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2. Beilage zum„ Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Nr. 39.
Parlamentsberichte.
Abgeordnetenhaus.
20. Sigung vom 14. Februar, 11 Uhr. Am Ministertische: Schönstedt und Kommissarien. Die Berathung des Etats der Justizverwaltung wird fortgesetzt. Bei den Ausgaben für die Unterbeamten des Ministeriums beschwert sich Abg. Nadbyl( 3.) darüber, daß die Gerichtsdiener gezwungen feien, am Sonntag die Postfachen abzuholen und Akten aus der Wohnung der Richter ins Gerichtsgebäude und umgekehrt bringen Minister Schönstedt billigt das letztere nicht; die Postfachen
müssen.
sollen Sonntags nur einmal abgeholt werden.
Beim Titel„ Oberstaatsanwälte" führt Abg. Brandenburg( 3.) Beschwerde darüber, daß die Staatsanwaltschaft im, Oberlandesgerichts- Bezirk Celle es abgelehnt hat, wegen einer Aeußerung, Katholizismus ist Gößen: Dienst", Anflage zu erheben. Die Staatsanwaltschaft habe an genommen, daß für den Begriff der Beschimpfung eine Rohheit des Ausdrucks erforderlich sei, die hier nicht vorliege. Er wolle den Fall nur als Belag dafür anführen, daß das Anklagemonopol der Staatsanwaltschaft einer Remedur bedürfe. Abg. Gamp( ft.) bittet darum, daß die auf dem Lande beschäftigten Gefangenen ebensolange wie die freien Arbeiter beschäftigt werden können; jetzt seien die Verträge dahin geordnet, daß die Gefangenen uur 10 Stunden beschäftigt werden dürfen. Ländliche Arbeiter sollten nur im Winter und nicht gerade in der Erntezeit zur Verbüßung von Strajen eingezogen werden.
Bei den Ausgaben für die Bureaubeamten regt Abg. Bei den Ausgaben für die Bureaubeamten regt Abg. Lotichins( utt.) die Besserstellung der Attuare an und empfiehlt ihre etatsmäßige Anstellung.
Es entsteht dann eine längere Debatte über den Mangel an polnischen Dolmetschern in den polnischen Landestheilen.
Die einmaligen Ausgaben werden nach Vorbringung reicher Einzelwünsche aus dem Hause bewilligt.
Schluß 4 Uhr. Nächste Sigung Freitag 11 ( Etat des Ministerium des Innern.)
Gerichts- Beifung.
Gewerbegericht.
Freitag, den 15. Februar 1895.
12. Jahrg.
sächlich in einer Weise benommen habe, die sein ferneres Ver-| blieben, da dem Yorke die Mittel zur Fortsetzung desselben bleiben in der Fabrik unmöglich erscheinen ließ. Es wies die fehlten. Yorke wurde bereits im März 1898 flüchtig, Schwab ist Klage ab, indem es durch den Mund des Vorsitzenden, Assessor um feine ganze Forderung geschädigt. Die Anflage schob Fürst , ausdrücklich aussprach, es entschuldige den Kläger nicht, dem Angeklagten die Echuld an dieser Schädigung zu, indem daß sich die Mädchen auch unanständig benahmen; er hätte dem sie behauptete, daß derselbe von der Sachlage genau Perſonal mit gutem Beispiel vorangehen müssen. unterrichtet sein mußte, zumal ihm ein Kaufmann Cohn
