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Er hatte damit thatsächlich Falsches behauptet, denn, wie schon sonders an einem großen Wäscheforbe Gefallen und ging| lehnenden Bescheid. Während bei Strasser eine Einigung noch gefagt, war die Forderung des Klägers an die Beklagte aus in der Erfüllung seiner Aufgabe so weit, daß er die Ver- möglich ist, erscheint eine solche bei den beiden letzten Firmen, dem Lohnverhältniß des ersteren, was auch das Gewerbe schnürung des Korbes durchschnitt und den letzteren durchwühlte. die als die ungünstigsten bezeichnet wurden, in Güte ausgeschlossen. gericht( Sammer VII) am 3. Januar feststellte. Da die Als die Bewohner des Hauses am nächsten Tage die Böden ge- Gänzlich unberücksichtigt geblieben ist die Fabrik von Heyer Bedingungen nicht erfüllt waren, welche nach dem Reichsgesetz öffnet fanden, schlugen sie Lärm und die Besizerin des Korbes mann, da die dortigen Kollegen feinerlei Fühlung mit der vom 21. Juni 1869 eine gerichtliche Beschlagnahme des Lohnes erstattete die Anzeige wegen schweren Diebstahls, da nicht nur Allgemeinheit haben. Von 69 dort beschäftigten Arbeitern sind nur 20 gestatten, wurde die Beklagte verurtheilt, dem Kläger seinen rück der Korb durchwühlt, sondern auch eine Kommode erbrochen und organisirt. Die Versammlung erklärte sich mit dem den Fabrikanten ständigen Lohn, die 20 M., zu zahlen. Die fraglichen Be- bestohlen worden war. Athanas der Jüngere wanderte auf die vorgelegten Tarife ad 1 und 2 einverstanden. Punkt 3 wurde dabin ab. dingungen, welche die gerichtliche Beschlagnahme des Lohnes er: Anklagebant und feine Spielfameraden mußten bezeugen, geändert: Lammfelle pro Hundert nicht unter 50 Pf. Zuschlag. möglichen, wären erfüllt gewesen, wenn die gepfändete 2ohn- daß er c3 gewesen, der die Verschnürung durch Auch wurde die Forderung hinzugefügt: Für Ueberstunden sind summe bereits verdient und fällig war, und der betreffende schnitten und den Korb Korb durchwühlt hatte. Dagegen 60 Pf. zu zahlen. Durch diese Bestimmung sollen die UeberArbeiter den Löhnungstag hätte verstreichen lassen, ohne das Geld ftimmten die sämmtlichen fleinen Zeugen darin überein, stunden beschränkt werden. Ferner wurde beschlossen, das Re abzuheben. daß die Kommode von niemand berührt und auch vom Angeklagten fultat der noch schwebenden Unterhandlungen abzuwarten, das Schadenersazansprüche müssen genau sub nicht erbrochen worden sei. Es muß daber irgend ein Spiz gegen dort, wo eine strikte Ablehnung der Forderungen erfolgt, stantiirt und ihre Berechtigung muß unzwei bube die günstige Gelegenheit der offen stehenden Böden zu dem am 5. d. M. die Arbeit niederzulegen. Die Beschlußfassung über deutig dargelegt werden. Dieser Grundsatz ist vom Diebstahl benutzt haben. Der Staatsanwalt beantragte bei das Weitere wurde der am 5. d. M. statthabenden VerbandsGewerbegericht verschiedentlich torrekt zur Durchführung gebracht alledem gegen den kleinen Miffethäter 14 Tage Gefängniß, der versammlung vorbehalten. worden. Um so weniger scheint ihn die Kammer VII bei der Gerichtshof erkannte aber auf Freisprechung, da nach der Be- Für Groß- Lichterfelde und Lankwih fand am 3. Januar Entscheidung des folgenden Falles festgehalten zu haben. Die tundung der Beugin aus dem Korbe nichts gestohlen war und eine Bersammlung statt, in der Genosse Dolinski die wirth Firma Schade u. Schüler machte gegen den Lohnentschädigungs: der Diebstahl an dem Juhalte der Kommode dem Angeklagten schaftliche und politische Lage einer kritischen Beleuchtung