Gewerkschaftsbewegung
Um den Achtstundentag.
Die Reichstagsfraktion der Bereinigten Sozialdemokratischen Bartei hat folgenden Antrag eingebracht:
Der Reichstag wolle beschließen: die Reichsregierung aufzufordern, die Demobilmachungsverordnungen über die Regelung der Arbeitszeit gewerblicher Arbeiter vom 23. November 1918 nebst der ergänzenden Anordnung vom 17. Dezember 1918 und die Berordnung über die Regelung der Arbeitszeit der Angeftellten vom 18. März 1919 fofort wieder in Kraft zu fegen.
Es wird sich bei der Behandlung dieses Antrages zeigen, ob die Demokraten und das Zentrum mit den Scharfmachern im Unternel merlager durch Did und Dünn gehen, um eine Errungenschaft
zu beseitigen, die sich die Arbeiterschaft der ganzen Welt erfämpft hat. In Deutschland , wo schon vor dem Kriege im Durchschnitt der Neunstundentag üblich war, hat der Achtstundentag zugleich die historische Bedeutung, daß er sozusagen gleich. zeitig mit der Republik geboren wurde, beren Träger Die Arbeiterschaft ist.
Einige übereifrige Unternehmer, die der Meinung sind, baß man den Achtstundentag, um den die Arbeiterschaft jahr zehntelang gefämpft hat, beseitigen und derart bas Rad der Ge. fdichte zurücdrehen fann, haben tatsächlich bereits versucht, den bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmern durch Unterschreibung eines Reverses den Zehnstundentag, ja sogar eine Arbeitszeit von 10% Stun den aufzuzwingen. Wir erinnern weiter an die Haltung der Bant leitungen bei der Einführung von Goldlöhnen. Wenn man berücksichtigt, daß Millionen Erwerbsloser gegenwärtig ver. gebens Arbeit suchen, dann muß die Beseitigung des Acht. stundentages wie eine Herausforderung der gesamten Arbeiterschaft mirfen.
Produktive Erwerbslosenfürsorge?
Amtlich wird mitgeteilt:
Die erschreckende, durch die Währungsverhältnisse und bie Rhein und Rubi belegung verurfachte Arbeitsloiigteit bat bie verantwortlichen Reichsstellen beranlaßt, im Rahmen der be
Lohnvereinbarung im Baugewerbe.
Da Don pornherein mit dem Widerstand der Unternehmer zu rechnen mar, waren Borbereitungen getroffen, daß am Montag ein freies Schiedsgericht zu den Lohnstreitigkeiten im Berliner Baugewerbe Stellung nehmen konnte, das nach langwierigen Berhandfungen nachstehenden Schiedsspruch fällte:
Für das Vertragsgebiet Groß- Berlin und die Vorortsgebiete Spandau , Potsdam , Nowames, Großbeeren , Belten, Oranienburg , Königsmusterhausen: 1. Für die beiden Lohnwochen vom 21. NoDember 1923 bis 4. Dezember 1923 einschlieklich beträgt in Lohntlaffe 1 der Stundenlohn für einen Vollarbeiter über 19 Jahre in Goldpfennigen gerechnet aus'chließlich Geschirrgeld: Maurer 70 Pf., Zimmerer 70 Pf., Zementfacharbeiter 70 Bf., Stein- und Kalfträger 70 Pf., Einschaler 70 Pf., Rüfter, Kalfschläger, Beton- und Wasserträger 66 Pf., Bementarbeiter, Fahrstuhlarbeiter 66 Pf., Bauhilfsarbeiter im Hoch- und Betonbaugewerbe 63 f., Borarbeiter im Tiefbau 64 Pf., Tiefbauarbeiter 56 Bf., Blazarbeiter இக
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Wirtschaft
Handel und wertbeständige Zahlung.
