Eine Rede Pregers im Rechtsausschuß.
Die gestrige Beratung des Reichskriminalpolizeigesetzes im Rechtsausschuß des Reichstages gestaltete sich durch die Aus
Beamtenpflichten in der Republik .
führungen des bayerischen Gesandten, Dr. v. Preger, zu einem fetz über die Ersaßpflicht für beschädigte Reichsbant, ster Weise formuliert. Der diesbezügliche Erlaß bringt In der gestrigen Sigung des Reichstags wurde das Ge- Staatsministerium noch am 31. Oftober 1918 in schärf politischen Ereignis. Nachdem der Reichsminister des ſez neben den Unterschriften von Dr. Friedberg, Graf Rödern, Innern Dr. Köster zunächst die Dringlichkeit und Notwendigkeit noten in allen drei Lesungen ohne Aussprache angenommen. einer polizeilichen Reichsexekutive dargelegt hatte, unter Hinweis und Reichart( D. Vp.) wird Nach kurzen Bemerkungen der Abgg. Helfferich( Dnat.) Spahn und Prinz Mag von Baden auch die des Kollegen darauf, daß gewisse Anfäße zu einer solchen heute schon vorhanden des Geiger ber die geleentwurf betr. die Ab. Hergt.( Große Heiterkeit links.) Die Reichsregierung vertraut darfeien, und der Gefeßentwurf daher nur gewisse Erweiterungen anderung des Gesetzes über die Metallreserven der auf, daß die Beamten die staatsbürgerliche Notwendigkeit dieses Gesetzes einsehen werden.( Lebhaftes Bravo! links.) bringe, nahm der bayerische Gesandte v. Preger das Wort und Privatnotenbanken in allen drei Lesungen erledigt. trug die Bedenken der bayerischen Regierung gegenüber dem Es folgt dann die Beratung eines Antrages aller Parteien betr. Abg. Dr. Levi( US03.): Bon einem Ausnahmegesetz und einem Entwurf vor. Er wies einleitend auf das besonders start aus fürsorge, der verlangt, daß die Zuständigkeit für diese Fragen vom die Fragen der Wohlfahrtspflege einschließlich der Armengeprägte Stammes und Staatsbewußtsein des Bayernvolkes hin, das sich in das Gefüge des Deutschen Reichsministerium des Innern auf das ReichsarbeitsReichs zuerst nur schwer habe einordnen wollen, dann sich aber ministerium übergeht. im Reichsverbande durchaus wohl gefühlt habe. Heute mässe aber Abg. Meyer Zwickau( Soz.): eine weitgehende
Reichsmüdigkeit in Bagern
=
nicht gesprochen werden. Neue Grundsäge werden mit dem Gesez Eingriff in die wohlerworbenen Rechte der Beamten kann hier nicht eingeführt. Es handelt sich nur um eine neue Definition dessen, was der§ 10 des Beamtengesetzes bereits sagt. Die große Mehrzahl der Beamten, die innerlich mit dem alten Staat nicht ge= brochen hat, stellt sich nicht etwa auf den Boden der„ gegebenen Tatsachen", sondern lediglich auf den Boden der fort= gejezten Nahrung.( Heiterfeit und Sehr gut! links.) Das Gesetz fell eine Sabotage des Beamtentums brechen. Darum be= Richter bezicht. Zahlreiche Vergewalitgungen des Rechts sind auf dauern wir lebhaft, daß es sich nicht auch auf die beamicten die Tatsache zurückzuführen, daß die Richter fich infolge ihrer Unab= die Tatsache zurückzuführen, daß die Richter sich infolge ihrer Unab= fehbarkeit sicher fühlen. Solange es nicht gelingt, das Richtertum der Forderung auf Errichtung eines Disziplinarsenats für fauber zu halten, so lange wird auch nicht der Widerstand der Verwaltungsbeamten in hinreichendem Maße gebrochen werden. An das ganze Reich, wie ihn die Regierungsvorlage vorsah, halten
wir fest.( Beifall links.)
