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decken hat.

nachdem er aber

urtheilten waren ferner weist Rapitulanten. Da nun dem Wie ber§ 124b der Gewerbe Ordnung aus wenn er fte demselben geftoblen hätte. Dagegen wurde eine Truppentheil das Recht zusteht, bei jeder Bestrafung eines gelegt werden tann. Dieser Paragraph giebt bekanntlich Fundunterschlagung für vorliegend erachtet und dieserhalb der Kapitulanten über sechs Wochen die Kapitulation wieder rück- u. a. Arbeitern, die rechtswidrig ohne vorherige Kündigung ent- Angeklagte zu 3 Mark Geldstrafe, event. 1 Tag Gefängniß ver gängig zu machen und im vorliegenden Falle die geringste Strafe laffen wurden, das Recht, als Entschädigung für den Tag des urtheilt. sechs Wochen und einen Tag beträgt, so werden die Ober- Feuer- Vertragsbruchs und für jeden folgenden Tag der vertragsmäßigen weiferschüler nach Verbübung ihrer Strafen einfach entlassen und oder gefeßlichen Arbeitszeit, höchstens aber für eine Woche, den vor der zweiten Straffammer des hiesigen Landgerichts I unter Der bekannte Gummifchlauch- Prozeß, der im Mai v. J. müssen dann einen neuen Lebenslauf wählen. Der Fall aber, Betrag des ortsüblichen Tagelohnes fordern zu dürfen, ohne an daß einer oder der andere aktive Lienstzeit nachzudienen hätte, den Nachweis eines Schadens gebunden zu sein. Der Zimmerer R. Leitung des Landgerichtsdirektors Brausewetter verhandelt wurde, dürfte kaum vorliegen, da zur Ober- Feuerwerkerschule be- war rechtswidrig entlassen worden und hatte eine Entschädigung Verhandlung über die von den Angeklagten eingelegte Revision tanntlich stets nur ältere Unteroffiziere tommandirt werden. für sechs Tage verlangt, indem er sich auf den zitirten Paragraph ist nunmehr Termin vor dem Reichsgericht auf den 26. Februar Ein Diebstahl, durch welchen der davon Betroffene einen fügte; dabei hatte er aber erklärt, nur vier Tage arbeitslos ge- b. J. anberaumt worden. Es wird gegen alle Redakteure, mit empfindlichen Verluft, der Dieb jedoch keinen Nutzen hat, ist auf wesen zu sein. Die Kammer III fprach dem Kläger unter folgen: Ausnahme des durch seine Immunität geschützten Reichstags. einem Pferdebahnwagen der Linie Schönhauser Allee- Rirdori der Begründung eine Entschädigung für nur vier Tage zu. Den Abgeordneten Schmidt, verhandelt werden. verübt worden. Am Sonntag wurde einem Schaffner dieser Nachweis eines Schadens hätte R. nach§ 124b der Gewerbe­Gleiches Recht für alle! Der Oberschlesische Anzeiger" Strecke ein Fahrschein- Block enthaltend 160 Fahrscheine à 20 Bf. Ordnung bezüglich seiner Forderung allerdings nicht er­( grüne Farbe) entwendet. Der jezige Inhaber des Blods, bringen brauchen; zugegeben habe, bringt aus Ratibor   folgenden bemerkenswerthen Gerichts fall. vier Tage arbeitslos welcher die Scheine absolut nicht verwenden fann, wird gebeten, gewesen au fein, hätte ihm Graf Otto N. in Bladen, Kreis Leobschütz  , ist Amtsvorsteher­Stellvertreter und amtirt als solcher auf seinem Schloffe Bladen. dieselben an die Verwaltung des Pferdebahnhofes Rixdorf einzu- nur für diese Zeit ein Schadenersatz zugebilligt werden können. senden, da sonst dem Schaffner der Werthinhalt der Scheine mit Auf jeden Fall ist das Urtheil lehrreich. Am 11. Mai v. J. wurde ihm die Anzeige gemacht, daß die 32 M. bei der menschenfreundlichen Pferdebahn- Gesellschaft zu Bartwich in Arbeit getreten, nach einigen Stunden aber wieder Weinhold daraufhin vorladen, doch sie erschien nicht, worauf er Der Steinträger B. war auf einem Bau des Maurermeisters Häuslerfrau Weinhold Gerste abgesichelt habe. Er ließ Frau entlassen worden. Da er mit dem Polier, welcher Hartwich sie selbst nach seiner Amtsstube brachte. Dort angekommen, ver­Selbstmord hat in einer Bade- Anstalt ein in den mittleren vertrat, feine Vereinbarung auf Ausschluß der Kündigung geweigerte Frau Weinhold, die, wie erwiesen wurde, unschuldig Jahren stehender Mann verübt. Im Dianabade" erschien am Montag Nachmittag ein vornehm aussehender Herr, dem die troffen hatte, flagte er beim Gewerbegericht. Er beanspruchte war, jede weitere Auskunft unter der Angabe, daß fie die Gerste die übliche Entschädigung für 14 Tage. Einen Einwand des nicht abgesichelt habe, Graf N., der fie firre machen" und Zelle 1( Wannenbad) angewiesen wurde. Als er nicht wieder Beklagten beantwortete der Kläger   damit, daß er allerdings beim zu einem Geständniß bringen wollte, sperrte sie darauf zum Vorschein kam, und ein Wärter sich nach seinem Gast um- Antritt der Arbeit der Meinung gewesen sei, nur für eine in die Kohlenkammer des Schlosses ein, Wo fte von fehen wollte, fand er den Fremden, der sich in der Zelle auf: Woche etwa Beschäftigung zu haben, da der Bau soweit vor- 12 Uhr mittags bis 4 Uhr nachmittags gefangen getnüpft hatte, als Leiche vor. Die Persönlichkeit hat sich nicht geschritten war. Daraufhin und unter Berücksichtigung der Aus- gehalten wurde Als die Köchin der Gräfin der Frau gleich feststellen lassen. Aus der äußeren Erscheinung glaubt fage des Poliers, daß die Steinträger ungefähr noch eine Woche durch das Fenster der Kohlenkammer etwas Brot reichen wollte, man, auf einen dem Kaufmannsstande angehörenden Mann nach des Klägers Abgang zu thun gehabt hätten, wurde B. der verbot ihr dieß der Graf unter dem Hinweise, daß er die Frau schließen zu dürfen. ihm entgangene Verdienst dieser einen Woche zuerkannt und seine bald entlassen würde. Um 41/4 Uhr wurde Frau Weinhold nach Mehrforderung zurückgewiesen. einer nochmaligen Vernehmung entlaffen. Graf N. hatte sich infolge dessen am 17. Januar vor dem Landgericht in Ratibor  wegen Freiheitsberaubung zu verantworten. Der geschilderte Sachverhalt wurde durch die Beweisaufnahme erwiesen, auch gab Graf N. in der Verhandlung ausdrücklich zu, daß ihm der $ 118 der Strafprozeßordnung, der von der vorläufigen Fest nahme handelt, bekannt sei. Die Handlungsweise stellte sich als ein Vergehen im Amte nach§ 341 des Strafgesetzbuchs dar und war nach§ 239 mit mindestens drei Monaten Gefängniß zu be ftrafen, welche vom Staatsanwalt auch beantragt wurde. Der Gerichtshof erkannte jedoch auf Freisprechung, da nach der An­gabe des Angeklagten, der sich hierzu berechtigt glaubte, der strafs rechtliche Dolus   fehlte. Der Bericht des Oberschlesischen Anzeigers" läßt nichts darüber verlauten, ob die Ratiborer Staatsanwaltschaft gegen das freisprechende Urtheil das Rechtss mittel der Revision einlegen werde.

