Rein Haustonto wird angesammelt, wenn das Haus erst nach nach Berlin gekommen, in der Hoffnung, hier Arbeit zu dem 1. Januar 1920 erworben ist, falls nicht der Erwerb durch finden. Als ihr dies nicht gelang, geriet sie in schlechte Gesellunmittelbaren Erbanfall eintrat. Hiervon werden infolge der auf schaft und warf sich schließlich dem Lafter in die Arme. Der Andem Grundstücksmarkte herrschenden Spekulationssucht auch zahlreiche geflagte heiratete sie, obwohl er Kenntnis von ihrem Lebenswandel Berliner Häuser betroffen. Nach dem 1. Januar 1920 heißt soviel hatte und zwang fie fogar unter Drohungen und Mihhandlungen, vernehmung fortgesetzt. Als erster Zeuge wird Stabsarzt Dr. Bel mie mit Wirkung vom 1. Januar ab", da der maßgebliche Zeitpunkt weiter auf die Straße zu gehen. Schließlich erstattete die Frau tret Wilmersdorf vernommen, der über den Angeklagten nur gutes die Eintragung des Besitzrechtes im Grundbuche ist und natürlich Strafanzeige, und Dussom wurde verhaftet. Im Polizeigewahrsam ausfagt. Der Zeuge Heinz Frenzel, Kaufmann in Frankfurt niemand ein Haus vom 2. Januar ab erwirbt. Bei allen diesen machte er die Bekanntschaft des Mitangeklagten Afluth, der gerade am Main , war Zugführer- Stellvertreter beim Roten Kreuz. Er hat offenbaren oder verschleierten Spekulationskäufen nimmt das Reichs- entlaffen werden sollte. Schnell entschlossen machte er diesem den in Vervain von einer Frau Bertrand, einer sehr gebildeten Dame, mietengesetz einen Kaufpreis unter Berechnung der vorhandenen Vorschlag, fich gegen 3ahlung von 1000 Marf für gehört, daß in dem Lazarett des Dr. Michelson beispiellofe 3u. Mängel an. Hat der Käufer diese Mängel gefannt oder Du som auszugeben. Afluth nahm den Borschlag an, der stände herrschten. Die Beamten der Intendantur hätten das bemußte er fie tennen, so hat er nach dem völlig klaren Wort richtige Duffom wurde entlassen und der falle tätigt. In Vervain hörte der Zeuge zufällig ein Gespräch zwischen laut des Reichsmietengefeßes auf die Gewährung von blieb in haft. Die Geschichte fam erst dadurch heraus, daß die Dr. Beltret und Dr. Michelson, in dem er gesagt habe, in Effry mitteln für große Instandsegungsarbeiten zur Frau D. unter dem Zwange ihres Mannes einen Brief an den Unter- ginge es glänzend, er habe gutes Quartier, guter Bein Beseitigung folcher Mängel überhaupt teinerlei fuchungsrichter schrieb, in welchem sie die Angaben in ihrer Anzeige ei angekommen, von der Jagd fäme er nicht fort, das Klagen habe Anspruch, zum Beispiel nicht für Mängel und fortlaufende sehr für falsch erklärte. Die Geschworenen folgten bezüglich der in- er den Kranten abgewöhnt. Beltret habe erwidert: Dann macht ihr fostspielige Reparaturen, die durch ein fehlerhaft angelegtes Dach tellektuellen Urkundenfälschung den Rechtsausführungen der Ver- nur noch Sterberapporté, worauf michelson sagte, das wäre das entstehen. teidiger, daß die Angeklagten nicht mit einer nochmaligen Berfonalien- einfachste, was folle man mit der hier fiel ein burschitoser Ausaufnahme rechnen fonnten, und verneinten in dieser Beziehung die brud wie„ Bagage" oder" Schweinebande", an den der Zeuge aber Unter dem Eindrud dieses Ge Schuldfragen, so daß die Angeklagten wegen des Verbrechens, durch sich nicht genau erinnern fann. welches sich erst die Zuständigkeit des Schwurgerichts ergab, frei fpräches und den sonstigen Anschuldigungen über Michelson hat der gefprochen werden mußten. Wegen der Zuhälterei erfonnte das Ge- Seuge eine Antiageschrift für das Kriegsgericht richt auf 1% Jahre Gefängnis unter Anrechnung von sieben aufgestellt, von deren Absendung er aber aus Besorgnis von mili Monaten Untersuchungshaft. tärischen Nachteilen Abstand genommen habe. Diese Schrift hat er aber Herrn Bertrand in Laron vorgelesen. Am 1. Juni 1920 hat der Zeuge die ganzen Borgänge in einer Eingabe an das Darstellung eher noch abgeschwächt habe. Sowohl ber Angetlagte Auswärtige 2 mt zusammengefaßt, in der er sagt, daß er seine wie Dr. Beltret tönnen sich an ein derartiges Gespräch nicht
Sie sollte so schöne Augen haben... Berleumdungen gegen einen Wohnungsamtsvorsitzenden. Daß man mit scherzhaft gemeinten Aeußerungen sehr vorsichtig sein muß, hat der Stadtrat Radtke in seiner Eigenschaft als Leiter des Neuköllner Wohnungsamts in einer für ihn sehr unangenehmen Weise erfahren müssen.