dann sind die Methoden des alten Systems berechtigt, die wir sonst Abg. Dr. Haas( Dem.): Wenn die Staatsautorität bebroht ist, verurteilen. Dieses Gesez hat aber mit den alten Methoden nichts zu tun und richtet sich auch nicht gegen die Beamten, die in der zu tun und richtet sich auch nicht gegen die Beamten, die in der Mehrzahl Republikaner sind. Das Wesen der Demokratie besteht in erster Linie auch nicht in der Freiheit, sondern in der Pflichterfüllung.( Beifall i. d. Mitte.) In ihrer monarchistischen Gefinnung haben einzelne Beamte eine Haftung eingenommen, die mit dem Staatswohl nicht vertraglich ist. Wir können es nicht dulden, daß Beamte den Staat und feine Führer verächtlich machen. Das Gesetz ist in wahrstem Sinne des Wortes ein staatserhaltendes Gefes.
Die furchtbar steigende Teuerung hat in den legten Monaten zu Erhöhungen der Unterstützung hilfsbedürftiger Volksgenossen fonstatiert werden. Diese gehe einmal auf die Kriegs- geführt. Leider gibt es aber in Deutschland noch ca. 500 000 3wangswirtschaft zurück, sodann auf die feit der Rentenlose, die man als„ Bergessene" bezeichnen muß. Sie Nationalversammlung immer stärker in die Erscheinung tretende find im Erwerbsleben ergraut, erwerbsbeschränkt oder erwerbs Tendenz zur unitarischen Reichsorganisation. Wenn auch der unfähig geworden, aus dem Erwerbsleben ausgeschieden und haben Cinheitsstaat heute noch nicht in allen Teilen verwirklicht sei, so feinerlei Anspruch auf Rente. Sie haben feine Mittel mehr und feien doch den Ländern die meisten wesentlichen Rechte ihrer find grenzenloser Berelendung preisgegeben. Der Bayern nicht immer leicht gemacht, sich mit der Weimarer Ber- ftüßung sind so gering, daß auch dort, wo sie von einzelnen GeStaatshoheit heute entzogen. Die Neichsregierung habe es den einzige Anspruch ist die Armenpflege. Die Säge der Armenunterfassung abzufinden, man hätte daher erwarten dürfen, daß nun meinden der Geldentwertung angepaßt wurden, die Unterstützung wenigstens weitere Eingriffe in die Hoheit der Länder unterbleiben noch sehr viel zu wünschen übrig läßt. Die Lösung dieses Problems würden. Das Gegenteil sei aber der Fall gewesen. Breger verwies ist nicht leicht. Vor allen Dingen muß eine Definition des Begriffs auf das Vorgehen gegen die Einwohnerwehren, den Aus- Rentenloser geschaffen werden. Unser Antrag verlangt, die Ueber nahmezustand und die Verordnung des Reichs tragung der Zuständigkeit für die Fragen, der Wohlfahrtspflege ein präsidenten. Das Reichstriminalpolizeigesetz bedeute die schließlich der Armenfürsorge unverzüglich auf das Reichsarbeitsschwerste Antasiung der Justizhoheit der Länder. ministerium vorzunehmen. Ferner foll dem Reichstag bei seinem Ein Staat ohne Justiz- und Polizeihoheit verdiene den Namen Wiederzusammentritt baldigst eine Denkschrift vorgelegt werden, in eines Staates nicht mehr. Von Bayern habe die Repu- der zu der Frage einer Neuordnung dieser Materie und insbesondere blik keine Gefahren zu erwarten. Wenn ein bayerischer zu der Frage, welche gesetzlichen Maßnahmen zur Behebung der Abgeordneter im Reichstage