Mit der Einführung der wertbeständigen Zahlungsmittel ist am Barenmarkt eine reisanarchie eingetreten, wie sie selbst in den Zeiten wildester Geldentwertung nicht zu beobachten war. Willfürlich werden die in Goldmark errechneten Grundpreise herauf. gefeßt und bei einzelnen Lebensmitteln haben wir bereits sechs bis achtfache Vorkriegspreise. Zu einem wesentlichen Teil bedeutet diese vollkommen zerfahrene Preispolitik, die sich auf dem Rüden der Berbraucher abspielt, einen Rüdfall in Gepflogenheiten der Zeit, wo man noch mit einem ständigen Fallen der Mark rechnen mußte. fundiger Seite, der wir die nachfolgenden intereffanten Ausfüh Zu dieser Frage erhalten wir eine zuschrift von fach.
rungen entnehmen.
Ich möchte mir erlauben, die Deffentlichkeit, nicht zuletzt aber auch die Preisprüfungsstelle und bie udher polizei, darauf aufmerksam zu machen, daß der Handel schon seit langer Zeit einen Titel Risifoprämie" in feiner Kaltulation mitaufführt. Diese Rififoprämie murde begründet mit der Tatsache, daß der Groß- und auch der Kleinhändler Gefahr laufen, daß das von ihm vereinnahmte Papiergeld von dem Augenblick der Einnahme bis zum Wiederumsetzen in Ware, an Bert eingebüßt haben könnte. Eine Tatsache, die sich ja auch im Laufe der legten Monate rmal wiederholt hat. Auch die sogenannten Gold. preise enthalten immer noch einen gewissen Teil der Risiko. prämie, meil ja auf fie, fomeit sie in Papiermart abgegolten werden, ein Risiko enthalten ist. Das ist laufmännisch durchaus begründet und wird jeder Laie verstehen, wenn auch der Berbraucher nicht in der Lage ist, sich durch seine Risikoprämie, seine Substanz ,, Arbeits. fraft" bzw. den dafür vereinnahmten Papiergeldern, zu erhalten. Aber diesen Mißstand zu beseitigen, ist in erster Linie Sache der Lohnpolitik. Es erscheint daher nicht nur recht und billig, daß bei Zahlung in wertbeständigen Zahlungsmitteln die vorher einfalfu lierte Risikoprämie an den Bezahler( Käufer) ausgefehrt wird, oder, um es anders zu sagen, daß die Geschäftswelt, bei Bahlung in Goldanleihe bzw. Rentenmart, einen entsprechenden Rabatt überall aleich sein, weil nämlich die Rififoprämie nicht überall in gewährt. Die Höhe dieses zu gewährenden Rabatts wird nicht gleicher Höhe einfaltuliert ist. Das nachzuprüfen ist Sage ber behörblichen Organe, nämlich der Preisprü. fungsstelle bzw. der Bucherpolizei. Menn, was fam alaubhaft ist, der klein handel diefe Rififoprämie nicht einfaltu. fiert hat, so bleibt doch die Tatsache bestehen, daß der Groß handel es bestimmt getan hat ich erinnere an Zucker und
wenn die Kleinhändler behaupten, fie tönnten feinen Rabatt aewähren, meil auch sie von ihrem Großhändler einen solchen nicht erhalten, so mag das vielleicht richtig sein, in diesem Falle wuchert auch die vorher einfaltulierte Risikoprämie in seine Taschen fließen läßt. Nach diesen Darlegungen erscheint es nicht nur recht und billig, daß bei Zahlung in wertbeständigen Zahlungsmitteln ein Rabatt gewährt wird, sondern es ist unbedingt notwendig, daß die Händler verpflichtet werden, einen solchen Rabatt zu ge währen, und daß das Bublifum darauf aufmerksam gemacht wird, einen Händler, der sich weigert, das zu tun, der Bucher polizei anzuzeigen.
