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«rdnung des Provinzdelc�Ierten für die Pfalz auf Grund der Per» Ordnung 164 der Interalliierten Rheinlandkommission verboten. Sisher 20000 Ausweisungen! Im Haupteusschuh des Preußischen Landtages besprach Mi- nisterpräsident Braun die DerhAtnisse an der Ruhr und teilte mit. daß nach dem bis zum IS. Zlpril vcrlicgenden Material im altbe­setzten Gebiet S8L6 Reichs-, Staats- und Gcmcindebeamte und 156 Private, also zusammen 4042 Personen ausgewiesen worden sind. Im neubesctzten Gebiet sind es 816 Beamte und 26 Private, zusammen 842 Personen. Einschließlich der Familienangehörigen der Betroffenen kommt man auf«in« Zahl von rund 20000 Menschen, die durch das Vorgehen der Franzosen auf das allerschwerst« in Mitleidenschaft gezogen worden sind. Verhaftet wurden außerdem 687 Beamte und Privatper- sonen. Derurteit waren bis zum IS. April von den französischen und belgischen Kriegsgerichten etwa 2SV Personen. Von diesen er. hielten im neuen Einbruchsgebiet die Verurteilten 75 Jahre, 2 Mo­nate, 22 Tage, und die Verurteilten im altbesetzten Gebiet 11 Jahre, 10 Monate. 10 Tage, zusammen also 87 Jahre, 1 Monat, 2 Tage Gefängnis zudiktiert. An Geldstrafen wurden bisher verhängt etwa 1200 Millionen Mark. Enthaftnni, Bürgermeister Schäfer?. Essen, 26. April. (WTB.) Die Nachricht, daß General De- goutte in einem Brief an Monsiznor« Testa seine Einwilligung ge- geben hat, daß Bürgermeister Schäser aus Esien wegen seines ge- schwächten Gesundheitszustandes aus dem Gefängnis ent- lassen werde und in einem Sanatorium oder sonst einem chause im besetzten Gebiet mit seiner Familie Aufenthalt nehmen kann, wird bestätigt. Der Prozeß gegen die Kruppschen Direktoren findet nicht am 2. Mai, sondern wahrscheinlich erst einen oder zwei Tage später statt. DaS Eisenbahnattentat von Altenesten. Essen, 26. April. (WTB.) Di« Staatsanwaltschaft hat aus die Ermittlung des oder der Töter, die auf dem Schienenweg zwischen Essen-Altenessen und Essen-Nord ein« Explosion herbeigeführt haben, eine Belohnung von einer Million Mark ausgesetzt. Paris . 26. April. ((Eco.) chavas verbreitet aus Essen folgende Darstellung der Erschießung eines Deutschen : In der Nacht vom 23. versuchte«in Deutscher in das französisch« Militärlager von Iägerhof einzudringen. Die Schildwache gab nach Anruf Feuer. Der Deutsche wurde getötet. Esien, 26. April. (Eigener Drahtbericht.) Am 24. April wur- den auf der militarisierten Nordstrecke 14 Züge mit 23g Kok»-, 8 Brikett- und 192 Kohlenwaggons und auf der Südstreck« drei Züge mit 50 Koks- und 27 Brikett- und Kohlenwaggon« abtrans- portiert. Zum Abtransport von Brennstoffen wurden am 25. April im besetzten Gebiet 4005 Wagen bei einem Ausfall von 648 Wagen, im unbesetzten Gebiet 2190 Wagen ohne Ausfall gestellt.

höllein wird seit 40 Tagen im Pariser Santck- Gefängnis fest­gehalten und ist. wie die.Humanitö' berichtet, bisher nur einem JdentitälSverbör unterzogen worden. Der Untersuchungsrichter habe ihn bisher noch nickit vernommen. Die Ausweisungen Reichsdeutscher au» der Tschechoslowakei sind zum Stillstand gekommen, die tschechischen Unterhändler haben sich nach Berlin begeben. Es wird angenommen, daß ein Ueberein- kommen gefunden wird, das weitere Nutweisungen verhindert. Die Oldeaburger tandtagswahlen sind auf Sonntag, den 10. Juni, anberaumt. Genehmigung der neuen Beamtenbezüge. Der preußisch« Staatsrat hielt am Donnerstag abend ein« Sitzung von nur wenigen Minuten Dauer ob. Präfitxnt Dr. Adenauer sprach dem Obervürgevmeister von Duisburg Dr. Jarre», der aus den, Gefängnis entlassen und ausgewiesen worden sei, und erstmalig wieder an den Sitzungen des Staatsrates teilnehme, die Anerkennung für sein mannhaftes Der halten aus. Der Staatsrat genehmigte daraus ohne Aussprach« zwei Notverordnungen über die Erhöhung der Beamten ge hälter im Januar und Februar und eine Verfügung über die örtlichen Grundzuschtäge.

