zu geben. Die Fra« müsse dem häuslichen Herde erhalten blelbeii. Staatssekretär v. Bötticher: Das Ziel des Antrages, die Arbeucr wieder in den Aollgeiniß eines ungestörten Familien- levcns zu bringen, wird von uns in vollem Mabe gebilligt. Wir sind den Wünschen des Antrages bereits entgegengekommen nicht allein durch die Instruktion für die Gewerbc-Aussichtsbeamten. regelmäßig über die Arbeitszeit im allgemeinen und besonderen zu berichten, sondern auch im Wege eines Rundschreibens an die Regierungen, an welche wir die Aufforderung richteten, uns spezielle Aeußerungen der Gewerbe-Aussichls- beamten über«ine Reihe von Fragen zukommen zu lassen, welche sich vielfach mit den Fragen des Antrages decken. Wenn man bestreite, daß es genüge, die Gewerbe- Aufsichtsbeamten nach diesen Verhältnissen zu frage», sondern man müsse eine Spezialenquete vornehmen, so glaube ich doch, es wird vorher zweckmäßig abgewartet, was aus dieser Spezial-Berichterstattung der Gewerbe-Aussichtsbeamten heraus- kommt. Gewinnen wir den Eindruck, daß ein hinreichendes Material daraus nicht zu schöpfen sein wird, dann wird man die Krankenkassen, ihre Aerzte, die Arbeitgeber, die Arbeiter um ihre Meinungen zur Sache vernehmen können, früher nicht. Was die Arbeitszeit der männlichen Arbeiter betrifft, so ist ja durch die Kommission für Arbeitsstatistik auch schon manches auf diesem Gebiete geschehe». Tie Kommission hat die Arbeitszeit in Bäckereien, Müllereien, im Gastwirthsgewerbe und Handels- gewerbe zum Gegenstände von Ermittelungen gemacht und wird auch das Verkehrsgewerbe daraufhin untersuchen. Ob der Bundesrath dann von seiner Befngniß zur Einschränkung der ülrbeitszeit Gebrauch machen wird, läßt sich natürlich jetzt nicht sag e'n. Es ist viel besser, schrittweise vorzugehen und zunächst die- jenigeu Industriezweige insAugc zu fassen, wo rücksichtlich der Arbeits - zeit Mißstände vorliegen. Eine umfassende Enquete würde so weilschichtig sein, daß die Verarbeitung des Materials in ab- sehbarer Zeit kaum niöglich sei» würde. Uebrigens ist das Ziel der Antragsteller auch das der Regierung und insofern theile ich die Tendenz des Antrages vollständig. Abg. Schall(dk. Pastor): Wir freuen uns, der Tendenz des Antrages ebenfalls sympathisch gegenüberstehen zu können. Auch wir hegen den lebhaften Wunsch, auf dem Gebiete der Beschäftigung der Arbeiterinnen immer mehr zu sozialen Verbesserungen zu gelangen. Wir empfinden es lebhaft, daß ein Theil der sittlichen Mißstände unserer Zeit dem Uebermaß der Beschäftigung von Mädchen und jungen Frauen in den Fabriken entspringt. Auch wir wollen die verheirathete Frau in ihre Domäne, das Haus und die Familie, zurückführen, auch das jimge Mädchen möglichst lange unter dem Schutze des Hauses behalten. Allerdings ist es die Rücksicht auf die Konkurrenzfähigkeit unserer Industrie, welche ein anderes als schrittweises Vorgehen verhindert. Das landwirth- schaftliche Gewerbe kann ebenso der Frauen- und Kinder- arbeit nicht gänzlick entrathen. Vor einigen Tage» haben nur die königlichen Werkstätte» in Spandau besichtigt, die Kon- servenfabrik mit 800 jungen Mädchen und die Munitionssäle, wo ebenfalls meistens junge Mädchen und Frauen beschäftigt