2. Beilage zum„ Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Nr. 108.
März.
Unterm, uenen Kurs".
4. Brunndöbra. Vertrauensmann Herrm. Schneidenbach von der Anklage des Vergehens gegen das Vereinsgefes freigesprochen.
9. Effen. Die Genossen Boitmann, Hausmann, Woldeck und Meyer von Gelsenkirchen von der Anflage der Majestätsbeleidigung, begangen durch Sigenbleiben und Aufbehalten des Hutes bei einem Hoch auf den Kaiser, freigesprochen. 18. Leipzig . Das Reichsgericht verwarf die Revision des Genossen Vogtherr in Berlin gegen das ihn zu sechs Wochen Gefängniß verurtheilende Erkenntniß des Land gerichts Potsdam wegen Beschimpfung der christlichen Kirche. Die Revision des Staatsanwalts ebenfalls verworsen.
19. Zeit. Hoffmann, Redakteur des„ Volksboten", von der Anklage der Beamtenbeleidigung freigesprochen. Spremberg . Wegen Vergehens gegen§ 153 der GewerbeOrdnung Tischler Frenzel 4 Wochen Gefängniß, Krug und Wolf freigesprochen.
"
23. Hamburg . Die Genossen Arnold; Wehege, Lun und Schlenker, Mitglieder des Unterstützungsvereins der Kupferschmiede, von der Anklage des Erpressungsversuches ( durch Androhung der Sperre) freigesprochen. 28. Köln . Mehrere Genossen von Kalt von der Anklage, eine Versammlung unter freiem Himmel ohne polizeiliche Genehmigung" bei Gelegenheit des Begräbnisses eines Genoffen abgehalten zu haben, freigesprochen. Auch die Vertheidigungskosten wurden der Staatskasse übertragen. 29. Achim. Herr Brügmann, Borsitzender des Wahlvereins wegen Vergehens gegen as Bereinsgesetz 20 M. Geldstrafe.
April.
"
1. Augsburg. Acht Genossen wegen groben Unfugs"( Abfingen des Proletarierliedes im Wirthshaus nach der Melodie: Die Wacht am Rhein ") zu Geldstrafen verurtheilt.
"
April.
"
"
"
Chemnih. Genosse R. Franz von Kländer i. S. wegen Beleidigung der Polizeibehörde 1 Woche Gefängniß. Eberswalde . Genosse Herrmann wegen Beleidigung und falscher Anschuldigung eines Gendarmen zu 6 Wochen und 3 Tagen Gefängniß verurtheilt, nachdem das Reichsgericht das erste gleichlautende Urtheil aufgehoben und die Sache zur weiteren Verhandlung zurückverwiesen hatte. Weisstein. Gastwirth Hanke wegen Ueberfüllung seines Saales bei einer Voltsversammlung" 5 M. Geldstrafe. Jena . Redakteur Käpler des Fachblatts der Mühlenarbeiter" in Altenburg wegen Beleidigung des Beutelmüllers zu Eilenburg vom Oberlandesgericht in letter Instanz freigesprochen.
2. Zeit. Die Genossen Berg und Wolf wegen groben Unfugs freigesprochen. dagegen Ersterer zu 3 M. Geldstrafe event. 1 Tag Haft wegen unerlaubter Kollekte verurtheilt. Wurzen. Genosse Fleischer vom Schöffengericht zu 10 M. Geldstrafe verurtheilt. Derselbe hatte als Vorsitzender einer Volksversammlung nach Verbot der Teller sammlung die ihm freiwillig auf den Vorstandstisch niedergelegten Geldgeschenke an sich genommen, worin das Schöffengericht zwar feine verbotene Tellersammlung, aber eine strafbare Handlung erblickte. Das Strafmandat der Polizei lautete auf 25 M.
4. Sagen. Frau Henrich Wilhelmi wegen Beschimpfung der christlichen Kirche, der jüdischen Reltgionsgesellschaft 2c. und Gotteslästerung, begangen in einem Vortrag zu Lüdenscheid , zwei Monate Gefängniß.
"
Berlin . Maurer Fritz Schulz vom Landgericht wegen Vergehens gegen das Vereinsgesetz 30 M. Geldstrafe ev. 3 Tage Haft. Das Schöffengericht hatte auf 60 M. ev. 20 Tage erkannt. 6. Berlin . Töpfer Fr. Müller von Gharlottenburg wegen Beschimpfung der christlichen Kirche 1 Monat Gefängniß. „ Braunschweig . Der Vergnügungsflub„ Eichenkranz"
"
wegen Anwesenheit von schulpflichtigen Kindern an einem Feste 10 M. Geldstrafe.