deutschen Reiche », Ihnen zu Ihrem 60. Geburtstage meine wärm- sten Glückwünsche aussprechen zu können. Dos deutsch« Volt ehrt in Ihnen einen seiner stärksten künstlerischen Gestalter. Unsere schöne deutsche Muttersprache war Ihnen das unausschövfliche Mittel, ihre unvergleichliche Gestaltungskraft das Werkzeug für die Erschaffung der neuen und kühnen Form, um die Sie die deutsche Dichtkunst bereichert haben. Aber der stärkste Antrieb für Ihr Lebenswerk war doch wohl die urwüchsige leidenschaftliche Liebe zur Kunst, die von frühester Jugend an in Ihnen lebendig ist und die Ihnen auch die Kraft gegeben hat, aller äußeren Hemmungen, von denen gerade Sie nicht verschont geblieben sind, immer wieder Herr zu werden. Ich wünsche Ihnen von Herzen noch ein« Reihe von Jahren dich- terischer Fruchtbarkeit und verbinde mit diesem Wunsche die Ueber- reichling einer Ehrengabc, von der ich selbst am meisten bedauere, daß sie im Hinblick aus die wirtschaftlichen Nöte unsere, Vater- landes nicht größer sein kann. gez. E b e r t." Der Ministerpräsident Braun übersandte eine Mil- lion.dem einzigartigen Dichter aufrüttelnder sozialer Kampflieder, dem Bahnbrecher neuer dichterischer Lusdrucksweg«, dem kernigen ostpreußischen Landsmann'. Der Berliner Magistrat schrieb:.Aus Ostpreußen schon früh zu uns gekommen, hoben Sie noch als Jüngling dl« Bilder und Stimmungen der werdenden Weltstadt in Ihren Gedichten fest- gehal'en und die Stadl Berlin , vor all-'m auch Berliner Arbeit und Berliner Not, in Ihren Versen gespiegelt." 25 Flaschen altei Rheinweines begleiteten da» Schrriben. Schmachvoll ist es, daß die Berliner Theater auch bei dieser Gelegenheit keine Notiz von Arno Holz genommen Hadem Und dabei harrt sein größtes dramatische» WerkIgnorabinms" noch immer der Uraufführung. Amerikanisch « Großstädte. Nach dem Ausweis der jüngsten Volkszählung in den Dereinigten Staaten haben sich bei den omeri- kanilchen Großstädten bemerkenswert« Verschiebungen der Beoölke- rungsziff-rn vollzogen, vi e w Port hat danach die Einwohnerzahl von 6 Millionen erreicht, und Chicago ist der von 3 Millionen nahegekommen. Philadelphia zälsit nahezu 2 Millionen und Detroit säst ein« M-ltion Einwohner Während Detroit damit in die Reihe der bevölkertsten Gemeinwesen getreten ist. ist Da l t i- m n r« hinter Boston zurückgeblieben und an d'e siebente Stelle unter den amerikanischen Großstädten getreten. L°» Angele» hat in seinem raschen Wachstum Vittsburg überholt und steht ke>>te an neunter Stelle, während San Francisco die Riaaora. st-dt Buffalo überflügelt Hot und heute an Ilster Stell« steht. Cincinnati und New-Orleans mußten hinter Minnea- polis zurücktreten, ebenso wie die Stodt Eo l u in b u» ihre bi». herig« Rivalin P r 0 v i d e n e e in den Schatten gestellt hat. <?ii>rn INrno-Holz-Zlbend veranstaltet die Liter. Veretnlqnnq de« Berliner Lebrerverein« am 28.. abend» 8 Nbr. in der Aula. Niederwall- tlrane 12. Hann» Kteleler ntdt ein B>ld oam bin iberischen Schatten de» Dichter», E> l e B e n e r spricht Proben au» seinen Werten. Karlen »00 N. an der Zlbendtasse. Große Scndnnaen schwedischer nnd diintscher Vflcher sind znr vei tetlung an deutsche wislenlchastliche Bibltotbeken in diesen Tagen bei der Notgemeinschast der Deutschen Wissenschas! etngelausen.