erklärt hätte, 80 Proz. aller Bayern Not der von der sozialen Gesetzgebung des Reiches noch nicht er seien Anhänger der Monarchie, so erkläre er, daß mindestens faßten Volksfreise erforderlich sind. Die Länder sollen ersucht ebenso viele Bayern die Errichtung einer Monarchie unter den werden, auf die Orts- und Landarmenverbände dahin zu wirken, daß gegenwärtigen Verhältnissen für eine Berrüdtheit anfähen. eine Anpassung der Unterstügungsfäße an die jetzigen Der Redner bestritt zum Schluß seiner Ausführungen die Be- Teuerungsverhältnisse erfolgt. Ohne weitere Erörterung wird dann der Antrag ange hauptungen, daß die nach München entsandten Berliner Polizeibeamten nicht in jeder, Weise die Unterstügung der dortigen nommen. Behörden gefunden hätten. Der Entwurf eines Reichstriminalgesetzes geht ohne Aussprache an den Rechtsausschuß. Es folgt dann die zweite Beratung des Gesetzentwurfes über die Pflichten der Beamten zum Schuße der Republik . Abg. Schulz( Dnat.) erkennt das Recht des Staates an, sich gegen gewaltsame Angriffe zu schützen, lehnt aber den vorliegen- Abg. Deermann( Bayr. Vp.) protestiert gegen die Politik, die den Gesetzentwurf als zu weitgehend ganz entschieden a b. hier in den letzten Tagen in Berlin getrieben wurde und lehnt Das Ziel des Gesetzes ist nicht der Schutz der Republik , sondern die die Vorlage ab, wenn die Bedenken seiner Partei nicht beseitigt völlige Beseitigung des Berufsbeamtentums und werden. die gänzliche Entrechtung der Beamten. Durch Ausnahmegesetze fann man die Republik nicht schützen.
Für die Demokraten mies der Abg. Koch darauf hin, daß möhrend seiner Amtsführung als Reichsminister des Innern in zahlreichen Fällen notwendige Polizeimaßnahmen infolge Widerspruchs der Länder nicht hätten zur Durchführung gebracht werden fönnen.
Die Morde an Erzberger und Rathenau hätte eine polizeiliche Reichserefutive zweifels: ohne verhindern können. Das Reichskriminalpolizeigefez fei für die Bekämpfung des Verbrechertums und den Schutz der Republik wichtiger als die anderen in dieser Richtung liegenden Gesetze. Dr. Bell( 3tr.) behielt seiner Fraktion die Stellungnahme vor.
Dem bayerischen Gesandten entgegnete sodann Minister Dr. Köfter. Er betonte, daß mit Ausnahme der bayerischen Regierung fämtliche Länderregierungen im Reichsrat dem Entwurf ihre 3 ustimmung erteilt hätten. Wenn erst die Deffentlichkeit einmal erfahren werde, wie große
Schwierigkeiten bei der Verfolgung der Rathenau - Mörder und dadurch entstanden seien, daß das Material über die Organisation Conful bei den verschiedensten Behörden verstreut gewesen sei, dann werde man wohl ertennen, daß das Gefeß eine abfolute Jotmendigkeit sei. Die von Bayern vorgeschlagene Vereinbarung über die Errichtung eines Reichspolizeiamts und von Landeskriminalpolizeibehörden genüge nicht. Nach weiteren Ausführungen der Aogg. Hoffmann- Kaiserslautern ( S03.), v. kardorff( DVP .), Leicht ( Bayer. VP.), Dr. Spahn( 3.), Unterleitner( USP.), Dr. Barth ( Dem.), Dr. Levi( USP.) und Lübbring( Soz.) vertagte der Ausschuß die Weiterberatung auf Sonntag nachmittag 3 Uhr.