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Ein Deutschvölkischer.
Man schreibt uns: Am Sonabend, dem Tage der Ermordung Rathenaus, fand in Schöneiche bei Friedrichshagen eine Ber fammlung des Grundbesigervereins statt. Aus Mitgliederkreisen fam der Antrag, sich zu Ehren des ermordeten Ministers von den Plätzen zu erheben. Der erste Vorsitzende, Telegraphenoberjetretär Ernst Schulz aus Schön eiche, bedienstet beim Bo stamt Friedrichshagen, lehnte als Borsigender diesen Antrag ab und sagte: R athenau ge hörte zu ben zwanzig Juden, die Deutschland regieren", er lehne es ab, den Antrag einzubringen. Er wurde darauf gezwungen, fein Amt als Bersihender niederzulegen. Der Antrag, sich von den Plätzen zu erheben, fam nachher durch, und der Herr Telegraphenoberfefretär Schulz aus Friedrichshagen blieb als Einziger auf feinem Plate fißen.
Wegen verleumderischer Beleidigung war die Dentistin Frau Irmgard Luttig, geb. Kersten angeklagt. Das Schöffen gericht Neukölln hatte die Angeklagte auf Grund folgenden Sachverhalts zu drei Wochen Gefängnis verurteilt: Sie erzählte eines Abends in einem Restaurant in Neukölln in Gegenwart mehrerer Beugen, der Stadtrat Radtke habe ihr als Wohnungssuchende er flärt, sie werde nur dann eine Wohnung von ihm erhalten, wenn fie ihren Bräutigam laufen lasse und die Seine werde. Er habe sie auch an demselben Abend zu Kempinski zu einer Flasche eingeladen und dabei geäußert: Sie haben folchen Einfluß auf mich und so schöne Augen, daß ich mir von Ihnen gern 30 3ähne ziehen lassen würde." Diese Erzählung gab Anlaß zu allerlei Gerüchten über die amtliche Tätigkeit des Stadtrats, so daß dieser schweren Angriffen ausgesetzt war. Der Zeuge Radtte erklärte unter seinem Eide in bestimmtester Form, daß derartige Worte niemals gebraucht habe und nur einmal in Gegenwart der ganzen Wohnungskommission scherzhaft Rede ist, werden sie es wohl auch als Bestechung auffassen, wenn ich geäußert habe:„ Da soviel von Bestechungen am Wohnungsamt die fage: Ziehen Sie jetzt erst mal hier jedem ein Duhend Zähne!" Gegen das vorerwähnte Urteil legte Rechtsanwalt Bahn Berufung ein und machte geltend, daß die damals angetrunkenen Zeugen die Aeußerung der Angeklagten nicht richtig wiebergegeben hätten. Die Berufungsstraffammer jah jedoch eine Berleumdung als festgestellt an, beließ es bei der erkannten Strafe, billigte der bis 1 Uhr, am 1. und legten Werktage im Monat 8 bis 6 Uhr) Angeklagten aber mit Rücksicht auf ihre Unbescholtenheit die bedingte Begnadigung zu, wenn sie binnen einer Frist von fedys Monaten 2000 m. an die Staatstaffe zahle.