Das Ende einer Verleumdung. Davidsohn zur höchstznläfsigen Geldstrafe verurteilt.

Der Prozeß Kuttner gegen Davidsohn hat gestern mit der Verurteilung des Verleumders zur höchstzulässigen Geldstrafe geendet. Beweisaufnahme und Urteil räumen den letzten Rest des Verdachts hinweg, daß Genosse Kuttner etwa in Ver- tennung der gegebenen Situation, aus übermäßiger Erregung, ohne Rot einen Menschen getötet haben könnte. Es steht fest, daß Kutwer gehandelt hat, wie er handeln mußte, als er den angetrunkenen, mit entsicherten Handgranaten drohen­den Mann durch Schüsse unschädlich machte. Andernfalls wären wahrscheinlich in der nächsten Sekunde zahlreiche Menschenleben vernichtet gewesen, und Eichhorn, der Angreifer selbst, hätte sich unter den Opfern befunden. Jeder Rest von Zweifel daran ist beseitigt, daß Kuttner in gerechter, notwen- diger, unvermeidlicher Verteidigung gehandelt hat. Man kann, nach Erledigung des Falles, die Frage auf- werfen, welchem Zweck die jahrelange abscheuliche Hetze gegen Kuttner gedient hat. Was hätten die Hetzer erreicht, wenn der Prozeß einen für Kuttner ungünstigen Ausgang genom- men hätte? Wir nehmen an, auch auf der anderen Seite fehlt nicht überall Verständnis dafür, daß dieses System der persönlichen Hetze gegen einzeln« mit Politik über- Haupt nichts mehr zu tun hat, daß es vielmehr für die politische Verständnislosigkeit seiner Urheber ebenso zeugt, wie für die Niedrigkeit ihrer Gesinnung. Der Kampf, der gegen Kuttner geführt wurde, war einer von der Art, für die jedes Mittel recht ist. Noch in der Ver- Handlung versuchte der Verteidiger Davidsohns, Rechtsanwalt Nübell, unter stillschweigender Assistenz Theodor Lieb- knechts, das Gericht gegen Kuttner einzunehmen, indem er ihm Kuttners bekannte Schrift gegen die Klassen- j u st i z unter die Nase hielt und sich in langatmige Erklärun- gen darüber verlor, daß auch Kuttner die an der Tötung Karl Liebknechts mitschuldigen Offiziere als Mörder bezeichnet habe. Aber eine so schlechte Sache wie die des Herrn Davidsohn konnte wohl nicht mit anständigeren Mitteln vertreten werden. Man kann unter diese Angelegenheit endlich einen dicken Schlußstrich ziehen. Eine Verleumdung ist erledigt. Wer sich ihrer noch bedient, beschmutzt nur sich selbst. O In dem Beleidigungsprozeß Kuttner gegen Daoidsohn verkün­digte cm Donnerstag nachmittag um 5 Uhr der Vorsitzende der 6. Strafkammer des Landgerichts I BeNin, Landgerichtsdirektor Regen, nach fünfstündigem Plaidoyers und nach nur halbstündi- ger Beratung folgende, Urteil: Der Vries Davidsohns vom 22. April 1922, der die Grundlage der Prioattlage bildet, enthält zwei Behauptungen, die dem Kläger in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet sind: 1. der Kläger habe Eichhorn ermordet, 2. er sei aus dem Reichsbund für Kriegsbeschädigte hinausgeflogen. Beide Vorwürfe enthalten ob- jektiv ehrenkränkende Totsachen. Beide Tatsachen sind nach Ueber- zeugung des Gerichts nicht erweislich wahr. Eichhorn war ein angetrunkener Mann, der sich ungebührlich benommen hat und mit seinem Gegner wenig sachgemäß umging und nach Fenstern schoß. Daher bildete er eine Gefahr. Da er sich vor der Patrouille nicht genügend ausweisen konnte, sollte er abgeführt werden: seine Abführung war wegen unbefugten Waffen- gebrauchs berechtigt. Zum Zweck der Abführung wird er ent- waffnet. Darüber ist er erbost. Es gelingt ihm, sich wieder Waffen zu verschaffen und zwar einen Karabiner und zwei Handgranaten. Dies« sollten ihm erneut abgenommen werden, dabei setzt sich Eich- zur Wehr, entsicherte eine Handgranate. und es lag der Schluß nahe, daß er abziehen wollte. Denn in dem angetrunkenen erregten Zustande ist er sich nicht im klaren gewesen, daß er sich selbst in Gefahr brachte. Diese entsicherte Handgranate wird ihm vom Zeugen Büttner entrissen. Jetzt greift er zur zweiten Handgranate und hantiert mit dieser, was sich aus den Bekundungen einer Reihe von Zeugen ergibt. Den Aussagen der

