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Gewerkschaftsbewegung

Am 28. März tagte unter tem Borsiz des unparteiischen Bor - halten sämtliche über 21 Jahre alten Arbeiter und die Jungs fizenden Dr. Holländer eine Kammer der Nahrungs- gefellen einen Stundenzuschlag von 50 Mart. Ab 1. bis mittelindustrie. Die Bäderorganisation hatte den Schlich- 15. April alle über 20 Jahre alten Facharbeiter eine Erhöhung Unterschiede. tungsausschuß angerufen, da die Bäckermeister jegliche Verhandlung der Löhne um 8 Proz. Junggesellen im ersten und zweiten Jabre, über neue Löhne für April ablehnten. sowie Ungelernte über 21 Jahre und Frauen 6 Proz. Jugendliche Angestellter und Syndikus. Bei Eröffnung der Verhandlung riet Herr Dr. Holländer im Alter von 14 bis 18 Jahren 10 M. und Arbeiter von 18 bis Benn uns die folgende Mitteilung nicht von der zuständigen den Arbeitgebern, nur einen ihrer Bertreter zur Sache sprechen zu 21 Jahren 20 M. Buschlag pro Stunde auf die für März verein Organisation gemacht würde, müßten wir sie für unglaubwürdig lassen. Die Annahme, daß dadurch die Verhandlung beschleunigt barten Tariffäße. Die Zulagen für Kolonnenführer follen in den werden solle, erwies fich bald als irrig. Denn nach den Ausführun- Betrieben geregelt werden. Maßregelungen dürfen nicht stattfinden. Die Firma Gummi- Strauß A.-G., früher Liebermann gen des Arbeitgebervertreters wurde dieser fuggeftio befragt, ob Alle Arbeiter treten wieder in ihre alten Rechte ein. 1. Strauß, Berlin , Greifswalder Straße 13, beschäf- er nicht die Abweisung des Antrages der Arbeiter für April bean­tigte feit Jahren einen Bilanzbuchhalter und zahlte diesem tragen wolle, wozu er berechtigt sei. für den Monat März ein Gehalt von 80 000 M.( Achtzig den Unparteiischen zwar etwas verblüfft, griff selbstverständlich zu Der Bertreter der Arbeitgeber ob soviel Hilfsbereitschaft durch tausend Mart). Nach Abzug von Steuern, Krankenkassen­beitrag usw. verblieb dem Angestellten die Riesensumme von 73 544 M. als Monatseinkommen. Dies ist ungefähr/ des

halten.

Tätigkeit zusteht. Der Buchhalter, der von diesen Bettelpfennigen

Wichtige Fraktionssigung

Nachdem Branchenvertreter Beuster den Bericht des Vor­redners noch in einigen Buntten ergänzt hatte, fegte eine sehr um und eine starke Unzufriedenheit mit den minimalen Zugeständniſſen fangreiche Aussprache ein, die sich zeitweise redit erregt gestaltete der Arbeitgeber befundete. Die Abstimmung mittels Stimm zettel ergab jedoch eine Mehrheit für die Annahme des Schieds­

Der Vertrag der Spikenorganisationen, den wir in der gesirigen Satz des§ 3 ist durch eine Auslassung der AfA- Bund als die ( gewerkschaftliche Spikenorganisation) der Beamten anerkannt". Daß dies nicht richtig fein fann, ergibt sich aus dem ganzen Wortlaut des Vertrages. insbesondere auch aus dem unmittelbar folgenden Gaze. Der erste Satz im§ 3 lautet:

Tarifgehaltes, das solchen Angestellten auf Grund ihrer Konsumgenossenschafts- Generalversammlungsvertreter spruches. fein Fahrgeld aufwenden fonnte, brach eines Morgens an der Sonntag, den 8. April 1923, vormittags 91 Uhr, in Haverlands Schwelle seiner Arbeitsstätte entfräftet zusammen. Er Festfälen, C. 2, Neue Friedrichstr. 35, Eingang Kochstr.( Cuisenfaal): Abendausgabe brachten, bedarf einer Berichtigung. Im ersten wurde nach Hause geschickt. Zwei Tage später erhielt er schriftlich seine Kündigung. Die Firma befürchtete eine längere Erkrankung. Der Angestellte nahm nach fünf Tagen seinen Dienst wieder auf. Die Firma verweigerte jedoch die Zurücknahme der Kündigung. Nunmehr wurde als Grund nicht genügende Leistung" Dor= geschützt. Im Widerspruch hierzu steht, daß der eine Inhaber der Firma den Angestellten ersuchte nach der inzwischen eingetrete­nen Entlassung, er folle gegen entsprechende Bergütung" den Jahresabschluß fertigstellen und die persönliche Steuereinschäzung des Chefs vornehmen."

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Darüber, daß der Kapitalismus Löhne und Gehälter möglichst herabdrückt und sich dennoch bei den Preisen auf die Löhne beruft, braucht man sich nicht weiter zu unterhalten. Das ist eine altbekannte Tatsache, mit der man zu rechnen hat, auf die sich jeder Arbeit nehmer einstellt durch Anschluß an seine Organisation. Es gibt auch hierbei große Unterschiede, von brutalster, schamlosester Ausbeutung beginnend, bis zur verhältnismäßig anständigen Bezahlung über die tariflichen Mindestfäße hinaus. Soweit es sich aber um erwach fene Arbeitnehmer handelt, muß doch immer wieder darauf hin­gewiesen werden, daß zu solcher Ausbeutung außer dem Ausbeuter auch derjenige mit gehört, der sie sich gefallen läßt, und so die Haupt­fchuid selber daran trägt, daß er durch Hungerlohn seinen Körper ruiniert und feinen Berufsgenossen den Kampf um günstigere Ar­beitsbedingungen oft ungemein erschwert. Solche zufriedene" Lämmer werden immer erst durch schweren Schaden flug. Bei allem Mitleid fönnen wir ihnen den Vorwurf grober Nachlässigkeit gegen die Allgemeinheit und sich selber nicht ersparen.

Die Unternehmer fönnen aber auch sehr gut bezahlen. Das geht aus einem Stellenangebot in der Juristischen Wochenschrift" vom 15. März hervor, das ein großer überseeischer Industrie- und Handelskonzern einem hervorragend tüchtigen, er­fahrenen Bolljuristen oder Verwaltungsbeamten als juristischen Bei­rat für leitende Stellung und Mitglied der Direktion machte.

Geboten wird: Lebensstellung. Festes Gehalt in drei­facher Höhe der Gruppe XIII der Staatsbeamten. Daneben Tantieme, Gratial Aufwandsentschädigung. Zahlreiche Nebenein­nahmen durch Aufsichtsratsposten ufm. Als freie Dienstwohnung beschlagnahmefreie 8- Zimmer- Billa in bester Gegend Hamburgs mit Garage. Dienstauto mit Chauffeur. Reisevertrauensspesen ( viel Auslandsreisen). Bension nach staatlichen Grundsägen in dreifacher Höhe der Gruppe XIII.

Berlangt wird: Allererste Kraft mit besten Empfehlun gen. Mehrjährige praktische Erfahrung, repräsentable Erscheinung, große Gemandtheit."

Daß von solchen Gehältern noch feine fünf Prozent Steuern ge­zahlt werden, das versteht sich am Rande. Im übrigen soll hier tein Wort gegen eine angemessene Bezahlung guter Kräfte gesagt werden. Im Gegenteil, wir müssen fordern, daß allen beschäftigten, brauch­baren Arbeitnehmern Löhne oder Gehälter gezahlt werden, die den Preisen der Lebensmittel entsprechen und die nicht abgebaut" werden können, weil die Preise nicht allgemein höher steigen und feit dem 1. April bis jetzt nur die Mieten, Fahrpreise und der Zucker in die Höhe gingen.