Der Schlächter 2. beanspruchte vom Echlächtermeister Schulz eine zeichnet habe. Auch ein unbefugtes Verlassen der Arbeit. bei einer Unterredung den Yorke als Schwindler gekennDer Angeklagte behauptete, daß er in beiden achttägige Lohnentschädigung wegen unberechtigter Entlassung. Fällen seine Pflichten durchaus erfüllt habe und die Anklage Dagegen wandte der Angeklagte ein, der Kläger sei am Sylvester nur auf Machenschaften seiner Feinde beruhe. Was speziell den gefordert, damit er ausgehen fönne; trotz des hierauf erfolgten Auskunft ertheilt, will vielmehr zur Vorsicht und zur vorläufigen abend um 1/29 Uhr zu ihm gekommen und habe die Schlüssel" Beugen Schwab betrifft, so habe er demselben keine günstige Verbotes fei der Kläger doch gegangen und am andern Morgen Unterlaffung des Geschäfts bis zur Wiederaufnahme des Baues gegen 1/26 Uhr erst wiedergekommen. Der Kläger stellte seiner gerathen haben. Auf grund der umfangreichen Beweisseits die Behauptung auf, erst um 1/210 Uhr die Schlüssel erbeten aufnahme beantragte Staatsanwalt Kanzow ein Jahr Gezu haben und um diese Zeit mit seinem Arbeitspenfum fertig fängniß und zwei Jahre Ehrverlust. Rechtsanwalt Dr. Gottgeweſen zu sein. Die Kammer VI wies 2. mit seiner belf bestritt dagegen, daß sich der Angeklagte gegen das Gefeß 3 M. für die am Eylvester thatsächlich geleistete Arbeit zu. Der Gerichtshof erkannte auf Freisprechung. Lohnentschädigungsklage ab und sprach ihm nur vergangen und bemängelte die volle Glaubwürdigkeit des Schwab. Assessor Leo begründete das Urtheil wie folgt. Im Verhalten des Klägers liege, Räubergeschichten. Eine jener vielerörterten Beraubungen und zwar so klar und deutlich wie habe demselben das Ausgehen verboten und 2. sei trotzdem Suckel, dem auf der Fahrt ein vollgefüllter Beutel Hotelwäsche selten(?), ein unbefugtes Verlassen der Arbeit. Ter Meister Köpenicker Wäscherwagen in der berüchtigten Köpenicker Haide hat eine eigenthümliche Aufklärung erfahren. Der Wäscher gegangen. Troß der späten Stunde sei Kläger am Sylvester abhanden gekommen sein sollte, ist des Diebstahls dieser Wäsche verpflichtet gewesen, da zu bleiben, und zwar wegen der anormalen Verhältnisse des Tages. An solchen Tagen vor einem Feiertage, überführt und zu acht Tagen Gefängniß verurtheilt worden. welchen der Arbeiter ganz für sich habe, lasse sich das zu leistende Arbeits quantum besonders in Schlächterbetrieben nicht nach dem anderer Tage bemessen. müssen, ob dessen Anwesenheit noch nöthig gewesen sei, und Der Meister L's hätte am besten wissen Dieses Urtheil besagt nichts mehr und nichts weniger, als daß lekterer hätte darum feinem Befehle gehorchen müssen. der Arbeiter Tag und Nacht durchzuarbeiten verpflichtet ist, wenn es im Interesse des Arbeitgebers liegt.
Weil er eine Wurstsprige nicht zum Schlosser zahlmeister Drochhein entlassen. Die deshalb beantragte Lohntragen wollte, wurde der Schlächter H. vom SchlächterUhr. felbe stützte seine Entscheidung darauf, daß sich nach dem entschädigung wurde H. vom Gewerbegericht zugesprochen. Das Vortrage der Parteien der Kläger wohl beharrlich geweigert habe, allein die 60 bis 70 Pfund wiegende Sprize fortzutragen, nicht aber, sie eventuell per Wagen oder mit Hilfe eines anderen Mannes zum Reparateur zu schaffen. Der Beklagte wurde ferner veri.rtheilt, dem Kläger den rückständigen Lohn für drei 21, Tag geben, weil der Kläger einen halben Tag ohne eigene Tage zu zahlen. Beklagter wollte nämlich nur den Lohn für Schuld verhindert war, zu arbeiten. Das Gericht hielt aber an der bisherigen Auffassung fest, daß der Arbeitstag ein Ganzes sei und demgemäß als Tag bezahlt werden müsse.
