Ir. 381 40. Jahrgang
zulässig.
Beilage des Vorwärts
Wucher mit möblierten Zimmern.
Diese Zustände haben nunmehr zu einem Eingreifen des Reichsarbeitsministers
Freitag, 17. August 1923
Verfrühte Sorgen.
Der Berliner Oberbürgermeister Böß empfing gestern die Bertreter der Presse, um ihnen besondere Schmerzen der Stadt Berlin Rein Gegenstand des täglichen Bedarfs, ist der willkürlichen ans Herz zu legen. Ein gut Teil dessen, was der Oberbürgermeister Breisfestseßung und damit der so tatastrophalen Wirkung der Geldüber die unverantwortlichen Angriffe gegen die Stadt, die ohne jede entwertung auch nur annähernd in dem Maße entzogen worden, wie Uberlegung in einem Teil der bürgerlichen Presse in die Welt gefeßt die Wohnung. Das Reichsmietengesez, dessen Zustandekommen im geführt. Dieser weist in einem Erlaß darauf hin, daß bei der Ver- werden, sagte, trifft zweifellos zu. Die unsachliche Gehässigkeit des wesentlichen auf das Konto der Reichstagsfraktion unserer Partei zu die gesetzliche Untermiete weit übersteigen und als wucher if che Magiftrat trifft nicht nur den Magistrat, sie trifft viel mehr auch das mietung möblierter Zimmer vielfach Mieten gefordert werden, die Kampfes gegen den der Rechtspresse so verhaßten sozialistischen feten ist, macht es jedem Mieter( auch dem bewucherten) möglich, Ausbeutung der Untermieter anzusehen sind. In der Ansehen der Stadt Berlin und spielt draußen im Lande bei der fich lästiger Vertragsbestimmungen in bezug auf die Mietzinshöhe heutigen Zeit, in der die Wohnungsnot zahlreiche Personen, vor Agitation gegen die Reichspolitit eine gar nicht hoch genug eindadurch zu entziehen, daß er solche ihn schädigende vertragliche Ber - allem auch die jungverheirateten Ehepaare, zwinge, jahrelang ohne zuschätzende Rolle. Darüber hinaus hielt der Oberbürgermeister einbarungen durch die Erklärung auf gesetzliche Miete zum nächst eigene Wohnung in möblierten Zimmern zu wohnen, habe die Unter- es für richtig, die Frage der Abänderung des Berliner zulässigen gesetzlichen Kündigungstermin wieder aufhebt. Darüber miete eine besondere Bedeutung. Es sei daher durchaus verwerflich, hinaus aber ist ihm durch das am 1. Oktober d. I. im Kraft tretende wenn bei Untermietverhältnissen Mieten verlangt würden, die wirt. Gesetzes zur Diskussion zu stellen und sich in prononzierter Weise Mieterschutzgesetz auch der Besitz der Wohnung oder sonstigen Miet- fchaftlich nicht gerechtfertigt sind und die viele auf Untermiete ange- für eine Erweiterung des Berliner Gebietes, für eine Zuteilung des räume in erheblichem Maße gesichert; denn der Vermieter kann als- wiefene Personen nicht mehr zahlen können. Diese Zustände hätten Restgebietes der Kreise Teltow , Niederbarnim und Oberbarnim an dann die Mieträume nicht mehr fündigen( auch nicht mit Genehmi- zu zahlreichen Erörterungen und zu einer berechtigten Mißstimmung die anderen Kreise der Provinz Brandenburg auszusprechen. Ganz gung des Mieteinigungsamts), sondern der Vermieter muß, um das in der Deffentlichkeit geführt. Bei der gegenwärtigen Lage erscheine unabhängig davon, wie man sachlich zu dieser Auffassung des OberMietverhältnis gegen den Willen des Mieters zu beendigen, die es daher unbedingt erforderlich, auch gegen diese Art des bürgermeisters steht, der eine diesbezügliche Aktion des Berliner sogenannte Aufhebungsklage beim ordentlichen Gericht an- sehr wünschenswert, wenn die Gemeindebehörden auf die Wuchers vorzugehen. Der Minister hält es deshalb für Magistrats in Aussicht stellte man hält offenbar den Hieb für die strengen, und die Aufhebung des Mietverhältnisses ist nur beim Vor- bereits bestehenden Möglichkeiten zur Bekämpfung des Buchers mit blicklich Berlin dringendere Eorgen hat. Die Ueberbeste