Lerchenfeld tritt zurück.
Roch ben aus Ründer vorliegenden Selbungen Wiederaufbauvertrag der sozialen Baubetriebe.
ist der
Rücktritt Lerchenfelds von seinem Bosten als Ministerpräsident sicher. Umfiritten ist nur noch, wer sein Nachfolger
Vertrag
Wir geben den an anderer Stelle eingehend gewürdigten fein wird. Als aussichtsreichster Kandidat gilt der Bariser Wiederaufbauvertrag als erftes Dokument einer Botschafter Dr. Mayer, der als Plazhalter für den jezigen wirklichen Verständigung von Volk zu Volk im vollen WortInnenminister Schweŋer bezeichnet wird. Nur mit Rüd- laut wieder. ficht auf die Unflarheit über den Nachfolger wird der Rücktritt Lerchenfelds noch nicht offiziell gemeldet. Der bayerische Landtag, der zunächst für den 14. November einberufen war, tritt bereits am Donnerstag kommender Woche zusammen. Lerchenfelds Sturz wird in der Bayerischen Bolispartei mit feiner wirtschaftlichen Dentschrift an die Reichsregierung bes gründet. Bekämpft wurde er aber schon seit langem, weil er in der Haltung gegenüber dem Reiche für eine friedliche Verständigung eintrat. Seine Beseitigung eröffnet die Aussicht auf Verschärfung der Beziehungen zwischen Bayern und dem Reiche.
Die„ Rote Fahne " verboten. Der Polizeipräsident hat die„ Rote Fahne" auf Grund§ 21 des Schutzgesetzes für 14 Tage verboten. Das Berbot begründet sich auf die Ankündigung einer Eisenbahnerversammlung, in der Minister Groener als„ der Hundsfott- General" bezeichnet wird. Die Meldung, daß auch die Kopfblätter der Fahne, die R. F. der Laufis, der Stürmer usw. verboten seien, ist unzutreffend. Es ist also anzu nehmen, daß während der Berbotszeit, wie früher also, die Rote Fahne der Laufib" erscheinen wird.
zwischen dem Attionstomifee der zerstörten Gebiete ( Comité d'Actions des Régions Dévastées) einerseite, nachfolgend: französische Vertragspartei" genannt, und dem Verband sozialer Baubetriebe andererseits, nachfolgend: deutsche Vertragspartei" genannt. Seit 1½ Jahren hat das Aktionskomitee der zerstörten Gebiete, das der Wortführer der Mehrheit der französischen Geschädigten war, sich zugunsten einer Zusammenarbeit mit Deutschland in der Form von Naturallieferungen für den Wiederaufbau der im Kriege zerstörten Gebiete ausgesprochen.
Um die deutschen Naturallieferungen zu erlangen, hat sich das Aktionskomitee der zerstörten Gebiete schon Anfang 1921 in Ber
§ 6.
1. Die deutsche Vertragspartei erkennt ausdrücklich an, das der Preis der durch sie zu bewirkenden Leistungen und Lieferagen für das Wiederaufbaugebiet nicht höher sein darf als der Preis, der von franzöfifchen Unternehmungen für gleiche Leistungen und Lieferungen gefordert wird, und daß sich die Preise im allgemeinen dem französischen Marktpreise anzupassen haben. Die Berträge müssen in bezug auf die Berechnung auf Papierfrank lauten.
2. Sollte der französische Marktpreis nicht auf der Grundlage von Angebot und Nachfrage entstehen, sondern fünstlich erzeugt werden durch Vereinbarungen irgendwelcher Art, dann wird, sofern es die eine oder die andere Barfei verlangt, der angemessene Breis der Leistungen und Liefe rungen durch eine dreigliedrige Kommission festgefekt, für die jede Vertragspartei einen Bertreter ernennt, und für bie das Internationale Arbeitsamt in Genf gebeten wird, einen an den Lieferungen und Leistungen weder mittelbar noch unmittelbar beteiligten Obmann zu entsenden. § 7.
