Nr.357 39.Jahrgang Ausgabe B Nr. 172
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Redaktion und Verlag: SW 68, Lindenstraße 3 Fernsprecher: Dönhoff 292-295
und 2506-2507
Montag, den 31. Juli 1922
Vorwärts- Verlag G.m.b.H., SW 68, Lindenstr. 3 Fernsprecher: Verlag, Hauptexpedition n. InseratenAbteilung: Dönhoff 2506-2507
Frankreich und die Ausgleichszahlungen sefere bayerische Erkenntnis!
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Die Note, mit der die französische Regierung am 26. Juli 1922| 3weds genauer Festlegung der Laften, die fich für Deutschland aus versöhnliches Schreiben an Graf Lerchenfeld richtete, schrieb die deutsche Note vom 14. Juli 1922 wegen Barzahlungen im Aus- der in Artikel 296b vorgesehenen regierungsseitigen Haftung ergeben, gleichsverfahren und aus Urteilen der Gemischten Schiedsgerichte, geneigt, vorläufig und auf Grund festzulegender Modalitäten Art. 297 e, beantwortet hat, hat folgenden Wortlaut:
Durch Schreiben vom 14. Juli haben Sie mir einen Antrag Ihrer Regierung wegen Herabsetzung der monatlichen Zahlungen von zwei Millionen Pfund auf 500 000 Pfund zugehen lassen, zu denen sich das Deutsche Reich in dem Londoner Abfommen vom 10. Juni 1921 zweds Abdeckung der deutschen Berpflichtungen bereit erklärt hat, die sich aus dem durch Artikel 296 vorgesehenen Verfahren zum Ausgleich der deutschen Forderungen und Schulden ergeben.
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Ihre Regierung hat zugleich gebeten, von den Zahlungen, die für sie aus Abschnitt IV, Teil X, und besonders aus Artifel 297 folgen, für die Dauer des Moratoriums befreit zu sein, das sie bei der Reparationsfommission zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen in bar zum Konto Reparationen nachgesucht hat.
Ich sehe mich zunächst genötigt, einen Irrtum zu berichtigen, der sich in Ew. Exz.. Schreiben findet. Ew. Exz. haben geschrieben, daß die sich für Deutschland aus Abschnitt IV und insbesondere aus Artikel 297 e ergebenden Verpflichtungen in erster Linie aus dem Erlös des liquidierten deutschen Eigentums in den beteiligten Ländern zu erfüllen sind.
Ich glaube, Ew. Erz. daran erinnern zu sollen, daß der Friedensvertrag in dieser Hinsicht keine Berpflichtung für die alliierten und assoziierten Mächte enthält, sondern einfach die Möglich feit ins Auge faßt, den Erlös aus diesen Liquidationen zur Zahlung der Entschädigungen an die alliierten Staatsangehörigen in Ausführung des Artikels 297e zu verwenden. Der Erlös aus der Liquibation fönnte gemäߧ 4 der Anlage zu Abschnitt IV nach dem Belieben einer jeden der alllierten und affoziierten Regierungen anderweitig verbraucht werden.
Ew. Erz. hat sicherlich erfahren, daß nach Unterzeichnung des Londoner Abkommens vom 10. Juni 1921, das nach Auffassung der dem Ausgleichsverfahren beigetretenen alliierten Mächte hinsichtlich der durch das Deutsche Reich vorzunehmenden Monatssalden alle Schwierigkeiten endgültig behob, die alliierten Unterhändler den deutschen Vertretern eine Erflärung übergeben haben, worin sich in Anbetracht des amt 10. Juni 1921 getroffenen Abtommens die beteiligten allierten Regierungen verpflichteten, Berhand lungen mit der Deutschen Regierung zu dem Zwecke zu eröffnen, Deutschland von der in den Bertrag aufgenommenen möglich keit, den Erlös aus den Liquidationen zur Zahlung der in Artifel 297e genannten Entschädigungen zu verwenden, Vorteil ziehen
zu lassen.