Brieg . Bigarrenfortirer Paul Graf von Ohlau von der Anklage der Religionsschmähung freigesprochen.
7. Breslan. Genosse Nitsche wegen Uebertretung des Vereinsgesetzes mit Strafmandat von 16 M. beglückt, wird vom Schöffengericht freigesprochen. " Magdeburg- Sudenburg . A. W. Lange 14 Tage Gefängniß wegen Vergehens gegen das Vereinsgesetz.
37
"
8. Bielefeld . Die Genossen Hahnel und Büscher von Gadderbaum wegen Vergehens gegen das Vereinsgesetz je 15 M. Geldstrafe event. 3 Tage Haft. " Hamburg . Redakteur Müller von der„ Neuen TischlerBeitung" wegen Majestätsbeleidigung 4 Monate Gefängniß. Karlsruhe . Genosse A. Geck, Redakteur des Boltsfreund" vom Schwurgericht wegen Aufreizung, begangen durch den Abdruck eines Artikels Fliegen und Spinnen", zu 22 Monaten Gefängniß verurtheilt, gegen 9 Monate des ersten Erkenntnisses, welches auf erhobene Revision vom Reichsgericht aufgehoben worden war. Leipzig . Wittig, Redakteur des„ Wähler" wegen Beleidigung des Polizei- Inspektors Beckert und Registrator Werner zu 30 und 60 m. Geldstrafe verurtheilt. Breslau . Tischlermeister Karl Redfiegel aus Breslau wegen Beleidigung der Kaiserin 3 Monate Gefängniß. Staatsanwaltsantrag 6 Monate.
Ohrdruf . Die Genossen of mann und Schulz wegen sogen. unerlaubter Kollefte Strafmandate von je 6 M. und 1,10 M. Kosten.
9. Raiserslautern. Die Genossen Thedy, Schreiner, Moritz, dessen Frau, Müller, Weidinger und Wirth wegen sogen. verbotener Sammlung freigesprochen. Fürth . Der Redakteur der Bürger- Beitung" wegen groben Unsugs 30 M. Geldstrafe event. 6 Tage Haft. Er hatte die Reichsfahnen„ bunte Lappen" benamſt.
"
10. Solingen. Ein Ziegelarbeiter von Ringelhäuschen von der Anklage groben Unfugs freigesprochen; diese sollte darin bestanden haben, daß er seine rothe Bettdecken Lüftungshalber zum Fenster hinaushing.
» Altona . Redakteur Stengele der„ Nordd. Volksztg." wegen Beleidigung des Pastor Wasker in Flensburg sechs Monate Gefängniß.
"
» Brandenburg . Die Revision des früheren Redakteurs A. Dolega des Voltsblatt für Ost- und Westhavelland" gegen das ihn zu 4 Wochen verurtheilende Erkennt niß der Strastammer wegen Verächtlichmachung kirchlicher Einrichtungen vom Reichsgericht verworfen. 12. Freiburg i. B. Der frühere Redakteur der„ Oberrhein.
Boltsztg.", Genosse Otto Bielowsky, wegen BeSchimpfung der katholischen Religion 1 Monat Gefängniß. » Gelsenkirchen . Möller, Redakteur der„ BergarbeiterBeitung", von der Anklage der Beleidigung eines Ober
Dienstag, den 12. Mai 1891.
April.
OP
steigers freigesprochen. Zur Verhandlung war er in Retten und Sträflingskleidern vorgeführt worden. Zehlendorf . Gen. R. Lungwi, Maler in Friedenau , 15 M. Polizeibuße wegen amerikanischer Auktion. 14. Barr i. E. Wegen groben Unfugs ein Knecht zu drei Tagen Haft verurtheilt. Derfelbe war beschuldigt, beim Düngertragen die Marseillaise gepfiffen zu haben.
"
"
Hamm i. W. Genossen Mühr del wegen FabrikantenBeleidigung 15 M. Geldstrafe.
Hamm i. W. Wirth Heinr. Bopp wegen Vergehens gegen die Gewerbe- Ordnung Strafmandat über 50 M. ev. 8 Tage, auf erhobenen Einspruch 10 M. Geldstrafe event. 1 Tag Haft.
15. Werden. Genosse F. Garlisch aus Geestemünde erhielt wegen Verbreitung von Druckschriften( Nordd. Voltsstimme) ohne polizeiliche Erlaubniß ein Strafmandat über 15 M.; der hiergegen erhobene Ginspruch wurde unter Hinweis auf 10 des alten preußischen Preßgesetzes von 1851 ver worfen. Der gegen diese Entscheidung erhobenen Berufung ans Landgericht wurde stattgegeben und der Angeklagte freigesprochen, weil das angezogene Gesetz auf Beitungen und Zeitschriften feine Anwendung finden dürfte.
