Sozialdemokratischer Wahlverein
für den 1. Berl. Reichstags- Wahlkreis. bei Cohn, Beuthitr. 20/22( Ging. 20)
Donnerstag, den 21. Februar, abends 8½ Uhr:
Sitzung
Große öffentliche Versammlung der Ortsverwaltung und der
in Cohn's Fettsälen, Beuthstraße 22, 1 Tr.
Tages- Ordnung:
1. Vortrag. Referent: Reichstage. Abgeordneter F. W. Metzger. mission mit Hinzuziehung der
2. Diskussion. 3. Verschiedenes. Un zahlreiches Erscheinen ersucht
276 24
Der Vorstand.
Berliner Gewerkschafts- Kommission.
Freitag, 22. Februar, pünktlich abends 8½ Uhr:
Oeffentliche Versammlung der Delegirten
bei Deigmüller, Alte Jakobstraße Nr. 48a. Tagesordnung: 1. Antrag Massini betr. Regelung des Sammelwesens. 2. Der 1. Mai. 3. RechenschaftsBericht. 4. Ergänzungswahl des Ausschusses.
Beitragsammler. Pünktliches Erscheinen aller erwartet
202/13 Die Ortsverwaltung.
Drtskrankenkasse
Drts- Krankenkasse
für
Handlungsgehilfen
Dem Sangesbruder H. Meißnce die beste Gratulation zum Geburtstage. Der 1. Tenor des Gesangvereins der Kupferschmiede. 1748b ( Mitglied d. A.- S.= B.)
und-Lehrlinge in Berlin . Gauverein Berliner Bildhauer.
Die Generalversammlung der Kasse Den Mitgliedern zur Nachricht, daß vom 23 November 1894 hat auf grund am Montag, den 18. d. Mts., unser Gemäßheit des§ 55 Absah 3 des bildhauer
des§ 55 Ziffer 8 des Statuts und in Kollege und treues Mitglied, der Holz
tantenversicherung, Beſetzes bie Gr: Max Bartsch,
hebung von Mahngebühren für Mah
nungen an solche Arbeitgeber beschlossen, in seinem 30. Lebensjahre an Herzwelche mit der Einzahlung der Bei ichlag, infolge Lungenentzündung, ge träge und Eintrittsgelder im Rückstorben ist. Die Beerdigung findet heute, Donners ag, nachmittags 3 Uhr, von der Halle der Bionskirchhofes( Weißensee ) aus statt. 72/10 Der Vorstand.
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Nach Ziffer 11 Absatz 4 der Aus 155/12 führungs Anweisung zum Krankenversicherungs- Gefeß vom 10. Juli 1892 wird der Höchstbetrag der zu erhebenden Mahngebühren bestimmt durch den Da die Vertretung der Orts- Kranten. Gebührentarij zu der Verordnung, be taffe der Kürschner und verwandten Gewerbe zu Berlin der in dem Erlasse vom 29. September v. J.-O. P. 13270 Die Delegirten werden in anbetracht der reichhaltigen Tagesordnung getroffenen Anordnung feine Folge ersucht, recht pünktlich zu erscheinen. 138 15 gegeben hat, ändere ich hiermit gemäß Der geschäftsführende Ausschuss der Berliner Gewerkschafts- Kommission.§ 33 Abfay 3 des Kranten- Versiche- 1. für Rück ände bis zum Betrage von rungs- Gesetzes die§§ 13, 16, 21 u. 22 3 M. einschließlich auf 0,10 M.; des Statuts derfelben Kasse vom 2. für Rückstände von 3 15 M. einschließlich auf 0,20 m.;
Verein zur Wahrung der Interessen der Gaft- u. Schankwirthe 1. Januar 1899 von Amtswegen dahin
Freitag, den 22. Februar, nachm. 5 Uhr, beim Kollegen
Hoffmann, Oranienstraße 180:
Mitglieder- Versammlung.
0
Tages Ordnung:
1. Vortrag des Kollegen Zubeil über: Die Umänderung der Gewerbe- Ordnung und die Petitionen der Gastwirths- Verbände Deutschlands . 2. Diskussion. 3. Aufnahme neuer Mitglieder. 4. Vereinsangelegenheiten und Verschiedenes.
Der Wichtigkeit der Tagesordnung wegen ist es Pflicht eines jeden Kollegen zu erscheinen. Gäste haben Zutritt.
130/16
Der Vorstand.
Freie Vereinigung der Bau- Anschläger
Sonntag, den 24. Februar, vorm. 10%, Uhr, im Lokale des Herrn Röllig, Neue Friedrichstraße 44:
Versammlung.
Tagesordnung: 1. Bericht der Revisoren. 2. Diskussion über den Antrag Wiese betr. Gründung von Genossenschaften. 3. Neuwahl von zwei Beisigern. 4. Aufnahme neuer Mitglieder. 5. Verschiedenes und Fragetasten. Der Vorstand.
84/17
Donnerstag, den 21. Februar 1895, abends 7/2 Uhr, im Lokale des Herrn Kessner, Grünewaldstraße 110:
Große öffentliche Volksversammlung.
W
Tagesordnung: 1. Bericht der Gewerbegerich's Beisitzer und des Gemeindevertreters über ihre diesjährige Thätigkeit. 2. Discussion. Bur Deckung der Unkosten 10 Pf.
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Um zahlreiches und pünktliches Erscheinen ersucht Der Vertrauensmann. Künstl. Zähne 2 M. Volist. schmerzl. Zahnziehen 1 M. Plomben 1,50 M. Reparat sofort. Theilzahlung. Zahnarzt Wolf, Leipzigerstr. 22. Spr. 8-7 Uhr.[ 2611b A. Tilgener,
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ab, daß dieselben lauten:
§ 13.
Als Krankenunterstützung wird den Kassenmitgliedern im Falle einer Krankheit, oder durch Krankheit herbeigeführten Erwerbsunfähigkeit gewährt: 1. Bom Beginn der Krankheit ab freie ärztliche Behandlung und Arznei.
2. Die Lieferung von Brillen, Bruchbändern und ähnlichen Vor richtungen oder Heilmitteln, welche zur Heilung des Erkrankten, oder zur Herstellung und Erhaltung der Erwerbsfähigkeit nach beendigtem Heilverfahren erforderlich sind( mit Ausnahme von Gebissen).
treffend das Verwaltungs 3wangs verfahren wegen Beitreibung von Geldbeträgen vom 7. September 1879. Die Höhe der Mahngebühren wird fonach festgesetzt:
3. für Rückstände von 15-150 M. einfchließlich auf 0,40 M.;
4. für Rückstände von über 150 M. auf 0,75 M.
Berlin , den 12. Januar 1895. Für den Vorstand der Orts Krankenkasse fürhandlungsgehilfen und Lehrlinge gez. Rittershausen , Magistratskommissar.
Vorstehenden Beschlüssen der Generalversammlung über die Höhe der Mahngebühren wird nach§ 55 Absatz 3 des Krankenversicherungs Gesetzes hiermit die Genehmigung ertheilt.
Berlin , den 5. Februar 1895. Der Magist.ats- Kommiffar für die Orts- und BetriebsKrankenkassen.
3. Im Falle der Erwerbsunfähigkeit vom dritten Tage, nach dem Tage der Erkrankung ab, für jeden Kalendertag, ausschließlich der( L. S.) gez. Friedel. Sonntage, die Hälfte des durch
schnittlichen Tagelohnes(§ 12)
als Krankengeld, d. h. als Krantengeld: a) für männliche erwachsene Mit glieder ausschließlich der Lehrlinge b) für weibl. erwachsene Mitglieder.
1,50 M.,
1,00"
c) für männliche Mitglieder unter 16 Jahren und für Lehrlinge.. 0,65" d) für weibliche Mit
glieder unter 16 Jahren 0,50
"
Die Krankenunterstützung wird jür die Dauer der Krankheit gewährt; sie endet spätestens mit dem Ablauf der 13. Woche nach Beginn der Krankheit, im Falle der Erwerbsunfähigkeit ( Absatz 1 Biffer 3) spätestens mit dem Ablauf der 13. Woche nach Beginn bes Krankengeld- Bezuges. Endet der Bezug des Krankengeldes erst nach AbWoche dem Beginn
lauf ber 18. 20e nach it ben Be
der Krankheit, so endet mit dem zuge des Krankengeldes zugleich auch
der Anspruch auf die in Abs. 1 unter
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§ 16.
Für Mitglieder, welche von der Rasse eine Krankenunterstützung un unterbrochen oder im Laufe eines Zeitraums von 12 Monaten für 13 Wochen bezogen haben, werden bei Eintritt eines neuen Unterstüßungsfalles, sofern dieser durch die gleiche nicht gehobene Krankheitsursache veranlaßt worden ist, im Laufe der nächsten 12 Monate als Krantenunterstützung die im§ 13, Ziffer 1, 2 und 3 bezeichneten Leistungen, nur für die Gesammtoauer
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Das Recht auf die Unterstützung beginnt für diejenigen, welche der Kasse auf grund des§ 2 angehören, mit dem
age bes Beginus der Mitgliedschaft.
Diejenigen, welche auf grund des§ 5 freiwillige Mitglieder der Kasse werden, haben keinen Unterstützunge. anspruch, wenn der Unterstüßungsfall eintritt, bevor sechs Wochen seit ihrer Anmeldung verstrichen sind.
§ 22. Mitgliedern, welche infolge eintretender Erwerbslosigkeit aus der Kasse ausscheiden, und sich im Geviete des Deutschen Reichs aufhalten, verbleil t für ihre Person der Anspruch auf Krankenunterstügung, Wöchnerinnenunterstützung und Sterbegeld in solchen Unterstützungsfällen, welche während der Erwerbslosigkeit und innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen nach dem Ausscheiden aus der Kaffe eintreten, wenn diese Personen vor ihrem Ausscheiden mindestens drei Wochen ununterbrochen einer auf grund des Krankenversicherungs Gesezes richteten Krankenkasse angehört haben. Potsdam , den 26. Januar 1895.
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Der Oberpräsident. Staatsminister Achenbach.
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H. Pietsch.
Die Beerdigung findet statt am Donnerstag nachm. 3 Uhr von der Halle des neuen Michaelskirchhofes( Marien dorf ). 234/10 Die Ortsverwaltung.
Nachruf!
Wir erfüllen hiermit die traurige Pflicht, die Mitglieder des sozialDemokratischen Vereins für Stra lan, Rummelsburg und Umgegend von dem Ableben unseres Mitgliedes, des Arbeiters
Hermann Schreiber,
in Kenntniß zu setzen. Derselbe ver schied am Mittwoch, den 13. d. M. m Alter von 25 Jahren, als Opfer der Arbeit. Ehre seinem Andenken! 53 10
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