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Die zwischen Frankreich und Großbritannien einerseits und Deutschland andererseits geführten Verhandlungen haben zu dem Abkommen über die Zahlung der Entschädigungen und über den
Artikel 297 geführt.
Aus Vorstehendem erhellt somit, daß die Kündigung des Londoner Abkommens, die aus der Nichtausführung der Hauptbestim mung dieses Abkommens durch das Deutsche Reich folgen fönnte, dem ein Ende sehen würde, da diese Abkommen wie ich wieder hole mit Rücksicht auf den Abschluß des Londoner Abkommens getroffen und ratifiziert worden sind.
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und Bedingungen neben den regelmäßigen Avis, wodurch das zahlten Beträge dem Französischen Amt gutschreibt, Avis entgegen Deutsche Amt die von deutschen Schuldnern anerkannten und gezunehmen, welche die Forderungen bekanntgeben, zu deren gänzlicher Abtragung sich die Schuldner außerstande erklären. nicht von der Haftung in Ansehung der in Rede stehenden Schulden Die Uebergabe dieser Avis würde Deutschland selbstverständlich entbinden, aber Prüfungen über die Zahlungsunfähigkeit der Schuldner geftatten. Die Namen dieser Schuldner wären außerdem öffentlich bekanntzugeben, damit für alle Fälle die allierten Staatsangehörigen die deutschen Staatsangehörigen kennen lernen, die ihren Borkriegsverpflichtungen nicht nachkommen können oder sich weigern, dies zu tun. Die Ankündigung der Bekanntgabe würde dem Deutschen Amte sicherlich gestatten, die schleunige Deckung der alliierten Forderungen sicherzustellen. Die Regierung der Republik fönnte hierzu eine Unterstützung des Deutschen Amts durch anderweitige Informationen oder Mittel in Aussicht nehmen. Die Regierung der Republik hat die Pflicht, ihre Staatsangehörigen zu schüßen, ebenso wie mit demselben Rechte die Deutsche Regierung als haft bar für ihre Schulden in Ansehung der deutschen Gläubiger nicht gegen diese Pflicht verstoßen wird. Ueberdies ist
Von Frankfurt a. M. An demselben Tage, an welchem der Reichspräsident sein das offizielle Organ der in Bayern ausschlaggebenden Partei: „ Die Weimarer Reichsverfassung hat zwei Rechtsideen föderalistische und eine eingeschlichene illegitime unid nebeneinandergestellt: Wenn man so sagen will, eine legitime tarische und der Meinungsstreit, der zwischen Bayern und dem Reich ausgebrochen ist, beruht letzten Endes in diesem zwei Prinzipien aufeinander losgeheßt hat. Diese innere unwahr inneren Widerspruch der Deutschen Reichsverfassung, die haftigkeit der Weimarer Verfassung ist letzten Endes die wahre und legte Ursache all der politischen Krisen, welche der Kampf um Unitarismus und Föderalismus immer wieder in Deutschland entfacht, den Streit um die Verfassungsfrage nicht zur Ruhe kommen läßt und vor allem in Bayern immer wieder tiefe elementare Ausbrüche der Erregung schafft. Hier liegen die Wurzeln des Uebels, und wenn man sich in Berlin wirklich als Arzt erweisen will, dann müßte hier helfend eingegriffen werden."
