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Gewerkschaftsbewegung
sollte.
Die Bartelen follen über Annahme oder Ablehnung des wird allerdings mit einer Arbeitseinstellung bei der Firma gerechmal Schiedsspruches bis zum Montag, den 16. Oftober, eine Erklärung werden müssen. abgeben. Wir bitten unsere Kollegen die am Mittwoch, den 18. Oktober, stattfindende Funktionärversammlung in den Residenzfälen, Landsberger Str. 31, vollzählig zu besuchen.
Neue Schneiderlöhne.
Während die gesamte Kulturwelt und jeder menschlich denkende und auf dem Boden der Verfassung stehende Staatsbürger in Deutschland mit Abscheu die Auswirkungen der Hehpropaganda von rechts gegen die Einrichtungen und Träger unserer Republit anläßFür die Herren- und Damenschneiderei werden die lich des Rathenau - Prozesses verfolgen, geschehen in einer Behörde derselben Republik Dinge, die man heute faum für glaubhaft halten Löhne auf Grund eines zwischen dem Allgemeinen Deutschen Arbeit geberverband für das Schneidergewerbe, Siz München, und den ArBom Zentralverband der Angestellten wird uns mitgeteilt, daß beitnehmerverbänden vereinbarten Reichstarifs zentral geregelt. in der Friedensvertragsabrechnungsstelle, von der Die legten zentralen Verhandlungen fanden am 9. und 10. Oftober ein Geschäftsführer gleichzeitig Geheimrat im Reichsfinanzministerium in Raffel statt. Es wurden dabei für die Herrenmaßschnei ist, die Leitung unter Mißachtung des Artikels 159 der Reichsver- der folgende Spitzenlöhne für die in 12 Städtegruppen eingereihten faffung und unter vollkommener Ignorierung der§§ 78 2bf. 8 Orte festgesetzt: und 84 Abs. 1 BRG. Angestellte, bei denen der Verdacht der Zugehörigkeit zu einer linfsorientierten Gewerkschaft oder Partei besteht, nicht eingestellt bzw. promptest zur Entlassung bringt.
Zeugen, die bereit sind, Einstellungsverhandlungen unter Eid wiederzugeben, stehen zur Verfügung. Ein Beispiel hierfür verdient bereits heute der Deffentlichkeit bekanntgegeben zu werden:
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Angestellter: Ich möchte mich um eine Stellung in Ihrem Hause bewerben. Personalchef: Durch wen werden Sie emp fohlen? Personal Angestellter: Durch den Arbeitsnachweis! chef: Durch welchen?- Angestellter: Berlin !- Personalchef: Sind Sie Mitglied eines Verbandes? Angestellter: Bis jetzt noch nicht! Personalchef: Haben Sie sich schon politisch betätigt? -Angestellter: Ja, ich habe gewählt!- Personalchef: Ich meine, wie Sie politisch stehen? Angestellter: Auf dem Boden der BerPersonalchef: Da stehen wir ja alle. faffung. Sie müssen wissen, es liegt uns daran, nicht soviel Rote" in den Betrieb zu bekommen. Gehören Sie zu den Roten "? Angestellter: Nein, das besagt ja schon meine langjährige Tätigkeit bei den Behörden! Personalchef: Das hat wieder nichts zu sagen. Bei den Be An hörden sind genug von den Leuten. Waren Sie Soldat? gestellter: Ja!( Beigt seinen Stammrollenauszug, die Schlachten, Ordenszeichen wie Eisernes Kreuz , Halbmond und andere schienen ihm sehr zu imponieren.)- Personalchef: Wo waren Sie während der Revolution? Auf dem Rüdmarsch nach Deutschland !
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Dem Angestellten, der natürlich bei den ersten Fragen sofort gehört hatte, woher der Wind mehte, und daraufhin seine Angaben machte, wurde dann ein Fragebogen ausgehändigt, in dem selbstverständlich auch noch nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft gefragt wurde.
