Englisches Vertrauen.
Auf diese Ausführung folgte eine Aussprache, worauf 21t- 1 minom erklärte, der Gedankenaustausch sei nützlich gewesen. Wenn London , 27. Juni. ( WIB.)„ Daily Mail" erfährt, das er die Sache richtig verstanden habe, so würde die Unterfommission britische Schahzamt prüfe ein Memorandum der Repara- felbft die Garantien für die Kredite besprechen und die Russen nicht fionstommiffion über die Möglichkeiten für Deutsch - an Leute außerhalb der Konferenz verweisen. Unter diesen Umland, die Forderungen der Alliierten zu erfüllen, sowie über die ständen set er bereit, jebe Auskunft zu erteilen, die besten Methoden für die Steuerpolitik der deutschen man verlange. Regierung. Die Grundzüge des Memorandums würden auf der Haager Konferenz bekanntgegeben werden. Man hoffe, bis zum nächsten Monat ein Einvernehmen in diesen Fragen erzielt zu haben, und daß Lloyd George dann in der Lage sein werde,' mif Poincaré in Paris zufammenzukommen.
getaucht sind.
Reuter erfährt bezüglich der Lage in Deutschland infolge der Ermordung Rathenaus, daß in maßgebenden Kreisen in London Petne besondere Furcht vor den deutschen Reaktionären herrsche. Man sei der Ansicht, daß die jetzige deutsche Regierung imftande ist, allem entgegenzutreten, und daß kein Grund für die Alarmgerüchte besteht, die von gewisser Seite aufDer Schriftsteller Dr. Artur Lynch veröffentlicht im„ Evening Standard" einen Artikel über Berlin von heute, in dem er die Wirkung der Friedensbedingungen auf die arbeitenden Klassen der Bevölkerung prüft, und zu dem Ergebnis kommt, daß eine Abänderung des Versailler Bertrages notwendig fei, auch im Intereffe Englands und Frankreichs selbst,
Deutsche Wiederaufbauarbeit.
dern megen der Berbindlichkeitserklärung. Der Gedante, eine Bes bindlichkeitserklärung nur dann zu erlassen, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Behörde, die hierüber entscheidet, in ihrer Mehrheit zugestimmt haben, scheint deshalb außerordentlich erwägenswert.
Diese Stellungnahme der Arbeitgeber- Zeitung" ist durchaus nicht überraschend. Sie entspricht vollkommen der Stellung, die die norwegischen Unternehmer gegen das Zwangsschiedsverfahren einnahmen, während die Kommunisten und die kommunistischen Ge werkschaften für das Zwangsschiedsverfahren eintraten.
Der Streit im Buttergroßhandel ist beendet durch Verhandlung mit den Arbeitgebern vor dem Demobilmachungskommissar am Am Montag tagte in Böfers Festsälen enie Versammlung der 26. Juni. Eine am gleichen Tage stattgefundene Versammlung der Funktionäre des Gemeinde- und Staatsarbeiterverbandes, die ein- Streifenden nahm den Bericht der Verhandlungskommission entgegen stimmig folgende Resolution annahm: und erklärte sich mit der getroffenen Vereinbarung einverstanden. „ Die anwesenden Funktionäre des Gemeinde- und Staats- Die Arbeit ist am Dienstag früh in allen Betrieben wieder aufAtentats auf den Reichsminister Dr. Rathenau die dringnde For- find im Verbandsbureau des Transportarbeiterverbandes, Engelarbeiterverbandes richten an die Regierung anläßlich des scheußlichen genommen worden. Ausfertigungen der getroffenen Bereinbarungen derung, nunmehr eine gründliche Säuberung der Reichs-, ufer 24/25, Zimmer 38 oder Zimmer 31, gegen Vorzeigung des Staats- und Kommunalverwaltungen vorzunehmen. Sie sprechen Mitgliedsbuches zu haben. die Erwartung aus, daß es nicht wie am 9. November und nach dem Rapp- Butsch bei leeren Versprechungen bleibt und daß zur Namhaftmachung der in Frage kommenden Beamten auf die Anführungen der zuständigen Betriebsräte ausreichend Gewicht gelegt wird. Insbesondere erwarten sie eine fofortige Abberufung des gänzlich untauglichen Reichsministers und feines Stabes, sowie eine Amnestie für alle politischen Märtyrer der Arbeiterbewegung." Borher war eine Neuregelung der Lokalbeiträge beschloffen worden, die die Beiträge wie die Unterstützungssäge der Geldent wertung anpaßt. Die Neuregelung unterliegt jedoch noch der Urabstimmung.