sind. Wir haben alle den Eindruck erhalten, daß seitens der Militärverwaltung sehr viel geschieht, um für das materielle und moralische Ersorderniß zu sorgen. Wenn das junge Mädchen 1,7S M. für den Tag erhält und Gelegenheit hat, ein kräftiges Mittagbrot für 15 Pf. zu bekommen, so wird dem Mädchen auf dem Lande eine solche Existenz sehr er- strebenswerth erscheinen. Bei uns an der Havel bekommen junge Mädchen und Frauen 1 M. täglich und müssen sich davon selbst beköstigen. Wir leiden dabei in Spandau schon jetzt ganz erheb- lich unter der Konkurrenz der königlichen Fabriken. Vom religiös-sittlichen Standpunkt aus, kann man das nicht gerade als etwas Erwünschtes ansehen. Denn nur zu oft erleben wir, daß solche jungen Mädchen, die blühend und kräftig in die Stadt, in die Fabrik hineinkommen, wie eine ausgebrannte Schlacke aufs Land zurück entlassen werden. Wir»heilen die Tendenz des Antrages, aber seinen praktischen Werth möchten wir bezweifeln. In der gestellten Form mulhet er der Regierung «ine Aufgabe zu, welche sie kaum erfüllen kann. Das wünschens- werthe Material für eine genaue Uebersicht über diese Verhält- nisse wird auf dem Wege, den der Staatssekretär andeutet, viel besser gewonnen. Enqueten haben wir in den letzten Jahren genug gehabt. Von einer solchen Enquete verspreche ich mir nicht viel. Was geschehen kann, ist von der Regierung bereits in Angriff genommen. Nach der Erklärung des Staatssekretär wird der größte Theil der Konservativen mit mir gegen den Antrag stimmen. Ich benutze sehr gern die Gelegenheit, meinen prinzipiellen Gegensatz gegen die Sozialdemokratie zum Ausdruck zu bringen. Wir sehen solche Fragen vom Gesichtspunkte deS christlichen Lebens an, wir sehen die Frauen nicht als Menschen- Material an, sondern wir sehen in jeder Frau und in jedem Mädchen der Fabrik die un st erbliche Seele, für die zu sorgen eine der Hauptaufgaben des christlichen Staates ist. Wir wollen die Frau der Familie erhalten.(Lachen bei den Sozial- demokraten.) Aber die Forderung des Wahlrechtes für die Frauen würde nur Unglück und Unfrieden in unser deutsches Volt hinein- tragen. Abg. Möller(natl.): Herr Hitze hat doch auch zu jener engeren Kommission gehört, welche 1391 die Gewerbenovelle zu- rechtstutzte; er sollte doch mit seinen damaligen Kollegen noch heute der Meinung sein, daß mit dieser Novelle es sür einige Seit genug sein sollte, und daß man nunmehr Ruhe halten sollte. err Hitze nimmt den ganzen Kainpf von neuem mit seinein Antrag auf; denn seine Fragen berühren das gesammte gewerb- liche Verhältniß der Arbeiter und Arbeiterinnen. Eine Enquete würde so umfangreich sein müssen, daß Jahre und Jahre vergehen würden, bis ein Ergebniß bekannt werden könnte. Auch wir meinen, die verheirathete» Frauen gehören in die Familie, aber die Verhältnisse sind in dieser Beziehung in den verschiedenen Theilen des Reiches entschieden. In meinem Wahlkreise arbeitet nur ein ganz verschwindender Theil der verheirathete» Frauen in den Fabriken. In anderen Bezirken würde der Ausschluß der Frauen aus den Fabriken die Armenpflege überlasten. Herr Hitze besorgt mit seinein Antrage wieder einmal die Ge- schäfte der Sozialdemokraten. Durch generelle Beschränkung der