unteranspruch des Packers B. im Betrage von 40 W. geltend, daß nicht zur Saft gelegt werden konnte. Für die zweifellos vor- 30g. Am Schluß seines Referats besprach Redner die Beendigung der Kläger durch schlechtes, nicht fachgemäßes Backen von liegende Sachbeschädigung fehlte aber ein Strafantrag. des Bierboykotts und vertritt hierbei den Standpunkt, den der Figuren aus Elfenbeinmasse ihr einen Schaden in der Vom Rigdorfer Bahnhof. Die Arbeiter Aligius Trojka Vorwärts" in seinem Leitartikel zu der gleichen Sache einHöhe von mindestens vierzig Mark zugefügt habe. Daß und Hermann August Kühl hatten sich Freitag wegen Wider- genommen hat. In Süddeutschland sei man vielfach der Figuren, die der Kläger verpackt hatte, während des stands und gemeinschaftlichen Hausfriedensbruchs zu verantworten. Meinung, der Berliner Bierkampf habe schon zu lange Transportes beschädigt worden sind, suchte die Beklagte aus Die Angeklagten befanden sich am 6. Juli 1894 auf dem Rigdorfer gedauert, im übrigen fönne man aber mit der BeiBriefen ihrer Kunden in der Provinz nachzuweisen. In einem Bahnhof und waren dort Zeuge, wie ein junger Mann wegen legung des Streites zwischen zwei so starten Gegnern derselben wird der Unfall direkt auf die schlechte Packung zurück- einer falschen Fahrkarte festgenommen wurde. Kühl machte über wohl zufrieden sein. An der Debatte betheiligten sich die Ge geführt. Nach den brieflichen Mittheilungen eines anderen das Vorgehen der Bahnbeamten eine abfällige Bemerkung, und nossen Scheftzig, Flemming und Labjuhn zustimmend Kunden sind sieben Chriftusfiguren von acht in einer Sendung wurde daher von dem Stationsassistenten Rogan zum Verlassen zu dem Referat und gelangte sodann folgende Resolution einenthalten gewesenen beschädigt bei ihm eingetroffen. Zwei des Bahnhofes aufgefordert. Als Kühl nicht ging, sollte er geftimmig zur Annahme: Die Versammlung erklärt sich mit den noch bei der Beklagten beschäftigte Hausdiener sagten waltsam heruntergebracht werden, und nun mischte sich auch Ausführungen des Referenten einverstanden und verspri ht, auch aus, sie hätten gleich von Anfang an gesehen, daß Kläger Trojka in die Sache, weshalb er gleichfalls fortgewiesen wurde. im neuen Jahre mit aller Kraft für Ausbreitung der sozialdemo= die Elfenbeinfachen nicht richtig verpacke, und deshalb hätten Der Beamte Rogan soll nun von einem oder beiden An- fratischen Ideen einzutreten. In bezug auf den beendigten Biersie demselben auch Rathschläge gegeben, die aber zurückgewiesen geklagten bedroht worden sein, auch sollen beide fich ihrer boykott, und in Rücksicht darauf, daß dieser Kampf in den Vorworden seien. Aus der Lage zurückgekommener, zerbrochener zwangsweisen Fortbringung energisch widersetzt haben. Im orten Berlins ein äußerst schwieriger war, schließt sich die Figuren wollen die beiden ersehen haben, daß Kläger die Schuld heutigen Termin vermochten zwei als Zeugen geladene Bahn- Versammlung den Beschlüssen der Berliner Versammlungen an." an dem Bruch trage. Dieser bestritt nicht, daß die Beklagten beamte die Angeklagten nicht zu refognosziren, verwickelten sich in einem weiteren Beschluß bekundet die Versammlung ihre Abinfolge des Berbrechens der Figuren einen Schaden in der frag- auch wiederholt in Widersprüche, sodaß der Gerichtshof ficht, die Sperre über diejenigen Wirthe, die ihr Lokal zu Verlichen Höhe erlitten, auch nicht, daß er die betreffenden Figuren die Angeklagten wegen des angeblichen Widerstandes kostenlos sammlungen hergeben, aufzuheben. Gesperrt bleiben für verpackt