwa der: Was wir ge- 3war famen 1870 und 71 sofort Tausende aus den schulgeld- zahlen, zu welcher Summe er verurtheilt worden wäre, wenn fchaffen haben, ist großartig, und was davon etwa nicht groß pflichtigen Schulen herüber, sodaß diese sich merklich leerten. Aber die Klägerin den Nachweis der Richtigkeit ihrer Behauptungen artig ist, das fonnte doch nicht schöner gemacht werden. Diese ein großer Theil der Eltern jener Tausende scheint sich in Ver- erbracht hätte. lebereinstimmung ist begreiflich, wenn ein Stadtschul- Inspektor im hältnissen befunden zu haben, in denen man zwar noch nicht Auftrage der Schuldeputation über die Steindeschule schreibt. für die Armenpflege reif ist oder sein will, aber doch auch nichts Wir batten nichts anderes erwartet. Die Uebereinstimmung er in die Suppe zu brocken hat. Nachher mäßigte sich der Zustrom ftreckt sich aber auch auf den Schulgeldaufhebungs: Beschluß, was bald, und in den„ Gründerjahren" kehrte sich das Verhältniß wir nach der ablehnenden Haltung, die die Kommunalbehörden sogar wieder um, sodaß schon 1872 die schulgeldpflichtigen Zur Saalsperre. Die Berliner Lokalkommission hatte zu in neuerer Zeit einer verwandten Frage gegenüber bewiesen haben, Schulen um mehr Kinder zunahmen als die unentgeltliche Ge- ihrer letzten Sigung auch die Mitglieder der Lokalkommissionen beinahe nicht mehr erwartet hätten. meindeschule. Das ist Beweis genug, daß die Erwerbs- der Vororte geladen und sich eingehend mit der Saalfrage" Daß die Einführung der allgemeinen Unentgeltlichkeit des verhältnisse für die Beliebtheit" der Gemeindeschule mehr beschäftigt. Die Konferenz seite selbst für den Fall, daß die Unterrichts ein Gewinn für die Berliner Gemeindeschule war, bestimmend sind als alles andere. Und so ist es heute auch noch. Kommission der„ Saalverweigerer" die Sperre aufhebt, in die hat ihre Entwickelung bestätigt. Sie ging hervor aus der Die Gemeindeschule ist in der Hauptsache doch eine Schule für Vorstände von Gewerkschaften, Vereinen 2c. sowie in die Kommunal- Armenschule", die 1850 Kommunalschule" und 1863 Unbemittelte geblieben. Die wenigen Kinder vornehmerer" einzelnen Genossen das Vertrauen, daß sie ihrerseits nicht Gemeindeschule" genannt wurde. Zwid schildert, wie wenig Eltern verschwinden in der Menge der anderen, und von den eher derartige Lokale betreten und zu Festlichkeiten oder diefe auch nachher noch von den zahlenden Schichten des Bürger- Berhältnissen dieser Eltern dürfte meist das oben Gesagte Bersammlungen miethen werden, bis sie seitens der Berliner standes für deren Kinder begehrt wurde, und wie sie thatsächlich gelten. Der Gedanke also, alle Kinder auf derselben Schul- Lokalkommission respektive der Kommission des betreffenden noch immer trotz ihres Namens die Armenschule" von ehemals bank zu vereinen und wenigstens zu Anfang in derselben Weise Ortes freigegeben sind. Ueber die Freigabe eines Saales in der war". Wer zahlen konnte, schickte sein Kind in eine Privatschule zu unterrichten, ist seiner Berwirklichung noch sehr fern, Umgegend Berlins entscheiden die Genoffen des jeweiligen Ortes oder in eine höhere Lehranstalt. Diese Sachlage", sagt Zwick, und muß es bleiben, so lange nicht die Volksschule mit in möglichster Uebereinstimmung mit den Berliner Genossen; in war