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Nr.488 39.Jahrgang

Ausgabe A nr. 240

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Zentralorgan der Vereinigten Sozialdemokratifchen Partei Deutschlands

Redaktion und Verlag: SW 68, Lindenstraße 3 Fernsprecher: Dönhoff 292-295

und 2506-2507

Sonntag, den 15. Oftober 1922

Vorwärts- Verlag G.m.b.H., SW 68, Lindenstr. 3 Fernsprecher: Abteilung: Dönhoff 2506-2507 Verlag, Hauprexpedition u. Inseraten.

Das Urteil im Rathenau - Prozeß.

Ceipzig, 14. Oftober.( WTB.) Das Urteil im Ra-| ratungszimmer des Gerichtshofes hineinblicken mögen: ob auch| bestimmten Stellen- das mußte das Gericht veranlassen, die thenau- Prozeß vor dem Staatsgerichtshof wurde um 3 Uhr nur ein Richter den Mut gefunden hätte, ein einziges Jahr Eristenz der Mordorganisation öffentlich auszusprechen. verkündet. Es wurden verurteilt: für einen Angeklagten abzuhandeln. Um die Karriere dieses Mannes wäre es für alle 3eiten geschehen gewesen.

Ernst Werner Techow wegen Beihilfe zum Morde zu 15 Jahren 3uchthaus und 10 Jahren Ehr­verluft,

In der Urteilsbegründung finden sich starke und erfreu liche Worte zur Verurteilung der Tat und der Täter. Diese öffentliche Brandmarkung ist gewiß zu begrüßen, aber man hätte gern den tatsächlichen Teil des Urteils in etwas stärterer Uebereinstimmung hiermit gesehen.

Die Urteilsbegründung.