grenaten Möglichkeiten Linderung zu schaffen. Das Reichearbeite: 55 Bf., Maschinisten 1. Klasse 73 Bf., Maschinisten 2. Klaffe 70 Bf., ministerium hat die Erwerbslofenfürsorge soweit umgestaltet, das Maschinisten 3. Klasse 64 Pf., Schloffer, Schmiede, Monteure 70 Bf ibre Mittel produttiver als bisher verwendet werden können. Hilfsmonteure, Hilfsschlosser, Berstrider, Bergießer, Muffenmacher Durch die neue Bestimmung, daß von den Erwerbslosen gegen die 63 Bf., Einsteifer und Rohrleger 69 Pf., Wächter im Tiefbaugewerbe Unterstützung Arbeit verlangt werden kann, ist die Möglichkeit Bochenlohn 28,00, Ersagwächter Stundenlohn 52 Pf., Boliere eröffnet, die Unterſtügung werteich affend einzulegen. In Wochenlohn 22,71 Billionen Marf. Die Werkzeugentfchädigung der berichiedenen Städten bat fic dies bereits bewährt; es ist damit Bimmerer beträgt pro Stunde 6,3 Milliarden, der Maurer 3,150 der Beweis erbracht, daß die Arbeitspflicht der Arbeitslofen fich Millionen Mart burcfegt und zur Belebung des ftodenden Buticbaitslebens bet. Die Lehrlingsentschädigung beträgt: trägt. Die Arbeitepflicht ermöglicht gleichzeitig die Einleitung Gruppe A großer Rotstandsarbeiten, wie insbesondere Dedlands. fulturen, die bisher vielfach an der Unmöglichkeit rationeller 1. Lehrhalbjahr 42 Milliarden M. 1. Lehrhalbjahr 63 Milliarden M. alsdann der Großhändler, der außer dem ihm zustehenden Gewinn, Finanzierung gescheitert sind. Um die Finanzierung weiter au erleichtern, wird der Unternehmergewinn für solche Notstande arbeiten nach Möglichkeit beichränkt werden. Auch werden vom Reichsarbeitsministerium Anstrengungen cemacht, um im Zufammenwitfen mit den obersten Landesbebörden die verschiedenen Krärte, die sich um die Einleitung von Notstandsarbeiten bemühen, In Lohntlaffe II find die jeweiligen tariflichen Stundenlöhne zufammenzufaffen und zu gemeinsamer Wirksamkeit au bringen 5 f. geringer als in Lohntlasse 1. Der Lohn gilt als Goldrech Freilich find die Mittel der produktiven Erwerbslofenfürforge nungslohn folange wertbeständige Zahlungsmittel noch nicht zur angesichts der troftlosen Finanzlage des Reiches eng begrenzt. Verfügung stehen. Für diese Zeit kann die Auszahlung noch in Es darf jedoch nebofft werden, daß bei Zusammenfaffung aller Papiermark erfolgen. Die Umrechnung geschieht nach dem Kräfte und aller Finanzierungsmöglichkeiten gerade folche Not amtlichen Berliner Dollarmittelfurs vom Mittwoch jeder Woche. standsarbeiten in Gang tommen werden, die die Grträge des Lohnzahlungstag ist Freitag. Am Dienstag foll eine Bor chuß deutschen Bodens vermehren und zur Etüßung unserer Ernährungszahlung in Höhe von 80 Proz. des verdienten Lohnes der ersten drei Lage der Lohnwoche, und zwar in runder Summe aufgerundet auf Die bee, daß man die Gelder. Die für die Erwerbslofenfür. ift, femeit sie in Bopiermart erfolgt, in Goldmart zum Kurje pes forge aufgewendet werden, beffer produktiv durch Arbeits vorhergehenden Sonnabends anzurechnen. Befchaffung anlegt, tommt dem Reichsarbeitsministerium reichlich spät. Warum aber die vorftebende verklauiulierte Mitteiluna? Und wie will man die Bestimmung der Arbeitspflicht gegenüber den Arbeitsuchenden anwenden? Will man etwa einem in Berlin aniäifigen verheirateten Mechaniker die Erwerbelofer unter stüßung entziehen, wenn er fich weinert, Beib und Kinder im Stich au Taffen, um als Sandarbeiter nach Ditpreußen oder nach Schleswig 4. Dezember getroffene Regelung findet für die Lohnwoche vom Die vorstehende, für die Lohnwochen vom 21. November bis zu geben? Und wenn dies nicht beabsichtigt ist, warum spricht 14. bis 20. November 1923 mit der Makaabe Anwendung, daß ein. man nur von Debland stulturen? Wo bleibt das großheitlich als Umrechnungsturs für Vorschüsse und Lohnzahlung ein zügige Produktionsprogramm, deñen Durchführung von der fozial Rurs von 1 Goldmart= 600 milliarden Bapiermart gerechnet wird. demokratischen Partei wie von den freien Gewerkschaften schon feit Die Parteien haben sich gegenseitig bis Dienstag, den 20. November Monaten gefordert wird, dessen Durchführung notabene die Staate 1923, abends 7 Uhr, über Annahme oder Ablehnung des Schieds. finanzen nicht im geringften in Anspruch nehmen würde und spruches Mitteilung zu machen. entweder durch direkte Steuern, wie der Bau von Wohnunnen, oder durch rebite beftritten werben fönnte.
