Einladung
zur Zeichnung auf die Schuldverschreibungen der Aktiengesellschaften
Walchenseewert, Mittlere Jjar und Bayernwert
( Walchenseeanleihe)
zum jeweiligen Reichsbankdiskontsatz abzüglich 2 Prozent
sonach zurzeit mit 10 Prozent
jedoch mit höchstens 15 Prozent und mindestens 7 Prozent verzinslich, mündelficher, vom Jahre 1928 ab zum Nennwert rückzahlbar, fichergestellt durch den jetzigen und fünftigen Befih der drei obigen Gesellschaften unter deren samtverbindlicher Haftung und durch die Bürgschaft des mit seinem Gesamtvermögen für kapital und Zinsen haftenden Staates Bayern , wobei die früheren Anleihen der drei Gesellschaften hinsichtlich ihrer Sicherstellung keinerlei Vorzug gegenüber der gegenwärtigen Anleihe genießen.
Der bayerische Staat hat sofort nach Beendigung des Krieges den schon lange geplanten Ausbau seiner wertvollen Wasserkräfte in Angriff genommen. Inzwischen hat der Koblenmangel, den die Zwangslieferungen an die Entente für den fohlenarmen und verkehrsungünstig gelegenen Süden besonders fühlbar gemacht hatten, die hohe vaterländische Bedeutung des bayerischen Wasserkraftausbaues bewiesen. Zunächst wurden das
,, Walchenseewerk" und die„ Mittlere Jar" „ Bayernwerk"
begonnen, deren Kräfte durch das
weitergeleitet, überall im Lande verteilt und, soweit ein Ueberschuß besteht, auch an die Nachbarländer abgegeben werden. Von den Gesamtanlagen der drei Werte( erster. Ausbau) sind 65% bereits fertiggestellt. Wenn nicht höhere Gewalt eintritt, ist bestimmt damit zu rechnen, daß Walchenseewerk und Bayernwert gegen Ende des Jahres 1923 in Betrieb kommen und erhebliche Einnahmen bringen werden. Die Mittlere far wird nach Lage des Baufortschrittes im Laufe des Jahres 1924 betriebsfertig sein.
Das Grundfapital der Gesellschaften beträgt insgesamt 2 Milliarden Mark.
Die bayerische Staatsregierung hat die Bürgschaft für Rapital und ginien übernommen. Die Schuldverschreibungen sind im gesamten Gebiete des Deutschen Reiches zur Anlage von Mündelgeldern geeignet. Die banerische Staatsregierung hat die Anlegung der Gelder der Gemeinden und Drtichaften, der gemeindlichen und der örtlichen Stiftungen, dann der Kultusstiftungen und Kirchengemeinden in diesen Schuldverschreibungen gestattet.
Die Schuldverschreibungen lauten auf den Inhaber und gelangen in Stüden zu
zur Ausgabe,
M. 5000.-, 10 000.-, 20 000.-, 50 000.-, 100 000.- und 500 000.
Die Verzinsung beginnt am 1. März 1923; die Zahlung der Zinsen erfolgt halbjährlich jeweils am 1. März und 1. September, und zwar hinsichtlich der Septemberzinsscheine nach Maßgabe der am borangegangenen 28. bzw. 29. Februar geltend geweſenen Reichsbantistontrate und hinsichtlich der Märzfälligkeiten zum Reichebantdiskontsag vom 31. August des vorangegangenen Jahres. Es wird also beispielsweise der Zinsschein zum 1. September 1928 auf Grund des Reichsbankdiskonts vom 28 Februar 1923 abzüglich 2% bezahlt und in gleicher Höhe beim Handel der Schuldverschreibungen die Stüczinsenberechnung vorgenommen.
Die Schuldverschreibungen werden zum Nennwert im Wege der Auslosung oder Kündigung, beginnend mit dem Jahre 1928, in dem Ausmaße eingelöst, daß die gesamte Anleihe bis zum Jahre 1963 zurüdgezahlt ist. Die Auslofungen erfolgen im Monat März zum 1. September eines jeden Jahres, erstmals im März 1928 zur Heimzahlung am 1. September 1928.
Die Schuldner find befugt. vom 1. März 1928 ab berstärkte Auslofungen vorzunehmen oder auch die sämtlichen noch ausstehenden Schuldverschreibungen mit einer Frist von 6 Monaten zu fündigen. Die Anleihe foll an der Börse eingeführt werden.