Die Arbeitsgemeinschaft. In dem so betitelten Zeitaufsatz unferer gestrigen Abendausgabe ist durch ein Versehen der Druckerei ein Zitat aus der Freiheit" mitten in ein Zitat aus der Roten Fahne" geraten, wo es fich sichtbar nicht wohl fühlt. Wir bedauern, die Freiheit" in eine so schlechte Gesellschaft gebracht zu haben..
belski mit seinen schwarzen, tiefsitzenden Augen und großer Stirn, mit seinem spöttischen Lächeln, beide konnten feine Sympathien er wecken. Bei der Verhandlung weiß Taborizki von nichts zu sagen, er hatte keinen Revolver in der Hand, war zufällig im Saal, wollte rur seinem Kollegen helfen, als auf diesen die Zuhörer sich nach dem Attentat stürzten. Der Zeuge Kriminalbeomier Stöder befundet: wie ein Vich habe Taborihli auf den Menschenknäuel gefeuert," aber Taborigli ſchüttelt seinen tablen Schädel, er weiß von nichts. Und erst als die Zeugenaussagen ihn ertrüden, gibt sein Verteidiger Die Erfiärung ab, Taborigfi fei sich nicht bewußt", geschoffen zu haben. Trogdem fein Todesurteil beiden trohte, suchten fie mit allen Mitteln ihre Tat zu vertuschen: sie hätten auf Miljukom nicht geschossen, wenn er in seinem Vortrage sich als gebeffert gezeigt und seine frühere Tätigkeit bereut hätte. Als das aber nicht der Fail war, hat Schabelski im Affektzustande gefeuert. Beide ver zichten auf das letzte Wort, und bitten. das Gericht um Milde und Gnade und waren beide freidebleich, ols sie das Urteil wahrnahmen. Wie geprügelte bissige Hunde saßen sie da.
Und das sollen Idealisten, Fanatiker fein, die ihr Recht zu er fämpfen denken? Bedauernswerte Burschen, die die entwertete Bapiermark zum Mord anreizt!
Gonderbar ist, daß sich gerade die Herren der Rechten zu Hütern der Freiheit der Beamtenschaft machen.( Lachen und Sehr wahr! i. d. Mitte). Angesichts der früheren Methoden müßten Sie( nach rechts). ein Gefühl der Scham empfinden. Wir verlangen, daß der Beamte der Republik im Menft für die Republik eintritt. Wir leisten der Beamtenschaft und der Republik einen Dienst, wenn wir die Borlage annehmen.( Beifall b. d. Dem.)
Abg. Steinkopf( Soz.): Wir halten das Gesez für dringend notwendig.
Abg. Dr. Höfle( 3.): Biel des Gesetzentwurfs ist es, das Ber - der Beamtenschaft ist es jetzt glücklich schon so weit gekommen, daß hältnis der Beamten zum republikanischen Staat so zu regeln, daß es als unanständig gilt, Republikaner zu sein. Beschimpa einerseits die staatsbürgerliche Freiheit des Beamten möglichst unfungen des Reichspräsidenten sind an der Tagesordnung, und mit anget aftet bleibt, daß aber andererseits der Staat genügend Bedauern muß man feststellen, daß selbst Reichsminister geschützt und gekräftigt wird. Das letzte Ziel ist das Entscheidende, über diese Tatsachen ganz einfach hinweggegangen find. 1921 ist und jeder Beamte hat die Pflicht, an seiner Erreichung mitzu noch in der Republik Bayern ein Gymnafialprofessor wegen Berarbeiten. Der alte Staat hat die staatsbürgerliche Freiheit viel ächlichmachung der Monarchie zur Dienstentlassung verurteilt worden. enger aufgefaßt als der heutige, obwohl er nach außen und innen Solche und ähnliche Fälle laffen sich duzendweise anführen und be viel fräftiger war als die Republit. Die Linke warnen wir davor, weisen, daß bei einem großen Teil der Beamtenschaft weder Loyali Geseke zu machen, die die Zustände, die im Kaiserreich bestanden, tät gegenüber der Republik geübt, noch die Pflichten eines