hatte, aber daß er schuld sei an dem Schaden, wies er freisprach. Dagegen wurden beide Angeklagte des einfachen die Zukunft nur das Lokal von Arnold in zurück, indem er geltend machte, die Elfenbeinfiguren seien so Hausfriedensbruchs für schuldig erachtet und dieserhalb zu je Lichterfelde , und Heine's Nachfolger: Schwarz zerbrechlich, daß die beste Packung sie nicht auf jeden Fall 8 M. Geldstrafe event. zwei Tage Gefängniß verurtheilt. in 2 antwiz. o aid the sur schütze, und dann sei doch die Möglichkeit vorhanden, Die Arbeitsblouse im Gerichtssaal. Eine Ungebühr Buchdrucker! Allgemeine Versammlung am Sonntag, den 6. Januar, daß die Kunden der Beklagten durch sie selbst be hatte seinerzeit das Liegnißer Schöffengericht darin erblickt, daß vormittags 10% Uhr, in Keller's Festfälen, Koppenſtr. 29. schädigte Figuren einfach zurückschickten 2c. Die beiden Zeugen ein Arbeiter in blauer, aber durchaus sauberer Arbeitsblouse vor dorf, Beughofftr. 8. Nach der Sizung: Fidelitas. Geselliger Arbeiterverein Bruderkette. Sonntag 6 Uhr bei Behlen= gaben auf Befragen zu, daß auch von ihnen verpackte Sachen dem Gerichtshof erschienen war, obwohl derselbe gar nicht ein abend mit Lang und Vorträgen im Restaurant Roll( oberer Saal), AoalbertGeselliger Verein Annn- Marie". Sonntag, den 6. Januar, Damens zuweilen auf dem Transporte zu grunde gingen. Das Gericht mal vom Gerichtshof vernommen worden war. Hiergegen erhob faße 21. Anfang 6 Uhr. wies den Kläger ab, indem es für erwiesen annahm, daß der der entrüstete Arbeiter Beschwerde bei dem Oberlandesgerichte zu selbe sich mindestens ein„ mäßiges Versehen" babe zu schulden Breslau , und das Oberlandesgericht hat denn auch den seltsamen tommen lassen, für das er nach dem Landrecht hafte. Thatsächlich ist nicht( wie das Gericht annahm) erwiesen, ausgeführt hat, daß die Bekleidung mit einer Arbeitsblouse als Beschluß des Liegniger Schöffengerichts aufgehoben, indem es daß die Verstümmelung der Puppen durchaus auf das ein der Würde des Gerichts widersprechender Anzug nur dann mäßige Versehen" des Klägers zurückzuführen ist. E3 anzusehen gewesen wäre, wenn die Arbeitsblouse durch ihre beift beispielsweise nicht bewiesen, daß nicht durch besondere Beschaffenheit, etwa durch Unsauberkeit oder Zerrissenfonders oder ungeschicktes leichtsinniges Hantiren von Arbeitern, die beim Transport thätig waren, die Figuren heit der Arbeitsblouse sei aber weder in dem angefochtenen heit, dazu Veranlassung gegeben hätte. Eine solche Beschaffenin die Brüche gingen. Eigenthümlich ist doch schon, daß bei Beschlusse hervorgehoben, noch auch durch die eingeholten amteinem Transport von acht Figuren allein sieben, davon jede lichen Aeußerungen des Schöffengerichts- Vorsigenden und des einzeln in einer fleinen Kiste lag, nicht heil nach ihrem Be- Amtsanwalts festgestellt worden, namentlich sei nicht erwiesen stimmungsort gelangten. Diese Erwägungen sprachen in Ver- worden, daß die blaue Arbeitsblouse, die der Zeuge unter dem bindung mit den Einwänden des Klägers dafür, daß demselben offenen Jadet getragen hat, schmuhig und zerrissen gewesen ist, nicht unzweideutig die Schuld an dem ihm angerechneten Schaden wenngleich der Zeuge sie vorher in der Arbeit getragen hatte. nachgewiesen ist; ein solcher Nachweis wäre aber erforderlich ge- Aus dem bloßen Umstande, daß der Beschwerdeführer die Blouse wesen, sollte der oben zitirte Grundsatz zur Geltung kommen. zur Arbeit getragen, müsse nicht mit Nothwendigkeit gefolgert werden, daß sie unsauber und zerrissen gewesen sei.