Das Opfer einer Ehe.
Für den Mann zur Diebin geworden. Die Tragödie einer Ehe wurde fürzlich in einer Verhandlung aufgerollt, welche die Straffammer des Landgerichts II beschäftigte. Angellagt wegen gemeinschaftlichen Diebstahls waren der Kaufmann Anton Wellenger und dessen Ehefrau Alice W. geb. Graham- Lepce. Beide Angeklagte entstammen sehr guten Familien. Frau W. hat ihrem Ehemann außer einem sehr wertvollen Familienschmuck und großen Kunstschäßen eine viele hunderttausend Mart betragene Bar. mitgift mit in die Ehe gebracht. Obwohl es sich um eine reine Liebesheir at handelte, soll W., der aus einer vornehmen polnischen Familie stammt, das riesige Bermögen feiner Frau in ganz furzer Zeit in Saus und Braus mit anderen Frauen burchgebracht haben, so daß seine Frau, die trozdem nicht von ihm ließ, nach und nach ihre wertvolle Einrichtung verkaufte, um das Leben fristen zu können. In einer gewissen Notlage foll Frau W. auch selbst davor nicht zurückgeschreckt sein, im Einver ständnis mit ihrem Manne Diebstähle zu begehen. Seit längerer Zeit verkehrte das Ehepaar W. mit einer Privatiere Seit längerer Zeit verfehrte das Ehepaar M. mit einer Brivatiere Buttel in Schöneberg , welche sie eines Tages in geschickter Form im Laufe des Gesprächs darauf brachten, ihnen ihren Familienfchmud zu zeigen. Nachdem sie so den Aufbewahrungsort des Schmudes erfahren hatten, eigneten sie sich einige Tage später den Schmud an, der einen Wert von mehreren hunderttausend Mark hatte. Noch übler lag der zweite Fall, in dem sich die Angeklagte mit einer Frau Schwarzkopf, von der sie wußte, daß sie vermögend war, in einem Café getroffen hatte, in dem schon ihr Mann mit einem angeblichen Herrn de Planté faß. Die beiden Herren begannen ein galantes Augenspiel mit den Damen und sprachen fie schließlich an, wobei sich Wellenger als„ Baron de Berdi" vorstellte. Es wurde gemeinsam eine Weinreise unternommen, bei der sich der Herr Baron der Frau Sch. freundschaftlich näherte. Gegen Morgen wurde in der Wohnung der Frau Sch. der Motta eingenommen. Hierbei entwendete die Angetlagte Goldsachen im Werte von mehreren
tausend Mart.
Bor Gericht beantragte der Staatsanwalt je 2 Jahre Gefängnis, während Rechtsanwalt Dr. Bindar für die Ehefrau W. als ftraf mildernd darauf hinwies, daß die in einem gewissen Hörigkeitsver hältnis zu ihrem Manne gestanden habe, dem sie tatsächlich Millionen geopfert habe. Das Gericht erfannte gegen den Ehemann auf Jahr und 9 Monate und gegen die Frau auf 9 Monate Gefängnis.
Ein Kerckhoffprozeß.
群
erinnern.
stände nichts aussagen.
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Zeuge Frenzel fann aus eigener Wahrnehmung über Mißverschiedentlich Krante bei irgendwelchen Bergehen, z. B. Rauchen, Zeuge Arno Müller, damals Sanitätsfergeant, gibt zu, daß vom Perfonal geprügelt
wurden. Inspektor Martens habe felbst einmal geprügelt. Bon der Bereidigung des Zeugen wird Abstand genommen, weil er im Verbacht steht, felbft an Straftaten beteiligt zu fein.
Zeuge Amtsgerichtsrat Otto Bahrenhold, feinerzeit Adjutant der Etappenfommandantur in Dizy- le- Gros, hat den dentbar besten Eindrud von Dr. Michelson. Zeuge Tofahrn, Arzt in Gollnow , befundet, daß der Angeklagte sich große Mühe mit der Berpflegung gegeben habe. Besonders schwierig war bie Aufrechterhaltung der Ordnung, weil sich die Gefangenen felbst nicht untereinander vertragen fonnten. In mancher Beziehung ist vielleicht nicht scharf genug zugegriffen worden.