republiauf die Republik übertragen. Die Forderung, jede monarchistische fonischen Beamten erfüllt werden. Die Vorlage hält unbedingt die Agitation zu verbieten, muß verurteilt werden. Beim Dienfteid Meinungsfreiheit des Beamten aufrecht, aber sie bere muß der Beamte nicht auf die bestehende Staatsform, sondern auf langt Respekt vor der Republik . die Verfassung festgelegt werden. Politische Beamte müssen sich Beschränkungen gefallen lassen, wie das unter Bismard auch Die republikanischen Beamten begrüßen das Gefeh und haben volles der Fall war. Wir haben in den Ausschußverhandlungen versucht, Berständnis dafür, weil sie wissen, daß sie dadurch von den Schi das Ziel, die bestehende Staatsform zu stärken, zu erreichen. Eine fanen und. Quälereien befreit werden, denen sie bisher ausVerschärfung des Gesetzes ist für uns un annehmbar. gesetzt sind. Auch die wohlerworbenen Rechte finden in dem Wohl ( Beifall in der Mitte.) und der Existenzberechtigung der Republik eine Grenze. Das sollte
Abg. Dr. Scholz( D. Bp.): In den Ausschußverhandlungen ver- sich auch der deutsche Beamterbund zu Herzen nehmen, der zwar rieten die Linksparteien starke Sehnsucht nach dem von ihnen benach der Ermordung Rathenaus eine Loyalitätserklärung für die fämpften Obrigkeitsstact und Sympathien für mittelalterliche Regierung abgegeben hat, das Gesez aber ablehnt, weil es angeb Schredenstammern. Wir halten das ganze Gesetz für un= lich die wohlerworbenen Rechte der Beamten beeinträchtigt. Besonnötig, was ja erfreulicherweise der Zentrumsredner auch zum deren Wert legen wir auf die Wiederherstellung der RegierungsAusdruck brachte. Wohin ist der freieste republikanische Staat der vorlage in bezug auf den Disziplinarhof. Aber die HauptWelt entschwunden, als den die Linke die Deutsche Republik be- fache ist die Ausführung des Gesetzes. Die Republik ist immer zeichnet? Eine Gesetzesmacherei, die damit beginnt, den Beamten großmütig gewesen, aber jetzt muß sie sich nicht nur die Grundrechte des Beamten, sondern die Grundrechte des Menschen zu nehmen, ist mit freiheitlicher Auffassung überhaupt nicht mehr zu vereinigen. Trotz der im Ausfchuß erfolgten Verbesserung fönnen wir dem Entwurf unsere Zuftimmung nicht geben.
Reichsminister des Innern Dr. Köster:
Die Herren Scholz und Schulz haben sich als besondere Anwälte der Beamtenfreiheit empfohlen. Ich möchte nicht die Frage auswerfen, ob nach ihren Anschauungen gegen einen Ministerialdirektor, der sich als Kommunist bekennt, auf keinen Fall etwas getan werden darf.( Heiterkeit.) Wir reichen durchaus nicht an das heran, was die früheren Regierungen, mit denen man uns heute vergleicht, gemacht haben. Eine Rede des Fürsten Bülow auf die heutige Regierungsform übertragen, müßte ungefähr dahin lauten:„ Ein Beamter fann nicht der Deutschnationalen Bolkspartei angehören, ein solcher Beamter bricht seinen Eid, macht sich des Treubruchs schuldig. Einen solchen Beamten werde ich nicht dulden!" Fürst Bülow hat das, im umgekehrten Verhältnis natürlich, einmal über einen Sozialdemokraten gesagt. Ein Der Fall Bestelmener. Die auch von uns gestern gebrachte Mit- pom bayerischen Staatsministerium im Jahre 1911 herausteilung, daß der Architekt Prof. German Bestelmeyer den gegebener Erlaß würde heute etwa wie folgt lauten:„ Ein StaatsRuf nach München abgelehnt hat und Berlin erhalten bleiben wird, beamter darf sich nicht zu einer Partei bekennen, die