lage dienen.
Sollten bis zum 26. November 1923 Umstände eintreten, die der einen oder anderen Bartei die Durchführung des Abkommens un möglich machen, jo fonn fie, menn bas Borliegen dieser Boraus fegung von zwei der Unparteiischen des heutigen Schiedsgerichts be. jaht wird, eine Neuregelung für die Lohnwoche vom 28. November bis 4. Dezember 1923 verlangen.
Für diejenigen, die bisher nur Papiergeld besaßen, erscheint das zunächst als eine Härte, es ist aber nicht einzusehen, daß das, weil die Gemährung von Rabatt genenüber den Papiergeldbefihern eine Härte ist, nun den Händlern einen Mehrgewinn in die Tasche flieken muß. Biel eher sogar wird damit zu rechnen sein, Wenn sich bis daß auch die bisheriven Empfänger von Bapiergelb demnächst mit wertbeständigen Zahlungsmitteln zahlen tönnen. bahin die Gewährung von Rabatt nicht durch efekt hat, dann steht zu befürchten, daß die sogenannten Gol preise. die ja, wie allgemein bekannt, fünftlich hinaufgetrieben worden sind, fich auf dieser Höhe erhalten. Es erscheint notwendin, daß mit aller Energie im Sinne der vorstehenden Ausführungen von den Organen, die es angeht, das nötige veranlaßt wird.
Amtliche Devisenkurse.
20. November Geld
Brief
M= Millionen Mart, T 1560090 M 1567910 M
19. November Geld Brief Tausend Mart. 952613 M
957887 M
857850 M
862150 M
190475 M
611525 M
1 Schweizer Frant
öft Strone( abgest 1 ipaniiche Befeta
189525 M 608475 M 718200 M 721800 M 1097250 M 1102750 M 111720 M 112280 M 1995000 M 2003000 M 1208970 M 179550 M 180450 M 107730 M 108270 M 17955000 M 18045000 M 10972500 M 11027500 M 4189500 M 4210500 M 2513700 M 2526300 M 224560 M 181670 M 223440 M 851120 M 852180 M 722190 M 725810 M 542640 M 545860 M 58653 T 58947 T 121695 M 122805 M 217455 T 218545 T 34085 M 88915 M 46284 M 46516 Ml
118715 M
114285 M
369075 M
870925 M
434910 M
437090 M
674310 M
677690 M
67830 M
68170 M
1213030 M
132330 M
215460 M
216540 M
444885 M
447115 M
329175 M
830825 M
85910 T 78815 M
86090 T
74185 M
189650 T
140350 T
21945 M 29925 Ml
22055 M
80075 M
Gescheiterte Verhandlungen in der Metallindustrie. 1 bolland. Gulden Barum teilt man nicht flipp und flat mit. mit welchen Blanen man fich trägt? Oder vertragen diese Bläne das Licht der DeffentBom Deutschen Metallarbeiter- Verband wird uns geschrieben: 1 argent. Bap Bero 1276800 M 1288200 M lichkeit nicht? In der amtlichen Zuschrift wird davon gesprochen, nicht zustande fam, fanden am Montag früh neue Berhandlungen norwegische Krone Nachdem am Freitag die Lohnfestsegung für die vorige Woche 1 belgischer Frant daß bei den beabsichtigten Notstandsarbeiten der Unternehmergewinn mit dem BBMI. statt, um den Lohn für die Woche vom 19. bis 1 dänische Krone nach Möglichkeit" beschränkt werden soll. Es wäre angebracht, über 26. November auf Goldbasis festzulegen. Wer aber glaubte, 1 ichwed. Strone. diese beschränkten Möglichkeiten nähere Angaben zu