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2. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Mr. 24.

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Wunderdoktor Ast vor Gericht.

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Von unserem Gerichts- Berichterstatter erhalten wir über diesen hochinteressanten Fall modernen Aberglaubens den folgenden, aus Lüneburg   vom 26. d. M. datirten Bericht:

Dienstag, den 29. Januar 1895.

12. Jahrg.

größter Bereitwilligkeit erzählte er mir seine Lebens- Falles sei der Wahrheitsbeweis als erbracht anzusehen. Nach geschichte und beantwortete mir alle meine Fragen. spricht hochdeutsch Er der Ueberzeugung des Gerichts sei aber auch im zweiten Falle und zwar ziemlich korrekt. Aeußeres läßt weit eher auf einen Landgeistlichen oder Land- an der Glaubwürdigkeit der Zeugen zu zweifeln. Sein der Wahrheitsbeweis gelungen. Es liege feine Veranlassung vor,

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Es dürfte den Leſern bekannt sein, daß das zwischen Lüne er allerdings seit vielen Jahren nicht mehr. Er wird vom Dr. zur Nieden geschehen, dem Manne, ver por Gericht einer burg und Harburg belegene Dorf Radbruch   seit einigen Monaten Gericht als Anbauer" bezeichnet. Er ist Besitzer des er- Handlung überführt erachtet worden ist, die von ihm mit ein zweites Metta geworden ist, nach dem bis vor etwa 14 Tagen wähnten Hauses, an das sich Gärten und Aecker schließen, seinem Eide abgeschworen wurde? ift, die von ihm viele tausende von Menschen, Männer und Frauen aus allen deren Bewirthschaftung, wie mir versichert wurde, vollständig Theilen Deutschlands  , ja selbst aus dem Auslande, gepilgert hinreicht, um ihn und seine aus Frau und 3 Kindern be Auch ein Verhaftungsgrund. Der Bäckergeselle Pienczak, sind, um die ärztliche Hilfe eines in diesem Dorfe stehende Familie anständig zu ernähren. Ast sagte mir auch, welcher am 19. d. M. von der 138. Abtheilung am Amtsgericht I wohnenden Schäfers in Anspruch zu nehmen. Heinrich daß er nicht des Geldgewinnes halber die Heilfunft betreibe; er als Heirathsschwindler zu 6 Monaten Gefängniß verurtheilt und Philipp Ast, so heißt dieser gute Mann, der theils mittels nehme von armen Leuten nicht nur feine Bezahlung an, sondern vom Flecke weg verhaftet wurde, hatte biergegen durch seinen Sympathie, theils mittels Medikamente, die er sofort feinen gebe ihnen noch obendrein die Medikamente unentgeltlich und Vertheidiger, Rechtsanwalt Blaschkauer, eine geharnischte Be Patienten verabreichte, seine Kuren ausführt, giebt an, feine außerdem noch das Reisegeld. Allein er fühle sich berufen, schwerde eingelegt, in welcher dieser die Verhaftung als eine Kunst von seinen Vätern geerbt zu haben. Er entstammt einer der leidenden Menschheit zu helfen, zumal er im stande sei, ganz unbegründete bezeichnete und hervorhob, daß auch die Vers alten Schäferfamilie, in der das Kuriren von Menschen und Vieh ohne jede Untersuchung des Körpers, sondern durch bloße urtheilung eines Mannes auf das Zeugniß einer Person, die seit Jahrhunderten Tradition sei. Sein Großvater habe in dieser Untersuchung der Nackenhaare mittels Vergrößerungsglas, die geständlich mit demselben 3000 m. verpraßt habe und Kunst eine derartige Fertigkeit besessen, daß seinerzeit sich Herzog Krankheit des Patienten