Also ein ungelöster innerer Widerspruch, der in der Deutschen Reichsverfassung steckt, hat Bayern veranlaßt, sich in die Arme preußischer Militaristen und um ihre Profitraten besorgter Bauernbündler zu werfen! Keiner der Vorwände, die von Bayern nachträglich für seinen Verfassungsbruch fons struiert worden sind, läßt sich aber bündiger widerlegen als gerade dieser; nämlich aus bayerischem Regie rungsmunde selber.
die Deutsche Regierung wenig berechtigt, fich zwecks Aenderung des Londoner Abkommens vom 10. Juni 1921 auf die Lasten zu berufen, die ihr Artikel 296 auferlegt.§ 9 der Anlage zu Artifel 296 ermächtigt übrigens das Deutsche Amt, die Es war am 13. September 1919, als in der Bayerischen Abzüge vorzunehmen, die für Ausfälle, Kosten und Vermittlungs Staatszeitung"( und, Bayerischen Staatsanzeiger ") ein Epilog gebühren erforderlich find. Die Anwendung dieser Bestimmung in zur Reichsverfassung erschien, als dessen Verfasser sich an der Verbindung mit der Aufhebung des Reichsausgleichsgesetzes würde Spitze Herr Dr. v. Preger, bayerischer Gesandter in Berlin , aller Wahrscheinlichkeit nach genügen, um die Laft zu verringern, bekannte. Dieser hohe bayerische Beamte ist, wie allen Mitüber die sich die Deutsche Regierung beflagt und von der sie sich durch ihren Antrag auf Herabfekung der Monatssalden zu befreien wünscht. gliedern des weimarischen Verfassungsausschusses erinnerlich Was die Verpflichtungen aus Artikel 297e anlangt, so ist diese sein wird, der zäheste und hartnäckigste Verteidiger der Frage jeht durch die vorhandenen Abkommen geregelt. In bayerischen Reservatrechte gewesen. Aber so oft und leidendiesem Abkommen hat sich die Deutsche Regierung verpflichtet, die schaftlich wir mit ihm die Klingen gekreuzt haben, so ehrlich erforderlichen Gelder zu beschaffen, falls der Reinerlös aus dem mußten wir uns bei der Lektüre seines Epilogs zu den Verliquidierten deutschen Eigentum nicht ausreicht. Diese Verpflichtung fassungsfämpfen sagen, daß er in diesen Bieles gelernt ist formell. Die deutsche Regierung fann sich, um ihr nachzukommen, habe. Er wollte sine ira et studio" feststellen, wie und jederzeit die etwa nötigen Hilfsmittel dadurch verschaffen, daß fie, warum die Entwicklung zu stärkerer Einheitlichkeit in der folange ihr dies angezeigt erscheint, die Anwendung des§ 1 des Ar: Verfassung sich vollzogen hat, und wie es gelang, die Länder titels 297 ausfeßt oder verlangsamt. Die Regierung der Republit zu weitgehenden Verzichten auf bedeutungsvolle staatliche fann nicht zugeben, daß alliierte Staatsangehörige für die ihrem Eigentum durch Anwendung außerordentlicher Kriegsmaßnahmen zu Rechte zu drängen." Diese Aufgabe stellte sich nämlich Herr gefügten Nachteile nicht entschädigt werden, während die deutschen v. Breger für seinen Epilog, und er hat sie vom Standpunkt Staatsangehörigen fortgesetzte Zahlungen für Schäden gleicher Art der bayerischen Regierung aus damals loyal und objektiv erhalten. Die Regierung der Republik kann bei dieser Sachlage gelöst. Ew. Exzellenz