Erhängt hat sich aus unbekannten Motiven der Fuhrherr Gollnow   in der Bartelstraße.

Auf dem Güterbahnhof der Berlin- Lehrter Eisenbahn entstand in der gestrigen Nacht ein Brand, durch welchen eine Wächterbude zum größten Theil vernichtet wurde. Es brannte beim Eintreffen der Feuerwehr auch bereits ein Theil des an­grenzenden Holzplages; doch wurde das Feuer bald mittels eines Rohres zum Stehen gebracht.

In der Straffache gegen einen unbekannten Droschken­tutscher ist am Montag die Leiche des Arbeiters Rudolf Silfe aus der Potsdamerstraße 77 a beschlagnahmt worden. Silfe ift angeblich am 18. d. M. in der Leipzigerstraße überfahren worden und an den Folgen am Sonntag in seiner Wohnung gestorben. Durch seinen eigenen Wagen überfahren und schwer verlegt wurde gestern Morgen der Kutscher Hermann Kindel in der Yorkstraße. In bewußtlosem Zustande wurde er von Passanten nach der neu begründeten Unfallstation in der York­straße 44 gebracht. Daselbst wurde festgestellt, daß er einen schweren Bruch des Oberschenkels erlitten habe. Da der Zustand als sehr bedenklich erachtet wurde, wurde der Verunglückte mittels Krantenwagens nach dem städtischen Krankenhause Am Urban  übergeführt.