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der VSPD.- Generalversammlungsvertreter Jede Verkaufsstelle muß unbedingt vertreten fein. Sammel­liften abrechnen. Nichtbenutzte Stimmzettel und Plakate abliefern, Arbeitsausschuß der BSPD.- Genossenschaftsmitglieder.

diesem Hilfsmittel, und damit war der Schiedsspruch eigentlich schon gefällt.

Auf den Brotest der Arbeitnehmer, daß dieses Ein­treten des Vorsitzenden für die Arbeitgeber alles andere als ver­trauenerwedend und als höchst eigenartig sei, erklärte der Unpar­teiische, daß er als Borfizender nicht nur berechtigt, sondern fogar verpflichtet sei, den Parteien Ratschläge zur Stellung ordnungs: gemäßer Anträge zu geben. Der Herr Unparteiische tonnte nicht einsehen, daß er nicht einen Rat erteilt, sondern subjektiv die Ver­handlung beeinflußt hatte. Offenbar nach der Weifung der Re­gierung resp. deren Auslegung durch die Arbeitgeber. Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, daß die Kammer unter dem Borsig dieses unparteiischen Borsigenden die Forderung der Bädereiarbeiter abwies. Als besondere Gnade" wurde von einer Befristung abgesehen, um, wie in der Begründung gefagt wurde, nicht zu verhindern, daß, wenn die Verhältnisse es als not­mentig erscheinen lassen, auch für April noch Forderungen gestellt

werden können.

Die Bäckereiarbeiter werden sich freuen, daß ihnen wenigstens gestattet wird, weitere Forderungen zu stellen.

Erklärlich wird durch solche Vorkommnisse, daß die Arbeiterschaft dem Schlichtungsausschuß immer mehr mißtraut und die Verhand­lungen nur als Zeitversäumnis betrachtet.

Berlängerung der Demobilmachungsverordnungen. Durch Gesez vom 23. März 1923( RGBI. vom 29. März 1923 . 215) ist die Geltungsbauer der Demobilmachungsverordnungen bis zum 31. Dttober 1928 verlängert worden. Danach bleiben also, vorläufig bis zu dem vorgenannten Termin, folgende Verordnungen in Kraft:

über Erwerbslofenfürforge,

über die Einstellung und Entlassung von Arbeitern und An­gestellten vom 12. Februar 1920,

über die Regelung der Arbeitszeit gewerblicher Arbeiter vom 23. November 1918, nebst Ergänzung vom 17. Dezember 1918, besgleichen für Angestellte vom 18. März 1919,

über Betriebsabbrüche und-ftillegungen bom 8. November 1920 und

über Erweiterung der Fortbildungsschulpflicht vom 28. März 1919, fomie zwei weitere Berordnungen, welche jedoch für die Arbeitnehmer nicht in Frage fommen.

Die Verordnung vom 23. November 1918 über Tarifverträge und Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten hat belanntlich überhaupt Gesegestraft.

Verständigung im Bauschlossereigewerbe.

Unterschiede wird es immer geben, aber wenn der Unterschied zwischen dem Lohneinkommen und dem Lebensnotwendigen allzu groß ist, dann muß die zarte Rücksicht auf die Profitrate der not In einer überfüllten Versammlung der Bauschlosser und wendigen Rüdsichtslosigkeit weichen, mit der die Arbeit der in den Betrieben für gelote Bleche beschäftigten Berufs­nehmerschaft ihre Ansprüche an ihre Lebenserifteng bergenoffen am Dienstagabend im Haufe des Metallarbeiterverbandes fechten, sich dagegen wehren muß, auf den Liefstand asiatischer wurde von Fuchs über des Neiultat der Lohnbewegung und der Rulis heruntergebrüdt zu werden.

