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Nr. 467 39.Jahrgang Ausgabe B Nr. 227

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Berliner Dolksblatt

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Zentralorgan der Vereinigten Sozialdemokratischen Partei Deutfchlands

Redaktion und Verlag: SW 68, Lindenstraße 3 Fernsprecher: Dönhoff 292-295

und 2506-2507

Dienstag, den 3. Oftober 1922

Vorwärts- Verlag G.m.b.H., SW 68, Lindenstr. 3 Fernsprecher: Abteilung: Dönhoff 2506-2507 Verlag, Hauprexpedition n. Inseraten­

Der Rathenau- Mord vor Gericht. Neue Kohlenpreiserhöhungen!

B. S. Leipzig , den 3. Ottober 1922.| gegenüber ausdrücklich, daß die sechs Mitglieder, die vom Reichs Im Reichsgericht zu Leipzig hat heute vormittag um 9 Uhr der präsidenten ernannt werden, nicht die Fähigkeit zum Richteramt zu Prozeß gegen die an dem Mord auf Reichsminister Walter haben brauchen. Der Staatsgerichtshof, speziell§ 13 Abs. 4 bes Rathenau Beteligten vor dem Staatsgerichtshof be titel 105 der Reichsverfassung. Durchschlagend für die Bezeich­Gesetzes zum Schuße der Republit steht im Widerspruch mit Ar­ gonnen . Das Reichsgericht hatte, um jeden Zwischenfall zu ver- nung des hüten, eine starte polizeiliche Bedeckung erhalten. Bei dem un­

Staatsgerichtshofes als Ausnahmegericht

geheuren Intereffe, das der Prozeß nicht nur in Leipzig , sondern ist aber der Umstand, daß hier ein außerhalb der gewöhnlichen in ganz Deutschland erregt, war auch ein Massenandrang Gerichtsorganisationen stehendes Gericht geschaffen ist, dessen Mit­von Presse und Zuhörern erfolgt. Man hatte den großen glieder von der Exekutive mit Rücksicht auf ihre politische Einstellung Gigungsfaal gewählt, in dem die Kriegsbeschuldigtenprozesse und berufen find, von denen also nicht bloß von einem Richter die selbst. auch der Jagow- Prozeß sich abgespielt haben. Aber der schöne barüber hinaus bie politische Ueberzeugung von der Richtigkeit des Aber der schöne verständliche Unterordnung unter das Gesetz erwartet wird, sondern eichengetäfelte Raum reichte bei weitem nicht aus, um die Erschie. Gesetzes. Jedenfalls aber steht das Gefeß zum Schuße der Republit nenen zu faffen. Man hatte, um nur einigermaßen Unterkunft zu infofern mit Artitel 105 der Reichsverfassung in Widerspruch, als schaffen, vor dem Gerichtstisch besondere Tische für die Vertreter der durch Artikel 13, Absatz 4, Bersonen ihren gefeßlichen Richtern ent Bresse aufgestellt und man hatte bei der großen Zahl der An- zogen werden. Das darf auch ein Gefeh nicht. Die Verfassung ist geklagten und Berteidiger dazu schreiten müssen, die Verteidigung das bleibende Rückgrat des modernen Staates. An ihr darf nur abzuteilen. Rechts und links vor dem Richtertisch waren für die aus besonders wichtigen Gründen geändert werden. Anwälte Tische und Stühle aufgestellt worden. An der rechten Seite Der Berteidiger wandte sich dann der prozessualen Seite des der Saalwand, zunächst dem Richtertisch, war eine große Stizze Berfahrens zu und erklärte: Das ganze bisherige Berfahren in angebracht worden, welche die Königsallee und die Mordstelle im dieser Sache ist gefeß und verfassungswidrig. Sämtliche Angeschul­angebracht worden, welche die Königsallee und die Mordstelle im digten sind von der Polizei festgenommen und nach längerer Zeit, Grunewald zeigte. Um 9 Uhr war der Zuhörerraum bereits eine Woche und darüber, dem Richter vorgeführt worden. Wegen derart überfüllt, daß das Publikum auch zwischen den Stühlen und dieses Verfahrens der Polizei ist von verschiedenen Verteidigern in den Gängen Aufstellung nehmen mußte. Kurz nach 9 Uhr wurden