Aus gekränktem Ehrgefühl erfchoffen hat sich gestern Nachmittag gegen 5 Uhr, wie aus Spandau   gemeldet wird, der Arbeiter Köhler aus der Jagowstraße 11 in seiner Wohnung. Er stand in dem Verdachte, einen Diebstahl begangen zu haben und sah die ihm bevorstehenden Berwickelungen mit der Polizei voraus. Aus diesem Grunde griff er zum Revolver und entzog fich den Weiterungen durch einen wohlgezielten Schuß.

Zu dem Sturz aus dem Fenster, von dem wir gestern berichteten, wird uns von Herrn Tischlermeister Zimmermann, Oderbergerstr. 20, mitgetheilt, daß er nicht mit dem von uns in dieser Angelegenheit genannten Tischler gleichen Namens identisch sei.

Arbeiterrifiko. Auf dem Bau Weidenweg 19 ist am Dienstag Vormittag 91/2 Uhr der Klempner Hermann Utendorfer vom Dach fünf Stock boch herabgefallen. Der Verunglückte wurde in schwer verletztem Zustande nach seiner Müncheberger­firaße 1 belegenen Wohnung gebracht. Wie in den meisten der­artigen Fällen, so wird auch dies Unglück dem Mangel genügen­der Schußvorrichtungen zugeschrieben.

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Polizeibericht. Am 21. d. M. wurden mittags ein Fuhr­herr in seiner Wohnung in der Bartelstraße, und nachmittags ein unbekannter Mann in der Belle einer Badeanstalt erhängt vor­gefunden. Am Rottbuser Ufer wurde nachmittags die Leiche einer Frau im Landwehrkanal angeschwemmt. Abends wurde vor dem Zirkus Schumann ein Arbeitsbursche von einem anderen Burschen, welcher mit einer Teschingpistole spielte, durch einen Streifschuß am Halse verlegt. Witterungsübersicht vom 22. Januar 1895.

Stationen.

Swinemünde  

Hamburg  

Berlin  

Wiesbaden  .

München  

Wien  

Barometer

stand in mm,

d. Meeressp.

Windrichtung

Windstärke

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754

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Haparanda

Betersburg Cort. Aberdin. Paris  

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(-1) 3432542 1432

etter

heiter wolkenlos wolkig wolkenlos Schnee bedeckt wolkenlos

halb bedeckt wolkig wolfenlos

Temperatur

( nach Gelfing

Auch eine Handlung, die gegen die Gefeße verstößt." Gegen eine Lohnentschädigungsflage des Haus­dieners R. wandte der Gastwirth Kolb ein, R. babe sich in seiner Abwesenheit von dem Hausdiener M. zwei Zigarren aus seinen, des Beklagten, Vorräthen geben lassen, ohne sie zu bezahlen. Be: flagter hält das für einen Betrug, welcher ibn zur Entlassung des Klägers berechtigte. Dieser hingegen beftritt energisch, die Absicht gehabt zu haben, die Zigarren nicht zu bezahlen, er hätte fich dieselben von seinem Kollegen nur leibweise geben laffen. Die Entlassung sei der Ausführung seines Vorhabens, die Bigarren am anderen Tage zu bezahlen, zuvorgekommen. Die Stammer VI unter dem Vorsitz des Assessors Leo wies R. mit seiner Forderung ab, weil er seinen Mitarbeiter zu einer Hand­lung verleitet habe, die gegen die Gesetze verstoße. Der Haus­diener M. habe sich eben dadurch eine Unterschlagung zu schulden fommen lassen, daß er dem Kläger   Zigarren des Beklagten leih­weise überließ, wenigstens liege darin objektiv eine Unter­schlagung. Gine solche verstoße aber gegen die Geseze, und nach § 123 Nummer 7 könnten Arbeiter ohne vorherige Auffündigung entlassen werden, wenn sie u. a. ihre Mitarbeiter zu Handlu gen verleiten oder zu verleiten suchen, welche wider die Gefeße d guten Sitten verstoßen.

"

Das Reichsgericht verwarf am Dienstag die Revision des Maurers Thiede, welcher am 8. Dezember 1894 vom Schwur­gericht zu Berlin   wegen Sittlichkeitsverbrechens zu acht Jahren Buchthaus und zehn Jahren Ehrverlust verurtheilt worden war.