Potsdam . Schuhmacher Gold glück und 6 Gen. wegen Vergehens gegen das Vereinsgesetz freigesprochen. Dieselben sind Vorsteher der Zahlstelle des Vereins deutscher Schuhmacher und stehen mit dem Hauptvorstande in Nürnberg in Verbindung. Die Staatsanwaltschaft suchte diesen Ge fammtverband wie dessen Filialen als politische Vereine hinzustellen und beantragte deshalb wegen Inverbindungtretens gegen jeden Angeklagten 30 M. Geldstrafe. 16. Berlin . Frau H. Gubela von der Anklage der Beleidigung der Juhaber der Berliner Velvetfabrik freigesprochen, weil deren Behauptung, daß letztere die Straf gelber in ihre eigene Tasche steckten, sich als wahr erwies. Dresden . Der Einberufer einer Voltsversammlung wegen unerlaubter Tellersammlung 10 M. Geldstrafe.
"
"
"
April.
8. Jahrg.
27. Benthen. Die Bergleute Syboczyk, Klaja, Bus reinsky und Tlunzikont von der Anklage der Majestätsbeleidigung und Aufreizung freigesprochen. 28. Erfurt . Genosse Schulte, Redakteur der Tribüne" wegen groben Unfugs" vom Landgericht auf erhobene Be rufung zu 15 M. Geldbuße. Das Schöffengericht hatte auf 60 M. erkannt, die Polizeimandate lauteten auf 240 M.
29. Landsberg . Schneider Löpke und Tischler Welkirch wegen Zuwiderhandlung gegen Anordnung der Obrigkeit ( Verweilen nach Auflösung einer Versammlung) 8 Tage Gefängniß, Weltirch 15 M. Geldstrafe eventuell drei Tage Haft.
"
"
"
"
Elberfeld . Der frühere Redakteur der Bergarbeiterstimme", Genosse E. Erichsen, wegen Beleidigung des Generalsekretärs Bueck 200 M. Geldstrafe.
Potsdam . Genosse Griepen trog aus Berlin wegen Beleidigung des Richterstandes 50 M. Geldstrafe event. 10 Tage Gefängniß.
Offenburg . Genossen Geck und Guttenstein( Karlse ruhe) von der Anklage der Verächtlich machung von Staatseinrichtungen freigesprochen.
Mainz . Genosse Konrad wegen Aufreizung zwei Monate Gefängniß. Mitangeklagter Redakteur Sprenger freigesprochen. Staatsanwaltsantrag: 6 bezw. 3 Monate. 30. Hanau . Genosse H. Hut und der Expedient der Hanauer Volkszeitung" von der Anklage des Vergehens gegen das Postgesetz vom Landgericht freigesprochen. Das Schöffengericht hatte diefelben zu Geldstrafen im Betrag von 660, bez. 198 m. verurtheilt.
"
"
"
aus Grumme wegen
Bochum . Gen. Fürtotter Majestätsbeleidigung 1 Jahr Gefängniß.
Magdeburg . Gen. Lange 14 Tage Gefängniß, weil er nach einer Versammlung, die aufgelöst wurde, noch gesprochen haben foll; Genoffin Reuter 50 M. Geldstrafe wegen Vergehens gegen das Vereinsgesetz. Genosse Horn von der Anklage unerlaubter Kollekte freigesprochen.
Berlin . Genosse Goldberg wegen Beamtenbeleidigung 20 M. Geldstrafe.
Parlamentsberichte.
Abgeordnetenhaus.