feine befriedigende, sie behinderte die äußere Entwicklung, den höheren Schulen organisch zu einem einheitlichen Ganzen Berlin selbst entscheidet nach Anhörung des betheiligten Kreises und sie drückte die Unterrichts- und Erziehungserfolge herab, weil verbunden wird und von allen Kindern besucht werden muß. die gesammte Lokalkommission, in letzter Instanz eine zu diesem der besser fituirte Bürgerstand seine Kinder von den sogenannten Das Ziel, die Unterschiede zwischen arm und reich wenigstens 3weck einzuberufende Volksversammlung. Mitte Januar wird Armenkindern fernhielt." Man beachte diesen Say! Er sagt in der Volksschule zu beseitigen" und so eine Annäherung der die erste und alsdann alle 14 Tage eine Lokalliste erscheinen; bis nicht blos, daß die Kinder des zablungsfähigen Bürgerstandes" verschiedenen Volksklassen anzubahnen", ist vollends nicht erreicht dahin ist die am Sonnabend, den 22. Dezember, im ,, Borwärts" verdurch größere Befähigung und Gefittung das Niveau der von ihnen worden. Diese Wirkung von der Schule, selbst von einer a II- öffentlichte Lokalliste wohl zu beachten. Daß nur solche Säle besuchten Schulen haben, sondern auch, daß der Bürgerstand" sich ge meinen Volksschule erwarten zu wollen, solange der Unter- freigegeben werden, die unentgeltlich für politische wie nicht bieten läßt, was das Proletariat ruhig hinnimmt, daß der schied zwischen arm und reich außerhalb der Schule fortbesteht, gewertschaftliche Versammlungen zu haben sind und deren InBürgerstand", viel ,, begehrlicher" als das Proletariat, sobald es seine das ist, gelinde gefagt, naiv. haber sich verpflichten, bei Arbeiterfestlichkeiten Musiker und Kinder in die Gemeindeschule schickt, mehr Schulen und Daraus, daß nur ein Theil des Bürgerstandes", der Bedienungspersonal nur aus den Arbeitsnachweisen der bez. Drbessere verlangt und so indirekt die Entwicklung der Schule weniger zahlungsfähige, sich mit der Gemeindeschule befreundet ganisation zu entnehmen, versteht sich aus der ganzen Sachlage fördert. Zwick fagt, daß sich aus der Schulgeld- Aufhebung für hat, erklärt es sich, daß die Entwicklung der unentgeltlichen von selbst. die Gemeindeverwaltung die Pflicht ergab, den Besuch der Berliner Gemeindeschule nicht gehalten hat, was sie anfangs Alle Zuschriften, welche die Lokalfrage betreffen, find an Die Gemeindeschule allen Kindern zu ermöglichen, und fährt dann versprach." Begehrlichkeit" des Bürgerstandes" hat Karl Scholz, Berlin SD., Wrangelstr. 32 part. zu richten. fort: Der Pflicht mußte nicht blos genügt, es mußte ihr in gewirkt, aber die Wirkung hielt nicht vor. Der innere Ausbau besserer Weise genügt werden und zwar so, daß alle Ein- ist stehen geblieben, und in der äußeren Organisation sind sogar richtungen der nunmehrigen Gemeindeschule die gerechtfertigten Rückschritte gemacht worden. Das Proletariat hat oft genug Vergolder 2c. Vom 26. bis 29. Dezember tagten im Zubeil' Ansprüche aller, auch der begüterten Mitbürger befriedigen und dagegen protestirt, natürlich ohne Erfolg. Ob die Gemeinde- schen Lokale die Vertreter des Verbandes der im Ver das Urtheil aller Sachverständigen auch ohne Furcht nnd Sorge schule die unbemittelten Mitbürger befriedigte, was liegt golder und verwandten Betrieben beschäf= ertragen könnten." Man wollte