Soziale Ueberlicht.

ber:

Ein Staatsanwalt ton bente. Gegen den Schlägers meister Löhmann wurden drei Wochen Gefängniß be­Bürgerliche Freiheit. Die Vereinigung antragt, weil er bei einer Reisi... der Si..dtbah ige abgefaßt roßindustriellen hat unter Herrn v. Stumm's Leitung wurde, mit einer veralteten Fahrtante weiter Klaffe diese folgenden Beschluß gefaßt:" Naumann's Blatt" Die Hilfe" ist Wagenklasse bent au babe: Löhman: hatte eine Fahrkarte nach ihren beiden Probenummern als ein sozialdemokratisches dritter Klaffe gelöst und wollte auch in die richtige Wagenklaffe Blait anzusehen, und es haben gegen dasselbe die Bestimmungen, einsteigen. In demselben Augenblicke riefen ihm zwei Kollegen, die 1876 gegen die Sozialdemokratie vereinbart worden sind, in welche zweiter Klaffe fuhren, zu, schnell bei ihnen Platz zu kraft zu treten, wenn eine größere Verbreitung des Blattes nachs nehmen, sie hätten für ihn eine richtige Fahrkarte. Diese hatte gewiefen wird, d. h. es werden alle Arbeiter entlassen, die Die der Echlächtermeister Belling vor acht Tagen benutzt und in der Hilfe" lesen, oder eine Wirthschaft besuchen, wo sie aufliegt." Tasche behalten, da sie ihm nicht abgefordert war. Bei der Re: Das gebt selbst dem konservativen Volt" zu weit, es bemerkt vision zeigte nun Meister Löhmann die geliehene Fahrkarte, aber bazu, daß es in Rußland   auch nicht schlimmer sein könne. der Bugrevisor bemerkte sofort, daß diefelbe schon eine Woche Und damit dürfte Das Volt" recht haben. früher durchlocht war. Die 188. Abtheilung Amtsgericht I nahm versuchten Betrug an und ließ es bei 10 M. Straje bewenden. Immerhin eine unverhältnißmäßige Strafe für ein garnicht be­absichtigtes Vergehen.

Ein sozialwissenschaftlicher Kongreß soll Mitte April in Halle a. G. abgehalten werden. Für die Vortragskurse ist folgendes Programm aufgestellt: 1. Die Theorie des modernen Sozialismus( Prof. Dr. Stammler). 2. Die Arbeiterschutz- Gesetz­Bom Wirken der Sittenpolizet. Wegen verlermierischer gebung( Geb. R. Prof. Dr. Löning). 3. Die Handwerkerfrage Beleidigung von Polizeibeamten hatte sich gestern der Restaurateur( Geh. R. Prof. Dr. Conrad). 4. Die sozialen Aufgaben in der August a ger vor der 181. Abtheilung des Schöffengerichts zu Arbeiterfrage( Prof. Dr. Diehl). 5. Beobachtungen und Ers verantworten. Er war Jubaber des Café Anhalt, einem Lokal fabrungen aus dem Arbeiterleben( mehrere Industrielle haben sich mit Damenbedienung, Seit Einführung der neuen Verordnung dazu bereit erklärt, darunter Dr. v. Lippmann und Dr. Mohs). mit bezug auf derartige Lokale ist Hager vielfach wegen Ueber- 6. Armenpflege( Prof. Dr. Loofs). 7. Arbeiterorganisationen tretungen derselben bestraft worden. Er ist der Ansicht,( Pastor Dr. Lorenz).