86. Sigung vom 11. Mai, 11 Uhr.
17. Mannheim . Der frühere Redakteur der Volksstimme", F. Thies, vom Schwurgericht auf Grund des§ 130 Str.-G.-B. zu 100 M. Geldstrafe verurtheilt. Berlin . Genosse M. Baginski von der gegen ihn auf Grund des§ 130 Str.-G.-B. erhobenen Anklage freigesprochen. Staatsanwalts- Antrag: 4 Wochen. Barmen. Genosse Karl Raue wegen eines von ihm verfaßten und in einigen Exemplaren verbreiteten Gedichts wegen Aufreizung, sowie Gewerbesteuer Kontravention 4 Wochen Gefängniß und 10 M. Geldstrafe. Karlsruhe . Redakteur A. Geck Offenburg , Buchdrucker Mayer- Karlsruhe und Genosse Töpper wegen Vergehens Der erste Gegenstand der Tagesordnung ist der dritte Begegen das Preßgesetz freigesprochen. richt der Wahlprüfungs- Kommission über die Wahl des AbPieschen- Dresden. Die Genossen Rump und Meyer geordneten Dr. Stüve( frt.) im 2. Wahlbezirk des Regierungs je ein Strafmandat von 30 M. wegen unbefugter Kolportage. bezirks Osnabrück . Die Wahl ist vom Hause beanstandet und 18. Stendal . Die Genossen Gerisch, Schade, Meier( Magde Beweiserhebung über die Behauptungen des dagegen erhobenen burg ) wegen angeblicher Fortsetzung einer verbotenen Ver- Protestes angeordnet worden. Diese Erhebungen haben die Komsammlung die beiden ersten je 30 M., Meier 60 M. Geld- mission zu dem Antrage geführt, die Wahl des Abg. Dr. Stüve für ungiltig zu erklären, und das Haus schließt sich diesem Antrage ohne Diskussion an.
"
"
Strafe.
19. Erfurt . Der Redakteur der Thüringer Tribüne" von der Anklage der Gotteslästerung freigesprochen. 20. Berlin . Redakteur Ernst von der Berliner Bolts Tribüne" wegen„ Verbreitung unzüchtiger Schriften" 100 m. M. Geldstrafe event. 10 Tage Gefängniß. Riesa . Gen. Dietl, Redakteur des Voltsfreundes", wegen Beleidigung eines Fabrikdirektors 80 M. Geldstrafe. 21. Eschwege . Gen. Körner wegen groben Unfugs, Straf mandat von 25 M. event. 5 Tage Hajt. Einspruch hiergegen verworfen. Der Verurtheilte trug bei Beerdigung einer Genossin eine rothe Schleise mit Widmung im Leichenzuge.
"
#
" 1
"
Um Ministertische: nur Kommissare.
Der Gefeßentwurf, betreffend die Abänderung on Amtsgerichtsbezirken paffirt debattelos die dritte Lesung. Es folgt die Berathung des Gefebentwurfs, betr. die Heranziehung der Fabriten 2c. mit Voraus Leistungen für den Wegebau in der Provinz Schleswig- Holstein mit Ausnahme des Kreises Herzogthum Lauenburg.
Abg. v. Jagow( fonf.) will auf Grund gemachter Er fahrungen mit den Entscheidungen des Ober- Verwaltungsgerichts den Betheiligten möglichst freien Spielraum lassen, macht ver Leipzig . Genosse Heinisch, Redakteur des„ Wähler", fchiedene Bedenken gegen die Vorlage geltend und bes vom Landgericht in Bestätigung des schöffengerichtlichen streitet, daß das Bedürfniß für diese Borlage überall nach Erkenntnisses wegen Polizeibeleidigung 100 M. Geldstrafe gewiesen sei. event. 20 Tage Gefängniß.
Geh. Rath v. Sedlitz- Neukirch bemerkt, daß die an Berlin . Genosse Peus wegen Vergehens gegen die Re- geregten Bedenten auf die sämmtlichen, bereits bestehenden ligion 1 Monat Gefängniß. Wegebau- Ordnungen zutreffen würden und daß, wenn sie an erkannt würden, dieselben nur durch eine allgemeine Novelle würden beseitigt werden fönnen. Es sei nicht unwahrscheinlich, daß eine solche dem Landtage noch in der gegenwärtigen Session zus gehen werde.
22. Pieschen - Dresden . Genosse Alb. Geister wegen eines Flugblattes über die Gemeindewahlen 5 Tage Gefängniß. Karlsruhe . Genosse Luz aus Baden- Baden , auch vom Oberlandesgericht wegen groben Unfugs er hatte einen Kranz mit rother Schleife auf den Gräbern der in Rastatt 1849 standrechtlich Erschossenen niedergelegt zu 25 M. Geldstrafe verurtheilt.
"
"
-
Mainz . Wegen Aufforderung zum Ungehorsam gegen die Geseze( Aufforderung zur Arbeitsniederlegung) zwei Schuh macher nach Kassirung des freisprechenden Erkenntnisses durch das Reichsgericht zu 20 M. Geldbuße. Altona . Schneidermeister Struck aus Pinneberg von der Anklage der Majestätsbeleidigung freigesprochen. Mühlhausen i. Th. Genosse Fischer von der Anklage der Polizeibeleidigung freigesprochen.
23. Zeit. Genosse Baumberg und Berg wegen unerlaubter Sammlung vom Schöffengericht je 30 M. Geldstrafe event. 8 Tage Haft. Das Polizeimandat hatte auf je 6 M. gelautet.