festzustellen und diesem den richtigen dann um 100 M. betrogen sein wolle, bedenklich ers Erich von Braunschweig von ihm ärztlich behandeln ließ und da Rath zu geben. Er zeigte mir einen ganzen Berg von Dank scheine. Der Amtsrichter hatte die sofortige Verhaftung die Behandlung von Erfolg war, dem alten Ast ein Lehnhaus schreiben, die sich wohl auf viele tausende beliefen. Diese seien damit gerechtfertigt, daß er ausführte, es liege Fluchts in Stadtoldendorf   in Braunschweig   geschenkt und ihm das Kuriren ihm aus allen Weltgegenden von allen Gesellschaftsklassen für er- verdacht vor, weil erstens die Strafe hoch bemessen sei und in seinem Lande gestattet. Der Enkel dieses eigenartigen Medizin- zielte Erfolge übermittelt worden. In allen diesen werde be- zweitens der Angeklagte die Rennpläge besuche und dort als mannes fühlte sich nun berufen, die Familientradition fortzufeßen. scheinigt, daß Ast ihnen geholfen habe, nachdem alle ärztliche Buchmacher auftrete. Die Beschwerde des Vertheidigers blieb Seit 20 Jahren weilt er in Radbruch   und will vielen seiner Runst erfolglos geblieben war. Er erzählte mir, daß er sämmtliche nicht erfolglos, denn das Landgericht hat derselben am 24. d. M. Mitmenschen selbst dann Hilfe gebracht haben, wenn alle ärztliche äußere und innere Krankheiten heilen könne, und zwar sei es stattgegeben und den Verhafteten auf freien Fuß gesezt. Die Kunst versagt habe. Im Jahre 1893 wurde er jedoch, obwohl ihm gelungen, einem Manne, der seit 4 Jahren erblindet und Höhe der Strafe, welche Pienczack zu erwarten" habe, sei durchs fein Ruf über die Grenzen Radbruchs noch nicht hinausgedrungen von allen Augenärzten aufgegeben war, das Augenlicht aus nicht erheblich und vor allen Dingen sei das Besuchen von war, wegen Uebertretung des§ 367 alin. 3 des Straf- Gesetzbuches wiet erzugeben. Er habe Taubheit, ja sogar Geisteskrankheiten Rennplätzen denn doch keine Thatsache, durch welche sich ein zur Rechenschaft gezogen und vom Schöffengericht zu Bleckede   mit Erfolg behandelt. Ja er wolle mir seine Kunst ad oculos luchtverdacht begründen Icsse. Es ist dies wieder ein zu 150 M. Geldstrafe verurtheilt. Diese Strafe vermochte aber demonstriren und mich von meiner Kurzsichtigkeit, an der ich drastischer Beweis dafür, aus welchen Gründen an dem hiesigen nicht, ihn in der Ausübung seiner Heilkunst zu hindern. Plöglich, schon seit fast 30 Jahren leide, kuriren und der Mangelhaftigkeit Amtsgericht zuweilen Leute in Haft genommen werden. etwa im August 1894, drang der Name der Wunderdoktors" meines Haarwuchses abhelfen. Wenn er, was ihm nicht zweifel­Ast in die Welt hinaus. 1000-1200 Personen, den verschiedensten haft erscheint, auch von der hiesigen Strafkammer verurtheilt der 131. Abtheilung am Amtsgericht I eine Frau, welche der Durch eine Hinterthür des Geſches entging geſtern vor Lebensberufen angehörend, pilgerten täglich nach Radbruch  . Selbst- werden sollte, dann werde er die Praxis sofort, unter Umgebung verständlich war der Mann außer stande, diesem Ansturm zu ge- der Bestimmungen des§ 367 al. 3 des Strafgesetzbuches, wieder Staatsanwalt den Typus einer bösartigen Stiefmutter nannte, nur furzen Espausen seine Patienten empfing. Die bisher sondern lediglich den Patienten Rath ertheilen. In dienten Strafe. Die Tischlerirau Griebe hatte ihre Stieffinder so stille Dorfstraße wurde plößlich unpafsirbar, das Haus zwischen hatten sich die Schatten der Nacht über das fortgesetzt in der unmenschlichsten Weise mißhandelt, und ihrem Des Wunderdoktors Tag und Nacht Don vielen verschneite Dorf gesenkt. Mein Begleiter mahnte zum Auf- jährigen Stiefsohn Otto einmal einen Fußtritt in den Mund hunderten von Menschen umlagert. Selbstverständlich bruch, zumal sein Pferd draußen unruhig wurde, Denn versetzt, daß die Zähne gelockert wurden. Die schon längst konnte der größte Theil der hilfesuchenden Patienten nicht ein- der heftige Schneesturm machte selbst Thieren den Aufenthalt empörten Nachbarn erstatteten Anzeige, und das schwer miß­gelassen werden. Die Leute waren daher genöthigt, in Rabbruch im Freien unangenehm. Ich verabschiedete mich daher von der handelte Kind wurde der herzlosen Stiefmutter, welche dann der Nachtquartier zu suchen. Das war aber selbstverständlich leichter Familie Ast und fuhr nach dem am Eingange des Dorfes be- Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden gefagt als ausgefürt, denn in dem etwa 400 Einwohner zählen- legenen Wirthshaus zurück. Dort war ich genöthigt noch Behandlung angeklagt wurde, e, polizeilich entzogen. Die den Radbruch sind Hotels unbekannte Dinge. So tam es, daß in 11/2 Stunden auf den Abgang des Zuges zu warten. gestrige Verhandlung gestaltete sich sehr erregt, denn den drei Wirthschaften des Dorfes selbst für theures Geld fein in den Zug stieg, trat Ast plöglich in mein Koupee. Er fuhr 2113 ich die Beugen, welche ihrer Entrüstung nicht Herr werden Etuhl zu haben war, der für die Nachtzeit als Ruhestätte dienen ebenfalls nach Lüneburg  . Hier kehrte er zunächst mit einem Staatsanwalt beantragte schließlich für die unmenschliche fonnten, störten fortwährend durch Zwischenrufe. Der fonnte. G3 dauerte jedoch nicht lange, da erſtanden sechs neue Freunde in dem Hotel Wellenkamp ein und war in diesem Behandlung ein Jahr Gefängniß, und führte aus, daß ein Tritt Wirthschaften im Dorfe und ein findiger Geschäftsmann erbaute Gegenstand der Neugier der daselbst zahlreich verkehrenden in nächster Nähe des Wunderdoktors" zwei große Baracken, in Fremden. Aft, der nun am Montag vor die Strafkammer des ins Gesicht eines so kleinen Kindes sehr leicht den Tod nach sich denen Tag und Nacht Speise und Trank verabreicht und Massen- hiesigen Landgerichts geladen ist, heißt mit Vornamen Heinrich ziehen könne. Rechtsanwalt Dr. Wezel dagegen führte aus, daß nachtquartiere eingerichtet wurden. Allein plöglich griff Philipp. Er ist am 3. April 1848 zu Gronau   bei Hildesheim   absolut nichts dafür spreche, daß der Trift ein das Leben ge­die rauhe Hand des Gesetzes störend in das Getriebe. Aft geboren und lutherischer Konfession. Vertheidiger des Aft ist fährdender gewesen sei. Nehme man dies nicht an, dann bleibe erhielt abermals eine Anklage wegen Uebertretung des§ 367 alin. 3 Rechtsanwalt Heinemann- Lüneburg. nur eine einfache Körperverlegung übrig, und da der Vater des verletzten Kindes feinen Strafantrag gestellt habe und gegen seine Frau einen solchen auch nicht stellen wolle, so müsse eben mangels eines Strafantrags das Verfahren eingestellt werden. Der Gerichtshof schloß sich diesen Ausführungen an, und so geschah das wunderbare, daß hier die Schuld der Angeklagten