Unnötig zu sagen, daß das Personal natürlich in der Hauptfache vom Arbeitsnachweis des„ Deutschnationalen Handlungsgehilfenverbandes" bzw. vom Reichsarbeitsnachweis für ehemalige Offiziere" angefordert wird. Wir bestreiten natürlich den Mitgliedern des DHB. bzw. ehemaligen Offizieren nicht das Recht auf Arbeit, jedoch verstößt nach unsere Auffassung die Leitung einer Reichseinrichtung gegen ihre Pflichten, wenn sie vorzugsweise folche Personen zur Einstellung bringt, die nicht auf dem Boden der Verfassung stehen. Wie gebenkt sich die Leitung angesichts der oben geschilderten Ausschließung von Angehörigen der vereinigten Sozialdemokratie, einer Regierungspartei, vor derfelben Regierung zu rechtfertigen, der diese Partei angehört, wenn gleichzeitig festgestellt werden tann, daß der Borsitzende des Berbandes national gefinnter Soldaten, eine Organisation, die auf Grund des Schußgefeßes für die Republit rechtAbneigung gegen unsere Republik durchaus tein Hehl macht?
pro Stunde Gruppe la... 94,- M. lb... 90,-
II
... 87,
III... 85,
IVa.. 82,
IVb.. 79,-
pro Stunde Gruppe Va... 76,- M. Vb... 74,-
Vla.. 72,-
Vlb.. 70,-
VIIa.. 67,-
VIIb.. 64,-
Diese Lohnfäße gelten für eine aus den Stücklöhnen des Reichstarifs fich ergebende, Atfordstunde. Die Qualitäts zeitlohnarbeiter erhalten 5 Proz. Zuschlag.
Die Stundenlöhne der Damenschneider betragen ebenfalls in jeder Gruppe 5 Proz. mehr als die obigen Lohnfäße für Herrenmaßschneider.
Für Schneiderinnen murden zur Errechnung der Löhne nach dem Reichsschema die folgenden Spizenlöhne festgesetzt: Ham burg 74 M.; Düsseldorf , Wiesbaden 64 M.; Barmen, Elberfeld , Mainz 61 M.; Bremen , Breslau , Dresden , Hannover , Heidelberg , Leipzig , München , Münster , Nürnberg , Stuttgart 58 M.; Kassel , Osnabrüd 56 M.; Rostod 53 M., Görlitz 50 m.
Diefe Löhne gelten ab 8. Oftober, für 3eitlohnarbei ter ab 7. Ottober, wenn die Lohnwoche am Sonn abend beginnt, und enden am 28. Ottober. 26. Oftober follen neue Verhandlungen stattfinden.
Am
Weithstraße, Ede Schöneberger Straße, Konferenz aller GewerkVereinigte SPD . Borsig, Tegel . Montag 3 Uhr bei Norb schafts- und Betriebsvertrauensleute.
Bereinigte SPD . Funktionäre aller Betriebe in Weißensee . Montag 42 Uhr bei Stärke, Charlottenburger Str. 3, Konferenz aller Gewerkschafts- und Betriebsvertrauensleute. Vollzähliges Erscheinen in diesen beiden Konferenzen ist un Reinknecht. Holz. bedingt notwendig.
Der Streif bei Trowitsch& Sohn ist beendet. 24 Beschäftigte tamen nicht mehr in den Betrieb. Die gesammelten Unterstügungsgelder im Betrage von 38 150 M. find gleichmäßig an alle Streifenden ohne Unterschied verteilt worden. Die Streifleitung dankt für die bewiesene Solidarität.
Verband der Buchbinder und Papierverarbeiter. In den aus gegebenen Api - Tarifen an die Vertrauensleute ist irrtümlicherweise ein Druckfehler vorhanden. Es muß heißen: für ledige Gehilfen im 1. Gehilfenjahr in der 2. State 48 und 54 M. und nach dem 4. Gehilfenjahr und über 24 Jahre 86,50 und 96 M.
in
Allgemeiner Deutscher Beamtenbund. Ortsausschuß Groß- Berlin. Große öffentliche Beamtenversammlung Heute bormittag 10 libr Tagesordnung: der Brauerei Friedrichshain, Berlin , Am Friedrichshain. Das Scheitern der Besoldungsverhandlung und die Stellung des Allgemeinen Deutschen Beamtenbundes." Referenten: Th. Kozur, Mitglied des Bundes borstandes; Steintopf, Reichstagsabgeordneter. Anschließend: Freie Aussprache. Beamte und Beamtenanwärter im Reichs, Staats- und KommunalEs gilt Stellung zu
bienst, erscheint in Maffen zu dieser Bersammlung!
nehmen zu Euren wichtigsten Lebensfragen! Ortsausschuß des Algemeinen Deutschen Beamtenbundes.