1. Die von der deutschen Vertragspartei zu bewirkenden Liefe= bindung gesetzt mit dem deutschen Berband sozialer Baubetriebe. Das Abkommen von Wiesbaden ( 7. Oftober 1921), abgeändert rungen gehen ab deutscher Grenze auf Kosten und Gefahr der frandurch die Abkommen Bemelmans- Gillet( Abtemmen von Berlin zösischen Vertragspartei bzw. der französischen Besteller. 15. März- 6. Juni 1922), die von der französischen und der deutschen 2. Es besteht Einverständnis darüber, daß die LieferungsverRegierung bestätigt wurden, haben das Aktionskomitee der zerstörten pflichtung der deutschen Bertragspartei nur unter der Boraussetzung, Gebiete, vertreten durch die Herren Charpentier, séna eur gilt, daß die Lieferungen unter dem Titel„ Sachlieferungen" nac) des Ardennes , maire de Sedan, Doucedame, secrétaire du dem französischen Mindestzoll verzollt werden. Comité d'action des Régions dévastées, conseiller général de l'Aisne, Grumbac, ancien conseiller général du Haut- Rhin , Au die Mitglieder des Deutschen Etsenbahnerverbandes! Boitte vin, député de la Marne, ode, maire de Reims. einerseits und den Berband sozialer Baubetriebe, vertreten durch die Herren Astor und Dr. Wagner als Geschäftsführer und Paeplom und Silberschmidt als Aufsichtsratsmitglieder andererseits, dazu geführt, was folgt zu vereinbaren: § 1.
In der am 27. Ottober abgehaltenen Gigung der erweiterten Ortsverwaltung der Ortsgruppe Berlin wurde von den Mitgliedern der KPD. folgende Entschließung vorgelegt:
Die erweiterte Ortsverwaltung der Ortsgruppe Berlin des DEB. protestiert gegen das Verbot der Versammlung der Eisenbahner, einberufen von den oppositionellen Eisenbahnern. Ebenfalls gegen das Gie tann nicht verstehen, daß der Berbot der Roten Fahne". Polizeipräsident Richter diese Versammlung verboten hat, zumal er felber Gewerkschafter ift. Die erweiterte Ortsverwaltung verlangt, daß das Berbot der Roten Fahne" sofort zurückgenommen wird. Die Folgen der durch das Verbot erfolgten Erregung unter den Eisenbahnern tönnen ungeheuer sein."
Die erweiterte Ortsverwaltung ging über diese Resolution zur Tagesordnung hinweg, worauf unter. Protest die kommunistischen Mitglieder das Tagungslokal verließen und nebenbei erklärten, damit hätte die erweiterte Ortsverwaltung zum Ausdrud gebracht, daß sie jedwede Knebelung der Versammlungsfreiheit gutheiße.
Hierzu erklärt die erweiterte Ortsverwaltung, daß sie grundsätzlich für die Breß- und Versammlungsfreiheit ist, sie jedoch die Berantwortung für die Taten der Kommunisten und ihrer Preffe nicht übernehmen kann. Sie muß um so mehr das Anfinnen der Kommunisten zurückweisen, die mit einem Schein des Rechts zu behaupten versuchen, daß es sich um ein Berbot einer gewerffchaftlichen Ber fammlung handelt. Die Versammlung war lediglich von der KPD. felbst einberufen und wollte sich in die gewerkschaftlichen Fragen der Eisenbahner, in ihre Lohn- und Gehaltsbewegung einmischen. Für jeden Gewerkschafter steht ohne weiteres fest, daß eine politische Bartei mit öffentlichen Versammlungen nicht berufen ist, wirtschaft liche Fragen für die Gewerkschaftsmitglieder zu erledigen. Es steht weiter fest, daß gerade auch diefe Bersammlung den Zwed hatte, dem Moskauer Spaltpilz im DER. erneut einen Resonanzboden zu verschaffen. Die erweiterte Ortsverwaltung weist nachdrücklichst auf die zum Sonntag in ber Neuen Welt" stattfindende allgemeine mit gliederversammlung hin, wo einwandfrei den Mitgliedern der Stand der Verhandlungen über die Gehalts- und Lohnbewegung mitgeteilt werden wird. Jedes Mitglied, das sich über die wirklichen Berhältnisse auftlären will, sei daher auch an dieser Stelle noch einmal auf die Dringlichkeit des Besuches dieser Bersammlung aufmert fam gemacht.