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nügen. obwohl er von morgens 6 Uhr bis nachts 3 Uhr mit aufnehmen, d. h. er werde feine Medikamente mehr abreichen und gegen welche er 1 Jahr Gefängniß beantragte, der wohlver

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( Fortsetzung folgt.)

Gerichts- Beitung.

des Str.-G.-B., welcher lautet: Mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder mit Haft wird bestraft, wer ohne polizeiliche Erlaubniß Gift oder Arzneien, soweit der Handel mit denselben nicht freigegeben ist, zubereitet, verkauft oder sonst an andere überläßt." Ast hatte fich am 4. Dezember 1894 vor dem Schöffengericht zu Winsen   a. 2. Auch ein Kämpfer für Ordnung, Religion und Sitte. zu verantworten und wurde dort zu 150 M. Geldstrafe eventuell Gine umfangreiche Anklage wegen Beleidigung eines hochlar erwiesen war, und das Gericht gleichwohl eine Strafe nicht 15 Tagen Gefängniß verurtheilt. Bei der Strafzumessung, so stehenden Beamten, des Regierungs- und Bauraths aussprechen konnte. etwa begründete der Vorsitzende des Schöffengerichts das Ur- Dr. zur Nieden, wurde gestern vor der IV. Strajkammer theil, sei erwogen worden, daß der Angeklagte, obwohl er wegen des Landgerichts I   verhandelt. Auf der Anklagebant erschien meister in dem bei Bad Ems   gelegenen Orte Dausenau   war, wie Vier Jahre unschuldig im Zuchthause. Ein Bäcker­desselben Vergehens bereits einmal bestraft worden sei, der ehemalige Bureaudiener im Eisenbahn- Regierungsgebäude man dem Berl. Tagebl." von dort schreibt, im Jahre 1888 die Abgabe der Arzneimittel in noch vergrößertem Maß- Ferdinand Höhne. Er hat im Januar v. J. an den Minister wegen Sittlichkeitsverbrechen   von der Straftammer in Limburg  stabe betrieben habe. Diese Verurtheilung hatte jedoch nur für öffentliche Arbeiten ein Schreiben gerichtet, worin er den zu vier Jahren Zuchthaus verurtheilt worden und hat di se bewirkt, daß an dem Tage, als Ast sich in Winsen   zu verant- Bureaudiener Hagedorn, seinen früheren Kollegen, bezichtigt, mit Strafe verbüßt. Alle seine Unschuldsbetheuerungen in der Ver­worten hatte, Radbruch auf einige Stunden dieses Wunder mehreren Echeuerfrauen unfittliche Handlungen vor- handlung halfen ihm nichts, er wurde auf grund der Aussagen doktors   entbehrte. Ast wurde bei seiner Rückkehr von vielen genommen zu haben. Dieser Eingabe folgte bald eine zweite, zweier damals 12 Jahre alten Mädchen verurtheilt, wiewohl hunderten von Menschen am Bahnhof empfangen, unter Hoch- worin der Angeklagte behauptete, daß der Regierungsrath zur man sich auch in Taufenau vielfach in die Ohren raunte, rufen in seine Wohnung geleitet, woselbst er sofort seine aus Nieden ehrbaren Töchtern seiner Untergebenen der Verurtheilte sei das Opfer einer böwilligen Denunziation gedehnte ärztliche Praxis wieder aufnahm. Dies hatte aber zur na ch st e Ile und sie durch unfittliche Anträge begeworden. Jezt, nach Verlauf von mehr als zehn Jahren, Folge, daß Ast in kurzer Reihenfolge 3 Strafbefehle auf grund lästige. Diese Angaben sollten unwahr sein. Seitens des An- sollte nunmehr des bereits angeführten Gesetzesparagraphen über je 150 M. er geschuldigten war ein großer Zeugenapparat aufgeboten worden, an den Tag tommen. Vor einiger Zeit ist das eine der nun die Unschuld des unglücklichen Mannes hielt. Aft erhob gegen diese Strafpefehle keinen Widerspruch, um die Wahrheit seiner Behauptungen zu beweisen. Der erste mehr erwachsenen Mädchen, welches als Belastungszeugin auf­fondern bezahlte anstandslos die 450 M. nebst Kosten. Er muß Theil der Anklage wurde bei verschlossenen Thüren verhandelt, getreten war, gestorben, nachdem es auf dem Sterbebette, von wohl aber befürchtet haben, daß diese Strafbefehle sich noch ver- während des zweiten Theils aber die Deffentlichkeit wiederhergestellt. Gewissensbissen gepeinigt, vor Zeugen und Gericht die Aussage mehren könnten. A13 er die ihm zulegt auferlegte Der Angeklagte gab zu, daß er die Eingaben gemacht habe, um gemacht hat, daß sie damals zu ungunsten des Bäckermeisters die Strafe bezahlt hatte, suchte er einen Rechtsanwalt auf. sich an den betreffenden Personen, welche an seiner Entlassung unwahrheit gesagt habe. Das Mädchen hat ferner einige