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Einheitskurs für Devisen.

Angesichts der fünstlich hoch, gesprochenen" Devisenfurse hat die Reichsregierung folgende Verordnung über ben Handel mit ausländischen 3ahlungsmitteln und Dollarschazan weisungen auf Grund des Ermächtigungsgefeßes erlassen:

war

Ein Nachruf der Brotkarte.

Der

träglich ist. In einer ausführlichen Dentichrift wird der Bor­stand die Notwendigkeit darlegen, die zwangsläufige öffentliche Rege­Die Brotfarte ist gestorben. Friede fei mit ihr. Sie lung der Mietpreisbildung bis zur Ueberleitung des Wohnungs­Niemand freute sich über ihre Geburt. Die Reichen rümpften bei halten. Nur in diesem Fall ist die Mieterschaft bereit, weitere Opfer ein Kriegsfind von schlichtem, volkstümlichem Charakter. wesens in die Gemeinwirtschaft unbedingt beizubehalten und jede nicht unumgänglich notwendige Steigerung der Mieten hintanzu­ihrem Anblick die Nase, die Armen seufzten schrer und nahmen für eine gemeinnützige Neubautätigkeit auf sich zu nehmen. § 1. Der Erwerb und die Veräußerung von Zahlungsmitteln fie ergeben als einen neuen Schicksalsschlag hin. oder Forderungen in ausländischer Währung, für die eine Borstand erwartet von der Reichsregierung, daß vor irgendwelchen amtliche Notierung in Berlin   erfolgt, geçen Reichsmart oder Wert­Sie brachte nichts Gutes mit fidh  . Kartoffel und dann Rüben- entscheidenden Maßnahmen in der Wohnungsfrage unbedingt den papiere jeder Art, die auf Reichsmart lauten, sowie von Dollar- brote, pampig und glütschig, dumpf und verschimmelt. Dann triegte Bertretern der organisierten Mieterschaft Ge­chazanweisungen ist im Inland und Ausland nur zu dem amtlich sie allerlei Geschwister. Jedes neue derartige Kriegskind tötete einlegenheit gegeben wird, thren entgegengesezten Stück Freude, und doch murrte niemand. Jeder erkannte die Tätig tung für die schweren Folgen eines einseitigen Vorgehens der Standpunkt eingehend darzulegen. Die Verantwor­feit der Karten an. Sie gaben schlechtes, verdorbenes, mageres Reichsregierung lehnt die organisierte Mieterschaft entschieden ob Effen, aber sie gaben doch Essen! Sie gaben zu wenig, aber fie gaben doch etwas!

in Berlin   notierten Kurse des Tages des Geschäftsabschlusses zulässig, und zwar zu dem Geld- oder Brieffurs oder einem dazwischenliegen den Kurse. Zahlungsmittel im Sinne diefer Berordnung sind Geld­forten, Papiergeld, Banknoten und dergleichen, Auszahlungen, An­weisungen, Scheds und Wechsel.

Eine amtliche Notierung wird als vorliegend nur angesehen, wenn in der Währung am Lage des Geschäfts eine amtliche Notie rung des Kurses der Auszahlung erfolgt. An Tagen, an denen eine amtliche Notierung der Auszahlung nicht stattfindet, dürfen in der Währung Geschäfte nicht abgeschlossen werden.