Der=
das Eiserne Tor zu kommen. Beitschender Regen und tiefhängendes Gewölf drückten mich tief auf das Waffer nieber, und ich folgte der Donau 150 Kilometer lang durch die Engpässe. Schließlich wurde das Eiserne Tor erreicht, und ich paffierte den engen Schlund, zu deffen beiden Seiten fich gewaltige Felfen aufreden. Die Hälfte diefer Felsen war durch Gewölf verdeckt, und darunter hörte ich das Rauschen des Waffers. Der Regen goß in Stromen. Erft, als wir etwa 70 Kilometer von Konstantinopel entfernt waren, hob sich der Mebel, der Regen hörte auf, und die Sonne beleuchtete ein herrliches Landschaftsbild, eine unvergleichlich schöne Aussicht auf das violette Meer, das rotschimmernde Land und den in reinstem Blau erstrahlenden Himmel.
men.
"
1. Die Beauftragten des Attionskomitees der zerstörten Gebiete und die Vertreter des Verbandes sozialer Baubetriebe erklären von pornherein, alles vermeiden zu wollen, was bei der Durchführung Interessen der beiden Länder schaden könnte. Sie erklären außer dem, daß es dem Geist dieses Bertrages wider sprechen würde, wenn sie selbst oder wenn Gesellschaften oder Bersonen, die an der Durchführung dieses Bertrages beteiligt sein werden, fich Borteile sichern, die mit den Intereffen der Geschädigten oder mit den Intereffen des fran ösischen und des deutschen Voltes nicht verein bar sind.
§ 2.
1. Die von der deutschen Vertragspartei zu bewirkenden Leistun gen und Lieferungen für den Wiederaufbau der zerstörten Gebiete sollen sich( ohne die der deutschen Regierung auf Grund des Bies: badener und des Billet- Abkommens auferlegten Verpflichtungen zu überschreiten) insbesondere erstrecken auf die Lieferung von Baustoffen und Bauteilen aller Art, sowie auf Ar beitsleistungen, die für den Wiederaufbau der zer störten Gebiete etwa notwendig werden sollten.
2. Die deutsche Vertragspartei soll das Recht haben, Arbeitsleistungen jedoch abzulehnen, sofern die in Genf am 17. Februar 1921 zwischen dem deutschen und dem franzöfifchen Bauarbeiterver: band getroffenen Vereinbarungen nicht in Anwendung fommen tönnen oder eine Einigung zwischen den beiden Bauarbeiterverbän den einerseits und den beiden Regierungen andererseits nicht zu erzielen ist.
§ 3.
Es wird von beiden Vertragsparteien ausdrüdlich vereinbart, daß die Leistungen und Lieferungen, welche den Gegenstand dieses beitung in den zerstörten Gebieten bestimmt sind. Bertrages bilden, ausschließlich zur Berwendung oder zur Berar 3. Die franzöfifche Vertragspartei verpflichtet sich, im Folle einer Erhöhung der Zoll- und Transportkosten in Frankreich für die vor diefer Erhöhung eingegangenen Verträge den Preisunterschied zu ihren Lasten zu nehmen. § 8.
1. Werden die Berträge zu festen Preisen abgeschlossen, dann find beide Bertragsparteien zur Erfüllung der Verträge verpflichtet, sofern nicht höhere Gewalt und. Arbeitseinstellungen die Erfüllung der Verträge verzögern oder unmöglich machen.
