Gewerkschaftsbewegung
Ueberflüssige Feiertage.
Wird der Achtstundentag durch die in Borbereitung befindlichen urbeitszeitgefeße nicht von Ausnahmen verdrängt, dann sind die Wochentag- Feiertage wie Karfreitag, Fronleichnamsfest, Himmelfahrtstag und vor allem die Bußtage einfach überflüssig. Diesen Standpunkt vertraten bezüglich der beiden erstgenannten Wochen feiertage die Arbeiter eines größeren Betriebes in Köln . Durch ihren Betriebsrat tlagten sie vor dem Schlichtungsausschuß auf Feststellung, daß Karfreitag und das Fronleichnamsfest als Feiertage nicht zu betrachten feien, an denen die Arbeit ruhen solle, wie es die Arbeitsordnung vorschreibt. In der heutigen schweren Zeit der Teuerung fönnten die Arbeiter nicht auf den Lohn für diese zwei Tage verzichten. Die Firmeninhaber wiesen darauf hin, daß in ihren Betrieben an den genannten Feiertagen seit Jahrzehnten nicht gearbeitet worden sei. Solange die Arbeiter das Recht in Anspruch nehmen, am 1. Mai die Arbeit ruhen zu lassen, müssen die Betriebsinhaber auch die Arbeitsruhe an den für sie heiligen Tage bestehen lassen. Die Kläger machten geltend, daß der 1. Mai als Feiertag im Reichs tarif verzeichnet sei. Laut einer Abstimmung der Belegschaft, seien fünf Sechstel dafür, daß am Karfreitag und Fronleichnamsfest gearbeitet werde. Uebrigens werde in vielen großen Betrieben Kölns an diesen Tagen gearbeitet. Der Schlichtungsaus= fchuß lehnte den Antrag des Betriebsrates a b, da triftige Gründe, eine alte Einrichtung abzuschaffen, nicht vorlägen.
Wenn der Schlichtungsausschuß feine anderen Gründe hat, als bie des Alters der Einrichtung, dann fann seiner Entscheidung entgegengehalten werden, daß der Achtstundentag eine neue Situation in dieser Beziehung herbeigeführt hat. Natürlich kann die Feiertagsfrage nicht für jeden einzelnen Betrieb, sondern nur allgemein geregelt werden.
Lohnbewegung in der Schlosserei.
Am 3. März wurde für die Branchen der Bauschlosser, Bauanschläger, Möbel und Geldschrantfchloffer vor dem Schlichtungsausschuß ein Tarifabschluß bis zum 15. März vereinbart. Bom Arbeitgeberschutzverband Berliner Schlossereien und verwandter Gemerbe murde dieser Schiedsspruch mit Geltung für den ganzen Monat März angenommen, von den übrigen be teiligten Arbeitnehmergruppen bis zum 15. März. Da nun die in diesem Spruch niedergelegten Löhne wesentlich hinter den Erhaltungsfoften einer Familie zurückbleiben und von einem Preisabtau trok riesiger Reflameschilder nichts zu bemerfen ift, außer bei einigen Importartifeln, ist es nur natürlich, daß für die zweite Hälfte des März für diese Gruppen die minimale Lohnerhöhung von 200 Mart pro Stunde gefordert wurde.
Die Berechtigung dieser Forderung liegt ohne weiteres vor, da zur Steigerung der Lebensmittel auch noch die sozia len Lasten im März auf das 5½ fa che gestiegen sind, dazu eine Fahrpreissteigerung und die riesige Erhöhung der Wohnungsbauabgabe auf 3000 Proz. fogar rüdmirfend Außerdem ist es allen bürgerlichen Kreisen, mithin auch den Arbeitgebern, befannt, daß in den Familien der Arbeitnehmer dem Bedarfan Bekleidung unbedingt Rechnung getragen werden muß, wenn die Arbeiterschaft, trog Arbeit, nicht in Lumpen herumlaufen foll.
hinzutritt.
Doch von irgendwelchen sozialen Gesichtspunkten lassen sich die Arbeitgeber nicht antränteln, sondern antworten mit AusSperrung, in einer Zeit, mo nach außen hin der Eindruck der Geschlossenheit des ganzen Wolfes gewahrt werden soll.
Diesen Machtstandpunkt der Arbeitgeber muß mit äußerster Energie entgegengetreten werden. Die Ortsverwaltung des Deutfchen Metallarbeiterverbandes unterstügt mit allen Mitteln die Fors derungen der vorgenannten Berufsgruppen.