also und die durch Zwid's daran? Dem Begüterten wollte man sie einrichten, wie er tigten Arbeiter und Arbeiterinnen zur Erledigung Mund sprechende Echult eputation billigt das noch heute ausdrück- sie wünschte, obwohl er sie umsonst hatte. Nachdem der aber einer sehr umfangreichen Tagesordnung. Anwesend waren 13 lich dem Begüterten, falls ihm die Gemeindeschule nicht gefiel, nicht ausgeblieben ist, verweist man dem Unbemittelten seine Begehr- Delegirte aus den einzelnen Filialorten, außerdem als der österreichisch ungarischen Kollegenschaft antworten: Sei froh, daß Du sie umsonst bast", sondern er sollte lichfeit":" Sei froh, daß Du sie umsonst haft, verlange sie nicht Vertreter für Dänemark P. Jensenfie so haben, wie er sie forderte. Es ist flar, daß unter diesen noch besser, das ist unbescheiden." Möge das Proletariat sich D. Kirillo Wien und Umständen der Gemeindeschule eine große Zukunft beschieden sein diese Antwort merken. Sie darf nicht vergessen werden, wenn Kopenhagen ; im Auftrage der General Rommission wohnte mußte, falls es wirklich gelang, den Bürgerstand" für sie zu ge- das Jubiläum der unentgeltlichen Berliner Gemeindeschule ge- den Verhandlungen der Vorsitzende des Zimmerer - Verbandes winnen. Um das aber zu erreichen, mußte ihr endgiltig der feiert wird. Charakter einer Armenschule" genommen werden.
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Gerichts- Beitung.
Gewerbegericht.
Gerade diese Wirkung erwartete man von der allgemeinen Unentgeltlichkeit des Unterrichts. Wir hoffen nicht, daß irgend einer unserer Leser diese Jdee mit einem erstaunten Nanu?!" begleiten wird. Wahr ist, daß heute das Schulgeld, wenn es noch bestände, bestimmt nicht aus obigem Grunde abgeschafft würde, Kammer VI. Sigung vom 27. Dezember 1894. Vom Gastdaß man vielmehr das Gespenst der Armenschule" gegen die wirth E. Böhl, Frankfurter Allee 74, E. Böhl, Frankfurter Allee 74, beansprucht das Schulgeldaufhebung verwenden würde. Man denke an die Be- Restaurations- Dienstmädchen Schönfeld Lohn, Kost- und Logis: handlung, die nicht nur der Magistratsvertreter, sondern auch Entschädigung für die Zeit vom 3. bis zum 31. Dezember. Ihr die bürgerlich gefinnte Mehrheit der Stadtverordneten- Versamm Vertreter führte zur Begründung der Klage folgendes aus: Am lung 1890 und 91 dem sozialdemokratischen Antrage auf allgemein 2. Dezember, ihrem Geburtstage, hätte die Klägerin von Herrn unentgeltliche Gewährung von Lehrmitteln an Gemeindeschul- Böhl Erlaubniß erhalten, länger als sonst an Ausgehtagen fortfinder widerfahren ließ. Das sei eine Wohlthat, ein Almosen, bleiben zu dürfen. Nur die von der Klägerin auch erfüllte das nicht verlangt werde, nicht aufgedrängt werden dürfe, das Bedingung sei gestellt worden, daß sie sich um 11 Uhr
( Schluß.)
Ein weiteres Nachspiel zum 18. Januar bildete der Prozeß Pawlowicz, welcher mit einer Verurtheilung zu 14 Tagen Gefängniß endete.
Der Monat Juni wurde vorzugsweise durch den Bierboykott und gerichtliche Verhandlungen gegen Genossen ausgefüllt.
Am 1. tagten gleichzeitig 18 Voltsversammlungen in Sachen des Bierboykotts, denen am 7. weitere 4 von der Frauen- Agitationstommission einberufene Boykottversammlungen und am 15. Die Proklamation der Saalsperre feitens eines Theiles der Saal inhaber folgten.