Strakenbahn- Fahrpreisermäßigung für Jugendliche. ( Fahrpreis für Kinder, gegenwärtig 2 M.) an Jugendliche beiderlei Bufolge Beschlusses des Magistrats Berlin werden vom 1. Jufi b. 3. ab Fahrscheine zu ermäßigtem Breise für eine einfache Fahrt Geschlechts( Lehrlinge und Schüler) vom 14. bis zum vollendeten 17. Lebensjahre durch die Schaffner ausgegeben gegen Vorzeigung in Dizy- le- Gros, glaubt, daß der Angeklagte in ärztlicher Hinsicht Zeuge Berwalter Richter, seinerzeit im Bureau des Lazaretts Straßenbahn( Leipziger Platz 14, Werktags 9 bis 3, Sonnabends baß unter den Russen häufig Brügeleien stattfanden. Auf eines besonderen, Don der Hauptausgabestelle der Berliner feine Pflicht vollauf getan habe, Beuge Karl Kämmer befundet, Befragen gibt er zu, daß Dr. Michelson ihn selbst einmal verwarnt habe, die Russen zu schlagen mit den Worten Gehauen wird hier nicht". Darauf hat Dr. Michelson einen entsprechenden Befehl er. Widerfäßlichkeiten, bei Berteilung von Brot usw. geäußert:„ Caßt laffen. Andererseits aber hat Dr. Michelson bei Meldungen über euch das nicht gefallen, hauf den Kerls mal hinter die Löffeln". Zeuge Arzt Dr. Lejerne hat ohne Reibung mit dem Angeflagten zusammen gearbeitet. Daß Gefangene geslagen aber nicht tragisch genommen, auch von den Gefangenen nicht. wurden, auch mit einem Stod, fei vorgekommen. Es wurde Matthes vernommen. Der Zeuge rühmt an dem Angeklagten Nach einer halbstündigen Pause wird der Studienrat Walter feine Intelligenz, Energie und seine Organisationsfähigkeit. Troydem sei der Angeklagte
gegen eine Gebühr von 2 M. ausgestellten Berechtigungsscheins. 3meds Erlangung des Berechtigungsscheins sind der Hauptausgabe stelle vorzulegen: a) die Geburtsurkunde oder ein anderer amtlicher Ausweis über das Alter, b) ein Ausweis zur Erlangung des Berechtigungsscheins, und zwar von Schülern: eine Bescheinigung der Schule, von Lehrlingen: eine Bescheinigung des Arbeitgebers fowie Lehrvertrag und fämtliche etwaigen Nachträge hierzu. Die der Hauptausgabestelle und auf allen Bahnhöfen der Berliner Bescheinigungen find auf besonderen Bordrucken auszufüllen, die bei Straßenbahn erhältlich find. Andere Bescheinigungen werden nicht anerkannt. Erforderlich ist auch eine unaufgezogene Photographie in der Größe 40x40 Zentimeter.