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Sprüche des Schlichtungsausschusses Groß- Berfin betreffend Rege- gewährten, wurden die Kirchengemeinden an das gegebene Ber lung der Märzgehälter werden zurüdgezogen. sprechen erinnert, nun ebenfalls Lohnzulagen zu gewähren. Man 2. Die im Großhandel beschäftigten Arbeitnehmer erhalten erklärte fich awar bereit, nochmals zu berhandeln, blieb jedoch bei einen Vorschuß in Höhe von 75 Proz. eines Wochenlohnes unter der ablehnenden Haltung. Bugrundelegung der für die zweite Hälfte des Monats Februar In einer Bertreterversammlung der Friedhofsarbeiter wurde vereinbarten Tarifgehälter, welcher, wenn irgend möglich, noch vor bie Haltung der Kirchengemeinden einer scharfen Kritif unterzogen. Ostern zur Auszahlung zu bringen ist. In einer einstimmig angenommenen Resolution wurde gegen 3. In der ersten Woche des Monats April tritt ein Schieds- die Verhandlungsmethoden der Kirchengemeinden gericht aus drei unparteiischen Vorsitzenden und je drei Beisigern protestiert und die Organisationen beauftragt, alle erforderder Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen, das zu befinden hat: lichen Schritte einzuleiten, um wenigstens die ungenügenden Löhne a) über die Berechtigung des gezahlten Borschusses, des Schiedsspruchs zu erreichen. Die Arbeiterschaft ist mit Recht b) über die Aprillöhne. darüber empört, daß dieses Spiel mit ihnen getrieben wird, zumal Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist für beide Teile bindend, den ganzen Winter hindnrch in den meisten Betrieben nur 4 bis wenn sie mit-Majorität gefällt wird. Die unparteiischen Bor - 6 Stunden gearbeitet wurden. fizenden und die Beisitzer werden im Benehmen beider Verbände machungskommissar angerufen worden. Zunächst ist der Demobilnamhaft gemacht."
Abschriften dieser Vereinbarung fönnen beim Verkehrsbund, Engelufer 24/25, am Sonnabend und Dienstag von 8 bis 1 Uhr, sonst von 8 bis 7 Uhr, abgeholt werden. Sie gelten für folgende Branchen des Großhandels: Chemikalien, Dele und Fette, Glas und Keramit, Altmetall, Eisenfurzwaren und Werkzeugmaschinen. Elettro, Edelmetalle und Uhren, Textil, Lederwirtschaft, Samen, Kolonial, waren, Fourage und Dung.
An unsere Abonnenten!
Wir bitten unsere Zefer, bei Vorlegung der Abonnementsquittung den jeweilig fälligen Betrag bereit zu halten, um dadurch den Botenfrauen die Arbeit zu erleichtern. Dabei machen wir darauf aufmerksam, daß der Bezugspreis stets im voraus zahlbar ist. Vorwärts- Verlag, Berlin , Lindenstraße 3
Der Streik im Buttergroßhandel beendet. Zwischen dem Deutschen Verkehrsbund und der Tarifgemein schaft der Arbeitgeber im Buttergroßhandel wurde vereinbart, daß die Arbeitgeber einen Vorschuß von 75 Proz. des letzten Wochenlohnes vom Februar zahlen und sich außerdem verpflichten, die Vereinbarungen, welche von dem Stolonialwarengroßhandel getroffen werden, anzuerkennen. Eine Versammlung der Funktionäre aus allen Betrieben beschloß, die Arbeit am gestrigen Donnerstag wieder aufzunehmen.
Achtung, Bauarbeiter!
Man schreibt uns:
Die Rote Fahne " ereifert sich über die Maßnahmen, die die erweiterte Ortsverwaltung infolge des fahungswidrigen Verhaltens der„ Opposition"( Moskauer Richtung) treffen mußte. Mit diesem Blatte sich in eine fachliche Diskussion einzulassen, ist müßig; es setzt sich auch über den Berichtigungszwang glatt hinweg.
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Niedriger hängen wollen wir nur die Notiz in Nr. 74 der Roten Fahne": Die Amsterdame: als Denunzian ten." Schmidtke war nicht in der Lage, in einer„ oppofitionellen" Bersammlung der Zahlstelle Grunewald den Briefschreiber zu nennen. Auch die„ Rote Fahne" tut das wohlweislich nicht. Die berichtet oder ihre Versammlungsniederlagen mit noch nicht entOpposition, die in ihrem Mitteilungsblatt" allgemein von Siegen" fchieden" bezeichnet, hatte eine Versammlung für die Werkstatt Grunewald einberufen. Ungefähr 250 Mitglieder waren der Einladung gefolgt, darunter auch oppositionelle Mitglieder anderer Bahlstellen zur Unterstützung dieser Grunewalder„ Aftion". Schmidtte als Referent sagte mit vielen Worten nichts. Die Gazungen eriftierten für ihn anscheinend nicht, denn auf die Rechtsfrage ging er nicht ein.