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Am 4. wurde Genosse Robert Schmidt, Redakteur des Vorwärts", von der Anklage, den§ 166 des Straf Gesetzbuchs verlegt zu haben, freigesprochen.
Am 9. wurde Genosse Dr. Zadek wegen Beleidigung der Reserve Offiziere des preußischen Heeres zu 300 M. Geldstrafe Derurtheilt.
Am 11. fanden 31 Volksversammlungen in Berlin und Umgegend statt, von welchen der Boykott über sämmtliche Ringbrauereien verhängt wurde.
Der 17. sah den Genossen Pötsch, Redakteur des Vorwärts", wiederum vor Gericht. Derfelbe wurde wegen Zeugnißverweigerung mit 50 M. Geldstrafe belegt.
Am 26. erfolgte das Begräbniß des Schlossers Albert Tittel und der Frau Anna Horn, am 27. dasjenige der Frau Emilie Metzke auf dem Friedhofe der Freireligiösen Gemeinde. Am 27. wurde ferner die Genossin Sophie Christine Franz wegen Aufreizung zum Widerstande gegen die Staatsgewalt zu 14 Tagen Gefängniß verurtheilt.
Am gleichen Tage wurden 39 Gewerkschaftsversammlungen, troß der Saalsperre, in Sachen des Bierboykotts abgehalten. Der Monat August führte sich mit drei am 1. abgehaltenen Frauen- Boykottversammlungen ein.
Am 12. wurde dem Genossen Rudolf Kohlhardt ein ehrenvolles Begräbniß auf dem Friedhofe der Freireligiösen Gemeinde. Der 24. brachte abermals 37 Volksversammlungen in Berlin und Umgegend in Sachen des Bierboykotts.
Am 28. wurde die Genoffin Fräulein Agnes Wabniß auf der Ruhestätte der Märzgefallenen im Friedrichshain durch eigene Hand vergiftet aufgefunden. Dieselbe stand vor dem Antritt einer zehnmonatigen Gefängnißstrafe wegen Majestätsbeleidigung. Der 30. brachte noch eine Verurtheilung des Genossen Franz Am 18. wurde Genosse Stadthagen wegen Beleidigung des Woyciechowsky, Redakteurs der Gazeta Robotnicza", wegen BeBürgermeisters in Liebenwalde mit 100 M. Geldstrafe belegt, leidigung durch die Presse zu 3 Monaten Gefängniß. dagegen von der Anklage des Hausfriedensbruchs freigesprochen. Der Monat September begann mit den am 1. und 2. Am 20. erhielt Genosse Stadthagen wegen Richterbeleidi- stattgehabten Lassalle- Feiern, die größtentheils in Versammlungen gung, begangen in seiner Eigenschaft als Vertheidiger in den bestanden. Straffachen Beus und Fritsche, 4 Monate Gefängniß. Am 2. sand das imposante Leichenbegängniß der Genossin Am 25. wurde Genosse Kokosky, Redakteur der Neuen Fräulein Agnes Wabnitz von der Leichenhalle auf dem Friedhofe Welt ", wegen Beschimpfung von Einrichtungen der katholischen der Freireligiösen Gemeinde aus statt. Kirche zu 1 Monat Gefängniß verurtheilt.
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Der 29. brachte schließlich noch dem Genossen Pößsch, Redakteur des Vorwärts", eine Geldstrafe von 3 M. wegen Nichtaufnahme einer Berichtigung ein.
Auch im Monat Juli stand der Bierboykott im Vordergrunde des allgemeinen Interesses.
Am 5. versuchte das Gewerbegericht vergeblich vermittelnd in den Streit einzugreifen.
Am 2. trat auch die Konferenz der Metallarbeiter der Provinz Brandenburg , einberufen vom Deutschen Metallarbeiter Verbande, zusammen, die indessen aus formellen Gründen der polizeilichen Auflösung verfiel.
Wegen Beleidigung des Amtsvorstehers in Steglit wurde am 10. Genosse Raspar mit 30 M. Geldstrafe belegt.
