3. Beilage zum„ Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Nr. 41.
Die
Sonntag, den 17. Februar 1895.
12. Jahrg.
Kündigungsfrist der Heimarbeiter finiten SS 115 bis 119 a nichts weiter, als daß er den Schuß liche Handlung gegen ihn erst am 24 April 1894 nach Schluß
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weil
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zeugnisse beschäftigt sind, und zwar auch dann, wenn sie die Roh- des 14. Armeekorps hat gegen Schmidt am 28. November 1893 und Hilfsstoffe felbft beschaffen." Die genaueste Betrachtung dieses Strafantrag gestellt. Da Schmidt damals im Reichstage thätig Paragraphen ergiebt nun in Verbindung mit den oben inhaltlich war und nicht verfolgt werden konnte, so fand die erste richterstizzirten der letzteren ausgedehnt wissen will auf die Hausgewerbe der Reichstagssession statt. Der Einwand des Angeklagten, daß treibenden schlechtweg, und zwar auch dann, wenn sie die Verjährung eingetreten sei, wurde unter Hinweis auf das Gesetz vom Uns wird geschrieben: Unter der Ueberschrift Heimarbeiter Roh- und Hilfsstoffe selbst beschaffen"." Aber gerade deshalb geht 26. März 1893( lex Rintelen) vom Gerichte zurückgewiesen. In seiner und Gewerbegericht" veröffentlichte kürzlich der„ Vorwärts" einen aus seinem Bestehen noch lange nicht hervor, daß auf außerhalb Revision, welche gestern vor dem 2. Straffenat des ReichsArtikel, der sich gegen die neuerdings vom Gewerbegericht geübte der Arbeitsstätten des Arbeitgebers thätige Personen, welche gerichts zur Verhandlung fam, erhob Schmidt in erster Linie Praxis wandte, eine Entscheidung des Landgerichts Berlin zu der den Charakter eines Gesellen oder Gehilfen wieder den Einwand der Verjährung. Er ging hierbei davon feinen zu machen und Heimarbeitern das Recht der vierzehn haben, nicht die Paragraphen Anwendung finden sollen, die aus, daß die Verjährung nach dem Gefeße vom 26. März 1893 tägigen Kündigungsfrist ab zuerkennen. Ter Verfasser sich speziell mit den Verhältnissen der Gesellen und Gehilfen be- seiner Ansicht nach nur dann ruhe, wenn in einem vor einer jener Zuſchrift wies darauf hin, wie wenig es mit der faffen( 121 bis 125). Aus der Eristenz des§ 129b und seinem Reichstagsfeffion eingeleiteten Strafverfahren gegen einen Reichs vorher über ein Jahr lang befolgten, gegentheiligen nbalt läßt sich sehr wohl ein dem landgerichtlichen gerade tags- Abgeordneten die Erlaubniß zur Strafverfolgung vergeblich Praxis des Gewerbegerichts vereinbar fei, nun der nach entgegengesetter Schluß ziehen. Der nämlich, daß allen Haus- beim Reichstage nachgesucht worden sei. Das Reichsgericht allen Richtungen hin anfechtbaren Entscheidung des Landgerichts gewerbetreibenden der Schutz der§§ 115 bis 119a besonders und erkannte auf Verwerfung der Revision, da das Gesetz vom bedingungslos beizutreten. Weshalb das Gewerbegericht that ausdrücklich zugesichert werden sollte, um ihn auch denen 26. März 1893(§ 69 des Str.-G.-B.) von einer solchen Einfächlich dazu keine zwingende Veranlassung hatte, soll im zu gewährleisten, die von ihnen in die Lage schränkung nichts enthalte und gerade deshalb geschaffen sei, um folgenden nachgewiesen werden, und zwar unter spezieller Berück- tommen tönnten, als felbständig betrachtet zu das odiofe Privilegium der Straffreiheit der Reichstags= fichtigung der Gründe des landgerichtlichen Urtheils werden. Taiür spricht der Charakter ter§§ 115 bis 119, sowie die Abgeordneten zu beseitigen. Auch die vom Angeklagten noch er und der Gründe, welche für die Entscheidungen des wirthschaftliche Lage der selbständigen" Haus- Gewerbe- hobene Rüge der Verlegung des§ 193( Wahrnehmung be Gewerbegerichts maßgebend waren, durch die in mehr als treibenden und deren ganze gesellschaftliche Zwitterstellung. rechtigter Interessen) wurde als unbegründet bezeichnet. 