Weil er unanständige Redensarten gegen über den ihm unterstellten Arbeiterinnen ge braucht und einigen derselben angeblich unanständige Anträge gestellt hatte, hielt sich die Firma Schwertfeger u. Gie. zur so fortigen Entlassung des Werkführers Ech!. berechtigt. Sch. flagte nun beim Gewerbegericht auf Bahlung einer Entschädigung. Die beklagte Firma, welche eine Luruspapierfabrik besitzt, suchte die Berechtigung zur Entlassung des Klägers durch das Zeugniß dreier Arbeiterinnen nachzuweisen. Alle drei bestätigten unter Anführung von Beispielen, daß Ech. in ironischem Tone fogen. zweideutige Reden zu ihnen führte, die das Geschlechtsleben berührten. Zwei von ihnen sagten ferner aus, der Kläger hätte fie gefragt, ob er sie nicht besuchen könne und wann sie zu treffen wären. Der Kläger behauptete, die angeblichen unittlichen Anträge seien thatsächlich feine Anträge gewesen, denn er hätte nur im Echerz davon gesprochen, die Mädchen mal besuchen zu wollen u. s. w. Auch die unanständigen Reden" seien nur scherzweise gefallen, und die Mädchen hätten diefelben durchaus nicht übel genommen, sondern seien darauf eingegangen. Was die Anträge noch angehe, so hätte ihn die eine Beugin( die ihn am meisten belastete) gewissermaßen zu weiterem animirt; 3. B. hätte sie ihm ihre Adresse aufgeschrieben. Die fragliche Zengin fonnte das letztere nicht bestreiten, meinte aber, sie hätte damit nur auf die Aeußerungen Sch.'s einen " Trumps" sehen wollen. Hinsichtlich einer anderen Beugin führte Kläger Thatsachen aus ihrem Privatleben an, welche sie angeb lich in der Fabrik erzählt hat, und die seiner Meinung nach seine ihr zum besten gegebenen Späße" ent chuldigen müßten. Die Zeugin bestritt die Angabe des Klägers nicht. Das Ge richt( Rammer VIII) war der Ansicht, daß sich der Kläger nach dem Ergebniß der Beweiserhebung that
Literarisches.
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Soziale Ueberlicht.
Arbeiterentlassungen und kein Ende. Den Meldungen Siegburg demnächst große Arbeiterentlaffungen bevor. Man bürgerlicher Blätter zufolge stehen in der alten Gefchoßfabrit in spricht von 1100. Auch in der neuen Geschoßfabrit sollen achthundert Arbeiter entlassen werden.
drei Arbeiter den großen Verdampfa, parat reinigen. Bei dieser Arbeiterrifiko. In der Zuckerfabrik in Döbeln wollten Arbeiter an die Wand geschleudert und sofort getödtet wurde, Gelegenheit explodirte die brennende Gaslampe, so daß der eine während der zweite Arbeiter schwere, der dritte leichte Berlegungen erlitt.
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Einen allgemeinen Nothstand giebt es in dem„ wohl. habenden" Bremen zwar nicht, wenigstens wird er von der besitzenden Kl sse geleugnet, die Wohlhabenheit scheint aber auch Bürger- Being" entnehmen, sieht sich das Komitce zur Speisung keinenfalls eine allgemeine" zu sein, denn, wie wir der Bremer armer Schulkinder veranlaßt, einer Danksagung für entpfangene 640,60 m. folgendes beizufügen: Diese 640,60 M. fetten uns zuzüglich der Beiträge der Kinder in den Stand, bis Ende Januar Der Direktor der Norddeutschen Handelsgesellschaft, an 48 Kinder 2450 Portionen Mittagessen auszutheilen, welche Dstar Schuster, stand gestern vor der 8. Straffammer biesigen fast ausnahmslos solchen Kindern zu gute famen, welche nach Landgerichts I unter der Beschuldigung: als Bevollmächtigter eine gefochte Speise zu Hause würden gefunden der Schulzeit weder ein warmes Unterkommen noch über Vermögensstücke seines Auftraggebers absichtlich zum Nach- haben". theile deffelben