die Angeklagten

die Brüder Techow , dann der Privatdetektiv Niedrig, in den Saal geführt. Sie erschienen in der Reihenfolge: zunächst arnede, Steinbed , Tilleffen, Plaas, v. Salo mon; dahinter nahmen Blaz: femann, Günther, Dieftel, Schütt und Boß. Die Angeklagten, die faft durch weg bis auf Niedrig und Tillefsen noch ganz junge Leute find, machten einen außerordentlich zuversichtlichen, einige fogar einen beiteren Eindruck. Lediglich Ernst Werner Techow , der wegen Mordes angeklagt ist, war blaß und schaute ernst drein. Auch Lillefsen, der wegen Unterlassung der Anzeige eines drohenden Verbrechens unter Anklage steht, machte einen besorgten

Einbrud.

Um 49 Uhr erschien Oberreichsanwalt Dr. Ebermayer im Saal, gefolgt von zwei Bertretern des Reichsjustizminifters, welche der ganzen Verhandlung beiwohnen werden.

Kurz nach 9 Uhr betrat dann

der Staatsgerichtshof

Hierauf wurde in die Verhandlung eingetreten. Senatspräft­dent Dr. Hagens: Es ist hier eine Anzahl von Anträgen einge laufen, welche die Zuständigkeit des Staatsgerichtshofes

Bon Steiger G. Werner.

Die Bergwertsunternehmer des Ruhrreviers haben den Schiedsspruch, der den Bergarbeitern 150 m. pro Schicht vom 1. Oktober d. 3. an zuspricht, abgelehnt. In der antwortung für die neue Lohnsteigerung nicht tragen zu Bergwerkszeitung" vom 1. Oktober erklären sie, die Mitver­fönnen. Gleichzeitig teilen fie in diesem Artikel mit, daß die fich wahrscheinlich der Kohlenpreis für Fett Unternehmer ihren Abnehmern bereits mitgeteilt haben, daß förderkohle vom 1. Oktober ab um 999 m. erhöht. Die Unternehmer wollen dadurch den Reichskohlenrat vor eine der Reichstohlenrat gezwungen ist, dieser Erhöhung zuzu­bereits pollzogene Preiserhöhung stellen, damit stimmen. Die Bergwertszeitung" schreibt weiter: die übrige Wirtschaft können nicht ausbleiben. Die Eisenpreise Die Wirkungen einer weiteren Rohlenpreiserhöhung auf werden automatisch weiter in die Höhe gehen, und die Export­fähigkeit vieler Industrien ist mehr denn je in Frage ges stellt. Vor allen Dingen wird infolge erheblich gesteigerten Kapitalbedarfs der Geldmarkt eine weitere Versteifung erfahren. Der Bergbau hat rechtzeitig gewarnt; man wird ihn für die Folgen, die sich aus den übereilten Ronzessionen an die Bergarbeiter er­geben, schlechterdings nicht verantwortlich machen können. Das Wort hat jetzt der Reichsarbeitsminister."