100 Fällen Heimarbeitern die Ründigungsfrist des§ 122 der Andererseits ist§ 119 a, auf den§ 119b sich doch mitGewerbe- Ordnung zugebilligt wurde. Welches sind denn bezieht, geeignet, ein großes Loch in die Auf= Die Kirche hat einen guten Magen." Eine prinzipiell Die Gründe des Landgerichts, die man Anerkennung zu durch ihre fassung des Landgerichts zu reißen.§ 119b soll wichtige Entscheidung fällte gestern die dritte Straffammer am einer höheren Weisheit gestempelt hat? nach landgerichtlicher Annahme durch seine Eristenz schlagend sämmtlich Kirchengemeinde Verordnungen erlassen, welche bes Landgericht 11. Die Berliner Kirchengemeinden haben fast Es wurde einfach die Existenz des§ 119b Sewerbe- Ordnung für ausschlaggebend erachtet. Das frag- VII. Titels der Gewerbe- Ordnung die Heimarbeiter etwas an den Angehörigen, nicht aber von dritten Personen ausgeführt der darthun, daß außer den§§ 115-119a feine Bestimmung des stimmen, daß Pflege und Instandhaltung der Gräber zwar vou liche Erkenntniß fagt in seinem wesentlichsten Theil: Die gehe, ihnen also auch die Kündigungsfrist des Alageforderung( Lohnentschädigung wegen unberechtigter Ent§ 122 nicht zustehe, und doch spricht§ 119a Absatz 1 selbst thun wollen oder können, müssen sie dem Todtenwerden darf. Was die Angehörigen der Beerdigten nicht lassung) stehe und falle mit der Entscheidung der Frage, ob der von der zulässigen Höhe von Lohneinbehaltungen 2c., Kläger als Geselle oder als Gehilfe des Beklagten im Sinne des die bei widerrechtlicher Auflösung des Arbeits: gräber übertragen, der sehr hohe Preise dafür VII. Titels der Gewerbe- Ordnung anzusehen sei; daß die Frage verhältnisses den Arbeitgeber vor Schaden bewahren sollen. verlangt, ein erheblicher Theil der Bezahlung zu verneinen sei, ergebe§ 119b der Gewerbe- Ordnung. Liegt nicht in der Bezugnahme des§ 119b auch auf iene diese Verordnungen an die Kirchentasse abgeliefert werden muß. Gegen Denn wenn in diesem ausdrücklich hervorgehoben werde, Bestimmung des§ 119a das indirekte Zugeständniß, daß weil die Angehörigen, welche die Grabstelle bezahlt haben, wird nun sehr häufig verstoßen, daß unter den in§§ 115 bis 119 a bezeichneten Arbeitern auch Hausgewerbetreibenden unter Umständen die gefeßliche es sich nicht nehmen lassen wollen, gärtnerische Arbeiten auch diejenigen Personen zu verstehen wären, welche Kündigungsfrist zusteht? So sieht der flare" Wortlaut des für bestimmte Gewerbetreibende außerhalb der der Arbeits- Gesetzes aus, wenn er nicht rein äußerlich formal betrachtet 3 angemessenen Preisen durch selbst gewählte Gärtner ausführen stätten der Tegteren mit der Anfertigung gewerb wird. Wie wenig zwingend geht nach Vorstehendem aus zu laffen. Solche Arbeiten hatte der Gärtner Julius Bürkheim licher Erzeugnisse beschäftigt find, so folge daraus$ 119b hervor, daß Heimarbeiter mit dem Charakter am 12. Mai 1894 auf dem Kirchhof der St. Thomasgemeinde in zwingend, daß die genannten Personen nicht unter die Kate- eines Gesellen oder Gehilfen nicht der Vortheile des ein Grab mit Ephen zu belegen, wurde dabei vom KirchhofsRixdorf auszuführen versucht. Derselbe hatte es übernommen, gorie der im VII. Titel der Gewerbe- Ordnung behandelten§ 122 1heilhaftig werden sollen. Und nur die. Heimarbeiter Arbeiter fallen. Anderenfalls müßten ja die§§ 115-119a ohne im beschränktesten Sinne des Begriffs waren es ja, welchen das Inspektor betroffen und