Dr. Hagens aus: In der Begründung des Urteils führte der Senatspräsident

Man verstehe uns nicht falsch. Diese Streberjustiz des alten Systems, die über jeden Gegner des Obrigkeitsstaates Hans Gerd Techow wegen Beihilfe und Begünsti- ohne Erbarmen herfiel, möchten wir nicht umgefehrt in der gung zu 4 Jahren einem Monat Gefängnis, Republik wiederholen. Aber wenn es sich um Dinge handelt, Gewiß ragt das Urteil des Staatsgerichtshofes bei allem Güntler wegen Beihilfe in Tateinheit mit Begünsti- wie die Ermordung eines Ministers, dazu um ein Glied in noch immer turmhoch über die Schandurteile reaktionärer Ge­gung zu 8 Jahren Zuchthaus und 10 Jahren Ehr der Kette systematischer Mordtaten, um einen richte, die überführte Mörder glatt laufen ließen, wenn sie gung zu 8 Jahren Zuchthaus und 10 Jahren Ehr Tatbestand, wie dem vorliegenden, dann konnte man schon ihrer Richtung angehörten. Ein Fortschritt ist es demgegen. verlust, v. Salomon und Niedrig wegen Beihilfe zu feſter zupaden. Zweifellos war es auch vom rein juristi- über gewiß, aber es ist nicht die republikanische Tat, die man 5 Jahren Zuchthaus und 5 Jahren Ehrverlust, fchen Standpunkt ein Fehler, daß Ernst Werner Techom nur erwartet hatte, 31jemann unter Freisprechung von der Anklage ist. Der Mann, der das Mordauto steuerte, war genau fo als Mordgehilfe, nicht als Mittäter am Morde bestraft worden wegen Beihilfe und Begünstigung wegen Bergehens gegen Mittäter, wie etwa der Verbrecher Mittäter ist, der das Opfer die Berordnung über Waffenbesitz zu 2 Monaten Ge- festhält, während der andere zusticht. Techow hatte nach dem fängnis, Schütt und Diestel wegen Begünstigung zu 2 Mo- Gesetz die Todesstrafe verwirkt. Wer Gegner der Todesstrafe Eines der fluchwürdigsten Verbrechen, das die Durch ist, der möge mit der Sozialdemokratie dahin streben, fie aus Geschichte tennt, ist Gegenstand der Verhandlung gewesen. nafen Gefängnis, Tilleffen wegen Bergehens gegen die öffentliche Ord- dem Gesetz zu beseitigen. Aber solange das Gesetz besteht, feigen Meuchelmorb ist eines der wertvollsten Menschen­nung zu 3 Jahren Gefängnis, muß nach ihm geurteilt werden. leben ausgelöscht worden, ein Leben, das gerade zur jezigen Zeit Techow hat als Gehilfe die höchste Strafe für Beihilfe, unferem gequälten armen Vaterland von großem Nugen gewesen Plaas wegen desselben Bergehens zu 2 Jahren 15 Jahre Zuchthaus, erhalten. Daraus ergab sich automatisch wäre. Der Tod Rathenaus wird zum Teil Schuld daran tragen, Gefängnis. Die koften des Verfahrens wurden den Staatsgerichtshof sagte sich offenbar, daß die übrigen Gehilfen zu Grunde gehen, wenn sie hungern, erfrieren. Rathenau wäre der eine geringere Strafhöhe für die anderen Angeklagten. Der wenn im fommenden Winter Hunderte und Tausende durch Tod Berurteilfen auferleg f. Stein- Anteil am Morde, die Günther, Niedrig und v. Salomon, da ihr ann gewesen, durch geeignete Berträge all dieser Not entgegen­bed und Boß unter Auferlegung der Kosten auf die Reichs- in der Strafe entsprechend zurückgestuft werden müßten. So Freigesprochen wurden Warnede, Stein Anteil an der Tat doch weit geringer ist als der des Techow, zutreten. Feige Meuchelmörder haben nach allen Regeln der Mordkunst taffe. es verstanden, ihn aus dem Wege zu räumen. Sie haben weiter Außerdem wurde auf Einziehung der Maschinenpistole heuren Schwere des Falles nicht weit hinter der Höchststrafe folgung zu entziehen, wie es die Mörder Erzbergers getan tommt es, daß die Mordgehilfen, deren Strafe bei der unge gehofft, sich durch Flucht nach wohlvorbereiteten Plänen der Ver ertannt. Die Gefängnisstrafen gegen Schüft und Dieftel zurückbleiben durfte, nur mit der Hälfte, ja nur mit einem haben. Nur der ungeheuren Empörung über die Tat ist es zu gelten als durch die Untersuchungshaft verbüßt. Drittel der Höchststrafe davongekommen find. Warum War- banten, daß nach langer Verfolgung die Mörder gestellt wurden. sede, Steinbed und Ilsemann freigesprochen worden sind, Sie haben sich ihrer Aburteilung und der wohlverdienten Strafe entzieht sich unserer Kentnis. Unseres Erachtens reichte die durch Selbstmord entzogen. Dadurch ist die Tat der Haupt­Belastung zu ihrer Berurteilung aus. Der einzige Angeklagte, fchuldigen gefühnt. Hier bleibt nur die traurige Nachlese, die der wirklich seine Unschuld glaubhaft machen konnte, war Boß. Bestrafung der jugendlichen Gehilfen und Werkzeuge. Ob Daß die beiden Garagebefizer milde davongekommen wohl man mit ihnen ein gewisses Mitleid sich nicht versagen kann, sind, wird man nicht bedauern, sie scheinen wirklich mit der mußte fie, soweit fie für schuldig befunden wurden, doch schwere Mordorganisation in feiner Berbindung gestanden und über- Strafe treffen. Hinter den Mördern und Mordgehilfen hebt der fanatische Antisemitismus verantwortungsvoll se ver wiegend aus Angst und Bestürzung gehandelt zu haben. Aber zerrtes Antlig empor, der Antisemitismus, für den die Schmäh­gegen die mit wisser der Verschwörung, die feine Anzeige fchrift" Die dreihundert Weisen von 3ion" ein Beispiel ist, eine erstatteten, gegen Tillefsen und Blaas, wäre die geseh- Schefft, die die Juden schmäht und Mordinffintte in die unreifen liche Höchststrafe von 5 Jahren Gefängnis am Blaze gewesen. Köpfe pflanzt. Möge der durch die Verhandlung geklärte Sachver Das gilt namentlich von Tillessen , der nach der ganzen Ver- halt sowie die schrecklichen Folgen des Verbrechens jedes noch so handlung als eines der geistigen Häupter der Verschwörung fehr versteinerte Herz bewegen, möge der Brief der ehrwürdigen und als ein ähnlich gefährlicher Bursche wie Kern hervor Mutter Rathenaus dazu dienen, die verpeftete Luft und die schwüle Atmosphäre zu reinigen und das in ihnen versinkende und schwer­getreten ist. franke Deutschland der Genesung entgegenführen.