drei Frauen, die bekundet haben, daß Eichhorn waffenlos war hat das Gericht keine entscheidende Bedeutung beigemessen, da sie nicht von der Nähe beobachtet haben, und weil Frauen bei solchen Vorfällen außerordentlich erregt sind und nicht zuverlässig beobachten. Das Gericht läßt dahingestellt sein, ob die zweite Handgranate entsichert war oder nicht, da sich die Zeugenaussagen widersprechen. Im Augenblick, wo Eichhorn mit der zweiten Handgranate hantierte, trafen ihn zwei Schüsse, wahrscheinlich zuerst der Armschuß, dann der Brustschuß. Die letzten Handgriffe des Eichhorn vor den beiden Schüssen haben bei dem Gericht die Ueberzeugung begründet, dag auch Eichhorn die zweite Handgranale abzugoserlig machen und dann auch abziehen wollte, um sich seine Widersacher vom Halse zu schaffen. Es stand also ein rechtswidriger Angriff des Eichhorn bevor. Das Gericht ist der Auf- sassung, daß ein sehr gefährlicher Angriff im Gange war. Die Mitglieder der Patrouille Kuttner haben nach Ansicht des Gerichts völlig versagt. Nur wenige Sekunden waren nötig zum Abziehen der Granate und zur Explosion. Dann wäre ein namenloses Unglück geschehen, viele Menschen wären ums Leben gekommen, mindestens schwer verletzt worden. Das Ge- richt ist der Meinung, daß das gegebene Mittel nach Lage der Sache war, durch einen Schuß den Eichhorn schnell tampsun- f ä h i g zu machen. Durch Zugreifen mit der Hand hätte ein Abziehen nicht verhindert werden können. Ein Schuh war das wirksamste Mittel. Zu ihm hat der Kläger gegriffen. Doch hat er nicht einen, sondern zwei abgegeben, und zwar kurz hintereinander, ohne daß er zwischen den beiden Schützen feststellte, welche Wirkung der erste Schuß hatte. Der Kläger ist ober durch den Z 53,3 gedeckt, denn es ist nicht der geringste Beweis dafür erbracht, daß er kaltblütig den Eichhorn töten wollte. Der Kläger hat bei beiden Schüssen In entschuldbarer Aufregung seine Waffe geführt, wenn auch nicht so, wie es bei ruhiger Ueberlegung an tzch möglich gewesen wäre. Dem Kläger steht also der Einwand der Notwehr zur Seite, von Mord kann keine Rede sein, auch nicht von Er- schlagen oder Körperverletzung mit Todesfolge. Das Handeln des Klägers ist demnach als straflos zu bezeichnen. Die Behauptung, daß Kuttner aus dem Reichsbund der Kriegs. beschädigten hinausgeflogen sei, hat der Angeklagte nicht auf- r e ch t e r h a l t e n. Er hat also Tatsachen verbreitet, die nicht er- weislich wahr sind Jedoch nimmt das Gericht an, daß er nicht wider betzeres Witzen, sondern seinerzeit in gutem Glaube, qehandelt hat. Ob der§ 193(Wahrnehmung berechtigter Interessen' für den Angeklagten in Frage kommt, ist dem Gerichte Zweifel- Haft. Die Artikel, die den Angeklagten zur Beleidigung veran- toßten. sind nicht von Kuttner und auch nicht von ihm veranlaßt Aber dem Angeklagten wird zugute gehalten, daß er des Glau- b e n s war, daß der Artikel in derGörlitzer Volkszeitung" vor Kuttner war. Er war in diesem Artikel heruntergerissen worden uni subjektiv der Meinung, daß das von Kuttner ausging. Zlber wem auch das Gericht annimmt, daß der Angeklagte glaubte» den Brief in Wahrung berechtigter Interessen geschrieben zu haben, se steht es doch aus dem Standpunkt, daß der Brief seiner Form nack beleidigend war. Der Angeklagte ist Schriftsteller, er meistert da; Wort, und man muh von ihm verlangen, daß den Wendungen. die er gebraucht, der ehrenkränkende Beigeschmack fehlt. Der Klägei sollt« aber bewußt herabgesetzt werden. Daher ist der Angeklagte wenn überlzaupt der Z 198 als anwendbar erachtet würde, doch füi schuldig zu erachten. Bei der Bemessung der Strafe hat das Gericht folgendes berück- sichtigt: Die Aeußerungen sind im politischen Kampf, anläßlich des Wahlkampfes, gefallen. Daher hat dos Gericht von einer Freiheit» strafe Abstand genommen. Die Tat wurde aber begangen vor In. trafttteten des Geldstrafengesetzes. Die höchste Geldstrafe war bi, dahin 600 Mk.: dieses mildere Gesetz ist daher anzuwenden. Dahei konnte nicht auf eine höhere Strafe wie 600 Mk. erkannt werden Dies hat das Gericht auch als angemessen erachtet. Es fällt da hei folgendes Urteil: Das Borurteil wird aufgehoben, der Angeklagte wird auf Grund des§ 186 zu 600 Mk. Geldstrafe und den Kosten des Der. fahren? verurteilt.

Das verbot üer wullepartei. Ausschluß der Oeffcntlichteit. Leipzig . 26. April. (Eigener Drahtbericht) In seinen weiteren Ausführungen spricht der Berichterstatter des Staatsgerlchtshof über den Deutschvölkischen Soldatenbund, DKK. und die T u r» nerschaften der Deutschvölkischen Freiheit-partei: Der Soldaten- bund ist nach Ansicht der preußischen Regierung eine Fortsetzung des aufgelösten Verbandes nationalgesinnter Soldaten. Di« Turner- schaften bilden nach Ansicht der preußischen Regierung eine Waffe, die die Deutschvölkische Freiheitspartei febr l«icht gegen die Regie- rung benutzen könnt«. Di« Bezeichnung AKK. heiße nach den An- gaben der Beschwerdeführer Völkische Kampf- Korps und oedeiit« die Zusammensatzung aller vaterländischen Organisationen. R.-A. Herold versucht dann zu beweisen, daß die Deutsch- völkische Freiheitspartei «ine politische Partei sei, die nicht o«r- boten werden könne. Der Staatsgerlchtshof habe sich zunächst mit dieser Frage zu beschäftigen. Wenn er zu der Ansicht komm«, daß auch politische Parteien verboten werden dürften, dann sei«in« sehr lang« Verhandlung und im Interesse der Staatssicherheit der Aus- schluß der Oeffentlichkeit notwendig. Alsdann erklärte v. G ra e f«, daß die Deutfchvöltische Freiheits- parte! durchaus im Rahmen der Verfassung den jetzige» Parlamentarismus durch eine wirkliche Volksvertretung ersetzen wolle. Di« Turnerschasten ständen unter seiner Leitung: er über- nehm« für alles, was sie offiziell(!) getan hätten, die voll« Berantwortung. Sie hätten die Aufgabe, nur in der Abwehr akti- vistisch tätig zu sein. Roßbach sei beaustragt gewesen, die Reichs- wehr aus die kommunistischen Zersetzungeversuch« innerhalb der Truppe aufmerksam zu machen und sie über die Deutsihvölkisch« Fveiheitspartei aufzuklären. Die bekannte Wannfee-D-rsamm- lung sei lediglich ein« Geburtstagsfeier gewesen. Di« völ- kischen Kampstorp» seien geplant, aber noch nicht aufgestellt. Sie dUdeten den Zusammenschluß aller vaterländischen Verbände, die tzch im Notfalle der R e i ch s r e g i« r u n g zur Verfügung stellen sollten. Di« Äampftorps feien nicht Bestandteil« der Deutschvölkischen Freiheitspartei , aber die Turnerschasten der Parke! hätten sich verpflichtet, tzch den Kampftorps zur Verfügung zu stellen. Henning verliest zum Beweis« für kommunistische Zer- setzungsbestrebungen in der Reichswehr zwei Briefe, in denen dar- über gesprochen wird, wie man Kommunisten in die Reichswehr hineinbringen könne. Der deutlchvöltische Soldatenbund sei nicht die Fortsetzung des Verbandes nationalgetznnter Soldaten. Di« Partei habe sich mit Waffenbeschasfungen nicht beschäftigt. Ob ein- zeln« Ortsgruppen oder Personen das getan hätten, wisse er nicht. Jedenfalls aber könne man die Partei nicht dafür verant- wortlich machen.