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Zentralverband der Schuhmacher. Branchenversammlungen finden statt Montag: Für Heimstepperei abends 6 Uhr Köpenider Str. 127a, für Ballfchuhmacher nachm. 5 Uhr bei Boeker, Weberstraße 17, für Reise- und Kamelhaarschuhwender und wenderinnen, Brandfohlnadlerinnen und Einleister abends 6 Uhr im Gewerkschaftshaus, Saal 3. Engelufer 24/25. Außerordentliche Bezirksversammlungen der Maß und Reparaturschuhmacher Groß- Berlins Weften: Wiemers, Bülowstr. 58. Neuköln: Ahlburg, Biethenstr. 58. finden in folgenden Lokalen abends 7 Uhr statt: Steglitz , Behnke, Heeſeſtr. 1. Südost: Lokal Adalbertstr. 84. Often und Lichtenberg : Hoffmann, Gubener Norden: Lokal Usedomstr. 12. Moabit : Marg, Oldenburger Für Wilmersdorf findet eine öffentliche Versammlung der Zentralverband der Angestellten. Allgemeine Funktionärversammlung Freitag 7 Uhr in Haberlands Feftsälen, Neue Friedrichstr. 35. Clemens Nörpel spricht über die wirtschaftliche und soziale Sicherung der Arbeitnehmer durch die Gewerkschaften. Krantentassen. Funktionärversammlung Montag nachm. 4 Uhr im Gewerkschaftshaus Engelufer 24/25. Metallindustrie. Funktionärversammlung Dienstag abend 7 Uhr in Haberlands Festsälen, Neue
Straße 10.
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Löhne der Brauereis und Spritreinigungsarbeiter. Im Laufe diefer Woche ist die Lohnbewegung der Berliner Friedrichstr. 35. Riftenbrauche! Dienstag 7 Uhr bei Boeler, Weberstraße, Bersammlung Brauereiarbeiter sowie der in der Reichsmonopolverwaltung für der Riften- und Transportarbeiter. Bollzäbliges Erscheinen ist unbedingt notBranntwein beschäftigten Arbeiter beendet worden. Schmit, vom wendig. Die beiderseitigen Kommiffionen! Verband der Gemeinde- und Staatsarbeiter, 13. Verwaltungsbezirk, Verband der Lebensmittel- und Getränkearbeiter, berichtete in den Tempelhof . Mariendorf , Marienfelde und Lichtenrade . Dienstag 7 lbr ith beiden Funktionärversammlungen der Brauereiarbeiter und in der Total eldfchlößchen", Mariendorf , Surfürstenstraße, Bezirksversammlung. In beiden Der Bezirksleiter Frans Rent. Bollversammlung der Branntweinmonopolarbeiter. Fällen war es notwendig, den Schlichtungsausschuß ent- Berantwortlich für den rebatt. Teil: Victor Schiff , Berlin ; für Anzeigen: scheiden zu lassen. Die Brauereibefizer hatten es überhaupt abge- Th. Glode, Berlin . Berlag Borwärts- Berlag G. m. b. S., Berlin . Drud: lehnt, über die eingereichten Lohnforderungen zu verhandeln. In Borwärts- Buchdruderci u. Verlagsanstalt Baul Singer u. Co., Berlin , Lindenstr. 3 der Funktionärversammlung der Brauereiarbeiter wurde der gefällte Schiedsspruch einstimmig abgelehnt. Die Organisationsvertreter wurden beauftragt, noch einmal zu verhandeln. Dies geschah mit dem Erfolg, daß außer den im Schiedsspruch festgelegten Löhnen noch eine Wirtschaftsbeihilfe erzielt wurde.
mäßig aufgelöst worden ist, eingestellt wurde und übrigens von seiner 4800 m. Weibliche Arbeitnehmer erhalten 2730 bzw. 3050 m. und
Ein Schiedsspruch für Ministerialangestellte. Den Beamten bei den Ministerien wird seit Juni dieses Jahres eine fogenannte Ministerialzulage gewährt, ohne Unterschied, ob der Beamte in einer planmäßigen oder nicht planmäßigen Stelle sich befindet. Voraussetzung ist dabei lediglich ein Alter von 28 Jahren. Bei der engen Angleichung der Gehälter der Angestellten bei den Reichs, und preußischen Staatsverwaltungen verlang. ten die am Tarifvertrag beteiligten Organisationen die Ausdeh nung dieser Ministerialzulage auf die bei den Ministerien beschäftigten Angestellten. Die direkten Verhandlungen ver. liefen ergebnislos, so daß das Reichsarbeitsministerium angerufen werden mußte. Gin von diesem gebildeter Schlichtungsausschuß hat nun, wie uns vom Zentralverband der Angestellten geschrieben wird, unter Borfit des Staatssekretärs a. D. v. Moellendorf am Donnerstag einen Schiedsspruch gefällt, nach dem die Reichs. und preußische Staatsregierung verpflichtet ist, die Ministerial zulage auch auf die Angeftelten auszudehnen.