Beefer trat als Korreferent auf und mies überzeugend nach, daß die Kommunisten bewußt auf die Spaltung der die Mitglieder mit ihrer Beitragssperre irrezuführen. Gewerkschaften hinarbeiten. Schmidtte und Genossen suchten
ebenfalls mit aller Klarheit gegen die oppofitionellen Machinationen. In der Diskussion wandten sich Neumann und Bonazzy fammlung blieb nicht aus. Außer einer Refolution, die auch schon Die Abrechnung mit der Opposition in dieser Verin der ordentlichen Mitgliederversammlung angenommen war, wur den folgende Anträge mit übergroßer Mehrheit( von zirka 250 Anwesenden haben ungefähr 35 dagegen gestimmt) angenommen: Die am 27. März in Charlottenburg bei Schulz von der fogenannten Opposition einberufene Mitgliederversammlung der Zahlstelle Grunewald spricht Schmidtke und Genossen das Recht ab, im Namen des DEB. Mitgliederversammlungen einzuberufen und Beitragsmarken auszugeben. Die Versammelten fordern den Hauptvorstand des DEB. auf, Schmidtke und Ge: noffen wegen Betrugs zur Anzeige zu bringen.
Der Streit der Werfsteingruppe( Bausteinmege) wird einmütig und verschärft weitergeführt. Auf einigen Baustellen wird von interessierter Seite das Gerücht verbreitet, daß wir Tarif bruch begangen und uns deshalb in einem tvilden Streit befinden. den Ünternehmern zum 1. April gekündigt worden. Verhandlungen Zur Aufklärung stellen wir fest: Unser Rahmentarif ist von Die Mitgliederversammlung beantragt, den Kollegen Schmidtte waren bis heute noch nicht. Für die Zeit vom 16. bis 31. März und alle Funktionäre, die nach den Richtlinien der sogenannten oppo forderten wir eine Erhöhung des Stundenlohnes von 1600 auf fitionellen Ortsverwaltung arbeiten, infolge Verbandsschädigung aus 1800 M. Die Unternehmer lehnten jebe 8ulage ab, dem DEV. auszuschließen. worauf mit Dreiviertelmajorität der Streit befchloffen Es handelt sich also nur um die Nichtbewilligung der 1800 m., mithin fann von Tarifbruch keine Rede sein. Wir erwarten von allen Bauarbeitern, daß nach den Feiertagen strengste Stontrolle geübt wird, damit alle Arbeiten, die bisher von den jetzt Streifenden ausgeführt wurden, auch weiterhin verhindert werden.
wurde.
geftrigen Morgenblatt berichteten, erhalten wir folgende Berichtigung: Zur Lohnregelung in der Chirurgie- Mechanit, über die wir im in der Chirurgie Mechanit genau so befteben, wie in der zweiten " Vom 1. März bis auf weiteres bleiben die Lohn- und Akkordbasen Februar hälfte. Nur der feite Stundenzuschlag wird auf 500 m. resp. 375 reip. 325 m. erhöht. Die Löhne der Orthopädie- Mechanifer und Bandagisten werden um 15 Proz. erhöht."
Die graugrünen Arbeitsberechtigungstarten müssen den Stempelaufdrud 1923 tragen. Die Betriebsräte und Obleute der Bauten bitten wir, in gweifelsfällen uns sofort Nachricht zu geben. Berantwortlich für den rebatt. Teil: Bictor Schiff, Berlin ; für Anzeigen: Th. Glode, Berlin . Verlag Vorwärts- Berlag 6. m. b. S., Berlin . Drud: Ortsverwaltung und Streifleitung des Zentralverbandes Borwärts- Buchbruderci u. Berlagsanstalt Baul Singer u. Co.. Berlin , Lindenftt. 8. der Steinarbeiter Deutschlands ( Bahlstelle Berlin ) Hierzu 1 Beilage. Engelufer 25, 1( Teleph.: Amt Morigplatz 11500-11508).
Beamtenmusiker als Lohndrücker.