In einer längeren Red« erklärte der Verteidiger der Ortsgrupp» Halle, in der Deutschvölkischen Freiheitspartei verkörpere sich die lauterste und reinste Gesinnung de» deutschen Volkes. Dann fragt« Beisitzer Heine v. Graes«, w-e er dazu komme die Roßbach-Dersammlung als ein« harmlos« Geburtstagsfeier Hit» zustellen: ob ihm nicht bekannt sei, daß«in Reichswehr - offizier berichtet habe, Roßbach habe in dieser Berfammluns über die zum 31. März bevorstehende Auflösung der vaterländische, Verbände und den sich daraus ergebenden Entscheidung». kämpf gesprochen, in dem die Reichswehr neutral bleiben müsse Gräfe bezeichnet diesen Bericht als unklar: andere Offizier« hätte, diese Aeuheruna nicht getan. Beisitzer Müller erklärt, baß Richard Kunze vor einig«, Tagen vor dem Staatsgerichtshof ausgesagt Hab«, die Deutschvölkisch« Freiheitsartei wolle gewaltsam die Persatzung ändern. Mulle bestreitet dos. Darauf vertagt sich der Staat»g«richtshof auf nachmittag, 4VS Uhr. In der Nachmittagssitzung kamen die Vertreter der Regie- rungen Preußens, Thüringens und Sachsens zu Wort, die noch mals unter Darlegung de» zum großen Teil bekannten Material, die Auflösung der Deutschvölkischen Fveiheitepartei begründen. Sil kommen zu dem Schluß, daß die Partei keine politische Partei im allgemeinen Sinne ist, sondern eine Fortsetzung der aufgelösten Organisationen darstell und in ihren Turnerschasten und Kampftorps«in« militärisch, Organisation besitzt, deren Aufgab« nur sein kann, den Parlamen tarismus mit Gewalt zu beseitigen. Der Vertreter Preußen, erklärt ausdrücklich, daß die R e i ch s w« h r an diesen Dingen n i ch beteiligt sei. Weiteres Material wollen die Regierungsornete, wegen Gefährdung der Staatssicherheit in öffentlicher Sitzung n i ch vortragen. Abg. v. Graes « bestreitet, daß die Turnerschaften geheime milt tärisch« Organisationen lind und bittet um Ausschluß der Oeffentlich teit, um zu dtescr Angelegenheit nähere Angaben machen zu können Er könne darauf um so weniger verzichten, als hie, behaupte worden sei, die Reichswehr wisse nichts von den Dingen. Di, deutschvölkischen Turnerschaften hätten sich zur Abwehr des äußeret Feindes der Reichsregierung offiziell zur Verfügung gestellt. I» Oberschlesien hätten die preußischen Behörden sich jetz wieder auf die Selbstschutzorganisattonen besonnen, zu denen auct die Turnerschasten gehörten. Rechtsanwalt Herold tritt nochmal» der Auffatzung entgegen als könnten politische Parteien verboten werden und beantragt Au» schluß der Oeffentlichkeit. Hierauf zieht sich der Gerichtshof zurüc und schließt um 7 Uhr abends im Interesse der Staatssichcrhei di« Oeffentlichkeit aus.