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Derlammlungen.
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Vergnügungsverein Stalia". Sonntag, den 6. Januar, nachmittags
Uhr: Außerordentliche Sigung mit Damen bei Leitmann, Brunnenstraße 9. im Vereinslotal des Herrn Ruhl Andree, Chorinerstr. 53: Generalversamm Gäfte, als Mitglieder, herzlich willkommen. Privat- Theatergesellschaft Immer luftig". Sonntag, abends 5 Uhr, lung. Bon 6 Uhr an Sigung mit Damen. Fidelitas. sente, Anfang 6 1hr Gäste willkommen. Theater- und Vergnügungsverein„ Waldemar", Stalizerftr. 54 bet
Verein der Maschinißten, Beizer und Berufsgenossen. Sonntag, den mittags 3 Uhr, bet Buste, Grenadierstraße 33: Deffentliche Versammlung. 6. Januar cr., nachmittags 5 Uhr, Lindenstr. 106, Versammlung. Schneider und Schneiderinnen. Sonntag, den 6. Januar cr., nachTagesordnung: Die Besprechung der stattfindenden Konferenz.
Zentral- Kranken- und Sterbekaffe der Tischler. Sämmtliche Ber2 Uhr, im Lokal von Schöning, Stallschreiberstr. 29, zu einer tombinirten waltungen Berlins werden zu heute, Sonntag, den 6. Januar. nachmittags Gigung eingeladen. Tagesordnung: Die Aerztefrage.
Schöneberg . Arbeiter- Bildungsverein. Montag, den 7. Januar cr., Mitglied muß erscheinen. Siehe Annonce.
abends 7% Uhr, bei Keßner, Grunewaldstr. 110: Generalversammlung. Jedes
Arbeiter- Stenographen verein ,, Eintracht". Unterricht und Nebungsfiunde am Montag, abends 8% Uhr, im Restaurant Mothes, Buttmannstr. 17. Arbeiter- Bildungsschule. Sonntag, 10-12 Uhr: Nord- Schule, Müllerstr. 179a und Südost- Schule, Waldemarfir. 14: Leftüre( unentgeltlich). Montag, abends 7-8% Uhr: Leftüre. 8%-10% Uhr: Nord- Schule, Müllerstraße 179a: Naturertenntniß. Südost- Schule, Waldemarfii. 14: Boltsthümliche Medizin. Bei allen Unterrichtsfächern werden neue Theilnehmer, Damen und Herren, jeder Zeit aufgenommen
v. 2 Tr
Arbeiter Sängerbund Serline und Umgegend. 1. Borsitzender: Ad Neumann, Pasewaltersir. 3. Alle Aenderungen im Vereinstalender find zu richten an Friedrich Kortum, Manteuffelstraße 49. Montag, Abends 9-11, Uebungsfiunde und Aufnahme neuer Mitglieder. eutscher männer jang, Belforterstr. 15, Schneiders Gesellschaftshaus. wieder ball, Köpeniderstr' 191 bei Foge.-8utunft I, Stegliz, Ahorn Bruderherz, Strautftr. 6, bei Rudolf. fraße 15a, Schelhose's Gambrinus. Arbeiter Gesangverein Borwärts III, Lichtenberg - Friedrichsfelde , Prinzen
Liedert afel der Maler, Annenstraße 6, bet Ehrenberg.
allee 6 bei Start Schulz.- 2 te derameig, Waidmannslust Berlinerstraße bet Berbe. Liebesfreiheit II, Strausberg , Wrießenerstraße bei Boot, Bürgergarten. Rosalia, Lebuserstraße 5, bei A. Nemiz. Allee 46 bei Höhne. Syrene, Echönhauser Allee 28 bet Kelle.