Arbeitszeit wird nur die Industrie geschützt, und das Aufkommen neuer industrieller Unternehmungen verhindert. Schon die jetzige Beschränkung der Arbeitszeit der Arbeite- rinnen hat höchst nachtheilig gewirkt. Das ver- stehen die Herren Theoretiker einfach nicht. Die Arbeitszeit geht von selbst Schritt für Schritt langsam zurück. Ich komme zu denselben Schlüssen wie der Staatssekretär. Ich warne Sie, einen Beschluß zu fassen, der der Regierung etwas Un ans- sührbares zumnthet. Die Umfrage an die Regierungen ent- hält ja alle Fragen des Antrages Hitze schon mit alleiniger Ausnahme des Maximalarbeitstages. Darauf wird Vertagung beschlossen. Schluß S'/« Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag 1 Uhr. (Tabaksteuergesetz.) z?nrlcn»tenkadis»szes. Die Umsturzkommission setzte am Mittwoch ihr« Be- rathungen über den§ 19« des Str.-G.-B. fort. Von den Mitgliedern der Zentrumspartei liegt ein Antrag vor, dem 8 126 folgend« Fassung zu geben: „Wer durch Androhung eines Verbrechen? den öffentlichen Frieden stört, wird mit Gefängniß bis zu einem Jahre, und wenn die Androhung mit Hochverrath, Mord, Raub oder einem anderen Verbrechen der ZZ 312, 313, 315, 822, 823, 324(Zerstörung von Bauwerken, Verkehrs- und Sicherheits- anstalten) erfolgt ist, mit Gefängniß bis zu drei Jahren be- straft* Vor Eintritt in die Tagesordnung wird an stelle des zur Erholung verreisten Abgeordneten Stumm derAbgeordneteMerbach zum zweiten Vorsitzenden gewählt. In der hierauf beginnenden Diskussion giebt zunächst der Abg. v. Buch ka(k.) seinem Bedauern noch einmal Ausdruck darüber, daß das Zentrum bei diesem Paragraphen die Eintracht des Kartells stören wolle. Redner erklärt, daß er vorläufig noch nicht auf den Boden des Zentrumsantrages treten könne. Weiter fragt Redner,>varum das Zentrum nicht auch die Brandstiftung in seinen Antrag aufgenommen habe? Weiter wünscht der konservative Redner die Dynamitverbrechen aufgenommen und das Strafmaximnm von 3 Jahren Ge- fängniß auf 5 Jahre Zuchthaus erhöht. Redner stellt einen ent- sprechenden Antrag in Aussicht. Spahn(Z.) begründet den Antrag seiner Partei mit dem Hinweis ans die Thatsache, daß Vergehen gegen den Z 126 bei uns äußerst selten sind und die Anwendung des Maximums der dort vorgesehenen Strafe noch seltener. Redner meint, daß gewisse Vorgänge in Frankreich — Bedrohung der Geschworenen — erst ihn und seine Partei bestimmt haben, den vorliegenden Antrag zu stellen. Die Brandstiftung sei nur aus Versehen aus dem Antrage fortgeblieben. Gefährlich werden solche Drohungen besonders bei Streiks. Bebel kommt zunächst auf Aeußerungen des Staatssekretärs v. Nieberding in der letzten Sitzung zurück. Redner frägt be- sonders, was denn die vom Herrn Staatssekretär belieble Ge- spenstermalerei sür einen Zweck habe? Im Jahre 1890 habe es doch noch geheißen:„Die Sozialdemokraten überlassen Sie mir, mit denen werde ich allein fertig." Redner präzisirt dann den Standpunkt der Sozialdemokratie zur Revolution, welches Wort von unserer Partei durchaus nicht im Heugabelsinne gebraucht werde. Man rede allgemein von einer wirthschaftlichen oder wissenschaftlichen Revolution und im selben Sinne werde das Wort auch von Sozialdemokraten