Man höre! Nach dem obersten Vertreter der bayerischen Antrag vom 14. Juli nur als null und nichtig Regierung in Berlin wurde die Absicht der Schöpfer der ansehen. Sie rechnet daher mit der getreuen Ausführung des neuen Reichsverfassung, angesichts der furchtbaren KriegsLondoner Abkommens vom 10. Juni 1921 durch das Deutsche Amt folgen, eine st arte Reichsgewalt zu schaffen,„ begünund zweifelt nicht, daß den Verwahrungen gegenüber den system a- ftigt durch den Rückhalt, den die Reichsregierung bei der Mit dem Antrag auf Herabsehung des durch das Abkommen tischen Verzögerungen des Deutschen Amts bei der An- Nationalversammlung fand, und durch den Umstand, daß nach vom 10. Juni auf zwei Millionen Pfund festgesetzten Bauschalbetrage erkennung der alliierten Forderungen Rechnung getragen wird. Es Einberufung der Nationalversammlung eine immer stärker auf 500 000 Bfund will Ew. Egz. wohl fagen, daß die Zahlungen besteht übrigens die ganz bestimmte Absicht, die Aemter in Paris werdende Verschiebung des Machtverhältnisses zwischen Reich Don 500 000 Pfund allmonatlich erfolgen würden, sohne der und Straßburg solange nicht über deutsche Forderungen erkennen Gläubiger- und Schuldnerlage Deutschlands Rechnung zu tragen. zu lassen, als sie nicht die Gewißheit erlangt haben, daß die und Einzelstaaten zugunsten des Reiches einsetzte". Die For Wenn die Regierung der Republik von der Erklärung Aft nimmt, Intereffen der französischen Gläubiger gewahrt sind oder ge- derung, daß bei Schaffung der Verfassung die Einzelstaaten daß das Deutsche Amt nicht an der Auslegung festhalten würde, wahrt werden. völlig gleichberechtigt neben der Nationalversammlung hätten die es dem Abkommen vom 10. Juni 1921 gegeben hat und monach Ich habe daher die Ehre, Sie zu bitten, mir binnen einer Frist stehen sollen, was die Verneinung der Souveränität der es sich der Zahlung der zwei Millionen Pfund entziehe, sobald von zehn Tagen vom Datum dieses Schreibens ab gerechnet, die Nationalversammlung bedeutet hätte, würde damals wohl die übrigens Zusicherung zu geben, daß das Deutsche Amt fünftig das Londoner auch in den breiten Boltsmassen fein Verzu oft aus berechneter Langsamfeit Abkommen dadurch ausführt, daß es jeden Monat den Bauschal- ständnis gefunden haben". Es sei schon ein großer Erfolg hervorgehenden Kontoabrechnungen es augenblicklich als Gläubiger betrag von zwei Millionen Pfund zahlt. Da mich ber von für die Einzelstaaten gewesen, daß die Nationalversammlung der alliierten Aemter erscheinen läßt, vermag sie den von Ew. Em. Erz. überfandte Antrag auf den Gedanken gebracht hat, daß für die Einzelstaaten gewesen, daß die Nationalversammlung Erz. gemachten Vorschlag nicht zu genehmigen. Sie hält diesen das Deutsche Amt nicht mehr die Absicht hatte, den Bauschalbetrag und ihre Wähler einer Vorberatung des VerfassungsBorschlag nicht nur für un annehmbar, sondern sie lehnt es von zwei Millionen Pfund zu zahlen, habe ich für diese Eventualität entwurfs in der vorläufigen Vertretung der Einzelstaaten, ab, das Abkommen vom 10. Juni 1921 wieder zur Erörterung eine bestimmte Anzahl von Maßnahmen be dem Staatenausschuß nämlich, zugestimmt hätten. zu stellen. Sie könnte allein die Kündigung des Abkommens fchlossen. Außerdem habe ja ein rechtlicher Anspruch der Einzelstaaten ins Auge fassen, welche die Rückkehr zu dem status quo ante für den Sollte die Deutsche Regierung in der vorbezeichneten Frist nicht gegen das Reich auf Achtung der Reservatrechte tatsächlich Fall zur Folge hätte, daß das Deutsche Reich den Pauschalbetrag von die Zusicherungen gemacht haben, die ich von Ew. Erz. dringend und rechtlich in feiner Weise bestanden.„ Ueberhaupt zeigte zwei Millionen Pfund nicht zahlt. fordere, so schließe ich daraus, daß meine Annahme richtig ist, sich schon damals, wie start der unitarische 3ug und die vorgesehenen Maßnahmen werden sofort und auto- bei allen Parteien der Nationalversammlung , nicht matisch zur Anwendung gelangen. gez. Poincaré . nur bei der Sozialdemokratie, war".