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daß cie Polizei es besonders darauf abgesehen habe, eine Hand- Es giebt keinen Nothstand. Nach dem Nachweise des habe zu finden, um gegen ihn vorzugehen und ihm die Konzession Wiener   Asyls für Obdachlose wurden im Jahre 1894 nicht zu entziehen. Dieser Ansicht verlieh er auch Ausdruck in einer weniger als 97 994 Personen beherbergt. Fast hunderttausend. Rechtfertigungsschrift, die er beim Ober Verwaltungs- Menschen also hatten im palastreichen Wien   teinen Unterstand. gericht einreichte, als das Verfahren wegen Konzessions  . Davon waren 76 766 Männer, 16 894 Frauen und 4384 Kinder, entziehung gegen ihn schwebte. Er behauptete darin, Alles nur, weil die Sozialdemokratie die Familie zerstört. daß das Polizeipräsidium zu verwerflichen Mitteln Ein Streik von Grundbesitzern. In Odense   in Däne gegriffen habe, um bie in seinem Lokale bedienenden Sellnerinnen zu Uebertretungen au veranlassen, indem Beamte beauftragt worden seien, bei ihm als Gäste zu erscheinen und die Kellnerinnen zu verleiten, an ihrem Tische Platz zu nehmen. Der Staatsanwalt -8 hielt den angetretenen Wahrheitsbeweis für mißlungen, er bean tragte gegen den Angeklagten eine Gefängnißstrafe von vier Wochen. Der Gerichtshof hielt nicht für erwiesen, daß der An­-2 geflagte wider besseres Wissen die Behauptungen aufgestellt hatte, sondern verurtheilte ihn nur wegen ein­5 facher Beleidigung zu 100 m. Geldstrafe.

490564 50.40 R.)

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Eine eigenthümliche Diebstahlssache beschäftigte dieser 2 Tage das Rixdorfer Schöffengericht. Angeflagt war der Schrift: fegerlehrling Karl Gustav Schmidt, eine Damen- Uhrkette im Werthe von 9 Mark entwendet zu haben. Der Angeflagte vers tehrte häufig bei einem Uhrmacher Pasewald. Eines Tages war dem legteren nun eine Uhrfette abhanden gekommen, die ihm von einer Frau Webermeister Dietrich zur Reparatur übergeben war. Bald darauf trug Schmidt eine Kette, die nach der Ansicht des Pasewald der versa wundenen merkwürdig ähnelte. Einige Tage später traf der Sohn der Frau Dietrich mit dem Angeklagten zu sammen, fab die Kette und bezeichnete dieselbe sofort als Gigen ihum seiner Mutter. Infolge Drohung mit der Polizei gab Echmidt die Kette heraus mit dem Bemerken, Frau Dietrich

Wetter- Prognose für Mittwoch, 23. Jaunar 1895. Biemlich faltes, zeitweise heiteres, vorherrschend wolliges Better mit leichten Schneefällen und mäßigen nordwestlichen Winden. Berliner   Wetterbureau.

Gerichts- Bettung.

Aber

mak haben die Gutsbesitzer und die Bauern, welche Zucker­rüben bauen, einen Verband gegründet, der ihre Interessen gegenüber der Attiengesellschaft Länische Zuckerfabriken" wahr nehmen soll. Dieser Verein hat der Aktiengesellschaft ein ulti­matum gestellt; wenn dasselbe nicht angenommen wird, würden sie aufhören, Zuckerrüben zu bauen, d. b. also, die Zuckerrüben­bauer wollen streiken. Auch auf den Inseln Lolland  - Falster und Moen   herrscht lebhafte Bewegung in diesem Kulturzweig. Die Zuckerfabriken ihrerseits drohen dagegen mit einer Einstellung des Betriebes, wenn ihre neuen Kontraktsbedingungen nicht

angenommen werden.

Es war vor 20 Jahren, als der Zuckerrübenbau in Dänemark  Eingang fand, überall entstanden riesige Fabriken, die mit den umwohnenden Landwirthen fefte Kontrakte abschlossen, daß sie unter Kontrolle der Fabriken so und so viel von ihrem Lande mit Zuckerrüben bebauen müßten, daß sie bestimmte Sorten an zubauen hätten. Der freie Privatbetrieb, das Grundprinzip der fapitalistischen Produktion, war damit eigentlich schon damals aufgegeben, aber anfänglich war die materielle Ausbeute eine so bedeutende, daß man gern darauf verzichtete. In den ersten zehn Jahren ging es glänzend, die Fabriken wie die Landwirthe waren zufrieden und nach den ausgebeuteten Arbeitern fragte niemand. Dann vermehrte sich die Konkurrenz, die Zuckerpreise sanken- und die Streitigkeiten über die alten Verträge begannen. Die Gewerbegericht. Geschäftsführer in Reftaumöge diefelbe in Ruhe prüfen. Frau D. Aktiengesellschaften wollten neue günstigere Verträge erreichen und bie rationsbetrieben, welche die Funktionen eines die Auf- erkannte in der Kette ihre verschwundene und so wurde Landwirthe erklärten, darauf nicht eingehen zu können. Sie Schmidt ficht führenden Oberfeliners ausüben, achtet die Kammer VI allgemein angenommen, habe dieselbe dem bildeten sofort Organisationen zur Wahrnehmung ihrer Inter  Betriebsbeamten, Weifmeistern, Technifern und ähnlichen An- Pafewald entwendet. Dies wurde von dem Angeklagten in der essen und so entstand die jetzige Lage. Auf einer am legten gefiellten gleich, auf welche die SS 188 a bis 188e der Gewerbes Vorunterfud ung sowohl, wie in der Hauptverhandlung ents Sonntag stattgefundenen Vereinbarungs Versammlung des Auss Did: ung Anwendung fint en. Ein derartiger Geschäftsführer, schieden in Abrede gestellt. Die Kette babe er in folgender Weise schusses haben aber die Fabriken in den Hauptsachen ihre Be­namens Müller, beanspruchte von dem Restaurateur Hildebrandt erlangt: Er habe sich in einem Geschäft am Kottbuser Damm dingungen durchgefeßt, weil die Vertreter der Tyener Zuckers sein Gehalt für einen Monat, welche Forderung der Beklagte zu einen Arzug gefauit, der jedoch einiger Aenderungen bedurfte rübenbauer nicht fest genug zusammenbielten. Um derartiges in erfüllen ablebute, weil der Kläger frant gewesen und schon zu und zu diesem Zweck von dem Verkäufer einem Echneidermeiner Zukunft zu verhindern, soll nun ein gesammter Fachverein der Beginn des Monats entlassen worden sei. Ter Vertreter des Garbe in der Forsterstraße zu Berlin   übergeben wurde. Als Rübenbauer begründet werden. Ob übrigens die Rübenbauer Klägers bestritt, taß dieser überhaupt entlassen wurde, das Gericht Ed, midt von legtgenanntem den Anzug erhielt, habe er die frag die Vereinbarungen des Ausschusses anerkennen werden, bleibt nahm aber die Entlassung auf grund der Beweiserhebung als liche Kette in der Westentasche gefunden. Er habe die Kette für noch abzuwarten. erwiesen an. Nach§ 133c Nr. 4 der Gewerbe- Ordnung fönnen werthlos gehalten und geglaubt, daß dieselbe eine Zugabe bilden nur Wertmeister, Betriebsbeamte 2c. entlassen werden, wenn fie iolle, obwohl der Karabiner zerbrochen war. In der anhaltende Krankheit durch eine all der Berrichtung That befuntete nun der als Zeuge vernommene Schneider, daß eine fremde Kette

werden;

bleibt aber

Gewerkschaftliches.

ihrer Dientech in die vertragsmäßigen Leiflungen bes bate, die aus einem der zu reparirenden Anzüge herausgefallen Die Kollegen aus den Malereien vorbezeichneter Branchen werben Arbeitgebers für die Dauer von sechs Wochen, wenn die Ver- fein mußte. Er babe die Kette in den ersten besten Anzug ge- hiermit aufgefordert, in die Donnerstag, den 24. Januar bei hinderung die Folge unverschuldeten Unglüds war. Diese ficcft, wie sich später herausstellte, in den des Schmidt. Er Streit, Naunynstraße 86, stattfindende Kommissionsfißung Ver Boraussetzungen waren im Falle Müller wider Hildebrandt er glaube, daß die vorgelegte Kette mit der von ihm gefundenen trauensmänner zu entfenden. Dieselben haben auch die in letter füllt, weshalb denn auch der Anspruch des ersteren gerichtlich identisch fei, damals nur blind gewesen und ihm daher werthlos Beit ausgegebenen statistischen Fragebogen mitzubringen. Anfang anerkannt wurde. Es wurden ihm 63,50 M. zugebilligt, da von erschienen fei. Somit mußte die Sache nicht für aufgeklärt ers präzise 9 Uhr. Um möglichst pünktliches Erscheinen von seiten 120 M., dem Monatsgehalt, eine Abschlagszahlung von 25 M. achtet und Schmidt bezüglich bes Diebstahls freigesprochen der Kommissionsmitglieder sowie der Vertrauensmänner wird und außerdem 31,50 M. in Abzug zu bringen waren, welche werden. Namentlich konnte der Gerichtshof sich nicht denken, gebeten. Summe die Strantentasje während des fraglichen Monats dem daß der Angeklagte die Steckheit beseffen haben würde, die Kette F. d. Ortsverein d. Porzellan- und verw. Arbeiter. Karl Hubl, Kläger   gezahlt hatte. bei den ferneren Besuchen bei Basewald frei und offen zu tragen, 2010s Staligerfte, 125 v. IV,

D,