Die vorstehend beschriebene mündelsichere Walchenseeanleihe" wird hiermit zur öffentlichen Zeichnung unter folgenden Bedingungen aufgelegt: Zeichnungsstellen sind die
Bayerische Staatsbank München
nebst den übrigen Bayerischen Staatsbankniederlaffungen, sowie die sämtlichen deutschen Banten, Banfiers, Bankgeschäfte betreibenden Genossenschaften, die Girvzentralen und die Sparfaffen Zeichnungsscheine sind bei allen vorgenannten Stellen zu haben. Die Zeichnungen lönnen aber auch ohne Ver wendung von Zeichnungsscheinen brieflich erfolgen.
Der Zeichnungspreis beträgt
100 Prozent
unter Verrechnung von 10 Prozent Stüdzinien. Sendungs- und Versicherungsspesen geben zu Lasten des Zeichners. vom 6. bis 20. Februar 1923 statt. Die Zurechnung der gezeichneten Beträge Die Zeichnung findet in der fann ab 6. Februar 1923 erfolgen. Bezahlte Beträge gelten als voll zugeteilt. 19tis Die Stüde werden mit möglichster Beichleunigung fertiggestellt. München , im Februar 1923.
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Am Freitag, 9. Februar, ist unser lieber Vater und hochverehrter Chef, der Caféhausbesitzer Herr
Emil Hegerwald
in Dodtmoos( Schwarzwald ), wo er Erholung von schwerem Leiden suchte, plötzlich gestorben.
Allen seinen Bekannten und Freunden teile ich im Namen seiner Hinterbliebenen diesen schmerzlichen Verlust trauernd mit.
Baurels, Geschäftsführer.
Nähere Mi teilungen über die Bestattung werden tolgen.
Deutscher Metallarbeiter- Verband
Berwaltungsstelle Berlin N. 54, Linienftr. 83/85. Geschäftszeit Dorm . 9 Uhr bis nachm. 4 Uhr. Teleph.: Norden 833 bis 836 und 6592 bis 6595.
tung!
Weihnachtsunterstüßung!!
Bon dem gesammelten Geld zur Unterstützung der Erwerbslofen ist noch ein Nest zu verteilen
6
Für die Berteilung gelten jolgende Richtlinien: Unterstilgung erhalten alle Kollegen und Kolleginnen, die echt nur mit Firma Wochen Mitglied find, für diese Zeit ihre Beiträge entrichtet Otto Reichel Berlin 43 haben und in der Woche vom 5. bis 10. Februar arbeitslos Eisenbahn- Straße 4. oder Invalide find, oder sich als Krante im Krankenhaus oder einer Heilanstalt befinden.
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Die Auszahlung erfolgt in der Woche vom 19. bis 24 Februar. jeweils von 9 Uhr vormittags bis 2 Uhr nachmittags im Berbandshaus. Linienftr. 83/85, Barterresaal, Schalter 1. große Auswahl be Ausweise über Erwerbslosigkeit, sowie bei Kranten eine Betannter Marten. icheinigung über den Aufenthalt in einer Heilanstalt, und bei Billight. Bezugsquelle Invaliden über Erwerbsunjähigleit nebft Mitgliedsbuch sind bei flir Rantinen und der Kontrolle vorzulegen. Wiedervertäufer Ohne genügenden Ausweis erfolgt feine Auszahlung. Paul Grindel. Die Ortsverwaltung macht ausdrücklich darauf aufmerksam, daß der festgefeßte Termin zur Abhebung der Unterwügung einSchokol- Großhandl. gehalten werden muß, da der Restbetrag nur soweit reicht, als wie der Unterſtügungstermin angefest ist. Dircksenstr. 47, Nachzügler fönnen unter teinen Umständen berücksichtigt 142 2 Die Ortsverwaltung. werden.
am Bahnhof Börse.
Deutscher Metallarbeiter- Verband Berein Berliner Buch. Verwaltungsstelle Berlin N 54, Linienstraße 83/85 drucker u. Schriftgießer
Geschäftszeit vorm. 9 Uhr bis nachm.4 Uhr.
Telephon: Amt Norden 833 bis 836 Zusatz zur Tagesordnung der General Bersammlung am
und 6592 bis 6595.
Dienstag, den 13. Februar, abends
7 Uhr, in Aliems Festfälen, Safenheide: 20. Februar im Gewerkschaftshaus: Branchenversammlung faffierer ber Reichsbruderei beantragen
der Rohrleger, Helfer und Bauflempner. Tagesordnung: 1. Bericht über unsere Lohnverhandlungen. 2. Berbands- und Branchenangelegenheiten. 3. Berschiedenes.
9
Die Rommissionsmitglieder treffen fich um 5 Uhr; die Bertrauensleute um 6 Uhr im selben Lokal.