Die neuen Löhne in der Schuhindustrie.
wird uns geschrieben:
Bom Zentralverband der Echuhmacher, Ortsverwaltung Berlin , Am 29. September 1922 fanden zentrale Berhandlungen mit den Fabrikantenverbänden der Schuhindustrie in Frankfurt a. M. statt. Diese Berhandlungen scheiterten, worauf von den Arbeit nehmerverbänden das Reichsarbeitsministerium angerufen wurde. Am Donnerstag fand die Sigung statt und das Schiedsgericht fällte folgenden Schiedsspruch:
Demnach betragen die Wochenlöhne ab 28. September für Ge lernte 4400 m. und ab 12. Oftober bis einschließlich 25. Ottober 4900 M, Fahrpersonal 4350 bzm. 4850 m., Ungelernte 4300 bzw. die im eigentlichen Brauereibetriebe beschäftigten Frauen 2830 bzw. 3150 M. Reinemachefrauen erhalten einen Stundenlohn von 42 bzw. 47 M. Außerdem wird allen männlichen Arbeitnehmern eine Wirt schaftsbeihilfe von 1000 m. und den Arbeiterinnen eine solche von 650 m. gegeben. Dieselbe wird in zwei Raten, an den Lohnzahltagen, dem 13. und dem 27. Oftober, ausgezahlt. Diesem Abkommen stimmten die Funktionäre zu.
Die
Die in der Reichsmonopolverwaltung beschäftigten Arbeitnehmer nahmen den Schiedsspruch des Schlichtungsausschusses an. Wochenlöhne betragen ab 29. September für Gelernte 4810 m. und ab 13. Ottober bis einschließlich 26. Oftober 5310 M., Ungelernte erhalten 4800 bzw. 5300 m. und Arbeiterinnen 3840 bzm. 4240 m.
Drohender Lohnkampf in der Späthschen Baumschule.
Die niedrigen Gehälter der Angestellten der Späthschen Baumschule, welche in gar feinem Bergleich zu der eingetretenen Teuerung ftehen, haben die Angestellten zur Berzweiflung gebracht, so daß ernstlich mit einem Lohnfampf gerechnet werden muß. Wenn man bedenkt, daß im August Gehälter gezahlt worden sind von 5135 bis 9030 M. als Höchstgehalt, so wird man die Erregung der Ange stellten verstehen fönnen. Es tommt hinzu, daß eine Einigung mit ber Firma über die Regelung der Septembergehälter nicht zu
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erzielen war, da die Firma fich unter feinen Umständen bereit MAX FLUSS, Rosenthaler Straße 58
erflärte, über eine Zulage von 35 Pro3. hinauszugehen. Da eine Regelung für September noch nicht erfolgt ist, ist dieses Gehalt auch noch am 30. September gezahlt worden. noch am 30. September gezahlt worden.
Bon den Organisationen war der Schlichtungsausschuß angerufen worden, welcher am 12. Oktober einen Vergleichsvorschlag machte, nach dem die Gehälter für September um 65 Broz. aufgebessert werden sollten. Es wären damit die bescheidenen Gehälter erreicht worden von 8483 bis 14 900 M. Die Firma erklärte jedoch vor dem Schlichtungsausschuß, einem Vergleichsvorschlag nicht zustimmen zu fönnen, welcher über 35 Proz. hinausginge. Wer einen Baumschulenbetrieb fennt, weiß, daß gerade im Frühjahr und im Herbst eine außerordentliche Hochtonjunktur vorhanden ist, was auch im deshalb bei den Angestellten der Einbrud entstanden, daß die Firma es auf einen Ronflitt abgesehen hat. Die Organisationen haben nun, um eine Arbeitseinstellung zu verhindern, mit der Firma newe Berhandlungen nachgesucht, welche bis zum 17. d. m. beendet sein müssen. Sollten auch diese Verhandlungen ergebnislos verlaufen,
Der bisherige Zuschlag von 200 Broz. auf die Grundlöhne des Reichstarifes für die Schuhindustrie wirt festgesetzt für die im Be. triebe beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen für die Zeit vom 1. bis 15. Oftober auf 275 Broz. und ab 16. Oftober auf 400 Broz.; dagegen für Heimarbeiter und Heimarbeiterinnen auf 350 bzw. gegenwärtigen Augenblick für die Firma Späth zutrifft. Es ist 450 Broz. Die Mindestzeitlöhne einschließlich aller Zuschläge betragen daher ab 1. bis 15. Oftober in der ersten Dristlasse für männliche Arbeiter über 21 Jahre 80 m., ab 16. Oftober 100 m., für weibliche Arbeiter über 21 Jahre ab 1, bis 15. Ottober 60 M., ab 16. Ottober 75 m.
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