Zur Abwechslung wurden am 13. im sechsten Wahlkreise Haussuchungen nach verbotenen Schriften vorgenommen.
Zweite Generalversammlung des Verbandes der
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Schrader bei. Der Bericht des Vorsitzenden Höpfner fonstatirt, daß der Verband seit der vor drei Jahren in Köln abgehaltenen Generalversammlung nennenswerthe Fortschritte nicht gemacht hat. Zum theil ist die Agitation erschwert durch die Zersplitterung der Industrie, andererseits macht sich das Bestreben geltend, die Fabrikation, veranlaßt durch die Steigerung der französischen Holzzölle, in das Ausland, nach Frankreich zu verlegen; immerhin ist die Organisation( ca. 900 Mitglieder zählt der Verband) angesichts der verhältnißmäßig geringen Zahl der im Gewerbe thätigen Personen keine der schlechtesten. In drei Jahren, Oktober 1891-94, hat die Hauptkasse vereinnahmt resp. verausgabt 8216,98 M. und 6518,21 M., intl. eines alten Be standes find in der Kaffe jezt vorhanden 8880,70 M. Das Organ das seit einiger Zeit erscheinende ,, Korrespondenzblatt" pertritt erforderte die Stelle des eingegangenen Blattes Solidarität"-
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Die Parteikonferenz der Provinz Brandenburg , die vorzugsweise über die Landagitation Berathungen pflog, trat am 16. in Berlin zusammen. Am 17. wurde wiederum Genosse Pößsch, Redakteur des Vorwärts", wegen Nichtaufnahme einer Berichtigung zu 6 M. Geldstrafe verurtheilt.
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Ihm folgte am 18. Genosse Zachau, Redakteur des„ Sozialde mofrat". Derselbe wurde wegen Bergehens gegen§ 111 des Strafgesetzbuches, Aufforderung zum Ungehorsam gegen die Ge sebe, zu 6 Monaten Gefängniß verurtheilt.
Protest gegen die Praxis des Gewerbegerichts erhoben am 24. elf gleichzeitig tagende Gewerbegerichtswähler- Versammlungen. Am 25. erhielt Genosse Dupont, Redakteur der BildhauerBeitung", wegen Beleidigung von Streifbrechern 4 Wochen Ges fängniß.
Die Ersatzwahlen zum Berliner Gewerbegericht fanden am 26. statt und endeten mit einem glänzenden Siege der Sozialdemokraten.
Am 28. fanden in allen sechs Wahlkreisen Parteiversammlungen statt zwecks Wahl von Delegirten zum Parteitage in Frankfurt a. M. und Berichterstattung von der Brandenburger Parteikonferenz.
Der 29. brachte im Bierkriege einen Waffenstillstand. An diesem Tage fand zum ersten Male eine Besprechung zwischen der Boykottkommission und Vertretern der Brauereien und Saalverweigerer statt.
Der Monat Ottober wurde eingeleitet am 2. durch ein Nachspiel zum„ Gummischlauch- Prozeß". Wegen Beleidigung des Landgerichts- Direktors Brausewetter wurde Genosse Pößsch Redakteur des Vorwärts", in eine Geldstrafe von 600 Mark genommen.
Ihm folgte Genosse Mar Schippel, Redakteur des„ Sozialdemokrat", welcher am 8. wegen Richterbeleidigung zu 3 Monaten Gefängniß verurtheilt wurde. Der Antrag des Staatsanwalts lautete auf 600 M. Geldstrafe.
Wegen Majestätsbeleidigung erhielt am 5. Maurer Deumig 9 Monate Gefängniß; wegen Beleidigung der Unteroffiziere der Mechaniker Leonhardt aus Friedrichshagen 1 Woche Gefängniß. Am 7. sprachen sich 5 Tabatarbeiter- Bersammlungen gegen die Steuerprojekte der Regierung aus.
Die am 18. wieder aufgenommenen Verhandlungen in Sachen