2. Sind die Verträge zu gleitenden Preisen abgeschlossen, so hat die französische Bertragspartei das Recht, die Annahme der Leistungen und Lieferungen zu verweigern, wenn diese zur Seit der Ablieferung im Breise frei deutscher Grenze zuzüglich Zoll- und Transportfoften bis zum Bestimmungsbahnhof der zerstörten Gebiete höher sind als der Preis der entsprechenden Leistungen und Lieferungen des französischen Marftes. Die deutsche Bertragspartei hat für diesen Fall jedoch das Recht, in den französischen Marktpreis einzutreten und die franzöfifche Vertragspartei andererseits die Pflicht, die Leistungen und Lieferungen anzunehmen.
§ 9.
1. Die deutsche Vertragspartei bzw. die von ihr beauftragte Gesellschaft soll berechtigt sein, die ihr aus der Erfüllung des Ver trages erwachsenden Unkosten in Höhe der Selbstkosten, jedoch höchftens bis zu 4 Prozent desjenigen Breises, den sie in Deutsch land für die zu liefernde Ware zu bezahlen hat, in den Lieferpreis mit einzurechnen und sie auf tatsächliche Sachlieferungen Deutsch lands auf das Reparationstonto gutschreiben zu lassen.
2. In der Summe, die dem Deutschen Reich gutzuschreiben ist,
follen auch die etwaigen Stoften einbegriffen sein, die der deutschen Bertragspartei aus der Finanzierung der Leistungen und Liefe
rungen entstehen.
3. Die beutsche Bertragspartei ist der deutscher Regierung gegenüber verpflichtet, alle ihr aus Leistungen und Lieferungen etwa zufließenden Geminn= anteile nach Abdeckung der Selbstfosten der deut 1. Beide Bertragsparteien vereinbaren für die Durchführung schen Regierung zur verfärften Erfüllung ihrer der von den Geschädigten in Anspruch zu nehmenden Lieferungen Reparationsverpflichtung wieder aufließen zu und Leistungen, auf den gefeßlichen Bestimmungen ihrer Länder aufgebaute Organisationen oder Gesellschaften zu benußen oder neu zu bilden, die als Geber und Empfänger für Lieferungen und eventuelle Leistungen aufzutreten haben.
2. Beide Vertragsparteien haben überdies das Recht, diesen Gefellschaften eine Vertrauensperson zur Seite zu stellen zur Siche rung einer reibungslosen Zusammenarbeit und zur Erleichterung der Durchführung des Vertrages.
§ 4.
laffen.
oft
§ 10. 1. Die deutsche Bertragspartei erklärt, daß sie zu verstärkten Leistungen und Lieferungen für Baustoffe und Bauteile einen bestimmten Prozentiah der monatlich von Deutschland Frankreich zu liefernden Kohlenmengen zur freien Berfügung benötigt. Die Menge der der deutschen Bertragspartei zur Berfügung zu stellenden Reparationsfohle muß dem für die Fabritation der Baustoffe und Bauteile durchschnittlich benötigten Be1. Die von der deutschen Vertragspartei benugte oder gebildete darf entsprechen. Dieser Bedarf soll im Benehmen mit der franGesellschaft soll das Recht haben, unter ihrer eigenen Berantwortung zöfifchen Regierung durch Beauftragte beider Bertragsparteien feftalle Lieferungen und Leistungen gemäß den Vorschriften der deut gestellt werden. Die deutsche Vertragspartei übernimmt unter ihrer schen Regierung und dem Uebereinkommen beider Regierungen Werke und verpflichtet sich, darüber zu machen, daß die freige= Berantwortung die Verteilung der Rohle auf die verschiedenen untereinander auf deutsche Werte zu verteilen. Andererseits soll sie ausschließlich für verpflichtet sein, Leistungen und Lieferungen an solche deutschen gebenen Rohlenmengen Werte und Unternehmungen weiterzuleiten, bie die französische Ver- Berstärtung der Erzeugung von Sachlieferungen Vertragspartei in Vorschlag bringt, fofern diese Werte und Unterneh- wendung finden. mungen teinen Anlaß zu Beanstandungen, insbesondere in bezug auf Qualität und Preis der von ihnen zu übernehmenden Leistun gen und Lieferungen geben.