verfügt und gegen einen anderen einen Betrug Und troßdem. Nothstand giebt es nicht. Die herrverübt zu haben. Die Untreue follte in folgendem bestehen: Im schende Klasse darf keinen allgemeinen Nothstand sehen, denn Jahre 1892 händigte der damalige Direktor der Deutschen Spar- mit Anerkennung desselben würde sie selbst den Beweis für die und Depositenbank, Polzin, dem Angeschuldigten einen Wechsel Unhaltbarkeit der heutigen Gesellschaftsordnung liefern! von 20 000 Mark ein. Er hat den Wechsel bei der Sächsischen Gegen die Mikstände auf dem Gebiete des SchlafHypothekenbank in Dresden diskontirt und den Direktor stellenwesens ist eine Verordnung der Polizeidirektion zu Hildes Bolzin ersucht, die Norddeutsche Handelsgesellschaft mit dem heim vom 25. Juli 1893 gerichtet, deren wichtigste Bestimmungen Betrage von 20 000 M. zu belasten. Die Anklage behauptete, folgende sind: Die Schlafräume müssen für jeden Erwachsenen daß der Angeschuldigte in dieser Form das Geschäft entgegen 3 Quadratmeter Bodenfläche und 10 Kubikmeter Luftraum, sodem ausgesprochenen Willen des Auftraggebers erledigt habe, da wie für jedes Kind bis zu 6 Jahren 1 Quadratmeter BodenPolzin verlangt habe, die Valuta ihm sofort auszuzahlen. fläche und 3,33 Kubikmeter Luftraum haben. Die Schlafräume Der zweite Anklagepui ft hatte folgende Grundlage: Im dürfen nicht mit Aborten in Verbindung stehen. Sie müssen zum März 1898 faufte der flüchtig gewordene Bauunternehmer Yorfe Deffnen geeignete Außenfenster haben. Der Zugang zu Zimmern, von dem Juwelier Abraham Schwab Juwelen im Betrage von in denen Personen des einen Geschlechts schlafen, darf nicht durch 2512 M. gegen Bession der ihm gegen die Norddeutsche Handels- Schlafzimmer des anderen Geschlechts stattfinden. Jeder Schlafs gefellsd aft mit beschränkter Haftung zustehenden Baugeld raum muß gedielt und verschließbar sein. Kostgänger verschiedenen forderungen für einen Neubau in der Straße Xlla. Echwab Geschlechts dürfen nur dann in demselben Zimmer schlafen, will sich nun vor Abschluß des Verkaufs bei dem Angeklagten wenn sie zu einander im Verhältniß von Ehegatten oder Eltern nach dem Stande des Baues und der Auszahlung der Daten und Kindern stehen. Für jeden Schlafgast muß eine besondere erfundigt und nach jeder Richtung hin gute Auskunft erhalten Lagerstätte vorhanden sein, außer wenn es sich um Ehegatten, haben. Die zedirten Raten gelangten jedoch nicht zur Auszab- Kinder unter 12 Jahren und zu ein und derselben Familie ges lung, denn der Bau war schon im Tezen ber 1892 liegen gehörende Personen gleichen Geschlechts handelt. Bettstellen dürfen
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tongreß in Parma . Zur Lage der Porzellan- und Glasarbeiter in Böhmen . Der Sozialismus eines Kirchengläubigen.- Vermischtes. Wie man uns behandelt. Parteinachrichten. Aus dem Reichstage. Volkswirthschaftliche Bedeutung des rheinisch= westfälischen Kohlensyndilats. Die Kinderarbeit in der deutschen Großindustrie. Gewerkschaftliches. Todtenliste. Quittung. Praktische Rechtskunde. Erstes Heft: Vertretung im Konkursverfahren. Herausgegeben von Schimmelpfennig. Verlag von PuttkammerMühlbrecht in Berlin . 48 Geiten. Preis 1 M.
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Naturheilmethode bei Frauenkrankheiten. Ben Dr. Karl Reiß. Berlin , Verlag Steintz. 64 Seiten. Preis 1 M.
Kunst und Wissenschaft.
Ans Paris wird über einen großen Erfolg berichtet, den die am Mittwoch im Renaissance- Theater stattgefundene Première von Sudermann's" Heimath" gehabt hat.