Wir lesen das Urteil und addieren: 15 Jahre Zuchthaus gegen Techom, 8 Jahre Zuchthaus gegen Günther, je 5 Jahre Buchthaus gegen Niedrig und v. Salomon macht 33 Jahre Buchthaus gegen vier Angeklagte. Dazu noch insgesamt 9 Jahre und 6 Monate Gefängnis gegen sechs weitere An­getlagte, drei Freisprüche- nein, so billig wäre ein Minister mord unter dem alten System nicht gewesen, 33 Jahre Zucht­ haus das war unter dem alten System gerade die Sühne für einen verprügelten Gendarmen. Wir können das zufällig attenmäßig feststellen. Im Jahre 1913 hat ein Militärgericht in Erfurt gegen sechs Familienväter aus Wolframshausen auch gerade 33 Jahre Zuchthaus insgesamt verhängt, weil sie nach der Kontrollversammlung in angeheitertem Zustand den Gendarmen anrempelten. 33 Jahre Zuchthaus damals Wenn die Urteilsbegründung darauf hinweist, daß die für ein paar blaue Flecke eines Gendarmen, heute für einen gemordeten Minister.

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In bezug auf die Anwendung der strafrechtlichen Grundsähe, so führte Präsident Dr. Hagens aus, ist zu erklären, daß die

Berurteilung nicht nach dem Gesetz zum Schuße der Republik

beiden Haupttäter, Kern und Fischer, das Urteil bereits an sich felber vollzogen haben, daß es sich bei den meisten Angeklagten Eins wird die Reaktion, die wochenlang gegen den Staats- um junge Leute handelt, so ist das an sich richtig. Unter dem erfolgen fann, was zum Teil irrtümlich angenommen wurde, son. gerichtshof getobt hat, von diesem Spruch jedenfalls nicht be- alten System, wo man Zwölfjährige wegen Majestätsbeleidi- dern nach dem bisherigen Strafgeset. Das Gericht ist sich bewußt haupten können, daß er ein Ausfluß blinder, parteiischer Rach- gung ins Gefängnis schickte, hätte man freilich nicht die ge- gewesen, daß nur solche Tatsachen den gesetzlichen Bestrafungen fucht wäre. Das objektivste Gericht der Welt konnte den ringste Rücksicht darauf genommen. Aber uns will hier Das Gericht hat die Annahme eines Attentätern nicht mehr zugute halten, als ihnen der Staats- fcheinen, daß mehr Mitleid als den Angeklagten dem nächsten grunde zu legen sind, wie sie das Strafgesetzbuch vorschreibt. gerichtshof zu ihren Gunsten angerechnet hat. Die Richter von der Mordgesellschaft auserforenen Opfer zufließen muß. Komplotts von organisierten Mörderbanden Des höchsten Gerichtes der Republit haben sicher aus den Denn das ist das schlimmste Manto dieses Prozesses: die abgelehnt und deshalb nicht angenommen, da jeder der An­lautersten Motiven gehandhabt. Sie haben auch den Schein Mordorganisation ist durch ihn nicht enthüllt, nicht geklagten an einer ihm vorher bestimmten Stelle geftanden und vermeiden wollen, als urteilten hier Parteigänger und nicht zerstört. Wie sie nach dem Attentat auf Rathenau weiter so gehandelt hat. Die Möglichkeit hierfür ist zwar vorhanden, objektive Richter. Sie haben sich losgelöst von jedem Ber - wirkte und das Attentat auf Harden zuwege brachte, so hat ein vollgültiger Beweis ist jedoch nicht erbracht. Es fann geltungstrieb, fie haben sich objektivifiert, wie das nur geistig sie noch in den Gerichtssaal in Gestalt des vergifteten aber feinem Zweifel unterliegen, daß der Mordplan mit voller hochstehenden Menschen möglich ist. Konfetts ein Zeichen ihres unheimlichen Fortbestehens ge- Ueberlegung bei den einzelnen Angeklagten entstanden ist. Aber eben hierbei entsteht die Frage, ob der Staatsge- sandt. Gerade das hätte das Gericht stubig machen sollen. Zu- Gericht hat für erwiesen erachtet: richtshof nicht in dem Drang nach Objektivität zu weich ge- hörer des Prozesses behaupten, daß eine geschicktere Verhand­mesen ist. Wir fürchten, daß diese Frage von dem größten lungsleitung das Geheimnis der Organisation Consul den An hatte die volle Kenntnis von dem Blan. Es hat eine ein­Teil des Auslandes und des Inlandes bejaht werden wird. getlagten hätte entloden fönnen. Wir wissen es nicht. Aber gehende Besprechung zwischen ihm, Kern und Fischer über den Es ist nicht das erstemal, daß die hohe Vernunft und Gerechtig- es scheint auch uns, daß energischere Versuche nach dieser Rich Mordplan und die Ausführung stattgefunden. Er hat seine 3- feit, naáj der die Republik trachtet, die Züge der Schwächtung hin möglich gewesen wären, daß man sich nicht durch den fage zur Hilfe als Automobilführer erteilt, er hat geholfen, alle lichkeit und Lauheit annimmt. Gerade auch das demo- formalen Einwand hindern lassen durfte, gegen die Organisa- Auto eingepaci. Er hat sich unmittelbar an all diesen Handlungen Borbereitungen zu treffen und er hat die Maschinenpistole in des fratische Ausland, das die Entwicklung der Republik aufmerk- tion Conful schwebe ja ein besonderes Verfahren. beteiligt. Reinen Glauben verdient die Annahme, daß Techow fam verfolgt, wird nicht verstehen, wie ein ausdrücklich zum Hier eben mußte der Charakter des Gerichts als eines glaubte, es handle sich um eine Probefahrt. Die große Entschlossen Schutz der Republik eingesetzter Gerichtshof sich mit so niedrigen Staatsgerichtshofs deutlicher in die Erscheinung beit in der eigenen Bemerkung Techows, er fönne für seine Merven Strafen begnügen konnte. treten. Nicht als ein Kriminalfall wie jeder andere, sondern einstehen, das Umkleiden der drei in der Nähe der Rathenauschen Man vergegenwärtige sich einmal, wie die Sache unter mit allen politischen Hintergründen und Wohnung, die verschiedenen Anweisungen Kerns, insbesondere der dem alten System gelaufen wäre. Da brauchte man gewiß Untergründen mußte der Mord an Rathenau behandelt Befehl zur Beschleunigung der Fahrt, um das verfolgte Auto feinen besonderen Staatsgerichtshof, da war jede Straffammer werden. Ansäge waren mitunter in dieser Richtung zu er- Rathenaus zu überholen, sind ein des fleinsten Landgerichts ohne weiteres ein Gericht zum Schute fennen, aber es ist leider bei den Anfägen geblieben, und so Beweis dafür, daß er von der Tat gewußt hat.

