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Nr. 340 39.Jahrgang Ausgabe A nr. 166

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Sozialdemokrat Berlin "

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Zentralorgan der Sozialdemokratifchen Partei Deutfchlands

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Freitag, den 21. Juli 1922

Die Bedingungen für ein Moratorium.

%

In dem Schreiben an den Reichskanzler ist lediglich der Wunsch des Garantiefomitees ausgesprochen worden, eine Bestätigung der mündlich zwischen der deutschen Regierung und dem Garantie­fomitee getroffenen Vereinbarungen zu erhalten. Die Reichs regierung hat bereits in den Besprechungen mit dem Garantie fomitee sich mit den schriftlich firierten Abmachungen einver standen orflärt. Auf feiten des Garantiefomitees wird anerkannt, daß es sich zum Teil um schwere Opfer handelt, die von deutscher Seite gebracht werden müssen. Man hat sich jedoch auf feiten des Garantiefomitees bemüht, nach Möglichkeit

Die

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Das Garantiekomitee.

Seine Aufgaben und Befugnisse.

Wie die Dena" aus wohlinformierten, der Reparationskom Rontrollapparat des Reichsfinanzminifteriums funktioniert. Die Forderungen des Garantiekomitees und die Zu­mission nahestehenden Kreisen erfährt, ist das Garantiefomitee der Tätigkeit dieses alliierten Begleitfommissars ist aber unter allen sprochen worden ist, lassen sich nur im Zusammenhang der stimmung, die von der deutschen Regierung zu ihnen ausge= Ansicht, daß ein mindestens zweijähriges Moratorium Umständen streng begrenzt durch die Wahrung der von Ereignisse verstehen, die in den legten vier Jahren über für die deutsche Regierung gewährt werden muß, wenn eine Ge- der deutschen Regierung heute wie stets beanspruchten Rechte des Deutschland hereingebrochen sind. Durch den Vertrag von fundung der finanziellen Berhältnisse eintreten soll. Das Garantie Steuergeheimnisses, der Aufrechterhaltung der Steuersouveränität Versailles ist die Reparationstommission ent­tomitee wird seinen Bericht in Paris in diesem Sinne erstatten, hat und der Verhinderung jedes Eingriffs in die Verwaltung. Aus ftanden, der die Befugnis zusteht, die von Deutschland zu jedoch gleichzeitig der deutschen Regierung die Bedingungen diesen Angaben ist schon ersichtlich, daß ein Vergleich mit der otto- leistenden Zahlungen festzusehen, Erleichterungen zu gewähren mitgeteilt, unter denen allein nach seiner Ansicht das erste( drei- bis manischen Dette publique " nicht zulässig ist. Die Forderungen und im Fall von Zahlungsschwierigkeiten zu befinden, ob diese fechsmonatiges Verfuchsmoratorium) wie das zweite Moratorium des Garantiefomitees laufen nicht auf eine Unterstellung bestimmter durch Verschulden des Schuldners oder ohne dieses entstanden bewilligt werden können. staatlicher Einnahmequellen zwecks direkter Befriedigung der Alliier- find. Die unsinnigen Forderungen, die an Deutschlands Zah­ten aus diesen Quellen hinaus, sondern auf eine Prüfung, beffer lungskraft im Londoner Finanzultimatum gestellt gefagt: Nachprüfung des deutschen Finanzwesens. Ueber die Nachprüfung der deutschen Finanzen hinaus erftreden es in die Notwendigkeit verjeßt, um Aufschub und Erleichte­wurden, haben Deutschland tatsächlich in Berzug gebracht und sich die vom Garantiefomitee geforderten Maßnahmen auf wirt. famere Bekämpfung der Kapitalflucht und Wiederausbau der Ein Wünschen Deutschlands willfahren wird oder ob durch sein rungen zu ersuchen. Die Entscheidung darüber, ob den und Ausfuhrstatistik auf die Höhe des Borkriegsstandes. Drastische Berschulden ein Recht der Gläubiger zu Zwangsmaß­Maßnahmen zum Rampf gegen die Kapitalflucht find nament- nahmen gegeben ist, liegt in der Hand der Reparations­lich von den Franzosen immer wieder gefordert worden unter tommiffion. Diese hat sich im Garantiefomitee ein Unterorgan hinweis auf ihre eigene weit wirksamere Gesetzgebung als die geschaffen, dem die Funktion eines Begutachters obliegt. Das deutsche. Wenn dabei auch nicht vergessen werden darf, daß die Garantiefomitee hat an die deutsche Regierung das Verlangen ftraffer organisierte Zentralisation des französischen Beamten gestellt, ihm die Möglichkeiten zur Ausübung der ihm über­Die deutsche Regierung verpflichtet sich, sowohl den Etat wie apparates nach dieser Richtung hin wesentlich beffer arbeiten fann tragenen Funktion zu verschaffen, und die deutsche Regierung alle finanziellen Gesezentwürfe zwei Delegierten der Re- und muß als der deutsche, so hat doch die deutsche Regierung nicht hat diesem Verlangen Rechnung getragen. parationsfommission, die sich in Berlin zum Zwecke der verkennen fönnen, daß tatsächlich die Ausgestaltung der deutschen finanziellen Beobachtung ständig aufhalten werden, vorzulegen. Es Rapitalfluchtbekämpfung noch wirksamer zu erfolgen hat. Fortan muß indessen ausdrücklich betont werden, daß diese Verpflichtung zur wird daher Borlage erst dann Geltung gewinnt, wenn die in Frage kom­menden Gefeßentwürfe( Etat, Nachtragstredite, Steuergeseße) ohne­hin das Kabinett paffiert haben und den parlamenta rischen Rörperschaften bereits zur Beschlußfassung zuge gangen find. Daraus ergibt sich schon, daß die Delegierten den Ent­würfen gegenüber ein direktes Einspruchsrecht nicht haben,