Bürgerlicher Landarbeiterschuh.
Ein französischer Plan für die besetzten Gebiete. Paris , 27. Juni. ( WTB.) Der Minister für die öffentlichen Arbeiten Le Trocquer hat der Presse mitgeteilt, daß er in vollem Einverständnis mit dem Ministerpräsidenten Poincaré seit Beginn des Jahres einen Plan ausarbeite, um mit deutschen Arbeitern und deutschem Material außerhalb der hemaligen im 13. Ausschuß beraten. Das Gesez soll dazu dienen, den wirt Im Reichstag wurde in diesen Tagen die Bachtschuhordnung Kampfzone große öffentliche Arbeiten ausführen zu schaftlich Schwachen zu stüßen, ihn vor härten zu bewahren. Bon lassen. Als solche Arbeiten bezeichnet der Minister Flußregulierun- diesem Gesichtspunkt aus stellten namens der sozialdemokratischen gen, den Bau von großen elektrischen Eisenbahnlinien, den Bau Fraktion der Vorsitzende des Deutschen Landarbeiterverbandes von Eisenbahnen selbst, Hafenbauten und Schaffung innerer Wasser- Schmidt und der Bezirksleiter des D. L. B. in Ostpreußen Jäder ftraßen. Im ganzen handle es sich um ein Programm, das die einen Antrag: im§ 1b Absatz 1 unter a eine Ziffer einzufügen mit Summe von 18½ Milliarden Franten erreiche, worin folgendem Wortlaut: 3. daß das Deputatland der landwirtallerdings etwa 6 Milliarden Franken eingerechnet feien für Material, fchaftlichen Arbeiter bis zum Ablauf des Wirtschaftsdas Deutschland nicht liefern könne. Bei den Flußregulie. jahrs dem Deputanten zur vollen Nutzung verbleibt". rungen handle es sich um die Rhône , die Dordogne , die Tinée, geordnete Behrens, im Nebenamt Vorsitzender des christlichen Diefer Antrag wurde jedoch, nachdem der deutschnationale Abden Verdon und die Truyère. Für die inneren Wasserstraßen seien Bentralverbandes der Landarbeiter, dagegen gesprochen 50 Millionen ausgeworfen, wovon 40 Proz. auf die Arbeitslöhne hatte, mit allen bürgerlichen gegen die sozialistischen Stimmen a b- fämen. Die französische Delegation bet der Reparationskommission gelehnt. Der deutschnationale Borsitzende des dyristlichen Land habe den Entwurf bereits in Händen, und ein internationaler arbeiterverbandes berief sich darauf, daß der Bandarbeiter durch Ausschuß unter dem Vorsiz des Unterstaatssekretärs Colrat prüfe den§ 18 bereits genügend geschüßt sei. Nun steht allerdings in zurzeit den Entwurf. Nach§ 19, Anner 2, sei die Möglichkeit der diesem Paragraphen, daß der landwirtschaftliche Arbeiter bei vorVerwendung deutscher Arbeiter und deutscher Materialien für alle zeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses einen seinen bisherigen Arbeiten vorgesehen, die die alliierten und affoziierten Regierungen Leistungen entsprechenden Anteil erhalten soll. zur Entwicklung ihres industriellen und wirtschaftlichen Lebens ausführen lassen könnten, wenn die Reparationskommiffion thre Genehmigung erteilt habe.
Nach einigen Blättern hat wohl die Reparations tommission die Entscheidung, doch müßten die Verhandlungen über die auszuführenden großen Arbeiten Arbeiten von Delegierten der französischen Regierung direkt mit Deutschland geführt werden, wie es bei dem Wiesbadener Abkommen und feinen Zusatzverträgen der Fall gewesen sei.