Die Ausdehnung der Linie 96 abgelehnt. feine Zierde des Heeres Bezirksamt erfucht, beim Berliner Magistrat mit aller Entschieden interessierte die Krantenbehandlung weniger als die Organisations. Die Tempelhofer Bezirksversammlung hatte einstimmig bas gewesen, namentlich in bezug auf seine Dienstauffassung. Ihm heit dahin vorstellig zu werden, daß die Linie 96 nicht lediglich frage. Weiter ist dem Angeklagten eine gewisse Neigung zum mit Cinfegwagen, sondern wieder als ständige Linie, zum Herrenleben nachzusagen. Er hielt ein Reitpfers, bas mindesten während der Geschäftsstusinden bis 8 Uhr abends be- Weizen erhielt, einen Rassehund, der auch nicht schlecht geAntrag abgelehnt mit der Begründung, die wiederholten Küche entsprach nicht dem Stil, der sonst in Lazaretten üblich war. trieben werde. Das Verkehrsamt der Stadt hat diesen füttert wurde, einen überaus stattlichen Hühnerhof. Seine Feststellungen hätten ergeben, daß der Berkehr mit dem Betrieb Er hatte einen Roch fünftler unter dem Bersonal, der in der der Linie 96 bis 8,13 ühr früh ab Mariendorf und nachmittags on 1,58 bis 7,18 Uhr ab Französische Straße gut bedient werde. Hauptsache für ihn da war. 1918 lei auch ein friegsgerigt liches Verfahren gegen den Angeslagten eingeleitet worden. mit Rücksicht auf die Wirtschaftlichkeit des Betriebes sei die Aus- lleber die Frage der Mißhandlungen äußert sich der Zeuge, daß sic dehnung des Fahrplans nicht vertreibar". eine Art illegitime Strafgemalt herausgebildet hätte. Zeuge Bertsch bestätigt, daß geprügelt wurde. Der folgende wird wegen Berdachts der Mittäterschaft zunächst ebenfalls nicht Zeuge, Oberlandinspektor Merten, in Effry Lazarettinspektor. bereidigt. Der Zeuge, der auf dem ersten Bormarsch mit feinem Lazarett in die Hände der Franzosen gefallen war und später in Genf ausgetauscht wurde, führt in sichtlicher Erregung aus, wenn er manchmal schärfer zugegriffen habe, so sei das aus dem Ge. fühl heraus zu begreifen, mit dem er
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Arbeitsausschuß für Siedler Fahrpreisermäßigungen. Der Reichswirtschaftsrat hat, wie die PPN. hören, einen besonderen Arbeits ausschuß eingefeßt, der einen bei ihm eingegangenen Antrag, eine Prüfung der Frage der erhöhten Bororitarife und eine Ermäßigung der Preise der Monatstarten dritter Klasse für Siedler vorzunehmen, beraten foll. Zu diesem Zwede wird der Ausschuß am Mittwoch, den 5. Juli, eine Sigung abhalten.
Empfang der Krefelder Sänger in Berlin . Am gestrigen Donnerstag mittag traf der dreihunderttöpfige Krefelder Männer. aus der Kriegsgefangenfchaft zurückgekehrt gefangverein im Sonderzuge in Berlin am Lehrter Bahnhof ein, sprechen. Der Beuge gibt zu, fleine förperliche Strafen ausgeteilt war. Er hätte Szenen erlebt, die jedem menschlichen Gefühl Hohn empfangen von Bertretern verschiedener Berliner Gesangvereine. Nachmittags fand ein offizieller Empfang der Gänger im Kultus u haben, bestreitet dagegen ganz entschieden, Kranke oder Geministerium statt. Ministerialdirektor Nenntwig hielt den Kre- prügelt zu haben. Er wendet sich gegen die Methode der franzö fangene im Auftrage des Angeflagten oder aus eigenem Antrieb ge. feldern eine herzliche Begrüßungsansprache. Bom Berliner Ober- fifchen Regierung, nur Belaftungszeugen aufzubieten, nicht aber bürgermeister Böh wurde der Krefelder Sängervorstand, der Entlastungszeugen. Biele Prügeleien hätten unter den Gefangenen vorausgefahren war, bereits am Mittwoch empfangen. selbst stattgefunden.
Bom Amtsvorsteher in Rangsdorf werden wir im Anschluß an unfere Notiz über die Sonnenwendfeier im Freibad Rangsdorf darauf aufmerksam gemacht, daß Sonnabend abend, am Tage der Mordtat, dort noch nichts von einem Berbot monarchistischer Sonnenmendfeiern für den Streis Teltow befannt war und aus diesem Demonstrationen nicht gegeben war. Die Besichtigung der FeuerGrunde eine gefeßliche Handhabe zum Berbot derartiger ſtelle durch den Amtsvorsteher geschah lediglich im fe uerpolizeitichen Interesse und gehört zu feinen Obliegenheiten.
Der Zeuge wird vereidigt. Ebenso wird die Bereidigung des Zeugen Müller nachgeholt. Um 4% Uhr wird die Verhandlung auf Freitag vormittag 9 Uhr vertagt.
Sport.
Rennen an Orunewald am Donnerstag, ben 20. Juni.