Ohne Mitgliedsbuch kein Zutritt. Mittwoch, den 14. Februar, nachmittags 5 2hr, im Lofal von Wagner, Rottbuser Straße 19:
Versammlung
aller Funktionäre der Kundenbetriebe, die dem Verband der Metallschleifereien angehören.
Die Bertrauensleute und Druckerei
die Abänderung des Beschlusses der Generalversammlung vom 30. Jan. d. J. über freiwillige Sammlungen zur Unterftügung der Arbeitslosen. Sie beantragen Schaffung einer festen Norm resp. Er. höhung des Gaubeitrages zur Unterfrügung der Arbeitslojen." 26/8
EngrosLager
Der Gauvorstand.
Damen
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Winter- Konfektion
berabgesetzl
Mittwoch, den 14. Februge, nach- flauschalster, Seidenpläschmäntel
mittags 5 Uhr, in den ResidenzFelijälen", Landsberger Straße 31:
Branchenversammlung
der Emaillierer und verwandten Berufe.
Tagesordnung: 1. Die bestehenden wirtschaftlichen Verhältnisse und die Aufgaben der Gewerkschaften. 2. Die Lohnverhältnisse unserer
Auf Grund der Verordnung über Grundlöhne ufw. vom 2. Februar 1923 gestalten sich die Lohnstufen und Beiträge Dom 12. Februar 1923 wie folgt: Raffenmitglieder Grund- Beitrag mit einem Tages lohn täglich 142/10 entgelt von
stufe
9.
M.
Lehrlg. ohne Entgelt
200
18
bis 450 mM einscht.
400
36
450,01 bis 850,-
800
72
HI
850,01 1250,-
1200
108
群
IV
1 250,01 1 650, 1650,01
1600
144
39
2050,
2000
"
180
2650,- 2600
234
V 2050.01
" VII 2 650,01 3250, 3200
"
VIII 3 250,01 und mehr 3600
Affenmantel Astrachanmäntel, Krimmermäntel, Strickjacken, Katzenjacken, Tuchmäntel
12 500 15 500 18 500 22 000 25 000 36 000 45 000 65 000 85 000
unferer Branche Neue Frühjahrs
3. Branchenangelegenheiten. Ohne Mitgliedsbuch kein Zutritt Die Ortsverwaltung.
Allgemeine Ortstrantenkaffe
Gemäß Berordnung des Reichsarbeits
177/6
298 ministers vom 2. Februar 1923 und Bor 324 standsbeschluß wird der Grundlohn für Als Krankengeld wird die Hälfte des Stufe 10 von 1800 M. auf 3600 Mt. herGrundlohnes gewährt. Entsprechend der aufgelegt. Der Beitrag für Stufe 10 be Grundlohn- Erhöhung steigen auch die trägt demnach ab 1. Februar 1923360 M. Der Vorstand. übrigen Barleistungen der Raffe. Mit pro Tag. glieder, deren Grundlohn die bisher bei Der Kaffe vorgeschriebene Höchftgrenze übersteigt, haben erit vom 29. Tage nach bem Infrafttreten der Aenderung, also vom 13. März 1923, ab Anspruch.
Für Bersicherte, welche bisher der Lohnftufe X angehört haben und deren Tagesentgelt über 1650 M. der Krankenkasse auf Grund von Tarifbestimmungen ufw be fannt ist, wird die Zuteilung zu der neuen Lohnfumme VIII von der Krankenkasse vorgenommen. Für diese Personen find Bugehörigkeit der Versicherten zu den Stahlmatratz., Kinderbetten dir an Priv. neuen Lohnstufen V bis VII in Betracht Kat. 30A frei. Eisenmöbelfabr. Suhl Thür. tommt, werden die Arbeitgeher hiermit
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aufgefordert, innerhalb einer Woche die zur Berechnung der Beiträge erforderlichen Lohnangaben mittels der üblichen Formulare bei der Hauptstelle in Schöneberg , Grunewaldftr. 30, bam. bei der Geschäftsftelle in Friedenau , Rheinstr. 9, zu machen. Erstattet ein Arbeitgeber troß diefer Aufforderung die Meldung nicht friſt zeitig, so fann für seine Beschäftigten der Raffenvorstand bis zur ordnungsmäßigen Meldung den Grundlohn in der Höhe festiegen, der für die Berficherten der gleichen Art in Betrieben gleicher Art gilt, und ohne Pflicht zur Rüderstattung die entsprechenden Beiträge erheben.
Druditüde der neuen Bestimmungen ftehen nach einigen Tagen in dea Rassen lokalen zur Berfügung.
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