Neue Besoldungsordnung in Oesterreich. Wien, 27. Juni .( WTB.) Die Regierung hat im Nationalrat einen Gespeentwurf eingebracht, durch den die Sätze der über das Besoldungsgesetz hinausgehenden Bezüge der Bundesange stellten geregelt werden sollen. Der Gesetzentwurf foll unter Anwendung aller gefchäftsordnungsmäßig zulässigen Abkürzungen der Beratung behandelt werden. Die Regierung betrachtet den Gefeßentwurf, infofern er endlose Berhandlungen über Gehaltsforde rungen und unregelmäßige Auszahlungen der Bezüge in Butunft usschaltet, als wesentlichen Teil des Ausgabenabbaues, den er Finanzminister unter den unerläßlichen Reformen angefündigt at. Der Nationalrat wird in der nächsten Woche ununterbrochen rbeiten, um bis etwa zum 10. Juli die Grundlage für die finanzielle teugestaltung Desterreichs zu legen.
Die Errichtung der Notenbank. Wien, 27. Juni .( Wiener Korrbureau.) In der heutigen Sizung es Nationalrats brachte die Regierung den Entwurf, betreffend die richtung der neuen Rotenbant, ein. Der Entwurf entspricht im ntlichen den seinerzeitigen Mitteilungen des Finanzminifters. besonderer Wichtigkeit ist die Bestimmung der Vorlage, daß der Staat die neue Bank für Zwecke des Staatstredits nicht in Anspruch nehmen darf, ohne daß er den vollen Gegenwert der bezogenen Noten oder Devisen leistet. Dadurch ist der weiteren Ausgabe ungedeckter Noten und dem Fortschreiten der Noteninflation ein Ende gesetzt. Selbstverständlich dürfen auch nicht Staatsnoten in Verkehr gebracht werden. Die wichtigste Aufgabe der Bank wird es sein, die Krone mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln vor weiterer Entwertung zu schützen.
Die Konferenz im Haag.
Wie sieht es damit in der Braris aus? Ein Deputant wird am 30. Mai aus einem geringfügigen Grunde entlassen, jetzt hat er nach dem§ 18 der vorläufigen Landarbeitsordnung Anspruch auf den anteiligen Ertrag der Ernte, d. h. in diesem Falle unter Zu grundelegung von durchschnittlich 60 Zentnern Kartoffelertrag pro Morgen( Kartoffelland gilt als Sommerlohn) 60: 6-10 × 2-20 Zentner. Der Deputant, der nur auf Deputat angewiesen ist, erhält für den kommenden Winter 20 Zentner Kartoffeln. Der Barlohn genügt knapp, die Steuern und sonstigen Abgaben zu bestreiten. Woher soll das Geld genommen werden, um Kartoffein zu kaufen? Das Deputat des Deputanten muß mit dazu verwendet werden, um den so sehr niedrig bezahlten Hofgänger zu entlohnen
resp. zu beköstigen.
für unseren Antrag zu stimmen. Umso mehr bestand diese Pflicht eines jeden sozial denkenden Menschen wäre es gewesen, Pflicht für den deutschynationalen Borsigenben des Zentralverbandes, Behrens.
Der nene Lohntarif der Gemeindearbeiter. Zu dem für die Gemeindearbeiter Groß- Berfins vom Magiftrat bemilligten neuen Lohntarif wurde am Montag abend in einer über füllten Versammlung der Funktionäre Stellung genommen. Der Bericht wurde von Bolenste gegeben.
Bor Eintritt in die eigentliche Tagesordnung forderte dieser auf, einmütig an dem Demonstrationsstreit teilzunehmen und hinsichtlich dessen Ausführung die Bekanntmachung in der sozialiftischen Presse zu beachten.
Wirtschaft
Ein Steuerprogramm.