Im Anschluß an die Borgänge bei den Deutschen Reichswerten toar auch im Vorwärts" vom 24. November 1920 unter der Ueberschrift Metallische Ethi f" ein Artifel erschienen, welcher 1. Rennen. 1. Roderich( 3. Stys). Tot.: 18:10. Ferner Tiefen: den Reichstagsabg. van den Kerchoff in die Konkurrenzstreitig. Walhall , Cfardasfürstin( gef.). feiten der beteiligten Firmen hineinzog und ihm namentlich vor Sprachschule für Proletarier. Anfang Juli beginnen die neuen 2. Rennen. 1. Cib( R. Bär), 2. Trompeter II( Abolph), 3. St. actin ( M. Müller). Tot.: 67:10, Plag: 24, 17: 10. Ferner Tiefen: Radiola, Menito. warf, daß er als Abgeordneter für die eine oder die andere Partei Anfängerkurse in englisch ( 2bendunterricht) der Genossinnen 3. Rennen. 1. Brunella( 3. Stys), 3. Batella( Cdler), 8. Offensive tätig gewesen sei. Für diesen Artikel hatte der damals am Bor- und Genossen ohne Borkenntnisse. Anmeldungen am Freitag,( annchen). Eot.: 68: 10, Blag: 22, 10, 21:10. Ferner liefen: Schwarzblau, wärts" tätige Redakteur Dr. Werner Beifer verantwortlich ge- den 30. Juni und Sonnabend, den 1. Juli von 5 bis 8 Uhr abends Talisman, Furchtlos, Stochob( gef.). 4. Rennen. zeichnet. Bereits im Januar 1921 hatte der Abg. van den Kerchoff in der 24. Gemeindeschule Hinter der Garnisonfirche, Zimmer 7( Gorsler). Tot.: 49:10, Blag: 16, 15, 19: 10. Ferner liefen: Sucifer, notbart, 1. Donner( Adolph), 2. Perfeus( Teichmann), 3. fden Lie Strafanzeige megen Beleidigung gegen Dr. P. erstattet und die Mähe Bahnhof Börse). Orfus( gef.), Schipper. Staatsanwaltschaft hatte megen des vorliegenden öffentlichen Inter 5. Rennen. 1. Ordensritter( Rardel), 2. Connenrose( Bismark), effes das Verfahren von Amts wegen aufgenommen. Der Prozeß Schöneberg , Marstraße 5, feiert mit seiner Frau Augufte, s. Billehart( v. Bachman). Tot.: 31:10, plag: 14, 13:10. Ferner Tiefen: Ein alter Parteigenosse, ber 73 Jahre alte Wilhelm Groffe, 3. Medusa ( Einfinger). Eot.: 42: 10, Tlah: 16, 14:10. Ferner Nef: Teifi. 6. Rennen. 1. Duhr- Spike( o. Belger), 2. Feldherr( o. Berchem), zog sich bis jest hin, da mehrere Termine der Bertagung anheim- geb. Krüger heute Freitag das Fest der goldenen Hochzeit. Genosse Bolat, Citel, Ban Demon. fielen, da der Hauptzeuge, der Fabritant Wagner, nicht erschienen Groffe ist seit fast 50 Jahren gewertschaftlich organi 7. Rennen. 1. Nitt. Blaubart( Bismart), 2. Welcome Bis( Rarbel), war. Auch in dem jetzt vor der 5. Straffammer des Landgerichts I fiert, erst im Bimmererverband, dann im Verband der Gemeinde- 3 Gerenata( Gorsler). Tot.: 42: 10, Blat: 17, 14:10. Ferner liefen: Liebeanstehenden Termin war dieser Zeuge nicht erschienen, arbeiter. Seit über 33 Jahren ist er Mitglied der dessen Aussage, wie der Borsigende aus den Atten hervorhob, da- SẞD. und Borwärts" leser. Wir wünschen dem alten, hin ging, daß in einem Brief, welcher im wesentlichen die Grund braven Parteigenoffen noch einen recht langen, gefunden Lebens. Tempelhofer Berg vor sich gehen. Jm Ring flehen sich der deutsche Crimer. lage der gegen den Kläger erhobenen Beschuldigungen bildete, ein abend an der Seite seiner Frau Schreibfehler der Stenotypistin enthalten sei. Dies hatte zur Folge, daß die Prozeßbeteiligten einer Anregung des Borfizenden folgten und nachstehenden Bergleich schlossen:„ Der Groß- Berliner Parteinachrichten. Angeklagte Dr. Beiser erklärt zu Brotokoll, daß er die in dem Artikel enthaltenen ehrenrührigen Behauptungen unter dem Ausdruck des Friedrichshagen . Freitag, den 30. Juni, 7½ Uhr, große öffentliche Bolfsver. Bedauerns und unter Tragung der gefeßlichen Kosten zurüdnehme. fammlung in Echröters Festfälen, Friedrichstr. 136. Thema: Monarchie oder Republik". Referent Landtagsabgeordneter Hermann Lildemann. Herr van den Rerdhoff erklärt sich hiermit zufrieden und nimmt den Strafantrag zurück." 23n- Brig am Das Gericht beschloß darauf hin Einstel. 3. els Webbing. Sonnabenb, ben 1. Juft, Sommerfest bes Rreifes im Bazenhofer Ausschant, Chauffeeftr. 64. Gröffnung 8 Uhr. Anfang 4 Uhr. fung des Berfahrens. Konzert, gefangliche Darbietungen usw. Cintrittstarten find in ben alb. teilungen zu haben.