gebraucht. Wegen jeder revolutionär klingenden Phrase, z. B. cincm Hoch auf die internationale, revolutionäre Sozialdemokratie, brauche man wirklich nicht nervös zu werden. Ganz unzulässig sei der Vergleich unserer mit der auslän« bischen Strafgesetzgebung, so lange man nicht die gleiche Hand- Habimg habe. Wenn der Herr Staatssekretär von der Möglich- keit rede, bei Ausbruch eines Krieges könnten solche Androhungen von Verbrechen besonders gefährlich werden, so übersehe er, daß auch noch Paragrnpbcn gegen den Landesverrath rxistiren. Trohnngc» bei Streiks sind selten und dann meist Folgen der momen- tancn Ausregung oder Reizung. Solche unbedachte Aeußerungen ungebildeter Personen seien mit 1 Jahr Gefängniß mehr als reichlich bestraft. Uebrigens werden Drohungen häufig zu dem Zwecke angewendet, um früher genossene Vortheile wieder zu erlangen, ohne dieselben überhaupt ernst zu meinen. Haben doch die Agrarier damit gedroht, Sozialdemokraten zu werden und die „tiölnische Zeitung" angesichts der Vermögenssteuer in Aussicht gestellt ihre monarchische Gesinnung einer Revision zu unterziehen. Die geringe Zahl der Vergehen gegen den ß 120 beweisen, daß eine Verschärfung überflüssig sei. Staatssekretär v. Nieberding meint, der Umstand, daß bisher nur wenige Vergehen gegen Z 126 zu konstatiren seien, fei doch kein Anlaß, zu warten bis erst die Bomben fliegen. Für die revolutionäre Gesinnung der Sozialdeniokratie verweist der Redner auf eine Aeußerung Liebknecht's , die dieser im März 1334 im Reichstag gethan hat. Enneccerus(natl.) macht dem Antrag Spahn den Vorwurf, daß derselbe alles aus der Regierungs - vorläge entferne, was diese den Nationalliberalen werth- voll mache. Redner frägt, ob die Regiernng sich mit dem Antrag Spahn begnüge? L e n z m a n n(frs. Vp.) war, als ihm der§ 129 zuerst zu Gesicht kam, der Meinung, daß man für denselben, als Abwehr- Maßregel gegen gewisse anarchistische Verbrechen stimmen könne, bei näherer Prüfung sei er allerdings zu einem anderen Urtheil gekommen. Redner erklärt deshalb, daß er und seine Freunde sowohl gegen den§ 126 nach der Regierungsvorlage wie dem Antrag Spahn stimmen; eS liegt kein Anlaß zu einer solchen Maßregel vor. Staatssekretär von Nieberding hebt hervor, daß die Gesetzgebung anderer Länder nicht so ängstlich sei, sich mit entsprechenden Schutzmaßnahmen vorzusehen. Der Vertreter der Regierung äußert sich dann über die Stellung der letzteren zu den Zentrumsanträgen und speziell zu dem Antrag zu§ 126. Da alle bisherigen Beschlüsse nur einen provisorischen Charakter haben, so haben die verbündeten Regierungen noch keinen Anlaß gehabt zu denselbcu Stellung zu nehmen. Konstatiren wolle er, daß speziell der Vorschlag zu§ 126 sich von der Re- gierungs« Vorlage so weil entferne, daß von der letzteren in ihren wesentlichen Punkten fast nichts mehr übrig bleibe. So lange das Gesammtresultat der Kommissions- Verhandlungen nicht vorliegt, kann die Regierung kein end- giltiges Urtheil abgeben. Mittlerweile ist von dem Abg. v. Buchka der angekündigte Antrag eingegangen. Derselbe lautet: Für den Fall der Ablehnung des§ 126 der Regierungs - vorläge, den 8 l26 des Strafgesetzbuchs wie folgt zu fassen: Wer durch Androhung eines