§ 5.
§ 11.
die
1. Die Dauer der vorstehenden Uefereinfunit entspricht der= jenigen des Abkommens von Wiesbaden ( rom 6. Oftober 1921) und Berlin ( vom 15. März und 3. Juni 1922), jedoch müssen die Berträge, die gemäß diesem Abkommen gefchloffen find, auf jeden Fall den Bedingungen des genannten Abkommens entsprechend zur Ausführung gebracht werden. § 12.
1. Sollte die Ausführung des Abkommens auf irgendwelche Schwierigkeiten stoßen oder höhere Gewalt fie in der Durchführung unmöglich machen oder verhindern, so verpflichten sich beide Vertragsparteien, mit größter Beschleunigung zusammenzukommen, unt sich über die zu ergreifenden Maßnahmen zu verständigen. 2. Der französische Text ist bei Unstimmigkeiten zwischen beiden Teilen maßgebend. § 13.
Die Arbeitsgemeinschaft für deutsche Handwerkskultur hat am 1. Sofern die deutsche wie die französische Vertragspartei nicht 24. Ottober in Hannover ihre notarielle Gründung vorgenom lediglich als Vermittlungsstellen für Leistungen und Lieferungen Gleichzeitig fanden an diesem und den folgenden Tagen benutzt werden, sondern selbst für die Leistungen und Lieferungen Sigungen des Beirats und Kuratoriums statt. Aus dem Geschäfts- verantwortlich find, übernimmt die französische Vertragsbericht dürfte interessieren, daß der Arbeitsgemeinschaft aus der partei die Haftung für Zahlung der französischen Be am Verfassungstage erfolgten Stiftung zur Erhaltung von Wissen fteller und die deutsche Bertragspartei die Haftung und Können" vom Reichspräsidenten Mittel zur Ber - für die Einhaltung der vereinbarten Leistungs. fügung gestellt sind. Die Anwesenheit der Direktoren der Leipziger und Lieferungsbedingungen. und Frankfurter Messe brachte es mit sich, daß über die Beteili. 2. Die zu liefernden Baustoffe und Bauteile werden gung des Handwerts auf den deutschen Messen durch die deutsche Vertragspartei bzw. durch ihre Vertreter und ausführlich gesprochen wurde. Boraussichtlich wird es möglich sein, einen Vertreter der franzöfifchen Bertragspartei auf die vereinbarten schon im Frühjahr die ersten Anfänge der geplanten Arbeiten in Lieferungsbedingungen hin geprüft, ehe sie die deutsche Grenze 1. Die Uebertragbarkeit dieses Bertrages ist an die Zustimmung der Deffentlichkeit zu zeigen. Ferner ist ein Wert über Deutsche perlaffen. Der Bertreter der franzöfifchen Bertragspartei wird das Boltsfunt" in Arbeit; von den nach Heimatsbezirfen ein Recht haben, die zu liefernden Baustoffe und Bauteile abzunehmen der anderen Bertragspartei gebunden. 2. Beide Vertragsparteien erfennen an, daß diefes Abkommen geteilten Bänden werden im nächsten Frühjahr die ersten erscheinen. oder abzulehnen. Die in Deutschland geprüften und abgenommenen Gestützt auf Vorarbeiten auf Messen und Ausstellungen wird eine Baustoffe und Bauteile dürfen in Frankreich nicht mehr zurückge- erst dann Rechtskraft erhält, wenn nach Ablauf von 21 Tagen von Boltstunst Ausstellung feiner Partei ein Abänderungsvorschlag gemacht worden ist. für deutsche porbereitet. wiesen werden. Bom Deutschen Werkbund ist die Berbreitung von Wertzeich nungen für das Handwerf angeregt worden. Von seiten des Verbandes der deutschen Kunstgewerbevereine wie von dem Bertreter der Handelskammer Bremen und der Hamburger Orts. gruppe des Deutschen Werkbundes wurde der Frage des Berhält Die nifies von Handwerk und Export besondere Aufmerksamteit geschenkt. Die Vorbereitungen der Tagung lagen in den Händen fammen mit dem Reichskunstwart den wesentlichen Teil der bis. des Geschäftsführers der Arbeitsgemeinschaft Georg Kaiser , der zu herigen Arbeit geleistet hat. Die wirtschaftlich und fünstlerisch bedeutsamen Bestrebungen für Erhaltung und Pflege unferes Erb befizes an handwerklichem Können haben also hier einen erfolg versprechenden Mittelpunkt gefunden.