gute Dieser rieth ihm, seine ärztliche Kunst einstweilen Echuld seien, zu rächen. Der pensionirte Telegraphen- Sekretär Freunde" des Verurtheilten namhaft gemacht, welche es zu dieser einzustellen und den Spruch der Straftammer des Lüne Wagner befundete, daß er auf Veranlassung des Regierungs  - falschen Aussage verleitet haben. Das Verfahren ist nunmehr burger Landgerichts abzuwarten, die am Montag über die von raths zur Nieden nach Landsberg   versetzt worden sei und von neuem aufgenommen, und haben bereits zahlreiche Zeugen­ihm gegen das Urtheil des Schöffengerichts zu Winsen   rechtzeitig dann von demselben dazu gedrängt worden sei, fich pen vernehmungen stattgefunden. eingelegte Berufung zu entscheiden hat. Aus Anlaß dieses fioniren zu lassen; obgleich er sich, abgesehen von einem meister jetzt freigesprochen werden. Wer entschädigt den unglück Zweifelsohne dürfte der Bäcker­Termines entschloß ich mich, den Wunderdoktor in seinem Heim Gehörleiden, noch arbeitsträftig und dienst fähig lichen Mann für die unschuldig erlittene schwere Buchthaus­einmal aufzusuchen. Gegen 33/4 Uhr nachmittags langte ich am fühlte. Während seines Aufenthaltes in Landsberg   sei seine strafe? legten Freitag von Berlin   kommend, unter heftigem Schneegestöber Familie in Berlin   geblieben. Es sei dies im Jahre 1887 ge= in bem berühmt gewordenen Rabbruch an. Gin Bahnhof ist in wesen. Gelegentlich seiner Besuche bei seiner Familie sei ihm Rigdorfer Schöffengerichte zur Berhandlung. Die bisher völlig Eine wunderbare Auklage kam dieser Tage vor dem dem deutschen Mekka   selbstverständlich nicht vorhanden. Ich wiederholt geklagt worden, daß sowohl seine Frau wie feine versant, als ich ausstieg, fast bis über die Kniee im Schnee. Der beiden erwachsenen Töchter von einem älteren Herrn unbescholtene Arbeiter- Ehefrau Elisabeth Sempf geborene Stationsvorsteher, an den ich mich wandte, gestattete mir, mein Reise- viederholt auf der Straße belästigt wurden. Zufällig sei er Now a c, sollte sich in zwei Fällen der Fund- Unterschlagung gepäck in ſein Bureau zu stellen. Ich begab mich nun ins Dorf und auf der Straße dem Herrn zur Mieden begegnet, worauf seine schuldig gemacht haben. Im Oktober 1898 fand die Angeklagte machte in dem ersten Gasthofe, der eigentlich für die Abreisenden beiden Töchter ihm wie in einem Müllhaufen ein altes Metermaß, welches sie mit nach Der Herr!" Ankunft des Zuges ankündigt, Station. Die Ehefrau Wagner auf der Straße eine alte zerriffene Geldtasche und nahm auch Dort wurde mir das sowie deren beide Töchter befundeten übereinstimmend, Anerbieten gemacht, in einer Landequipage, d. h. auf einem daß Herr zur Nieden fie im Vorbeigehen in ab= diese mit als Spielzeug für ihre Kinder. Durch irgend einen fogenannten Bretterwagen gegen einen Obolos von 2 Mark den sichtlicher Weise gestreift, fie dabei scharf angesehen nicht erörterten Zustand famen diese beiden absolut werthlesen Weg zu dem Medizinmann zu unternehmen. Ich akzeptirte um und hinterher leise gepfiffen habe. Die Beugin Wagner Funde zur Kenntniß der Polizei, auf deren Veranlassung gegen so lieber diesen Vorschlag, da das Haus des Doktors" Aft weit will eines Tages mit den Worten:" Also das ist Herr Selbstverständlich sprach der Gerichtshof die Angeklagte frei. Frau S. Anklage wegen Fundunterschlagung erhoben wurde. unten im Dorfe belegen, der Weg zumeist von hohen Schneehaufen zur Nieden?" vor ihm ausgespuckt haben. Andere Zeugen bedeckt war und ein gar unwirscher Sturm durch das Dorf jagte. bestätigten, daß die Wagner'schen Damen fich unter Thränen Ein hübsches massives einstöckiges Landhaus, auf dessen Gingangsthür über die unwürdige Behandlung beschwert hätten, deren fertig gebracht. Die Befragung eines Zeugen in einem Straf Eine juristische That hat wiederum das Reichsgericht die Worte, H. Ast" zu lesen sind, erhebt sich inmitten eines gänzlich sie seitens des alten Herrn auf der Straße ausgesetzt seien. Ein verfahren über die politische Parteistellung einer anderen Person verschneiten Gartens. Auf das Klopfen meines Wagenführers, Kaufmann Mar ch befundete, daß seine Ehefrau ebenfalls von ist nach einem Urtheil des Reichsgerichts, 2. es war dies der Wirth des erwähnten Gasthofes, der nun