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Gewerkschaftsbewegung

Die Friedensgehälter der Beamten.

Die Regierung bemüht sich, die Lohnpolitik ber privaten Unter nahmer, ten Goldlohn so tief wie möglich unter den Friedensstand zu halten, auch auf ihre Beamtenschaft anzuwenden. So hat sie 3. 33. für Gruppe 1 570-772 M., für Gruppe III 696-930 W., für Gruppe V 1012-1254 M., für Gruppe VI 1122-1194 m., für Bruppe VII 1380-1860 M. und für Gruppe VIII 1620-2360. Don geschlagen. Wie bei den Arbeitern, sind aber auch bei den Be amten vor dem Striege erheblich höhere Löhne gezahlt worden. Dabei ist noch zu berüdsichtigen, daß die Beamtengehälter besonders nor dem Kriege immer hinter der tatsächlichen Zeuerung zurüd. blieben und faum zum Unterhalt reichten. Diese Sachlage hätte blieben und faum zum Unterhalt reichten. Diese Sachlage hätte die Regierung veranlassen sollen, die neuen Gold.öhne dem Niveau von 1914 anzupassen. Gefordert wurde von den Beamten für Gruppe 1 996-1332 m., für Gruppe III 1200 bis 1596 m., für Gruppe V 1524-2028 m., für Gruppe VI 1716 bis 2292 m. und für Gruppe VII 1966-2616 M. Da die Breise gegen über dem Frieden sich heute teilweise noch immer auf einer doppelten bis dreifachen Höhe halten. fönnen die Forderungen der Beamten nur als angemessen, wenn nicht als bescheiden bezeichnet werden. Sie find fein Ausgleich mit der bestehenden Teuerung. Gerabe diefem Argument muß eine Regierung Rechnung tragen, tie Staat und nangen wieder aufbauen will und dazu eine Beamten dhaft nötig hat, die mit Lust und Liebe mitarbeitet. Bon einer unzufriedenen und hungernden Beamtenschaft tann man das nicht perlangen!

Gestern nachmittag begannen im Finanzministerium die Ber. handlungen zwischen Regierung unt Spizenorganisationen über die Feststellung der Golblöhne. Abends 8% Uhr bauerten bie Berhand lungen fort.

Sierzu wird uns aus Beamtenfreifen gefchrieben:

B

Durch den Demofratischen Zeitungsdienfi" find Angaben über bie Friedensgebälter der Beamten berbreitet worden, bie, soweit bie Gruppen I bis IX in grage fommen, böllig unau treffend find. Für diefe Gruppen find die Vergleichszahlen nicht, wie angegeben, dem Etande der Besoldungsgeieggebung von 1918. fondern dem von 1908/9 entnommen, wobei dem Verfaffer offenbar die im Jahre 1928 vorgenommene Henderung des Be­soldungsgefezes von 1908.9 entgangen ist. Als Beispiel möge folgende Gegenüberstellung der Gruppen III, V und VII bienen: Nach dem Demofrat. Nach dem Bes.- Gef. Bertungsdienst 1100-1500

III( Schaffner) V( Assistenten).

0

1100-1800

VII( Oberiefr. fr. Oberaff.). 1650-3000

1918

1200-1800

1500-2200 1800-3600

Nach der Gegenüberstellung des Demokratischen Zeitungs­bienstes" fommt für die Beamten ter Gruppe VI bei dem Regie. rungsvorschlag eine Berbefferung gegenüber dem Friedens gehalte heraus, während in Wirklichkeit das Regierungsangebot für die Besoldungsgruppen I bis VI eine Schlechterstellung gegenüber den Friedensaehältern von 30-53 Broz. bedeutet. Durch foiche unzutreffenden Gegenüberstellungen wird naturgemäß neue Berwirrung in die aufgeregten Beamtenkreise hineingetragen, die die Tendenz herauslesen, in der unteren und mittleren Beamten. schicht einen möglichst geringen Unterschied zwischen Regierungs­angebot und Friedensgehalt herauszustellen und so diesem Angebot, tas allgemeine Erregung auslöfte, Boden zu gewinnen.