3
Kampf mit den Deutschvölkischen. deutschvölkische Arbeitsgemeinschaft wird abgelehnt. Dem deutschnationalen Parteitag war eine Sondertagung und v. Graefe bekanntlich zum Austritt aus der Reichstags der Deutschvölkischen vorausgegangen, deren Führer Wulle fraktion gezwungen waren. Die Versuche, den Riz zwischen der offiziellen Parteileitung und der völkisch- radikalen Gruppe auf dem Parteitag zu überkleistern, scheinen gescheitert zu sein. Nach einem Korrespondenzbericht ist anzunehmen, daß Volksbühne. Theater am Bülowplass. Bei der Erftaufführung es bei dem Ausschluß Wulles und v. Graefes bleibt von ynnytichentos Schauspiel Die 2ige am 1. Nov. find und daß die Auseinanderjegung im deutschnationalen Lager die Hauptrollen wie folgt befest: Anbiij Starpowhisch- ris alberti, auch organisatorische Konsequenzen haben wird. Ratalja Bamlona- elene Fehdmer, Starpo Redoromatic Guibo herafeld, Dobia- Drtrud Abeling, Ejanja ole Steuermann, Antin Mychajlowytsch- Ferdinand Steinhofer, Swan Stratonowbisch- Friedrich angler, ulicera Maria Beißleber. Regie: Friedrig Raybler. Bühnenbild: Christian Bummerstedt.
Weimar , 27. Dftober.( Eigener Drahtbericht.) Der Landtag Ernst Friedrich priest am Sonntag, den 29. Dft, abends 7, 115r, hat heute den bürgerlichen Antrag auf Auflösung mit 28 gegen im Reineriaal, Stöthener Str. 58. Sanneles Simmelfabrt 23 Stimmen abgelehnt. Justizminister Genosse v. Branden von Gerhart Hauptmann . Vorzugskarten zu 20( Abendtaffe 30 9.) tein hat sein Rücktrittsgesuch eingereicht. Er tritt aus Gesund ind in der Borträtts. Buchhandlung, Lindenstr. 2, und in der Bollsbühnenheitsrücksichten zurüd, Buchhandlung, Copenider Str. 68, erhältlic
Der Kampf um Rom.
Mailand , 27. Oftober.( Ep.) Da die Fafciften von Pija die allgemeine Mobilmachung angeordnet haben und in Rom den militärischen Behörden unterstellt worden. In Rom wurden umfaffende Maßnahmen getroffen. Auf mehrerer Plähen fich zum Marsch auf Rom rüften, ist die öffentliche Sicherheit sind Truppen und Maschinengewehre aufgestellt.
Rom , 27. Dtfober.( WIB.) Das Kabinett hat nach Prüfung der politischen Lage seinen Rüd tritt beschlossen.
Die polnische Gesandtschaft schreibt uns, daß die Meldungen über einen Utraineraufstand in Oftgalizien und über polnische Gegen maßnahmen gewaltig übertrieben, größtenteils fogor unmehr feien. Danach fann also die Meldung der Warschauer Przegland Wieczorny"( Abendrundschau) nicht stimmen, daß Polen bei ber utrainischen Regierung gegen ihre Beteiligung am Aufstand protestiert habe.
Sowjettruppen in Wladiwoffof. Ein in Mostau eingetroffenes Telegramm bestätigt, daß die Armee der Fernöstlichen Republik om 25. Oftober des von Japanern und Weißgardisten geräumte 1 a= diwoel befeht hat