gegen den Leiter der politischen Polizei Die Stellungnahme der Unternehmer darf nicht unwider­Oberregierungsrat Dr. Weiß, eine Strafanzeige wegen widersprochen bleiben. Mit einer ähnlichen Begründung fann man, rechtlicher Freiheitsberaubung erstattet worden. Ein Berfahren, und 127 der Strafprozeßordnung aufbaut, auf dem also die ganzen Arbeitnehmer des Bergbaues in verantwortlichen welches sich auf diesen Mißbrauch unter Berlegung ber§§ 128, 132 mie auf der Hand liegt, jede willkürliche Preiserhöhung bei jeder are begründen. Auch die freige wertschaftlichen politischen. Bernehmungen beruhen, ist nicht nur gefeßwidrig, fon­dern auch verfassungswidrig. Ich verweise hier auch noch auf den Stellen sind sich ihrer Verantwortung voll bewußt. Es ist auch jetzt noch gültigen Erlaß des preußischen Justiz ministers Demagogie der übelsten Art, wenn die Unternehmerpresse Dr. Rosenfeld vom Dezember 1918, in welchem er ausdrücklich die Frage der Kohlenpreise in dieser Form behandelt. Wollen auf die Ungefeßlichkeit des Verfahrens hinweist und von der Staats die Unternehmer diese Auseinandersehung haben, so will ich anwaltschaft Berichterstattung über jeden Fall verlangt, in welchem im nachstehenden meinen Standpunkt niederlegen, der sich ein Beschuldigter länger als 24 Stunden von der Polizei festgehalten mit dem der freigewerkschaftlichen Arbeitnehmer deckt, und wird, ohne seinem Richter vorgeführt zu werden. Der Berteidiger der sich nur dann ändern wird, wenn uns einwandfreie verlas hierauf Gutachten von Prof. Bornhagen - Hagenthal sowie Prof. Bahlenunterlagen dafür gegeben werden, daß die amtlichen Kern- Freiburg und Prof. Dr. Freytag- Lorringhoven- Breslau, um Teuerungsziffern auf einer falschen Berechnung beruhen. feine Darlegungen zu stüßen.

Der Vertreter der Anflage Oberreichsanwalt Ebermayer wider­spricht diesen Darlegungen in furzen Ausführungen: Bei dem An­fehen der Berteidiger, so erklärte er, fann und will ich nicht an­nehmen, daß es sich bei diesem Antrag um

eine politische Demonstration

Meinen Berechnungen liegt der Preis der Fett­fördertohle zugrunde, nach dem sich die Kohlenpreise aller Bergreviere richten. Bisher hat man bei Lohnerhöhungen für eine Mart Lohnerhöhung den Preis der Fett­unter Führung des Senatsfräsidenten Dr. Hagens den Saal. Der förderkohle um 3,16 m. erhöht. Am 1. September Borsigende eröffnete die Berhandlung ohne Bräliminarien mit der handelt. Immerhin bedauere ich, daß wir gezwungen find, diese ist man von dieser Berechnung abgegangen, weil infolge der Bemerkung, daß die Sache gegen Lechom und Genossen beginne. Frage, die wohl von einer gewissen Bedeutung ist, hier aufzurollen. gewaltigen Steigerung der Materialienpreise die Unternehmer Dann erfolgte die Bereidigung der beiden Erfahrichter, Reichs- Die Frage, inwieweit ein Gericht verpflichtet und berechtigt ist, höhere Kohlenpreise zur Abdeckung der gesteigerten Material­gerichtsrat Dr. Baumgarten und Reichsgerichtsrat Dr. Döhn, die auch die materielle Gültigkeit eines Gefeßzes nachzuprüfen, ist um- preise verlangten. Ich habe mich sofort dagegen gewandt. nach der religiösen Formel vereidigt wurden. Schließlich wurden stritten. Soweit es sich darum handelt, ob ein Landesgesch mit So hat man bei einer Lohnzulage von 294 m. am 1. Sep­die Laienrichter Hermann Müller ( Botsdam), Hildenbrand, einem Reichsgesetz in Widerspruch steht, ist im allgemeinen dahin tember den Kohlenpreis nicht um 294 X 3,16= 929 m., Brandes und Jädel vereidigt. entschieden worden, daß das Reichsgericht berechtigt ist, die Ver faffungsmäßigkeit dieser Gesetze nachzuprüfen, wobei es allerdings sondern um fast genau das Doppelte erhöht. Der an die landesverfassungsmäßigen Bestimmungen gebunden ist. In Rohlenpreis stieg einschließlich aller Abgaben wie Kohlen­wieweit Reichsgesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit nachzuprüfen steuern, Abgabe für Bergmannswohnungsbauten usw. von find, stehe ich auf dem Standpunkt, daß das Gericht berechtigt und 1513 auf 4105 M. Jetzt fordert man für 150 M. Lohnzulage bezweifeln. Ich bitte die Verteidigung, sich hierzu näher zu äußern. verpflichtet ist, diese Frage nachzuprüfen. Dieses Prüfungsrecht ist nicht etwa 150 X 3,16= 474 m., fondern 670 M. Außer­bezweifeln. Ich bitte die Verteidigung, sich hierzu näher zu äußern. durch Reichsgerichtsentscheidung anerkannt worden. Demnach kann dem aber für Steuern usw. 229 M., zusammen 999 M. Das Justizrat Dr. Hahn- Berlin : Im Namen meiner Mitverteidiger der Staatsgerichtshof also das Gesetz zum Schuße der Republit ist, gelinde gesagt, eine Verspottung aller maß beantrage ich ergebenft: Der Staatsgerichtshof wolle nachprüfen. Wenn aber die Verteidigung behauptet, daß dieses Gegebenden Stellen im Reich sowie des gesam fich als verfassungswidrig erklären und die Sache zur Berhandlung an das zuständige Schwurgericht verweisen. Be fetz unter dem Druck der Straße zuffandegekommen ist, fo muß ich ebenden Stellen im Reich sowie des gesam gründen möchte ich ausführen: Das Gesetz zum Schuß der Re- demgegenüber betonen, daß es gleichgültig ist, ob das richtig ist oder publif ist unter dem Drud der Straße und der Gewert nicht, nicht auf die Motive, aus denen ein Gesez geschaffen, sondern auf das fchaften entstanden. Das beweisen die Ausführungen im Nach­richtenblatt der Berliner Arbeiterschaft" 2. Juli 1922, der Aufruf des Allgemeinen Deutschen Gewerkschafts­ bundes , der SPD. , der KPD., und das beweist auch die Rede des Abgeordneten Bissell in der Sigung des Reichstags vom 11. Juli 1922, in der Herr Wissell sagte: Ich möchte die Regierung fragen: wo ist denn auch nur den Forderungen der sozialistischen Parteien und Gewerkschaften entsprechend dem ersten Teil dessen durch Berord­nung der Regierung erfüllt, wie es gefordert wurde?" Diese Ansicht, daß das Gefeß unter politischem Druck und in der Erregung des Augenblicks hergestellt worden ist, wird auch von dem Geheimen Justizrat Professor Dr. v. Hippel- Göttingen geteilt, der fagt: Es ist insbesondere einfach unerträglich, wenn