Verteidigung möchten wir doch meinen, daß augenliegen ganz bestimmter, vom Gesetzgeber eng begrenzter Gründe möblierten Zimmern hingewiesen würden. Besonders wichtig er- legenheit, die Berlin als große Kommune befigt, wird sich im Laufe scheint es dem Minister, daß die Gemeinden auf Grund des ReichsDie Wohnung als Erwerbsquelle. mietengesetzes und der preußischen Ausführungsanweisung die An- der Zeit, namentlich wenn stabilere Wirtschaftsverhältnisse eingefehrt Ist somit heute unter den notwendigen Ausgaben für den täg- über möblierte Räume insoweit einführen, als eine andere als die Energie auf die Beschaffung von Arbeit und auf die zeigepflicht über Mietzinsvereinbarungen bei Untermietverträgen sind, von selber zeigen. Heute sollte der Magistrat seine ganze lichen Bedarf der Mietzins kein wesentlich in Betracht kommender Posten und der Besitz der Wohnung dem Mieter in erheblichem Maße so ist die Gemeindebehörde in der Lage, den Mietzins durch das zentrieren. Wenn die Stadt auch vieles tut, so bleibt noch gesetzliche Untermiete gezahlt wird. Besteht eine solche Borschrift, Sicherung der Ernährung der Bevölkerung fon= gesichert, so ist es geradezu ein Frevel an diesen Errungen mieteinigungsamt nachprüfen und bei schwerer Unbilligkeit herab- mehr zu tun übrig. Die Deffentlichkeit wird sich jedenfalls für schaften, wenn nun der Mieter vor jeder Bewucherung durch den Hausbesitzer geschüßt seinerseits den Besitz der Wohnung miß- fetzen zu laffen. braucht, um von wohnungslosen Familien oder Einzelpersonen für ordnung des Magistrats dringend nötig, weil die Erfahrung Kleinfrieg, sei es zwischen Berlin und umliegenden Kreisen, sei es Gerade auch für die Stadt Berlin erscheint eine solche An- Leistungen auf diesem Gebiet mehr intereffieren als für territorialen die Ueberlaffung möblierter Räume einen Mietzins zu fordern, der in die Ueberlassung möblierter Räume einen Mietzins zu fordern, der in gelehrt hat, daß die Untermieter aus Sorge vor Unannehmlichkeiten zwischen Berliner Bezirken und zentraler Verwaltung. feinem Verhältnis zu seiner eigenen Leistung an den Vermieter steht. mit dem Untervermieter die Anrufung des Mieteinigungsamts Es wird von uns nicht verkannt, daß die Hergabe der Möbel und scheuen, obwohl das neue Mieterschutzgesetz auch die Untermieter, namentlich auch von Bettwäsche, Gardinen usw., deren Neubeschaffung namentlich die Familien, vor der Kündigung schüßt, so daß auch hier ganz ungeheure Beträge erfordert, ferner die Lieferung von Früh erst vom Vermieter auf Aufhebung des Mietverhältnisses geflagt Stück, die Reinigung der Zimmer und dergleichen entsprechend der werden muß. Die Ueberschwemmung der möblierten Räume durch Geldentwertung vergütet werden müssen. Es darf aber nicht ver- Ausländer, die sich an der Not des Boltes bereichern, fann auch hiergeffen werden, daß Möbel bei sachgemäßer Behandlung eine verhältnismäßig lange Lebensdauer haben und daß die Reinigungs- durch( wenn auch nur in mäßigem Grade) eingedämmt werden, und arbeiten in der eigenen Wohnung nicht einfach nach den normalen mancher Ausländer, der sich ohne Berechtigung hier aufhält, fann Tarifen für Reinigungsfrauen, sondern etwas mäßiger angesetzt auf diese Weise ermittelt werden. werden müssen, zumal Versicherungsbeiträge und der Weg zur Arbeitsstelle fortfallen. In den weitaus meisten Fällen handelt es sich nur um eine unter den heutigen Lebensverhältnissen gewiß sehr er bei der Untervermietung nicht um einen vollen Broterwerb, sondern wünschte, vielleicht sogar notwendige Nebeneinnahme, aber in den meisten Fällen eben nur um eine Neben einnahme. Allen diesen Umständen muß billigerweise bei der Preisberechnung für möbliert vermietete Räume Rechnung getragen werden.
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Gefehliche Untermiete.
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Den Untervermietern aber sei gesagt, daß ein ucher ihrerseits ihnen jedes moralische Recht nimmt, sich gegen eine Bes wucherung durch den Vermieter zu wehren; eine Fortdauer dieser Zustände muß naturnotwendig die 3 wangswirtschaft auf dem Gebiete des Wohnungswesens zu ihrem eigenen großen Nachteile aufs schwerste gefährden.
Die Kommunisten mit Zuckerbrot und Peitsche. Aus Kreisen der Polizeibeamten und der Reichswehrsoldaten fommen Proteste gegen die von den Kommunisten in den Tagen des Generalstreife" gemachten Versuche, sich bei der Bolizei und der Reichswehr anzubiedern. In Berlin hatten die Kommunisten viele Häuser und Zäune mit 8 etteln und Flugblättern beklebt, in denen sie Ansprachen Ein Appell an den Berliner Magistrat, hier ent- an Schupo und Reichswehr richteten nnd sich ihnen als verer den flandaichen Zuständen bei der Untervermietung nach Mög- tehen? Weil Ihr die Geldsäcke schüßen sollt. Aber hungern werdet schieden einzugreifen, ist durchaus am Blaze, und wir hoffen, daß fannte Freunde vorstellten. Auf einen der gedruckten Zettel las man: Polizisten! Weshalb müßt Jhr fortwährend in Bereitschaft lichkeit ein Ende bereitet. nicht mißbrauchen! Die Arbeiter fämpfen auch für Euch. Kämpft nicht Ihr wie wir." Ein anderer Zettel mahnte: Soldaten! Laßt Euch gegen fie!" Und ein dritter Bettel fügte hinzu:" Reichswehrsoldat! Auch Du bekommst kein Geld, und wenn Du Geld bekommst, fannst Du nichts laufen. Die Arbeiter fämpfen auch für Dich. Allen drei Betteln fehlte die Angabe, daß es die Kommunisten waren, die so um Polizei und Reichswehr warben. Doch kaum einer der Polizeibeamten oder Reichswehrsoldaten, denen diese Zettel zu Gesicht famen, dürfte darüber im Zweifel gewesen sein, wer sie da umschmeichelte. Ein an Häuser und Zäune geflebtes Flugblatt mit der Anrede: Schupo! Reichswehr !", das in längeren Ausführungen ähnliche Anbiederungsversuche machte, war wenigstens unterzeichnet. Angeblich fam es bon einer Kommunistischen Fraktion in Schupo und Reichswehr ". Aber sicherlich steckte der dieier Firma sich bedienende Verfasser weder im grünen noch in grauen Rock. Schupo und Reichswehr wundern sich nicht wenig darüber, wie ihnen von den Kommunisten, die gegen sie ionst immer die Peitsche schwingen, hier mit dem 8uderbrot gewinkt wird. Die Kommunisten sollen sich nicht einbilden, daß sie bei ihrem Liebeswerben auf Gegenliebe rechnen dürfen. nisten zu erwarten haben. Schupo und Reichswehr wissen, was sie von den Kommu
Revision im Totschlagsprozek Mischke.
-k.
Biele Untervermieter vergessen außerdem( oder sie wissen es auch nicht), daß die Untermieter durch das Reichsmietengesetz gleichfalls vor Bewudherung geschützt sind; denn sie fönnen, ebenso wie Der Mieter die gesetzliche Miete erklären kann, die Zahlung der gefeglichen Untermiete verlangen. Da die Untermietverträge meist bis zum 15. jeden Monats zum nächsten Monatsersten fündbar sind, so fann der Untermieter bis zum Monatserften dem Untervermieter aum nächsten Monatsersten schriftlich die gesehliche Untermiete erflären. Tut er dies, so ist fortan die gesetzliche Untermiete zu zahlen, die aus dem Anteil an der gesetzlichen Miete für den leeren Raum und aus der Vergütung für die U e berlassung der Einrich- den Sohn Alwin, dessen er sich entledigen wollte, an einfamer Stelle tungsgegenstände, Gardinen, Wäsche usw., sowie für beson here Leistungen( wie Bedienung, Frühstück, Heizung usw.) besteht. Fühlt sich der Untermieter bei der Preisberechnung übervorteilt, so fann er das Mieteinigungsamt anrufen, und dieses fezt alsdann den zu zahlenden Mietzins feft. Aus Furcht vor Differenzen mit dem Untervermieter unterlassen es allerdings viele Untermieter, das Amt anzurufen. Sie wissen, daß sie beim Aufgeben der Mieträume die Konkurrenz der Ausländer, die infolge der starken Valuta ihres Lendes jeden Preis zahlen können, nicht ertragen fönnen, und sie wissen leider zur Genüge, daß die Gewinnsucht vieler Untervermieter dazu führt, daß sie grundfählich nur an Ausländer vermieten. Dadurch werden die Wohnungslosen, die möbliert wohnen müssen, weil fie feine Verwandten haben, bei denen sie unterkommen können, auf Gnade und Ungnade dem wuchernden Untervermieter ausgeliefert.
2]
Kilian.
Das Urteil gegen den Schuhmachermeister Mischke, der vom Schwurgericht des Landgerichts II zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt worden ist, hat das Reichsgericht auf die von Rechtsanwalt Dr. Brandt eingelegte Revision aufgehoben. Wie er innerlich, hatte Mischte seinen elfjährigen, aus erster Ehe stammenin den Teltowkanal gestoßen und vor feinen Augen elendiglich ertrinken lassen. Die Geschworenen hatten nicht, wie der Staatsanwalt beantragt hatte, auf Mord erkannt, sondern nur auf Tot schlag. Dieser Wahrspruch hatte allgemeines Befremden erregt, dem das Gericht auch dadurch Ausdruck gab, daß es auf die gesetzliche Höchststrafe erkannte und dieses Strafmaß damit begründete, daß nach Ansicht des Gerichts hier ein Mord vorliege. Das Reichsgericht erblickte hierin einen Widerspruch mit dem Wahrspruch der Geschworenen, da dieser nur auf Totschlag lautete, und hob das Urteil auf. Die neue Berhandlung wird voraussichtlich in der nächsten Schwurgerichtsperiode stattfinden. Mischke fann jetzt aber auch nur noch wegen Totschlags verurteilt werden, da eine Abänderung des ersten Spruches der Geschworenen zuungunsten eines Angeklagten gesetzlich nicht zulässig ist.
( Copyright 1923 by Grethlein& Co., G. m. b. H. Leipzig)| aus- und in die Gasse hineingucken konnte. Auch war in der Mauer ein schönes gelb oder grüngestrichenes Holztor mit ausgefehlter Verschalung und einem eifernen Knauf in der Mitte, und neben dem Tor am Sandsteinpfosten war ein Glockenzug.