"
"
schiedung des Gesetzes. Abg. Jürgensen( natl.) wünscht möglichst baldige Verab
und Stadtgemeinden, welche die Vorlage ausschließt, berechtigt Abg. v. Bülow- Wandsbeck( frk.) wünscht, daß die Kreise sein sollen, Anträge auf Heranziehung der betheiligten Fa briten zu angemessenen Beiträgen zur Unterhaltung der Wege zu
stellen.
Die Abgg. Frhr. v. Loë( Zentr.) und Knebel( natl.) sprechen Gesetz für die Rheinproving zur Berathung stehe, dessen Be ihre Befriedigung darüber aus, daß heute noch ein gleiches dürfniß von dem rheinischen Provinziallandtage einstimmig an erkannt sei.
Abg. Hansen( frk.) beantragt Ueberweisung der Vorlage an eine Kommission zur Vorberathung.
Geh. Rath Gamp ist der Ansicht, daß eine schleunige Aruswalde. Genosse Millarg aus Berlin wegen Be- Verabschiedung des Gesetzes nur zu erreichen sei, wenn leidigung des Amtsrathes von Rosenstiel in Marienwalde dasselbe hier unveränderte Annahme nach den Beschlüssen des 8 Tage Gefängniß. Herrenhauses fände.
24. Dortmund . Genosse Schmidt wegen verbotener Kollekte 10 M. Geldstrafe event. 2 Tage Haft. Düsseldorf . Genosse Grimpe, Redakteur der„ Elberfelder Freien Presse", von der Anklage Verächtlichmachung von Staatseinrichtungen freigesprochen. 24. Wiesbaden . Genosse Max Hinze aus Magdeburg wegen Beleidigung des Mainzer Offiziers- Corps 4 Wochen Gefängniß. Staatsanwaltsantrag: 6 Monate. Burgstädt . Genosse Schmidt, Redakteur der„ Bolts stimme" wegen groben Unfugs, angeblich begangen in einer Abonnements Einladung erhielt ein bürgermeisterliches Strafmandat auf 2 Wochen Haft. Hannover . Die Vorstandsmitglieder vom Verein der Former und Berufsgenossen wegen angeblich öffent licher Zanzunterhaltung je 20 Mark Geldstrafe event.
"
"
"
"
4 Tage Haft.
W
Dortmund. Bergmann A. Siegel wegen Beleidigung
der Behörden eine Woche Gefängniß.
Dortmund . Genosse Lehmann, Redakteur der Wests. Fr. Pr." wegen Beleidigung des Magistrats zu Unna und der Gefängnißverwaltung zu Lippstadt eine Gesammtstrafe von 8 Wochen, Aug. Garroth aus Unna wegen Beleidigung der dortigen Stadtverwaltung 1 Monat Gefängniß.
Frankfurt a. M. Die Genossen Meier und Ulrich wegen Beleidigung eines Schutzmanns zu 30 M. Geldstrafe verurtheilt. Amtsanwaltsantrag: 3 Monate Gefängniß. 25. Darmstadt : Genosse Kirchmann wegen unerlaubter Sammlung 6 M. Geldstrafe; ursprünglich war er wegen Bettelns angeklagt.
Abg. v. Rauchhaupt( tons.) empfiehlt diese Annahme, ohne vorherige Kommissionsberathung.
Das Haus beschließt indessen Ueberweisung der Vorlage an die Gemeindefommission, wohin auch ohne weitere Diskussion der ebenfalls vorliegende gleiche GesezEntwurf für die Rheinprovinz gewiesen wird.
Einige Rechnungssachen werden ohne Diskussion erledigt. Den letzten Gegenstand der Tagesordnung bildete die erste Berathung des Entwurfs einer Wege- Ordnung für die Provinz Sachsen .
Abg. Schreiber( ft.) beantragt Ueberweisung der Vorlage an eine besondere Kommission von 14 Mitgliedern.
Abg. v. Rauchhaupt( fons.) erklärt, daß die Vorlage einem wirklich gefühlten Bedürfniß entspreche, schließt sich indessen dem Antrage auf kommissarische Vorberathung an.
Geh. Rath v. Bedlin- Neukirch hofft, daß es gelingen werde, wie im Herrenhause, so auch hier eine Verständigung über diese Vorlage herbeizuführen, so daß das Gesetz noch in der gegenwärtigen Session zum Abschluß gelange.
Die Vorlage geht an eine besondere Kommission von 14 Mitgliedern.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Nächste Sigung: Dienstag 12 Uhr.( Kleinere VorTagen). Schluß 1 Uhr.