Wirtschaft
Banken und Goldanleihe.
Der Zentralverband des Deutschen Bank- und Banfiergewerbes veröffentlicht folgenden Aufruf an seine
Mitglieder:
" Die wertbeständige Anleihe des Deutschen Reiches ist zur Zeichnung aufgelegt. Unserem Verband als der Berufsvertretung des deutschen Bant- und Banfiergewerbes ist es eine Pflicht und ein Bedürfnis, auch seinerseits die Kreise, die auf feine Stimme hören, zu einer tatkräftigen Förderung dieser Anleihe aufzurufen. Gesetzlich sichergestellt ist die Anleihe durch die Belastung der Gesamtheit der deutschen Privatvermögen: die Reichsregierung ist ermächtigt, zu ihrer Deckung im Bedarfsfalle Zuschläge zur Vermögenssteuer zu erheben. Eine nicht geringere Gewähr für ihre Sicherheit ist der unerschütterliche Wille aller Stämme und Schichten unseres Volkes, am Reiche und seiner Einheit festzuhalten, wie er sich in diesem schicksalsschweren Jahre nicht nur an Rhein und Ruhr offenbart hat. Als ein Bekenntnis dieses Willens und dieses Vertrauens sehen wir auch die Zeichnung auf die wertbeständige Anleihe des Reiches an.
Abgesehen von dem Hinweis auf die angeblich überschäßte| mäßige Betriebe befizen, zu den Rosten der Handwerkskammern Leistungsfähigkeit des Besizes ist der Aufruf von Interesse als Be- heranzuziehen sind. Die Entscheidung lautet im Wortlaut: tenntnis der Banken zum Gedanken der Goldanleihe, die sie früher abgelehnt haben.
Theorie und Praris.
Theoretisch haben die Banten hier ihre Sympathie für die Goldanleihe ausgesprochen. Daß in der Pr agis die Sache etwas anders aussieht, geht aus folgendem uns von absolut einwandfreier Seite geschilderten Vorfall hervor:
Nach den mir vorgelegten Unterlagen pflichte ich Ihnen zwar darin bei, daß der Bäckereibetrieb des Konsumvereins in Emden feiner ganzen Einrichtung nach als ein handwerksmäßiger anzu sehen ist. Da der Konsumverein indessen den Absatz der in jener Bäckerei hergestellten Erzeugnisse auf den Kreis feiner Mitglieder beschränkt, liegt ein die Beitragspflicht zur Handwertstammer begründender Gewerbebetrieb nicht vor. Ich ersuche Sie deshalb, auf die eingelegte Beschwerde hin den Konsumverein entsprechend zu bescheiden.
Ein Zeichner wurde am Montag vormittag, als er den GegenDamit ist also auch die preußische Regierung im Ergebnis der wert von 5 Dollar zeichnen wollte, sowohl von der Filiale der Deutschen Bank, der Mitteldeutschen Kreditbank Entscheidung des thüringischen Wirtschaftsministeriums beigetreten. und der Commerz- und Disconto Bank, die sich sämtlich Es ist eine weitere bemerkenswerte Feststellung erfolgt, daß Kon= am Belle- Alliance- Play in Berlin befinden, abgewiesen, da sie so jumpereine feine Gewerbebetriebe find. Bekanntlich Da die schwebt augenblicklich ein Prozeß in höchster Instanz über die Frage, fleine Beträge für die Zeichnung nicht annehmen. fleinsten Beträge 1 Dollar sind und 5 Dollar den auch jetzt noch sehr ob Konsumgenossenschaften zu den Handelskammerbeiträgen heranbeträchtlichen Wert von 16 bis 17 Millionen ausmachen, fo liegt hier zuziehen sind. Es ist zu hoffen, daß auch dieses Gericht zu demselben allem Anschein nach eine gewisse Abneigung gegen die Zeichnungen Ergebnis wie der preußische Handelsminister und der thüringische Wirtschaftsminister tommt, damit die Möglichkeit ausgeschaltet wird, daß Konsumgenossenschaften zu Interessenvertretungen Beiträge zahlen müssen, die nicht die Interessen der Konsumgenossenschaften, sondern die ihrer Gegner vertreten. Jedenfalls ist die oben erwähnte Entscheidung des preußischen Handelsministers für die Genossenschaftsbewegung höchst erfreulich.
der Goldanleihe vor.
Es ist Aufgabe des Reichsfinanzministeriums, dafür zu sorgen, daß solche Vorkommnisse sofort abgestellt werden. Wie wir dazu hören, werden von zuständiger Seite bereits Schritte unternommen, um die Ablehnung von Zeichnungen fünftig zu verhindern.
Das Martausfuhrverbot.
Gewiß sind der finanziellen Leistungsfähigkeit der besitzenden Echter Rubel und Havensteinrubel. An der Petersburger Fonds. Schichten des deutschen Volkes heute bei weitem engere Grenzen Bon maßgebender Stelle wird mitgeteilt, daß im Reichs. gezogen, als große Kreise nicht nur des Auslandes, sondern auch anzeiger" alsbald Ausführungsbestimmungen zur Berordnung be- börse macht sich in diesem Monat eine rege Nachfrage nach unferer eigenen Volksgenossen es sich eingestehen wollen. Um so treffend das Verbot des Martverkaufs ins Ausland den mit Gold gedeckten Noten der russischen Staatsbant, Tschermonezen, bemerkbar, was eine bedeutende Kurssteigerung der= wichtiger ist es, daß anlagebedürftige Rapitalien, wo veröffentlicht werden. Der kurze Inhalt der Bestimmungen ist fol- felben zur Folge hat. So werden die Tscherwoneznoten, die am solche auch immer vorhanden sind, der wertbeständigen Anleihe des gender: 1. Auguft mit 1175 Sowjetrubeln der Ausgabe 1923 notiert wurden, Reiches zugeführt werden und daß dies insbesondere hinsichtlich Als Geldbeträge im Sinne der Verordnung find alle Zahlungs - bereits mit 1325 gehandelt. An den ,, wilden" Börsen werden jedoch folcher Bestände an ausländischen Zahlungsmitteln mittel anzusehen, die auf Reichswährung lauten. Als im Aus- noch bedeutend höhere Kurse genannt. Die Nachfrage nach den geschieht, welche bisher nicht sowohl zur Leistung notwendiger Aus- land ansässige Inländer oder Ausländer gelten Personen, die ihren Tscherwoneznoten erklärt sich u. a. dadurch, daß in einer ganzen landszahlungen, als vielmehr zur Sicherung gegen die aus der Ent: Wohnfig oder dauernden Aufenthalt im Auslande haben, und die Reihe von Petersburger Trusts neuerdings auf Wunsch der Arbeiter wertung der heimischen Währung befürchteten Verluste aufrecht Niederlassungen von Personenvereinigungen im Auslande. Aus die Lohnauszahlungen bis 75 Proz. in Tscherwoneznoten erfolgen. erhalten worden sind. Die Vorteile, mit denen die vorliegende An- genommen sind die inländischen Niederlassungen oder Bevollmäch Während die Kurse für ausländische Valuta seit Beginn dieses leihe ausgestattet ist, insbesondere die Befreiung der selbstgezeichneten tigten folcher Personen. Prüfungsstelle ist die Devisenbeschaffungs Monats gestiegen find für einen Dollar, der jeßt mit 302 Anleihe von der Erbschaftssteuer und sodann die erleichterte Begeb- stelle G. m. b. 5., Berlin NW. 7, Am Weidendamm 1a, notiert wird, wurden am 1. August 251 Sowjetrubel der Ausgabe barkeit auf Grund der Befreiung von der Börsenumsatzsteuer, werden Die Verordnung findet feine Anwendung auf Reichsmart- 1923 gezahlt, weist die Reichs mart, die jest gern Havensteinunferen Mitgliedern die Werbetätigkeit für die Anleihe im Kreise beträge, die einem im Auslande ansässigen Inländer rubel genannt wird, einen sehr bedeutenden sprunghaften Kursihrer Rundschaft wesentlich erleichtern. oder Ausländer für Effekten, Geschäftsanteile, Grundstücke rückgang auf. So erreichte die Reichsmart einen tiefsten Stand oder für Erträge aus folchen zur Verfügung gestellt werden, sowie von 1 000 000 Reichsmart gleich 25 Sowjetrubel 1923, d. h. eine auf Gutschriften vom Konto eines im Auslande anfäffigen Inländers Reichsmart entspricht nur noch 25 alten Sowjetrubeln. oder Ausländers auf das Konto eines anderen.
Mit unseren Mitgliedern wissen wir uns in der Ueberzeugung einig, daß die Wiedergefundung der Währung und der Finanzen des Reichs sowie die Bewahrung unseres Wirtschaftslebens vor inneren Erschütterungen und vor Störungen feiner äußeren Ordnung derzeit das wichtigste Berufsinteresse der Banten und Banffirmen darstellt. Ein Erfolg der wertbeständigen Anleihe des Reiches wäre gemiß noch nicht entfernt geeignet, die Schäden zu heilen, welche unserem Reich und unserer Wirtschaft durch die Auswirkungen der Ruhrbesetzung erneut zugefügt worden sind, aber er würde doch ein wichtiges Glied in der Kette der Maßnahmen sein, die uns zugeordneten Verhältnissen im Inneren zurückführen sollen, und er würde vor allem gesetzgeberische Eingriffe in das Wirtschaftsleben, die selbst im günstigsten Falle nicht ohne empfindliche Schädigung berechtigter Privatintereffen vor sich gehen fönnen, nach mehrfacher Richtung überflüssig machen."
Während seines Aufenthalts im Inlande kann der im Auslande ansässige Inländer oder Ausländer gegen ausländische Schecks oder Noten oder als Auszahlung auf Krebitbriefe oder Aftreditive Reichsmartbeträge im Werte von 100 englischen Pfund im Einzel falle und von 250 englischen Pfund im Monat erhalten. Der Auszahlende hat den die in der Verordnung vorgesehenen Freigrenzen übersteigenden Betrag der Prüfungsstelle zu melden.
Konjumvereine find feine Gewerbebetriebe!
Der preußische Handelsminister hat eine beachtenswerte Entscheidung über die Frage gefällt, ob Konsumvereine, die handwerts
Devisenkurse. Unserer gestrigen Kurstafel, die infolge eines Sekfehlers fälschlich vom 17. August datiert war, ist noch nachzutragen: 1 finnische Mart 117 705 Gelb, 118 295 Brief; 1 japanischer Den 2 034 900 Geld, 2045 100 Brief; 1 italienische Lire 181 545 Geld, 182 455 Brief; 1 französischer Frank 235 410 Geld, 236 590 Brief; 1 brasilianischer Milreis 413 962,50 Geld, 416 037,50 Brief; 1 schweizer Frant 766 080 Geld, 769 920 Brief; 1 spanische Beseta 574 560 Beld, 577 440 Brief; 100 österreichische Kronen 5985 Geld, 6015 Brief; 1 tschechische Krone 124,687 Geld, 125,313 Brief; 1 ungarische Krone 234,41 Geld, 235,59 Brief; 1 bulgarische Lewa 1 jugoslawischer Dinar 44 887 Geld, 36 907 Geld, 37 093 Brief; 45 113 Brief.
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Berlin , den 18. August 1923, Der Vorstand
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