Bei dieser Annahme würden die Vorteile des dem Deutschen Reich zugestandenen Bauschals verschwinden.
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Alsdann würde die strikte Anwendung des Artikels 296 und der Anlage nötig werden. Die deutsche Regierung wäre verpflichtet, das Reichsausgleichsgefeß unverzüglich aufzuheben, durch Das Reichskabinett ist heute vormittag 12 Uhr zudas sie aus Gründen, deren Erörterung zurzeit nicht angebracht ist, fammengetreten, um über die Antwort auf die französische Note zu geglaubt hat, ihrem Ausgleichsamt nicht den Charakter eines ein- beraten. fachen Bollzugsorgans lassen zu sollen, das die von deutschen Staatsangehörigen zu erlegenden Beträge erhebt oder zahlt.
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Vor allem aber, so fährt damals der Mann fort, der noch heute der politische Vertrauensmann der bayerischen Regierung in Berlin ist, habe ,, bei den Einzelstaaten der Wille zur Selbsterhaltung gefehlt". Den nachfolgenden Sah hebt Herr Don Preger in seinem Epilog durch Sperrung besonders hervor, so sehr lag ihm damals an der Beachtung seiner authentischen Feststellung. Diese lautet:
Das Deutsche Reich ist tatsächlich ebensowenig berechtigt, deutschen Der Dollar springt auf 665! Staatsangehörigen den Gesamtbetrag ihrer Forderungen an alliierte Die Dollar hausse geht weiter. Anscheinend hat die ,, Weder für die Aufrechterhaltung der Reservatrechte war eine Staatsangehörige nicht zu zahlen, als darin einzuwilligen, von diesen nur Markbeträge anzunehmen, die nicht die Gesamtheit ihrer ausländische Spekulation ein panifartiger Schrecken erfaßt. fo- gemeinsame Abwehrfront der jüddeutschen Staaten herzustellen, noch Schulden darstellen. daß sie große Mengen deutschen Papiergeldes auf den inter - auch war innerhalb der Einzelstaaten felbst ein geschlossener Wille Zweifelsohne haftet die deutsche Regierung für die Schulden nationalen Markt wirft. Heute trat in Berlin ange- zur staatlichen Selbständigkeit im bisherigen Umfange vorhanden." ihrer Staatsangehörigen, abgesehen von den im Artifel 296b vorsichts dieser folossalen Kurssteigerungen zunächst Abgabe- Das hieß mit anderen Worten, daß Bayern auch schon dagesehenen Ausnahmen. Diese Haftung fann jedoch bis zur wohl neigung hervor. Im Vormittagsverkehr zwischen den Banken mals mit seinem starrköpfigen Widerstand gegen eine wuchwollenden Belastung mit der Balorifierung privater Schulden wurde der Dollar mit 620 angeboten, an der Börse fezte er tige Entwicklung, die einfach notwendig geworden war, gehen; einer Balorifierung, die durch nichts zu rechtfertigen wäre, mit 652 ein und stieg bis zur Mittagsstunde bis auf 665! allein dastand und von allen übrigen Bundesstaaten im wenn die Schuldner zahlungs fähig find. Die feste Tendenz hält an. Anscheinend find inländische Stich gelassen wurde! Dieselbe Tatsache, die sich vor 3m Falle der Aufhebung des Reichsausgleichsgefehes Devisenspetulanten von der Dollarhausse über wenigen Tagen wiederholte, als die leitenden Minister von und bei ausschließlicher Anwendung des Verfahrens gemäß Ar- rannt worden. Infolgedessen ergab sich die Notwendigkeit, Württemberg, Baden und Hessen auf einer Konferenz, die sie tikel 296 durch das Deutsche Amt wäre die Regierung der Republit, bedeutende Baisse- Engagements rasch zu decken. mit Ausschluß Bayerns abhielten, weit vom bayerischen Ver
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