herab sogar verabscheute Rolle, die die Presse bei uns in Deutsch land spielt spielen muß wegen der feigen Charakterlosigkeit, Liebedienerei und Pindterei unserer bürgerlichen Preßkosacken, tie für das allgemeine Ehrenzeichen ihre Ideale vers Selbst dem bewährtesten Wertheidiger von Staat und Gefell - faufen; hohulachend triumphiren, wenn ein umstürzlerischer schaft, der eifrig daran mitarbeitet, die Feinde unserer herrlichen Journalist und Redakteur seine Frevel bei Rumsutsch, Gesellschaftsordnung das gemeine Recht in seiner schärfsten Form blauem Heinrich und dem Reichs- Anzeiger" abbüßen muß; die fosten zu lassen, läuft eine leise Gänsehaut über den Rücken, noch immer ihre Hand dazu boten, Echlingen dem freien Worte wenn er sich selbst einmal in den heimlichen Fußangeln dieser zu legen; die würdelos sogar Abgeordnete wegen ihrer Meinungs" Ordnung" gefangen hat. Wird ein solcher Herr aber äußerung im Parlament dem Richter und dem Nachrichter zu gar dazu verdonnert, einmal selbst ein paar Wochen aus dem überliefern bereit sind. Und die Dehme und die Gödsche sputen gemeinsamen Gefängnißlefsel zn diniren und seine Frei- heute nicht bloß in den Räumen der Kreuz- Zeitung ", fie machen stunde" im Bärentrab abzutloppen", so besinnt er sich sich ebenso aufdringlich breit im Berliner Tageblatt" und plöglich auf seine freie Manneswürde und erklärt es anderen lil eralen" Reptilien. Würdelos ist unsere Presse, für einen hohnvollen Widerspruch gegen unser auf- warum sollte denn der Strafvollzug für unsere Preßsünder anders getlärtes und fortgeschrittenes Jahrhundert, daß der Preßfünder ausfallen? wegen eines vielleicht nur formellen" Bergehens seinen Fehltritt Wenn die geistigen Torturen, die zahllose sozialdemokratische Die Empfindungen geben uns bekanntlich kein treues Bild unter Verbrechern büßen müsse, daß ihm teine andere Behandlung Redakteure in deutschen Gefängnissen erduldet haben; wenn die der Außenwelt, sondern hängen außer von den thatsächlichen zu theil werde, als den Einbrechern, gewerbsmäßigen Hals- Fesielung eines Preßsünders mit Ketten und Fußeisen während Vorgängen noch von der Art und dem Zustand der Nerven ab, abschneidern und professionellen Zuhältern.- feiner Untersuchungshaft, weil er sich ein Stück Wurst hatte zu welche gereizt werden. Die Vorgänge, welche unseren Licht- und Einem solchen Anlaß verdanken die genannten Gefängniß- fecken lassen; wenn die Art und Weise, wie der Sozialist" Farbenempfindungen zu grunde liegen, sind seit langer Zeit sehr studien ihre Entstehung. Launig erzählt uns der Verfasser, wie erdrosselt wurde, an den Redakteuren der allermeisten unserer forgfältig studirt worden und ziemlich gut bekannt. Dagegen wußte er seine drei Wochen wegen Breßvergebens in Plößensee ver- bürgerlichen Blätter vorüberrauschen konnten, ohne daß sich ein man so gut wie gar nichts über die nähere Art und Weise, bracht hat; er lächelt, wenn er die kleinen Erlebnisse seiner Straf- Sturm des Protestes in allen Blättern erhob, wie sollten dann wie diese Vorgänge auf die Nerven in unserem Auge wirken. zeit an uns vorüberziehen läßt... aber wir merken es doch, wie die Preßsünder Anspruch darauf erheben können, anders denn Im Jahre 1877 entdeckte Boll in der lebenden Netzhaut eine sein Humor nur forcirt ist, eine gewaltsam verhaltene Empörung als Lataien behandelt zu werden? Substanz, welche vom Licht gebleicht wird und sich im Dunkeln bringt überall durch, daß man ihn eines einzigen freien Wortes wegen Als die Gefängnißjudien Böttcher's in ihrer anschaulichen wieder erzeugt, und man boffte damals, durch die Entdeckung seelisch mißhandeln durfte und wir erkennen aus kleinen, scharf Lebendigkeit uns die Erinnerung an unsere eigenen Ge- der Lösung der erwähnten Frage näher zu kommen. Doch konnte pointirten Einzelzügen, wie sehr die lächerlich kurze Strafe den fängnißjahre zurückriefen, haben wir uns einen Augen man feine Beziehung dieser Substanz, des sog.