Der Kurs für Auszahlung ist auch für Geschäfte in Geldforten maßgebend, wenn für die Geldforte tein besonderer amtlicher Kurs notiert wird. Wird ein besonderer Kurs notiert, so gilt er nur für Geschäfte in Geldforten. § 2.§ 1 2bf. 1 findet auf Zahlungsmittel und Forderungen in ausländischer Währung, für die eine amtliche Notierung in Berlin  nicht erfolgt, mit der Maßgabe Anwendung, daß der Erwerb und die Beräußerung nur zu den Preisen zulässig ist, die von einem Aus­schuß der Berliner   Bedingungsgemeinschaft für den Wertpapierver­fehr ermittelt und regelmäßig in der Breffe veröffentlicht werden. De reröffentlichten Preise gelten bei Abschlüssen in diesen Zahlungs mitteln als Höchst- und Mindestpreise. Soweit für Zahlungsmittel und Forderungen in ausländischer Währung weder eine amtliche Notierung in Berlin   erfolgt noch gemäß Abs. 1 Preise ermittelt werden, ist der Erwerb und die Ver­äußerung gegen Reichsmart oder Wertpapiere, die auf Reichsmart lauten, unter der Voraussetzung zulässig, daß der Preis auf der Grundlage einerseits eines im Auslande bestehenden Kurses dieser Bahlungsmittel und andererseits des Berliner   amtlichen Kurses der Währung des ausländischen Börsenplates errechnet ist. § 3. Devisenbanken und Bechselstuben fönnen ausländische Geldforten, Papiergeld, Banknoten auch zu einem Breise erwerben, der hinter dem legten amtlichen Kurse oder den nach§ 2 ermittelten Breisen zurückbleibt.

Devisenbanken dürfen Beträge bis zu 5 Bfund( englisch  ) oder dem entsprechenden Betrag in einer anderen ausländischen Währung Wenn ein Reiseshed oder ein Reisekreditbrief, der von einer ausländischen Bant ausgestellt ist und auf ausländische Währung lautet, von der Berson, auf deren Namen er ausgestellt ist, zur Einlösung vorgelegt wird, und diese Person im Inland weder Wohnfiz noch dauernden Aufenthalt hat, fann die Devisenbank aus­ländische Geldforten, Papiergeld, Banknoten auch zu einem Preise abgeben, der hinter dem letzten amtlichen Kurse oder den nach§ 2 ermittelten Breifen zurückbleibt.

auch zum legtbekannten amtlichen Kurse abgeben.

§ 4. Geschäfte, die gegen die Vorschriften der§§ 1 bis 3 ver

ftoßen, sind nichtig.

Die Nichtigkeit kann nicht zum Nachteil von Personen geltend gemacht werden, die den die Richtigkeit begründenden Sachverhalt beim Abschluß des Geschäfts nicht fannten.

§ 5.§§ 1 bis 4 finden auf Geschäfte, die mit der Reichsbank oder mit der Devisenbeschaffungsstelle abgeschlossen werden, teine Unwendung.

§ 6. Als Rurfe ausländischer Zahlungsmittel oder als Kurse der

Reichsmart dürfen nur die amtlichen Notierungen der Berliner Börse   oder ihnen gleichgestellten Preise veröffentlicht werden. §7. Mit Gefängnis bis zu drei Jahren und mit Geld­ftrafe bis zum Zehnfachen des Wertes der ausländischen Zahlungs­mittel oder Forderungen oder mit einer diefer Strafen wird bestraft, wer vorfählich oder fahrlässig den Borschriften diefer Verordnung zuwiderhandelt.

Ebenso wird bestraft, mer vorfäglich zu einer solchen Zumider handlung auffordert, anreizt oder sich erbietet.

Neben der Strafe können die ausländischen Zahlungsmittel oder Forderungen, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, zugunsten hes Reiches eingezogen werden, auch wenn fie dem Täter oder einem Teilnehmer nicht gehören. Erweist sich die Einziehung als nicht durchführbar, so fann das Gericht nachträglich durch Beschluß die Einziehung des Wertes anordnen.

Der Feststellung des Wertes der Zahlungsmittel und Forde rungen ist, soweit eine amtliche Kursnotierung an der Berliner Börse erfolgt, der mittlere Kurswert dieser Börse im Zeitpunkt der verbotenen Handlung zugrunde zu legen. Neben der Strafe fann angeordnet werden, daß die Berurteilung auf Roften des Schuldigen öffentlich bekanntoemacht wird. Die Betanntmachung fann auch durch öffentlichen Anschlag erfolgen. Die Borschriften des§ 26 Abfah 3, 4 der Preistreibereiverordnung vom 13. Juli 1923( Reichsgesehblatt" I S. 709) gelten entsprechend. § 8. Zuwiderhandlungen gegen die Borschriften dieser Berord­nung fann ferner der Kommissar für Devisenerfoffung durch Ord nungsstrafe bis zu 10 000 Goldmart ahnben.§ 15 der Durch führungsbestimmungen zur Verordnung des Reichspräsidenten über Devisenerfassung vom 7. September 1923( Reichsgesetzblatt" 1 G. 865) gilt entsprechend.

§ 9. Diese Verordnung tritt mit der Berfündung in Straft. Als Berfündung gilt auch die Verbreitung durch das Wolffsche Tele. graphen- Bureau in Berlin   und die Veröffentlichung durch die Presse.

Verbot der Roten Fahne". Stillegung des ganzen Druckereibetriebes. Die am Sonntag wieder erschienene Rote Fahne" ist gestern erneut von den Militärbehörden verboten worden, ohne daß dar­über der Presse eine amtliche Notiz zugegangen wäre. Da die Rote Fahne" in ihrer Montagausgabe erklärte, die Durchführung des Verbotes würde unmöglich sein, so ist jetzt durch Militär und Polizei die Friedrichstadtbruckerei, in der die Fahne" hergestellt wird, geschlossen worden. In der Friedrichstadtdruckerei werden aber feineswegs nur die ,, Rote Fahne", sondern auch zahllose anbere Druckschriften hergestellt. Die Abschließung der Druckerei ist deshalb gleichbedeutend mit der Brotlosmachung von über 200 Arbeitern und muß die allgemeine Erregung in der Arbeiterschaft nur noch mehr steigern. Die Maßnahme ift deshalb außerordentlich bedauerlich und wir erwarten, daß die Behörden sie unbedingt zurüdnehmen. Das Berbot der Roten Fahne", wenn es einmal erlassen ist, läßt sich auch durch führen, wenn der sonstige Drudereibetrieb ungestört weiter arbeitet.

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Die Postdiebe von Wilmersdorf  .

Die Geschwister der Brotfarbe waren nicht lebensfähig. Schwache Kriegsfinder, fonnten sie sich in dem Krieg nach dem Warum Beobachtungen durch Defektive nicht möglich waren. Kriege" nicht erhalten. Böse Menschen nahmen ihnen unter ver­schiedensten Vorwänden das Leben. Was wurden nicht für Gründe tungen gegen die 40 Wilmersdorfer   Postdiebe und deren Frauen Nach mehrtägiger Unterbrechung wurden gestern die Berhand­vorgebracht, wan das Leben diefer Nahrungsmittelfarten abzufürzen. und Freundinnen durch Landgerichte birefter Buddenberg fortgesetzt. Nur der wahre Grund wurde nie genannt: weil fie magere Kriegs: In der Hauptsache handelte es sich um die Klarstellung des Ver­finder waren, gaben sie auch nur mageren Verdienst. Sie waren hältnisses des Angeklagten Behrend zu den höheren vorgesetzten für Not berechnet, und Not ist ein Verbrechen an Verdienstmöglich Beamten. Es kommt dabei zu merkwürdigen Aussagen der obezen feiten. Und so wurden die Karten eine nach der anderen abge Beam: en, aus denen hervorzugehen scheint, daß es die oberen schlachtet, damit einige Bäuche sich besser füllen können. Nur an die Brotfarte wagten sie sich nicht heran. Die Begriffe Brot und haben, die Diebesgesellschaft durch Kriminalbeamte und Detektin Postbehörden aus Hunger find von alters her zu nahe verwachsen, und das Gespenst längere Zeit beobachten zu lassen. des nadten Hungers heraufzubeschwören, zauderten selbst die best­gesinnten Gewinnler. Acht schwere Jahre hindurch konnte sich darum die Brotkarte erhalten, bis schließlich die letzte Not des Reiches felbst das Amt der Brotkarte den freiwilligen Spenden überlassen mußte.