Die von dem ADGB ., der AfA, der USP. und der Sozialdemo fratie vor mehreren Monaten eingesetzte Kommission zur Beratung der Sachwerterfassung hat vor wenigen Wochen ihre Arbeiten abgeschlossen und in Leitfäße zusammengefaßt. Die Gr zialdemokratische Reichstagsfraktion hat das Ergebnis der Beratu gen besprochen und war der Auffassung, daß vor einer endgültigen Beschlußfassung der Leitfäße zur öffentlichen Diskussion gestellt wer Leitfäge als Antrag eingereicht. Der Wortlaut ist folgender: den müssen. Inzwischen hat die Reichstagsfraktion der USP. die gefeges in der Fassung vom 8. April 1922 der Körperschaftssteuer 1. Alle Körperschaften, die auf Grund des Körperschaftssteuerunterliegen, haben bis 31. Dezember 1922 ihre Rapitalanteile um ein Drittel zu erhöhen und dem Reich abzutreten. Von jeder weiteren Erhöhung ist der vierte Teil an das Reich zu übertragen. Das Reich nimmt im Verhältnis seines Besitzes an allen aus der Gesetzgebung oder den Gesellschaftssatzungen sich ergebenden Rechten teil.
die mehr als 100 Arbeitnehmer beschäftigen, oder ein Anlagefapital 2. Allen Unternehmungen in Industrie, Handel und Berkehr, von mehr als 1 Million Mart haben, ist durch Reichsgesetz die Pflicht zur Körperschaftsbildung aufzuerlegen.
3. Betriebe, die der Körperschaftsform nicht unterliegen, find durch eine Reichsgewerbesteuer in Höhe von einem Biertel des Reinertrages zu erfassen. Den Interessen von Ländern und Gemeinden ist dabei voll Rechnung zu tragen.
4. Auf jedes inländische, nicht durch 1 und 3 erfaßte Grundvermögen, sofern es eine festzusetzende Höhe übersteigt, wird zugunsten des Reiches an erster Stelle eine Grundschuld in Höhe eines Biertels des von dem abgabepflichtigen Eigentümer angegebe nen Wertes eingetragen.
Das Reich übernimmt ein Viertel der hypothetarischen Lasten, bte am 31. Dezember 1922 auf inländischem unbeweglichen Vermögen beruhen, jedoch nur bis zu einem höchstbetrag von drei Vierteln der Grundschuld.
Die Fälle mehrfachen Grundbefizes, deren Einzelwert die Freigrenze nicht erreicht, hat das Gesetz zu regeln.
5. Jeder abgabepflichtige Eigentümer inländischen Grundverzuständigen Finanzamt bis zum 31. Dezember 1922 anzugeben. mögens hat den Wert dieses Bermögens selbst einzuschätzen und dem
6. Der 3insfuß der Grundschuld wird alljährlich festAber wie fann ein Deutschynationaler ernstlich die Interessen gefeßt. Für das Jahr 1923 beträgt er 5 Proz. Für die späteren Jahre der Landarbeiter vertreten? Was die Kommunisten betrifft, so wird er jeweils vor dem 1. Oktober unter Berücksichtigung der inneren überlassen sie die Arbeit in den Ausschüssen natürlich den sozial- Rauffraft der Mart durch Gesetz bestimmt. Bhrasen zu dreichen. Die Landarbeiter werden aus diesem Bei- dische unbewegliche Bermögen zu dem 60 fachen der Jahres. demokratischen Abgeordneten und begnügen sich, in Bersammlungen 7. Das Reich ist bis zum 31. Dezember 1932 berechtigt, inlänfpiel ertennen, wo ihre wahren Freunde sind und welche Organi zinjen der Grundschuld zuzüglich eines Aufschlages von 20 Broz. fation ihre Intereffen wirklich vertritt. zu übernehmen. Uebt jedoch das Reich dieses Recht nicht bis zum 31. Dezember 1923 aus, so hat es vor Ausübung dieses Rechts dem Abgabepflichtigen von dieser Absicht Kenntnis zu geben und ihm anheimzustellen, binnen vier Wochen seine Einschätzung um mindestens 20 Proz. zu erhöhen. Nimmt der Abgabepflichtige die Erhöhung nicht vor, so hat das Reich das Vermögen zu dem 60fachen der Jahreszinsen der Grundschuld zuzüglich 20 Broz. zu übernehmen. Nimmt jedoch der Abgabepflichtige die Erhöhung vor, so wird zugunsten des Reiches eine weitere Grundschuld in Höhe eines Biertes des Mehrbetrages eingetragen. Die neue Schähung hat