Unparteiisches aus dem Schlichtungsausschuß. Zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen gefchaffen, von den Arbeitern anfangs, wenn auch mißtrauisch, so doch immer als ein Anfang auf diesem Gebiete begrüßt, ist der Schlichtungsausschuß immer mehr in Miß­tredit gekommen. Fälle wie der folgende tragen dazu nicht wenig bei:

Grundsäglich wird der ADGB. als die gewerlichaftliche Spitzen­organisation der Arbeiter, der Af- Bund als die der Ange. stellten und der ADB. als die der Beamtenverbände anerkannt."

Ein Teil der Leipziger Metallarbeiter ist in den Streit getreten, anstatt den Schiedsspruch des Schlichtungsausschusses über den Lohn­tarif für April abzuwarten. Die Betriebe der Leipziger Metall­industrie liegen still. Das Zutrauen zu den Schlichtungsausschüssen schwindet immer mehr.

auf 32 635 gestiegen. In der Proving Bestfalen betrug die Zahl Die Arbeitslosenziffer in der Rheinproving ist bis zum 27. März der Arbeitslosen am 16. März 19 071. Das bedeutet gegenüber dem Vormonat ein Ansteigen um rund 5000.

Das nationale Arbeiterjekretariat Hollands . Zu der Meldung. daß sich das nationale Arbeiterfekretariat für den Beitritt z Mostauer Gewerkschaftsinternationale ausgesprochen hat, ist er­gänzend zu bemerken, daß von den gewerlichaftlich organisierten bolländischen Arbeitern nur etwa 22 000 zum nationalen Arbeiter­fefretariat gehören, während der dem internationalen Gewerks ichaftsbund angeschlossene niederländische Gewerkschaftsbund 225 000 Mitglieder zählt.

Freitag abend 6 Uhr im Gaal 1 des Gewerkschaftshauses, Engelufer 24-25, Zentralverband der Maschinisten und Seizer, Geschäftsstelle Groß- Berlin. allgemeine Funktionärversammlung. Tagesordnung: 1. Lohnbewegung.

erscheinen.

2. Agitation. 3. Berschiedens. Es ist Pflicht aller Funktionäre, vollzählig zu Deutscher Wertmeisterverband, Bezirksverein 15. Fachgruppe Papier . induftrie: Freitag, den 6. April, nachmittags 5 Uhr im Alubhaus, Ohmftr. 2, Bortrag über ,, Angestelltenversicherung".

Berantwortlich für den rebatt. Teil: Bictor Schiff, Berlin : für Anzeigen: h. Glode, Berlin . Berlag Borwärts- Berlag G. m. b. S.. Berlin . Drud: Borwärts- Buchdruckerei u. Berlagsanstalt Baul Ginger u. Co. Berlin. Lindenstr. 3 Hierzu eine Beilage und Unterhaltungsbeilage Heimwelt".

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Berhandlung vor dem Schlichtungsausschuß berichtet. Da der Arbeitgeber- Schutzverband erklärte, feine Zugeftändnisse machen zu fönnen, legten die Kollegen in mehreren Betrieben die Arbeit nieder. Hierauf drobten die Arbeitgeber mit der Aussperrung, falls die Arbeit in den bestreitten Betrieben nicht unverzüglich aufgenommen werde. Am 31. März tam es zu einer Ver bandlung vor dem Schlichtungsausschuß. Erst nach fünfitündiger müffen Sie schnellftens beseitigen, Bir raten Ihnen aus 50 Gramm echtem Tagung des Ausschuffes tam endlich eine Verständigung auf Fagofot- Extrakt durch Auftochen mit/ Bib. Zucker und Liter Basser eine preis­merte, prompt wirkende Sustenmedizin selbst herzustellen. Echter Fagosot. Extratt Grund folgenden Spruces zustande: Ab 26. bis 31. März er- ist sicher erhältl ch in allen Apotheken.

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