burcaufratischen Bedenken verabsäumi

Den

Wilmersdorf   zur Zeit der Massendiebstähle, schilderte nochmals in Der Oberpostdirektor a. D. Riedel, der Leiter des Bostamie längeren Darlegungen die Zustände auf dem Bostamt und betonte daß er nicht infolge der Diebstähle pensioniert worden sei. Eine Autorität aufrechtzuerhalten, war nicht möglich. Aber die Midtätigkeit des Reichtums ist eine unsichere Quelle höheren Beamten wurde, insb fondere von Behrend, erklärt: Wi und sie wird kaum die treue Dienerin ersetzen können. Schon die brauchen feine höheren Beamten, das machen wir alles allein." ersten Tage nach ihrem Eingehen erinnerten die Leichtfertigen, als er versetzt werden follte, beschwerte er sich einfach beim Bost daß der Hunger eine Grenze ist, über die hinaus man auch das ge- richt über die Zustände minister Giesberts. R.-A. Bahn: Haben Sie denn feinen Be duldigste Bolk der Welt nicht treiben darf. Es ist nicht gut, wenn gemacht? Beuge: Nicht an das Minifterium, aber an die Oberpoft an das Ministerium die treue Karte fehlt, die jedem wenigstens die Sicherheit gab, ein direktion. Es wurde mir aber immer bedeutet, wiz müßten sehen Brot in der Woche die ganze Woche hindurch zu demselben Breise mit dem Bersonal gut auszukommen Als ich das Rauchen in der taufen zu tönnen. Es ist nicht gut, wenn man nicht weiß, ob man Diensträumen vertot, hieß es: Wenn man zum Minister tommt, sich morgen das Brot faufen kann, für das man heute das Geld ver- raucht er ja auch seine dicken Zigarren. R.-A. Bahn: Das alles dient hat. Die Karte ist rod) nicht eine Woche weg und schon mirè erklärt doch noch nicht die ungenügende Bewachung von 1919 bis mancher Sehnsucht nach ihr haben, mancher, der vielleicht selbst gestellt? Zeuge: Die vorgelegte Behörde lehnte die 1922. Barum haben Sie denn nicht einen Kriminalbeamten ein­noch imftande ist, das teure Brot zu bezahlen. Einstellung eines Kriminalbeamten ab, cbwohl ich mehrfach darum bat. Sachverständiger Oberpostrat Bödte: Di Einstellung eines Kriminalbeamten verträgt sich nicht mit dem Briefgeheimnis. R.-A. Bahn: Das hat doch nichts mit den Batet. Diebstählen zu tun. Justizrat Friedemann: Was tann der Zeuge gut ftelle, hinausfliege. Auch ich wurde von den Leuten nicht gut über Kirsten sagen? Zeuge Riedel: Kirsten war ein höflicher Mann aber es ging von ihm das Gerebe, daß, mer sich mit Kirsten nich behandelt. Auch dieser Beuge äußert sich über das anmaßende Auftreten Behrends sehr scharf. Seinen Borgesezten gegenüber benahm fich Behrend auf das schrofffte. Die Berhandlungen wer den morgen fortgesetzt.

Die Karte war von schlichtem, volkstümlichem Charafter, fie hatte feine Schönheit an sich und doch mollen wir auf ihre Auf erstehung hoffen.

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haben heute ihren Fortgang genommen. Brot war bereits Die Schwierigkeiten bei der Brotversorgung in den frühen Bormittagsstunden nicht, mehr zu Einige Bäckereien hielten überhaupt geschloffen. Der größte Anfturm dürfte sich in den ersten Nachmittagsstunden ab fpielen, wo die Bäder gewöhnlich mit dem Berkauf des frischen Brotes zu beginnen pflegen.