dann für das Uebernahmerecht des Reiches die gleiche Bedeutung, nie wenn Dann ging der Redner in längeren Ausführungen näher auf die Verhandlungen mit den Magistratsvertretern über die Lohnforderun- fie bis zum 31. Dezember 1922 abgegeben worden wäre. gen ein und hob hervor, daß bei diesen der Wille zu einer Verständi8. Abgabefrei sind: a) die Länder; b) die Gemeinden und gung vorhanden war. Er wies schließlich auf den gedruckt vorliegen. Gemeindeverbände aller Art; c) Handelskammern, Gewerbekammern, den Bericht hin, nach dem die Löhne ab 1. Juni festgesezt sind, wie Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern und ähnliche öffentmir fie bereits in der Hauptsache veröffentlicht haben. lich- rechtliche Berufsvertretungen sowie wirtschaftliche Verbände ohne Berhältnisse längst überholt find, so daß sie nur als eine Abzah- schaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist; d) die Anstalten der reichs. Der Redner bemerkte zu diesen Lohnfäßen, daß sie durch die öffentlich- rechtlichen Charakter, deren Zweck nicht auf einen virt ung für Monat Juni gelten könnten. Es werde erforderlich sein, gesetzlichen Unfall-, Invaliden-, Krankenversicherung und Versicherung wieder mit neuen Forderungen vorzugehen, den ursprünglichen For für Angestellte; e) Bensions-, Witwen-, Waisen-, Sterbe-, Kranten, derungen sei man ziemlich nahe gekommen. Großtariftommiffion und Unterstützungskassen und Kaffen ähnlicher Art; f) Universitäten, HochLohnfartell find nach reiflicher Ueberlegung zu dem Entschluß ge- schulen und ähnliche Anstalten und Gesellschaften; g) Stiftungen, Ankommen, die Annahme dieser Tariffähe zu empfehlen. Nach kurzer Aussprache stimmte die Bersammlung gegen menige stalten, Rassen oder Personenvereinigungen, soweit sie ohne Beschrän Stimmen für die Annahme und war auch damit einverstanden, daß fung auf einen bestimmten engeren Personenkreis mildtätigen oder gemeinnüßigen Zweden dienen; h) Politische Parteien und Vereine.
Arbeitgeber und Schlichtungsordnung.
Haag, 27. Juni .( EP.) Die Vortonferenz hat drei Unter= tommissionen eingefeßt, und zwar für Schulden, Privateigentum und Kredite. Die Russen haben nur eine Kommission von einer Ürabstimmung abgesehen werden soll. gebildet, die daher mit den erwähnten Kommissionen nacheinander verhandeln wird. Frankreich wird sich bei den Berhandlungen auf Besprechungen in der Kreditkommission beschränken. Der Borschlag der Russen, zu Anfang nur die Kreditfragen zu behandeln, wurde angenommen. Die Kreditkommission tagte schon heute morgen und faßte den Beschluß, die Ruffen einzuladen, in einer Gesamtfizung Borschläge zu machen. Diese fombinierte Sißung wurde heute nachmittag 4 Uhr abgehalten.
Beginn der Verhandlungen. Hang, 27. Juni .( Haager Korrespondenzbureau.) Die Unterfommission für die Kredite hielt heute ihre erste Sigung ab. Litminiom erklärte, er sei bereit, Auskunft zu erteilen und zu empfangen, aber er möchte wissen, welche Fragen er beantworten müsse. Auch wolle er erst wissen, welche Fragen er beantworten müsse. Auch wolle er erst wiffen, ob Rußland überhaupt redite bekommen würde.
Der britische Delegierte Hilton Young fagte, er tönne Litminom auf die Frage, ob Rußland Kredite bekomme, feine Antwort geben, solange er nicht die Auskunft htte, die Rußland selbst geben fönne. Er würde nicht hier sein, wenn er nicht hoffte, eine Basis für Kredite zu finden. Ob wir diese Basis finden werden, fuhr er fort, hängt zum großen Teil von der Arbeit der beiden anderen Unterfommiffionen ab. Wenn in der russischen Kommission be= friedigende Ergebnisse erzielt werden, wird es möglich sein, unseren Regierungen anheim zu geben, Kredite für die Unterstügung des russischen Handels zu garantieren.
9. Durch besondere Gesetze sind die nach den vorstehenden Borschlägen nicht erfaßten Einkommen und Vermögen heranzuziehen In der Arbeitgeber- Zeitung" nimmt das bekannte Mitglied der Diese Gesetze müssen eine der Leistungsfähigkeit entsprechende und der volksparteilichen Reichstagsfraktion, Professor Moldenhauer, in fozialen Gerechtigkeit Genüge leiftende Gleichmäßigkeit der Besteue einem Leitartikel Stellung zur Schlichtungsordnung. Da ist es nun rung von Einkommen und Bermögen jeder Art gewährleisten. interessant, festzustellen, daß Moldenhauer, nach platonischen Sym- Erbrecht ist dahin zu ändern, a) daß das Erbrecht der Berwand10. Das gegenwärtige, sozialen Ansprüchen nicht genügende pathieerklärungen für den Grundgedanken" der Schlichtungsordnung, ten der dritten und folgenden Ordnungen aufgehoben wird; b) daß schreibt: der Reichsfiskus geseglicher Erbe wird, wenn zur Zeit des Erbfalles Bei der Prüfung im einzelnen muß man sehr sorgfältig ab- meber ein erbfähiger Berwandter noch ein Ehegatte vorhanden ist. wägen und berücksichtigen, daß alle Zwangs- und Strafmaß Dieses gesetzliche Erbrecht des Fiskus darf weder durch Testament nahmen wahrscheinlich immer einseitig wirken. Man wird den Arbeitgeber immer faffen fönnen. Man wird(§ 1937 bis 1940), noch durch Erbvertrag(§ 1941) ausgeschlossen oder gegen eine große Zahl von tausenden und hun beeinträchtigt werden. Vermächtnisse oder Auflagen zugunsten geSerttausenden Streitenden niemals durch meinnütziger, wohltätiger, fultureller und religiöser Zwecke sind zu greifen tönnen. Aus dem Grunde wird man von vornherein läffig, dürfen aber in ihrer Gesamtheit ein Biertel des Nachlasses und sehr vorsichtig untersuchen müssen, ob die Schlich 100 000 Goldmart nicht übersteigen; c) daß auch beim Vorhandensein tungsordnung Licht und Schatten auch gleichmäßig verteilt. von Erben der ersten und zweiten Ordnung oder eines Ehegatten der Fistus, soweit der Erbanfall des einzelnen berufenen Erben 100 000 Goldmark übersteigen würde, einen Erbanspruch auf den Wert des Ueberschusses hat. Der betroffene Erbe tann verlangen, daß an Stelle der Herauszahlung des Ueberschußwertes der Fiskus für einen Anspruch durch Einräumung eines entsprechenden Miteigentums an dem dem Erben zufallenden Nachlaß oder Nachlaßteil befriedigt
Einer der umstrittensten Paragraphen ist naturgemäß auch der Baragraph 110 sowie die folgenden über die Berbindlich feitserklärung. Wenn man sich auf gewerkschaftlicher Seite scharf gegen den Anrufungszwang mendet, andererseits aber den Verbindlichkeitserklärungen starf das Wort redet, so ist das offenbar unlogisch. Wenn man schon einmal so weitgehende Bin dungen verlangt, fann man auch den Anrufungszwang nicht aus schließen. Die Berbindlichkeitserklärungen wird man aber mit allen wird." Rautelen bersehen müssen, sonst werden nach australischem Muster die Streifs tatsächlich Berantw. für den redakt. Teil: Franz Alihs Berlin- Lichterfelde; für An eher zunehmen nicht wegen des Anrufungszwangs, fon- Borwärts- Buchdruckerei u. Berlagsanstalt Baul Singer u. Co., Berlin, Lindenstr.& eigen: Th. Glode, Berlin. Berlag Borwärts- Berlag G. m. b. S., Berlin. Drud: