Gewerkschaftsbewegung
Spiel mit dem Feuer.
Es hieße den Ernst ber gegenwärtigen Situation verfennen, Den Arbeitern sei aber die Mahnung zugerufen, sich angewenn sowohl die Unternehmer wie die Schlichtungsinstanzen der un fichts dieser Haltung der Unternehmer fest und geschlossen gebeuren Leuerung nicht schnell und vollauf gerecht würden, um ihre Organisationen zu scharen. Jezt ist nicht der Augenblick zu Nach der sehr vorsichtigen Statistit der Industrie- und Handels- Sonderaktionen und Kraftmeiereien. Das ist eine Berzette Zeitung" haben sich die Kleinhandelspreise in Berlin in der Woche lung und 3ersplitterung der Kräfte. Jezt heißt es Dom 19. bis 25. Mai auf das 4236 fa che gegenüber dem Borkriegs- taub fein gegen rabital flingende Barolen, die nur Berwirrung stand erhöht. Diese Zahlen find inzwischen längst überholt anrichten fönnen. Man laffe die dazu berufenen und der Gesamtworden. Gegenwärtig sind wir zweifellos einer fünftausendfachen arbeiterschaft verantwortlichen Bertreter die gewiß nicht leichten Teuerung der Lebenshaltungskosten sehr nahe. Betrug doch die Verhandlungen führen. Jede Hilfe" durch Demonftrationen ist da Steigerung des Ernährungsinder allein in der Woche vom nur eine Hilfe für die Unternehmer. Die Zeit zur Aktion 19. bis 25. Mai das 5699fa che, während der der Bekleidungs - ist da, wenn die Gemertschaft ruft. Bis dahin heißt es foften sogar auf das 7973 fa che gestiegen war Ernährung geschlossene Bereitschaft wahren. und Bekleidung sind heute in einem Arbeiterhaushalt die fast einzigen Ausgabeposten, neben denen für Steuern und Berbandsbeiträge. Bedenft man aber, daß andererseits die Steigerung der
2500fache beträgt, dann wird es jedermann einleuchten, daß die
Berzweiflungsstimmung
sich selbst ruhig denkender Arbeiter bemächtigt. Denn in dem Maße, in dem die Unfähigkeit der so viel gepriesenen Regierung Cuno das Unheil des Martsturzes nicht aufzuhalten und die Auswucherung der breiten Massen nicht zu unterbinden vermag, in demselben Maße wachsen die Wuchergewinne der Unternehmer, des Groß und Kleinhandels, während die Arbeiterschaft um ihren Lohn einfach geprellt wird. Diese Gegensäge sind so schreiend, daß sogar die Reichsregierung fich veranlaßt sah, auf Veranlassung der Spigengewerkschaften in einer deutlichen Erflärung die Schlich tungsinstanzen sowie alle Behörden und Unternehmer auf den Ernst der Situation hinzuweisen. Die Vereinigung der Deutschen Arbeit geberverbände hält es nun für angebracht, mit folgender Gegenlichen Verhältnisse. ertlärung zu antworten:
ihrer Organisation gebunden. Lieft man die taltschnäuzige Ertlä sie den Aufgabenfreis der Betriebsräte berühren, rechtzeitig vor rung des Spitzenverbandes der Unternehmer, dann kann man durch dem Anschlag durch Uebersendung einer Abschrift Kenntnis zu geben. aus begreifen, daß viele Unternehmer, besonders in der Metall- 4. Streitigkeiten sind nach§§ 93 und 103 GRG. in Verbindung industrie, das ihnen auferlegte Joch als drückend zu mit meinen Ausführungsbestimmungen vom 8. März 1920 zu empfinden beginnen. $ 103 BRG.( HMBL. S. 86) zu entscheiden. In Fällen, die feinen Aufschub zulassen, ist die Entscheidung der ersten Instanz( Gewerbe rat, Bergrevierbeamter) vorläufig bindend. Die Entscheidung hat dies zum Ausdrud zu bringen. Das Recht zur Einlegung des zuläffigen Rechtsmittels innerhalb der vorgesehenen Frist wird hier. durch nicht berührt." Die Gewerkschaftliche Betriebsrätezentrale des ADGB . und des Afa- Bundes bemerkt hierzu: Dieser Erlaß ist von prinzipieller Bedeutung und geeignet, Klarheit auf diesem Gebiete zu schaffen. Neu ist die Stellungnahme des Ministers, daß die Entscheidungen aus den§§ 93 und 103 BRG. Gewerbeaufsichtsbeamten für Dorvon den läufig bindend ausdrücklich erklärt werden tönnen, während die Ausführungsbestimmungen vom 8. März 1920 zwei Instanzen Die Buchdrucker fordern nene Verhandlungen. vorgesehen haben. Die zweite Instanz bleibt auch nach der jegigen Das für das Buchdruckgewerbe getätigte Lohnabkommen hat in Neuregelung an fich beftehen; nur daß bis zu ihrer Entscheidung Löhne der best bezahlten Arbeiter gegenwärtig etwa das den Reihen der Berufsangehörigen schärffte Mißbilligung ausgelöst, die vorläufig bindende Entscheidung der ersten Instanz maßgebend die sich gestern abend in einer Bersammlung der Funktionäre der ft. Das selbständige Recht der Betriebsvertretungen im Rahmen ihres Aufgabenfreises, Bekanntmachungen am fchwarzen Berliner Buchdruder Luft machte. R. Braun gab einen aus Breit anzuschlagen, ist gewahrt. Der vorherige Austausch der führlichen Bericht über die Verhandlungen. Er nahm dabei Bezug Bekanntmachungen der Betriebsvertretungen und der Unternehmer auf die in den letzten Tagen eingetretene grundstürzende Aenderung dient dem Zwed, Meinungsverschiedenheiten nach Möglichkeit auf der Lebenshaltung der Arbeiterschaft. Scharf verurteilte er die Paffivität der Regierung in diesen fritischen Tagen. In einer friedlichem Wege auszugleicher Im Falle, daß eine Einigung nicht mehrstündigen Debatte wurde das Abkommen der schärfsten Kritik erzielt werden kann, bleibt jedoch sowohl das Recht des Unternehmers als auch das des Betriebsrats, trogdem die Bekannt unterzogen und nachstehende Entschließung angenommen: Beide Teile müssen dann den Die am 31. Mai im Bewertschaftshaus tagende Generalver- machung anzuschlagen, bestehen. fammlung des Vereins Berliner Buchdrucker und Schriftgießer fann Gewerbeaufsichtsbeamten entscheiden lassen, der zu bestimmen hat, sich mit der am 24. Mai getätigten Lohnvereinbarung nicht ein ob die Bekanntmachung zu Recht besteht oder zu entfernen ist. verstanden erklären und verlangt umgehend neue Berhand- Das Recht des Unternehmers, Bekanntmachungen der BetriebsverIungen auf Grund der inzwischen total veränderten wirtschaft- tretungen zu entfernen, besteht dagegen nicht. Die Generalversammlung beauftragt den Bauvorstand, fich unDurch diese in der Breffe verbreitete Auffassung und ebenso verzüglich mit dem Verbandsvorstand in Berbindung zu sehen, damit durch eine weitere, offenbar aus dem Reichsarbeitsministerium dieser seinerseits die nötigen Schritte unternimmt und persönlich selbst stammende Mahnung an die Arbeitgeberschaft, beim Deutschen Buchdruckerverein vorstellig wird, um ein Hinaus. den insbesondere durch die zu erwartende Brotpreiserhöhung ein ziehen sofortiger Verhandlungen zu unterbinden, anderenfalls die tretenden Teuerungsverhältnissen Rechnung zu tragen, fann der Generalversammlung jegliche Verantwortung für die Folgen ab Eindruck erwedt werden, als ob die deutsche Arbeitgeberschaft die notwendige Einsicht in die schwierigen Verhältnisse und den Willen zu ihrer lleberwindung vermiffen laffe. Diese Auffassung ist auf bas entschiedenste zurüdzuweisen und findet in dem bisherigen Berhalten der deutschen Arbeitgeberschaft feine Recht fertigung.(!) Die deutsche Arbeitgeberschaft ist sich bei der Lohn politit, die sie im Rahmen der gesamten politischen und Wirtschaftslage zu verfolgen hatte, ihrer hohen Verantwortung in vollem Grade bewußt gewefen;(!) fie wird hiernach auch den infolge der weiteren Geldentwertung eingetretenen Verhältnissen nach ihren besten Kräften Rechnung tragen. Die gerade jekt bewilligten Lohnerhöhungen, vom Bergbau ausgehend, beweisen dies.(?) Daß hierbei die Arbeitgeberschaft verpflichtet ist, auf die gesamte wirtschaftliche Lage der einzelnen Industrien und Betriebe entsprechende Rücksicht zu nehmen, mag den Vertretern reiner Berbraucherintereffen, und den darauf eingestellten Stellen entbehrlich erscheinen, ist aber eine selbstverständliche Pflicht verantwortungsvoller Unternehmer. Die deutsche Arbeitgeberschaft hat insbesondere die bisherigen Auswirkungen der Berfeuerung des Brotpreises im Rahmen der gesamten Teuerungsund Wirtschaftslage in gemeinsamen Berhandlungen mit der Arbeiterschaft ohne erhebliche Schwierigkeiten überwunden. Es besteht fein Anlaß anzunehmen, daß hierin eine Aenderung eintreten wird.
Die Gegenerklärung verrät einen geradezu unfaßbaren Mangel an Berantwortlichkeitsgefühl. Bedenkt man, daß die Unternehmer die ungeheuerlichen Gewinne, die ihnen die Marfentwertung bringt, feelenruhig einstecken, denn ihre Preise fußen auf dem Dollar, während sie wochenlang die Lohnverhandlungen hinschleppen und fich hartnädig weigern, bie Löhne und Behälter den DON ihnen geschaffenen ucherpreisen anzupaffen, dann muß man ftaunen über den Mut, mit chen schnoddrigen Redensarten von den reinen Berbraucherinteressen" geradezu mit dem Feuer zu spielen. Die Herren erflären unwirsch, sie bedürften feiner Mahnung und wüßten allein, was sie zu tun haben. Es will uns scheinen, daß sie dann Zustände wollen, die an die vom November- Dezember 1918 in mehr als einer Hinsicht erinnern würden.
Aber sind die Unternehmer wirklich so schlecht über die gegenmärtige Situation unterrichtet? Sind ihnen die Bersammlungen in den Fabrikhöfen, die Forderungen und Entschließungen ber Arbeiter in den Betrieben etwa unbekannt? Oder wollen fie etwa leugnen, daß die Verzweiflung der Arbeiterschaft, die zu gefährlichen Entladungen führen fann, ihre Ursache nicht etwa in irgendeiner „ Heze", sondern in der von den Unternehmern und deren Bertretern felbst herbeigeführten Zuständen haben?
Fast tein Unternehmer verfennt und leugnet diese Dinge im persönlichen Gespräch. Sie erklären sich aber an den Beschlüssen
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Schauspielhaus
7 Uhr:
TU. Eng. Onegin
Friedr.- Wilhelmst. Th
Tägl. 8 Uhr:
Die blonde Ratte Hidalla Groß. Volksoper
Theater i. d. m Theat. d.Westens 8
Königgrätz . Str. Uhr: Rigoletto Wundert. Ge- Intimes Theater
8:
8:
schicht. d.Kapell- Diplomat im Dienst mstr.Kreisler II.Te D. blaue Pyjama etc. Lustspielhaus 8 Uhr:
Die Entlassung Neues Th. am Zoo
Täglich 8 Uhr:
Der Leibkutscher
8 Uhr Kleines Theater des Fridericus Rex Das stärkere Band Neues Volkstheater Toelle, Sandrock, Raiser- Titz 7%, Emilia Galotti Trianon- Th. Renaissance - Theat.
& Uhr:
Komödie
v.
3 Uhr: Kampf der Geschlechter
Walzer Rutkay Schiller- Th Charl. BU. Süße Susi
Central- Theater
8 Uhr.
Unter pers. Leitung
Thalia- Theater Täglich& Uhr:
Spielplan vom 17.6. 28
lehnt.
Die Richtlinien des Preußischen Ministers für Handel und Sewerbe gelten felbstverständlich nur für Preußen. Es be. teht jedoch die Möglichkeit, dahin zu wirken, daß auch in den übrigen Ländern in demselben Sinne verfahren wird. Ausbrüdlich sei jedoch darauf hingewiesen, daß sich die Bekannt machungen des Unternehmers, welche eine Dienstoorschrift oder einen Nachtrag zur Arbeitsordnung darstellen, außerdem unter die Bestimmungen der§§ 75 und 80 BRG. fallen, während der vorstehende Erlaß nur die Geschäftsführung gemäߧ 36 BRG. regelt. Lohnbewegung der Töpfer.
Die Fach
Erfüllung des von der Regierung gegebenen Bersprechens auf Abbau War das Abkommen vom 24. Mai in der Voraussetzung der der Lebensmittelpreise als annehmbar zu bezeichnen, jo sieht sich jetzt die Gehilfenschaft durch die riesige Teuerungswelle enttäuscht. Der so lange Jahre auf der Arbeiterschaft lastende Drud der wirt- Fachgruppe am Mittwoch nahm nochmals Stellung zu dem letzten Die Veriammlung der Bauvertrauensleute und Funktionäre der schaftlichen Verhältnisse ertötet jegliche Lebensfreude und wächst sich ohnabkommen für den Monat Mai. Brüdmann ging furz auf zum Schaden des Volksganzen aus. bem Unternehmertum nicht zuletzt die Regierung, die gruppenleitung hat erneut um Berhandlungen bei diese vers Die Schuld an dieser Zerrüttung der Bolfstraft trägt neben die letzten Abmabungen mit den Unternehmern ein. in ihrer Bassivität gegen die Bucherpolitik der Produzenten und Revidierung der Mailöhne. Die Unternehmer haben dieses Er. die Preissteigerungstendenzen des Groß- und Zwischenhandels uden abgelehnt mit dem Hinweis, daß die Abmachungen bor dem, Demo" für fie bindend seien. Die Versammlung war dauernd verharrt. nach längerer Disfuffion einmütig der Auffassung, daß der einFerner fieht die Generalversammlung in der Berzögerung der Berständigungsaftion im Ruhrgebiet den Entwidgetretenen Teuerung Rechnung getragen werden muß und beauflungsherd der immer weiter fortschreitenden Berelendung des deut- tragte die Fachgruppenleitung, in der Sigung am Donnerstag fchen Wolfes. Sie erwartet deshalb auch von den politischen Parteien für Mai eine entsprechende Nachforderung an die und dem ADGB., daß mit allen Mitteln auf die Regierung ein- Unternehmer zu stellen. Für den Monat Juni sollen nur turg gewirft wird, damit endlich die vorstehend skizzierten Mißstände be- fristige Lobna blommen getroffen werden, da noch nicht abzuseben ist, in welcher Weife die zunehmende Teuerung vorsich hoben werden." geben wird. Die heutige Mitgliederversammlung im Rosenthaler Hof wird zu dem Angebot der Unternehmer Stellung nehmen.
Bekanntmachungen des Betriebsrats.
Der Preußische Minister für Handel und Gewerbe hat an die Regierungspräsidenten, den Bolizeipräsidenten von Berlin und die Oberbergämter folgende Richtlinien( J.-Nr. III 4435/1 4447 30. April 1923) herausgegeben:
" Es sind in der Praris in letzter Zeit wiederholt Zweifel über das Recht der Betriebsräte zum Anschlag von Bekanntmachungen aufgetreten. Zur Klarstellung und im Intereffe möglichster Rechtseinheitlichkeit teile ich das Ergebnis meiner Prüfung als Anhalt für fünftige Entscheidungen in den nachstehenden zusammenfaffenden Gefichtspunkten ergebenst mit.
die
1. Der Betriebsrat hat das Recht, die zur Erfüllung seiner gefeglichen Aufgaben notwendigen Bekanntmachungen an Arbeitnehmerschaft ohne Genehmigung des Arbeitgebers anzuschlagen. Der Arbeitgeber ist auf Grund des§ 36 BRG. verpflichtet, bem Betriebsrat die dazu erforderliche Gelegenheit zur Bekanntmachung an den wertsüblichen Anschlagstafeln zu geben.
2. Der Betriebsrat hat dem Arbeitgeber von seinen Bekannt machungen rechtzeitig vor dem Anschlag durch Uebersendung einer Abschrift Kenntnis zu geben, damit zur Vermeidung von Erschütterungen des Betriebs der Arbeitgeber die Möglichkeit zu Berhandlungen mit dem Betriebsrat über den Inhalt des Anschlags hat. 3. Damit der Betriebsrat in der Erfüllung seiner Aufgaben aus dem Betriebsrätegefeß, insbesondere aus§ 66 3iffer 3 und 6 BRG., nicht behindert wird, ist auch der Arbeitgeber als verpflichtet anzusehen, dem Betriebsrat ven feinen Bekanntmachungen, soweit
den Sophien- Sälen eine Frattionsverfammlung der BSBD. - Metall Achtung, Metallarbeiter! Am Freitag abend 7 Uhr findet in arbeiter statt. Tagesordnung:„ Die Hege gegen den Borstand und die Ortsverwaltung der DMV. Don feiten der KPD . und ihre Ursachen." Das bestimmte Erscheinen sämtlicher Funktionäre ist Der Pflicht, namentlich der Generalversammlungsdelegierten. Fraktionsvorstand wird gebeten, eine Stunde früher anwesent Der Fraktionsvorstand. ou sein.
Zentralverband der Maschiniften und Sazer. Heute abend 6 Uhr im Ge. wertschaftshaus, Engelufer 24-25, Gaal 1, allgemeine Funktionärversammlung. Lohnbewegung. Beiträge. Pflicht eines jeden Funktionärs ist es, pünktlich zu erscheinen, ebenfalls die Raffierer, da fie die neuen Beitragsmarten in der Bersammlung entgegennehmen müſſen. Die Ortsverwaltung. im Gewertschaftshaus, Engelufer 25. Tagesordnung: 1. Abgrenzung der KulturBehrergewerkschaft im ADB. Sonnabend 7 Uhr Zahlabend und Sigung arbeit in der Gewerkschaft: Schwahn. 2. Organisationsgrundsäge: Bonte und
Hübner. 3. Gehaltsfragen.
Deutscher Baugewerksbund, Fachgruppe Tiefbau . Montag, den 4. Juni, abends 7 Uhr, bei Boefer, Beberstr. 17, Bersammlung. Tagesordnung wird in der Bersammlung bekanntgegeben. Wir ersuchen die Tiefbauarbeiter, be stimmt und pünktlich zu erscheinen. Mitgliedsbuch des Baugewerksbundes Der Borstand. legitimiert, ohne dasselbe kein Zutritt.
Berantwortlich für Bolitit: Bictor Schiff, Berlin ; Wirtschaft: Artur Saternus, Friedrichshagen ; Gewerkschaftsbewegung: 3. Steiner, Berlin ; Feuilleton: . S. Döscher, Berlin- Wilmersdorf ; Lokales und Sonstiges: Billy Ribus, ..., Berlin . Drud: Borwärts.Buchbrucevei und Berlagsanstalt Baul Berlin - Pantom; Anzeigen: Th. Glocke, Berlin . Verlag: Borwärts.Berlag Ginger u. Co., Berlin , Lindenstr. 8.
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