*

bereinigt, um erneut Broteft gegen bie unzulängliche Besoldung zu erheben. In der von etwa 6000 Bersammelten einstimmig ange nommenen Entschließung wird darauf hingewiesen, daß der zurzeit Dom Statistischen Amt Köin errechnete Mindestbedarf für eine pier. töpfige Familie 23 Billionen Mart höher sei als bie Gesamtbezüge eines Beamten der Gruppe 13. Die Bersammlung rich et einen legten Notrei an die Reichs regierung, lehnt bie Verantwortung für alle etwaigen Folgen, die aus weiterem turzsichtigen Verhalten der Regierung entstehen fönnten, ab und erklärt, der Beamten- und Angestelltenschaft bes befehten Gebietes tut es leib, aus der Reichshauptstadt Ber  : [ prechungen und obeshymnen zu hören für die an den Tag gelegte Standhaftigkeit der Beamten und Bevölkerung. Im Gegensatz zu den persprochenen Taten der Regierung stellt die Ber­sammlung fest, daß den zur Einsicht gelangten Bertretern der Kölner  Behörden trotz aller Mahnungsrufe von der Regierung verboten worden ist, belfenb einzugreifen. Die gesamte Angestellten und Beamtenfchaft, von der verlangt wird, daß sie ihre ganze Kraft und Freiheit in den Dienft des Staates ftellt, verlangt, daß fofort durchgreifende Abhilfe geschaffen wird, andernfalls sie die Berantwortung für das vorauszuferende Chaos auf diejenigen ab. mälst, bie in der Stunde der höchsten Not das Schlimmste, den Hunger, abzuwenden, unterlassen haben.

Um die Ueberschichten im Bergbau.

Am Mittwoch und am Donnerstag verhandelten die Arbeitgeber und Arbeitnehmerorganisationen im Reichsarbeitsministerium über ein Ueberschichtenablommen für den Steinkohlenbergbau im unbesetzten Gebiet Die Arbeitnehmer waren durch die Organi fation ber Bergarbeiter, der Maschinisten und Heizer und der Metall arbeiter vertreten. Bon den Arbeitgebern wurde täglich eine Stunde leberarbeit gefordert. Sie erflärien gleichzeitig, im Falle einer Einigung die erfolgten Ründigungen der Tarifverträge zurüd zunehmen Da über einzelne Streitpunkte teine Einigung erzielt werten fonnte, trat am Donnerstagabend ein Schiedsgericht zu­sammen, das bis Freitag eine Märung herbeiführen soll. Am Freis tag beginnen die Berhandlungen über ein leberschichtenablommen im Braunfohlen und im bayerischen Bergbau.

D. 1,60 pro Zag gleid. Ein foldes Trinkgeld als ortsüblichen Tagesentgelt für Berlin   zu bestimmen ist einfach ein Standal, der nicht geduldet werden darf.

Lohnbewegung im Einzelhandel.

stellten einen Schiedsspruch, und zwar einstimmig, der in den Der Schlichtungsausschuß Groß- Berlin fällte für die Ange­Gruppen 1 bis 4 Höchstgehälter für männliche Angestellte von 140, 200, 280, 325. vorsieht. Trotz des einstimmigen Schiedsspruches, an dem auch Arbeitgeber des Einzelhandels beteiligt waren, haben vor dem Demobilmachungskommissar haben zu einer Verständigung Die Arbeitgeber den Schiedsspruch abgelehnt. Die Berhandlungen nicht geführt, weil die Arbeitgeber Gehaltsläge nur bis zu 250 Mt. zugestehen wollten. Die Angestellten waren bereit, sich auf einer Grundlage zu verständigen, die in der Spitze 300 2. feftlegte. Nach dem die Arbeitgeber sich dazu nicht erflären fonnten, hat der Zentral­verband der Ungestellten seinen legten Borschlag zurückgezogen und in Gemeinschaft mit anderen Organisationen die Berbindlichkeits­erklärung beantragt. Der Demobilmachungstommiffar hat jetzt das ort. Es bleibt ihm nichts anderes übrig, als diesen einstimmigen Schiedsspruch verbindlich zu erklären, andernfalls ist ein wirtschaft­licher Kampf von großem Ausmaß unvermeidlich.

Der vom Schlichtungsausschuh gefällte Schiedsspruch für die Handelshilfsarbeiter, wether für den Lebigen einen Lohn­Barheirateten mit Kindern 30 ML, Dorfieht, ist von beiden Parteien fag von 28 m., für den Berheirateten ohne Kinder 29 M., für den abgelehnt marden.

Dent

Demobilmachungskommissar führten zu einer Verständigung, Die am Mittwochabend geführten Berhandlungen vor nachdem die Arbeitgeber erklärt hatten, daß sie den Schiedsspruch annehmen. Die Lohnvereinbarungen haben Geltung bis zunt 28. Dezember 1923- Als Abgeltung für den Uebergang on ber Bapiermart zum Goldlohn find die von der für die Reit vom 1 bis 7. Dezember anzusehen. Einzelhandelsgemeinschaft angewiesenen Borschußzahlungen

Tarifverträge find regen Borzeigung des Mitgliedsbuches im Bureau des Deutschen Verkehrsbundes, Engelufer 24-25, 3immer 26, erhältlich.