auch Herrn zur Nieden auf der Straße bel à ſtigt worden sei, dies 18. Geptember 1994 nämlich, 2. Straffenats, vont gleichzeitig als Cicerone diente, öffnete eine in den mittleren habe sogar dazu beigetragen, daß er seine Wohnung ge verhandlung eines Strafverfahrens wurde eine von dem Ver­Haupt­Jahren stehende Bauersfrau. Es war dies die Gattin des we ch selt habe. Als letzter Zeuge wurde Regierungsrath theidiger an den Zeugen, Polizeisergeanten R., gerichtete Frage, Doktors" Aft, die, wie ich sehr bald erfuhr, nicht blos feine zur Nieden vernommen. Er erklärte, daß auch nicht eine einzige ob der Angeklagte B. Sozialdemokrat sei, feitens des beffere Hälfte, sondern auch im volien Sinne des Wortes die der Angaben, die von den Zeugen gemacht waren und ihm vom Vorsitzenden als ungeeignet und dann durch Gerichtsbeschluß Frau im Hause" war. Uns Vadder is nich to Huus", versetzte Vorsitzenden vorgehalten wurden, auf Wahrheit beruhe. Frau Ast, als ich ihr sagte, daß ich Herrn Ast sprechen wollte. gebe diese Erklärung mit aller Bestimmtheit ab. Er Thatsachen, nicht aber nach ihrem Urtheil über andere Personen Er als unzulässig abgelehnt, da die Befragung der Zeugen nur nach Ihr Mißtrauen schien nicht gering zu sein, denn sie machte habe selbst erwachsene Töchter und ein derartiges Be- zulässig sei. Auf die Revision des Angeklagten hob das Reichs­Miene, die Thür sofort wieder zuzuschlagen. Dies hätte nehmen, wie ihm vorgeworfen werde, verstoße gegen feine gericht das erste Urtheil auf, indem es begründend ausführte: sie wohl auch zweifellos gethan, wenn mein guter Be- Grundsätze. Die Zeuginnen mußten ihm ihre Angaben. Es scheint, als ob das Gericht in der gestellten Frage ein gleiter ihr nicht sofort in plattdeutscher Sprache gesagt hätte, Auge in Auge wiederholen, fie bestritten mit aller Ent- Verlangen nach Auskunft über den Ruf des Angeklagten   ge­daß es für Aft von großem Vortheil wäre, wenn er schiedenheit, daß sie sich in seiner Person irren könnten funden hat; allein einerseits hätte selbst dann die Ablehnung mich empfangen würde. 3ögernd gestattete fie uns den und wiesen darauf hin, daß der Zeuge zur Nieden nicht erfolgen dürfen, und andererseits würde das Gericht von Eintritt. Almälig wich auch ihr Mißtrauen gegen mich, zumal früher einen anderen Bart getragen habe. Der lettere einer unzutreffenden Ansicht ausgegangen sein. Denn der Ruf, ich ihr flar machte, daß, wenn ich ihren Mann nicht sprechen gab dies zu. Sämmtliche Zeugen wurden vereidet. Die sich den eine Person genießt, ihr Leumund, ist eine Thatsache, deren tönnte, unwahrheiten in die Zeitungen kommen tönnten. Giligst diametral gegenüberstehenden Widersprüche waren nicht zu klären. Wissenschaft durch ließ sieihren Mann holen. Nachdem ich etwa 20 Minuten in dem Der Staatsanwalt ließ es auch dahingestellt bleiben, ob die werden kann, sodaß eine Frage hierüber zweifellos zulässig ist finnliche Wahrnehmung( hören) erlangt sauberen Landstübchen verweilt, erschien auch der Wunderdoktor. Wahrheit auf Seiten der einen oder der anderen Partei zu finden und beantwortet werden muß, und sodann ist die Zugehörigkeit Ich war geradezu überrascht. Ein fleiner, überaus freundlicher sei, jedenfalls habe der Angeklagte sehr übertrieben. Daß er sich einer Person zu einer politischen Partei ebenfalls eine Thatsache, Mann mit sehr geistvollem Gesicht, dem die Gutmüthigkeit förm- in Wahrnehmung berechtigter Interessen befunden habe, müsse und zwar eine solche, die an und für sich den Ruf der Person lich an der Stirn geschrieben steht, trat mir, mit herzlichem wohl anerkannt werden. Er beantrage für beide Beleidigungen nicht berührt, wenn sie auch je nach den Beziehungen, welche in Gruße die Hand reichend, entgegen. Er war über den Zweck eine Gesammtstrafe von 60 M. Der Gerichtshof fällte Frage stehen, bei der Beurtheilung dieser Person von erheblicher meines Besuches anscheinend bereits unterrichtet. Mit ein freisprechendes Urtheil. Jnbetreff des ersten Interesse sein kann."

als Wartehalle dient, da in demselben eine elektrische Klingel die hätten:" Papa, das ist der aus einem Munde zugeflüstert Hause nahm. Einige Wochen später fand Frau S. in Berlin  

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