machen. Nach baß die Unternehmer den Arbeitnehmern entgegenkommen würden, finnische Mark dem Kurs, den der Reichsarbeitsminister feit einigen Monaten der wurde arg enttäuscht. Es wurde also diskutiert über die Frage 1 javan. Den Steuert, und zwar im Fahrwasser der Scharfmacher im Unter- Gold. oder Renten mart. Die Unternehmer stehen auf dem 1 iltalienische Zira nehmerlager, muß man darauf gefaßt sein, daß diefer nach Mög: Standpunkt, nur einen Renten marttarif abzuschließen. 1 Bfund Sterling lichkeit" beschränfte Unternehmergewinn Hand in hand geht mit einer unmöglichen Beschränkung der Löhne, verDie Unternehmer nugten bisher die schlechte wirtschaftliche Lage 1 Dollar aus, um den Reallohn der Arbeiter immer niedriger zu drüden. 1 französischer Fran bunden mit einer Arbeitspflicht, deren Charakter genau um. Die Notizen im Vorwärts" vom Dienstag früh und abend zeigen 1 brasilian. Mitreis schrieben werden muß. Warum spricht man überhaupt von Arbeitspflicht gegenüber den Millionen, die vergebens Arbeit 3ur Genüge, wohin die Reise geht. fuchen, hauptsächlich infolge der unproduktiven Bolitt des Reichs Aber bei dem Geist, der dort herrscht, das zeigen die Schiedssprüche, Die Organisation hat das Reichsarbeitsministerium angerufen. arbeitsministeriums! die in legter Zeit dort gefällt worden sind, bleibt für den Arbeiter 1 tichechiice Strone Unannehmbare Gold" löhne. teine große Hoffnung, dort ihre Wünsche erfüllt zu sehen. Es bes 1 ungarische Krone ginnt eine Beriode des heftigsten Rampies. 2 r. 1 bulgarische Lewa Am Sonnabend und Montag fanden im Reichsfinanz- beiter, startt Gure Organisation! Riftet zum 1 jugoflaw. Dinar ministerium zwischen Gemertschafts- und Regierungsvertretern Berkampfl handlungen über die Einführung von Gottlöhnen statt. Nach den Vorschlägen der Regierung sollen fünftig drei große Angestelltentarif der Berliner Metallindustrie. In den geftrigen Berantwortlich für Bolitit: Ernst Reuter : Wirtschaft: Artur Saternus; 2ohnbezirte geschaffen werden, non benen ber erste ganz Ost. Verhandlungen hat der BBMJ. den Abschluß eines Gehaltstarifes Gemertfchaftsbewegung: 3. Steiner; Feuilleton : Dr. John Schikowski: Lokales beutschland einschließlich Bommerns und Mecklenburgs umfaßt, auf Goldmart wiederum abgelehnt, sich aber bereit erklärt. Berlag: Borwärts- Berlag G. m. b. S. Berlin. Drud: Borwärts- Buchdruckerel der zweite fich auf Nort, Süd- und Mitteldeutschland eine Umstellung von der Baviermarkbasis auf Basis Renten und Berlagsanstalt Baul Singer u. Co. Berlin GB. 68. Lindenstraße& erstreckt und der dritte est deutschland und Teile von Süd- mart vorzunehmen. Die Verhandlungen bierüber werden am mefibeutschland berücksichtigt. Das Angebot der Regierung fieht Sonnabend, den 24. d. W., fortgefeßt Ferner wurde vereinbart, für den 24 jährigen ungelernten Arbeiter ter Lohngruppe VII folgende Golblöhne vor:
"
Sierzu 1 Beilage.