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Glodenrein( gemischter Chor) Schönhauser Arbeiter Gefang verein Wacht auf II, Woltersdorf bei Ertner, Restaurant Gillmann, Wilhelmshöhe".- Arbeiter- Gesangverein der Enterbten, SwinemünderHoffnung II, Deutsch- Wilmersdorf. Günzelfir. 39. Zen= fraße 49. blüthe, Eisenbahnstr. 20 bei Siegemund. Gefangverein Liberte, Wrangelfir. 84 bet Redang.- Männerchor Sangesluft II, Pasewalterstr. 3, Gesangverein Freiheit 3, gemischter Chor, Bernau , bei Ad. Neumann. Suffitenstraße" Elysium".- armonie 2" Weinstr. 11, Restaurant eindt.-" Freie Feldblume", Admiralftr. 38 bei Tupauer. jeden Sonntag Vormittags 10% Uhr im Restaur. Schömann, Heimstr. 16. ( Ane Buſchriften, den Bund der geselligen Arbeitervereine betreffend, sind zu
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Sozialdemokratische Lese- und Diskutirklubs. Mar Kayser, Hund der geselligen Arbeitervereine Berlins und Umgegend. richten an P. Gent, Adalbertstraße 95.) Sonntag: Vergnügungsverein Vergnügungstlub Ostend ,
Bergnügungsverein Felfen fest, Rirdorf, Hermannstraße 21 bet Hornburg . Kartentlub Lustige Brüder, Krautstraße 48 bei Rattte.Spezialitätenverein Normannia, Frantfurterfir. 133 bei Golds. Mundharmonitaverein vorwärts, Belleallianceftr. 74 bei Riging.
Gesang-, Turn- und gesellige Vereine. Montag: Turnverein Fichte "( Mitglied des deutschen Arbeiter- Turnerbundes). Die IV. MännerAbtheilung turnt jeden Montag und Donnerstag von 8-10 Uhr in der Gemeindeschul- Turnhalle Stephanfir. 3( Moabit ). Privat- Theatergesellschaft Satur" Abends 349 Uhr, Sigung bei Specht , Martgrafenstr. 83, Privat " Theatergesellschaft Immer Luftig jeden Sonntag Abends 6 Uhr, bei Rubl Andree, Chorinei ftr. 63: Sigung mit Damen. Stauchtlub„ Brüderlich te it" jeden Montag 9-11 Uhr bei Pauts, Schlesischestraße 38,. tallsq
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Reichs- Versicherungsamt. Der Arbeiter Bierling hatte ini November 1893 das Unglück, sich in Grünberg bei der Zerfleinerung eines alten Dampfteffels ein Auge zu verlegen. Sein Arbeitgeber war in der Fuhrwerts- Berufsgenossenschaft versichert, da er neben seinem Handel mit altem Eisen, Bau- und Brenn Die Arbeiter Bildungsschule hat sich im vorigen Jahre materialen auch gewerbsmäßig Fuhren übernahm. V. hielt deshalb die genannte Berufsgenossenschaft für verpflichtet, ihm eine bemüht, ihrer Aufgabe, soweit es in ihren Kräften stand, möglichst Unfallrente zu geben. Sein Ersuchen um eine solche wurde jedoch ab- gerecht zu werden. Erfreulicherweise ist es gelungen, gute Lehrschlägig beschieden. Die Zerkleinerung eines alten Kessels sei, führte fräste für die Schule zu gewinnen, die sich mit Eifer und regem die Berufsgenossenschaft aus, feine Berrichtung, die zum gewerbs Interesse der Schule widmeten. Die Zahl der Besucher hat sich mäßigen Fuhrbetriebe gehöre. in der Südost- Schule gehoben und steht das gleiche von der NordDas dann von B. angerufene Schiedsgericht äußerte sich ebenfalls dahin, daß der Unfall nicht Schule in diesem Jahre zu erwarten. Neben den regelmäßigen im gewerbsmäßigen versicherungspflichtigen Fuhrwerksbetriebe Unterrichtsfurfen sind eine Reihe wissenschaftlicher Vorträge geerfolgt sei, und daß darum auch nicht die Fuhrwerks Berufs- halten, die sich eines regen Zuspruchs