Nach Tante Ellstabs Tod hatte ihn die Mutter mitgenommen nach Solothurn . Es waren da noch zwei kleine Kinder gewesen, die seine Geschwister sein sollten. Krummbeinige Geschöpfe mit ewig naffen Nasen und einem Ausschlag am Kinn. Kaum war er mit der Mutter zu Hause angekommen, so hatte sie zu jammern angefangen:" Ich kann's doch nicht machen, ich verdiene allein zu wenig! Noch ein Maul er nähren! Wenn wenigstens der Vater da wäre!"
Aber der Vater war halt nun einmal fort! Kilian wußte wohl, was dieses„ fort" hieß. Im Zuchthaus, hieß es. Schon auf der Balderegg hatte er's gewußt. Die Buben hatten es ihm gesagt, und einmal auch der Lehrer, als Kilian nicht herausbrachte, wieviel neunmal achtundfünfzig ist. Sein Bater hatte einmal eingebrochen. Das war sicher. Einige fagten: Schon vielmal. Rilian hatte oft darüber nachgedacht. Jedenfalls war das mit seinem Vater so: er hatte es zu etwas bringen wollen. Aber man hatte ihn dabei erwischt.
Die Mutter war dann zum Armenpräsident gegangen, worauf Kilian schon am folgenden Abend, eben mit der Eisenbahn, in diese Gegend verreist war.
Oh, Kilian sah alles so deutlich! Und jetzt fam eine Frau die Gasse herab, die hatte ein tiefblaues Kleid an und um den Hals einen Kragen aus bläulichem Belz, und ob es schon noch fast im Sommer war, jo machte der Pelz doch vornehm und schön; auch hatte die Frau ganz gelbe Stiefel; so hohe, daß man das Ende gar nicht mehr sah, und doch ging der Rock lange nicht an die Knöchel. Auch das machte sich sehr vornehm, besonders weil sie zuerst mit den Zehen und dann erst mit den hohen Stödelabfägen auftrat. So tam fie daher, mit einem feinen Schleierlein über das Geficht, und war schön und blaß und vornehm; zumal auch durch die leichtgeöffneten Lippen ein wenig Gold blinkte. Und bei einem Tore blieb sie stehen, läutete, und das Tor ging auf, und sie ging hinein, hinein in den Garten und wohl auch in das große Haus. Das steinerne Haus!--- Das sichere Haus!
werden mit Wirkung vom Freitag, den 17. August, ab wie folgt Die Milchpreise für das Gebiet der Stadtgemeinde Berlin festgefekt: für Vollmilch 70000 m. je Liter, für nach Berlin eingeführte Magermilch 20000 M. je Liter.
Wieder Gasbelieferung. Die Direktion der städtischen Gaswerke teilt mit: Am Freitag, den 17. August, wird die Gasabgabe, wenn auch noch mit geringem Druck, wieder aufgenommen.
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Kilian zuckte die Achseln. Er mochte ihr nicht sagen, daß ihm selber verboten war, die Felsmand hinaufzuflettern. " Ich gebe dir fünfzig Rappen," sagte sie, nein, einen Franken, wenn du mich sicher hinaufbringst."
Kilian wurde über und über rot. Es fuhr ihm durch den Kopf, daß in der tollen Schlucht, wie die Leute erzählten, einmal ein Fremder verfallen war, der dann nachher den Senn zu Lochigen verklagt hatte, weil ihn dieser den Weg durch die Schlucht gewiesen habe. Seither wollen die Leute hier oben lieber mit dem Teufel um die Seligkeit Neune ziehen, als einem Fremden den Weg weisen. Und auch allem Jungvoik ist solches bei Prügelstrafe verboten.
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Hörst du, einen Franken!" lockte die Versucherin. " Ist es dann auch sicher?"
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Aber selbstverständlich," lachte sie.„ Borwärts!" Kilian dachte: Einen Franken!" Und:„ Wenn man arm muß man schlau sein," sagt der Senn." Man kann dod) einen Franken nicht einfach liegen lassen! Kilian sagte:„ Nun also!" und ging voran.