Die beste Sparsamkeit
daß am Sonnabend, den 24, wo technisch möglich, am Fr.itag. den 23. November, eine weitere Borichußzahlung a conto November Gruppe 1: 20 Pf., Grippe II: 24 Bf., Gruppe III: 27 Pf. in Höhe von 25 Oktobergebaltern, abzüglich der am 15. und 17. Für jehe Ortsflaffe erfolgt ein Abzug von 1 Bf., so daß der Lohn D. M. geleisteten Brotgeleborichußbeträge, erfolgt. Die Firmen. in der Gruppe I Ortsflaffe B: 19, C: 18, D: 17, E: 16 Pf. betragen find angewiesen, bis zu 30 Broz der Beträge in wertbe.mumu würde! Der Sozialohn soll für die Frau 2½ Pf. und für jedes it ändigen Zablungsmitteln auszuzahlen Die Aufwertung hat Rind ebenfalls 2½ Bf. betragen. Die örtlichen Sonderzuschläge in jedem Falle zum Kurse vom Freitag, den 23. November, merden mit einigen Wenderungen, die sich aus der Gruppierung der zu erfolgen.
bleibt verständige Körperpflege, denn Gesundheit ist Reichtum, ihre Vernachlässigung zeitigt ostspielige Folgen. Deshalb macht sich zum Beispiel eine hyg.enisch vollkommene Zahnpflege vielfältig bezahlt, wird auch jedermann ermöglicht durch die maßvolle Preisgestaltung der verblüffend wirkenden
Lohr.bezirke ergeben, beibehalten. Für die qualifizierten Arbeiter Un die Angestellten im Einzelhandel find am Donnerstag und Handwerker foll der Lohn entsprechend höher bemeffen nochmals, laut Wereinbarung mit der Einzelbandelggemeinicafi, werden. Ueber die Auswirkungen, die sich aus biefen Lohnfeft die Gehaltsläge der Woche vom 12.- 18. November zur Auszahlung ZAHNPASTA NIVODONT
fegungen für die Beamten ergeben, fonnte noch nicht verhandelt werden, weil die Regierung über die Lohnobstufung für qualifizierte Arbeiter noch feine Angaben machte. Die Gemerfichaftsvertreter lehnten die vorstehend gemachten Borschläge der Regierung a b. Sie hielten fie angesichts der augenblicklichen Preisbildung für unanrehmbar und forderten schließlich in der Ortsklasse A einen Stundenlohn von 50 Pf.
Für das vierte Novemberviertel wurde die Meßziffer für Be amtengehälter auf 108 Millionen feftnesetzt. Zahlung erfolgt am Freitag, den 23. November mit der Maßgobe, daß 50 Broz. der Zahlungsmittel wertbestänbig sind. Die Meßziffer für die Arbeiterlöhne ftellt sich für die vierte Novemberwoche auf 540 Mil fonen. Die Zahlung erfolgt am Donnerstag, den 22. November, und zwar ebenfalls zu 50 Broz. wertbeständig.
zu bringen.
Achtung, A. C. G. Brunnenstraße! Am Freitag, nadm. 3½ Uhr, bet Krüger, Suffitenftr. 84, wichtige Bersammlung aller BSPD.- Mitglieber. Niemand darf fehlen. Parteiausweis mitbringen. Der Fraktionsvorstand.
Deutscher Baugemertsbund, Fachgruppe Stud, unb Gipsban. Die Betriebsräte fomie Sauberegierten werben bringend erfucht, eine Aufhellung, miepiel im Betriebe befd äftigte Bildhauer, Studateure, Nabigpuger ufw. befchäftigt find, au machen. Stichtag ist Montag, ber 26. November. Not wenbig ist bei dieser Aufstellung die Angabe der Firma, Arbeitsfielle, ob organisiert und wo. Diese Aufstellung ist in der am Montag, den 26. NoDember, abends 6% Uhr, im Gewerkschaftshaus stattfindenden Mitglieder verfammlung abzugeben, au melcher Mitgliedsbuch legitimiert.
Ebenso tragen Aufwendungen für vorbeugenden Schutz gegen die Ansteckungskrankheiten der rauhen Jahreszeit: Grippe, Diphtherie usw. bohen Nutzen. Solchen Schutz gewähren zuverlässig die auch gegen üblen Mundgeruch sicher wirkenden
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Man bestehe in allen einschlägigen Geschäften auf NIVO DONT und CALCIFORM!
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