Die Berlängerung der Arbeitszeit im Ruhrbergbau veranlaßt industrie ist die Schlüsselzahl am 6. Dezember auf 551 Milliarden auch die oberschlesischen Gruben zu einem ähnlichen Borsteß. Bon den oberschlesischen Grubenherren wird eine zehn stündige Arbeit über Lage und eine achtstündige Arbeit unter Tage verlangt. Sie rechnen von vornherein nicht mit ter zu ftimmung der Gewerkschaften, sondern fündigen bereits an, diese Forderung auch gegen den Widerstand der Arbeiter durchführen zu wollen. Schon in den Verhandlungen ber legten Zeit find die ober fchlesischen Unternehmer des Bergbaues sowohl bei Lohn wie bei fonftigen Arbeiterfragen fo engherzig wie nur möglich gewesen, weil fie offenbar damit rechnen, daß die Arbeiterschaft zurzeit einen längeren Streif nicht durchführen tönne.

Ein unmöglicher ortsüblicher Tagelohn. Das Verfiberungsamt der Stadt Berlin   teilt mit: Das Oberverficherungsamt Berlin   hat mit Wirkung vom B. Dezember ab den Drielohn ortsüblides Tagesentgelt ge­Berlin wie folgt feftgelegt: wöhnlicher Tagesarbeiter für den Bezirk der Stadtgemeinde

üb. 21. b. 16-21 3. b. 14--163.

Für männliche Berionen:

2,50 M. 2,20 M.

5. 21. v. 16-213. b. 14-163.

Für weibliche Berfonen:

1,50 M. 1,80 M. 1,50 M. 1,20 M. Diese Beträge gelten als Grundbeträge. Der mit Wirkung vom Montag jeder Woche ab festzulegende Ditelobn wird errechnet durch Multiplikation dieser Grundbeträge mit der vom Statistischen Reichsamt fortlaufend veröffentlichten, auf volle Tausend nach oben abgerundeten Reichsrichtzahl( Reichsindegaffer) ber Bebenshaltungsfoften ber borbergebenden Woche.

Für die faufmännischen Angestellten in der Margarine. Woche für die faufmännischen und technischen Angestellten 25 Broz. festgesezt worden. In der Brauindustrie tommen in dieser bes Novembereinkommens zur Auszahlung. Die Novembergehälter in der Holzindustrie betragen bas 178fache ber Oktobergehälter. o bisher nur 168 Ottobergehälter a Konto November gezahlt find, sind die restlichen 10 Oftobergehälter unverzüglich nachzuzehlen. Die mit dem Arbeitgeberverband der Kartonnagenbranche geführten Berhceidungen betreffs Festsetzung der Dezembergehä ter auf Goldbafis fini gescheitert. Der Zentralverband der An­gestellten hat daher fofort den Schlichtungsausschuß ongerufen, der einen Schiedsspruch zu fällen hat. Im übrigen hat der Arbeitgeber. verband Anweisung gegeben, daß eine Afontozahlung zu leisten ift, und zwar in Höhe eines Viertels der von ihm einseitig fest­gefeßten folgenden Dezembergehälter: Gruppe A: 60 bis 90 Gold­mart, Gruppe B: 80 bis 116 Goldmart, Gruppe C: 90 bis 132 Gold. mart.

Ju der Safflerwarenindustrie ist der Schiedsspruch von ben Unternehmern abgelehnt worden. Es finden nunmehr am Freitag vormittag neue Verhandlungen statt, über deren Ergebnis nachmittag Don 4-6 Uhr im Bureau Auskunft erteilt wird. Führen diese der Demobilmachungskommiſſar. Berhandlungen zu feinem Ergebnis, so entscheidet am Sonnabend

Bentralverband ber Angestellten. Tähtung! Gertion Beitungsgewerbe. Die Funktionärverfammlung für heute findet nicht um 7% Uhr, sondern um 5 Uhr im Ortsbureau des 8DA. ftatt. Tagesordnung: 1. Bericht über die Tarif perhandlungen. 2. Die Tarifgefahr im Zeitungsgewerbe. Mitgliedsbuch und Funktionärausmeis legitimieren. Deutscher   Solza: beiter- Berbaub, Rahmen und Goldleiften- Branche. Bez trauensmännerberfammlung beute abend 5 Uhr bei Areas, Adalbertstr. 21. Berantwortlich für Bolttit: Craft Renter: Wirtschaft: Artur Sateruus; Gemertschaftsbewegung: 3. Steiner; Feuilleton  : Dr. John Schilowski: Lofales In ber neuen großen Messehalle in R5In hatten sich am Mitt. Dieier ortsübliche Tagesentgelt" von 2,50 M. für Arbeiter und Sonstiges: Friz Karstadt  : Anzeigen: Th. Glode; fämtlich in Berlin  . woch Tausende von Reichs, Staats- und Kommunalbeamten aller über 21 Jabre bei einer Teuerung von 151.5 Bros. nach der Berlag: Borwärts- Berlag 6. m. b. S. Berlin. Drud: Borwärts- Buchbruceret Berlin   S. 68. Lindenstraße 8. Behörden mit Beamtenabordnungen bes befesten Gebietes lesten Reichsindegiffer fommt einem riebenelohn von und Berlagsanstalt Baul Singer u. Co. Sierzu 1 Beilage.