vom Kirchhof verwiesen. Er berief sich weiteres auch auf sie Anwendung finden, und damit wäre die Gewerbegericht vor Bestimmung des§ 119 b überflüffig. Ob der Kläger felb- Kündigungsfrist zusprach. Grundlegend für diese verflossene Praris aber auf Freisprechung mit der Begründung, daß es dahingestellt der landgerichtlichen Entscheidung die auf seinen Auftrag und ging nicht, weshalb er eine Anklage wegen Haussriedensbruchs erhielt. Das Rixdorfer Schöffengericht erkannte ständig oder unselbständig gewesen, sei gegenüber dem flaren des Gewerbegerichts war eine mit ausführlichster Begründung bleiben tönne, ob die in betracht kommende Kirchen- GemeindeWortlaut des Gefeßes überflüssig zu entscheiden". Go die versehene Entscheidung, welche die Rammer I unter dem Vorsitz Ordnung zu Recht bestehe. Jedenfalls sei nicht zu verstehen, Gründe des Landgerichts. Erstens ist nun der klare Wortlaut des Assessors Fürst am 25. November 1893 fällte. Die Frage, Ordnung zu Recht bestehe. Jedenfalls sei nicht zu verstehen, des Gesetzes" durchaus nicht unzweideutig flar, und zweitens ift ob die außerhalb der Arbeitsstätten ihrer Arbeitgeber beschäf haben sollten, Arbeiten, die ihnen selbst nicht gut gelingen würden, weshalb die Angehörigen eines Verstorbenen nicht das Recht deshalb in einschlägigen Fällen auch nicht die Entscheidung der tigten Personen" Anspruch auf die vierzehntägige Kündigungs- durch einen fachmännisch gebildeten Vertreter ausführen zu lassen, Frage überflüssig, ob die" Personen, welche für bestimmte frift hätten, beantwortete jene Entscheidung damit, daß dies von durch einen fachmännisch gebildeten Vertreter ausführen zu lassen, Gewerbetreibende außerhalb ihrer Arbeitsstätten mit der Fall zu Fall zu entscheiden fei, daß vor allem berücksichtigt Gegen dieses Urtheil legte tie Staatsanwaltschaft Berufung wenn ihnen selbst die Ausführung derselben Arbeiten gestattet sei. Anfertigung gewerblicher Erzeugnisse beschäftigt waren", als werden müsse, ob die betreffenden Personen als unselbstänein. Dieselbe stützte sich darauf, daß bereits in einer früheren felbständig oder unselbständig anzusehen sind. Von ausdige Heimarbeiter zu betrachten seien, oder ob ein schlaggebender Bedeutung für die Kritit des§ 119b sind selbständiger hausgewerblicher Betrieb vorliege. ganz analogen Sache ein Gericht dahin entschieden habe, die Bestimmungen der§§ 115-119a, auf die ersterer Den un selbständigen Heimarbeitern wurde das daß die Kirchengemeinden zum Erlaß derartiger Verordnungen bezug nimmt. Die§§ 115-119 bezwecken in der Hauptsache, Recht zur Inanspruchnahme des§ 122 zugesprochen, indem als berechtigt und daß denselben nachzukommen sei. Der Vertheidiger, den Arbeitern den verdienten Lohn zu gewährleisten und sie vor Hauptmerkmal ihrer Unselbständigkeit festgelegt wurde, daß schon aus dem Grunde an, weil dieselbe gar nicht publizirt Rechtsanwalt Bürkner: Nixdorf, focht die fragliche Verordnung dem sogenannten Trucksystem zu bewahren, d. h. sie gegen die sie zur selben Zeit nur für ein Geschäft und worden sei, sondern nur beim Kirchhofsinspektor eingesehen werden Belüfte derjenigen Unternehmer zu schüßen, welche sie nicht nur ohne Hilfe anderer Arbeiter thätig waren, als Prozudenten, sondern auch noch als Konsumenten ausbeuten und daß die Arbeit berufsmäßig erfolgte. Die interessante Be- sollte, sei durch die maßgebenden Preßorgane für die Juristenfönne. Ein analoges Urtheil, wenn ein solches gefällt sein möchten. Nach diesen Paragraphen sollen n. a. den Arbeitern gründung ausführlich wiederzugeben, erübrigt fich. Es genügt, welt nicht publizirt worden, es könne daher nicht als maßgebend ihre Löhne in Reichswährung berechnet und baar ausgezahlt einerseits die Feststellung der Thatsache, daß der„ klare werden; es dürfen ihnen keine Waaren vom Arbeitgeber Wortlaut des Gesezes" durchaus nicht zu dem der Thomasgemeinde bestätigt, daß es sich bei der ganzen Sache angesehen werden. Der als Zeuge vernommene Superintendent kreditirt werden; Lebensmittel, Wohnung, Landnutzung 2c. Schluß berechtigt, daß von den Bestimmungen des darf derselbe an sie nur zu bestimmten Preisen ver- VII. Titels der Gewerbe- Ordnung nur die§§ 115 bis 119a auf indem er selbst zugab, daß reichere Nachbargemeinden, nur um ein Geldgeschäft der Gemeinde handele, faufen, vermiethen oder verpachten; Lohn- und Abschlags- unfelbständige Heimarbeiter Anwendung finden, und andererseits wie z. B. die Louisengemeinde, die nachgesuchte Erlaubniß zu zahlungen dürfen nicht ohne behördliche Erlaubniß in Gafts und die Feststellung der Thatsache, daß das Gewerbegericht ein Jahr solchen Arbeiten anstandslos ertheilen. Er selbst sei zwar um Schankwirthschaften wie Verkaufsstellen erfolgen; an Dritte nur, lang Heimarbeitern im beschränkten Sinne wenn nicht das Gesetz, betreffend die Beschlagnahme des Ar- des Wortes die Kündigungsfrist zuerkannte. Diese Thatsachen diese Erlaubniß angegangen worden, doch habe er dieselbe ver beits- oder Dienstlohnes dagegen spricht 2c. Einige der genannten sind der beste Beweis dafür, daß das Werliner Gewerbe- fagen müssen, weil seine Gemeinde zu arm sei, um Paragraphen zieben die Konfequenzen aus den fura zitirten Ge- gericht teine dringende Veranlassung hatte, von seiner früher Gerichtshof entschied aber dahin, daß die Berliner Gemeinden auf derartige Einnahmen zu verzichten. Der segesbestimmungen. 3. B. tönnen danach Arbeiter ihre in gefeß- betreffs der Heimarbeiter befolgten Praxis abzugehen. widriger Weise berichtigten Forderungen nochmals in dem Gesetz zum Erlaß derartiger Verordnungen berechtigt seien und daß entsprechender Art, erfüllt verlangen. Ferner werden gefeßdenselben nachzukommen sei. Da im vorliegenden Falle dagegen widrige Berträge betreffs der Lohnzahlung für null und nichtig verstoßen wurde, müsse auf die Berufung der Staatsanwalterklärt u. s. w.§ 119a aber seht fest, in welcher Höhe Lohnschaft das erste Urtheil aufgehoben und auf 5 M. Geldstrafe ers fannt werden. einbehaltungen zur Sicherung des Ersatzes eines aus Keine Soldatenmishandlung. Wegen Beleidigung eines widerrechtlicher Auflösung des Arbeits verhält. Badischen Hauptmannes ist vom Landgerick te Berlin I am Repräsentanten von Besitz und Bildung vor Gericht. nisses dem Arbeitgeber erwachsenden Schadens oder einer 15. Oktober v. J. der Reichstagsabgeordnete Robert Schmidt Wie Berlin bei Nacht nach jetzt einreißender akademischer Sitte für diesen Fall verabredeten Strafe" zulässig sind. Der zu 500 M. Geldstrafe verurtheilt worden. Er hatte am 7. Sep- von hiesigen Studirenden" aufgefaßt wird, dafür gab eine Zweck dieses Artikels erheischt es, den§ 119b nun wörtlich tember 1893 als damals verantwortlicher Redakteur des Vor- Schöffengerichts Sitzung vor der 134. Abtheilung des Amtswiederzugeben; er lautet: Unter den in den§§ 115 bis 119 a wärts" eine Notiz des in Karlsruhe erscheinenden Babezeichneten Arbeitern werden auch diejenigen Personen ver dischen Landesboten" abgedruckt, in welchem dem betr. Haupt standen, welche für bestimmte Gewerbetreibende außerhalb der manne nachgesagt wurde, daß er während des Manövers feine Arbeitsstätten der letzteren mit der Anfertigung gewerblicher Gr. Soldaten drangfalirt habe n. f. w. Der fommandirende General
Das Licht der Zukunft.