And dem Gefängniß geschwindelt.
6. Kreis Kreuzberg . Abteilungen 89-48 unb 48: Sonntag, den 2. Juli, Sommer. fest in der Bodbrauerei, Fidicinftr. 2/8. Anfang 3 Uhr. Um rege Beteiligung wird gebeten.
Morgen, Sonnabend, den 1. Jufi:
rich, Georg, Glaskirsche.
Der nächste Bogabenb wird am 30. b.. im Garten der Bod.Brauerei am gewichtsmeister Otto Flint und der den Berlinern gut bekannte Engländer Harry Reeve gegenüber. Außerdem kämpfen der Däne Chie Nelfon und der Reger Lygget. Der Sieger gegen Leonard( Frankreich ), Wiegert, findet deu Trainer bes europäischen Mittelgewichtsmeisters, Teb Rib Lewi, den Engländer ,, Curley" Wagon, vor fich.
Arbeitersport.
am
Arbeiterfußbellsport ber M.S. B. Großes Fußballturnier bee Ft. 2. Stets 2. Juli auf dem Fortuna- Sportplas in Reutölln, Ralfer. am Herzbergplag, Felebrich- Straße, Ringbbf. Raiser- Friedrich- Straße. Cs stehen fich folgende Gegner zum Wettkampfe gegenüber: 2 Uhr:. F. C. Rüftig- Borwärts I gegen Fichte- SD. I; 3 Uhr: P. F. C. Abler 08 I gegen S. C. Siemensstabt Ihr: R. F. C. Astania 1 gegen Fr. T. Neutsün Briz 1; 5 Uhr: S. f. C. Sanfe I gegen Feb. 6. C. Tasmania L. Die Spiel Teitung wird nach dem 2. Schiedsrichtersystem ausgeführt. Die Spielzeit in nur 1 Stunde; follte ein Spiel dann noch unentschieden stehen, fo with 2mal 15 Minuten verlängert und fofort nach dem fiegbringenden Tore abgebrochen. Sollte nach sulest angeführter Beit das Spiel noch unentschieden stehen, fo wird Arbeitersport durch Euren Besuch!
st. 7 Uhr Sigung der Funktionäre, Betriebsvertrauensleute und Eltern ber Sieg an einem Wochentagabend ausgefpielt. Genoffen, unterstützt den beiratsmitglieder bei Liedtke, Litauer, Ede Graudenzer Straße.
Cin Großstadtbifb eigener Art entrollte eine Berhandlung, welche das Schwurgericht des Landgerichts I ( beschäftigte. Wegen in telleftueller Urkundenfälschung bzw. Anstiftung hierzu 34. maren der Schneider Felig Afluth und der Elektrotechnifer Karl Duisom angeffagt. Gegen letzteren lautete die Anklage gleichzeitig auch auf schwere, der eigenen Ehefrau gegenüber begangene Zu- Wetter bis Sonnabend mittag. Rühler, vielfach beiter, aber berhälterei. Die spätere Ehefrau des Angeklagten war im Jahre 1920 änderlich mit frischen nordwestlichen Binden. Keine erheblichen Niederschläge