Verbrechens die öffentliche Sicherheit stört, wird mit Gefängniß bis zu einem Jahre, und soweit die Androhung aus Hochverrath, Brandstiftung, Raub oder einem anderen gemeingefährlichen Verbrechen, oder aus einem der in den§§ ö— 8 des Sprengstoff- Gesetzes vom 4. Juni 1834 erfolgt ist, mit Zuchthaus bis zu 5 Jahren bestraft. Bei dem Vorhandensein mildernder Umstände kann auf Gefängniß bis zu drei Jahren erkannt werden. Im Falle der Zuchthausstrafe kann auch auf Zulässigkeit der Polizei- Aussicht erkannt werden. von Hammerstein(k.) vertritt den Antrag Buchka und verwahrt sich dagegen, daß die„Kreuz-Zeitungs"-Parlei jemals Drohungspolitik getrieben habe. Bebel verweist dieser Verwahrung gegenüber auf die be- kannten Aeußerungen Stöcker's und anderer über den Staats- streich. Redner verliest die Aeußerung Liebknecht's aus dem Jahre 1884, wobei sich crgiebt, daß in der betr. Rede das genaue Gegentheil von dem gesagt ist, was der Herr Staatssekretär daraus herleiten wollte. Dr. Barth(srs. Vg.): Die fixe Idee, daß wir uns im vollen Marsche zur Revolution befinden, ist weit ver- breitet, aber total falsch. Je stärker die sozialdemo- kratische Bewegung werde, desto mehr werde sie an ihrem revolutionären Charakter verlieren. Damit ändert sich sür den Redner die Stellung zur Vorlage überhaupt. Ohne Nachweis der Nothwendigkeit keine Zustimmung. Wo sind in Deutschland solche Drohungen vorgekommen? Es fehlt jeder Anlaß zu einem solchen Paragraphen. Die Reserve der Regierung sei erklärlich, sie wartet den Mauserungsprozeß des Zentrums ab. Sspahn(Z.) bestreitet den Werth von Vergleichen mit der ausländischen Gesetzgebung. Die Zulassung von Zucht- hausstrafen bei diesem Paragraphen müßte'ausgeschlossen bleiben. Alle Bedrohungsvergehen werde» in unserem Strafgesetz nur mit Gefängniß geahndet. Einen Mauserungsprozeß giebt es für das Zentrum nicht. Redner erklärt für seine Parter, daß sie bereit sei. auch den 8 5 de? Dynamitgesetzes in ihren Antrag aufzunehmen. Osann(natl.) will im Antrag Buchka hinter Hochverrath noch„LandeSverrath* eingefügt wissen und außerdem Zuchthaus bis zu 3 Jahren nur für„besonders schwere Fälle* zulassen. S a l i s ch(k.) will die Beobachtung gemacht haben, daß die Sozialdemokratie eine Schwenkung vorgenommen, doch sei ihr gemäßigteres Auftreten nur auf taktische Erwägungen zurück zu ��Fr ohme weist diese Unterstellung entschieden zurück. L e n z m a n n meint, daß Drohungen, bei denen man pch nichts oder nicht viel denkt, in allen Kreisen vorkommen. Redner zitirt das bekannte Studentcnlied: „Drei und dreißig Jahre, währt die Knechtschaft schon, Nieder mit den Hunden von der Reaktion. Blut muß fließen knüppeldick, Vivat hoch die Republik ." Redner meint, mit diesen„radikalen" Versen fei freilich die Nachtruhe mehr, wie der öffentliche Friede gefährdet worden. Weiter erinnert Lenzmann an das Anklage- Monopol, bei(dem es möglich sei, daß allgemein bekannte und besprochene Gesetzesverletzungen(Stumm's Duellforderung) un- gesühnt bleiben.