monarchistische soll unrichtig. fein. Es heißt, daß Bestelmeyer das Amt eines Bestrebungen verfolgt. Das ergibt sich ohne weiteres aus seiner Leiters der Bouabteilung der Münchener Technischen Hochschule Stellung zur Republik. Ebensowenig darf er einem Verein angeangenommen hat. Ihm find in München mehrere bedeutungs- hören, der antirepublikanische Bestrebungen verfolgt." Der Minister immer auf die Republik übervolle Aufgeben, unter anderem die Erweiterung der Technischen v. Podemils hat jenen Erlaß Hochschule, übertragen worden. In Berlin , wo er als Leiter des tragen noch dahin erläntert, daß der Beamte nicht bloß dem. GeMeisterateliers für Architektur an der Kunstakademie wirfte, ist fete Gehorsam zu leisten hat, sondern mit seinem Treugelöbnis Bestelmeyer in den Ministerien, namentlich in der dem Finanz- auch dem republitanischen Prinzip verpflichtet minifterium unterstellten Bauverwaltung, auf derartige Schwie- ist. Ein Staatsbeamter, der die Grundlage der Republit verneint, rigkeiten durch die Baubureaukratie gestoßen, daß ihm bisher die feßt sich zu seinem feierlich geschworenen Eide in Gegensaz. Der Ausführung irgendwelcher fünstlerischen Pläne in der Reichshaupt Staat muß verlangen, daß der Beamte diese Grundlage re
stadt nicht möglich war.
Danach wären also die Bemühungen des Kultusministeriums, Besielmeyer in Berlin zu halten, durch das Finan 3- ministerium wirkungslos gemacht worden. Ein Fall, der wieder beweist, mie notwendig es ist, alle künstlerischen Angelegenheiten einer amtlichen Bentralinstanz zu unterstellen. Daß diese Instanz, folange ein Kunstministerium nicht eristiert, nur das Kultusmini fterium sein kann, unterliegt feinem Zweifel.
spektiert.
-
gegen den Mißbrauch ihrer Großmut
ganz entschieden zur Mehr sehen.( Beifall links.)
Abg. Eichhorn( Komm.): Der Gefehentwurf geht nicht weit genug. Wenn unsere Anträge zur Berschärfung der Bestimmungen nicht angenommen werden, fönnen wir der Vorlage nicht zuftimmen.
Damit schließt die allgemeine Aussprache.
Aus§ 10a wird die Bestimmung gestrichen, daß den Reichsbeamten auch die Berächtlichmachung einer früheren repu blitanisch- parlamentarischen Regierung" verboten ist. Im übrigen werden die Ausschußbeschlüsse angenommen, und ebenso die Entschließungen.
steuergeseh.
Es folgt die zweite Beratung der Novelle zum EinfommenThüringischer Finanzminister Hartmann weift auf die schweren Es gäbe in DeutschBedenken der Länder gegen die Vorlage hin. land genug Steuern, die ungerechter wirken und die viel mehr der Geldentwertung angepaßt werden müßten als die Einkommensteuer. Die besonders Notleidenden müßten Bergünstigungen erhalten, aber der geforderten allgemeinen Kenderung der SteuerDen notleidenden gefeze könne die Regierung nicht zustimmen. Ländern und Gemeinden müßten neue Geldquellen eröffnet, und so weitgehende Steuervorlagen wie diese dürften nicht ohne vorhergehende Verständigung mit den Landesvertretern eingebracht werden. Abg. Kahmann( Soz.): Wir haben für die finanziellen Schwierigkeiten der Länder und Gemeinden volles Verständnis und wünschen. daß das Reichsfinanzministerium sich in Zukunft bei derartigen Gesetzesänderungen vorher mit den Ländern und Kommunen ins Benehmen setzt. Die deutschnationalen Abänderungsanträge lehnt die sozialdemokratische Arbeitsgemeinschaft ab. Geldentwertung Rechnung zu tragen, es gelte vielmehr, die untersten Einkommen ganz fteuerfrei zu laffen.
Abg. Roenen( Komm.) sagt, es fomme nicht darauf an, der
Abg. Hartwig( Dnatl.) wünscht Berücksichtigung der findera reichen Familien. Abg. Dr. Hertz( 11. Soz.) wendet sich gegen diesen Antrag und gegen die von den Kommunisten beantragte Beseitigung des Lohnabzugsverfahrens.
Ein Bertagungsantrag der Kommunisten wird um 9 Uhr abgelehnt und in die zweite Beratung der Novelle zum Erbschaftssteuergesetz eingetreten.
Und nun vergleichen Sie( nach rechts) das, was in diesen Erlaffen der alten Regierungen stand und von den Beamten gefordert wurde mit dem, was wir von den Beanten der Republik verlangen. Der Mißbrauch des Amtes und der Mißbrauch von Aeußerungen im Amte wird verboten. Wollen Sie Nach weiteren Ausführungen der Abgg. Koenen una ( nach rechts) das freistellen und solche Amtshandlungen im Dienste Dr. Her wird der Gesetzentwurf mit unwesentlichen Aenderungen dulden? Dannn stimmen Sie gegen das Gesetz! Wollen Sie, daß in der Ausschußfassung angenommen. der Beamte außerhalb des Dienstes in der Deffentlichkeit gehässig Zentralinstitut für Erziehung und Unterricht( Botsdamer oder aufreizend gegen die Republie vorgeht? Dann stimmen Sie Strafe 120). Im Rahmen der Ausländer Woche 4 finden unter Abänderung des Programms drei Vorträge statt über; Landerziehungs- gegen das Gesek! Wenn Sie das aber nicht wollen, dann müssen Sie für das Gesetz stimmen. Die erklären das Gesetz für überbeim, freie Schulgemeinde und die Berwirklichung ihrer Prinzipien im öffentlichen Schulwesen von Dr. Else Hildebrandt, und zwar Montag, den flüssig. Nach unserer Meinung fann es von guter und heilsamer Wirkung sein. Wir haben es bei dem Gesetz durchaus nicht mit 17., Dienstag, den 18., Freitag, den 21. Suli, nachm. 4 bis 5 Uhr. Caspers Kunstsalon( Surjitrstendamm) eröffnet die Sommeraus einem neuen Recht, sondern mit einer Interpretation des bestehen stellung mit Stollektionen von Liebermann, Corinth, Fritz Scherer sowie den Rechts zu tun. Das geht auch aus einem oft zitierten Urteil In der Abstimmung wird die Vorlage in den ersten sieben Einzelwerfen von Slevoat. Habermann, Trübner, Stamp, Drlit; außerdem des Reichsdisziplinarhofs flar hervor. Es ist auch ein großes Ge- Riffern angenommen. Bei der Abstimmung über Ziffer 8 bezweifelt im Graphischen Stabinett Reidnungen von Paul Paeschke, Mar Schenke u a. Das neue Serum für Augenkrebs und andere Leiden, das Dr. Leo rei gemacht worden über die Erweiterung der Liste der jederzeit Abg. Koenen( Romm.) die Beschlußfähigkeit des Hauses, Infolgedessen vertagt sich, das Haus Mühlenbein in Renchen eriunden bat, ist bereits in dem Stressinstitut von in den einstweiligen Ruhestand versehbaren Beamten. In dieser die das Bureau feststellt. Brofeffor Dr. Czerny in Heidelberg eingeführt worden. Es soll jekt in Beziehung haben die früheren Regierungen furzen Prozeß gemacht. auf Montag 1 Uhr.( Not der Presse, Zwangsanleihe, ErbschaftsBafel begutachtet werden. Die Obliegenheiten der politischen Beamten hat das preußische steuergefeß, Reichstriminalgefeh.)- Schluß nach 9 Uhr.
Abg. Heydemann( Komm.): Eine wirklich durch greifende Erbschaftssteuer muß anders aussehen. Diejenigen, die das Volk ins Unglück gebrant haben, müssen mit ihrem Vermögen Dief schärfer herangezogen werden.