Dom

ordnungsmäßige Zustandekommen des Gefehes tommt es hier an. Wenn weiter betont worden ist, daß das Gesetz gegen die Reichsverfassung verstoße, so stehe ich auf den Standpunkt, daß der Staatsgerichtshof tein Ausnahme, sondern ein Gonder. gericht darstellt. Ausnahmegerichte sind solche, die gegen reichs­gefeßliche Bestimmungen von der Berwaltung oder von den Ländern eingesetzt worden sind, oder solche, die von der Verwirklichung eines tragbaren Tatbestandes zu dessen Aburteilung nicht berufen waren, sondern benen erst nachträglich die Aburteilung übertragen worden ist. Der Staatsgerichtshof ist feinesfalls nur für besondere Fälle und für eine bestimmte Zeit bestellt, sondern ihm ist eine ganze Materie, eine Gruppe von Straftaten zur Aburteilung unterstellt. Massendemonstrationen die Bolksfeele zum Kochen bringen Das beweist, daß er fein Ausnahmegericht ist. Das Reich fann im und auf diese Weise unverantwortliche Drahtzieher den verantwort. Wege der Gesetzgebung Ausnahmegefeße in Abänderung der Reichs. und auf diese Weise unverantwortliche Drahtzieher den verantwort- verfassung erlassen. Die Frage, ob das Gesetz zum Schuße der Re­Gefeß lichen Stellen die Art der Gesetzgebung vorzuschreiben suchen. Je publit ordnungsmäßig zustande gekommen ist, ist zu bejahen, da es schwieriger die Lage eines Gesetzgebers ist, um so mehr muß er in mit der erforderlichen Zweidrittelmajorität im Reistag angenommen tühler politischer Besonnenheit über den Ereignissen stehen. Ein worden ist. Infolgedessen ist der Staatsgerichtshof auf Grund feines Gesetzgeber, der das nicht fann, hat seinen Beruf verfehlt." verfassungsändernden Gesetzes bestellt, und ich bitte daher, den An­trag der Verteidigung zurückzuweisen.