jede Berlegung der deutschen Souveränität zu vermeiden.

wenn ihnen auch das Recht der Kritik daran unbenommen bleibt. Die Entscheidung über die Gestalt der finanziellen Gefeßentwürfe bleibt, das sei noch einmal hervorgehoben, beim Parlament und bei der deutschen Regierung.

Die deutsche Regierung hat ferner zugesagt, daß sie nunmehr ihren alten Plan eines fliegenden Kontrolldienstes ver­wirklichen will. Besondere Beamten und Rommissionen des Reichs­finanzminifteriums werden bei den einzelnen Finanzämtern Ein­

ficht in die Durchführung der Beranlagung und Steuererhebung nehmen und die genaue Durchführung der Steuergesetze überwachen.

Diese fliegenden Inspektionen werden

von Zeit zu Zeit von einem Bertreter der Interalliierten Finanzfontrollfommiffion begleitet

sein, der sich selbst davon überzeugen tann durch Stichproben oder durch eine andere Art der Prüfung ob und wie der laufende

Deutschland und Polen .

Am Mittwoch wurde zwischen dem deutschen Bevollmäch tigten, Ministerialdirektor v. Sto dhammern, und dem polnischen Bevollmächtigten Minister D1zewski das Pro gramm für die deutsch - polnischen Berhandlungen auf Grund der beiderseits aufgestellten Listen vereinbart. Es umfaßt in weitem Umfange politische, finanzielle und wirtschaftliche Fragen.

Bugleich wurde schon jetzt vereinbart, daß Bolen den Transit nach Rusland für Deutschland freigibt und daß Deutschland hinsichtlich der Warenausfuhr Bolen ebenso wie andere valutaschwache Länder behandelt. Die in Der Kommission zu erledigenden Berhandlungen werden vor aussichtlich am Montag beginnen.