„ Sehpurpurs", Verfasser bereits im Junerften gepackt und geschüttelt hat. Wir blick des Gefühls der Echadenfreude nicht entschlagen und seines Berseßungsprodukts zu den Farbensystemen normaler verstehen die Stimmung, die ihn und so wie ihn alle politischen können, daß auch einmal ein anderer und nicht gerade oder farbenblinder Menschen erkennen. Berbrecher" innerhalb der Gefängnißmauern in eine gewisse ein Umstürzler" Gelegenheit gefunden hat, die Errungen- Vor kurzem hat nun Professor Arthur König in Berlin die Solidarität mit den letzten Verbrechern hineindrängte, in spontaner schaften unseres humanen Jahrhunderts an seinem eigenen Leibe Untersuchung des Sehpurpurs wieder aufgenommen und in den Reaktion gegen die physischen und geistigen Torturen des ein durchzufosten; wir ließen sogar einen Augenblick optimistisch Sizungsberichten der Berliner Akademie eine Arbeit veröffenttönigen und entnervenden Gefängnißlebens. der Hoffnung die Zügel schießen, daß solche Erfahrungen viel licht, in welcher er zu sehr interessanten Resultaten gekommen Deutsche Redakteure, Journalisten, Schriftsteller follten nicht leicht zu einer Reform des Strafvollzuges für politische Ver- ist. Alle Farben empfindungen feßen sich, wie schon lange beversäumen, bei gewissenhafter Bo... eitung auf ihren Beruf, auch brecher mitwirken könnten... aber noch rechtzeitig erinnerten taunt, aus drei Giundempfindungen zusammen, als welche einen fleinen Kursus im Umgehen mit Besen, Scheuereimern wir uns der Zuchthausparagraphen in der Umsturzvorlage, er Roth, Gün und Blau angegeben werden; das Fehlen und Aufwischlappen durchzumachen." Dieses Motto auf dem innerten wir uns der Reden Stumm's, Spiz', Seidenspinner's, einer oder zweier dieser Grundempfindungen veranlaßt die Titelblatt der Gefängnißstudien ist die bitterste Satire auf jene um sofort zu unserer alten Anschauung zurückzukehren, daß man Erscheinungen der sogenannten Farbenblindheit. Nach den Worte:„ Die Gazetten follen nicht geniert werden", auf unsere Breß von jenen feine Achtung vor der Ueberzeugungstreue der Gegner König'schen Untersuchungen wird nur die Grundempfindung Blau freiheit überhaupt, auf unser famoses Deutsche Reich, wo eine erwarten darf. Auch dieses kleine Schriftchen ist umsonst ge- durch die Zersegung des Sebpurpurs veranlaßt. Besonders liebliche Mischung von Feudalismus , tapitalistischer Klassen- schrieben jenen gegenüber, die darin wetteifern, geschmeidig den intereffant ist dieses Resultat deswegen, weil eine bestimmte Stelle brutalität und Kasernengeist den beschränkten Unterthanenverstand Nacken vor der Herrschaft des Kapitals zu beugen. der Netzhaut keinen Sehpurpur enthält, und demgemäß auf ihr als das schönste Kleinod des modernen Staatsbürgers preist. nien.als die Grundempfindung Blau entstehen kann; daher Nicht daß wir Scheuern und Aufwischen, selbst nicht Eingelaufene Druckschriften. das Lesen müßten alle Menschen mit normalen Augen mit einer bestimmten Der Sozialdemokrat, Sentral- Wochenblatt der fozialdemokratischen Partei des Reichsanzeigers" für entwürdigend an Deutschlands ( Expedition in Berlin SW., Beuthfiraße 2). Zu beziehen Stelle der Netzhaut die Farben ebenso sehen, wie die klasse von sich hielten entwürdigend wird es nur, wenn es das durch alle Zeitungsspediteure. Das Abonnement beträgt durch die Post Farbenblinden, welchen die Grundempfindung Blau gänzlich fehlt. charakteristische Zeichen der Gleichstellung des Preßsünders, des oder in Berlin durch die Zeitungsspediteure pro Quartal 1,20 M. Kreuz- Es bleibt abzuwarten, ob diese und andere Schlüsse, welche Prof. politischen Verbrechers" mit dem gemeinen Verbrecher ist. Das Die Nr. 7 vom 14. Februar hat folgenden Jubalt: Wochenschau. König aus seinen Beobachtungen zieht, in der Folge auch von Motto zeichnet deshalb markant die untergeordnete, von oben Ein Kontrast. Die Konfituirung der Agrarkommission.- Zer Sozialtjen: I anderen werden bestätigt werden.
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band 1,80 m.
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