von seiten der Mitglieder genossenschaft Vierling eine Rente zu gewähren hätte. Vor dem erfreuten. Die finanzielle Lage gestaltete sich gegenüber den früheren Troßdem kann die Schule auf die Reichs- Versicherungsamt, das sich schließlich mit der Sache zu be- Jahren etwas günstiger. schäftigen hatte, stellte der Vertreter der beklagten Berufs- Dauer nicht ohne Unterstüßung auskommen, da die an sie gegenossenschaft fest, daß Klobsch, der fragliche ehemalige Arbeit: stellten Anforderungen eine sehr beträchtige Summe beanspruchen. Eifrig werden wir bemüht sein auch im neuen Jahre, vor geber des Klägers, nur wenige Wochen im Jahre sein Fuhrwerk gewerbsmäßig ausnüße. Davon soll die Berufs- allem wenn wir auf die Unterstützung unserer Parteigenoffen genossenschaft erst zu spät Renntniß erhalten haben. Klobsch rechnen können, das Institut nach jeder Weise hin auszugestalten. habe, bemerkte der Herr, entweder früher Fragebogen der BerufsAm 17. Januar wird Frau Professor Gizyki über: Die genossenschaft hinsichtlich der Art seines Betriebes falsch aus- Frau in der heutigen Gesellschaft", sprechen und für den 23. Januar gefüllt, oder später vergessen, derselben eine Betriebsänderung hat Genosse Liebknecht einen Vortrag zugesagt, worauf wir R. Flatow. anzuzeigen. Hart wäre es demnach, wenn die Fuhrwerks heute schon aufmerksam machen. Berufsgenossenschaft für Unfälle aus einem Betriebe aufkommen Der Verein der Einseher( Tischler) hielt am 16. De- Helgoland I", Langeftr. 65 bei Tempel. Strautstraße 6 bei Rudolf von 5-6 Uhr. Vergnügungsverein Seerofe, nüßte, der nur durch die Schuld seines Inhabers bei gember cr. feine ordentliche Generalversammlung ab. Auf der Krautstraße 6 bei Rudolf.- Bergnügungsverein Glück stern 2, Fennstr. 2, dieser und nicht bei einer anderen Berufsgenossenschaft Tagesordnung stand: Wahl des gesammten Borstandes und der bei Wiesner. Montag: Pfeifentub Felsenfest, Andreasiraße 26 bet versichert sei. Das Reichs- Versicherungsamt verurtheilte Revisoren, innere Vereinsangelegenheiten und Fragekasten. Ehe Wilte. die Berufsgenossenschaft, weil durch die Katasteraften der Nach zur Tagesordnung geschritten wird, macht der erste Vorsitzende weis erbracht war, daß der Kläger , wie die anderen Arbeiter Pitter bekannt, daß der Verein am heutigen Tage das elfte Klobsch's, in den Lohnnachweisen namentlich aufgeführt Stiftungsfest begeht. Auf ein vom Vorsitzenden ausgebrachtes war. Dieser formelle Grund wurde als ausschlaggebend für die Hoch auf das Gedeihen des Vereins, stimmt die Versammlung Entschädigungspflicht der Fuhrwerts- Berufsgenossenschaft erachtet. begeistert ein. Es wird hierauf zur Wahl des Vorstandes ge: Für die bisher seit dem Unfall verlaufene Beit wurden schritten, die folgendes Resultat ergab: 1. Vorsitzender, Pitter; Vierling 25 pCt. Rente zugebilligt, endgiltig ließ sich der Renten- 2. Borsigender, Abels; zu Revisoren: Hoffmann, Rodemann und fah noch nicht beziffern. Grultle; Beisitzer: Alisch I, Wittig, Pärfalz, Schreckenberg und Ein von Beamten der städtischen Sparkasse begangener Schönau; 1. Kassirer, Martin; 2. Kassirer, Herrguth. Im Punkt Irrthum sollte von der Kaufmanns Ehefrau Marie Verschiedenes kam wieder die Lichtarbeit zur Besprechung. Es Zimmermann in betrügerischer Weise ausgebeutet wurde ermahnt, sich den Beschlüssen anderer Bauhandwerker verschiedener Museen und sonstiger Sehenswürdigkeiten. Schöffengericht für überführt er anzuschließen, damit durch die Verkürzung der Arbeitszeit einige Altes und Neues Museum am Lustgarten. Besuchszeit täglich, mit Ausnahme des Montags in den 6 Wintermonaten von 10-3 Uhr, in den achtet und zu einer Gefängnißstrafe von sechs Wochen Arbeitslose Gelegenheit zur Arbeit erhalten. 