Gewerkschaftsbewegungen, Der am 29. 9. von dem Reichsarbeitsministerium gefällte bis 4. Oftober 28 280 000 m., für Hilfsarbeiter für dieselbe Zeit
Teuerung und Löhne.
Bir haben wiederholt auf die Richtlinien hingewiesen, die zwischen den Spikenorganisationen der Arbeitgeber- und Arbeit nehmerverbände vereinbart worden sind. Es wurde darin u. a. festgelegt, daß in Zeiten starter Geltentwertung eine Borausschägung der Leuerung während der Verbrauchswoche auf Grund des Dollarfurfes und der Großhandelspreise vor genommen werden soll. Diese Borausfchäzung ist durchaus logisch, ganz abgesehen von ihrer Notwentigteit, und paßt sich dem Be fchäftsgebaren ber Unternehmer an, die ja bekanntlich gleichfalls nach dem Dollar die Preise berechnen.
Schiedsspruch ist von den Arbeitgebern endlich angenommen 19 600 000 m. worden. Damit ist laut Schiedsspruch der vorherige Spruch als erledigt zu betrachten. Der Spizenlohn beträgt somit für die Beit vom 24. bis 30. 9. 20 000 000.
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Die Löhne im Buchdrudgewerbe. Die Lohnfommission setzte gestern für die Woche vom 6. bis 12. Oktober folgende Spihenlöhne feft: Für Gehilfen 2 500 000 000 m.( Stundenlohn 52 083 333 M.), Wo die technische Möglichkeit besteht, soll noch biefe Woche für Hilfsarbeiter 2 250 000 000 m., für Anlegerinnen 1800 000 000 die endgültige Verrechnung erfolgen. Ist diese Vorausseßung nicht Mart, für Hilfsarbeiterinnen 1620 000 000 m. Angesichts der vorhanden, so soll eine weitere Borichubzahlung am Entwidlung auf dem Lebensmittelmarkt wird dringend empfohlen, Freitag bezto Sonnabend stattfinden. Abschlagszahlungen nach der wirtschaftlichen Möglichkeit Der Wichtigkeit wegen wird erfucht, die Tarifverträge II ag ber einzelnen Betriebe am Dienstag zu leisten. Braun. Gloth. und IIa h im Verbandshaus des DMV. Abt. Tirpiz täuflich in Empfang zu nehmen.
Cohnvereinbarungen in der Herrenmaßbranche. Die AkkordStundenlöhne für die jeßt laufende Lohnwoche betragen in Klaffe I Tarifverhandlungen für die Angestellten im Einzelhandel. und II: 29 000 000, 111: 28 420 000, Riaffe IV: 28 130 000 m. Der Diese Bereinbarungen sind von den Unternehmern jedoch nieZeitlohn ist in allen Klaffen gleich. Alles übrige bleibt mie bisher. Der Zentralverband der Angestellten schreibt uns: Die mals ei gehalten worden. In Zeiten vorübergehender Verhandlungen über die Feftfegung der Gebälter der Angestellten Borwoche, die in der Spitze 25 610 000 m. betragen, zur AusDer Arbeitgeberverband hat Anweisung gegeben, die Löhne der Martbefferung oder eines langsameren Absintens der Mart weigern für die erfte Dftoberwoche haben au einer Vereinbarung nicht zahlung zu bringen. Sähe, die nicht von den Firmen ausgezahlt fich die Unternehmer fogar, die Löhne dem Lebenshaltungsindeg ent- geführt, weil die Zugeftändnisse der Arbeitgeber so start unter den werden, werden eingeklagt. sprechend anzupassen und berufen sich auf den Dollar. Es ist deshalb jest doppelte Pflicht unserer Gewerkschaften, auf dem Damm Forderungen der Angestellten blieben, daß eine Einigung nicht zu erzielen war. Es ist daher der Schlichtungsausschuß angerufen Die Lohnverhandlungen für die Chirurgiemechanik haben fol zu fein und sich im Laufe dieser Woche, soweit das nicht schon geworden. Die Einzelhandelsgemeinschaft hat in Anwesenheit der gendes Ergebnis gezeitigt: Für die Woche vom 16. bis 22. Septemfchehen sein sollte, auf feinen Fall auf eine Lohnvereinbarung Vertreter der Angestellten die Anordnung getroffen, daß am Freiber werden die Löhne auf die Borwoche um 173,5 Proz. erhöht. Für einzulassen, die sich auf die Reichsindegziffer der Lebens- tag, ben 5. Dktober, spätestens Sonnabend, ben 6. Ottober, eine die Woche vom 23. bis 29. September fommt auf die Erhöhung von haltungsfoften stüßt. Nach dieser Reichsinderziffer betrug die Teuerungszahl am 1. Oftober 40 400 000 m. Am 2. Oftober betrug fontozahlung erfolgt, die sich zusammenfeßt aus der zuletzt jedoch die Teuerungszahl der Großhandelspreise bereits erfolgten Zahlung plus Inder vom 4. Oktober in Höhe von 44,8 Proz. mehr als das Doppelte, d. h. das 84,5millionenfache der Borkriegszeit.
Lohnregelung im Baugewerbe.
Da sich die Kleinhandelspreise jett faft unmittelbar den Großhandelspreisen anpaffen, ja anpassen müssen, die GroßhandelsDurch die Tariffommission der an dem Tarifvertrag beteiligten preise ihrerseits die Tendenz haben, sich im selben Tempo dem Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen find für das Berliner Dollarturs anzupassen, soweit ter Dollar steigt, muß damit ge- Hoche, Tief- und Betonbaugewerbe für die Beit vom 29. September rechnet werden, daß die Lebenshaltungskosten in der Berbrauchs. bis 5. Oftober 1923 folgende Löhne vereinbart worden: woche gegenüber der Borwoche sich nicht um 44,3, sondern um Hoch- und Betonbau: Maurer , Rementfacharbeiter, Einmindestens 200 Prozent, wahrscheinlich jedoch um mehr fchaler, Stein- und Kaltträger 36 058 000 M., Kaltichläger, Waffer als 200 Broz. erhöhen werden. Es ist deshalb unbedingt erforderträger, Rüster und gementarbeiter 35 157 000 m., geübte Baulich, daß bei allen Lohnverhandlungen, unter Bezugnahme arbeiter 84 255 000 m. pro Stunde. auf die Richtlinien, auf den Dollarkurs und auf die Großhandelspreife hingewiesen wird. Ein Lohnausgleich von 44 Broz. fäme in Wirklichkeit einer Lohnfürzung von mehr als 50 Broz. gleich. Bei den Glendslöhnen, die gegenwärtig gezahlt werden, wäre eine derartige Lohntürzung einfach nicht zu ertragen.
Produktionseinschränkungen..
173,5 Broz. eine weitere Zulage von 66,05 Proz. Für Kurzarbeiter wird, falls die Abrechnung bis Sonnabend nicht fertiggestellt werden tann, ein Vorschuß in derselben Höhe gewährt. Jugendliche Arbeiter und Arbeiterinnen von 14-18 Jahren werden nach dem BBMI. Tarif entlohnt.
Für die faufmännischen Angestellten im Speditionsgemerhe wurden mit dem Lofalverein Berliner Spediteure folgende Säge vereinbart: Für die Woche vom 22. bis 29. September wird der volle Inder in Höhe von 97 Proz. gezahlt. Für die Zeit vom 30. September bis 6. Oktober wird eine Erhöhung von 50 Proz. auf die Gehälter der Vorwoche gezahlt. Für die Zeit vom 7. bis 10. Oftober ist ein Betrag von vier Siebentel diefes Betrages plus Inder der nächsten Woche zu zahlen. Für die Zeit vom 11. bis 17. Oftober wird der am 11. Oktober veröffentlichte Inder gezahlt. Für die laufmännischen Angestellten im Zeifungsgewerbe murde mit dem Arbeitgeberverband für das Berliner Zeitungsgewerbe für bie erste Woche im Oktober eine Zahlung von 100 Proz. auf die tariflichen Septembergehälter vereinbart.
Tiefbau: Tiefbauarbeiter über 19 Jahre 84 222 000 2., Ständige Blazarbeiter 83 505 000 9., Maschiniften I laffe 38 180 000 m., Maschinisten II. Selaffe 86 058 000., Maschinisten III. Staffe 34 588 000 W. Schloffer, Schmiede, Monteure 86 058 000 Mart, Einsteifer und Rohrleger 35 900 000 M., Hilfsmonteure, Hilfsfchloffer, Bergießer, Berstrider, Muffenmacher 84 255 000 pro Stunde, Wächter für 7 Schichten, a 8 Stunden, 1427 000 000 m., Ungestellte der Chirurgiemechanit. Soweit möglich sind am Frei Erfaßwächter pro Stunde 82 619 000 7., Schachtmeister tag, spätestens aber bis zum Sonnabend 75 Broz. des Septemberpro Stunde 271 000 m. für Facharbeiter. 1942 000 000 M., Boliere 1 949 000 000 M., Bertzeugentschädigung gehalts als Vorschuß für die Woche vom 1. bis 6. Oftober zu zahlen. Die Borschußfrage für die nächste Woche wird noch befonders geregelt
Am Freitag, den 12. Oftober, gelangt ein Borschuß von 1200000000 m. zur Auszahlung. Kurzarbeiter erhalten einen entsprechend geringeren Borschuß.
Die Lüge der notwendigen Arbeitszeitverlängerung. Wie uns aus Breslau gebrahtet wird, haben die Arbeitgeber des niederfchlesischen Steinfohlenbergbanes den Schiedsspruch über die letzte ohnerhöhung wegen Abfab fchwierigteiten abgelehnt. Ste fündigen gleichzeitig, ebenso wie vor einiger Zeit bereits die sächsischen BraufohlenbergFür die Zimmerer wurde auf Grund der zentralen A5werfe, die Einlegung von Feierschichten an und wollen vor machungen von den Tarifparteien für das Lohngebiet Groß- Berlin, läufig vom Donnerstag an einen ganzen Tag wöchentlich nicht ein Potsdam, Spandau , Velten , Dranienburg und Königstonsterhausen fahren lassen. Gleichzeitig ist ein großer Teil ber verarbeiten der neue Bohn für die Lohnwoche vom 29. September bis 5. Ottober ben Industrie gerade in Schlesien nicht in der Lage, ben wie folgt berredinet: Der Stundenlohn für Bimmerer beträgt für Roblenbedarf beden und felbst die Hausbrandversorgung diefe Beit 86 058 000. und die Werkzeugentichädigung 541 000 t. zu fft her in ber nächsten Nähe eines bor größten Stohlengebiete ber pro Stunde. Die Behrlingsentschädigung ist wie folgt feftgefest: Welt fr bon ber noch olig ungesichert. Der Berzicht auf Me Ausmugung der heute bereits gefeglich geftatteten Arbeitszeit entschädigung Gruppe B burch die Arbeitgeber des Rohlenbergbaues beleuchtet die unwahr haftigkeit der Begründung für die legten Borstöße gegen den Acht. Im 1. Lehrhalbjahr 3 606 000 Stundentag. Nicht der Wunsch nach Produktionssteigerung fann diese Borstöße veranlaßt haben, da die Arbeitgeber ihrerseits jede Probuftionssteigerung durch ihre Breistaltulationen und ihre Stilllegungsmaßnahmen täglich mehr sabotieren, sondern nur der Wunsch nach Niebertnüppelung der Arbeiterorganisation nen unter Berzicht auf jede rationelle Wirtschaftsgestaltung.
Und Maffenentlassungen.
Aus dem Verwaltungsgebäude der Siemens- Schudert- Berte find jett 200 Angestellte wegen Berfonalberminderung" entlassen worden, denen am 15. Oftober weitere 400 Wertsangehörige und am 1. November abermals 200 zum Teil langjährige Angestellte folgen werden. Wie wir erfahren, stehen auch bei den Gaswerten in Smargenborf Waffenentlaffungen von Arbeitern unmittelbar
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5 409 000 7 212 000 9 015 000 12 621 000 16 227 000 19 833 000
Werkzeug entfchädigung 81 100 108 200 185 200 189 300 248 400 297 500
Am Freitag, den 12. Oftober, ist an Vollarbeiter ein Vorschuß von 1 200 000 000 M. und an Kurzarbeiter vier Fünftel ber Summe zu zahlen. Auch Lehrlinge erhalten einen ihrem Lohn entsprechen ben Borschuß.
An die Angestellten Im Papier - und Pappengroßhandel gelangt für die erste Oktoberwoche ein Septembergehalt zur Auszahlung. Die taufmännischen Angestellten im Buchhandel erhalten im Laufe der Woche eine Atonto- Bahlung von 14 Augustgehältern.
bindereigewerbe find für den Monat September 25 Augustgehälter Für die faufmännischen Angestellten im Buchdrud- und Buchvereinbart worden. Für die erste Oftoberwoche fommen 12 Auguft. gehaser plus Saber 4. Oftober zur Auszahlung. geher plus Saber en 4. Ottober zur Auszahlung.
Werbungstoffen und Steuerabgug. Cine Reihe von Lesern hat offenbar die Werbungsfosten verwechselt mit den 10 Prozent der Steuern, die von diesen Werbungskosten nicht abgezogen werden. Dieses Mißverständnis erklärt sich daraus, daß bei der Lohnrechnung gewöhnlich der steuerfreie Betrag der Werbungskosten als„ Werbungstoften" gebucht wird.
Rentralverband der Maschinisten und Seizer. Freitagabend 6 Uhr im GeBertschaftshaus, Engelufer 24-25, Gaal 1: Algemeine Funktionärversammlung. Tagesordnung wird in der Versammlung bebanntgegeben. Erscheinen aller Funktionäre ist füit.
Chemische Inbustrie! Af- Funktiondaversammlung heute Freitag, abends 7% h, beim Butab, Werftstr. 7, Sof 2 Treppen.
10 Uhr im großen Gaal bes Gewerkschaftshauses, Engelufer 25, wichtige Ber Berband der Buchbinber und Papierverarbeiter. Sonntagvormittag fammlung des gesamten in den Geldbruckereien beschäftigten Buchbinderpersonals. Das Erscheinen aller Rollegen und Rolleginnen ist unbedingte Pflicht. Reaptentaffe für Mitglieder des Deutschen Werkmeisterverbandes. E. R.
Mitgliederversammlung Sonntag ben 7. Ottober, vormittags 11 Uhr, Belvedere , Berantwortlich für Politik: Richard Bernstein; Wirtschaft: Artur Saternus; Gemertfchaftsbewegung: 3. Steiner; Feuilleton : Dr. John Schikowski; Lotales Berlag: Borwärts- Berlag G. m. b. S., Berlin . Drud: Borwärts- Buchdruckeret
Achtung, Töpfer! Der Schiedsspruch des Schlichtungsaus. schusses Berlin lautet für die Zeit vom 23. September bis 6. Dftober auf 10 Proz. über den tarifmäßigen Maurerftundenlohn. Deman ber Jannowizbrüde. gemäß wäre zu zahlen vom 23. bis 29. September ein Stundenlohn pon 28 215 000 m., vom 30. September bis 6. Ottober ein Stunden John von 39 663 800 m. Die Affordgrundpreise erhöhen fich um das 28 215 000- bzw. 39 663 800fache, Die Erklärungsfrist über Annahme oder Ablehnung ist auf 3 Tage festgesetzt.
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