Bald waren sie am talten Eck, hinter dem der Wildbach Wie manchmal in einem Lied der Schlußreim wiederholt über eine Felswand stürzt und in regelmäßigen Abständen wird, und man sich dessen freut, ohne daß man wüßte, warum starte Wasserschwaden am Abhang entlang wirft, die dem man ihn so lieb hat, worin sein Sinn und Wert begründet wäre, also entschwand dem Buben das Bildchen aus dem Auge, schwand und erstand, verging und erschien und verblaßte: das Bild von dem steinernen Haus, dem sicheren Haus in der sonnigen Straße...
Aber dann schlich eine Traurigkeit in des Buben Herz. Nie würde er von diesen harten Bergen heruntergehen dürfen, nie in einer Stadt wohnen, nie zu etwas tommen. Da stand auf einmal eine Touristin vor ihm und sagte: Geht's hier nach dem Modlacherboden?"
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Aber bevor er abgedampft, war er einen ganzen langen Vormittag in Solothurn herumgelaufen. Das hatte wohl unmöglich viel gekostet: solche Häuser und Straßen und Plätze und Brunnen und Brüden und Kirchen! Oh, eine Kirche war da! Hoch oben auf einer Riefentreppe. Wie ein Berg! Nur alles glatt, bebauen und wohl abgemessen, so daß es fein zueinander stimmte. 2ber am besten hatten Kilian doch die Häuser gefallen, wie sie schön angemalt oder" He?" frug Kilian einfältig, denn er hatte die Frage sehr mit dem Befenwurf überzogen, mit grünen Läden, schönen wohl verstanden, hatte aber genug zu tun, die Fremde zu beAnschriften oder großen schmiedeisernen Schildern, die in die trachten, die plötzlich wie aus dem Boden herausgeftampft, Straße hinaushingen, eins ans andere gelehnt in langer schwizend und in blauen Hosen vor ihm stand. Schließlich Reihe an der Straße standen und manchmal zurücktraten um brachte er heraus, daß man durch die Schlucht wohl in den einen Plaz, auf dem jedesmal ein Brunnen emporragte, Modlacherboden hinaufkomme, daß aber der bequeme Weg darauf ein schön angemalter Krieger oder eine Jungfrau stand. über die Weiden führe. Und noch schöner und stiller war es in den hintern Gassen. Da standen die Häufer, große, sichere Steinhäuser, nicht immer aneinander, sondern manchmal war noch ein hohes Mäuerlein dazwischen, über das just ein Pflaumen- oder Birnbaum hin
Die Fremde beharrte darauf, daß sie die Schlucht hinauf wolle und bat den Burschen, er solle mit ihr gehen. Kilian schüttelte den Kopf.
,, Aber warum nicht?"
Kletterer für Sekunden den Atem nehmen. Gleich dahinter erhebt sich eine glatte Kalfwand, von der Platten abgeschiefert sind. Auf den oberen Bruchrändern hat sich manchmal etwas Erdreich abgelagert, aus dem nun Gräfer, Steinbrech und Frühblütler sproßten.
Obgleich Kilian den verbotenen Weg mohl schon ein duzendmal gegangen war, so überschlich ihn hier die Angst jedesmal aufs neue. Auch jetzt hatte er nur den einen Gedanken: Nicht stürzen! Die Fremde, der Franken, alles mar sehr gleichgültig. Es gab mur eines: Wie war diesem Ungeheuer auszuweichen, das dicht vor dem sonnenheißen Felsabgrund lauerte? Wie war diesem fürchterlichen Fallgesetz zu entwischen, der mitleidlosen Notwendigkeit: fallen zu müssen? Wenn man ihr enttam, war alles gut, erhielt man sogar einen Franken! Dem Gebote mußte man entkommen, das war die Hauptfache! Aber wie war das möglich? Wenn etwas ganz Selta fames, etwas ganz Unmögliches geschehen könnte, dann wäre es denkbar, daß man auch diesmal wieder ( Fortsetzung folgt.)