Ein Feind der Arbeiterschaft.

Der Vorstand des Arbeiter Abstinentenbundes

Festnahme einer Großdiebesbande. Metalldiebstähle bei der Eisenbahn sind leicht und ungefährlich. bittet uns um die Veröffentlichung des folgenden Echreibens: Der Kriminalpolizei unter Leitung des Kommissars Dr. Bern- teuerung der geistigen Getränke zu einer Eindämmung des Altobol­Die furchtbare Not der Maffen hat im Verein mit der Ver­dorff ist es nunmehr gelungen, eine Diebesbande von 20 Manit genufles beigetragen. Aber die Gefahr, die gerade der aufstrebenden hinter Schloß und Riegel zu bringen, die in der Neujahrsnacht d. 3. Arbeiterschaft von dem hirnschwächenden Genußmittel droht, ist nicht einen von den beiden Borerfiguren auf dem Fehrbelliner Plaz ge- beseitigt; fie fann in Zeiten, wo Großes auf dem Spiele steht, sich stohlen hatten und in der Folge auf der Station Glömen der Berlin   überaus berbängnisvoll auswirken. Heute wird von der gesamten Hamburger Bahn Hunderten von dort zur Reparatur aufgefahrenen Arbeiterllane wie von jedem einzelnen ihrer Angehörigen ein Höchst­Eisenbahnwagen aller Metallteile beraubten. Dem Eisenbahnfistus maß von fluger Besonnenheit, zäber Ausdauer und opferwilliger find dadurch Verluste von Billionenwerten entstanden. Der Deffent- Kampfbereitichait gefordert, heute müssen jedem Genoffen in jedem lichkeit wird es interessieren, zu erfahren, warum die Eisenbahnver. Augenblid alle feine geistigen und fittlichen Kräfte unvermindert zur Verfügung stehen. Darum rufen wir Arbeiter- Abstinenten, die waltung anscheinend nichts getan hat, um durch eine ausreichende wir ein Teil des sozialistischen   Proletariats sind, unseren Atlaſſen­Bewachung, die sich bezahlt gemacht hätte, diese Riefendiebstähle zu genossen jest zu: Saltet alle Gure Ronferenzen. Ber­verhindern. iammlungen und erst recht Eure Attionen alkohol. Haupttäter maren ein Friz Böhlfe aus der Manteuffelstraße und frei! Sorgt dafür, daß die Alkoholindustrie die ihr von den ein August Rohfs aus der Mariannenstraße. Beide, gewerbsmäßige Scharfmachern zugewiesene politische Mission", das Voll zu be Metalldiebe, hatten ein Auge auf die Borergruppe geworfen. In täuben und zu verbummen, nicht erfüllen fann! Uebt strenge der Neujahrsnacht tamen sie mit ihrem Anhang. fägten einen zwei Selbstzucht im Interesse des großen Bieles! Und Ihr werdet die Zentner schweren Borer ab, zerfleinerten ihn zu Hause und vergewaltigen Aufgaben, vor die Euch die Gegenwart gestellt bat, fauften ihn als Altmetall. Sehr enttäuscht waren sie, als sie wieder- leichter bewältigen fönnen. tamen, um auch den anderen Boger zu holen, ihn aber nicht mehr Dorfanden, da ihn der Magiftrat hatte in Sicherheit bringen laffen. Eine Voltsbekleidungs- Affiengesellschaft wurde fürzlich in Dann machten die beiden Streifzüge in der Umgegend von Groß Berlin mit einem Stammfapital von 1 Milliarde Marí ins Berlin  . In den Stadtbahnwagen war tein Griff und feine Beben gerufen. Die Firma, die durch große Eigenfabrita. Klinke vor ihnen sicher. An einem Orte montierten fie tion und Einfauf im großen zu einem billigen Gestehungspreis eine ganze otomotive ab. Das Hauptarbeitsfeld zu gelangen sucht, will ihre Waren auf dem Wege des wert. der Bande war die Station Glöwen   an der Berlin   beständigen Abzahlungsgeschäftes durch siebzig Hamburger Bahn. Hier stehen auf toten Gleifen immer eigene Bertaufsstellen den Konsumenten zuführen und Hunderte von Eisenbahnwagen, die nach und nach in ihnen so die Möglichkeit zur Anschaffung größerer Kleidungsstüde bie Reparatur gebracht werden. Ein paarmal in jeder Woche machten geben, die sie sonst bei den augenblicklichen Gehaltsverhältnissen Böhlfe und Rohfs dorthin ihre Ausflüge und untersuchten die Wagen nicht erstehen fönnen. fo genau, daß von ihren Metallteilen nicht viel mehr zurückblieb. Die Geschäfte gingen fo gut, und waren so lohnend, daß die Haupt­diebe nach und nach auch andere Leute als Träger mitnahmen. Diese überzeugten sich dann bald, daß die Metalldiebstähle in Glömen ziemlich leicht und ungefährlich waren, machten sich selbständig" und zogen nun wieder mit anderen Helfers helfern, Berwandten oder Bekannten, ebenfalls hinaus. So entstand den Urhebern eine bedeutende Konkurrenz, dem Eisenbahn- Mittwoch 8-9 abends, Boddinstraße 84/38. Außerdem finden besondere fistus aber ein Berluft von Billionenwerten. Das gestohlene But, nicht nur Metall, sondern auch Stoffe an Aftwarengeschäfte verkauft. Mitteilungen zur weiteren Auf­und Leder von den gepolsterten Bänten wurde überall flärung nimmt Kriminalfommissar Dr. Berndorff im Zimmer 51 des Bolizeipräsidiums entgegen.

S

Die Volkshochschule Groß- Berlin beginnt ihre Tätigkeit für dieses ebrjahr in der laufenden Woche. Lehrpläne, Hörerfarten und Auskunft find an folgenden Stellen erhältlich: Für die nördlichen Stadtteile allabend­8-9, Pasteurstraße 44/46. lich 8-9, Gleimstraße 49. Für die nordöstlichen Stadtteile allabendlich bruchstraße 53, Treptow  , und Montags, Mittwochs, Donnerstags 8-9 im Für den Südosten allabendlich 8-9, Bilden­Lyzeum Baumschulenweg. Für Neukölln   und Umgegend Montag bis Beranstaltungen flatt; Prof. Deegener, Zoologie, Beginn 22. 10., abends 8, Invalidenstraße 43; Dr. Strause, Pflanzliche Zellenlehre, Beginn 28. 10., ab 26. 10, 7, 6 mal 2 Stunden, Freitags. Gleimstraße 49. Sonderver­abends 7, Invalidenstraße 43; Dr. W. Kranz, Lateinische Sprache, Beginn 26. 10., abends 8, Georgenstraße 34/36. N 17, Jugend und Mitmensch", anstaltung Jugend, Beruf und Staat", Besprechung von Referaten ab 27. 10., 7, 4 mal 2 Stunden, 14 tägig, Montags, Reichstagsufer 6. Beide Arbeitsgemeinschaften werden geleitet von Dr. Else Hildebrandt. Lehrpläne find auch Georgenstraße 84/86 beim Pförtner erhältlich. Der Borstand des Deutschen Mieterbundes hat zur Deutsch turse werden wieder angenommen. Für einen 10 wöchigen Lehr­Unterrichtskurse für Arbeiter. Anmeldungen für Nechen und Neuregelung des Wohnungswesens folgende Entschließung gefaßt: sang wird ein Preis von durchschnittlich 2 Arbeitsstunden gefordert. Echul. Der am 18. Oftober 1923 zu einer Sigung zusammengetretene lokale, Auskunft und Anmeldung: Norden, Gleimstr. 49, am Montag, Borstand des Deutschen Mieterbundes( Siz Berlin  ) erblickt in den ben 22. 10.; Bentrum, Niederwallstr. 12, am Dienstag, den 23. 10.; Neu­in der Tagespresse veröffentlichten Beschlüssen des Reichs- föln, Stailer- Friedrich- Straße 208, am Mittwoch, den 24. 10.; Lichtenberg  , fabinetts nicht den Weg zur Gesundung des Wohnungswesens, Rathausstr 8, am Donnerstag, den 25. 10.; Charlottenburg  , Schillerftr. 26. sondern den Weg zur Wiederherstellung der frühe- am Freitag, den 26. 10. ren privatfapitalistischen Wohnungswirtschaft Bereiteltes Eisenbahnverbrechen bei Hamburg  .

Protest des Mieterbundes.

mit ihren schweren sozialen und volkswirtschaftlichen Schäden und Amilich wird dazu folgendes mitgeteilt: den Weg zum völligen Zusammenbruch der Wohnungswirtschaft wie Das Polizeipräsidium teilt mit: Die tommunistische ber Boltswirtschaft überhaupt. Der vom Reichsfabinett infolge des Friedrichstadtbruderei( Friedrichstr. 225), in welcher ver- starten Druckes der Spekulation und der mit ihr verbündeten Inter­schiedene kommunistische Zeitungen, wie die Rote Fahne", sowie effengruppen gefaßte Beschluß auf Wiederherstellung der Friedens allerhand Propagandaschriften gedruckt werden, ist auf Anordnung mieten im Zeitraum eines Jahres erscheint unserer Organisation als allerhand Propagandaschriften gedruckt werden, ist auf Anordnung der gefährlichste Stoß gegen die Interessen nicht nur der des Militärbefehlshabers von der Berliner   Polizei geschlossen und versiegelt worden, da in den letzten Tagen verbotswidrigerweise breiten erwerbstätigen Boltsmassen, die faum noch ihr nacktes Leben zahlreiche zum Generalstreif und zur Bewaffnung des Proletariats friften fönnen, sondern auch weiter Kreise der übrigen Mieterbevölfe auffordernde Flugfchriften gedruckt worden sind. runa. deren gesamtes Cintommen heute geringer ist, als die in Friedensmart umgerechnete Miete. Der Borstand hat mit großer Empörung davon Kenntnis genommen, daß diefe weittragen. den und unsere Boltswirtschaft aufs schwerste gefährdenden Be schlüsse ohne Anhörung der Bertreter der organi­fierten mieterschaft und in einem Augenblid gefaßt mur­den, in welchem jede Mehrbelastung der Mieterschaft ohnehin uner.

Die amtliche Meldung ist insofern irreführend, als in der Friedrichstadtdruckerei feineswegs nur tommunistische Propa gandaschriften redruckt wurden und die restlose Stiflegung der Druderci im vollen Umfange fich aus dem Berbot der Roten Fahne" allein nicht rechtfertigen läßt

Der am Montag abend von Lübed 9,35 Uhr nach Hamburg   ab­gehende Zug fonnte nur bis Ahrenburg gelangen. Ein Strecken­läufer traf auf seiner Diensttour zwischen Ahrensburg   und Alt- Rahl­stebt eine Bande, die damit beschäftigt war, bie Eisenbahnschienen aufzureißen. Da der Beamte allein nichts ausrichten konnte, eilte er nach Ahrensburg   zurück, um Mei­dung zu erstatten. Hier wurde der von Lübeck   eintreffende Zug fest­gehalten. Gleichzeitig wurde veranlaßt, daß der um 10 Uhr nach Hamburg   abgehende Zug in Alt- Rahlstedt   angehalten wurde. Die Behörden der Umgebung und die Polizei wurden in Kenntnis gesetzt

Wetter für morgen. Berlin   und Umgegend. Ziemlich mild, vorherrschend wollig mit Regenfäßen und starten südwestlichen Binden.