Protestkundgebung im besetzten Gebiet.

Zeichnung

auf

Wertbeständige mündelsichere 5% Roggenwerts

anleihe des Freistaates Preußen von 1923

Tilgung vom Jahre 1928 ab mit jährlich mindestens 1% zuzüglich ersparter Zinsen Verstärkte Tilgung und Gesamtfündigung bis 1930 ausgefchloffen

Sins cheine fällig am 2. Januar und 1. Juli, erstmalig am 1. Juli 1924­

Zeichnungsfrist: vom 7. bis 14. Dezember d. Js.

Früherer Zeichnungsschluß bleibt vorbehalten.

Stücke zu 1, 5, 10 und 50 Zentnern.

Berzinfung und Tilgung in deutscher Reichswährung zu dem an der Berliner Börse   amtlich notierten Preise für märkischen Reggen.

Zeichnungen werden von den unterzeichneten Banten   und Banffirmen, deren sämtlichen Nieder­laffungen und Depofitentaffen entgegengenommen und können auch bei allen übrigen beutschen Banten und Banfiers sowie bei den Sparkassen, Giro Zentralen und Kommunalbanken erfolgen.

Der Zeichnungspreis wird berechnet nach dem letzten amtlichen Kurse an der Berliner Börse   für die 5% Preußische Roggenwertanleihe vor dem Tage des Eingangs der Zeichnung bei der Zeichnungsstelle mit einem Abschlag von 5% und ist sogleich bei der Zeichnung einzuzahlen.

Die gezeichneten und vollgezahlten Beträge gelten als voll augeteilt, fofern bie Seichnung nicht vor Eingang der Anmeldung bereits vorzeitig gefchloffen war. Die Zeichner erhalten zunächst Raffenquittungen, gegen beren Rückgabe die endgültigen Anleiheftüde baldigst ausgehändigt werden. Ein Schlußscheinstempel ist von dem ersten Erwerber nicht zu entrichten.

Die Anleihe ist an den Börsen zu Berlin  , Frankfurt   a. M., Hamburg   fowie an einigen weiteren beutschen Hauptbörsenplätzen eingeführt und wird dort gehandelt und notiert. Der fest zur Ausgabe ge­langende Anleihebetrag ist daher nach Fertigstellung sogleich im Börsenhandel lieferbar.

Ausführliche Prospekte sind bei den Seichnungsstellen erhältlich.

Berlin  , Essen, Frankfurt   a/ M., Samburg, Köln  , Königsberg   i/ Pr., Leipzig  . Mannheim  , München  , Stuttgart  , im Dezember 1923. Berliner   Handelsgesellschaft.

Preußische Staatsbant,

( Seehandlung)

Darmstädter   und Nationalbant, Rommandit- Gesellschaft auf Attien

Commer- und Vrivatbant, Attien- Gesellschaft Deutsche Bant,

S. Bleichröder, Delbrüd Schidler& Co.,

Dresdner Bant,

Deutsche Giro- Centrale, Direction der Disconto- Gesellschaft,

Mitteldeutsche Creditbant,

Lazard Speyer- Elliffen, Norddeutsche Bank   in Hamburg  ,

3. Dreyfus& Co., Mendelssohn& Co., Simon Hirighland, 2. Behrens& Söhne

Hardy& Co, G. m. b. 5., 3. W. Krause& Co., Bantgeschäft, Preußische Zentral- Genoffenfchaf staffe, Jacob H. S. Stern, Vereinsbant in Hamburg  2. Levy, Allgemeine Deutsche Creditanflalt, Bayerische Hypotheken- und Wechselbant, Würt embergische Vereinsbaut.

2. Schaaffhausen'scher Bankverein A. G.  , Oftbant für Handel und Gewerbe, Bayerische Staatsbant,

m. M. Barburg& Co. Sal. Oppenheim jr.& Co.

Rheinische Creditbank, Bayerliche Bereinsbant,

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