Jm Jndra Bart, Greifswalder Straße 128/133, spielt ab 1. April eine Beamtenkapelle unter Leitung des pensionierten Schußmannes Brinz. Diese Beamtenkapelle hat das Engagement nur deshalb erhalten, weil sie sich dem Unternehmer weit unter den Säßen des Tarifs der Berufsmusiker zur Verfügung gestellt hat. Es sind also städtische bzw. staatlich angestellte Breisdrüder, welche ab 1. Ofter feiertag im Indra- Park den Berufsmusikern das Brot wegnehmen. Die organisierte Arbeiter und Angestelltenschaft wird sich also die Frage vorlegen müssen, ob der indra- Part in der Greifswalder Straße mit seiner preisdrückenden Beamtenmufilfapelle ein für sie geeignetes Vergnügungslokal ist.
Den maßgebenden Regierungsinstanzen möchten wir aber anraten, den in jeßiger Zeit für die Boitsgesamtheit äußerst schädlichen Machtstant punft der Herren Arbeitgeber etwas zu dämpfen. Die Mitglieder der angeführten vier Berufsgruppen werden ersucht, die Versammlungsanzeigen der nächsten Tage zu beachten. Vergleich für die Handelsarbeiter im Großhandel. Der Groß- Berliner Arbeitgeberverband des Großhandels lehnte getreu der Barole der Unternehmer- Spizenverbände für den Monat März jede Lohnerhöhung in direkten Verhandlungen ab. Durch elf am 8. und 9. März cr. bei verschiedener Belegung gefällte Schiedssprüche sollten die Löhne der Arbeiterschaft um 33% Proz. erhöht werden. Es war anzunehmen, daß die Arbeitgeber bei dem schlechten Stand der Löhne( der Durchschnittslohn für verheiratete Arbeitskräfte beträgt 40 000 m.) diese Schiedssprüche anerkennen würden. Weit gefehlt! Nach wie vor blieben die Herren bei ihrer Behauptung, der Großhandel könne diese Be= lastung nicht ertragen und verharzten rüdsichtslos auf ihrem ablehnenden Standpunkt. Das Arbeitsministerium lehnte Praktiken der Berliner Kirchengemeinden. ein Eingreifen ab und übertrug die Angelegenheit dem De= Der Tarifvertrag der Friedhofsarbeiter fieht eine mobilmachungskommissar. Dieser bemühte sich in Lohnneuregelung ab 1. März vor. Bei den geführten Verhandmehreren Verhandlungen vergeblich, einen annehmbaren Ber- lungen mit den Vertretern der Kirchengemeinden lehnten diefe eine gleich herbeizuführen. Zu der Verbindlichkeitserklärung der Lohnerhöhung mit der Begründung ab, daß zunächst die Verhand Schiedssprüche fonnte er sich jedoch nicht aufraffen, trotzdem die lungen mit den Reichs- und Staatsbehörden abgewartet werden zirka 20 000 hier in Betracht kommenden Arbeitsfräfte mit den müßten. Es wurde aber ausdrücklich hinzugefügt, falls die geerreichten Lohnfäßen die schlechtbezahltesten nicht nur ganz Deutsch - nannten Behörden Zulagen gewähren, würde dasselbe auch von lands, sondern der ganzen Wel wären. den Kirchengemeinden geschehen. Der angerufene Schlichtunge
Nach unendlichen, teils heftigen Auseinandersehungen wurde ausschuß fällte am 9. März einen Schiedsspruch, wonach die unter Mitwirtung des Vertreters des Oberpräsidenten als Demobil- Löhne ab 1. März um 20 Broz. erhöht werden sollten. Danach machungskommiffar zwischen dem Groß- Berliner Arbeitgeberverband würde der Spigen lohn 1200 m. pro Stunde betragen. Diefer des Großhandels und dem Deutschen Verkehrsbund folgende Verein- Schiedsspruch ist von den Kirchengemeinden ab. barung getroffen:
Gåige Kohlenwertanleihe
der
zum Preise von
25000 Mark für die Tonne
( 20 Zeniner)
eingeteilt in Stücke zu 1, 2, 5, 10 und 20 Tonnen Besonders günstige Bedingungen Zinsgewinn
Zeichnungsstellen:
gelehnt worden. Da inzwischen Reich und Staat Lohn- sowie die durch Plakataushang kenntlich gemachten Stellen Prospekte kostenfrei! wil
1. Die Anträge auf Berbindlichkeitserklärung der Schieds- lerhöhungen in Form der befannten Voriaußzahlungen
Zwei gute Bekannte
IVO PURONNY
A
BC
DIE BATSCHARI KRONE
ANZÜGE
Serie 35 000 M.
"
11 60 000 M.
Ill 95 000 M.
Sonnabend
Cutaways, Schlüpfer 50% herabgesetzt.
Keine Lombardware.