deutsche Republik als Erbin des banterotten Kaifer­Niemand kann bestreiten, daß die Lage, in die sich die jede Kapitalausfuhr der Genehmigung unterliegen. reichs versetzt sieht, überaus drückend und peinlich ist. Ihren Organen, die verpflichtet werden, den Bertretern frember Eine Ausnahme foll nur da erfolgen dürfen, wo es sich um Mächte Einblick in die Obliegenheiten ihres Amtes zu ge­Personen oder Firmen handelt, die berufsmäßig und ständig mit dem währen, fällt eine harte Aufgabe zu. Ihnen und mit ihnen Auslande Geschäfte machen. Hier soll eine generelle Bescheinigung uns allen ist die Rolle des zahlungsunfähigen der Handelstammer ausreichen. Diese Regelung ist getroffen wor- Schuldners zugefallen, der den Gläubigern seine Bücher den, weil anders der Exportverkehr tötlich getroffen würde. Die in aufschlagen, ja, alle seine Habfeligkeiten vorweisen muß, um Börsen und Finanzfreisen gerüchtweise behauptete Wiederbelebung den Nachweis zu führen, daß er sie nicht betrügt. Wir müssen der Devisenkontrolle durch eine zentrale Stelle tommt in feiner uns in fie fügen, wie ein redlicher Mann, der durch unver­Weise in Frage. Schließlich hat sich die deutsche Regierung noch verschuldetes Unglück in diese traurige Lage geraten ist. pflichtet, gewisse finanzstatistische Einrichtungen zu treffen, um den interalliierten Rontrollorganen auch auf diesem Ge- zu beschönigen, in der wir uns befinden, so entschieden müssen Soweit wir also auch davon entfernt sind, die Situation biete ihre Tätigkeit zu erleichtern. mir auch vor Uebertreibungen warnen. Gesagten geht hervor, daß das Garantiefomitee zwar das Recht befigt, in die Finanzwirtschaft Einblick zu nehmen, daß ihm aber nicht das Recht zusteht, über ihre Gestaltung orschriften zu machen. Seine Aufgabe ist, der Re­parationskommission Gutachten zu erstatten. Auch dieser steht nicht das Recht zu, in die Souveränität des Reiches einzugreifen, wie in dem Schriftverkehr, der der Unterzeich Seite ausdrücklich festgestellt worden ist. mung des Bersailler Dokuments voranging, von alliierter

Die Gütigkeit der vorstehend geschilderten Finanzkontrolle wird beschränkt werden auf die Dauer der Gültigkeit des Moratoriums. Paris , 20. Juli. Wie die Havas - Agentur meldet, wird von der Reparationstommission die Nachricht der Chicago Tribune", Deutschland sei mit Zustimmung Frankreichs versuchsweise ein mo ratorium von brei bis sechs Monaten für seine Bar­zahlungen bewilligt worden, für unrichtig erflärt.

Paris , 20. Juli. ( WTB.) Ministerpräsident Poincaré hat heute vormittag den Präsidenten des Garantieausschusses, Mau­clère, und den Finanzminister de Lasteyrie empfangen.

bestehe auch nicht die Absicht, irgendeine Debatte daran zu knüpfen. Obwohl der Präsident des Landesrats den Abgeordneten soweit Redebefugnis gab, als es ihm nach den Bestimmungen möglich war, konnte die Berlefung der Erklärungen zunächst nicht erreicht werden. Auf Antrag des Abg. Kiefer( 3.) wurde Staatskommissar Dr. Maurer beauftragt, während einer furzen Bertagung der Regierungsfemmiffion die endgültige Frage vorzulegen, ob sie die Berlesung der Parteierflärungen gestatte.

Nach einstündiger Bause wurde die Sigung abermals aufgenom men. Der Bräsident gab eine Erklärung ab, daß der Präsident der Regierungstommiffion, ohne einen Präzedenzfall zu schaffen, mit ber Berlesung der Grflärungen einverstanden fei. Die barauf folgenden Parteiertlärungen waren durchweg ruhig gehalten, um von vornherein den Eindruck der Opposition zu ver­meiden. Mit Ausnahme der Kommunistischen Partei sprachen alle Barteien ihre Bereitwilligkeit aus, mit der Regierungs­tommiffion zum Wohle der Saarbevölkerung zusammen zuarbeiten, wenn die Regierungstommiffion ihren Kurs grund­fählich ändern. Alle Erklärungen protestieren gegen die Berordnun­gen über den Landesrat und verlangen deren baldige Abänderung, insbesondere werden gefordert:

Erklärungen im Saar - Landesrat. Ein Sieg der Stummen. Saarbrüden, 20. Juli. ( WTB.) Die erste Sigung des Landesrats wurde nach etwa 1½stündiger Unterbrechung wieder eröffnet. Nach der Berordnung der Regierungsfommission vom 24. März über die Das Recht der Interpellation, das Beschwerde- und das Initiativ. Schaffung eines Landesrats ist letzterer nur berufen, über diejenigen antragsrecht, die Ernennung des Präsidenten durch den Landesrat, Gegenstände zu beraten, die auf der von der Regierungskommission Mitbestimmung der Tagesordnung, Immunität, Aufhebung der Be­allgemein festgelegten Tagesordnung angeführt sind. Auf diese Be- ffimmungen, wodurch die nicht hier geborenen Deutschen von der stimmung stüzte sich die Weigerung des Präsidenten, den Abgeord wählbarkeit ausgeschloffen find. Verlangt wird ferner die Ent­neten zur Berlesung der Erklärungen der Parteien das Wort zu erteifen. In den ich är fften Ausdrücken wurde von den Abge. fernung des franzöfifchen Millfärs, die Aufhebung der Saarein ordneten aller Parteien das Berhalten der Saarregie- wohnerverordnung, die Beseitigung der franzöfifchen Schule in ihrer rung gegeißelt, nur der Abgeordnete Schmoll, der Bertreter gegenwärtigen Geftalt, die Entfernung der franzöfifchen Beainten der Haus und Grunt befizerpartei. fand versöhnliche Worte. Es aus der jaarländischen Verwaltung und das völlige Aufgeben der wurde mehrfach betont, daß die Zulaffung von Parteierflärungen bisherigen Franzöfterungspolitik. der Berordnung der Regierungskommission nicht widerspreche. Die Regierungsbotschaft stehe auf der Tagesordnung und dürfe daher auch besprochen werden. Uebrigens fei es

eine Höflichkeitspflicht,

auf eine verlesene Botschaft eine Antwort entgegenzunehmen.

Aus dem

Allerdings sind die Grenzen der deutschen Finanzsouve­ränität einigermaßen flüssig geworden. An Versuchen, fie zu verschieben, hat es nicht gefehlt.

Die juristische Konstruktion, auf Grund derer solche Ver­fuche unternommen werden, ist diese: Die Reparationstom­mission hat das Recht, Deutschland Zahlungsaufschübe und Erleichterungen zu bewilligen oder zu verweigern, also hat sie auch das Recht, Deutschland Bedingungen zu stellen, unter denen sie ihre Entscheidung in dem Deutschland günstigen Sinne zu fällen gewillt ist. Auf Grund dieser Konstruktion ist von Deutschland in der Note vom 21. März die Erhebung weiterer Steuern im Betrage von 60 Milliarden Papiermart, über das Finanzkompromiß hinaus, gefordert worden. Diese Forderung ist als unerfüllbar zurückgewiefen worden, und bie Reparationsfommission hat sich damit beschieden. rung liegt, die Befugnisse des Garantiefomitees als möglichst Es ist flar, daß es im Interesse der franzöfifchen Regie­weitgehend darzustellen. Denn diese Befugnisse sind sozusagen " Sanktionsersat". Bom Einmarsch in das Ruhrrevier ist es stiller und stiller geworden, und so muß der Eifer der Re­gierung, die Gläubigerinterssen des finanziell schwer notleiden­den Frankreich wahrzunehmen, auf anderem Gebiet nachge­wiesen werden. Ohne den Beweis dieses Eifers wäre es un­möglich, von der französischen Regierung das Zugeständnis zu erhalten, daß ein längeres Moratorium uner­läßlich sei.

Die französische Regierung focht es wenig an, daß sie durch ihr Vorgehen abermals dem Nationalismus in eigenen nationalen Blod zu falmieren, und sie beachtet nicht, daß sie dadurch in Deutschland der nationalistischen Agitation Deutschland Vorschub leistete. Sie denkt nur daran, ihren Vorschub leistet, die schon behauptet, die Tätigkeit des Ga­rantiefomitees bedeute das Ende der deutschen Finanzhoheit und die deutsche Regierung habe alles hingegeben, ohne etwas dafür zu erhalten.

Die nationalistische Agitation übersieht absichtlich, daß die deutsche Regierung mit ihrer angefochtenen Erfüllungspolitie" Der Schlußatt der Haager Konferenz wurde gestern vollzogen. tatsächlich schon etwas erreicht hat, nämlich die allgemeine Die nichtrussischen Delegierten nahmen eine Entschließung an, in der Anerkennung, daß der Londoner Finanzplan un­den Regierungen empfohlen wird, zu verhindern, daß ihre durchführbar ist und daß jede Aussicht fehlt, seine Durch Estandseigentum erwerben. Staatsangehörigen in Somjetrußland nationalisiertes Ausführung mit Gewaltmaßregeln erzwingen zu fönnen. Daß damit noch nicht genug erreicht ist, gibt niemand williger