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Gerichts- Beitung.
gerichts I ein recht bezeichnendes Bild. Nicht Aufführungen von Buhaltern im Echeunenviertel mit der Polizei sind es, sondern ganz niedrig gesinnte Gaffenhauer von akademisch gebildeten jungen" Leuten, und zwar Unter den Linden. Angeklagt waren deshalb der
hie.. Aufbauend auf diesen international gefundenen Grund- darin, daß eine elektrische Welle 200 Meter lang ist, so daß sie gedanken wies seit 1865 der Engländer Maxwell darauf hin, nicht erblickt werden kann, da unser Auge nur Wellenlängen In der hiesigen Urania", jener trefflich geleiteten Anstalt daß zwischen Licht und Elektrizität mannigfache Be- wie die des Lichtes zu erfassen vermag, die nach Millionsteln für volksthümliche Naturkunde, gelangen feit Dezember v. J. ziehungen bestehen, welche beweisen, daß die Elektrizität nicht, eines Millimeters gemessen werden. Herz gelang es, die Länge elektrische Vorgänge zur Darstellung, die von außerordentlichem wie man bisher annahm, ein besonderes Fluidum sei, sondern der elektrischen Wellen durch sinnreiche Benußung einfacher wissenschaftlichen Interesse und auch von größter Bedeutung für aus Echwingungen bestehe, in die der sogenannte Apparate auf 10 Meter zu verkürzen und so diese die Entwicklung der Technik find. Manche Räthsel, die uns die Weltäther, jene feinste Substanz, die, wie man an- Hertz'ichen Ströme, wie sie ihm งิ น Chren genannt Natur bietet, werden gelöst. Freilich manche neue auch wieder nimmt, das Weltall erfüllt, versezt werde. Diese theoretischen wurden, wenn auch als schwaches Fünfchen, sichtbar zu machen. geknüpft, doch auf der Bahn der Erkenntniß der Naturkräfte ist Annahmen bewies experimentell der leider so früh verstorbene Seit furzem ist es nun in Amerika gelungen, die Hertz'sche Ents wieder ein bedeutsamer Schritt vorwärts gethan. Physiker Heinrich Rudolf Her B, Prof. in Bonn , der, trotzdem deckung technisch bedeutend zu vervollkommnen. Der Amerikaner Seitdem sich die Wissenschaft losgewunden aus den Ketten, er nur das Alter von 37 Jahren erreichte( geb. 1857, geft. 1894), Nicola Tesla war es, dem dies gelang; seine Methoden umin die sie der Dogmenglaube Jahrtausende lang schlug, für immer zu den Bahnbrechern auf dem Gebiet der Natur- hüllte er jedoch mit dem Schleier des Geheimnisses und der Physiker Retten, die neu zu schmieden, das Deutsche Reich gerade jest wissenschaften gezählt werden wird. Am 13. Dezember 1888 der hiesigen Urania", P. Spies, mußte diefelben gewissermaßen wieder eifrig befliffen ist, seitdem die Welt nicht, legte er der Berliner Akademie der Wissenschaften die Abhand- nacher finden. Es ist ihm dies in vortrefflichstem Maße gelungen, und mehr als das Gebilde der Willkür oder Gnade eines lung leber Strahlen elektrischer Krajt" vor, in der er nach was er in der„ Urania " vorführt, würde ihm unfehlbar zur Zeit Echöpfers betrachtet wird, seitdem sucht und findet der Menschen- wies, daß die elektrischen Schwingungen ihre Wirkung durch den der frömmsten Gläubigkeit einen ganz besonderen Scheiterhaufen geist immer mehr und mehr die Gesezmäßigkeit im Walten freien Raum hindurch fortpflanzen und an ziemlich als Herenmeiner eingetragen haben. Der Naturerscheinungen, lernt ihre Ursachen und dadurch ihre weit entfernten Bunften äußern können; ferner, daß Tesla und Epics benutzen zu ihren Experimenten elektrische Wirkungen richtig begreifen. Als 1842 der Heilbronner Arzt die Fortpflanzungsgeschwindigkeit hierbei die nämliche ist Etröme von der bisher unbekannt hohen Spannung von 100 000 Robert Mayer zuerst den epochemachenden Gedanken aus wie die des Lichtes, und die Schwingungen denselben Volt! Was das bedeutet, möge man daran ermessen, sprach, daß Kraft und Stoff unzerstörbar seien und nur ihre Gesezen unterliegen wie die des Lichtes, also von Spiegeln daß zu elektrischen Klingelanlagen Ströme von 4-6 Volt SpanForm wechseln, stand dieses Gesetz der Erhaltung der Kraft" in zurückgeworfen, von Prismen gebrochen werden u. s. w. nung dienen, zu Glühlampen über 1000 Volt Spannung erforderlich so starkem Widerspruch zu dem bisher geglaubten Dogma von In seinem Vortrag bei der 62. Versammlung deutscher sind und 1100 Volt zu elektrischen Hinrichtungen verwendet der Schaffung der Welt aus dem Nichts, daß sein Entdecker von Naturforscher und Aerzte in Heidelberg ( 1890) erklärte werden. Spies verwendet eine Wechselstrommaschine den gläubigen Zunftgelehrten verspottet und als Geisteskranker be- Herb:" Das Licht ist eine eleftrische Erscheinung, das Siemens, welche Ströme von 1000 Volt Spannung liefert. handelt wurde. Heute gilt er als einer der großen Baumeister Licht an sich, alles Licht, das Licht der Sonne, das Licht einer( Die elektrischen Maschinen beruhen auf dem von Faraday entam Tempel der Wissenschaft, deren Namen noch mit Achtung Kerze, das Licht eines Glühwurms. Nehmt aus der Welt die deckten Prinzip der Induktion: Wenn ein Magnet einem genannt werden wird, wenn die säbelrasselnden Kriegshelden und Elektrizität und das Licht verschwindet, nehmt aus der Welt den Draht genähert wird, so wird in leyterem ein elektrischer Strom Könige längst vergessen sind. lichttragenden Aether und die elektrischen und magnetischen von bestimmter Richtung induzirt( eingeführt); wird der Magnet Die Erkenntniß des Gesetzes der Erhaltung der Kraft Sträste tönnen nicht mehr den Raum überschreiten. Wir entfernt, so wird ein Strom von entgegengesetter Richtung im ging Hand in Hand mit dem Erkennen der Ein beit der erblickten Elektrizität an tausend Orten, wo wir bisher Draht hervorgerufen. Treten an ſtelle des Drahtes Drahtspulen Naturkräfte; die bisher übliche Trennung in Licht und von ihrem Vorhandensein teine sichere Kunde hatten. In aus meilenlangen Dräbten, so wird die Wirkung verstärkt; ebenso Schall, Wärme, Elektrizität und Magnetismus mußte schwinden, jeder Flamme, jedem leuchtenden Atom sehen wir einen wenn anstatt der Magnete Elektromagnete verwendet werden. Echrante um Echranke fiel. Die Umwandlung mechanischer elektrischen Prozeß. Auch wenn ein Körper nicht leuchtet, so Indem nun diese in rascher Drehung an den Drahtspulen vorüberArbeit in Wärme und von Wärme in mechanische Arbeit batte lange er nur noch Wärme strahlt, ist er der Eih elektrischer Er- geführt werden, so daß bald der Nordpol , bald der Südpol des Magnets nach R. Mayer 1843 der französische Physiker Joule und regungen. So verbreitet sich das Gebiet der Elektrizität über die Drahtspulen induzirt, entstehen in diesen elektrische Ströme von der kürzlich verstorbene Helmholt genauer be- die ganze Natur. Es rückt auch uns näher. Wir erfahren, daß beständig wechselnder Richtung, großer Menge und hoher Spannung.) stimmt, während der große englische englische Chemiker und wir in Wahrheit ein elektrisches Organ haben, das Daß man die Epannung der Ströme verstärken und erniedrigen Phyüker, der Entdecker Des Glettro Magnetismus, Aug e." Es gelang Herz, die elektrischen Sa wingungen dem tann, ist schon längere Zeit bekannt und wurde im großen zuerst Michael Faraday , im Winter 1845 eine Reihe von Vor- Auge sichtbar zu machen, was Maxwell nicht gewungen war. Die bei der elektrischen Staftübertragung von Lauffen nach Frankfurt a. M. lejungen über den Zusammenhang der Naturträste@ chivierigkeit, die sich dieser Aufgabe entgegenstellte, bestand
1847
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1 chai in una stelung 1892 benügt. Um diesen Vorgang