6 Sommermonaten von 9-3 Uhr; Sonntags im April- September 12 bis verurtheilt worden. Die Angeklagte besaß ein Sparkassenbuch Die Vereinigung der Zinkgießer und Stürzer be- uhr, Oftober und März 12-5 Uhr, November und Februar 12-4 Uhr, Die Nationals über annähernd 500 M. Sie hatte den ganzen Betrag zum schäftigte sich in ihrer Jetten Mitgliederversammlung mit der Dezember und Januar 12-3 Uhr( unentgeltlich). 1. September v. J. gekündigt, inzwischen aber einen Betrag von Besprechung mehrerer gewerkschaftlicher Angelegenheiten. Eine satterie in der Museumsstraße. Besuchszeit Wochentags von 10-3 Uhr ( Montags ausgenommen). Sonntags im April- September von 12 bis 100 M., den sie ohne Kündigung erhalten konnte, abgehoben. lebhafte Debatte entspann sich über die Arbeitstheilung während uhr, im März und Oktober 12-5 Uhr, Februar und November 12 bis Als sie am 1. September den Rest abheben wollte, überfah der der schlechten Geschäftszeit. Allgemein wurde die Ansicht vers 4 Uhr, Januar und Dezember 12-3 Uhr( unentgeltlich).- un stgewerbeMuseum, Prinz Albrechtstr. 7. Geöffnet an den Wochentagen( Montags expedirende Beamte bei dem großen Andrange des Publikums den treten, daß die Berufsgenossen möglichst darauf hinwirken sollen, ausgenommen) im Sommer von 9-3 Uhr, im Winter von 10-3 Uhr, Vermerk über die bereits abgehobenen 100 Mart und ebenso daß die Arbeitszeit verkürzt wird, um so die Entlassung von Sonntags, April- September von 12-6 Uhr, Ottober und März 12-6 Uhr, entging dies dem Kontrolleur. Frau Zimmermann erhielt überflüssigen Arbeitern während dieser Zeit zu vermeiden. Im November und Februar 12-4 Uhr, Dezember und Januar 12-8 Uhr( Unent geltlich). Museum für Böltertunde, Königgrägerstr. 120. Besuchs= 100 Mart zu viel ausbezahlt. Der Irrthumn wurde erst nach Anschluß daran wurde den Mitgliedern der ähnlich lautende seit wie im Kunstgewerbe- Museum( unentgeltlich).- Hygiene- Museum, Außer Monaten entdeckt und da die Angeklagte sich weigerte, den zu Beschluß vom 13. März 1894 in Erinnerung gebracht. Die Klosterstr. 35. Besuchszeit Sonntags wie im Kunstgewerbe- Museum. viel erhaltenen Betrag herauszugeben, wurde Anzeige gegen sie nächste Versammlung findet am 15. Januar statt. dem Dienstags und Freitags von 10-2 Uhr( unentgeltlich). Museum für Naturkunde , Invalidenstr. 42. Besuchszeit Sonntags wie im Kunsterstattet. Sowohl die Angeklagte wie der Staatsanwalt legten Die in der Lederfabrikation beschäftigten Arbeiter gewerbe- Museum. Außerdem Montags und Sonnabends von 11-3 Uhr. Berufung ein, die erstere, weil sie behauptete, daß ihr eine rechts( Weiß- und Lobgerber, Färber) waren am 3. d. M. besonders museum für deutsche Boltstrachten und Erzeugniffe bes widrige Absicht ferngelegen, der Staatsanwalt, weil er das zahlreich im Biftoria- Garten( Gesundbrunnen ) versammelt. Es ausgewerbes, Klosterstr. 