• Hiermit war die Debatte geschlossen. Bei der Abstimmung wird zunächst der Absatz H des§ 120 der Regierungsvorlage mit 15 gegen 12 Stimmen abgelehnt. Dafür stimmten nur die Konservativen und Nationalliberalen. Das Amendement Osann zum Antrage Buchka wird mit allen Stimmen gegen die Nationalliberalen abgelehnt; dasselbe Schicksal theilt der Antrag Buchka, der mit 15 gegen 11 Stimmen fällt; schließlich! wird auch der Zentrumsantrag mit 17 gegen 10 Stimmen verworfen. Dafür das Zentrum, der Pole und der nationalliberale Dr. Böttcher. Hierauf wird die Streichung des Wortes„gemeingefährlich* ans dem bisherigen 8 126 des St.-G.-B. mit 19 gegen 8 Stimmen beschlossen. Die Abgeordneten Naddyl und Lerno vom Zentrum stimmten in diesem Punkte mit der Linken. Nächste Sitzung Freitag Vormiltag�io Uhr. Die BiimenschifffahrtS-Kommission beschäftigte sich in ihrer Sitzung am Mittwoch zum ersten Male mit dem Gesetz, betreffend die privatrechtlichen Verhältnisse der Flößerei. Abgesehen von den Anträgen der Abgeordneten G e r i s ch, Klees und Metzger, waren von den Abgeordneten der anderen Parteien wenig Verbesserungsanträge gestellt, und auch die gestellten enthielten nur unbedeutende formale Aenderungen. Ein Beweis, wie sehr das Gesetz in seiner vorliegenden Form den Interessen der Unternehmerklasse entspricht. Abgeordneter G e r i s ch stellte daher auch vor Eintritt in die Spezial- Diskussion an die anwesenden Regierungs- kommissare die Frage, wer aus Flößerkreisen von der Regierung über das vorliegende Gesetz gehört worden sei. Geheimrath H o f f m a n n erwiderte, daß das Gesetz aller- dings weder Floßführern noch Flößerknechten zur Begutachtung vorgelegt worden sei. Diese Leute hätten einmal eine Versammlung abgehalten, bei ihren Berathungcn aber so wenig Intelligenz gezeigt, daß die Regiernng es nicht für nöthig erachtet habe, siez uRathezu ziehen. Abg. G e r i s ch: Diese Antwort genügt, ich werde später auf sie zurückkommen. Hierauf wurden die einleitenden 88 t und 2 ohne Debatte angenommen.§ 3 der Vorlage enthält in zwei und einer halben eile die mehr als dürftigen Bestimmungen zum Schutze der loßmannschast. Hier setzten die von den Abgg. Gerisch, l e e s und Metzger gestellten Abänderungsanträge ein, indem sie für den Z 8 folgende Fassung vorschlugen; „Der Floßsührer ist verpflichtet, sich vor Antritt der Reise davon zu überzeugen, daß die zum Floße verbundenen Hölzer schwimmsähig sind, er hat dafür zu sorgen, daß das Floß fest und dauerhaft verbunden, mit den nöthigen Ausrüstungs- und Reservegegenständen, im besonderen mit einer Lausplanke und einem Rettungskahn versehen und hinreichend bemannt ist. Dauert die Reise so lange, daß ein Uebernachten der Floßmann- schaft auf dem Flosse nöthig ist, so muß das letztere mit einem geeigneten Schlanfraum versehen sein." Abg. G e r i s ch wies in eingehender Weise die Nothwendig- keit der vorgeschlagenen Schutzmaßregeln nach, während der Regieriingskommissar Geheimrath Kaspar dieselben für völlig überflüssig erklärte. Für die Floßmannschaft sei bereits in der besten und wirksamsten Weise gesorgt. Es entstehe auch die Frage, wer die Durchführung der vorgeschlagenen Schutz- maßregeln überwachen solle. Auch der Abg. Letocha(Z.) hielt die vorgeschlagenen Aenderungen sür unuölhig und gab den An« tragsteUern anHeim, dieselben zurückzuziehen. Abg. G e r i s ch: Das ist so die richtige Art, wie man vom grünen Tisch her