C Ernst Werner

Techow

der Monarchie. Gerichtsvorsitzender und Staatsanwalt hätten findet sich in den Urteilsgründen der verhängnisvolle Saz, Der entgegenstehenden Aussage Techows legt das Gericht gewetteifert, durch schneidig- brutales Auftreten gegen die An- daß eine Mörderorganisation nicht einwandfrei erwiesen sei. teinen Wert bei. Uebrigens ist es für die rechtliche Beurtei geklagten zu glänzen. Es wäre gelaufen, wie es jetzt noch in Gerade hier wäre es Pflicht des Staatsgerichtshofs gewesen, lung gleichgültig, ob er in diesem Moment fich feiner Tat bewußt Der reaktionären Ürzelle Bayern beim Fechenbach die sicher vorhandene Mordorganisation mit allen nur war, da der Dolus der Beihilfe auch ohnehin vorliegen Brozeß läuft, wo der Vorsitzende die Angeklagten nieder- möglichen Mitteln aufzudecken! Aber wir gehen würde. Der Gerichtshof hat Beihilfe angenommen, nicht mit­donnert und der schneidige Staatsanwalt um einer höchft frag- noch weiter und sagen: Was der Staatsgerichtshof mußte- täterschaft. Er hat sich damit der subjektiven Mittäter. würdigen Schuld willen 15 Jahre Zuchthaus pro Mann fordert wir erinnern nur an das geheimnisvolle Verschwinden der ab der Angeklagte die Tat als eigene betrachtet hat, ober the orie des Reichsgerichtes angeschlossen. Es kommt darauf an, -mit dem Ausdruck des Bedauerns, daß dies die Höchststrafe Koffer, das glatte Zusammenarbeiten der über ganz Deutsch- ob er sie als Tat eines anderen auch fördern wollte. Der fei! Wir hätten einmal unter dem alten System in das Be land verstreuten Angeklagten, ihr beharrliches Schweigen an Plan zum Mord ist Kern entsprungen und machte den Angeklagte