36. Jeden Tag mit Ausnahme des Mittwochs von 11-2 Uhr geöffnet. Gintrittsgeld: Erwachsene 50 f., Kinder 25 Bt., Strafmaß mit Rücksicht auf die Vorstrafen der Angeklagten für galt den Bericht der Vertrauensleute über die Frage der Lohn Bereine Gonntags 10 Pf. Reichs post- Museum, Leipzigerstr . 15. Ge zu niedrig hielt. Der Gerichtshof erkannte aus juristischen bewegung entgegenzunehmen und entsprechende Beschlüsse zu öffnet Sonntags 12-2 ühr, Montags, Dienstags, Donnerstags, Freitags von Gründen auf Freisprechung, da die Angeklagte weder einen Frr- fassen. Nach dem Berichte Beißwänger's haben die Ver- außer Donnerstag und Freitag von 11-3 Uhr( unentgeltlich). Aussichtsthurm 11-2 Uhr( unentgeltlich). Rathhaus, Königstraße. Geoffnet täglich thum erregt noch unterhalten habe. Vom moralischen Stand- trauensleute dem Beschlusse der vorherigen Versammlung gemäß 50 1. Kunstausstellung des Vereins Berliner Künstler, punkte aus sei ihre Handlungsweise allerdings verwerflich. gehandelt und den Fabrikanten einen Tarif zur Rückäußerung Wilhelmstr. 92. Sonntags 11-2 Uhr, Wochentags 10-4 Uhr. 60 Pf. Entree. Sternwarte, Gnceplay sa. Mittwochs und Sonnabends von 9 bis Eine gefährliche Findliche Neugier hat den 14 jährigen bis zum 2. d. M. unterbreitet. Der Tarif soll einigermaßen die 11 Uhr Vormittags. Urania , Wissenschaftliches Theater. Sternwarte. Schulknaben Mar Schulze unmittelbar vor die Gefahr ge- Lohnverhältnisse, wie sie im Jahre 1882 gewesen find, angesichts Invalidenfr. 67-62. Geöffnet von 5 Uhr Nachmittags bis 10% Uhr Abends. bracht, wegen schweren Diebstahls verurtheilt au werden des besseren Geschäftsganges wiederherstellen und fordert Entree 50 Bf. Buschlag für Theater von 50 Pf. bis 2 M.quarium, Die bezügliche Anklage wurde gestern vor der 3. Straftammer in der Hauptsache: 24 Mark Wochenlohn in der Gerberei Schadowstr. 14. Geöffnet von 9-6 Uhr. Entree Sonntags 50 Bf., an jedem legten Sonntag im Monat 25 Pf. Caftan's Panoptitum, Friedrichverhandelt. Der Angeklagte spielte eines Tages mit anderen bei täglich zehnstündiger Arbeitszeit; auf Schmarschen straße. Geöffnet 10-10 Uhr. Eintrittspreis 50 f. Passage, 10-10 Uhr. 50 f. marine. Kameraden auf dem Boden des elterlichen Hauses und zwar 50 Pf. Atfordzuschlag, Atford für Lammfelle nach Uebereinkunft. Ban optitum Panorama, Am Lehrter Bahnhof . Sonntags von 9-9 Uhr. Entree hatten sie sich das schöne Spiel„ Athanas, der Räuber- Diese Forderungen waren bis zum 3. von den Fabrikanten 50 Bf. Neapel- Panorama am Bahnhof Thiergarten, zwei neue hauptmann" ausgewählt. Sie öffneten verschiedene Böden Schneider, Schubert, Schwarzmann, Leuchter, Dioramen: Ratatomben des Kapuzinerklosters zu Palermo und Besuvausbruch Das Panorama ist bis 17 Uhr Abends und die dort stehenden Kisten und Rörbe stellten das Juat und Anders bewilligt; Meier hatte sich Bedenkzeit Sonntags 25 Pf. Gintrittspreis. u besichtigen.-80ologischer Garten, Lugowufer. Sonntags Gepäck der zu überfallenden Reisegesellschaft dar. Der An- bis zum 4. erbeten, doch steht Bewilligung zu erwarten; Gid 10 Pf. Borsig's Garten mit Palmenhaus, Alt- Moabit 35-86 geklagte, der die Rolle des Athanas übernommen hatte, fand be- u. Strasser, Krüger und Kaplo ertheilten einen ab- Gintrittspreis 50 Bf.
fein. Sie war vom
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