Gesetze macht. Diejenigen Arbeiter, für welche dieses Spezialgesetz bestimmt ist, werden nicht befragt, weil sie angeblich nicht intelligent genug sind, und wenn sich andere Leute dieser Mühe unterziehen und geeignete Besserungs- vorschlüge machen, dann findet die Regierung plötzlich, daß alles in schönster Ordnung ist. Aber das Gegentheil von dem, was der Regierunaskommissar behauptet hat, ist wahr. Die Floß» Mannschaft is. den schwersten Gefahren für Leben und Gesund- heit ausgesetzt, sie muß sich das Holz sür die Leitung und Lenkung des Floßes oft genug stehlen, weil die Ausrüstung von Haus aus absolut ungenügend ist. Schutzbestinimungen fehlen'ent- weder ganz, oder, wo sie vorhanden sind, herrscht in bezug ans ihre Durchführung die heilloseste Schlamperei. Auch die Frage des Regierungskommissars, wer die Durch» führung der von uns vorgeschlagenen Schutzmaßregeln über- wachen solle, werden wir beantworten. Wir warten nur darauf, bis die Kommisston unseren Antrag, den wir auch bei der Be- rathung des Schiffergesetzes in bezug auf die Schiffsmannschaft gestellt haben, die Floßmannschafl der Gewerbe-Ordnung zu unterstellen, angenommen hat, um dann in der zweiten Lesung der Gesetze Anträge auf Einführung der Gewerbe- Inspektion in beiden Betrieben zu stellen. Abg. Schall(k.) erklärt, daß die vom Abg. Gerisch ge- machten Ausführungen zum großen Theil leider unzutreffend seien. Der Abg. v. W e r d e ck(k.) fand, daß die Darlegungen des Regierungskommissars keine glücklichen gewesen feien. Nach langer und bewegter Debatte und nachdem die Antrag- steller das Wort„schwimmfähig" zurückgezogen hatten, wurde der Antrag der Abgg. Gerisch, Klees und Metzger mit einer vom Abg. Schall vorgeschlagenen redaktionellen Aenderung mit 11 gegen 3 Stimmen angenommen. Zu§ V beantragen die Abgg. Gerisch, KleeS und Metzger die Bestimmung, nach welcher der Floßsührer ver- pflichtet fein sollte, über die gewöhnlichen Begebnisse der Reise einen speziellen Bericht zu erstatten, zu st r e i ch e n. Dieser Antrag wurde angenommen. Zu 8 ll beantragten die Abgg. Gerisch. KleeS und Metzger eine Aenderung, welche darauf abzielte zu verhindern, daß den Floßführern die Kosten eventueller gerichtlicher Termine aufgebürdet werden. Dieser Antrag wurde angenommen. Zu§ l7 beantragten die Abgg. Gerisch, Klees und Metzger einen Zusatz, durch welchen ausgesprochen wird, daß die Floßmannschafl(einschließlich des Floßsührers) der G e- werbe-Ordnung unter st eh t. Dieser Antrag wurde angenommen. Zu§ 13 beantragten die Abgg. Gerisch, Klees und Metzger den Passus, nach welchem die Floßmannschaft im Falle des KontraklbruchS auf das Floß zurückgebracht werden ollte. zu st r e i ch e n. Dieser Antrag wurde angenommen. Zu 8 IS beantragten die Abgg. Gerisch, KleeS und Metzger die Bestimmung, daß der Floßmann nur mit Er- laubiuß des Floßführers das Floß verlassen dürfe zu streichen und dafür hinter 8 IS einen neuen 8 IS a mit folgendem Wortlaut einzufügen:„Von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang, sowie an Sonn- und Festtagen hat der Flößereibetrieb zu ruhen. Der Floßmann darf das Floß ohne Erlaubniß des Floßsührers nicht
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten