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Sozialdemokratischer Wahlverein

[ Deutscher Solzarbeiterverband.

Freitag, 22. Febr., abds. 81/2 Uhr,

für den 1. Berl. Reichstags- Wahlkreis. bei Cohn, Beuthitr. 20/22( Ging. 20)

Donnerstag, den 21. Februar, abends Uhr:

Sitzung

Große öffentliche Versammlung der Ortsverwaltung und der

in Cohn's Fettsälen, Beuthstraße 22, 1 Tr.

Tages- Ordnung:

1. Vortrag. Referent: Reichstage. Abgeordneter F. W. Metzger. mission mit Hinzuziehung der

2. Diskussion. 3. Verschiedenes. Un zahlreiches Erscheinen ersucht

276 24

Der Vorstand.

Berliner Gewerkschafts- Kommission.

Freitag, 22. Februar, pünktlich abends Uhr:

Oeffentliche Versammlung der Delegirten

bei Deigmüller, Alte Jakobstraße Nr. 48a. Tagesordnung: 1. Antrag Massini betr. Regelung des Sammelwesens. 2. Der 1. Mai. 3. Rechenschafts­Bericht. 4. Ergänzungswahl des Ausschusses.

Beitragsammler. Pünktliches Erscheinen aller erwartet

202/13 Die Ortsverwaltung.

Drtskrankenkasse

Drts- Krankenkasse

für

Handlungsgehilfen

Dem Sangesbruder H. Meißnce die beste Gratulation zum Geburtstage. Der 1. Tenor des Gesangvereins der Kupferschmiede. 1748b ( Mitglied d. A.- S.= B.)

und-Lehrlinge in Berlin . Gauverein Berliner Bildhauer.

Die Generalversammlung der Kasse Den Mitgliedern zur Nachricht, daß vom 23 November 1894 hat auf grund am Montag, den 18. d. Mts., unser Gemäßheit des§ 55 Absah 3 des bildhauer

des§ 55 Ziffer 8 des Statuts und in Kollege und treues Mitglied, der Holz­

tantenversicherung, Beſetzes bie Gr: Max Bartsch,

hebung von Mahngebühren für Mah­

nungen an solche Arbeitgeber beschlossen, in seinem 30. Lebensjahre an Herz­welche mit der Einzahlung der Bei ichlag, infolge Lungenentzündung, ge träge und Eintrittsgelder im Rückstorben ist. Die Beerdigung findet heute, Donners ag, nachmittags 3 Uhr, von der Halle der Bionskirchhofes( Weißensee ) aus statt. 72/10 Der Vorstand.

der Kürschner u. verw. Gewerbe ftande find. zu Berlin .

Bekanntmachung.

$

=

Nach Ziffer 11 Absatz 4 der Aus 155/12 führungs Anweisung zum Kranken­versicherungs- Gefeß vom 10. Juli 1892 wird der Höchstbetrag der zu erheben­den Mahngebühren bestimmt durch den Da die Vertretung der Orts- Kranten. Gebührentarij zu der Verordnung, be taffe der Kürschner und verwandten Gewerbe zu Berlin der in dem Erlasse vom 29. September v. J.-O. P. 13270 Die Delegirten werden in anbetracht der reichhaltigen Tagesordnung getroffenen Anordnung feine Folge ersucht, recht pünktlich zu erscheinen. 138 15 gegeben hat, ändere ich hiermit gemäß Der geschäftsführende Ausschuss der Berliner Gewerkschafts- Kommission.§ 33 Abfay 3 des Kranten- Versiche- 1. für Rück ände bis zum Betrage von rungs- Gesetzes die§§ 13, 16, 21 u. 22 3 M. einschließlich auf 0,10 M.; des Statuts derfelben Kasse vom 2. für Rückstände von 3 15 M. ein­schließlich auf 0,20 m.;

Verein zur Wahrung der Interessen der Gaft- u. Schankwirthe 1. Januar 1899 von Amtswegen dahin

Berlins und Umgegend.

Freitag, den 22. Februar, nachm. 5 Uhr, beim Kollegen

Hoffmann, Oranienstraße 180:

Mitglieder- Versammlung.

0

Tages Ordnung:

1. Vortrag des Kollegen Zubeil über: Die Umänderung der Gewerbe- Ordnung und die Petitionen der Gastwirths- Verbände Deutschlands . 2. Diskussion. 3. Aufnahme neuer Mitglieder. 4. Vereins­angelegenheiten und Verschiedenes.

Der Wichtigkeit der Tagesordnung wegen ist es Pflicht eines jeden Kollegen zu erscheinen. Gäste haben Zutritt.

130/16

Der Vorstand.

Freie Vereinigung der Bau- Anschläger

Berlins und Umgegend.

Sonntag, den 24. Februar, vorm. 10%, Uhr, im Lokale des Herrn Röllig, Neue Friedrichstraße 44:

Versammlung.

Tagesordnung: 1. Bericht der Revisoren. 2. Diskussion über den Antrag Wiese betr. Gründung von Genossenschaften. 3. Neuwahl von zwei Beisigern. 4. Aufnahme neuer Mitglieder. 5. Verschiedenes und Frage­tasten. Der Vorstand.

84/17

Schöneberg .

Donnerstag, den 21. Februar 1895, abends 7/2 Uhr, im Lokale des Herrn Kessner, Grünewaldstraße 110:

Große öffentliche Volksversammlung.

W

Tagesordnung: 1. Bericht der Gewerbegerich's Beisitzer und des Gemeindevertreters über ihre diesjährige Thätigkeit. 2. Discussion. Bur Deckung der Unkosten 10 Pf.

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Um zahlreiches und pünktliches Erscheinen ersucht Der Vertrauensmann. Künstl. Zähne 2 M. Volist. schmerzl. Zahnziehen 1 M. Plomben 1,50 M. Reparat sofort. Theilzahlung. Zahnarzt Wolf, Leipzigerstr. 22. Spr. 8-7 Uhr.[ 2611b A. Tilgener,

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ab, daß dieselben lauten:

§ 13.

Als Krankenunterstützung wird den Kassenmitgliedern im Falle einer Krank­heit, oder durch Krankheit herbei­geführten Erwerbsunfähigkeit gewährt: 1. Bom Beginn der Krankheit ab freie ärztliche Behandlung und Arznei.

2. Die Lieferung von Brillen, Bruch­bändern und ähnlichen Vor richtungen oder Heilmitteln, welche zur Heilung des Erkrankten, oder zur Herstellung und Erhaltung der Erwerbsfähigkeit nach beendigtem Heilverfahren erforderlich sind( mit Ausnahme von Gebissen).

treffend das Verwaltungs 3wangs verfahren wegen Beitreibung von Geld­beträgen vom 7. September 1879. Die Höhe der Mahngebühren wird fonach festgesetzt:

3. für Rückstände von 15-150 M. ein­fchließlich auf 0,40 M.;

4. für Rückstände von über 150 M. auf 0,75 M.

Berlin , den 12. Januar 1895. Für den Vorstand der Orts Krankenkasse fürhandlungsgehilfen und Lehrlinge gez. Rittershausen , Magistratskommissar.

Vorstehenden Beschlüssen der General­versammlung über die Höhe der Mahn­gebühren wird nach§ 55 Absatz 3 des Krankenversicherungs Gesetzes hiermit die Genehmigung ertheilt.

Berlin , den 5. Februar 1895. Der Magist.ats- Kommiffar für die Orts- und Betriebs­Krankenkassen.

3. Im Falle der Erwerbsunfähigkeit vom dritten Tage, nach dem Tage der Erkrankung ab, für jeden Kalendertag, ausschließlich der( L. S.) gez. Friedel. Sonntage, die Hälfte des durch­

schnittlichen Tagelohnes(§ 12)

als Krankengeld, d. h. als Kranten­geld: a) für männliche erwachsene Mit glieder ausschließlich der Lehrlinge b) für weibl. erwachsene Mitglieder.

1,50 M.,

1,00"

c) für männliche Mit­glieder unter 16 Jahren und für Lehrlinge.. 0,65" d) für weibliche Mit­

glieder unter 16 Jahren 0,50

"

Die Krankenunterstützung wird jür die Dauer der Krankheit gewährt; sie endet spätestens mit dem Ablauf der 13. Woche nach Beginn der Krank­heit, im Falle der Erwerbsunfähigkeit ( Absatz 1 Biffer 3) spätestens mit dem Ablauf der 13. Woche nach Beginn bes Krankengeld- Bezuges. Endet der Bezug des Krankengeldes erst nach Ab­Woche dem Beginn

lauf ber 18. 20e nach it ben Be

der Krankheit, so endet mit dem zuge des Krankengeldes zugleich auch

der Anspruch auf die in Abs. 1 unter

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§ 16.

Für Mitglieder, welche von der Rasse eine Krankenunterstützung un unterbrochen oder im Laufe eines Zeit­raums von 12 Monaten für 13 Wochen bezogen haben, werden bei Eintritt eines neuen Unterstüßungsfalles, sofern dieser durch die gleiche nicht gehobene Krankheitsursache veranlaßt worden ist, im Laufe der nächsten 12 Monate als Krantenunterstützung die im§ 13, Ziffer 1, 2 und 3 bezeichneten Leistungen, nur für die Gesammtoauer

Julius Henke's Ball- Säle( R) on 13 Wochen gewährt.

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Das Recht auf die Unterstützung be­ginnt für diejenigen, welche der Kasse auf grund des§ 2 angehören, mit dem

age bes Beginus der Mitgliedschaft.

Diejenigen, welche auf grund des§ 5 freiwillige Mitglieder der Kasse wer­den, haben keinen Unterstützunge. anspruch, wenn der Unterstüßungsfall eintritt, bevor sechs Wochen seit ihrer Anmeldung verstrichen sind.

§ 22. Mitgliedern, welche infolge eintreten­der Erwerbslosigkeit aus der Kasse ausscheiden, und sich im Geviete des Deutschen Reichs aufhalten, verbleil t für ihre Person der Anspruch auf Krankenunterstügung, Wöchnerinnen­unterstützung und Sterbegeld in solchen Unterstützungsfällen, welche während der Erwerbslosigkeit und innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen nach dem Ausscheiden aus der Kaffe ein­treten, wenn diese Personen vor ihrem Ausscheiden mindestens drei Wochen ununterbrochen einer auf grund des Krankenversicherungs Gesezes richteten Krankenkasse angehört haben. Potsdam , den 26. Januar 1895.

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Der Oberpräsident. Staatsminister Achenbach.

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H. Pietsch.

Die Beerdigung findet statt am Donnerstag nachm. 3 Uhr von der Halle des neuen Michaelskirchhofes( Marien­ dorf ). 234/10 Die Ortsverwaltung.

Nachruf!

Wir erfüllen hiermit die traurige Pflicht, die Mitglieder des sozial­Demokratischen Vereins für Stra lan, Rummelsburg und Umgegend von dem Ableben unseres Mitgliedes, des Arbeiters

Hermann Schreiber,

in Kenntniß zu setzen. Derselbe ver schied am Mittwoch, den 13. d. M. m Alter von 25 Jahren, als Opfer der Arbeit. Ehre seinem Andenken! 53 10

Der Vorstand. Arzt Dr Hösch, Linien­

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Verantwortlicher Redakteur: I. Dierl( Emil Roland) in Berlin . Druck und Verlag von May Bading in Berlin , SW., Beuthstraße 2.