Nach Artikel 103 der Reichsverfassung sind die Richter un abhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Die von dem Reichspräsidenten zu ernennenden sechs Mitglieder sind als Expo­nenten bestimmter politischer Parteirichtungen anzusehen und des halb von diesen abhängig. Sie sind, wie die Liste der Mitglieder des Staatsgerichtshofes ergibt, nach diesem politischen Abhängig­feitsverhältnis ausgewählt. Es befindet sich insbesondere

Nach einer furzen Erwiderung des Justizrats Dr. Hahn, der die Bersicherung abgab, daß die Verteidigung mit ihrem Antrag feineswegs eine politische Demonstration beabsichtigt habe, zog sich der Gerichtshof zur Beratung zurück.

Gegen 10% Uhr zog sich der Gerichtshof zur Beratung zurüd. Schon gegen 10% Uhr verkündete der Vorsitzende, daß der Gerichts­tein Anhänger der Deutschnafionalen Boltspartei unter den hof seine Zuständigkeit bejaht habe und daß der Antrag, Richtern. Dies erklärt sich auch aus der Tendenz des Gesetzes: Der Feind das Verfahren dem Schwurgericht zu überweisen, abgelehnt wird. Justizrat Hahn erhebt sich sofort und erklärt, er müßte von Nach Artikel 128 der Reichsverfassung sind alle Staatsbürger nach Maßgabe der Gefeße und entsprechend ihrer Be- dem Rechtsmittel der Ablehnung des jeßigen Gerichts fähigung und ihrer Leistungen zu den öffentlichen Aemtern zuzu- und einzelner Richter Gebrauch machen. laffen.§ 12 des Gesetzes zum Schuße der Republit bestimmt dem­( Fortfehung in der Morgenausgabe.)

steht rechts".

ten Voltes.

Vor dem Kriege betrug der Rohlenpreis pro Tonne Fett­förderkohle ca. 11 M. Es war nun ziemlich genau bekannt, wie sich dieser Betrag auf die einzelnen Anteile der Selbst­fosten verteilte. Verschiedene dieser Bosten fann man auch heute noch genau ermitteln, wie z. B. die Lohnfosten pro Tonne, sowie Knappschaftsgefälle. Andere Werte kann man auf Grund von Teuerungswerten berechnen. Auf jeden Fall haben bisher die Arbeitnehmer auf diese Weise versucht, sich ein Bild davon zu machen, wie sich im Durchschnitt die Selbst­often bzw. der Kohlenpreis auf die einzelnen Posten ver­

teilten.

Die Unternehmer haben zwar offiziell diese Art der Berechnung nie anerkannt oder gebraucht, aber rein praktisch war das Ergebnis ihrer Berechnungen meistens annähernd das gleiche, weshalb auch die Arbeitnehmer den Preisforde­rungen der Unternehmer meistens zustimmen konnten.

Jezt aber scheinen die Unternehmer rücksichtslos andere Wege gehen zu wollen, denn anders läßt sich die Schreib­meise ihrer Preffe nicht verstehen. Mit viel mehr Berechti gung, wie die Unternehmer 999 m. Preiserhöhung fordern, glaube ich begründen zu können, daß die Unternehmer ohne die geringste Rohlenpreiserhöhung die 150 Mart Lohnerhöhung für Oktober tragen fönnen. Nachstehend wird gezeigt, wie sich nach meiner Ansicht der Rohlenpreis für Juli und September und nach der Lohn­erhöhung von 150 M. für Oftober der Kohlenpreis für Oktober zusammensetzt. Es sei noch bemerkt, daß die von mir ge­brachten Zahlen alle errechnet sind, und daß sie daher mit den Angaben, die sonst gemacht werden, nicht ganz genau übereinstimmen. Sie sind aber durch eine Reihe von Angaben aus den noch in der Praxis stehenden Kreisen als der Wirk­lichkeit entsprechend bezeichnet worden. Es dürfte daher den